Erzherzogtum Österreich
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[Gesetz] §9 EGfÖ - Diskussion und Antrag zur Änderung

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Beitrag von Hugbald Di Apr 17, 2012 10:48 pm

Nachdem es lange Zeit in der Weinstube gelegen hat und die Beantragung der Beratung hier im öffentlichen Sitzungssaal nicht gegen den derzeitigen §9 verstößt (findige Leser werden herausfinden was das in Bezug auf die Tätigkeit des Rats in Bezug auf diese Regelung des EGfÖ bedeutet), hier nun wie bereits angekündigt unser Antrag zur Änderung des geänderten Vertraulichkeitsparagraphen des EGfÖ.

Um nicht mit neuen Worten zu wiederholen was bereits gesagt wurde, darf ich den (leicht grafisch entschärften) Text aus der Weinstube heranziehen und einfach zitieren um unseren Ausgangspunkt für den hier nun vorliegenden Antrag herauszustellen.

Hugbald schrieb:
W.I.R. zu: Vertraulichkeit gemäß §9 EGfÖ
***************************************************

Bis kurz vor Ende der letzten LP galt in Österreich, dass der Rat weitestgehend öffentlich zu beraten und diskutieren hat. Dieser Forderung des EGfÖ, unserem Gesetz, ist der Rat auch in früheren Besetzungen schon wenig nachgekommen; das muss leider so festgehalten werden.

Mit der Änderung durch den letzten Rat kurz vor Ende der LP wurde nunmehr aus der bisherigen Forderung an den Rat nach Offenheit eine Regelung geschaffen, die es dem Rat von Grund auf erst einmal unmöglich macht sich an das Volk zu wenden. Möchte sich ein Ratsmitglied öffentlich zu Themen äussern die im Rat besprochen werden, muss es dafür einen Ratsbeschluss bewirken oder aber die Gunst des Erzherzogs besitzen. Konkret heißt das als Beispiel:

  • Ratsmitglieder können nicht einmal darüber in der Öffentlichkeit sprechen ob der Rat über das Veranstalten eins Rätselwettbewerbs spricht.

  • Ratsmitglieder können nicht einmal darüber Auskunft geben in der Öffentlichkeit ob der Rat über einen Vorschlag, der an den Rat herangetragen wurde, diskutiert.


Der letzte, vom Rat beschlossene §9 in Sachen Vertraulichkeit verpasst den Ratsmitgliedern einen umfassenden Maulkorb.


Wir haben das schon vor dem Beschluss des Rates kritisiert und tun das weiterhin. Es kann nicht angehen das der Rat, der von uns allen gewählt wurde, überhaupt nicht mehr mit uns sprechen darf. Ratsmitglieder sind schon mit einem Bein vor Gericht, wenn sie sich in der Weinstube bei den Fragen an den Rat nur blicken lassen und atmen. Wir wollen das sich das wieder ändert.

Wir möchten das Ratsmitglieder wieder mit dem Volk sprechen können ohne direkt eine Klage befürchten zu müssen.

Wir haben daher den entsprechenden Paragraphen des EGfÖ neu verfasst. Auf den ersten Blick sieht das nun länger und komplizierter aus. Das ist er auch. Leider ist es nicht immer möglich bei Gesetzen, die viele Aspekte berücksichtigen sollen, auch eine möglichst einfache und kurze Schreibweise zu erreichen. Oft ist es so, dass die Verbote umfassender und allgemeingültiger werden, je kürzer Gesetze werden. Das ist aber nicht unser Anliegen.

Wir haben uns daher überlegt einen Kommentar zu unserem Änderungsvorschlag zu verfassen, der erklärt was die einzelnen Regelungen bedeuten, wofür sie da sind und wen die Regelungen vorrangig angehen. Sollte der Rat unserem Vorschlag folgen, könnte dieser Kommentar dann auch als Anhang dem EGfÖ beigefügt werden, so dass auch jeder, der ins EGfÖ schaut eine Erklärung bekommt und das Gesetz auf diesem Wege verständlicher wird.

Dies ist der nun von uns angestrebte Entwurf für die Neufassung des "Vertraulichkeitsparagraphen":

Änderung zur Version in der Weinstube:
-- Textentwurf zur Änderung im Anschluss --

Da der Kommentar/ die Erklärung zum Gesetz sich aufgrund möglicher Veränderungen oder Anpassungen ebenfalls noch verändern kann, haben wir zum jetzigen Zeitpunkt auf eine fixe Vorlage verzichtet und stellen euch eine noch leicht veränderbare Version vor.

