[XLIII] §42 - (4.3)
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[XLIII] §42 - (4.3)
VORSCHLAG 1 schrieb:§42 Hafengenehmigungen schrieb:(4.3) Bei Überschreitung der genehmigten Anlegeerlaubnis wird ab dem Tag der Überschreitung eine Geldstrafe in Höhe von 5 Talern pro Tag fällig. Diese Strafe ist durch eine Spende an die Provinz zu entrichten.
oder
VORSCHLAG 2 schrieb:§42 Hafengenehmigungen schrieb:(4.3) Bei Überschreitung der genehmigten Anlegeerlaubnis wird ab dem Tag der Überschreitung eine Geldstrafe in Höhe von 5 Talern pro Tag fällig. Sollte die erteilte Genehmigung aus besonderen Gründen nicht ausreichen so hat sich der Reeder 24h vor Ablauf schriftlich an den HFM um eine Verlängerung zu bemühen. Diese Strafe ist durch eine Spende an die Provinz zu entrichten.
Werter Rat, heute beginnt die Abstimmung über den zusätzlichen Punkt 4.3 im §42.
Abgestimmt werden kann:
Vorschlag 1
Vorschlag 2
Enthaltung
Die Abstimmung dauert bis zum 26. Juli 1462 - 23:59 Uhr
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Re: [XLIII] §42 - (4.3)
Vorschlag nummero 2
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Re: [XLIII] §42 - (4.3)
Nummer 1
PS: Sollte es nicht auch die Wahlmöglichkeit "Keine Änderung" von §42 geben?
PS: Sollte es nicht auch die Wahlmöglichkeit "Keine Änderung" von §42 geben?
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Re: [XLIII] §42 - (4.3)
Vorschlag Nummer 2
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Re: [XLIII] §42 - (4.3)
VORSCHLAG 2
allerdings schlage ich eine Umstellung der letzen 2 Sätze vor ... damit die Sätze besser zusammen gehören
allerdings schlage ich eine Umstellung der letzen 2 Sätze vor ... damit die Sätze besser zusammen gehören
§42 Hafengenehmigungen schrieb:
§42 (4.3) Bei Überschreitung der genehmigten Anlegeerlaubnis wird ab dem Tag der Überschreitung eine Geldstrafe in Höhe von 5 Talern pro Tag fällig. Diese Strafe ist durch eine Spende an die Provinz zu entrichten.
Sollte die erteilte Genehmigung aus besonderen Gründen nicht ausreichen, so hat sich der Reeder 24h vor Ablauf schriftlich an den HFM um eine Verlängerung zu bemühen. Bei UNterschreitung der Frist wird die Geldstrafetrafe fällig.
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Re: [XLIII] §42 - (4.3)
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Re: [XLIII] §42 - (4.3)
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Re: [XLIII] §42 - (4.3)
Quirianus schrieb:...
Die Abstimmung dauert bis zum 26. Juli 1462 - 23:59 Uhr
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Re: [XLIII] §42 - (4.3)
Quirianus schrieb:VORSCHLAG 1 schrieb:§42 Hafengenehmigungen schrieb:(4.3) Bei Überschreitung der genehmigten Anlegeerlaubnis wird ab dem Tag der Überschreitung eine Geldstrafe in Höhe von 5 Talern pro Tag fällig. Diese Strafe ist durch eine Spende an die Provinz zu entrichten.
oderVORSCHLAG 2 schrieb:§42 Hafengenehmigungen schrieb:(4.3) Bei Überschreitung der genehmigten Anlegeerlaubnis wird ab dem Tag der Überschreitung eine Geldstrafe in Höhe von 5 Talern pro Tag fällig.
Sollte die erteilte Genehmigung aus besonderen Gründen nicht ausreichen so hat sich der Reeder 24h vor Ablauf schriftlich an den HFM um eine Verlängerung zu bemühen. Diese Strafe ist durch eine Spende an die Provinz zu entrichten.
Vorschlag 1 - 3
Vorschlag 2 - 5 (+1) (+ Quiri's Stimme)
Enthaltung - 0
"5 zu 3 Stimmen regulär für Vorschlag Numero 2. Damit wird Vorschlag 2 heute Abend in das Gesetzbuch eingetragen und der Wortführer wird danach die Bekanntgabe in die Weinstube reinstellen,
sodass das Volk informiert ist.
1 Stimme war außerhalb der Abstimmungszeit, meine Stimme ebenfalls.
2 Stimmen vakant."
AD ACTA
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