XIX/11ö - §21 EGfÖ
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Anna_die_Rose
avallyn
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XIX/11ö - §21 EGfÖ
Ich bitte um Abstimmung über die Änderung des §21 EGfÖ.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Montag (30.08.1458) 23:59 Uhr
§21 Gerichtssprache
(1) Gerichtssprache an allen Gerichten des Erzherzogtums Österreich ist Deutsch.
(2) Die Heranziehung eines Dolmetscher ist erforderlich, wenn eine Partei oder ein sonstiger Verfahrensbeteiligter der Gerichtssprache nicht mächtig ist. Der Einsatz eines Dolmetschers sichert das Recht des sprachunkundigen Ausländers auf rechtliches Gehör. Er wird auf eigenes Verlangen, durch Antrag des vor dem Gericht zugelassenen Prozessvertreter oder aber durch den Beschluss des zuständigen Richters, gestellt.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Montag (30.08.1458) 23:59 Uhr
Gast- Gast
Re: XIX/11ö - §21 EGfÖ
dafür!
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
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Re: XIX/11ö - §21 EGfÖ
Dafür
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Re: XIX/11ö - §21 EGfÖ
dafür
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Re: XIX/11ö - §21 EGfÖ
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Tyz- Anzahl der Beiträge : 6976
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Re: XIX/11ö - §21 EGfÖ
Die Auszählung der Stimmen ergab:
Dafür: 8
Dagegen: 0
Enthaltung: 1
Entschuldigt gefehlt: 0
Unentschuldigt gefehlt: 3
- BelaFarinRod
- Paula
- Laja
angenommen
Kingmargo von Greifen
Erzherzog von Österreich
Dafür: 8
Dagegen: 0
Enthaltung: 1
Entschuldigt gefehlt: 0
Unentschuldigt gefehlt: 3
- BelaFarinRod
- Paula
- Laja
angenommen
Kingmargo von Greifen
Erzherzog von Österreich
Gast- Gast
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