Der Kommentar/ die Erklärung ist >> HIER << zu finden.


Wir würden uns über Meinungen, Kritik oder Anregungen freuen. Also nur zu.

Dem Rat werden wir nach der Diskussion hier einen Antrag zur Neugestaltung des §9 überreichen, wobei sich dieser aber natürlich berufen fühlen darf schon jetzt darüber zu beraten.

Soviel zur Einleitung. Wie dem letzten Satz zu entnehmen ist und hier zu erkennen, ist der Antrag nun dem Rat vorgelegt. Da der Gesetzestextentwurf bereits einer kleinen Änderung unterlag, habe ich den oben herausgenommen und füge den nun als Diskussionsgrundlage für den Rat im Folgenden ein:



Gesetzestextentwurf zur Diskussion:



§9 Vertraulichkeit

(1) Der Rat tagt in der Regel öffentlich.

(2) Grundsätzliche Ausnahmen zu Absatz 1 sind Beratungen des Rats oder mit seiner Beteiligung zu Themen
    a) der inneren und äusseren Sicherheit

    b) der Wirtschaft, soweit dies Einblick in die konkrete Finanzlage des Erzherzogtums oder der Dörfer mit sich bringt und über die erfolgten Veröffentlichungen des Rats hinausgeht.

    c) der Justiz, soweit dies die Fallbehandlung von Anzeigen oder Klagen zum Gegenstand hat oder andere Punkte des Absatz 2 betrifft

    d) die direkt im Zusammenhang mit in Absatz 2 genannten Punkten stehen


(3) Personalentscheidungen sind nichtöffentlich zu beraten.

(4) Ratsmitglieder sind angehalten in öffentlichen Beratungen auf die Einhaltung von Absatz 2 und 3 zu achten. Sofern laufende Beratungen gemäß Absatz 1 aufgrund der Absätze 2 und/oder 3 nichtöffentlich weitergeführt werden müssten, ist die öffentliche Diskussion zu unterbrechen und der Rat ist verpflichtet alsbald als möglich die internen Beratungen abzuschließen und zur öffentlichen Beratung zurückzukehren.

(5) Über die Beratungen nach Absatz 2 bis 4 informiert der Rat unter Wahrung des Zwecks der Geheimhaltung mindestens einmal in der Woche

(6) Veröffentlichungen von nichtöffentlichen Informationen erfolgen nur mit der Genehmigung durch einen Mehrheitsbeschluss des Hohen Rates oder des Erzherzogs.

(7) Nichtöffentliche Beratungen sind mit den nachstehenden Sicherheitsstufen zu kennzeichnen und entsprechend zu behandeln.
  • Sicherheitsstufe I:
    Informationen sind nur für den Hohen Rat zugänglich. Informationen werden nach Absprache und je nach Themengebiet vom jeweils Zuständigen an den Armeestab oder die Bürgermeister weitergegeben. Diese Empfänger sind zum Stillschweigen gegenüber Dritten außerhalb der Zuständigkeit verpflichtet.

  • Sicherheitsstufe II:
    Informationen unterliegen der strengsten Geheimhaltung und sind ausschließlich den Mitgliedern des Hohen Rates und dem dafür vorgesehenen Bereich vorbehalten.


Alle nichtöffentlichen Beratungen unterliegen automatisch der Sicherheitsstufe I sofern und soweit sie nicht veröffentlicht werden im Rahmen der weiteren Regelungen des Gesetzes oder aber durch Mehrheitsbeschluss des Rates oder Entscheidung des Erzherzogs auf Sicherheitsstufe II gesetzt oder freigegeben werden.

(8 ) Die festgelegte Vertraulichkeit gilt für jeden der direkt oder indirekt Kenntnis von vertraulichen Dingen erhält, auch über die Dauer einer möglichen Tätigkeit, im Rahmen derer Informationen bekannt werden, hinaus. Eine Weitergabe von Informationen an unberechtigte Dritte ist untersagt.

(9) Vergehen gegen die Vertraulichkeit können je nach Schwere als Störung des öffentlichen Friedens, als Verrat oder in besonders schweren Fällen auch als Hochverrat bestraft werden. Letzteres jedoch nur mit 2/3 Mehrheit des Rates sowie ausdrücklicher Zustimmung durch den Erzherzog.

