Erzherzogtum Österreich
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Änderungsvorschlag §9 EGfÖ

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Beitrag von Lilira Fr Sep 16, 2011 7:27 pm

Auszug aus dem EGfÖ

§9 Vertraulichkeit

(1) Die Arbeit des Rates des Erzherzogtums Österreich findet grundsätzlich im öffentlichen Sitzungssaal statt. Jeder Bürger hat das Recht sich frei zu informieren. Seine Teilnahme bleibt jedoch auf das Zuhören beschränkt.
(2) Grundsätzlich ausgenommen von der öffentlichen Diskussion sind:
a) Sicherheitsfragen
b) Angelegenheiten der Strafverfolgung
c) Personaldiskussionen
d) Zahlen, die Auskunft über die wirtschaftliche Stärke des Erzherzogtums geben
(3) Themen der Sicherheitsstufe I sind vorerst nur für den Hohen Rat zugänglich. Diskussionen hierzu finden im nicht-öffentlichen Sitzungssaal statt. Informationen werden nach Absprach und je nach Themengebiet vom jeweils zuständigem an den Armeestab oder die Bürgermeister weitergegeben. Diese Empfänger sind zum Stillschweigen gegenüber Dritten außerhalb der Zuständigkeit verpflichtet.
(4) Themen der Sicherheitsstufe II unterliegt der strengsten Geheimhaltung und ist ausschließlich den Mitgliedern des Hohen Rates und dem dafür vorgesehenen Bereich vorbehalten. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung erfolgt ausschließlich durch den Erzherzog oder ein speziell beauftragtes Mitglied des Hohen Rates.
(5) Die festgelegte Vertraulichkeit gilt für Mitglieder des Hohen Rates , Offizielle Übersetzer, Diplomaten, Botschafter und andere für den Rat arbeitende Beamte, auch über die Dauer ihrer Tätigkeit hinaus, eine Weitergabe dieser Informationen an unberechtigte Dritte ist auszuschließen.
(6) Vergehen gegen die Vertraulichkeit können je nach Schwere als Störung des öffentlichen Friedens, als Verrat oder in besonders schweren Fällen auch als Hochverrat bestraft werden. Letzteres jedoch nur mit 2/3 Mehrheit des Rates sowie ausdrücklicher Zustimmung durch den Erzherzog.

Ein kleiner aber feiner Zusatz, die Paragraphenreiterin in mir schlägt mal wieder zu und stellt fest, dass die momentane Gesetzeslage nur Leute in einem Amt einschließt, nicht aber aus diesen Ämtern ausgeschiedene, aus diese Leuten dürften nach Lust und Laune plaudern, ohne das man sie belangen könnte. Daher würde ich gerne die paar Worte einfügen, um die Lücke zu schließen.
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Beitrag von K.K.Lake Fr Sep 16, 2011 8:42 pm

Worte sind besser als ganze Paragrafen Wink .. find ich gut

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Beitrag von Belafarinrod Fr Sep 16, 2011 9:19 pm

hmm... also eigentlich bin ich dagegen. es sollte doch wohl jedem klar sein das das was hier passiert auch nach seinem auscheiden geheim ist. oder seh ich das so anderS?

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Beitrag von K.K.Lake Fr Sep 16, 2011 9:32 pm

Klar sein schon, nur beschränkt es sich auf... "Die festgelegte Vertraulichkeit gilt für Mitglieder des Hohen Rates". Würde also ausgeschiedene Mitglieder nicht mehr berücksichtigen.

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Beitrag von avallyn Fr Sep 16, 2011 9:33 pm

Seh ich genauso, Bela.
Ich käme nie auf die Idee, dass nach meinem Ausscheiden die Vertraulichkeit hinfällig wäre.
Aber nun gut, vllt. siehts ja nicht jeder so.

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Beitrag von Corbie Fr Sep 16, 2011 9:50 pm

Ich hätte es auch nicht anders gelesen bzw interpretiert. Ich glaube auch dass im Zweifelsfall das als dauernde Verschwiegenheitspflicht beurteilt würde.

