XX/5ö - §24 EGfÖ
+2
Tyz
avallyn
6 verfasser
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
XX/5ö - §24 EGfÖ
Ich bitte um Abstimmung über die Änderung des §24 EGfÖ.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Mittwoch (20.10.1458) 23:59 Uhr
§24 Revolte
(1) Eine Revolte gilt nur dann als legal, wenn der Erzherzog von Österreich zuvor schriftlich seine Zustimmung dafür erteilt hat. Sie ist damit eine genehmigte Revolte , welche keinen Straftatbestand erfüllt.
(2) Eine nicht genehmigte Revolte oder ein Angriff gegen das Erzherzogtum Österreich, eines Rathauses oder einem Hafen im Erzherzogtum Österreich, wird als Hochverrat geahndet.
(3) Der Aufruf zu einer nicht genehmigten Revolte oder zu einem Angriff, sowie die Planung als auch die Teilnahme daran gelten als Verschwörung zum Hochverrat und werden als solcher geahndet.
Dafür
Dagegen
Enthaltung
Abstimmung endet Mittwoch (20.10.1458) 23:59 Uhr
Zuletzt von KingMarGO am Mo Okt 18, 2010 5:07 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: XX/5ö - §24 EGfÖ
dafür
_________________
Avallyn de Montcada, Fürstin von Ravensberg, Gräfin von Grafenbach und Willendorf, Ritterin des Almandinordens und Ritterin des Erzherzogtums
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 21162
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: XX/5ö - §24 EGfÖ
dafür
((war das nicht ne Umformulierung?))
((war das nicht ne Umformulierung?))
Tyz- Anzahl der Beiträge : 6976
Anmeldedatum : 29.03.10
Alter : 45
Ort : Ternitz
Re: XX/5ö - §24 EGfÖ
Dafür
Lilira- Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 37
Ort : Linz
Re: XX/5ö - §24 EGfÖ
Die Auszählung der Stimmen ergab:
Dafür: 10
Dagegen: 0
Enthaltung: 2
Entschuldigt gefehlt: 0
Unentschuldigt gefehlt: 0
angenommen
Kingmargo von Greifen
Erzherzog von Österreich
Dafür: 10
Dagegen: 0
Enthaltung: 2
Entschuldigt gefehlt: 0
Unentschuldigt gefehlt: 0
angenommen
Kingmargo von Greifen
Erzherzog von Österreich
Gast- Gast
Ähnliche Themen
» Bürgerwehren Ergänzung EGfÖ §17a Bürgerwehren, MGÖ §13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs, EGfÖ §18 gramatik
» XX/2ö - §26 EGfÖ
» XIX/8ö - §3 BGÖ, §9 BGÖ und §20 EGfÖ
» XIX/9ö - §30 EGfÖ
» XIX/11ö - §21 EGfÖ
» XX/2ö - §26 EGfÖ
» XIX/8ö - §3 BGÖ, §9 BGÖ und §20 EGfÖ
» XIX/9ö - §30 EGfÖ
» XIX/11ö - §21 EGfÖ
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Öffentliche Urne
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten