Erzherzogtum Österreich
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Dekrete der Haupstadt Wien

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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Gast Di März 30, 2010 10:49 pm

Dekrete für die Hauptstadt Wien: 20.3.1458

Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



A: Mindestlöhne



Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -17 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 18+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Exclamation Zuwiderhandlungen sind als Skaverei anklagbar!



B:Handelslizenzen:


--bis auf weiteres außer Kraft gesetzt--



B1:Mandate:

Jegliche Mandatswaren,die verschoben werden,dürfen nicht von dritter Person gekauft werden,ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers,ebenso ist es untersagt,bei Mandatstransaktionen,Waren zu den selben Preis einzustellen,zu denen der Mandatsinhaber seine Waren einstellt,um seine Mandatsaktionen auszuführen.Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen.Unberechtigter Kauf,der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.

Waren,die zu einen Mindestpreis auf dem Markt stehen,dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.
*Waren, die zum Mindestpreis vom Mandat ins Inventar geschoben werden ,oder umgekehrt,und von nicht authorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden.Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren. Unberechtigter Kauf,der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.

**Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt.

C: Höchstpreise/Mindestpreise:

--bis auf weiteres außer Kraft gesetzt--

C1:Preiskennzeichnung:

WARENKENNZEICHNUNG
JEGLICHE Waren und Güter,die mit xx,x1 und mit xx,x6 enden,sind für die EINHEIMISCHEN WIENER BÜRGER reserviert und dürfen auch NUR von IHNEN gekauft werden. Waren,die zu 1,00 Taler und 2,00 Taler am Markt stehen,sind RH-Waren oder dienen zur Transaktion für Mandate und sind dem BM mitzuteilen. Unberechtigter Kauf wird strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.

D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal ob vom Schmied/Zimmerer/Schneider) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Forumsthread oder per ingame Brief festgelegt worden sind.

E:wirtschaftliches Gleichgewicht:


Exclamation An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen dieses Dekret sind strafbar und werden nach §12 EGfÖ in Verbindung mit §31 EGfÖ verfolgt und zur Anzeige gebracht!

--Der jeweilige im Amt befindliche Bürgermeister hält sich vor,jedes Dekret wieder ändern zu können.

**Mindestpreise :
Aale 7.00 Taler
Anjou wine 20.00 Taler
Axtklingen 90.00 Taler
Bayonne hams 20.00 Taler
Bierfässer 60.00 Taler
Black Forest hams
Boote 80.00 Taler
Bordeaux wine
Bourgogne wine
Brotlaibe 2.00 Taler
Bustiere 100.00 Taler
Damenhemden 85.00 Taler
Damenstrümpfe 35.00 Taler
Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
Doppelzentner Stein 6.00 Taler
Dorsche 7.00 Taler
Drachenköpfe 7.00 Taler
Eimer 30.00 Taler
Fische 7.00 Taler
Flaschen Milch 5.00 Taler
Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
Flaschen Wein
Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
Forellen 7.00 Taler
Früchte 5.00 Taler
Fässer 7.00 Taler
Gemüse 5.00 Taler
Goldbrassen 7.00 Taler
Gründlinge 7.00 Taler
Gürtel 35.00 Taler
Hauben 60.00 Taler
Hechte 7.00 Taler
Helme 130.00 Taler
Heringe 7.00 Taler
Herrenhemden 85.00 Taler
Herrenstrümpfe 35.00 Taler
Hosen 50.00 Taler
Hüte 40.00 Taler
Iberian hams
Karpfen 7.00 Taler
Kartenspiele 30.00 Taler
Katzenhaie 7.00 Taler
Kieselstein 1.00 Taler
Kleider 200.00 Taler
Knäuel Wolle 5.00 Taler
Kopftücher 35.00 Taler
Kordeln 40.00 Taler
Kragen 50.00 Taler
Lachs 7.00 Taler
Leder 15.00 Taler
Meerbarben 7.00 Taler
Messer 10.00 Taler
Mäntel 200.00 Taler
Mützen 40.00 Taler
Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
Paar Schuhe 20.00 Taler
Paar Stiefel 65.00 Taler
Parma hams
Pfund Oliven 10.00 Taler
Pfund Trauben 5.00 Taler
Rioja wine
Roben/Kutten 200.00 Taler
Rochen 7.00 Taler
Ruder 20.00 Taler
Röcke 100.00 Taler
Rümpfe 30.00 Taler
Saiblinge 7.00 Taler
Schilde 20.00 Taler
Schwerter 140.00 Taler
Schwertklingen 90.00 Taler
Schürzen 85.00 Taler
Seeaale 7.00 Taler
Seezungen 7.00 Taler
Steinbutte 7.00 Taler
Stiele 5.00 Taler
Stücke Fleisch 7.00 Taler
Stücke Holz 2.00 Taler
Säcke Gerste 8.00 Taler
Säcke Hopfen 10.00 Taler
Säcke Mais 2.00 Taler
Säcke Weizen 10.00 Taler
Säcke Mehl 10.00 Taler
Thunfische 7.00 Taler
Umhänge 130.00 Taler
Wandteppiche 70.00 Taler
Welse 7.00 Taler
Westen 100.00 Taler
Wittlinge 7.00 Taler
Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
Ziegengerippe 15.00 Taler
barrels of Retsina
barrels of Tokaji
barrels of cider
barrels of porto wine
bottles of ewe's milk
bushels of salt 4.00 Taler
casks of Irish whiskey 70.00 Taler
casks of Scotch whisky
champagne wine
coats
cow's milk cheese
ewe carcasses 15.00 Taler
ewe's milk cheese
goat's milk cheese
große Leitern 60.00 Taler
kg Eisenerz 4.00 Taler
kg Roheisen 40.00 Taler
kleine Leitern 20.00 Taler
large sails
mast 400.00 Taler
pots of yoghurt
small sails 140.00 Taler
stumpfe Äxte 110.00 Taler
unfertige Eimer 20.00 Taler
ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
Äschen 7.00 Taler
Äxte 140.00 Taler


gez. Deanmaurice
~ Bürgermeister zu Wien am 20.3.1458

Gast
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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Gast So Sep 26, 2010 8:56 pm

Dekrete für die Hauptstadt Wien: 26.9.1458

Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



A: Mindestlöhne



Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen sind als Skaverei nach §11(EGfÖ) anklagbar!



B:Handelslizenzen:


Gültig ab dem 29.9.1458/0:01 Uhr
Für jeden Nicht-Wiener ist der Verkauf jeglicher Waren über eine Sückzahl von 10 Warenteile pro Tag untersagt.Diese dürfen höchstens 5 Heller unter dem auf dem Markt befindlicher Ware sein.Eine Auflistung der zu verkaufenden Waren ist dem Bürgermeister oder Celestin (hier: Erträumte Waren und Handelslizenzen) mitzuteilen und wird in der Regel schnellstens bestätigt oder abgewiesen.Ausnahmen sind Handelsmaßnahmen und Sonderabsprachen zwischen dem Rathaus und dem Händler. Zuwiederhandeln gegen das Dekret wird nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) Strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.




B1:Mandate:

Jegliche Mandatswaren,Waren,die zu einen Mindestpreis* auf dem Markt stehen,die verschoben werden,dürfen nicht von dritter Person gekauft werden,ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers.Waren die von nicht authorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt,bei Mandatstransaktionen,Waren zu den selben Preis einzustellen,zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt,um seine Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen,da nichtgemeldete Mandatsbewegungen(Erträumte Waren und Handelslizenzen) ein selbstverschulden darstellen und ein Verstoss gegen dieses Dekret sind.Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren.Unberechtigter Kauf,der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt.

C: Höchstpreise/Mindestpreise:

--bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt--

C1:Preiskennzeichnung:

WARENKENNZEICHNUNG
JEGLICHE Waren und Güter,die mit xx,x1 und mit xx,x6 enden,sind für die EINHEIMISCHEN WIENER BÜRGER reserviert und dürfen auch NUR von IHNEN gekauft werden. Waren,die zu 1,00 Taler und 2,00 Taler am Markt stehen,sind Rathaus-Waren oder dienen zur Transaktion für Mandate und sind dem Bürgermeister mitzuteilen.
HAFENHOLZ:
Holz zu den unten angegebenen Preisen dienen ausschließlich für die Liegegebühr des Hafens und dürfen auch nur dafür gekauft werden.
*Tagesgebühr : 6,00 Taler
*Monatsgebühr : 59,00 Taler(5x15,50/4,50 Taler)
*Jahresgebühr: 604,00 Taler(nach Vereinbarung)
Unberechtigter Kauf wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal welches Felder/Berufszweiges) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Forumsthread(Erträumte Waren und Handelslizenzen) oder per ingame Brief festgelegt worden sind.

E:wirtschaftliches Gleichgewicht:


An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen dieses Dekret sind strafbar und werden nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) in Verbindung mit §31(EGfÖ) verfolgt und zur Anzeige gebracht!

--Der jeweilige im Amt befindliche Bürgermeister hält sich vor,jedes Dekret wieder ändern zu können.

*Mindestpreise:
Aale 7.00 Taler
Anjou wine 20.00 Taler
Axtklingen 90.00 Taler
Bayonne hams 20.00 Taler
Bierfässer 60.00 Taler
Boote 80.00 Taler
Bordeaux wine 20.00 Taler
Bourgogne wine
Brotlaibe 2.00 Taler
Bustiere 100.00 Taler
Champagner 70.00 Taler
Charettes(Karren) 120.00 Taler
Damenhemden 85.00 Taler
Damenstrümpfe 35.00 Taler
Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
Doppelzentner Stein 6.00 Taler
Dorsche 7.00 Taler
Drachenköpfe 7.00 Taler
Eimer 30.00 Taler
Fass Apfelwein
Fass Portwein
Fass Retsina-Wein
Fass Tokaji-Wein
Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
Fische 7.00 Taler
Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
Flaschen Milch 5.00 Taler
Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
Flaschen Wein
Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
Forellen 7.00 Taler
Früchte 5.00 Taler
Fässer 7.00 Taler
Gemüse 5.00 Taler
Goldbrassen 7.00 Taler
Große Segel 700.00 Taler
Gründlinge 7.00 Taler
Gürtel 35.00 Taler
Hauben 60.00 Taler
Hechte 7.00 Taler
Helme 130.00 Taler
Heringe 7.00 Taler
Herrenhemden 85.00 Taler
Herrenstrümpfe 35.00 Taler
Hosen 50.00 Taler
Hüte 40.00 Taler
Iberischer Schinken
Jacken
Karpfen 7.00 Taler
Kartenspiele 30.00 Taler
Katzenhaie 7.00 Taler
Kieselstein 1.00 Taler
Kleider 200.00 Taler
Kleine Segel 140.00 Taler
Knäuel Wolle 5.00 Taler
Kopftücher 35.00 Taler
Kordeln 40.00 Taler
Kragen 50.00 Taler
Kuhmilchkäse
Lachs 7.00 Taler
Leder 15.00 Taler
Mast 400.00 Taler
Meerbarben 7.00 Taler
Messer 10.00 Taler
Mäntel 200.00 Taler
Mützen 40.00 Taler
Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
Paar Schuhe 20.00 Taler
Paar Stiefel 65.00 Taler
Parmaschinken
Pfund Oliven 10.00 Taler
Pfund Trauben 5.00 Taler
Rioja-Wein
Roben/Kutten 200.00 Taler
Rochen 7.00 Taler
Roues(Räder)
Ruder 20.00 Taler
Röcke 100.00 Taler
Rümpfe 30.00 Taler
Saiblinge 7.00 Taler
Schafgerippe 15.00 Taler
Schafskäse
Scheffel Salz 4.00 Taler
Schilde 20.00 Taler
Schwarzwälder Schinken
Schwerter 140.00 Taler
Schwertklingen 90.00 Taler
Schürzen 85.00 Taler
Seeaale 7.00 Taler
Seezungen 7.00 Taler
Steinbutte 7.00 Taler
Steine 1.00 Taler
Stiele 5.00 Taler
Stücke Fleisch 7.00 Taler
Stücke Holz 2.00 Taler
Säcke Gerste 8.00 Taler
Säcke Hopfen 10.00 Taler
Säcke Mais 2.00 Taler
Säcke Mehl 10.00 Taler
Säcke Weizen 10.00 Taler
Thunfische 7.00 Taler
Topf Joghurt
Toscana-Wein
Umhänge 130.00 Taler
Wandteppiche 70.00 Taler
Welse 7.00 Taler
Westen 100.00 Taler
Wittlinge 7.00 Taler
Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
Ziegengerippe 15.00 Taler
Ziegenkäse
große Leitern 60.00 Taler
kg Eisenerz 4.00 Taler
kg Roheisen 40.00 Taler
kleine Leitern 20.00 Taler
stumpfe Äxte 110.00 Taler
unfertige Eimer 20.00 Taler
ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
Äschen 7.00 Taler
Äxte 140.00 Taler

gez. Dekrete der Haupstadt Wien 159,deanmaurice0KGK2
~ Bürgermeister zu Wien am 25.9.1458

Neu: In Rot hinzugefügt und Paragrapfen aktualisiert.