Zusätzlich regen W.I.R. an - wie schon ausgeführt im Text oben - zu diesem Paragraphen im Anschluss an das EGfÖ als Anhang eine weitergehende Erklärung zu diesem Paragraphen anzubieten. Diese Erklärung soll zum Gesetzestext eine weitere Erklärung und ggf. einen Hinweis bieten für wen insbesondere (aber nicht abschließend) die einzelnen Regelungen gedacht sind. Das soll und kann dazu führen das nicht jeder das ganze EGfÖ auswendig lernen muss sondern selektieren kann. Es dient aber auch dazu genauer zu erklären was gewollt ist ohne das umständlich im Gesetz regeln zu müssen (was meist eher kompliziert ist und das Gesetz an sich noch mehr aufbläht). Dieser Anhang sieht derzeit so aus:

ANHANG
anklicken bitte ...
(Derzeit noch als Link über google-docs (was auch laufende änderungen einfacher macht), kann aber dann später auch anders geregelt werden)


Ich erlaube mir abschließend noch die Anmerkung, dass uns bewusst ist das es in der Vergangenheit nicht gehandhabt wurde wie es hätte sollen. Das ist auch in der Vorstellung oben schon eingeräumt worden. Dennoch erhalten wir unsere Ablehnung zum jetzigen §9 aufrecht und bekunden nochmals, dass es zu leicht ist einfach Verpflichtungen zu streichen wenn man merkt das man ihnen nicht nachgekommen ist. Richtig dagegen ist - aber auch schwerer - etwas gegen das falsche eigene Handeln zu tun. Dazu dient der Antrag hier.


Wir hoffen das der Rat sich nun konstruktiv mit dem Vorschlag auseinander setzt und wünschen frohes diskutieren.

Und nur damit mir nicht gleich Beschwerden kommen - Es handelt sich hier um einen Entwurf bzw. um einen Vorschlag! Das heißt das textliche und inhaltliche Änderungen und Anpassungen möglich sind und eine Diskussion dazu gewünscht ist Very Happy
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Beitrag von Hugbald Fr Apr 20, 2012 5:44 pm

Hallo Rat?
Jemand zu hause?
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Beitrag von Hugbald So Apr 22, 2012 1:31 pm

Liebe übrige 8 Ratsmitglieder. Ihr könnt auch einfach sagen das euch das hier völlig egal ist. Dann weiß mans wenigstens.
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Beitrag von Hugbald Mi Mai 09, 2012 11:13 pm

Vielleicht hat ja der neue Rat Lust seine Meinung kund zu tun.
Meinungen, Ideen, Änderungen, andere Vorschläge ... alles erlaubt.
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Beitrag von Grantz Do Mai 10, 2012 12:20 am

Also wenn ich mir den aktuellen §9 durchlese, seh ich da tatsächlich einen massiven Maulkorb. Es gibt 2 Sicherheitsstufen und beide verbieten es die Öffentlichkeit zu informieren. Dazu dann der Abschnitt, dass alle veröffentlichungen nur durch Abstimmungen oder durch den regenten beschlossen werden dürfen. Also entweder ich überseh einen wichtigen Teil oder es scheint wirklich so, dass man als Ratsmitglied faktisch nichts der Öffentlichkeit sagen darf.
Wäre nett, wenn mich wer auf den Paragraphen schiebt, der mir als ratsmitglied erlaubt Nachbars Katze zu erzählen, dass man im Rat heute ein üppiges Erdbeertörtchenfrühstück verspeisen durfte, ansonsten muss ich mich fragen, welche Menschen sich selbst durch den beschluss einen absoluten maulkorb aufsetzen? Überseh ich also tatsächlich etwas Wichtiges oder war der beschluss tatsächlich ein riesen haufen Unsinn, der da verzapft wurde? Und wozu wurde der Paragraph so umgeschrieben?

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Beitrag von Etschi Do Mai 10, 2012 8:09 am

(1) Der Rat tagt in der Regel öffentlich..

