Änderung des Gesetzes von Österreich
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
In dem Moment wo es der Wirtschaft schadet kann man den HBV anzeigen wegen Amtsmissbrauch, dieser muss fundiert sein und verlangt Beweise. Aber so wie es derzeit da steht ist der HBV der Willkür des Wiener Bürgermeisters ausgeliefert.
Beispiel (was so im schlimmsten Fall passieren kann):
Der HBV ist adlig und hatte eine Abmachung mit dem "alten" BM alles ist gut und toll und es funktioniert. Einen Tag später wird eine Person BM die den HBV nicht mag. Sie weiß, dass der HBV waren feilbietet soweit so gut. Dann geht sie her, macht einen testkauf und verklagt den HBV. Dieser wird schuldig gesprochen und der BM beantragt dass der HBV zusätzlich dazu sein Lehen verliert. Welches er, nach gültigem RKG Rechtsspruch los ist, sollte sein Lehnsherr es so wollen.
Ist es das was man möchte? Der HBV Posten ist nicht einfach, das weiß ich ganz gut, muss man es dann noch verkomplizieren?
Beispiel (was so im schlimmsten Fall passieren kann):
Der HBV ist adlig und hatte eine Abmachung mit dem "alten" BM alles ist gut und toll und es funktioniert. Einen Tag später wird eine Person BM die den HBV nicht mag. Sie weiß, dass der HBV waren feilbietet soweit so gut. Dann geht sie her, macht einen testkauf und verklagt den HBV. Dieser wird schuldig gesprochen und der BM beantragt dass der HBV zusätzlich dazu sein Lehen verliert. Welches er, nach gültigem RKG Rechtsspruch los ist, sollte sein Lehnsherr es so wollen.
Ist es das was man möchte? Der HBV Posten ist nicht einfach, das weiß ich ganz gut, muss man es dann noch verkomplizieren?
Arates- Anzahl der Beiträge : 2358
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Vor allem ist der HBV Posten der unbeliebteste..
Aber das "Amtsmissbrauch" würde auch vorm RKG halten.. dann sollte das reichen, den Rest kann man mit dem Regenten ja besprechen und notfalls Umbesetzung beantragen oder sowas.. sollte es jemals dazu kommen...
Gut, dann würde der neue Entwurf wohl irgendwie so aussehen:
Wäre es dann nicht auch nötig, das hier an zu passen:
Hier kann man ja genauso erst ein Nichtigkeitsverfahren anwenden.. es wird ja keiner bei einem fälschlich gekauften Erz gleich vor Gericht gestellt.. das kostet mehr als was es bringt.
Aber das "Amtsmissbrauch" würde auch vorm RKG halten.. dann sollte das reichen, den Rest kann man mit dem Regenten ja besprechen und notfalls Umbesetzung beantragen oder sowas.. sollte es jemals dazu kommen...
Gut, dann würde der neue Entwurf wohl irgendwie so aussehen:
§12 Handel
(1) Die Märte der Gemeinden sind vom jeweilig amtierenden Bürgermeister per Dekret zu regeln und selbst zu leiten und verwalten.
(2) Verstöße gegen Handelsdekrete sind mit Betrug zu ahnden.
Wäre es dann nicht auch nötig, das hier an zu passen:
§33 Betrug
(1) Betrug wird bei Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens mit einer Ermahnung oder einer Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Gefängnis nicht über zwei Tagen bestraft.
Hier kann man ja genauso erst ein Nichtigkeitsverfahren anwenden.. es wird ja keiner bei einem fälschlich gekauften Erz gleich vor Gericht gestellt.. das kostet mehr als was es bringt.
Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Nun, warum so kompliziert?
Schreibt doch einfach in die Pflichten des HBV rein, dass er den wiener Markt nicht unnötig strapazieren darf und alles aufkauft, bzw. überschwemmt, und somit die Stadt schädigen darf! Damit wäre ein mögliches Problem zwischen BM und HBV ohne Vermischung der Kompetenzen gegelbar.