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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Gast Do Feb 24, 2011 9:57 am

Dekrete der Hauptstadt Wien



Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



Ergänzend zu den Gesetzen und Erlässen des Erzherzogtums Österreich (nachzulesen hier) tritt folgendes Dekret in Kraft:



Mandate
    Jegliche Waren, die zu einen Mindestpreis* auf dem Markt stehen, die verschoben werden, dürfen nicht von dritten Personen, ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers, gekauft werden. Waren, die von nicht authorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es bei Mandatstransaktionen untersagt Waren zu den selben Preis einzustellen, zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen, da nichtgemeldete Mandatsbewegungen (Erträumte Waren und Handelslizenzen) ein selbstverschulden darstellen und ein Verstoss gegen dieses Dekret sind. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis. Die Beweislast liegt beim Käufer der Waren. Unberechtigter Kauf, der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3 und §9 (BGÖ) sowie nach §12 (EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

    * Eine Liste der Mindestpreise ist unten angeführt.




Handel
    Für Waren jeglicher Art besteht auf dem Wiener Markt keine Lizenzpflicht und können frei angeboten werden.

    Bestellte Waren (egal welchen Felder-/Berufszweiges) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Meldebereich (Erträumte Waren und Handelslizenzen) oder per Brief (ingame) festgelegt worden sind.

    An- und Verkäufe, die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten. Zuwiderhandelung gegen dieses Dekret ist strafbar und wird nach §3 und §9 (BGÖ) sowie nach §12 (EGfÖ) in Verbindung mit §31 (EGfÖ) verfolgt und zur Anzeige gebracht.




* Mindestpreisliste
    Aale 7.00 Taler
    Anjou wine 20.00 Taler
    Axtklingen 90.00 Taler
    Bayonne hams 20.00 Taler
    Bierfässer 60.00 Taler
    Boote 80.00 Taler
    Bordeaux wine 20.00 Taler
    Bourgogne wine
    Brotlaibe 2.00 Taler
    Bustiere 100.00 Taler
    Champagner 70.00 Taler
    Charettes(Karren) 120.00 Taler
    Damenhemden 85.00 Taler
    Damenstrümpfe 35.00 Taler
    Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
    Doppelzentner Stein 6.00 Taler
    Dorsche 7.00 Taler
    Drachenköpfe 7.00 Taler
    Eimer 30.00 Taler
    Fass Apfelwein
    Fass Portwein
    Fass Retsina-Wein
    Fass Tokaji-Wein
    Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
    Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
    Fische 7.00 Taler
    Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
    Flaschen Milch 5.00 Taler
    Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
    Flaschen Wein
    Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
    Forellen 7.00 Taler
    Früchte 5.00 Taler
    Fässer 7.00 Taler
    Gemüse 5.00 Taler
    Goldbrassen 7.00 Taler
    Große Segel 700.00 Taler
    Gründlinge 7.00 Taler
    Gürtel 35.00 Taler
    Hauben 60.00 Taler
    Hechte 7.00 Taler
    Helme 130.00 Taler
    Heringe 7.00 Taler
    Herrenhemden 85.00 Taler
    Herrenstrümpfe 35.00 Taler
    Hosen 50.00 Taler
    Hüte 40.00 Taler
    Iberischer Schinken
    Jacken
    Karpfen 7.00 Taler
    Kartenspiele 30.00 Taler
    Katzenhaie 7.00 Taler
    Kieselstein 1.00 Taler
    Kleider 200.00 Taler
    Kleine Segel 140.00 Taler
    Knäuel Wolle 5.00 Taler
    Kopftücher 35.00 Taler
    Kordeln 40.00 Taler
    Kragen 50.00 Taler
    Kuhmilchkäse
    Lachs 7.00 Taler
    Leder 15.00 Taler
    Mast 400.00 Taler
    Meerbarben 7.00 Taler
    Messer 10.00 Taler
    Mäntel 200.00 Taler
    Mützen 40.00 Taler
    Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
    Paar Schuhe 20.00 Taler
    Paar Stiefel 65.00 Taler
    Parmaschinken
    Pfund Oliven 10.00 Taler
    Pfund Trauben 5.00 Taler
    Rioja-Wein
    Roben/Kutten 200.00 Taler
    Rochen 7.00 Taler
    Roues(Räder)
    Ruder 20.00 Taler
    Röcke 100.00 Taler
    Rümpfe 30.00 Taler
    Saiblinge 7.00 Taler
    Schafgerippe 15.00 Taler
    Schafskäse
    Scheffel Salz 4.00 Taler
    Schilde 20.00 Taler
    Schwarzwälder Schinken
    Schwerter 140.00 Taler
    Schwertklingen 90.00 Taler
    Schürzen 85.00 Taler
    Seeaale 7.00 Taler
    Seezungen 7.00 Taler
    Steinbutte 7.00 Taler
    Steine 1.00 Taler
    Stiele 5.00 Taler
    Stücke Fleisch 7.00 Taler
    Stücke Holz 2.00 Taler
    Säcke Gerste 8.00 Taler
    Säcke Hopfen 10.00 Taler
    Säcke Mais 2.00 Taler
    Säcke Mehl 10.00 Taler
    Säcke Weizen 10.00 Taler
    Thunfische 7.00 Taler
    Topf Joghurt
    Toscana-Wein
    Umhänge 130.00 Taler
    Wandteppiche 70.00 Taler
    Welse 7.00 Taler
    Westen 100.00 Taler
    Wittlinge 7.00 Taler
    Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
    Ziegengerippe 15.00 Taler
    Ziegenkäse
    große Leitern 60.00 Taler
    kg Eisenerz 4.00 Taler
    kg Roheisen 40.00 Taler
    kleine Leitern 20.00 Taler
    stumpfe Äxte 110.00 Taler
    unfertige Eimer 20.00 Taler
    ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
    ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
    Äschen 7.00 Taler
    Äxte 140.00 Taler




--- Bürgermeisterin von Wien ---

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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Sona Di März 29, 2011 8:38 am

Dekrete der Hauptstadt Wien

Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



A: Mindestlöhne


Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht



B: Erträumte Waren und Handelslizenzen:


~ bis auf weiteres außer Kraft gesetzt ~

Erträumte Ware kann auf den Markt gestellt werden.


B1: Mandate:

Jegliche Mandatswaren, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden.
Waren, die zu einen Mindestpreis auf dem Markt stehen, dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.


Jegliche Mandatswaren,Waren,die zu einen Mindestpreis* auf dem Markt stehen,die verschoben werden,dürfen nicht von dritter Person gekauft werden,ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers.Waren die von nicht authorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt,bei Mandatstransaktionen,Waren zu den selben Preis einzustellen,zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt,um seine Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen,da nichtgemeldete Mandatsbewegungen(Erträumte Waren und Handelslizenzen) ein selbstverschulden darstellen und ein Verstoss gegen dieses Dekret sind.Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren.Unberechtigter Kauf,der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt



C: Höchstpreise/Mindestpreise

~Brot zu 5,55 Taler ist fürs Rathaus gedacht ~

C1: Preiskennzeichnungen und Liegegebühren:

Alle Preise die "nicht" mit X,X5 oder X,X0 enden sind für Handwerker bestimmt.

Hafenholz / Gebühr :

Tagesgebühr : 2,00 Taler (die ersten drei Tage sind frei , Kapitäne werden dann angeschrieben)
Monatsgebühr : 55,00 Taler (5x15,50/4,50 Taler)
Jahresgebühr: 600,00 Taler



D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal ob vom Schmied/Zimmerer/Schneider) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Forumsthread oder per ingame Brief festgelegt worden sind.


E: Wirtschaftliches Gleichgewicht:


An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen die Dekrete sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht


* Mindestpreisliste
    Aale 7.00 Taler
    Anjou wine 20.00 Taler
    Axtklingen 90.00 Taler
    Bayonne hams 20.00 Taler
    Bierfässer 60.00 Taler
    Boote 80.00 Taler
    Bordeaux wine 20.00 Taler
    Bourgogne wine
    Brotlaibe 2.00 Taler
    Bustiere 100.00 Taler
    Champagner 70.00 Taler
    Charettes(Karren) 120.00 Taler
    Damenhemden 85.00 Taler
    Damenstrümpfe 35.00 Taler
    Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
    Doppelzentner Stein 6.00 Taler
    Dorsche 7.00 Taler
    Drachenköpfe 7.00 Taler
    Eimer 30.00 Taler
    Fass Apfelwein
    Fass Portwein
    Fass Retsina-Wein
    Fass Tokaji-Wein
    Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
    Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
    Fische 7.00 Taler
    Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
    Flaschen Milch 5.00 Taler
    Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
    Flaschen Wein
    Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
    Forellen 7.00 Taler
    Früchte 5.00 Taler
    Fässer 7.00 Taler
    Gemüse 5.00 Taler
    Goldbrassen 7.00 Taler
    Große Segel 700.00 Taler
    Gründlinge 7.00 Taler
    Gürtel 35.00 Taler
    Hauben 60.00 Taler
    Hechte 7.00 Taler
    Helme 130.00 Taler
    Heringe 7.00 Taler
    Herrenhemden 85.00 Taler
    Herrenstrümpfe 35.00 Taler
    Hosen 50.00 Taler
    Hüte 40.00 Taler
    Iberischer Schinken
    Jacken
    Karpfen 7.00 Taler
    Kartenspiele 30.00 Taler
    Katzenhaie 7.00 Taler
    Kieselstein 1.00 Taler
    Kleider 200.00 Taler
    Kleine Segel 140.00 Taler
    Knäuel Wolle 5.00 Taler
    Kopftücher 35.00 Taler
    Kordeln 40.00 Taler
    Kragen 50.00 Taler
    Kuhmilchkäse
    Lachs 7.00 Taler
    Leder 15.00 Taler
    Mast 400.00 Taler
    Meerbarben 7.00 Taler
    Messer 10.00 Taler
    Mäntel 200.00 Taler
    Mützen 40.00 Taler
    Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
    Paar Schuhe 20.00 Taler
    Paar Stiefel 65.00 Taler
    Parmaschinken
    Pfund Oliven 10.00 Taler
    Pfund Trauben 5.00 Taler
    Rioja-Wein
    Roben/Kutten 200.00 Taler
    Rochen 7.00 Taler
    Roues(Räder)
    Ruder 20.00 Taler
    Röcke 100.00 Taler
    Rümpfe 30.00 Taler
    Saiblinge 7.00 Taler
    Schafgerippe 15.00 Taler
    Schafskäse
    Scheffel Salz 4.00 Taler
    Schilde 20.00 Taler
    Schwarzwälder Schinken
    Schwerter 140.00 Taler
    Schwertklingen 90.00 Taler
    Schürzen 85.00 Taler
    Seeaale 7.00 Taler
    Seezungen 7.00 Taler
    Steinbutte 7.00 Taler
    Steine 1.00 Taler
    Stiele 5.00 Taler
    Stücke Fleisch 7.00 Taler
    Stücke Holz 2.00 Taler
    Säcke Gerste 8.00 Taler
    Säcke Hopfen 10.00 Taler
    Säcke Mais 2.00 Taler
    Säcke Mehl 10.00 Taler
    Säcke Weizen 10.00 Taler
    Thunfische 7.00 Taler
    Topf Joghurt
    Toscana-Wein
    Umhänge 130.00 Taler
    Wandteppiche 70.00 Taler
    Welse 7.00 Taler
    Westen 100.00 Taler
    Wittlinge 7.00 Taler
    Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
    Ziegengerippe 15.00 Taler
    Ziegenkäse
    große Leitern 60.00 Taler
    kg Eisenerz 4.00 Taler
    kg Roheisen 40.00 Taler
    kleine Leitern 20.00 Taler
    stumpfe Äxte 110.00 Taler
    unfertige Eimer 20.00 Taler
    ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
    ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
    Äschen 7.00 Taler
    Äxte 140.00 Taler


Sona von Avalos
Bürgermeisterin von Wien

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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Sona Mi Mai 25, 2011 8:34 pm

Dekrete der Hauptstadt Wien

Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



A: Mindestlöhne


Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht



B: Erträumte Waren und Handelslizenzen:


~ bis auf weiteres außer Kraft gesetzt ~

Erträumte Ware kann auf den Markt gestellt werden.


B1: Mandate:

Jegliche Mandatswaren, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden.
Waren, die zu einen Mindestpreis auf dem Markt stehen, dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.


