§10 Bürgervertreter (4)
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§10 Bürgervertreter (4)
der rat hat lange und breit über diese Änderung gesprochen. in der neuen LP wird das nun abgestimmt
Ja
Nein
Entlahtung
ändern auf
Abstimmung Läuft bis zum 31.12.1462
Ja
Nein
Entlahtung
Alt schrieb:(4) Den Gemeinden steht es frei, die Bürgervertreterwahl in anderer Form durchzuführen. Diese abweichende Regelung bedarf zur Legitimation einer Abstimmung der Bürger.
ändern auf
Neu schrieb:(4) Den Gemeinden steht es frei, die Amtsdauer sowie die Form der Bürgervertreterwahl selber festzulegen. Diese abweichende Regelung bedarf zur Legitimation eine einfache Mehrheit der Bürger bei einer Abstimmung.
Abstimmung Läuft bis zum 31.12.1462
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Re: §10 Bürgervertreter (4)
Auf jeden Fall! (= Ja)
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