Mal als Denkansatz
§12 Handel (6) Zusätzlich gilt, dass es dem HBV untersagt wird, den Wiener Markt über Gebühr zu beanspruchen, sei es mehr als 80% einer Ware und dessen günstigstem Kurs aufzukaufen oder den Markt mit einer Ware unter dem aktuellen Preisniveau zu überschwemmen - hierfür gilt das Maß der Verdopplung bzw. 50 Stk. als Grenze - um den Markt in Wien bzw. dessen Bürger nicht zu schaden.
Über die %-Sätze oder eventuelle Absolutzahlen wäre noch zu diskutieren.
Schreibt doch einfach in die Pflichten des HBV rein, dass er den wiener Markt nicht unnötig strapazieren darf und alles aufkauft, bzw. überschwemmt, und somit die Stadt schädigen darf! Damit wäre ein mögliches Problem zwischen BM und HBV ohne Vermischung der Kompetenzen gegelbar.
Mal als Denkansatz
§12 Handel (6) Zusätzlich gilt, dass es dem HBV untersagt wird, den Wiener Markt über Gebühr zu beanspruchen, sei es mehr als 80% einer Ware und dessen günstigstem Kurs aufzukaufen oder den Markt mit einer Ware unter dem aktuellen Preisniveau zu überschwemmen - hierfür gilt das Maß der Verdopplung bzw. 50 Stk. als Grenze - um den Markt in Wien bzw. dessen Bürger nicht zu schaden.
Über die %-Sätze oder eventuelle Absolutzahlen wäre noch zu diskutieren.
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Nebenbei: die Absätze (2) bis (4) sind nicht zu streichen,
ad (2): ein Dokumentation für eventuelle Prozesse ist nötig, ebenso der Aushang von Gesetzen in der Öffentlichkeit, damit sie gültig werden können! Ob man die liest, ist nicht relevant, da es die Informationspflicht der Bürger gibt!
ad (3)und (4): Dient der Korrektur von Fehlverhalten, das es ermöglicht, das ganze aussergerichtlich zu bereinigen, damit die Justiz nicht wegen Nichtigkeiten beschäftigt werden muss!
ad (2): ein Dokumentation für eventuelle Prozesse ist nötig, ebenso der Aushang von Gesetzen in der Öffentlichkeit, damit sie gültig werden können! Ob man die liest, ist nicht relevant, da es die Informationspflicht der Bürger gibt!
- RL: Veröffentlichung von Bundesgesetzblättern:
Das deutsche Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesministerium der Justiz in Bonn (offiziell „zu Bonn“) herausgegeben und durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH vertrieben.
Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG). Dann ist im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine rückwirkende Geltung durchaus möglich
In Österreich ähnlich, nur werden diese bereits seit 2004 online gestellt und erhalten durch eine elektronische Signatur ihre Rechtsgültigkeit!
ad (3)und (4): Dient der Korrektur von Fehlverhalten, das es ermöglicht, das ganze aussergerichtlich zu bereinigen, damit die Justiz nicht wegen Nichtigkeiten beschäftigt werden muss!
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Meinst du das mit dem Warenschutz?
Das kann ein jeder BM für sich entscheiden, meiner Meinung nach. Immerhin ist er auch derjenige, der sie letzten Endes auch vollstreckt und anzeigt.
Da haben eigentlich eh auch die meisten Dekrete schon lange vorgesorgt und eigene Absätze dazu verfasst.
Wien:
§1 Handel: (4) Waren zum Mindestpreis sind fürs Schieben und Handeln reserviert.
Linz:
Nix
Mistelbach:
Hat da was.. mal dort mal da. (Zerpflücken will ich das hier jetzt nicht, sonst macht das eh keine Sinn.)
Ternitz:
Nix
Amstetten:
c) Handel;
(4) Waren zum Mindestpreis dienen der Entlohnung von Armeeangehörigen oder für Transaktionen von Mandatsbesitzern. Unberechtigte Käufe können strafrechtlich verfolgt werden.
Und von Privaten "geschützter" Handel. So etwas muss man eh mit dem BM oder dem Büttel bereden und abklären.
Das in ein Gesetz packen und dann im Forum schreiben "Ich verkauf dem und da das und dort zu sowieso und eh schon wissen". Wer macht das noch? Keiner.. Oder?
