Erzherzogtum Österreich
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Bürgervertreter

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Beitrag von Taya Mo Dez 11, 2017 2:40 pm

Gesetz schrieb:§10 Bürgervertreter

(1) Jede Gemeinde des Erzherzogtums Österreich wird durch einen Bürgervertreter im Dritten Stand vertreten. Dieser verpflichtet sich, die Bürger der Gemeinde regelmäßig und zeitnah über die Vorgänge im Dritten Stand zu informieren und sie im Dritten Stand nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten und zu repräsentieren.
(2) Das aktive und passive Wahlrecht zum Bürgervertreter haben alle Einwohner der jeweiligen Gemeinde. Abweichend hiervon besitzt der Bürgermeister kein passives Wahlrecht. Die Wahl des Bürgervertreters wird vom Bürgermeister geleitet.
(3) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von 6 Monaten gewählt. Die Wahl dauert mindestens 2 Tage. Abgestimmt wird namentlich. Davor wird eine Nominierungsphase von mindestens 4 Tagen durchgeführt. Eine Abwahl ist nur in begründeten Fällen, wie zum Beispiel einer mehrtägigen unentschuldigten Abwesenheit, möglich und bedarf des Antrages durch mindestens 4 Wahlberechtigte.
(4) Den Gemeinden steht es frei, die Amtsdauer sowie die Form der Bürgervertreterwahl selber festzulegen. Diese abweichende Regelung bedarf zur Legitimation eine einfache Mehrheit der Bürger bei einer Abstimmung.

Ich weiß nicht, ob darüber schon einmal diskutiert wurde, aber ich bring das mal als Thema.

Wir sind in Österreich geschrumpft und die meisten Dörfer haben nicht mehr genügend aktive Personen. Sollten wir nicht einen Vertreter für ganz Österreich wählen? Um den Posten noch zusätzlich attraktiv zu machen, könnte man ihm ja noch Einflusspunkte geben.


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Beitrag von avallyn Mo Dez 11, 2017 2:50 pm

Hm, diese Idee wäre nicht schlecht.
Ja leider stellt sich kaum einer zur Wahl und wenn ist er regelmäßig inaktiv.
Aber einer für ganz Ösi könnte Sinn machen.
Ein paar Einflußpunkte hätte ich auch noch zu vergeben.

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Beitrag von Kryptokrat Mo Dez 11, 2017 4:02 pm

Kann man so erne versuchen, mMn.
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Beitrag von Unnamedhero Mo Dez 11, 2017 6:48 pm

Da wir auch schon keinen Kulti oder HFM gefunden habe, bezweifle ich, dass wir einen Bürgervertreter finden, aber gegen den Versuch habe ich nichts, kann ja nicht schaden.
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Beitrag von Manila Mo Dez 11, 2017 7:12 pm

Die Idee finde ich schön, solange es nicht dazu führt, dass es zu Unstimmigkeiten zwischen mehreren Kandidaten aus verschiedenen Dörfern führt, bei denen der Wohnort der Streitpunkt ist.
Was sind Einflusspunkte?
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Beitrag von Lorencz Mo Dez 11, 2017 8:10 pm

An sich überlegenswert, allerdings würd ich damit warten, bis feststeht, ob das Kaiserdekret mit der neuen Bulle und damit einhergehenden Bestimmungen zum Reichstag durch die imperialen Instanzen durchgeht oder nicht. Im ersteren Fall müssten wir tatsächlich diesen Passus ändern und andere wohl auch.
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Beitrag von Blume Mo Dez 11, 2017 10:24 pm

Also ich bin BV von Wien und schaue hin und wieder mal in den 3. Stand, aber ich muss zugeben so wirklich interessant wird dieser Posten durch den Stand nicht wirklich gestaltet. Entweder es wird alles wichtige im RT besprochen oder aber man hat nur ne kleine Vorstellungsrunde.
So wirklich aktiv ist der 3. Stand auch nicht mehr, das Einzig positive ist, das man sich dort nicht so angeht wie im 2. Stand. Wink

Mir stellt sich außerdem die Frage, ob wir einfach das Gesetz ändern dürfen?
Immerhin hat der 3. Stand auch seine Voraussetzungen und die müssten ja dann angepasst sein.
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Beitrag von Taya Mo Dez 11, 2017 10:32 pm

Wir würden ja nur ändern, das nicht mehr jede Gemeinde von Österreich einen Vertreter stellt sondern die Provinz oder das Erzherzogtum Österreich. Die Aufgaben ändern sich ja nicht.

