[XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
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[XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
- Vorschlag 1:
Dekret zur Bürgerwehr-Entlohnung
Die Bürgerwehr
"Die rechtmäßigen amtierenden Bürgermeister haben gemäß dem EGfÖ das Recht, zusätzlich zur Miliz Bürger als Bürgerwehr zur Verteidigung des Rathauses vor drohenden Gefahren hinzuzuziehen.
Aufgrund nicht vorherrschender Regularien für die Entlohnung wird hiermit ein Dekret für die Bürgerwehr-Entlohnung erlassen."- 1.1) Die Bürgermeister legen fest, ob die Bürgerwehr der Stadt für ihre Einsätze Entlohnung erhält und wie hoch diese ausfällt. Änderungen müssen dem Rat vorgelegt werden, der mit einfacher Mehrheit zustimmen muss, bevor diese in Kraft treten können.
- 1.2) Die Bürgerwehr-Entlohnung darf zwischen 15-18 Talern pro Einsatztag liegen.
- 2.1) Die Auszahlung der Entlohnung obliegt dem Rat.
- 2.2) Unter besonderen Umständen kann der Rat die Auszahlungen an das Rathaus übertragen oder gänzlich einfrieren. Die Entscheidung und die Begründung hierzu muss öffentlich ausgehängt werden.
- 2.3) Die Bürgermeister können auf die Auszahlung durch den Rat verzichten und selbst übernehmen.
- 3) Verstöße gegen dieses Dekret werden je nach Schwere des Verstoßes als Störung des öffentlichen Friedens oder Verrat bestraft.
- 1.1) Die Bürgermeister legen fest, ob die Bürgerwehr der Stadt für ihre Einsätze Entlohnung erhält und wie hoch diese ausfällt. Änderungen müssen dem Rat vorgelegt werden, der mit einfacher Mehrheit zustimmen muss, bevor diese in Kraft treten können.
- VORSCHLAG 2:
- Dekret zur Bürgerwehr-Entlohnung
(1) Jedes Mitglied der Bürgerwehr erhält pro Einsatztag eine Entlohnung in der Höhe von 17 Talern.
(2) Die Entlohnung der Bürgerwehr wird von der Provinz bezahlt.
- VORSCHLAG 3:
- Dekret zur Bürgerwehr-Entlohnung
Die Bürgerwehr
"Die rechtmäßigen amtierenden Bürgermeister haben gemäß dem EGfÖ das Recht, zusätzlich zur Miliz Bürger als Bürgerwehr zur Verteidigung des Rathauses vor drohenden Gefahren hinzuzuziehen.
Aufgrund nicht vorherrschender Regularien für die Entlohnung wird hiermit ein Dekret für die Bürgerwehr-Entlohnung erlassen."- 1) Die Auszahlung der Entlohnung erfolgt entweder durch die Provinz oder durch das Rathaus der jeweiligen Stadt.
- 2) Wird die Entlohnung von der Provinz ausgezahlt, können die Bürgermeister festlegen, ob die Bürgerwehr der Stadt für ihre Einsätze Entlohnung erhält und wie hoch diese ausfällt. Änderungen müssen dem Rat vorgelegt werden, der mit einfacher Mehrheit zustimmen muss, bevor diese in Kraft treten können.
- 3) Unter besonderen Umständen kann der Rat die Auszahlungen an das Rathaus übertragen oder gänzlich einfrieren. Die Entscheidung und die Begründung hierzu muss öffentlich ausgehängt werden.
- 4) Die Bürgermeister können auf die Auszahlung durch den Rat verzichten und selbst übernehmen. Wird die Entlohnung vom Rathaus ausbezahlt, kann der jeweilige Bürgermeister Änderungen ohne Zustimmung des Rates vornehmen.
- 5) Bürger können zu jeder Zeit auf ihre Entlohnung, so einer festgelegt wurde, verzichten.
- 6) Verstöße gegen dieses Dekret werden je nach Schwere des Verstoßes als Störung des öffentlichen Friedens oder Verrat bestraft.
- 1) Die Auszahlung der Entlohnung erfolgt entweder durch die Provinz oder durch das Rathaus der jeweiligen Stadt.
- VORSCHLAG 4:
- Dekret zur Bürgerwehr-Entlohnung
Die Bürgerwehr
"Die rechtmäßigen amtierenden Bürgermeister haben gemäß dem EGfÖ das Recht, zusätzlich zur Miliz Bürger als Bürgerwehr zur Verteidigung des Rathauses vor drohenden Gefahren hinzuzuziehen.
Aufgrund nicht vorherrschender Regularien für die Entlohnung wird hiermit ein Dekret für die Bürgerwehr-Entlohnung erlassen."
1) Die Auszahlung der Entlohnung erfolgt durch die Provinz. Jedes Mitglied der Bürgerwehr erhält pro Einsatztag 17 Taler.
2) Bürger können zu jeder Zeit auf ihre Entlohnung verzichten.
3) Verstöße gegen dieses Dekret werden je nach Schwere des Verstoßes als Störung des öffentlichen Friedens oder Verrat bestraft.
"Wir stimmen nun über ein eventuelles Dekret für die Bürgerwehr-Entlohnung ab. Zur Auswahl stehen vier Vorschläge. Man kann sich natürlich auch enthalten.
Die Abstimmung dauert bis morgen Montag, den 25. August 16:00 Uhr"
STIMMZETTEL schrieb:
VORSCHLAG 1/2/3/4/Enthaltung/keine Regulierung
- Code:
[quote="STIMMZETTEL"]
VORSCHLAG 1/2/3/4/Enthaltung/keine Regulierung[/quote]
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Twoflower- Ratsmitglied
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Re: [XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
--> VORSCHLAG 1
Gudinna- Anzahl der Beiträge : 480
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Re: [XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
Enthaltung
Joline- Anzahl der Beiträge : 579
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Re: [XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
Keine Regulierung
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
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Re: [XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
Vorschlag 1
oder keine Regulierung ( wenn das bedeuten sollte, dass BM entscheiden können, ob und wieviel sie zahlen)
oder keine Regulierung ( wenn das bedeuten sollte, dass BM entscheiden können, ob und wieviel sie zahlen)
frieda19- Anzahl der Beiträge : 571
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Re: [XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
Keine Regulierung
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Re: [XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
Keine Regulierung!
Cesare_de_borgia- Anzahl der Beiträge : 1629
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Re: [XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
vorschlag 1
Aurelius1- Anzahl der Beiträge : 132
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Re: [XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
keine Reulierung
Kryptokrat- Anzahl der Beiträge : 6314
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Ort : Ternitz
juni0rluke- Anzahl der Beiträge : 6349
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Ort : Ternitz
Re: [XLIII] Bürgerwehr-Vergütung
ERGEBNIS: schrieb:
VORSCHLAG 1 : 4
VORSCHLAG 2 :
VORSCHLAG 3 :
VORSCHLAG 4 :
ENTHALTUNG : 1
K. REGULIERUNG : 6
Damit wird es weiterhin keine Regulierung für die Vergütung der BGH geben.
Gast- Gast
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