Wenn es zufällig jemand anderes erwischt, dann red ich mit demjenigen und wenn er sich weigert, rede ich mit dem BM. Die Wahren gehören ja dem, dem sie versprochen wurden nach Handschlag Vertrag. (ist im EGfÖ erwähnt unter Aufträge/Verträge) und dazwischen kaufen ist theoretischer Diebstahl.
Das kann ein jeder BM für sich entscheiden, meiner Meinung nach. Immerhin ist er auch derjenige, der sie letzten Endes auch vollstreckt und anzeigt.
Da haben eigentlich eh auch die meisten Dekrete schon lange vorgesorgt und eigene Absätze dazu verfasst.
Wien:
§1 Handel: (4) Waren zum Mindestpreis sind fürs Schieben und Handeln reserviert.
Linz:
Nix
Mistelbach:
Hat da was.. mal dort mal da. (Zerpflücken will ich das hier jetzt nicht, sonst macht das eh keine Sinn.)
Ternitz:
Nix
Amstetten:
c) Handel;
(4) Waren zum Mindestpreis dienen der Entlohnung von Armeeangehörigen oder für Transaktionen von Mandatsbesitzern. Unberechtigte Käufe können strafrechtlich verfolgt werden.
Und von Privaten "geschützter" Handel. So etwas muss man eh mit dem BM oder dem Büttel bereden und abklären.
Das in ein Gesetz packen und dann im Forum schreiben "Ich verkauf dem und da das und dort zu sowieso und eh schon wissen". Wer macht das noch? Keiner.. Oder?
Wenn es zufällig jemand anderes erwischt, dann red ich mit demjenigen und wenn er sich weigert, rede ich mit dem BM. Die Wahren gehören ja dem, dem sie versprochen wurden nach Handschlag Vertrag. (ist im EGfÖ erwähnt unter Aufträge/Verträge) und dazwischen kaufen ist theoretischer Diebstahl.
Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Dave, es ging doch darum:
1. den HBV die Möglichkeit zu nehmen, den Wr. Markt zu "ruinieren", falls dieser das wollte.
2. Dem Wr. Bürgermeister nicht zum "uneingeschränkten Herrscher" des Wr. Marktes zu machen und es somit
3. dem HBV aus Willkür den Zugang auf den Wr. Markt untersagen zu können, da ein BM nie höher stehen kann als Beamter als ein HBV.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Wenn nicht, könnte doch mit einer Regelung wie bei meinem Vorschlag jede dieser Klippen umschifft werden, oder was meint ihr Diskussionsteilnehmer hierzu?
1. den HBV die Möglichkeit zu nehmen, den Wr. Markt zu "ruinieren", falls dieser das wollte.
2. Dem Wr. Bürgermeister nicht zum "uneingeschränkten Herrscher" des Wr. Marktes zu machen und es somit
3. dem HBV aus Willkür den Zugang auf den Wr. Markt untersagen zu können, da ein BM nie höher stehen kann als Beamter als ein HBV.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Wenn nicht, könnte doch mit einer Regelung wie bei meinem Vorschlag jede dieser Klippen umschifft werden, oder was meint ihr Diskussionsteilnehmer hierzu?
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Nun ich finde das ganze etwas problematisch. Eben aus Gründen, die Ara oben schon treffend beschrieben hat.
Weiters will ich mich, bzw. alle mir nachfolgenden HBVs nicht über den Wiener Bürgermeister stellen, andererseits will ich mich auch nicht dem Wiener Bürgermeister "unterordnen" müssen und jedes mal eine Genehmigung holen, wenn ich mit anderen Provinzen Handel betreibe.
Ich würde daher eine kleine Änderung vorschlagen:
Das würde es
a) leichter machen zu handeln, da ich nicht vor habe jedes Mal den BM aufzusuchen wenn ein Handelsschiffe, beispielsweis aus Ungarn eintrifft
b) den Wiener Markt vor sonstigen Käufen und Verkäufen schützen
c) Auch den Bedenken Ara's entgegenwirken
Weiters will ich mich, bzw. alle mir nachfolgenden HBVs nicht über den Wiener Bürgermeister stellen, andererseits will ich mich auch nicht dem Wiener Bürgermeister "unterordnen" müssen und jedes mal eine Genehmigung holen, wenn ich mit anderen Provinzen Handel betreibe.