Nicht wirklich. Es werden immer alle Themen zuerst intern besprochen, weil es einfacher ist. Intern kann man viel freier sprechen und muss nicht immer auf seine Worte achten, ob man ja nichts sicherheitsrelevantes ausplappert. Außerdem würd ich es außenstehender blöd finden, wenn eine interessante Diskussion gestartet wird, sie jedoch nach der Hälfte in die internen Räumlichkeiten verlegt wird, da irgendeine Sicherheitsstufe greift. Das war eigentlich die Grundintention den Paragraphen zu ändern, denn warum sollten wir ein Gesetz haben, an das wir uns in ~80% der Fälle sowieso nicht halten und wahrscheinlich findet man auch immer etwas, dass man als Sicherheitsrelevant auslegen kann, um die Diskussion weiterhin Ratsintern zu besprechen. Vielleicht ist die neue Version etwas unglücklich forumuliert, keine Ahnung, meine juristischen Fähigkeiten sind nicht wirklich vorhanden, doch sollte sie wohl nie als Maulkorb fungieren, auch wenn es den Anschein hat.
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Beitrag von Belafarinrod Do Mai 10, 2012 10:20 am

Angesichts der Entwicklung in der Weinstube, bin ich gegen eine Änderung dieses Paragrafen. Die Diskussionen sind doch um ein vielfaches ruhiger geworden im Bezug auf die Art und weise wie sie geführt werden. So haben wir Räte doch mehr zeit uns um unseren Posten zu kümmern als uns in der Weinstube zu zerfleischen. Das sehe ich durch aus Positiv.

Es ist doch wohl um einiges sinnvoller das wir uns um die belange der Provinz kümmern als erst mal in der Weinstube zu Unken.

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Beitrag von Hugbald Do Mai 10, 2012 10:46 am

Es fängt schon mit dem Unfug an, dass ein Wortführer eine Genehmigung braucht um das Wort zu führen und zu informieren.

Es geht weiter damit das Etschi eine Genehmigung braucht dafür, dass er seine laufenden Berichte rausstellt.

Zwei Beispiele.

Das ist totaler Nonsens und der derzeitige §9 gehört in jedem Fall angepasst/geändert - unabhängig davon ob man dem Entwurf des obigen Antrags folgen kann oder nicht.

Grantz schrieb:Also entweder ich überseh einen wichtigen Teil oder es scheint wirklich so, dass man als Ratsmitglied faktisch nichts der Öffentlichkeit sagen darf.

Das ist derzeit Fakt.
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Beitrag von Belafarinrod Do Mai 10, 2012 11:28 am

Das mag sein. Das es so ist und ein Fakt is. Im Hinblick welche enormen Energien verschwendet wurden um sich in der Weinstube gegenseitig eins rein zu würgen. Sehe ich es aber dennoch so das die Energien besser für die Leitung und Führung der Provinz aufgebracht hätten werden müssen.


Das ein Wf zumindest vom Regenten mal drüber gucken lässt ist nichts verwerfliches. Das etschi seine Zahlen absegnen lassen muss... das lässt sich sicherlich drüber streiten in wie weit das nötig ist... jedoch bin ich generell weiter für einen Maulkorb wie es betitele wurde für die Räte.

Die Vergangenheit hat eben gezeigt das die Räte sonst sehr kreative sind in ihren Interpretationen. Ein Rat sollte sich Gedanken machen wie er dem Volk das ihn/sie gewählt hat dienen kann. Und nicht wie es zur Unterhaltung und Belustigung beiträgt. Aber auch da lässt es sich sicher streiten.

Sicherlich wird als bald das Alte AFU Thema Transparenz wieder auf dem Plan treten.

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Beitrag von Grantz Do Mai 10, 2012 11:34 am

Man darf de facto auf keine Frage eines Mitbürgers antworten. Auf rein gar nichts! keine Räubermeldung, keine Nachricht, "Achtung BW so und so ist am einstürzen, nicht drin arbeiten". Gar nichts!
Das ist jawohl das lächerlichste was ich je gehört habe. Dann kann man mich gleich wegen Hochverrat schon vorsorglich am RKG melden, ich lass mir doch nicht verbieten auf sinnvolle Fragen eines Bürgers zu antworten, ihn vor Gefahren zu warnen und mir für jedes sonstige Kleinzeug eine Genehmigung zu holen. Sind wir hier im Kindergarten oder in der Politik?

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Beitrag von Hugbald Do Mai 10, 2012 11:38 am

Also streng genommen gab es schon diverse Gesetzbrüche in der letzten LP . Derzeit ist man ja fast schon schuldig wenn man sich bei den "Fragen an den Rat" nur blicken lässt. Das soll Sinn des §9 sein? Kann ich mir einfach nicht vorstellen. Der derzeitige §9 macht sowohl dem Regenten als auch dem Rat oder den einzelnen Räten die Arbeit nur unnötig schwer.

