XXIX "Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger"
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XXIX "Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger"
Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
3.3 Amtierenden Bürgermeistern ist es untersagt, im Hohen Rat von Österreich die Ämter Erzherzog, Richter, Kämmerer und Handelsbevollmächtigter zu bekleiden.
3.4 Der Erzherzog kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von 3.3 erteilen.
Erklärung dieser vier Posten:
- Regent wegen allgemeiner Vorteilsnahme (anweisungen an HBV zur Förderung des Dorfes o.ä.)
- Richter, weil ein BM klagen kann. Kläger und Richter in Personalunion ist nicht gut.
- Kämmerer und HBV wegen wirtschaftlicher Vorteilsnahme für das Dorf.
Absatz 3.4 würde bei einer Änderung von 3.3 ersatzlos gestrichen, es sei denn, man mag in Notfällen auch einen BM als Richter oder so haben.
*************************
Zur Abstimmung ob der Paragraph 3.3/3.4 gebracht wird - Möglichkeiten
A) Bleibt, wie es ist
B) Vorschlag zur Änderung
C) Komplette Streichung
Abstimmung beginnt per sofort und endet mit Sonntag 27. Mai 2012 19.00
3.3 Amtierenden Bürgermeistern ist es untersagt, im Hohen Rat von Österreich die Ämter Erzherzog, Richter, Kämmerer und Handelsbevollmächtigter zu bekleiden.
3.4 Der Erzherzog kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von 3.3 erteilen.
Erklärung dieser vier Posten:
- Regent wegen allgemeiner Vorteilsnahme (anweisungen an HBV zur Förderung des Dorfes o.ä.)
- Richter, weil ein BM klagen kann. Kläger und Richter in Personalunion ist nicht gut.
- Kämmerer und HBV wegen wirtschaftlicher Vorteilsnahme für das Dorf.
Absatz 3.4 würde bei einer Änderung von 3.3 ersatzlos gestrichen, es sei denn, man mag in Notfällen auch einen BM als Richter oder so haben.
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Zur Abstimmung ob der Paragraph 3.3/3.4 gebracht wird - Möglichkeiten
A) Bleibt, wie es ist
B) Vorschlag zur Änderung
C) Komplette Streichung
Abstimmung beginnt per sofort und endet mit Sonntag 27. Mai 2012 19.00
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Re: XXIX "Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger"
C
- Spoiler:
- (was aber auch an der Auswahl liegt)
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Re: XXIX "Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger"
A) Bleibt, wie es ist - 5 Stimmen
B) Vorschlag zur Änderung - 5 Stimmen
C) Komplette Streichung - 2 Stimmen
Die erste Entscheidung hierbei ist dass er nicht gestrichen wird!
*********************************
Daher wird die Wahl in die zweite Runde gehen und es stehen damit nur noch die beiden Vorschläge:
A) Bleibt, wie es ist
B) Vorschlag zur Änderung
Dauer der Wahl per sofort bis Montag 28 Mai 2012, 12.00 Uhr
Ich bitte um rege Wahlteilnahme
B) Vorschlag zur Änderung - 5 Stimmen
C) Komplette Streichung - 2 Stimmen
Die erste Entscheidung hierbei ist dass er nicht gestrichen wird!
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Daher wird die Wahl in die zweite Runde gehen und es stehen damit nur noch die beiden Vorschläge:
A) Bleibt, wie es ist
B) Vorschlag zur Änderung
Dauer der Wahl per sofort bis Montag 28 Mai 2012, 12.00 Uhr
Ich bitte um rege Wahlteilnahme
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Re: XXIX "Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger"
da ich weder für das eine noch das andere bin.
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