Ich würde daher eine kleine Änderung vorschlagen:
Dragendave schrieb:(4) Die Warenmesse (Wiener Markt) darf nur mit Genehmigung vom amtierenden Bürgermeister von Wien durch den HBV genutzt werden.
Unnamedhero schrieb:(4) Die Warenmesse (Wiener Markt) darf vom HBV nur genutzt werden um Handel über die Provinzgrenzen hinaus zu betreiben. Andere Direktkäufe und Verkäufe bedürfen einer Genehmigung des amtierenden Bürgermeisters. Diese erteilten Genehmigungen müssen nach einem Amtswechsel ausdrücklich entzogen werden.
Das würde es
a) leichter machen zu handeln, da ich nicht vor habe jedes Mal den BM aufzusuchen wenn ein Handelsschiffe, beispielsweis aus Ungarn eintrifft
b) den Wiener Markt vor sonstigen Käufen und Verkäufen schützen
c) Auch den Bedenken Ara's entgegenwirken
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Ich stelle jetzt eine meiner Lieblingsfragen: "Wie machen das andere eigentlich?"
Oder anders gefragt: Gibts in anderen Provinzen Regelungen bezüglich des Marktes in der Hauptstadt? Vielleicht kann das einer der Wirtschafter mal in Schlumpfhausen nachfragen?
Oder anders gefragt: Gibts in anderen Provinzen Regelungen bezüglich des Marktes in der Hauptstadt? Vielleicht kann das einer der Wirtschafter mal in Schlumpfhausen nachfragen?
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Oh Man, Tow! Hättest du das nicht schon früher vorschlagen können?
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Unnamedhero schrieb:Unnamedhero schrieb:(4) Die Warenmesse (Wiener Markt) darf vom HBV nur genutzt werden um Handel über die Provinzgrenzen hinaus zu betreiben. Andere Direktkäufe und Verkäufe bedürfen einer Genehmigung des amtierenden Bürgermeisters. Diese erteilten Genehmigungen müssen nach einem Amtswechsel ausdrücklich entzogen werden.
Das würde es
a) leichter machen zu handeln, da ich nicht vor habe jedes Mal den BM aufzusuchen wenn ein Handelsschiffe, beispielsweis aus Ungarn eintrifft
b) den Wiener Markt vor sonstigen Käufen und Verkäufen schützen
c) Auch den Bedenken Ara's entgegenwirken
*g* also im momentan Fall musst du so oder so unweigerlich zu mir, denn ich bin zudem Hafenmeister und das Schiff müsstest du bei mir frühst möglich anmelden xD
Wäre ja eine brauchbare Lösung.. so in etwa habe ich mir das vorgestellt.
Über "Diese erteilten Genehmigungen müssen nach einem Amtswechsel ausdrücklich entzogen werden." kann man nun noch plaudern, ob die nicht einfach automatisch mit Amtswechsel verfällt oder nicht, oder überhaupt nur auf bestimme Waren mit expliziter Dauer/Menge im Schloss gemeldet werden. Wie die Anlegegenehmigungen von Schiffen.
Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Hm, also ich bin nun kein Wirtschaftsfachmann und auch kein Jurist.
Deshalb hab ich hier mal die Fachleute unter sich reden lassen und nur still mitgelesen.
Was mir dabei als einfacher Bürger auffällt ist, dass hier etwas völlig verkompliziert wird und man im Grunde gar nicht mehr versteht um was es eigentlich geht.
Ich dachte die Gesetze sollen einfacher werden?
Deshalb hab ich hier mal die Fachleute unter sich reden lassen und nur still mitgelesen.
Was mir dabei als einfacher Bürger auffällt ist, dass hier etwas völlig verkompliziert wird und man im Grunde gar nicht mehr versteht um was es eigentlich geht.
Ich dachte die Gesetze sollen einfacher werden?
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Naja einfacher muss nicht heißen, dass sie lascher, oder gar falsch werden.