Jegliche Mandatswaren,Waren,die zu einen Mindestpreis* auf dem Markt stehen,die verschoben werden,dürfen nicht von dritter Person gekauft werden,ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers.Waren die von nicht authorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt,bei Mandatstransaktionen,Waren zu den selben Preis einzustellen,zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt,um seine Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen,da nichtgemeldete Mandatsbewegungen(Erträumte Waren und Handelslizenzen) ein selbstverschulden darstellen und ein Verstoss gegen dieses Dekret sind.Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren.Unberechtigter Kauf,der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt



C: Höchstpreise/Mindestpreise

~Brot zu 5,55 Taler ist fürs Rathaus gedacht ~

C1: Preiskennzeichnungen und Liegegebühren:

~ außer Kraft gesetzt ~

Hafenholz / Gebühr :

~ Tagesgebühr : 2,00 Taler (die ersten drei Tage sind frei , Kapitäne werden dann angeschrieben)
Monatsgebühr : 55,00 Taler (5x15,50/4,50 Taler)
Jahresgebühr entfällt ~



D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal ob vom Schmied/Zimmerer/Schneider) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Forumsthread oder per ingame Brief festgelegt worden sind.


E: Wirtschaftliches Gleichgewicht:


An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen die Dekrete sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht


* Mindestpreisliste
    Aale 7.00 Taler
    Anjou wine 20.00 Taler
    Axtklingen 90.00 Taler
    Bayonne hams 20.00 Taler
    Bierfässer 60.00 Taler
    Boote 80.00 Taler
    Bordeaux wine 20.00 Taler
    Bourgogne wine
    Brotlaibe 2.00 Taler
    Bustiere 100.00 Taler
    Champagner 70.00 Taler
    Charettes(Karren) 120.00 Taler
    Damenhemden 85.00 Taler
    Damenstrümpfe 35.00 Taler
    Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
    Doppelzentner Stein 6.00 Taler
    Dorsche 7.00 Taler
    Drachenköpfe 7.00 Taler
    Eimer 30.00 Taler
    Fass Apfelwein
    Fass Portwein
    Fass Retsina-Wein
    Fass Tokaji-Wein
    Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
    Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
    Fische 7.00 Taler
    Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
    Flaschen Milch 5.00 Taler
    Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
    Flaschen Wein
    Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
    Forellen 7.00 Taler
    Früchte 5.00 Taler
    Fässer 7.00 Taler
    Gemüse 5.00 Taler
    Goldbrassen 7.00 Taler
    Große Segel 700.00 Taler
    Gründlinge 7.00 Taler
    Gürtel 35.00 Taler
    Hauben 60.00 Taler
    Hechte 7.00 Taler
    Helme 130.00 Taler
    Heringe 7.00 Taler
    Herrenhemden 85.00 Taler
    Herrenstrümpfe 35.00 Taler
    Hosen 50.00 Taler
    Hüte 40.00 Taler
    Iberischer Schinken
    Jacken
    Karpfen 7.00 Taler
    Kartenspiele 30.00 Taler
    Katzenhaie 7.00 Taler
    Kieselstein 1.00 Taler
    Kleider 200.00 Taler
    Kleine Segel 140.00 Taler
    Knäuel Wolle 5.00 Taler
    Kopftücher 35.00 Taler
    Kordeln 40.00 Taler
    Kragen 50.00 Taler
    Kuhmilchkäse
    Lachs 7.00 Taler
    Leder 15.00 Taler
    Mast 400.00 Taler
    Meerbarben 7.00 Taler
    Messer 10.00 Taler
    Mäntel 200.00 Taler
    Mützen 40.00 Taler
    Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
    Paar Schuhe 20.00 Taler
    Paar Stiefel 65.00 Taler
    Parmaschinken
    Pfund Oliven 10.00 Taler
    Pfund Trauben 5.00 Taler
    Rioja-Wein
    Roben/Kutten 200.00 Taler
    Rochen 7.00 Taler
    Roues(Räder)
    Ruder 20.00 Taler
    Röcke 100.00 Taler
    Rümpfe 30.00 Taler
    Saiblinge 7.00 Taler
    Schafgerippe 15.00 Taler
    Schafskäse
    Scheffel Salz 4.00 Taler
    Schilde 20.00 Taler
    Schwarzwälder Schinken
    Schwerter 140.00 Taler
    Schwertklingen 90.00 Taler
    Schürzen 85.00 Taler
    Seeaale 7.00 Taler
    Seezungen 7.00 Taler
    Steinbutte 7.00 Taler
    Steine 1.00 Taler
    Stiele 5.00 Taler
    Stücke Fleisch 7.00 Taler
    Stücke Holz 2.00 Taler
    Säcke Gerste 8.00 Taler
    Säcke Hopfen 10.00 Taler
    Säcke Mais 2.00 Taler
    Säcke Mehl 10.00 Taler
    Säcke Weizen 10.00 Taler
    Thunfische 7.00 Taler
    Topf Joghurt
    Toscana-Wein
    Umhänge 130.00 Taler
    Wandteppiche 70.00 Taler
    Welse 7.00 Taler
    Westen 100.00 Taler
    Wittlinge 7.00 Taler
    Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
    Ziegengerippe 15.00 Taler
    Ziegenkäse
    große Leitern 60.00 Taler
    kg Eisenerz 4.00 Taler
    kg Roheisen 40.00 Taler
    kleine Leitern 20.00 Taler
    stumpfe Äxte 110.00 Taler
    unfertige Eimer 20.00 Taler
    ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
    ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
    Äschen 7.00 Taler
    Äxte 140.00 Taler


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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Sona Mi Jun 08, 2011 8:17 am

Dekrete der Hauptstadt Wien

Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



A: Mindestlöhne


Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht



B: Erträumte Waren und Handelslizenzen:


~ bis auf weiteres außer Kraft gesetzt ~

Erträumte Ware kann auf den Markt gestellt werden.


B1: Mandate:

Jegliche Mandatswaren, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden.
Waren, die zu einen Mindestpreis auf dem Markt stehen, dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.


Jegliche Mandatswaren,Waren,die zu einen Mindestpreis* auf dem Markt stehen,die verschoben werden,dürfen nicht von dritter Person gekauft werden,ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers.Waren die von nicht authorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt,bei Mandatstransaktionen,Waren zu den selben Preis einzustellen,zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt,um seine Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen,da nichtgemeldete Mandatsbewegungen(Erträumte Waren und Handelslizenzen) ein selbstverschulden darstellen und ein Verstoss gegen dieses Dekret sind.Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren.Unberechtigter Kauf,der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt



C: Höchstpreise/Mindestpreise

~ Brot zu 5,55 Taler ist fürs Rathaus gedacht ~

C1: Preiskennzeichnungen und Liegegebühren:

~ außer Kraft gesetzt ~

Hafenholz / Gebühr :

Hafengebühren versuchsweise ~ außer Kraft gesetzt ~



D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal ob vom Schmied/Zimmerer/Schneider) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Forumsthread oder per ingame Brief festgelegt worden sind.


E: Wirtschaftliches Gleichgewicht:


An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen die Dekrete sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht


* Mindestpreisliste
    Aale 7.00 Taler
    Anjou wine 20.00 Taler
    Axtklingen 90.00 Taler
    Bayonne hams 20.00 Taler
    Bierfässer 60.00 Taler
    Boote 80.00 Taler
    Bordeaux wine 20.00 Taler
    Bourgogne wine 70,00 Taler
    Brotlaibe 2.00 Taler
    Bustiere 100.00 Taler
    Champagner 70.00 Taler
    Charettes(Karren) 120.00 Taler
    Damenhemden 85.00 Taler
    Damenstrümpfe 35.00 Taler
    Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
    Doppelzentner Stein 6.00 Taler
    Dorsche 7.00 Taler
    Drachenköpfe 7.00 Taler
    Eimer 30.00 Taler
    Fass Apfelwein 20,00 Taler
    Fass Portwein
    Fass Retsina-Wein
    Fass Tokaji-Wein
    Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
    Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
    Fische 7.00 Taler
    Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
    Flaschen Milch 5.00 Taler
    Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
    Flaschen Wein
    Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
    Forellen 7.00 Taler
    Früchte 5.00 Taler
    Fässer 7.00 Taler
    Gemüse 5.00 Taler
    Goldbrassen 7.00 Taler
    Große Segel 700.00 Taler
    Gründlinge 7.00 Taler
    Gürtel 35.00 Taler
    Hauben 60.00 Taler
    Hechte 7.00 Taler
    Helme 130.00 Taler
    Heringe 7.00 Taler
    Herrenhemden 85.00 Taler
    Herrenstrümpfe 35.00 Taler
    Hosen 50.00 Taler
    Hüte 40.00 Taler
    Iberischer Schinken
    Jacken
    Karpfen 7.00 Taler
    Kartenspiele 30.00 Taler
    Katzenhaie 7.00 Taler
    Kieselstein 1.00 Taler
    Kleider 200.00 Taler
    Kleine Segel 140.00 Taler
    Knäuel Wolle 5.00 Taler
    Kopftücher 35.00 Taler
    Kordeln 40.00 Taler
    Kragen 50.00 Taler
    Kuhmilchkäse 20,00 Taler
    Lachs 7.00 Taler
    Leder 15.00 Taler
    Mast 400.00 Taler
    Meerbarben 7.00 Taler
    Messer 10.00 Taler
    Mäntel 200.00 Taler
    Mützen 40.00 Taler
    Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
    Paar Schuhe 20.00 Taler
    Paar Stiefel 65.00 Taler
    Parmaschinken 70,00 Taler
    Pfund Oliven 10.00 Taler
    Pfund Trauben 5.00 Taler
    Rioja-Wein
    Roben/Kutten 200.00 Taler
    Rochen 7.00 Taler
    Roues(Räder) 20,00 Taler
    Ruder 20.00 Taler
    Röcke 100.00 Taler
    Rümpfe 30.00 Taler
    Saiblinge 7.00 Taler
    Schafgerippe 15.00 Taler
    Schafskäse
    Scheffel Salz 4.00 Taler
    Schilde 20.00 Taler
    Schwarzwälder Schinken 20,00 Taler
    Schwerter 140.00 Taler
    Schwertklingen 90.00 Taler
    Schürzen 85.00 Taler
    Seeaale 7.00 Taler
    Seezungen 7.00 Taler
    Steinbutte 7.00 Taler
    Steine 1.00 Taler
    Stiele 5.00 Taler
    Stücke Fleisch 7.00 Taler
    Stücke Holz 2.00 Taler
    Säcke Gerste 8.00 Taler
    Säcke Hopfen 10.00 Taler
    Säcke Mais 2.00 Taler
    Säcke Mehl 10.00 Taler
    Säcke Weizen 10.00 Taler
    Thunfische 7.00 Taler
    Topf Joghurt
    Toscana-Wein
    Umhänge 130.00 Taler
    Wandteppiche 70.00 Taler
    Welse 7.00 Taler
    Westen 100.00 Taler
    Wittlinge 7.00 Taler
    Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
    Ziegengerippe 15.00 Taler
    Ziegenkäse
    bag of malt (Nüsse)
    große Leitern 60.00 Taler
    kg Eisenerz 4.00 Taler
    kg Roheisen 40.00 Taler
    kleine Leitern 20.00 Taler
    stumpfe Äxte 110.00 Taler
    unfertige Eimer 20.00 Taler
    ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
    ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
    Äschen 7.00 Taler
    Äxte 140.00 Taler


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Neu: C1 / Hafengebühr

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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Sona Mo Okt 03, 2011 10:48 am

Dekrete der Hauptstadt Wien

Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



A: Mindestlöhne


Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht



B: Erträumte Waren und Handelslizenzen:


~ bis auf weiteres außer Kraft gesetzt ~

Erträumte Ware kann auf den Markt gestellt werden.


B1: Mandate:

Jegliche Mandatswaren, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden.
Mandatsabwicklung mit Holz oder Brot zu 2 Taler sowie Waren zum
Mindestpreis + 5 Heller, dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.

Jegliche Mandatswaren Waren, die zu einen Mindestpreis + 5 Heller, auf dem Markt stehen, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden, ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers. Waren die von nicht autorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt, bei Mandatstransaktionen, Waren zu den selben Preis einzustellen, zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt, um seine Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen, da nicht gemeldete Mandatsbewegungen(Erträumte Waren und Handelslizenzen) ein selbstverschuldet darstellen und ein Verstoß gegen dieses Dekret sind. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren. Unberechtigter Kauf, der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt



C: Höchstpreise/Mindestpreise

C1: Preiskennzeichnungen und Liegegebühren:

~ außer Kraft gesetzt ~

Hafenholz / Gebühr :

Hafengebühren versuchsweise ~ außer Kraft gesetzt ~



D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal ob vom Schmied/Zimmerer/Schneider) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Forumsthread oder per ingame Brief festgelegt worden sind.


