XX/6ö - §9 EGfÖ
+2
Tyz
avallyn
6 verfasser
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
XX/6ö - §9 EGfÖ
Ich bitte um Abstimmung über die Änderung des §9 EGfÖ.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Mittwoch (20.10.1458) 23:59 Uhr
§9 Vertraulichkeit
(1) Die Arbeit des Rates des Erzherzogtums Österreich findet grundsätzlich im öffentlichen Sitzungssaal statt. Jeder Bürger hat das Recht sich frei zu informieren. Seine Teilnahme bleibt jedoch auf das Zuhören beschränkt.
(2) Grundsätzlich ausgenommen von der öffentlichen Diskussion sind:
a) Sicherheitsfragen
b) Angelegenheiten der Strafverfolgung
c) Personaldiskussionen
d) Zahlen, die Auskunft über die wirtschaftliche Stärke des Erzherzogtums geben
(3) Themen der Sicherheitsstufe I sind vorerst nur für den Hohen Rat zugänglich. Diskussionen hierzu finden im nicht-öffentlichen Sitzungssaal statt. Informationen werden nach Absprach und je nach Themengebiet vom jeweils zuständigem an den Armeestab oder die Bürgermeister weitergegeben. Diese Empfänger sind zum Stillschweigen gegenüber Dritten außerhalb der Zuständigkeit verpflichtet.
(4) Themen der Sicherheitsstufe II unterliegt der strengsten Geheimhaltung und ist ausschließlich den Mitgliedern des Hohen Rates und dem dafür vorgesehenen Bereich vorbehalten. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung erfolgt ausschließlich durch den Erzherzog oder ein speziell beauftragtes Mitglied des Hohen Rates.
(5) Die festgelegte Vertraulichkeit gilt für Mitglieder des Hohen Rates , Offizielle Übersetzer, Diplomaten, Botschafter und andere für den Rat arbeitende Beamte, eine Weitergabe dieser Informationen an unberechtigte Dritte ist auszuschließen.
(6) Vergehen gegen die Vertraulichkeit können je nach Schwere als Störung des öffentlichen Friedens, als Verrat oder in besonders schweren Fällen auch als Hochverrat bestraft werden. Letzteres jedoch nur mit 2/3 Mehrheit des Rates sowie ausdrücklicher Zustimmung durch den Erzherzog.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Mittwoch (20.10.1458) 23:59 Uhr
Zuletzt von KingMarGO am Mo Okt 18, 2010 5:08 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: XX/6ö - §9 EGfÖ
dafür
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20891
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: XX/6ö - §9 EGfÖ
dafür
Tyz- Anzahl der Beiträge : 6976
Anmeldedatum : 29.03.10
Alter : 45
Ort : Ternitz
Re: XX/6ö - §9 EGfÖ
Dafür
Lilira- Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz
Re: XX/6ö - §9 EGfÖ
Die Auszählung der Stimmen ergab:
Dafür: 12
Dagegen: 0
Enthaltung: 0
Entschuldigt gefehlt: 0
Unentschuldigt gefehlt: 0
angenommen
Kingmargo von Greifen
Erzherzog von Österreich
Dafür: 12
Dagegen: 0
Enthaltung: 0
Entschuldigt gefehlt: 0
Unentschuldigt gefehlt: 0
angenommen
Kingmargo von Greifen
Erzherzog von Österreich
Gast- Gast
Ähnliche Themen
» Bürgerwehren Ergänzung EGfÖ §17a Bürgerwehren, MGÖ §13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs, EGfÖ §18 gramatik
» XIX/11ö - §21 EGfÖ
» XX/1ö - §27 EGfÖ
» XX/2ö - §26 EGfÖ
» XIX/8ö - §3 BGÖ, §9 BGÖ und §20 EGfÖ
» XIX/11ö - §21 EGfÖ
» XX/1ö - §27 EGfÖ
» XX/2ö - §26 EGfÖ
» XIX/8ö - §3 BGÖ, §9 BGÖ und §20 EGfÖ
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|