XIX/9ö - §30 EGfÖ
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XIX/9ö - §30 EGfÖ
Ich bitte um Abstimmung über die Änderung des §30 EGfÖ.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Freitag (27.08.1458) 23:59 Uhr
§30 Störung des öffentlichen Friedens
(1) Störung des Öffentlichen Friedens wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis nicht über drei Tagen bestraft
(2) Bei erstmaligem und leichten Vergehen kann auch eine Bestrafung in Form einer Verwarnung erfolgen.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Freitag (27.08.1458) 23:59 Uhr
Zuletzt von KingMarGO am Do Aug 26, 2010 2:56 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: XIX/9ö - §30 EGfÖ
Dafür
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
Anmeldedatum : 27.03.10
Alter : 61
Re: XIX/9ö - §30 EGfÖ
dafür
Tyz- Anzahl der Beiträge : 6976
Anmeldedatum : 29.03.10
Alter : 45
Ort : Ternitz
Re: XIX/9ö - §30 EGfÖ
dafür
((Sollte es nicht "leichte" Vergehen heißen ??))
((Sollte es nicht "leichte" Vergehen heißen ??))
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
Anmeldedatum : 26.03.10
Alter : 35
Re: XIX/9ö - §30 EGfÖ
dafür
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: XIX/9ö - §30 EGfÖ
Die Auszählung der Stimmen ergab:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltung: 0
Entschuldigt gefehlt: 0
Unentschuldigt gefehlt: 3
- BelaFarinRod
- Kyrostasis
- Laja
angenommen
Kingmargo von Greifen
Erzherzog von Österreich
Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltung: 0
Entschuldigt gefehlt: 0
Unentschuldigt gefehlt: 3
- BelaFarinRod
- Kyrostasis
- Laja
angenommen
Kingmargo von Greifen
Erzherzog von Österreich
Gast- Gast
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