E: Wirtschaftliches Gleichgewicht:


An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen die Dekrete sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht


* Mindestpreisliste
    Aale 7.00 Taler
    Anjou wine 20.00 Taler
    Axtklingen 90.00 Taler
    Bayonne hams 20.00 Taler
    Bierfässer 60.00 Taler
    Boote 80.00 Taler
    Bordeaux wine 20.00 Taler
    Bourgogne wine 70,00 Taler
    Brotlaibe 2.00 Taler
    Bustiere 100.00 Taler
    Champagner 70.00 Taler
    Charettes(Karren) 120.00 Taler
    Damenhemden 85.00 Taler
    Damenstrümpfe 35.00 Taler
    Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
    Doppelzentner Stein 6.00 Taler
    Dorsche 7.00 Taler
    Drachenköpfe 7.00 Taler
    Eimer 30.00 Taler
    Fass Apfelwein 20,00 Taler
    Fass Portwein
    Fass Retsina-Wein
    Fass Tokaji-Wein
    Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
    Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
    Fische 7.00 Taler
    Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
    Flaschen Milch 5.00 Taler
    Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
    Flaschen Wein
    Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
    Forellen 7.00 Taler
    Früchte 5.00 Taler
    Fässer 7.00 Taler
    Gemüse 5.00 Taler
    Goldbrassen 7.00 Taler
    Große Segel 700.00 Taler
    Gründlinge 7.00 Taler
    Gürtel 35.00 Taler
    Hauben 60.00 Taler
    Hechte 7.00 Taler
    Helme 130.00 Taler
    Heringe 7.00 Taler
    Herrenhemden 85.00 Taler
    Herrenstrümpfe 35.00 Taler
    Hosen 50.00 Taler
    Hüte 40.00 Taler
    Iberischer Schinken
    Jacken
    Karpfen 7.00 Taler
    Kartenspiele 30.00 Taler
    Katzenhaie 7.00 Taler
    Kieselstein 1.00 Taler
    Kleider 200.00 Taler
    Kleine Segel 140.00 Taler
    Knäuel Wolle 5.00 Taler
    Kopftücher 35.00 Taler
    Kordeln 40.00 Taler
    Kragen 50.00 Taler
    Kuhmilchkäse 20,00 Taler
    Lachs 7.00 Taler
    Leder 15.00 Taler
    Mast 400.00 Taler
    Meerbarben 7.00 Taler
    Messer 10.00 Taler
    Mäntel 200.00 Taler
    Mützen 40.00 Taler
    Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
    Paar Schuhe 20.00 Taler
    Paar Stiefel 65.00 Taler
    Parmaschinken 70,00 Taler
    Pfund Oliven 10.00 Taler
    Pfund Trauben 5.00 Taler
    Rioja-Wein
    Roben/Kutten 200.00 Taler
    Rochen 7.00 Taler
    Roues(Räder) 20,00 Taler
    Ruder 20.00 Taler
    Röcke 100.00 Taler
    Rümpfe 30.00 Taler
    Saiblinge 7.00 Taler
    Schafgerippe 15.00 Taler
    Schafskäse
    Scheffel Salz 4.00 Taler
    Schilde 20.00 Taler
    Schwarzwälder Schinken 20,00 Taler
    Schwerter 140.00 Taler
    Schwertklingen 90.00 Taler
    Schürzen 85.00 Taler
    Seeaale 7.00 Taler
    Seezungen 7.00 Taler
    Steinbutte 7.00 Taler
    Steine 1.00 Taler
    Stiele 5.00 Taler
    Stücke Fleisch 7.00 Taler
    Stücke Holz 2.00 Taler
    Säcke Gerste 8.00 Taler
    Säcke Hopfen 10.00 Taler
    Säcke Mais 2.00 Taler
    Säcke Mehl 10.00 Taler
    Säcke Weizen 10.00 Taler
    Thunfische 7.00 Taler
    Topf Joghurt
    Toscana-Wein
    Umhänge 130.00 Taler
    Wandteppiche 70.00 Taler
    Welse 7.00 Taler
    Westen 100.00 Taler
    Wittlinge 7.00 Taler
    Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
    Ziegengerippe 15.00 Taler
    Ziegenkäse
    bag of malt (Nüsse)
    große Leitern 60.00 Taler
    kg Eisenerz 4.00 Taler
    kg Roheisen 40.00 Taler
    kleine Leitern 20.00 Taler
    stumpfe Äxte 110.00 Taler
    unfertige Eimer 20.00 Taler
    ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
    ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
    Äschen 7.00 Taler
    Äxte 140.00 Taler



Wien, 03.10.1459
Sona von Avalos
Bürgermeisterin von Wien

Neu: B1 / Mandate

Sona

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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Sona Sa Okt 29, 2011 8:46 pm

Dekrete der Hauptstadt Wien

Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



A: Mindestlöhne


Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht



B: Erträumte Waren und Handelslizenzen:


~ bis auf weiteres außer Kraft gesetzt ~

Erträumte Ware kann auf den Markt gestellt werden.


B1: Mandate:

Jegliche Mandatswaren, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden.
Mandatsabwicklung mit Holz oder Brot zu 2 Taler sowie Waren zum
Mindestpreis + 5 Heller, dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.

Jegliche Mandatswaren Waren, die zu einen Mindestpreis + 5 Heller, auf dem Markt stehen, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden, ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers. Waren die von nicht autorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt, bei Mandatstransaktionen, Waren zu den selben Preis einzustellen, zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt, um seine Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen, da nicht gemeldete Mandatsbewegungen(Erträumte Waren und Handelslizenzen) ein selbstverschuldet darstellen und ein Verstoß gegen dieses Dekret sind. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren. Unberechtigter Kauf, der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt



C: Höchstpreise/Mindestpreise

C1: Preiskennzeichnungen und Liegegebühren:

~ außer Kraft gesetzt ~

Hafenholz / Gebühr :

Hafengebühren versuchsweise ~ außer Kraft gesetzt ~



D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal ob vom Schmied/Zimmerer/Schneider) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Forumsthread oder per ingame Brief festgelegt worden sind.

D1: Hafen- und Schiffbau:

Wer seine Mitarbeit für den Hafenausbau oder den Bau eines Schiffes zugesagt hat, verpflichtet sich die vereinbarten Tage einzuhalten und an diesen Tagen der vereinbarten Arbeit nachzugehen. Zuwiderhandlung, ohne eine Abmeldung spätestens am Vortag, ist strafbar und kann als Betrug angeklagt. Entsteht durch das Fernbleiben ein Schaden für den Hafenmeister, so wird dieser dem Ferngebliebenen in Rechnung gestellt.


E: Wirtschaftliches Gleichgewicht:


An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen die Dekrete sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht


* Mindestpreisliste
    Aale 7.00 Taler
    Anjou wine 20.00 Taler
    Axtklingen 90.00 Taler
    Bayonne hams 20.00 Taler
    Bierfässer 60.00 Taler
    Boote 80.00 Taler
    Bordeaux wine 20.00 Taler
    Bourgogne wine 70,00 Taler
    Brotlaibe 2.00 Taler
    Bustiere 100.00 Taler
    Champagner 70.00 Taler
    Charettes(Karren) 120.00 Taler
    Damenhemden 85.00 Taler
    Damenstrümpfe 35.00 Taler
    Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
    Doppelzentner Stein 6.00 Taler
    Dorsche 7.00 Taler
    Drachenköpfe 7.00 Taler
    Eimer 30.00 Taler
    Fass Apfelwein 20,00 Taler
    Fass Portwein
    Fass Retsina-Wein
    Fass Tokaji-Wein
    Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
    Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
    Fische 7.00 Taler
    Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
    Flaschen Milch 5.00 Taler
    Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
    Flaschen Wein
    Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
    Forellen 7.00 Taler
    Früchte 5.00 Taler
    Fässer 7.00 Taler
    Gemüse 5.00 Taler
    Goldbrassen 7.00 Taler
    Große Segel 700.00 Taler
    Gründlinge 7.00 Taler
    Gürtel 35.00 Taler
    Hauben 60.00 Taler
    Hechte 7.00 Taler
    Helme 130.00 Taler
    Heringe 7.00 Taler
    Herrenhemden 85.00 Taler
    Herrenstrümpfe 35.00 Taler
    Hosen 50.00 Taler
    Hüte 40.00 Taler
    Iberischer Schinken
    Jacken
    Karpfen 7.00 Taler
    Kartenspiele 30.00 Taler
    Katzenhaie 7.00 Taler
    Kieselstein 1.00 Taler
    Kleider 200.00 Taler
    Kleine Segel 140.00 Taler
    Knäuel Wolle 5.00 Taler
    Kopftücher 35.00 Taler
    Kordeln 40.00 Taler
    Kragen 50.00 Taler
    Kuhmilchkäse 20,00 Taler
    Lachs 7.00 Taler
    Leder 15.00 Taler
    Mast 400.00 Taler
    Meerbarben 7.00 Taler
    Messer 10.00 Taler
    Mäntel 200.00 Taler
    Mützen 40.00 Taler
    Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
    Paar Schuhe 20.00 Taler
    Paar Stiefel 65.00 Taler
    Parmaschinken 70,00 Taler
    Pfund Oliven 10.00 Taler
    Pfund Trauben 5.00 Taler
    Rioja-Wein
    Roben/Kutten 200.00 Taler
    Rochen 7.00 Taler
    Roues(Räder) 20,00 Taler
    Ruder 20.00 Taler
    Röcke 100.00 Taler
    Rümpfe 30.00 Taler
    Saiblinge 7.00 Taler
    Schafgerippe 15.00 Taler
    Schafskäse
    Scheffel Salz 4.00 Taler
    Schilde 20.00 Taler
    Schwarzwälder Schinken 20,00 Taler
    Schwerter 140.00 Taler
    Schwertklingen 90.00 Taler
    Schürzen 85.00 Taler
    Seeaale 7.00 Taler
    Seezungen 7.00 Taler
    Steinbutte 7.00 Taler
    Steine 1.00 Taler
    Stiele 5.00 Taler
    Stücke Fleisch 7.00 Taler
    Stücke Holz 2.00 Taler
    Säcke Gerste 8.00 Taler
    Säcke Hopfen 10.00 Taler
    Säcke Mais 2.00 Taler
    Säcke Mehl 10.00 Taler
    Säcke Weizen 10.00 Taler
    Thunfische 7.00 Taler
    Topf Joghurt
    Toscana-Wein
    Umhänge 130.00 Taler
    Wandteppiche 70.00 Taler
    Welse 7.00 Taler
    Westen 100.00 Taler
    Wittlinge 7.00 Taler
    Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
    Ziegengerippe 15.00 Taler
    Ziegenkäse
    bag of malt (Nüsse)
    große Leitern 60.00 Taler
    kg Eisenerz 4.00 Taler
    kg Roheisen 40.00 Taler
    kleine Leitern 20.00 Taler
    stumpfe Äxte 110.00 Taler
    unfertige Eimer 20.00 Taler
    ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
    ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
    Äschen 7.00 Taler
    Äxte 140.00 Taler



Wien, 29.10.1459
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Neu: D1 / Hafen- und Schiffbau

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Beitrag von Milka1979 Fr März 02, 2012 1:06 pm

Dekrete der Hauptstadt Wien

Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



A: Mindestlöhne


Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht



B: Erträumte Waren und Handelslizenzen:


~ bis auf weiteres außer Kraft gesetzt ~

Erträumte Ware kann auf den Markt gestellt werden.


B1: Mandate:

Jegliche Mandatswaren, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden.
Mandatsabwicklung mit Holz oder Brot zu 2 Taler sowie Waren zum
Mindestpreis + 5 Heller, dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.

Jegliche Mandatswaren Waren, die zu einen Mindestpreis + 5 Heller,auf dem Markt stehen, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden, ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers. Waren die von nicht autorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt, bei Mandatstransaktionen, Waren zu den selben Preis einzustellen, zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt, um seine Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen, da nicht gemeldete Mandatsbewegungen(Erträumte Waren und Handelslizenzen) ein selbstverschuldet darstellen und ein Verstoß gegen dieses Dekret sind. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren. Unberechtigter Kauf, der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt



C: Höchstpreise/Mindestpreise

C1: Preiskennzeichnungen und Liegegebühren:

~ außer Kraft gesetzt ~

Hafenholz / Gebühr :

Hafengebühren versuchsweise ~ außer Kraft gesetzt ~



D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal ob vom Schmied/Zimmerer/Schneider) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Forumsthread oder per ingame Brief festgelegt worden sind.

D1: Hafen- und Schiffbau:

Wer seine Mitarbeit für den Hafenausbau oder den Bau eines Schiffes zugesagt hat, verpflichtet sich die vereinbarten Tage einzuhalten und an diesen Tagen der vereinbarten Arbeit nachzugehen. Zuwiderhandlung, ohne eine Abmeldung spätestens am Vortag, ist strafbar und kann als Betrug angeklagt. Entsteht durch das Fernbleiben ein Schaden für den Hafenmeister, so wird dieser dem Ferngebliebenen in Rechnung gestellt.