Soll der Wortführer nun jedes mal wenn er in der Wortführerkonfi was sagen möchte nachfragen ob das genehm ist?

Soll der Richter nun jedes mal wenn er in der Justizkonfi was sagen möchte nachfragen ob das genehm ist?

Sollen die Wirtschaftler jedes mal wenn sie in Worms was sagen wollen nachfragen ob das genehm ist?

Sollen Armeeler jedes mal wenn sie aus dem Rat etwas in die Armee tragen wollen nachfragen welche Sicherheitsstufe gilt oder aber nachfragen ob das genehm ist?

Wenn im Rat, als Beispiel, das Thema "Verkauf von Erz" angesprochen würde, muss dann die HBV erstmal den Regent fragen ob sie ggf. in der Handelsgilde Erz anbieten kann weil das thematisch dann eine Verschlusssache ist?

Das ist der §9 wie er derzeit besteht.
Und das ist völliger Unfug.

Der Regent hat weiß Gott mehr zu tun als nur Ratsarbeit und das Absegnen von Unwichtigkeiten.

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Beitrag von Belafarinrod Do Mai 10, 2012 11:45 am

@ grantz

Das ist dann deine Entscheidung wenn du gegen gesetzt verstoßen wirst oder eben nicht. In diesem Fall wirst wohl du dann dafür gerade stellen müssen. Im Moment ist es Geltendes Gesetzt. Was einen vertoss gegen welches als Straftat zur Geltung gebracht werden wird.

Ich kann mir nur schwer vorstellen das der Regent gegen eine absoluten no go Information Politik ist. Nur liegt das zur Zeit nicht in unserem ermessen... sondern bei dem Gewähltem Regenten.

@ Hugbald

die Armee gibt über dem HM sahen raus. Gut zugegeben die Plakate für die Rekrutierung und feste werde schon mal nicht vom Rat veröffentlicht. Ob das ein Streitpunkt werden kann hmm... wer weiß.

Das der Regent informiert wird was wann wo raus gegeben wird. ist für mich selbstverständlich.

Ja der HBV hat bei Größeren Verkäufen den Rat/ Regenten zu informieren. Das wurde schon seit Ladyyulivees Zeiten und Tyz so gehalten das hätte sicherlich auch der ein oder andere HBV beherzigen sollen nach eben den genannten.

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Beitrag von Hugbald Do Mai 10, 2012 12:07 pm

Falsch verstanden, Belafarinrod.

Es geht nicht darum was die Armee irgendwohin gibt. Es geht darum was aus dem Rat in die Armee geht. Das schränkt der §9 auch ein.
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Beitrag von Belafarinrod Do Mai 10, 2012 12:09 pm

gut dann verzeiht. ändert aber dennoch nichts. das der Regent über alle Vorgänge und aushänge selbstredend im Bilde sein muss.

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Beitrag von Hugbald Do Mai 10, 2012 1:09 pm

Es ist ein Unterschied ob man jemanden in Kenntnis setzt ("im Bilde sein") was über viele Möglichkeiten zu erledigen wäre, oder ...

.. ob man grundsätzlich nicht handeln, reden, wirken kann, weil man das erst darf wenn der Regent genickt hat.

Der Unterschied ist riesig. Das zweite lähmt, bremst aus und ist weiterhin kaum nachvollziehbar in der Konsequenz wie es der §9 auferlegt.
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Beitrag von Belafarinrod Do Mai 10, 2012 1:36 pm

Da hat über einen sehr langen Zeitraum in Österreich bestens funktioniert. Das der eine oder andere gern wieder diese Wortgefechte in der Weinstube haben möchte. Na das muss ich nicht nachvollziehen können. Für den Anfang könnte man erarbeiten was den Genau „nützlich“ ist und was nicht.

Es ist wenig sinnvoll Panik mache und Polemik wieder in die Weinstube zu bringen. Denn dann sollten wir lieber einen Spielplatz bauen wo man sich austoben kann.

Zum Grundsätzlichen... wenn der Regent nicht da ist gibt es einen Stelliregenten. Der das abnicken kann. Wenn es mal schnell gehen muss. Man Müsste definieren. Welches Amt wo behindert ist in seiner Ausübung. Das ist für mein dafürhalten das Wichtigste das man sein Amt im Sinne für die Provinz bestmöglich ausführen kann.