Aber es macht Sinn, das hineinzuschreiben. Es macht das Gesetz klarer, gerade für jemanden, der sich eben keine Gedanken darüber macht oder es anders sehen will.
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Beitrag von Lilira Fr Sep 16, 2011 9:54 pm

Ich weiss, dass im Rat die meisten vernünftig sind, aber am RKG hab ich leider auch die Leute kennengelernt die ganz bewusst immer alles verdrehen und die Lücken suchen... ich habe vielleicht gelernt alles noch ein bisschen genauer anzuschaun und versuche selbst alles zu verdrehen, damit ich Lücken finde, wenn sie da sind... ABER: Ich mache das nicht ausgegebenem Anlass, weil ich einem von euch das zutraue, möchte ich nur mal klarstellen
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Beitrag von Belafarinrod Fr Sep 16, 2011 10:02 pm

für die änderung. das gerade im ratsraum war deutlich genung

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Beitrag von avallyn Sa Sep 17, 2011 12:16 am

Ich denke auch das sollte geändert werden, denn dann kann keiner mehr sagen, es steht nicht im Gesetz.
Und ich finde es gut, dass Lili sowas auffällt.

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Beitrag von Belafarinrod Sa Sep 17, 2011 12:23 am

im grune schade das man überhaupt übersowas nachdenken muss...

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Beitrag von Gast Sa Sep 17, 2011 1:11 am

Also ich denke da auch positiv drüber. Im Grunde muss man mit allen Abgründen arbeiten, gerade in der Justiz bemerkt man fix wie die Leute Gesetzeslücken ausnutzen.

Diese können wir einfach und zielsicher schließen. Vielleicht schauen wir alle nochmal genauer in die Gesetze. Wenn wir wachsam sind finden wir vll noch solche Dinge die mit ein paar Worten klarer und dadurch sicherer werden.

Also ich bin auch für die Änderung, tut ja niemanden weh und bringt viel.

Ein Bussi an die Lili^^

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Beitrag von Gast Sa Sep 17, 2011 9:39 am

sehe kein problem, den zusatz einzufügen um die lücke zu schließen.

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Beitrag von Serxon Sa Sep 17, 2011 1:42 pm

Kommt heute Abend in die Urne, wenn keine Gegenstimmen
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Beitrag von Lilira Sa Sep 17, 2011 1:52 pm

Sollen wirs dann gleichzeitig auch noch ins öffentliche schieben?
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Beitrag von Corbie Sa Sep 17, 2011 2:12 pm

ja
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Beitrag von Lilira Di Sep 20, 2011 11:32 am

Na da es immernoch keine Gegenstimmen gibt, könnten wir doch grad mal abstimmen Wink
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Beitrag von Serxon Di Sep 20, 2011 11:47 am

Hmm, ich bemerke gerade, dass ich es übersehen hatte in die urne zustellen, wanderte es ja in den öffentlcihen Bereich. Hmm ich denke, die Abstimmung kann dann auch gleich öffentlich abgehalten werden, Einwände? Ansonsten heute abend öff. urne (nach meiner Arbeit)
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Beitrag von Lilira Di Sep 20, 2011 11:54 am

Keine Einwände
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Beitrag von avallyn Di Sep 20, 2011 2:22 pm

Keine Einwände.

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Beitrag von K.K.Lake Di Sep 20, 2011 2:27 pm

keine Einwände

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Beitrag von Gast Di Sep 20, 2011 4:34 pm

kein Einwand

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Beitrag von Lilira Mi Sep 21, 2011 6:59 pm

*schubst mal unauffällig Serx in Richtung Urne*
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Beitrag von Serxon Mi Sep 21, 2011 7:35 pm

Verzeiht, gestern war mir doch zuviel Arbeit im Weggewesen um herzukommen

Hier gehts zur Urne
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