E: Wirtschaftliches Gleichgewicht:


An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen die Dekrete sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht


* Mindestpreisliste
    Aale 7.00 Taler
    Anjou wine 20.00 Taler
    Axtklingen 90.00 Taler
    Bayonne hams 20.00 Taler
    Bierfässer 60.00 Taler
    Boote 80.00 Taler
    Bordeaux wine 20.00 Taler
    Bourgogne wine 70,00 Taler
    Brotlaibe 2.00 Taler
    Bustiere 100.00 Taler
    Champagner 70.00 Taler
    Charettes(Karren) 120.00 Taler
    Damenhemden 85.00 Taler
    Damenstrümpfe 35.00 Taler
    Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
    Doppelzentner Stein 6.00 Taler
    Dorsche 7.00 Taler
    Drachenköpfe 7.00 Taler
    Eimer 30.00 Taler
    Fass Apfelwein 20,00 Taler
    Fass Portwein
    Fass Retsina-Wein
    Fass Tokaji-Wein
    Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
    Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
    Fische 7.00 Taler
    Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
    Flaschen Milch 5.00 Taler
    Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
    Flaschen Wein
    Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
    Forellen 7.00 Taler
    Früchte 5.00 Taler
    Fässer 7.00 Taler
    Gemüse 5.00 Taler
    Goldbrassen 7.00 Taler
    Große Segel 700.00 Taler
    Gründlinge 7.00 Taler
    Gürtel 35.00 Taler
    Hauben 60.00 Taler
    Hechte 7.00 Taler
    Helme 130.00 Taler
    Heringe 7.00 Taler
    Herrenhemden 85.00 Taler
    Herrenstrümpfe 35.00 Taler
    Hosen 50.00 Taler
    Hüte 40.00 Taler
    Iberischer Schinken
    Jacken
    Karpfen 7.00 Taler
    Kartenspiele 30.00 Taler
    Katzenhaie 7.00 Taler
    Kieselstein 1.00 Taler
    Kleider 200.00 Taler
    Kleine Segel 140.00 Taler
    Knäuel Wolle 5.00 Taler
    Kopftücher 35.00 Taler
    Kordeln 40.00 Taler
    Kragen 50.00 Taler
    Kuhmilchkäse 20,00 Taler
    Lachs 7.00 Taler
    Leder 15.00 Taler
    Mast 400.00 Taler
    Meerbarben 7.00 Taler
    Messer 10.00 Taler
    Mäntel 200.00 Taler
    Mützen 40.00 Taler
    Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
    Paar Schuhe 20.00 Taler
    Paar Stiefel 65.00 Taler
    Parmaschinken 70,00 Taler
    Pfund Oliven 10.00 Taler
    Pfund Trauben 5.00 Taler
    Rioja-Wein
    Roben/Kutten 200.00 Taler
    Rochen 7.00 Taler
    Roues(Räder) 20,00 Taler
    Ruder 20.00 Taler
    Röcke 100.00 Taler
    Rümpfe 30.00 Taler
    Saiblinge 7.00 Taler
    Schafgerippe 15.00 Taler
    Schafskäse
    Scheffel Salz 4.00 Taler
    Schilde 20.00 Taler
    Schwarzwälder Schinken 20,00 Taler
    Schwerter 140.00 Taler
    Schwertklingen 90.00 Taler
    Schürzen 85.00 Taler
    Seeaale 7.00 Taler
    Seezungen 7.00 Taler
    Steinbutte 7.00 Taler
    Steine 1.00 Taler
    Stiele 5.00 Taler
    Stücke Fleisch 7.00 Taler
    Stücke Holz 2.00 Taler
    Säcke Gerste 8.00 Taler
    Säcke Hopfen 10.00 Taler
    Säcke Mais 2.00 Taler
    Säcke Mehl 10.00 Taler
    Säcke Weizen 10.00 Taler
    Thunfische 7.00 Taler
    Topf Joghurt
    Toscana-Wein
    Umhänge 130.00 Taler
    Wandteppiche 70.00 Taler
    Welse 7.00 Taler
    Westen 100.00 Taler
    Wittlinge 7.00 Taler
    Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
    Ziegengerippe 15.00 Taler
    Ziegenkäse
    bag of malt (Nüsse)
    große Leitern 60.00 Taler
    kg Eisenerz 4.00 Taler
    kg Roheisen 40.00 Taler
    kleine Leitern 20.00 Taler
    stumpfe Äxte 110.00 Taler
    unfertige Eimer 20.00 Taler
    ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
    ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
    Äschen 7.00 Taler
    Äxte 140.00 Taler



Wien, 02.03.1460
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Beitrag von Squrat Di Okt 09, 2012 9:37 am

A: Mindestlöhne

Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht

Arrow Aufgrund einer testweisen Lohnsteuer wird dieses Dekret bis 15.10.1460 ausgesetzt.
EDIT: Datumsänderung: 22.10.1460

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Beitrag von Milka1979 Sa Dez 08, 2012 11:20 pm

Dekrete der Hauptstadt Wien

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A: Mindestlöhne


Es gelten folgende Mindestlöhne:

16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht



B: Erträumte Waren und Handelslizenzen:


~ bis auf weiteres außer Kraft gesetzt ~

Erträumte Ware kann auf den Markt gestellt werden.


B1: Mandate:

Jegliche Mandatswaren, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden.
Mandatsabwicklung mit Holz oder Brot zu 2 Taler sowie Waren zum
Mindestpreis + 5 Heller, dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.

Jegliche Mandatswaren Waren, die zu einen Mindestpreis + 5 Heller,auf dem Markt stehen, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden, ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers. Waren die von nicht autorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt, bei Mandatstransaktionen, Waren zu den selben Preis einzustellen, zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt, um seine Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen, da nicht gemeldete Mandatsbewegungen(Erträumte Waren und Handelslizenzen) ein selbstverschuldet darstellen und ein Verstoß gegen dieses Dekret sind. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren. Unberechtigter Kauf, der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.

*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt



C: Höchstpreise/Mindestpreise

C1: Preiskennzeichnungen und Liegegebühren:

~ außer Kraft gesetzt ~

Hafenholz / Gebühr :

Hafengebühren versuchsweise ~ außer Kraft gesetzt ~



D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal ob vom Schmied/Zimmerer/Schneider) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im jeweiligen Forumsthread oder per ingame Brief festgelegt worden sind.

D1: Hafen- und Schiffbau:

Wer seine Mitarbeit für den Hafenausbau oder den Bau eines Schiffes zugesagt hat, verpflichtet sich die vereinbarten Tage einzuhalten und an diesen Tagen der vereinbarten Arbeit nachzugehen. Zuwiderhandlung, ohne eine Abmeldung spätestens am Vortag, ist strafbar und kann als Betrug angeklagt. Entsteht durch das Fernbleiben ein Schaden für den Hafenmeister, so wird dieser dem Ferngebliebenen in Rechnung gestellt.


E: Bürgervertreter

Das Amt als Bürgervertreter ist bindend zum EgfÖ §8 Abschnitt 5. Der Bürgervertreter, der sein Amt zurück legen möchte, muss dies 14 Tage vorher dem Bürgermeister seiner Stadt kundtun.


F: Wirtschaftliches Gleichgewicht:


An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen die Dekrete sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht


* Mindestpreisliste
    Aale 7.00 Taler
    Anjou wine 20.00 Taler
    Axtklingen 90.00 Taler
    Bayonne hams 20.00 Taler
    Bierfässer 60.00 Taler
    Boote 80.00 Taler
    Bordeaux wine 20.00 Taler
    Bourgogne wine 70,00 Taler
    Brotlaibe 2.00 Taler
    Bustiere 100.00 Taler
    Champagner 70.00 Taler
    Charettes(Karren) 120.00 Taler
    Damenhemden 85.00 Taler
    Damenstrümpfe 35.00 Taler
    Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
    Doppelzentner Stein 6.00 Taler
    Dorsche 7.00 Taler
    Drachenköpfe 7.00 Taler
    Eimer 30.00 Taler
    Fass Apfelwein 20,00 Taler
    Fass Portwein
    Fass Retsina-Wein
    Fass Tokaji-Wein
    Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
    Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
    Fische 7.00 Taler
    Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
    Flaschen Milch 5.00 Taler
    Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
    Flaschen Wein
    Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
    Forellen 7.00 Taler
    Früchte 5.00 Taler
    Fässer 7.00 Taler
    Gemüse 5.00 Taler
    Goldbrassen 7.00 Taler
    Große Segel 700.00 Taler
    Gründlinge 7.00 Taler
    Gürtel 35.00 Taler
    Hauben 60.00 Taler
    Hechte 7.00 Taler
    Helme 130.00 Taler
    Heringe 7.00 Taler
    Herrenhemden 85.00 Taler
    Herrenstrümpfe 35.00 Taler
    Hosen 50.00 Taler
    Hüte 40.00 Taler
    Iberischer Schinken
    Jacken
    Karpfen 7.00 Taler
    Kartenspiele 30.00 Taler
    Katzenhaie 7.00 Taler
    Kieselstein 1.00 Taler
    Kleider 200.00 Taler
    Kleine Segel 140.00 Taler
    Knäuel Wolle 5.00 Taler
    Kopftücher 35.00 Taler
    Kordeln 40.00 Taler
    Kragen 50.00 Taler
    Kuhmilchkäse 20,00 Taler
    Lachs 7.00 Taler
    Leder 15.00 Taler
    Mast 400.00 Taler
    Meerbarben 7.00 Taler
    Messer 10.00 Taler
    Mäntel 200.00 Taler
    Mützen 40.00 Taler
    Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
    Paar Schuhe 20.00 Taler
    Paar Stiefel 65.00 Taler
    Parmaschinken 70,00 Taler
    Pfund Oliven 10.00 Taler
    Pfund Trauben 5.00 Taler
    Rioja-Wein
    Roben/Kutten 200.00 Taler
    Rochen 7.00 Taler
    Roues(Räder) 20,00 Taler
    Ruder 20.00 Taler
    Röcke 100.00 Taler
    Rümpfe 30.00 Taler
    Saiblinge 7.00 Taler
    Schafgerippe 15.00 Taler
    Schafskäse
    Scheffel Salz 4.00 Taler
    Schilde 20.00 Taler
    Schwarzwälder Schinken 20,00 Taler
    Schwerter 140.00 Taler
    Schwertklingen 90.00 Taler
    Schürzen 85.00 Taler
    Seeaale 7.00 Taler
    Seezungen 7.00 Taler
    Steinbutte 7.00 Taler
    Steine 1.00 Taler
    Stiele 5.00 Taler
    Stücke Fleisch 7.00 Taler
    Stücke Holz 2.00 Taler
    Säcke Gerste 8.00 Taler
    Säcke Hopfen 10.00 Taler
    Säcke Mais 2.00 Taler
    Säcke Mehl 10.00 Taler
    Säcke Weizen 10.00 Taler
    Thunfische 7.00 Taler
    Topf Joghurt
    Toscana-Wein
    Umhänge 130.00 Taler
    Wandteppiche 70.00 Taler
    Welse 7.00 Taler
    Westen 100.00 Taler
    Wittlinge 7.00 Taler
    Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
    Ziegengerippe 15.00 Taler
    Ziegenkäse
    bag of malt (Nüsse)
    große Leitern 60.00 Taler
    kg Eisenerz 4.00 Taler
    kg Roheisen 40.00 Taler
    kleine Leitern 20.00 Taler
    stumpfe Äxte 110.00 Taler
    unfertige Eimer 20.00 Taler
    ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
    ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
    Äschen 7.00 Taler
    Äxte 140.00 Taler



Wien, 08.12.1460
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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Gast So Apr 21, 2013 12:35 pm

Dekrete der Hauptstadt Wien

Dekrete der Haupstadt Wien Stadtwappenwien3kopieiaiy9



A: Mindestlöhne


Es gelten folgende Mindestlöhne für Feldarbeiten:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Es gelten in Wien folgende Beamtenlöhne

25 Taler für 10 Punkte
35 Taler für 20 Punkte

Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht


B: Mandate:

Jegliche Mandatswaren, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden.
Mandatsabwicklung mit Holz oder Brot zu 2 Taler sowie Waren zum
Mindestpreis + 5 Heller, dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.
Jegliche Mandatswaren, die zu einen Mindestpreis + 5 Heller,auf dem Markt stehen und verschoben werden, dürfen nicht ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers von dritter Person gekauft werden. Waren, die von nicht autorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt, bei Mandatstransaktionen, Waren zu den selben Preis einzustellen, zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt, um dessen Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren. Unberechtigter Kauf, der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.
*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt


C: Höchstpreise/Mindestpreise

D: Bestellte Waren:


Bestellte Waren (egal ob von Handwerkern oder Bauern) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im mündliche oder schriftliche Absprache festgelegt worden sind.