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Beitrag von Hugbald Do Mai 10, 2012 2:43 pm

Mir ist nicht ganz klar warum du den Wunsch ...

  • nach mehr Transparenz
  • nach offener Politik
  • nach Möglichkeiten für Räte überhaupt was zu sagen

... gleichsetzt mit der Intention Wortgefechte in der Weinstube führen zu wollen.

Du unterstellst quasi, dass es hier nur darum geht das "Panik und Polemik" in die Weinstube bringen will. Gehört sich nicht. Wenn das deine Ängste sind, zeigt das aber ein Bild über deine Kollegen im Rat das dir inne ist. Das mit dem Spielplatz habe ich mal überhört. Sowas muss auch nicht sein. Du kannst stattdessen auch einfach erst nehmen was hier beantragt werden soll und dich weiter sachlich damit auseinander setzen. Ich wäre dir jedenfalls dankbar dafür.


Was mir immer noch unter geht, ist die zweite Forderung des Antrags:
Arrow grundsätzlich öffentliche Tagung des Rates - Nichtöffentliches Beraten sollte eine Ausnahme sein.


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Beitrag von Belafarinrod Fr Mai 11, 2012 1:43 am

Nun die Vergangenheit zeigt wohl etwas anders das Bild definiert... und der Spielplatz als vergleich kommt dem wohl sehr nahe. es gibt sicherlich andere die das anders sehen. das ist jedem frei.

Generell bin ich für möglichst hohe Sicherheitsstufen. Die entsprechenden Ämter kann man da nach modifizieren.

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Beitrag von Grantz Sa Mai 12, 2012 3:24 pm

In der vergangenheit waren auch andere Menschen dabei. Ich behaupte mal, dass es weniger an der redefreiheit, als an den Menschen liegt, die die Weinstube teilweise zum wilden Treiben nutzten. Man könnte heutzutage das Recht auch ganz einfach umgehen und nur noch Gedanken austauschen, würde das gleiche wilde treiben ergeben, macht aber keiner, weshalb ich behaupte, dass es an der allgemeinen Situation und den Menschen liegt und nicht an diesem gesetz, das schlichtweg unsinnig ist und dringend überarbeitet gehört.

Und was die grundsätzliche öffentliche Tagung des rates angeht, nun das hört sich einfacher an, wie man denkt. Klar in der Öffentlichkeit sieht man nicht viel vom Rat und mag denken, dass da nicht viel geredet wird, aber sieht man mal in den internen bereich, seh ich da 10-15 Themen die besprochen werden. Sicher kann man teile davon ins Öffentliche holen, wie beispielsweise die Diskussionen über gesetzesänderungen, aber als Bürger find ich solche Themen auch gähnend langweilig. Interessante Diskussionen scheitern meistens eh daran, dass sie sicherheitsrelevant oder Personaldiskussionen sind. Selbst die einfachen letzten fragen an den rat sind Personaldiskussionen und dürfen daher nicht öffentlich diskutiert werden. Einige wirtschaftliche themen hätten aber durchaus öffentlich diskutiert werden, wie die Abgaben der professoren, Lohnsenkungen der beamten usw. aber das wurde nunmal nicht gemacht und ist nicht änderbar. Leider scheint es heute auch einfach so, dass man neue Diskussionen erst im internen Ratsbereich veröffentlicht und dann wenn der Bürger Glück hat, diese mal ins Öffentliche verschoben werden. Da könnte man sicher anpacken, aber man sollte jetzt auch nicht mit 100 % Transparenz rechnen. Wenn man am ende der LP auch nur 30 % Transparenz erreichen würde, wäre das schon ein Erfolg.

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Beitrag von Kyrostasis Sa Mai 12, 2012 9:51 pm

Also meiner Meinung nach ist die Arbeit des Rates nicht wirklich für jeden interessant!
Wenn sich wirklich wer dafür interessiert engagiert sich diese Person auch dementsprechend und versucht sich durch Aufstellen bei einer Wahl in den Rat zu bringen.

Wenn wir hier nun einmal "ehrlich" sind wieviel interessiert die meisten Bürger nun wirklich unsere ganze "langweilige" Ratsarbeit. Die meisten sind froh darüber dass sie sich nicht wie wir stundenlang am Tag damit beschäftigen müssen. Was sie jedoch interessiert ist eine Zusammenfassung des gesamten - Siehe unsere Ratswahlsitzung - sehr gut - kurz und aussagekräftig zusammengefasst. Damit bekommen die meisten Informationen und können damit was anfangen.

