Erzherzogtum Österreich
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Dekret über das Adelsgesetz des Deutschen Königreiches

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Beitrag von Chibalein So Dez 05, 2021 10:46 pm

Jermes schrieb:
 Dekret über das Adelsgesetz des Deutschen Königreiches X0lI99d

Dekret über das Adelsgesetz des Deutschen Königreiches
 


Von Uns, Raphaël du Bois de Cendrecourt, divina favente Clementia Electus Romanorum Imperator Semper Augustus,
Von Uns, Amaliia Springinsfeld, Königin des Deutschen Königreichs  

An alle Regenten des Deutschen Königreichs,
An alle Mitglieder des deutschen Reichstages,
An alle Adligen des Deutschen Königreichs,
An alle Bürger des Kaiserreiches,
An alle, die dies lesen oder hören,
 Nach näherer Prüfung und nach einem gemeinsamen Gespräch mit Königin Amaliia sind Wir zu dem Schluss gekommen, dass der folgende Paragraph aus dem "Adelsgesetz des Deutschen Königreiches" den betroffenen Adligen gegenüber nicht gerecht ist und daher nicht mit dem allgemeinen Interesse des Kaiserreiches und des Königreiches vereinbar ist.
§ 8 Regelungen zum Auxilium  (6)Eine Befreiung vom Kriegsdienst beinhaltet automatisch die Verpflichtung zur Ersatzleistung. Der König muss sowohl einer Befreiung, als auch der Ersatzleistung schriftlich zustimmen. Befreiungen, sowie die vereinbarten Ersatzleistungen teilt der König dem Reichshofrat mit.
  Daher wird in Zusammenarbeit mit dem deutschen Königreich das folgende Dekret erlassen:  

1. Personen, die aufgrund eines kaiserlichen Befehls an einen Ort gebunden sind und deshalb dem Auxilium des Deutschen Königreichs nicht folgen können, sind bis auf Weiteres von allen Ersatzzahlungen zu befreien.  

2. Diese Freistellung gilt auch für Personen, die mit einem wichtigen Amt an einen Ort gebunden sind und dieses nicht aufgeben können, wie zum Beispiel Ratsmitglieder oder Bürgermeister.  

Um diesem Missstand entgegenzuwirken, empfehlen wir ferner, dass der Deutsche Reichstag über eine Änderung des vorgenannten Paragraphen berät. Wir würden uns freuen, an der Diskussion zu diesem Thema beratend teilnehmen zu können.

Gezeichnet und gesiegelt im kaiserlichen Palast von Straßburg am 05. Dezember im Jahr der Gnade MCDLXIX.  His Imperial Majesty Raphaël du Bois de Cendrecourt divina favente Clementia Electus Romanorum Imperator Semper Augustus  Dekret über das Adelsgesetz des Deutschen Königreiches Signature5d17bfb5c9e01  Dekret über das Adelsgesetz des Deutschen Königreiches PqWBLKe

Queen of the German Kingdom
Amaliia Springinsfeld
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Beitrag von avallyn Di Dez 07, 2021 5:19 pm

Habt Dank für diese Info, Hoheit.

Wie sieht der Rat dieses Dekret und die daraus resultierenden Folgen?

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Beitrag von Chibalein Mi Dez 08, 2021 3:52 pm

Werte Avallyn,

nun wie ich erst heute erfahren habe steht nur noch;

1. Personen, die aufgrund eines kaiserlichen Befehls an einen Ort gebunden sind und deshalb dem Auxilium des Deutschen Königreichs nicht folgen können, sind bis auf Weiteres von allen Ersatzzahlungen zu befreien.

zur Diskussion und diese laufen gerade parallel auch ich Reichstag, mit ihrer Kaiserlichen Majestät und auch unserer königlichen Majestät, im 2. Stand wird auch das Dekret diskutiert.

Es geht um die Befreiung derer die zusammen mit dem Kaiser sich im Einsatz befanden das diese nicht nochmal eine Entschädigung zahlen sollen,
wie bereits gesagt ist die Diskussion noch nicht beendet daher bitte ich euch noch um etwas Geduld.

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Beitrag von avallyn Mi Dez 08, 2021 8:38 pm

Vielen Dank für die Antwort.

Die Gespräche im 2. Stand und im RT verfolge ich natürlich und nachdem jetzt der zweite Punkt gestrichen wurde stehe ich dem Dekret auch positiv gegenüber.

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Beitrag von Chibalein Fr Dez 10, 2021 3:46 pm

[rp]
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Stellenausschreibung


An alle mit Tatkraft und dem Interesse an guter Entlohnung,

Liebe Österreicherinnen und Österreicher,


ab sofort sucht die Provinz einen tatkräftigen Gärtner oder jemanden,

der bereit ist, eine Gärtnerei auf Kosten der Provinz einzurichten. Von Vorteil ist,

wenn Ihr noch über die entsprechende Erfahrung verfügt, die Talente des Gärtners zügig zu erlernen.

Als täglich garantierter Lohn werden 20,00 Taler ausgezahlt. Das Arbeitsmaterial wird gestellt.

Die etwaigen Kosten zur Umstellung des bisherigen Betriebs werden ebenfalls von der Provinz getragen.

Zum Anforderungsprofil:

- im Besitz einer Gärtnerei ODER

- im Besitz einer anderen Werkstatt und ca. 15 freie Skill Points ODER

- Level 100 und ca. 15 freie Skill Points


Ein gesondertes Motivationsschreiben ist nicht notwendig. Bitte wendet Euch bei Interesse an den Handelsbevollmächtigten,

[char]Lieber_augustin[/char], per Brieftaube, oder  gern auch an mich [char]Chibalein[/char] so wie jedes anderen Ratsmitglieder Eures Vertrauens.


Geschrieben, unterzeichnet und gesiegelt in Linz Julmond, den 10ten im Jahre des 1469

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