D1: Hafen- und Schiffbau:

Wer seine Mitarbeit für den Hafenausbau oder den Bau eines Schiffes zugesagt hat, verpflichtet sich die vereinbarten Tage einzuhalten und an diesen Tagen der vereinbarten Arbeit nachzugehen. Zuwiderhandlung, ohne eine Abmeldung spätestens am Vortag, ist strafbar und kann als Betrug angeklagt. Entsteht durch das Fernbleiben ein Schaden für den Hafenmeister, so wird dieser dem Ferngebliebenen in Rechnung gestellt.


E: Bürgervertreter

Das Amt als Bürgervertreter ist bindend zum EgfÖ §8 Abschnitt 5. Der Bürgervertreter, der sein Amt niederlegen möchte, muss dies 14 Tage vorher dem Bürgermeister seiner Stadt und dem Bürgermeister kundtun.


F: Wirtschaftliches Gleichgewicht:


An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen die Dekrete sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht


* Mindestpreisliste
    Aale 7.00 Taler
    Anjou wine 20.00 Taler
    Axtklingen 90.00 Taler
    Bayonne hams 20.00 Taler
    Bierfässer 60.00 Taler
    Boote 80.00 Taler
    Bordeaux wine 20.00 Taler
    Bourgogne wine 70,00 Taler
    Brotlaibe 2.00 Taler
    Bustiere 100.00 Taler
    Champagner 70.00 Taler
    Charettes(Karren) 120.00 Taler
    Damenhemden 85.00 Taler
    Damenstrümpfe 35.00 Taler
    Doppelzentner Kuhgerippe 15.00 Taler
    Doppelzentner Stein 6.00 Taler
    Dorsche 7.00 Taler
    Drachenköpfe 7.00 Taler
    Eimer 30.00 Taler
    Fass Apfelwein 20,00 Taler
    Fass Portwein
    Fass Retsina-Wein
    Fass Tokaji-Wein
    Fass irischer Whiskey 70.00 Taler
    Fass schottischer Whisky 70.00 Taler
    Fische 7.00 Taler
    Flasche Schafsmilch 10.00 Taler
    Flaschen Milch 5.00 Taler
    Flaschen Olivenöl 70.00 Taler
    Flaschen Wein
    Flaschen Ziegenmilch 5.00 Taler
    Forellen 7.00 Taler
    Früchte 5.00 Taler
    Fässer 7.00 Taler
    Gemüse 5.00 Taler
    Goldbrassen 7.00 Taler
    Große Segel 700.00 Taler
    Gründlinge 7.00 Taler
    Gürtel 35.00 Taler
    Hauben 60.00 Taler
    Hechte 7.00 Taler
    Helme 130.00 Taler
    Heringe 7.00 Taler
    Herrenhemden 85.00 Taler
    Herrenstrümpfe 35.00 Taler
    Hosen 50.00 Taler
    Hüte 40.00 Taler
    Iberischer Schinken
    Jacken
    Karpfen 7.00 Taler
    Kartenspiele 30.00 Taler
    Katzenhaie 7.00 Taler
    Kieselstein 1.00 Taler
    Kleider 200.00 Taler
    Kleine Segel 140.00 Taler
    Knäuel Wolle 5.00 Taler
    Kopftücher 35.00 Taler
    Kordeln 40.00 Taler
    Kragen 50.00 Taler
    Kuhmilchkäse 20,00 Taler
    Lachs 7.00 Taler
    Leder 15.00 Taler
    Mast 400.00 Taler
    Meerbarben 7.00 Taler
    Messer 10.00 Taler
    Mäntel 200.00 Taler
    Mützen 40.00 Taler
    Paar Schnabelschuhe 50.00 Taler
    Paar Schuhe 20.00 Taler
    Paar Stiefel 65.00 Taler
    Parmaschinken 70,00 Taler
    Pfund Oliven 10.00 Taler
    Pfund Trauben 5.00 Taler
    Rioja-Wein
    Roben/Kutten 200.00 Taler
    Rochen 7.00 Taler
    Roues(Räder) 20,00 Taler
    Ruder 20.00 Taler
    Röcke 100.00 Taler
    Rümpfe 30.00 Taler
    Saiblinge 7.00 Taler
    Schafgerippe 15.00 Taler
    Schafskäse
    Scheffel Salz 4.00 Taler
    Schilde 20.00 Taler
    Schwarzwälder Schinken 20,00 Taler
    Schwerter 140.00 Taler
    Schwertklingen 90.00 Taler
    Schürzen 85.00 Taler
    Seeaale 7.00 Taler
    Seezungen 7.00 Taler
    Steinbutte 7.00 Taler
    Steine 1.00 Taler
    Stiele 5.00 Taler
    Stücke Fleisch 7.00 Taler
    Stücke Holz 2.00 Taler
    Säcke Gerste 8.00 Taler
    Säcke Hopfen 10.00 Taler
    Säcke Mais 2.00 Taler
    Säcke Mehl 10.00 Taler
    Säcke Weizen 10.00 Taler
    Thunfische 7.00 Taler
    Topf Joghurt
    Toscana-Wein
    Umhänge 130.00 Taler
    Wandteppiche 70.00 Taler
    Welse 7.00 Taler
    Westen 100.00 Taler
    Wittlinge 7.00 Taler
    Zentner Schweinegerippe 15.00 Taler
    Ziegengerippe 15.00 Taler
    Ziegenkäse
    bag of malt (Nüsse)
    große Leitern 60.00 Taler
    kg Eisenerz 4.00 Taler
    kg Roheisen 40.00 Taler
    kleine Leitern 20.00 Taler
    stumpfe Äxte 110.00 Taler
    unfertige Eimer 20.00 Taler
    ungeschmiedete Klingen 50.00 Taler
    ungeschärfte Schwerter 110.00 Taler
    Äschen 7.00 Taler
    Äxte 140.00 Taler



Wien, 21.04.1461
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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Gast Di Mai 07, 2013 9:55 am

Dekret zum Abschnitt Bürgervertreter schrieb:Das Amt als Bürgervertreter ist bindend zum EgfÖ §8 Abschnitt 5. Der Bürgervertreter, der sein Amt niederlegen möchte, muss dies 14 Tage vorher dem Bürgermeister seiner Stadt und den Bürgern kundtun.

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Beitrag von Squrat Mi Mai 15, 2013 8:42 am

Übergangsdekret für den Wiener Markt:

Holz zu 3,80 Talern und Mais zu 3,20 Talern ist für Wiener Bürger bestimmt; max. 6 Stück Holz und 5 Stück Mais dürfen pro Tag pro Bürger gekauft werden. Bei Kauf größerer Mengen ist vorher die Handelsbevollmächtigte zu informieren und der Kauf mit ihr abzusprechen. Es wird versucht, bis zum Ende der Bürgermeisterwahl den Markt mit Waren zu moderaten Preisen zu bestücken. Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Wiener Bürger. Fehlkäufe sind unverzüglich zurückzuerstatten.

Bei Verstößen gegen das Übergangsdekret für den Wiener Markt behält sich die Provinz das Recht vor, nach vorheriger Ermahnung, weitere Maßnahmen zu ergreifen und im Wiederholungsfall den Verstoß anzuzeigen.

gez.
am 15.5.1461 in Wien
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Beitrag von Bakila Di Okt 22, 2013 11:08 pm

Aktuelle Hinweise und gültige Dekrete:


Brot bis 5,80 ist für Wiener Bürger bestimmt, es dürfen täglich 3 Laibe gekauft werden.

Mais bis 3,40 ist für Wiener Bürger bestimmt, es dürfen täglich nur 3 Sack erstanden werden. Ausgenommen sind Schweinebauern, sie dürfen 4-6 Sack am Tag kaufen.

Holz bis 4 Taler ist für Wiener Handwerker bestimmt welche es auch verarbeiten können, es dürfen maximal 10 Scheite gekauft werden.

Ich bitte mit den genannten Ressourcen sparsam um zu gehen, Nahrungsmittel und Holz sind knapp.

Das Dekret hat auch Gültigkeit, wenn die Waren von Handwerkern und nicht vom Rathaus verkauft werden, das Dekret bezieht sich auf Mengen und Preise nicht auf den Verkäufer der Ware.

A: Mindestlöhne

Es gelten folgende Mindestlöhne für Feldarbeiten:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten

Es gelten in Wien folgende Beamtenlöhne:

20 Taler für 10 Punkte
30 Taler für 20 Punkte

Ausgenommen von den Mindestlöhnen sind die Arbeit in der Kirche, der IML und den Bergwerken.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht

B: Mandate:

Jegliche Mandatswaren, die verschoben werden, dürfen nicht von dritter Person gekauft werden.
Mandatsabwicklung mit Holz oder Brot zu 2 Taler sowie Waren zum Mindestpreis + 5 Heller, dienen ausschließlich für den Mandatstransfer.
Jegliche Mandatswaren, die zu einen Mindestpreis + 5 Heller,auf dem Markt stehen und verschoben werden, dürfen nicht ohne die Zustimmung des Mandatsbesitzers von dritter Person gekauft werden. Waren, die von nicht autorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden. Ebenso ist es untersagt, bei Mandatstransaktionen, Waren zu den selben Preis einzustellen, zu denen der Mandatsinhaber seine Waren verschiebt, um dessen Mandatsaktionen zu stören. Mandatshandel ist dem Bürgermeister mitzuteilen. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren. Unberechtigter Kauf, der nicht rückgängig gemacht wird, wird strafrechtlich verfolgt und nach §3,§9(BGÖ) und nach §12(EGfÖ) zur Anzeige gebracht.
*Eine Liste der derzeit(Datum) bekannten Mindestpreise ist unten angeführt

C: Höchstpreise/Mindestpreise

D: Bestellte Waren:

Bestellte Waren (egal ob von Handwerkern oder Bauern) sind bindend und bilden einen Vertrag, wenn zwischen Käufer und Verkäufer Preis, Ware und Verkaufszeitpunkt im mündliche oder schriftliche Absprache festgelegt worden sind.

D1: Hafen- und Schiffbau:

Wer seine Mitarbeit für den Hafenausbau oder den Bau eines Schiffes zugesagt hat, verpflichtet sich die vereinbarten Tage einzuhalten und an diesen Tagen der vereinbarten Arbeit nachzugehen. Zuwiderhandlung, ohne eine Abmeldung spätestens am Vortag, ist strafbar und kann als Betrug angeklagt. Entsteht durch das Fernbleiben ein Schaden für den Hafenmeister, so wird dieser dem Ferngebliebenen in Rechnung gestellt.


E: Bürgervertreter
Das Amt als Bürgervertreter ist bindend zum EgfÖ §8 Abschnitt 5. Der Bürgervertreter, der sein Amt niederlegen möchte, muss dies 14 Tage vorher dem Bürgermeister seiner Stadt und dem Bürgermeister kundtun. Der Bürgermeister ernennt den Bürgervertreter nach seinem Ermessen.


F: Wirtschaftliches Gleichgewicht:

An und Verkäufe die der spekulativen Gewinnerzielung dienen und das wirtschaftliche Gleichgewicht stören sind verboten.
Zuwiderhandeln gegen die Dekrete sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht



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Beitrag von Gast Do Mai 01, 2014 11:54 am

Dekrete der Haupstadt Wien Wien

Stadtdekret von Wien

Liebe Gäste, herzlich Willkommen in Wien. Habt einen netten Aufenthalt und wer Ware hat oder sonst ein Anliegen, kann sich gerne bei mir melden.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Steuerterminübersicht für hier Sesshafte:
06.05.1462: 0,00 Taler

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

WICHTIG
Bitte stellt eure Waren auf den Markt.
Derzeit mangelt es vor allem an Mehl und Brot.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

FELD- und BERUFSEMPFEHLUNG
Weizen- / Maisfeld
Bäcker / Müller

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

SPENDEN
...werden jederzeit gerne entgegen genommen. Falls die Summe mehr als 50 Taler sein soll, liegen extra dafür vorgesehen Spenden-Hölzer im Wert von 100, 200 und 400 Taler auf dem Markt und zudem ein Spenden-Mehlsack zu 999.00 Taler

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

MILIZ
Für die Sicherheit Wiens bitte ich euch, auch den Milizdienst zu absolvieren. Aufgrund des geringen Lohns ist es nicht ratsam die Stellen früh anzunehmen.
!!! Die Arbeitszeit der Miliz geht nur bis in die Morgenstund !!!
Meldungen der Sichtung bitte an Twoflower und mich. Vielen Dank!