Jedoch ewige Diskussionen und Heissluftduelle über des Kaisers Bart wird den meisten doch auf die Dauer äusserst langweilig und stumpft durch die Menge des Gesagten ab.

ich denke in den meisten Punkten wäre es wahrscheinlich keine Veränderungen an diesem Paragraphen vor zu nehmen. Denn wir machen uns allen nur das Leben noch schwerer als es schon ist. Durch noch mehr Paragraphen und Vorschriften .... und, und , und. Was haben wir dann am Ende?
Einen undurchdringlichen Paragraphendschungel der allen den Spielspaß raubt.

Wenn Änderungen dann Vereinfachungen.


Was ich ganz wichtig und richtig ersehe ist die Hierarchie der Genehmigungen ob und wer was wann wo sagen darf. Denn wenn als oberster Rat der Regent die Freigabe erteilt dann wird der oder diejenige die Informationen freigeben und bekanntmachen. Sollte der Regent verhindert sein ist die Vertretung da.

Also ist hier wichtig dass diese Kette der Informationen eingehalten wird um keine eigenmächtigen Alleingänge zu riskieren.

Das Thema Transparenz ist für mich schon durch meine Eingangs erwähnte Interessensfrage erläutert.

Ob eine Diskussion die im Rat läuft in den öffentlichen Bereich verschoben wird - wird durch eine Abstimmung interna geregelt und da es einfach zu viele Themen gibt würde ich es auch dabei belassen.

Wenn Fragen durch einzelne kommen so ist ja die Schnittstelle vom Volk zum Rat die erste Anlaufstelle der oder die WortführerIn. Wenn es spezifische Fragen zu den einzelnen Bereichen gibt die einer Sicherheitsstufe unterliegen so werden diese im Rat durch gesprochen und bei Genehmigung auch veröffentlicht.

Wir die Räte machen eh die Arbeit und die machen wir soweit es unsere Möglichkeiten - auch wenn das RL immer wieder dazwischen kommt sehr gut. Ausnahmefälle wird es immer wieder einmal geben - doch dafür sind wir ein Team um selbige auf zu fangen und aus zu merzen.

Ich weiss ich mache mir keine Freunde mit der Politik der großteils verschlossenen Türen - jedoch ist zuviel Information oftmals auch besser so - denn wer nicht überall Informationen erhält und dann selber zu interpretieren beginnt und dann wie so oft schon und ja den meisten Bekannt ist - in völlige Fehlinterpretationen sich die Aussagen dann verlaufen, ergibt die "ach so transparente Informationspolitik" nur einen wirklichen Haupteffekt - Verwirrung bei den meisten und auch einen zigfachen ARbeitsaufwand - jedes einzelne Detail der vielen Informationen dann genau zu erklären und auch die gesamten Zusammenhänge davon.

Wir sind 12 Räte und die müssen schon einander sehr genau und spezifisch unsere Ansichten erklären - vielmehr übersetzen - da jeder eine andere Ansicht hat und vertritt. Wenn ich mir jetzt vorstelle dass hier mehrere Hundert Ansichten dann auf einmal aufeinanderprallen - dann braucht jeder Tag 1000 -Stunden um Allen Alles genau zu erklären.

Ich weiss jetzt kommen gleich diejenigen die mir da voll und ganz zu widersprechen versuchen werden - da ja eh Alles ganz anders ist und ja Alles so verständlich ist. Doch wenn ich alleine nur an das Thema Finanzen der letzten LP denke und die Einsparungsmaßnahmen in den einzelnen Bereichen - wieviele Stunden dass in jedem einzelnen Bereich gedauert hat - wieviel Energie dafür aufgewendet werden musste - wieviele STreitereien - Diskussionen - sinnlose Zeitverschwendung betrieben wurde - und das war "nur" ein Thema - dann bin ich sicherlich ein Gegner der 100% Transparenz.

Ja zur Information der Entscheidungen - Ja zur Information von Gefahr im Verzug und wie wir damit umgehen werden.
Doch Nein zur Informationsflut und Zeitverschwendung.
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Beitrag von Squrat Mo Nov 19, 2012 1:32 pm

Arrow wird bis zur Wiederaufnahme der Diskussion archiviert

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