Da ist leider eine kleine Schnittstelle die nicht so "einfach" ist für mal eben "(1) Und das ist so."
Da ist leider eine kleine Schnittstelle die nicht so "einfach" ist für mal eben "(1) Und das ist so."
Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Ich denke, es reicht, wenn formluliert ist, dass der HBV beim Einkauf am Wiener Markt diesen nicht kaputt machen darf, mehr braucht es meiner Meinung nach nicht!
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Diese "Problematik" gibt es nur hier soweit ich das weiß.
Zumal sie stark theoretischer Natur ist um nicht zu sagen an den Haaren herbei gezogen. Der HBV soll durchaus ungefragt die Waren am Markt anbieten können um die Wirtschaft am laufen zu halten. Wenn der BM nichts auf den Markt stellt, es auch verbietet und zudem stark destruktiv arbeitet was ist denn dann? Dann kann der HBV keine Waren mehr auf den Markt stellen. (hatten wir mal so ähnlich was an dem HBV teilweise krankte) Zudem ist es schon geregelt weil soetwas Amtsmissbrauch ist. Genauso wenn ein BM destruktiv handelt es ebenfalls Amtsmissbrauch ist klagt halt nur selten wer an. Ich finde diesen Artikel allgemein vollkommen überflüssig zu regeln wann oder wie viel der HBV am Markt teil nimmt. Frage ist warum ist der HBV so unbeliebt? Ich fands eigentlich sehr gut HBV zu sein. Diese "Verkrüppelung" jedoch würde es meiner Meinung nach wirklich zu einem unbeliebten Aufgabenbereich machen, da der HBV nicht mehr stützend und helfend eingreifen kann. Sondern munter zusehen kann wie das Schiff untergeht. Ich habe teilweise den Wiener Markt gestützt mit Dingen die nicht da waren (in Absprache mit den BM). Aber es ist auch eines der wichtigsten Interventionsmöglichkeiten des Rates was es zu bedenken gilt. Das dies dem Wiener BM nicht gefallen mag ist eine Sache aber das Recht zu beschneiden eine ganz andere.
Zumal sie stark theoretischer Natur ist um nicht zu sagen an den Haaren herbei gezogen. Der HBV soll durchaus ungefragt die Waren am Markt anbieten können um die Wirtschaft am laufen zu halten. Wenn der BM nichts auf den Markt stellt, es auch verbietet und zudem stark destruktiv arbeitet was ist denn dann? Dann kann der HBV keine Waren mehr auf den Markt stellen. (hatten wir mal so ähnlich was an dem HBV teilweise krankte) Zudem ist es schon geregelt weil soetwas Amtsmissbrauch ist. Genauso wenn ein BM destruktiv handelt es ebenfalls Amtsmissbrauch ist klagt halt nur selten wer an. Ich finde diesen Artikel allgemein vollkommen überflüssig zu regeln wann oder wie viel der HBV am Markt teil nimmt. Frage ist warum ist der HBV so unbeliebt? Ich fands eigentlich sehr gut HBV zu sein. Diese "Verkrüppelung" jedoch würde es meiner Meinung nach wirklich zu einem unbeliebten Aufgabenbereich machen, da der HBV nicht mehr stützend und helfend eingreifen kann. Sondern munter zusehen kann wie das Schiff untergeht. Ich habe teilweise den Wiener Markt gestützt mit Dingen die nicht da waren (in Absprache mit den BM). Aber es ist auch eines der wichtigsten Interventionsmöglichkeiten des Rates was es zu bedenken gilt. Das dies dem Wiener BM nicht gefallen mag ist eine Sache aber das Recht zu beschneiden eine ganz andere.
Arates- Anzahl der Beiträge : 2358
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Re: Änderung des Gesetzes von Österreich
Eine Vereinfachung der gesetzt ist sicherlich ein guter Ansatz, leider gibt er auch größeren Interpretationsspielraus, die Gesetzt so wie sie jetzt sind, sind bereits reformiert und aus der Praxis heraus gewachsen. Man sollte sie nicht ändern es würde die Errungenschaften, im rechtlichen Sinne um Jahre zurückwerfen!!!
Devil66- Anzahl der Beiträge : 125
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