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

MINDESTLÖHNE der Provinz
Es gelten folgende Mindestlöhne für Feldarbeiten:
16 Taler für leichte Tätigkeiten (0 - 7 Attributspunkte)
18 Taler für mittelschwere Tätigkeiten (8 -16 Attributspunkte)
20 Taler für schwere Tätigkeiten (17+ Attributspunkte)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Sara von Rosenfeldt
Gräfin von Admont
Bürgermeisterin zu Wien

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Beitrag von frieda19 So Apr 19, 2015 3:43 pm

Stadtdekret von Wien

Liebe Gäste, herzlich willkommen in Wien. Habt einen netten Aufenthalt. Wer Ware hat oder sonst ein Anliegen, kann sich gerne bei mir melden.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

HANDEL

Das Rathaus kauft Milch und Früchte, sofern zu moderaten Preis angeboten wird!!!

Der Erwerb von Eisenerz ist nur Bürgern vorbehalten, die eine Schmiede oder eine Zimmermannswerkstatt in Wien haben.


>>>>>>> Es gilt ein Verkaufsverbot von Wolle direkt an das Rathaus.<<<<<<

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

SPENDEN
...werden jederzeit gerne entgegen genommen. Es sind Spendenhölzer am Markt. Falls es mehr als 50 Taler sein sollen, stelle ich auf Anfrage Spenden-Hölzer in Höhe eines gewünschten Wertes auf dem Markt.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Mitarbeiter:

Der Bürgermeister ist Frieda19

Der Planungsgehilfe ist Dragendave.

Der Aktivitätsgehilfe ist Nick_shakur.

Der Leiter des EBV ist Sunvar.

Der Oberbüttel ist Dragendave.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Frieda19
aktualisiert am 18.04. 1463

Nachtrag:
In der gesamten Provinz sind folgende Mindestlöhne für Feldarbeiten festgesetzt.
16 Taler für leichte Tätigkeiten ((0 - 7 Attributspunkten))
18 Taler für mittelschwere Tätigkeiten ((8 -16 Attributspunkten))
20 Taler für schwere Tätigkeiten ((17 - 19 Attributspunkten))


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Beitrag von Dragendave Mi Mai 20, 2015 12:11 am

Dekrete der Haupstadt Wien Wien

Stadtdekret von Wien, Hauptstadt des Erzherzogtums von Österreich

§1 HANDEL
(1) Es ist zur Gänze untersagt, WOLLKNÄUEL per Auto-Ankauf an das Rathaus zu verkaufen!
(2) Holz zu je 4,00 Taler ist NUR für einheimische Handwerker! Beim Bürgermeister bestellbar.
(3) Eisenerz zu je 18,87 Taler ist NUR für einheimische Handwerker! Beim Bürgermeister bestellbar. (Netto: 18,50)
(4) Waren zum Mindestpreis sind fürs Schieben und Handeln reserviert.
(4-a)Ausgenommen hiervon sind Erträumte, Ausgegrabene oder Gewonnene Ware.
(5) Der Wiener Markt ist Lizenzfrei und erfordert keine weiteren Genehmigungen.

[DEUTSCH]
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
[ENGLISH]

Decree of Vienna (Wien), Capital of the Archduchy of Austria

§1 TRADING
(1) One must not sell Wool to the City by direct sale!
(2) Wood for a price of 4,00 Pounds is ONLY for local craftsman! Can be ordered at the Mayors office at any time.
(3) Iron Ore for a price of 18,87 Pounds is ONLY for local craftsman! Can be ordered at the Mayors office at any time.. (Exkl. VAT: 18,50)
(4) Goods at their lowest price are reserved for trading and moving.
(4-a) Excluding dreamed, excavated or prize Goods.
(5) The Market of Vienna is licence free and thus does not require any further permissions.

Letzter Stand: 08.06.1463
Dekrete der Haupstadt Wien Wien2


Zuletzt von Dragendave am Mo Jul 27, 2015 10:59 am bearbeitet; insgesamt 5-mal bearbeitet (Grund : Update $1 (2) + (3))
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Dekrete der Haupstadt Wien Empty Re: Dekrete der Haupstadt Wien

Beitrag von Dragendave Mo Sep 21, 2015 4:18 am

[rp]Dekrete der Haupstadt Wien Wien

Stadtdekret von Wien, Hauptstadt des Erzherzogtums von Österreich

§1 HANDEL
    (1) Es ist zur Gänze untersagt, WOLLEKNÄUEL per Auto-Ankauf an das Rathaus zu verkaufen!
    (2) Holz zu je 4,00 Taler ist NUR für einheimische Schmiede, Zimmermänner und Bäcker! Beim Bürgermeister bestellbar.
    (3) Eisenerz zu je 18,87 Taler ist NUR für einheimische Schmiede und Zimmermänner! Beim Bürgermeister bestellbar. (Netto: 18,50)
    (4) Waren zum Mindestpreis sind fürs Schieben und Handeln reserviert.
    (4-a) Ausgenommen hiervon sind Erträumte, Ausgegrabene oder Gewonnene Ware.
    (5) Der Wiener Markt ist Lizenzfrei und erfordert keine weiteren Genehmigungen.


§2 BÜRGERVERTRETER
    (1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Wiener Bevölkerung im Dritten Stand. Er informiert, und befragt die Bürger zu diversen Themen des 3. Standes nach Bedarf und eigenem Ermessen.
    (2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit gewählt und bleibt so lange im Amt, so lange man ihn nicht ab-/neuwählt oder er freiwillig vom Amt zurücktritt.
    (3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Wien aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit bekannt geben, zu welchem er angehören will.
    (4) Vor der Wahl findet eine viertägige Kandidaturphase statt. Die Wahl selbst dauert mindestens 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben.
    (5) Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
    (6) Wähler müssen zum Zeitpunkt der Wahl Wiener sein und können nur eine Stimme abgeben.
    (7) Ein jeder Wiener Bürger hat das Recht eine Abwahl und/oder Neuwahl zu fordern.


[DEUTSCH]
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
[ENGLISH]

Decree of Vienna (Wien), Capital of the Archduchy of Austria

§1 TRADING

    (1) One must not sell Wool to the City by direct sale!
    (2) Wood for a price of 4,00 Pounds is ONLY for local blacksmiths, carpenters and bakers! Can be ordered at the Mayors office at any time.
    (3) Iron Ore for a price of 18,87 Pounds is ONLY for local blacksmiths and carpenters! Can be ordered at the Mayors office at any time.. (Exkl. VAT: 18,50)
    (4) Goods at their lowest price are reserved for trading and moving.
    (4-a) Excluding dreamed, excavated or prize Goods.
    (5) The Market of Vienna is licence free and thus does not require any further permissions.


§2 CITIZENS REPRESENTATIVE

    (1) Due to the fact, that the "Reichstag" is held in German only, citizens who are not able to write and speak german can not become citizens representatives.


Gez. am 16.05.1463
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~ Bürgermeister von Wien
Dekrete der Haupstadt Wien Wien2

Letzter Stand: 09.04.1464
Tritt in Kraft am 09.04.1464 und ersetzt alle vorherigen Dekrete[/rp]


Zuletzt von Dragendave am Sa Apr 09, 2016 3:08 am bearbeitet; insgesamt 7-mal bearbeitet (Grund : Update Stand vom 09.04.1464 - Korrektur DE und ENG (Rechtschreibung))
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Beitrag von Dragendave Di Jun 28, 2016 7:21 pm

[rp]Dekrete der Haupstadt Wien Wien

Stadtdekret von Wien, Hauptstadt des Erzherzogtums von Österreich

§1 HANDEL
    (1) Es ist zur Gänze untersagt, WOLLEKNÄUEL per Auto-Ankauf an das Rathaus zu verkaufen!
    (2) Holz zu je 4,00 Taler ist NUR für einheimische Schmiede, Zimmermänner und Bäcker! Beim Bürgermeister bestellbar.
    (3) Eisenerz vom Markt ist frei erhältlich. Erz zu 18,25 Taler (18,62) NUR per Mandat!
    (4) Waren zum Mindestpreis sind fürs Schieben und Handeln reserviert.
    (4-a) Ausgenommen hiervon sind Erträumte, Ausgegrabene oder Gewonnene Ware.
    (5) Billig einkaufen und teurer verkaufen gilt als Wucher und wird sofort zur Anzeige gebracht.
    (6) Der Wiener Markt ist Lizenzfrei und erfordert keiner weiteren Genehmigungen.
    (7) Rathaus und Bürgermeister sind vom §1 ausgenommen.


§2 BÜRGERVERTRETER
    (1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Wiener Bevölkerung im Dritten Stand. Er informiert, und befragt die Bürger zu diversen Themen des 3. Standes nach Bedarf und eigenem Ermessen.
    (2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit gewählt und bleibt so lange im Amt, so lange man ihn nicht ab-/neuwählt oder er freiwillig vom Amt zurücktritt.
    (3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Wien aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit bekannt geben, zu welchem er angehören will.
    (4) Vor der Wahl findet eine viertägige Kandidaturphase statt. Die Wahl selbst dauert mindestens 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben.
    (5) Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
    (6) Wähler müssen zum Zeitpunkt der Wahl Wiener sein und können nur eine Stimme abgeben.
    (7) Ein jeder Wiener Bürger hat das Recht eine Abwahl und/oder Neuwahl zu fordern.


[DEUTSCH]
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
[ENGLISH]

Decree of Vienna (Wien), Capital of the Archduchy of Austria

§1 TRADING

    (1) One must not sell Wool to the City by direct sale!
    (2) Wood for a price of 4,00 Pounds is ONLY for local blacksmiths, carpenters and bakers! Can be ordered at the Mayors office at any time.
    (3) Iron Ore is can be bought freely. Iron Ore at 18,25 pounds (18,62) only available via Mandate!
    (4) Goods at their lowest price are reserved for trading and moving.
    (4-a) Excluding dreamed, excavated or prize Goods.
    (5) Buying cheep and then selling goods at a hight price will be seen as profiteering and will be reported immediately.
    (6) The Market of Vienna is licence free and thus does not require any further permissions.
    (7) The City and it's mayor are excluded from §1.


§2 CITIZENS REPRESENTATIVE

    (1) Due to the fact, that the "Reichstag" is held in German only, citizens who are not able to write and speak german can not become citizens representatives.


Gez. am 16.05.1463
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Letzter Stand: 03.12.1464
Tritt in Kraft am 05.12.1464 und ersetzt alle vorherigen Dekrete[/rp]
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Beitrag von Dragendave Di Jan 31, 2017 12:40 am

Wiener Dekret wurde aufgeräumt:

Dekret schrieb:Dekrete der Haupstadt Wien Wien

Stadtdekret von Wien, Hauptstadt des Erzherzogtums von Österreich

§1 HANDEL
    (1) Es ist zur Gänze untersagt, WOLLEKNÄUEL per Auto-Ankauf an das Rathaus zu verkaufen!
    (2) Holz zu je 4,00 Taler ist NUR für einheimische Schmiede, Zimmermänner und Bäcker!
    (3) Waren zum Mindestpreis sind fürs Schieben und Handeln reserviert.
    (3-a) Ausgenommen hiervon sind Erträumte, Ausgegrabene oder Gewonnene Ware.
    (4) Billig einkaufen und teurer verkaufen gilt als Wucher und wird sofort zur Anzeige gebracht.
    (5) Der Wiener Markt ist Lizenzfrei und erfordert keiner weiteren Genehmigungen.
    (6) Rathaus und Bürgermeister sind vom §1 ausgenommen.


§2 BÜRGERVERTRETER
    (1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Wiener Bevölkerung im Dritten Stand. Er informiert, und befragt die Bürger zu diversen Themen des 3. Standes nach Bedarf und eigenem Ermessen.
    (2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit gewählt und bleibt so lange im Amt, so lange man ihn nicht ab-/neuwählt oder er freiwillig vom Amt zurücktritt.
    (3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Wien aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit bekannt geben, zu welchem er angehören will.
    (4) Vor der Wahl findet eine viertägige Kandidaturphase statt. Die Wahl selbst dauert mindestens 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben.
    (5) Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
    (6) Wähler müssen zum Zeitpunkt der Wahl Wiener sein und können nur eine Stimme abgeben.
    (7) Ein jeder Wiener Bürger hat das Recht eine Abwahl und/oder Neuwahl zu fordern.


[DEUTSCH]
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
[ENGLISH]

Decree of Vienna (Wien), Capital of the Archduchy of Austria

§1 TRADING

    (1) One must not sell Wool to the City by direct sale!
    (2) Wood for a price of 4,00 Pounds is ONLY for local blacksmiths, carpenters and bakers!
    (3) Goods at their lowest price are reserved for trading and moving.
    (3-a) Excluding dreamed, excavated or prize Goods.
    (4) Buying cheep and then selling goods at a hight price will be seen as profiteering and will be reported immediately.
    (5) The Market of Vienna is licence free and thus does not require any further permissions.
    (6) The City and it's mayor are excluded from §1.


§2 CITIZENS REPRESENTATIVE

    (1) Due to the fact, that the "Reichstag" is held in German only, citizens who are not able to write and speak german can not become citizens representatives.


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Beitrag von Anna_die_Rose Di März 07, 2017 11:35 am

Änderungen: §1 HANDEL zum 08.03.1465


[rp]Dekrete der Haupstadt Wien Wien

Stadtdekret von Wien, Hauptstadt des Erzherzogtums von Österreich

§1 HANDEL
 
(1) Es ist untersagt, Wolleknäuel ((per Auto-Ankauf)) an das Rathaus zu verkaufen.     
(2) Holz zu je 4,00 Taler ist ausschließlich für einheimische Schmiede, Zimmermänner und Bäcker! Max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden. Das Rathaus versucht immer, ausreichend Holz zu lagern, so dass Hamsterkäufe in der Regel nicht notwendig sind. Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Wiener Handwerker.    
(2a) Erz wird  zu 18,50 Talern vom Rathaus an die einheimischen Schmiede herausgegeben.     
(3) Brot, Holz und Gemüse zu 2,00 Taler dienen zur Entlohnung und dürfen nur vom jeweiligen Mandatsbesitzer erworben werden.   
(3a) Die Waren, die zum Mindestpreis vom Mandat ins Inventar geschoben werden ,oder umgekehrt,und von nicht authorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden.Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren.     
(4) Wer Waren kauft um sie innerhalb einer Woche zu höheren Preis auf den Markt stellt, unabhängig davon, welche Waren er selbst produziert , macht sich der Spekulation strafbar.    
(5) Der Wiener Markt ist Lizenzfrei und erfordert keiner weiteren Genehmigungen.
(6) Rathaus und Bürgermeister sind vom §1 ausgenommen.

§2 BÜRGERVERTRETER

(1) Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Wiener Bevölkerung im Dritten Stand. Er informiert, und befragt die Bürger zu diversen Themen des 3. Standes nach Bedarf und eigenem Ermessen.
(2) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit gewählt und bleibt so lange im Amt, so lange man ihn nicht ab-/neuwählt oder er freiwillig vom Amt zurücktritt.
(3) Zur Wahl darf sich jeder Bürger der Stadt Wien aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit bekannt geben, zu welchem er angehören will.
(4) Vor der Wahl findet eine viertägige Kandidaturphase statt. Die Wahl selbst dauert mindestens 3 Tage lang. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben.
(5) Der Bürgermeister leitet die Wahl, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
(6) Wähler müssen zum Zeitpunkt der Wahl Wiener sein und können nur eine Stimme abgeben.
(7) Ein jeder Wiener Bürger hat das Recht eine Abwahl und/oder Neuwahl zu fordern.[/list]

[DEUTSCH]
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
[ENGLISH]

Decree of Vienna (Wien), Capital of the Archduchy of Austria


(1) It is forbidden to sell wool balls ((by car purchase)) to the town hall.    
(2) Wood with 4,00 pounds is only for local smithies, carpenters and bakers! Max. 6 pieces can be bought per day per craftsman.The town hall always tries to store enough wood so that too much shopping purchases are usually not necessary. Please pay attention to the other Viennese craftsmen.    
(2a) ore is issued to 18.50 pounds  from the town hall to the local smithy.    
(3) Bread, wood and vegetables for 2 pounds are payable and may only be purchased by the respective mandate owner.  
(3a) The goods which are shipped into the inventory at the minimum price, or vice versa, and purchased by unauthorized persons, must be returned to the creditor immediately upon request.In the case of disagreements, the possession of a mandate as proof, the burden of proof lies with the purchaser of the goods.    
(4) Anyone who buys goods on the market at a higher price within a week, irrespective of which goods he produces, makes the speculation punishable.
(5) The Market of Vienna is licence free and thus does not require any further permissions.
(6) The City and it's mayor are excluded from §1.

§2 CITIZENS REPRESENTATIVE

(1) Due to the fact, that the "Reichstag" is held in German only, citizens who are not able to write and speak german can not become citizens representatives.


Gez. am 07.03
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Tritt in Kraft am 08.03.1464 und ersetzt alle vorherigen Dekrete[/rp][/b]

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Beitrag von DaCo Di Feb 13, 2018 2:57 am

Dekret der Hauptstadt Wien
      Dekrete der Haupstadt Wien 20170717193214-6e825217


Ergänzend zu den Gesetzen und Erlässen des Erzherzogtums Österreich tritt folgendes Dekret in Kraft:


    1. Gültigkeit

      Das Dekret gilt für alle Personen die sich in der Hauptstadt Wien aufhalten. (Händler, Reisende, Ortsansässige, etc.)

      Ausnahmeregelungen können nur durch den/die Erzherzog/in von Österreich oder höher gestellten Instanzen erteilt werden.



    2. Handel

      Waren jeglicher Art können auf dem Wiener Markt frei von Lizenzen oder Genehmigungen angeboten werden.

      Sollte es an Holz oder Eisenerz für ortsansässige Handwerker mangeln, so werden diese auf Anfrage als reservierte Ware, durch das Rathaus oder dessen Vertreter/in, auf den Markt gestellt.



    3. Bürgervertreter

      Ein jeder Bürger Wiens, welcher der deutschen Sprache mächtig ist, hat das Recht sich gemäß EGfÖ (§ 10) zum Bürgervertreter wählen zu lassen.

      Abweichend zum EGfÖ wird der Bürgervertreter von Wien auf eine unbestimmte Dauer gewählt.



    4. Schlussbestimmung

      Dieses Dekret tritt mit Beginn des 14.02.1465 in Kraft und ersetzt alle bisherigen.


gezeichnet DaCo
Bürgermeister zu Wien





Decree of Capital Vienna
      Dekrete der Haupstadt Wien 20170717193214-6e825217


The following decree enter into force in addition to the laws of Austria:


    1. Validity

      The decree applies to all persons staying in the capital Vienna. (Traders, travelers, locals, etc.)

      Exceptions can only be authorized by the Archduke of Austria or higher instances.



    2. Trading

      Goods of any kind can be offered on the market of Vienna free of licenses or permits.

      If there be a shortage of wood or iron ore for local craftsmen, contact the mayor. The mayor or a representative will be placed the products as a reserved one on the market.



    3. Citizen representatives

      Due to the fact, that the "Reichstag" is held in German only. Citizens who aren't able to write and speak german cannot become ca itizens representative.



    4. Final provision

      This decree comes into force at the beginning of 14.02.1465 and replaces all previous ones.


signed DaCo
Mayor of Vienna
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Beitrag von Rotkappe Mi Jan 09, 2019 1:48 pm

Dekret der Hauptstadt Wien

Dekrete der Haupstadt Wien 20170717193214-6e825217

Ergänzend zu den Gesetzen und Erlässen des Erzherzogtums Österreich tritt folgendes Dekret in Kraft:



    1. Gültigkeit

      Das Dekret gilt für alle Personen die sich in der Hauptstadt Wien aufhalten. (Händler, Reisende, Ortsansässige, etc.)Ausnahmeregelungen können nur durch den/die Erzherzog/in von Österreich oder höher gestellten Instanzen erteilt werden.

    2. Handel

      Waren jeglicher Art können auf dem Wiener Markt frei von Lizenzen oder Genehmigungen angeboten werden.Sollte es an Holz oder Eisenerz für ortsansässige Handwerker mangeln, so werden diese auf Anfrage als reservierte Ware, durch das Rathaus oder dessen Vertreter/in, auf den Markt gestellt.

    3. Bürgervertreter

      Ein jeder Bürger Wiens, welcher der deutschen Sprache mächtig ist, hat das Recht sich gemäß EGfÖ (§ 10) zum Bürgervertreter wählen zu lassen.
      Kandidaten müssen für eine Dauer von drei Monaten ein unbescholtenen Leumund nachweisen.

    4. Schlussbestimmung

      Dieses Dekret tritt mit Beginn des 09.01.1467 in Kraft und ersetzt alle bisherigen.



gezeichnet Rotkappe
Bürgermeisterin zu Wien





Decree of Capital Vienna


The following decree enter into force in addition to the laws of Austria:



    1. Validity

      The decree applies to all persons staying in the capital Vienna. (Traders, travelers, locals, etc.)Exceptions can only be authorized by the Archduke of Austria or higher instances.

    2. Trading

      Goods of any kind can be offered on the market of Vienna free of licenses or permits.If there be a shortage of wood or iron ore for local craftsmen, contact the mayor. The mayor or a representative will be placed the products as a reserved one on the market.

    3. Citizen representatives

      Due to the fact, that the "Reichstag" is held in German only. Citizens who aren't able to write and speak german cannot become ca itizens representative.

    4. Final provision

      This decree comes into force at the beginning of 09.01.1467 and replaces all previous ones.



signed Rotkappe
Mayor of Vienna



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Beitrag von Lunarose Do Dez 03, 2020 6:30 pm

Lunarose schrieb:[rp]Dekrete der Haupstadt Wien 20170717193214-6e825217

Ergänzend zu den Gesetzen und Erlässen des Erzherzogtums Österreich treten folgende Dekrete in Kraft:

1. Gültigkeit
Die Dekrete gelten für alle Personen, die sich in der Hauptstadt Wien aufhalten. (Händler, Reisende, Ortsansässige, Personen ohne Nachweis in grosskaiserlichen Listen usw.). Ausnahmeregelungen können nur durch den Erzherzog von Österreich oder durch den Kaiser gestellt werden.

2. Handel
(1) Es ist untersagt, Wolleknäuel an das Rathaus zu verkaufen.
(2) Holz zu je 4,00 Taler ist ausschließlich für einheimische Schmiede, Zimmermänner und Bäcker! Max. 6 Stück dürfen pro Tag pro Handwerker gekauft werden.
Das Rathaus versucht immer, ausreichend Holz zu lagern, so dass Hamsterkäufe in der Regel nicht notwendig sind. Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Wiener Handwerker.
(2a) Erz wird zu 18,50 Talern vom Rathaus an die einheimischen Schmiede herausgegeben.
(3) Brot, Holz und Gemüse zu 2,00 Taler dienen zur Entlohnung und dürfen nur vom jeweiligen Mandatsbesitzer erworben werden.
(3a) Die Waren, die zum Mindestpreis vom Mandat ins Inventar geschoben werden ,oder umgekehrt,und von nicht authorisierten Personen gekauft werden, müssen den Mandatsbesitzer unmittelbar nach Aufforderung zurück gegeben werden.
Im Falle von Unstimmigkeiten gilt der Besitz eines Mandates als Beweis, die Beweislast liegt beim Käufer der Waren.
(4) Wer Waren kauft um sie innerhalb einer Woche zu höheren Preis auf den Markt stellt, unabhängig davon, welche Waren er selbst produziert , macht sich der Spekulation strafbar.
(5) Der Wiener Markt ist Lizenzfrei und erfordert keiner weiteren Genehmigungen.
(6) Rathaus und Bürgermeister sind vom §1 ausgenommen.

3. Wahl- und Stimmrecht
Das aktive und passive Wahl- sowie das aktive Stimmrecht steht nur Bürgern Wiens offen, die in den grosskaiserlichen Listen des Rathauses Wiens verzeichnet sind.
Das aktive Wahl- und Stimmrecht kann nicht per Brief oder Bote wahrgenommen werden.

4. Bürgervertreter
Ein jeder wahlberechtigte Bürger Wiens, welcher der deutschen Sprache mächtig ist, hat das Recht sich gemäß EGfÖ (§ 10) zum Bürgervertreter wählen zu lassen.
Kandidaten müssen für eine Dauer von drei Monaten ein unbescholtenen Leumund nachweisen.

5. Verkauf an das Rathaus
Es ist untersagt dem Rathaus, ohne dessen ausdrückliche Genehmigung, Wolle zu 11.00 Taler zu verkaufen. Das Angebot ist zu ignorieren, wird es doch durch nicht autorisierte Käfer verursacht, die nicht ausgetrieben werden können. ((Beim Autokauf handelt es sich um einen Bug, eine Zuwiederhandlung kann zur Löschung Eures Account führen.))

6. Schlussbestimmung
Diese Dekrete treten mit Beginn des 24.11.1467 in Kraft und ersetzt alle bisherigen.

Wien, 03.12.1468

gezeichnet ------Lunarose van Steengracht
Dekrete der Haupstadt Wien D03005005b61ce9c9e87326b5166b824

Bürgermeister zu Wien
Dekrete der Haupstadt Wien 20170717192402-1bc38bbe
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