Bedeutet, wenn du Blume jetzt der Bürgervertreter von Wien bist, könntest du dann der von Österreich sein.


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Beitrag von Jurina Mo Dez 11, 2017 11:09 pm

Mir stellt sich außerdem die Frage, ob wir einfach das Gesetz ändern dürfen?

Nein.

Darüber gab es bereits eine ellenlange Diskussion ... eigentlich fast schon eine Schlammschlacht ... im Rat von Thana. und Freygunn. Besser wäre es sich vorab im Dritten Stand zu erkundigen, in wie fern das Gesetz abgeändert werden kann/darf.

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Beitrag von Blume Mo Dez 11, 2017 11:19 pm

Ah verstehe, dann sollten wir erst einmal im 3. Stand nachfragen.
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Beitrag von Taya Di Dez 12, 2017 1:36 pm

gesetz schrieb:(3) Die Bürger werden im dritten Stand vertreten durch:
die Bürgermeister der dem Deutschen Königreich zugehörigen Städte,
einen Vertreter je Bürgerschaft der dem Deutschen Königreich zugehörigen Städte und
die Vertreter der Gilden des Deutschen Königreichs.

Das ist der Gesetzestext und ich sehe da eigentlich keinen Konflikt drin, wenn wir neben den Bürgermeistern nur EINEN Vertreter der Städte schicken. Besser wie jetzt GAR KEINEN.

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Beitrag von Twoflower Di Dez 12, 2017 2:04 pm

Ich halte diese Idee auch für gut. Im wesentlichen bedeutet sie, dass der Bürgervertreter einer Stadt nicht zwingend in dieser Stadt leben muss.
Dies widerspricht auch nach meiner Auffassung nicht der Reichsbulle. Wenn man nachfragt, würde ich aber nicht im Dritten Stand nachfragen, sondern eine Rechtsklärung am RKG beantragen.

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Beitrag von Blume Di Dez 12, 2017 4:49 pm

Und wie lange sollen wir auf diese Rechtsklärung warten? Wink
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Beitrag von Twoflower Di Dez 12, 2017 5:01 pm

Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit dem RKG sollte in 2-3 Jahren das Ergebnis da sein. Wink

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Beitrag von Unnamedhero Di Dez 12, 2017 5:28 pm

Wir dürfen mit Sicherheit nur einen schicken, allerdings dürfen wir das Gesetz mMn nicht so ändern, dass nur noch ein Bürger in den Reichstag darf, da wir dann ja etwas verbieten würden, was die Reichsbulle vorgibt.

In unserer momentanen Lage sehe ich da aber kein allzu großes Problem auf uns zukommen.
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Beitrag von Irving Do Dez 14, 2017 1:57 pm

Ein BV für ganz Österreich würde nur eine theoretisches Problem noch aufwerfen,dass Österreich im 3ten Stand eventuell unterrepräsentiert wäre, wenn wir "nur" einen BV haben.
Was aber nicht schlimm ist, weil dort außer Wahlabstimmungen nichts passiert, wenn man diese jedoch für wichtig erachtet, und eben Einfluss drauf haben will, dass die RT Mitglieder irgendwie nicht an Österreich vorbei arbeiten, wäre natürlich BV aus jeder Stadt eine bessere Repräsentation.
Das ist alles Theorie und wenn es egal ist, so ist es nicht wichtig und stellt kein Problem dar. Wie gesagt der Stand ist eh inaktiv weitestgehend.

Ich würde vielleicht noch abwarten, ich weiß nicht wie lange, bis sich der Mist mit der "Auflösung der Bulle" seitens des Kaisers und dem Widerruf seitens des Regenten geregelt hat. Wenn wir dann doch eine neue Bulle bekommen, müssten wir die Regelung über den BV eventuell über den Haufen werfen. Wie lange DAS dauern kann... das ist deutlich über meiner Gehaltsstufe, von daher kann ich es nicht beantworten.

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Beitrag von Twoflower Do Dez 14, 2017 3:29 pm

Ich hatte den Vorschlag schon so verstanden, dass Österreich wie bisher einen Bürgervertreter pro Dorf in den 3. Stand entsendet, nur dass dieser Bürgervertreter nicht notwendigerweise in diesem Dorf wohnen muss. Also z.B. könnte ein Amstettner Bürgerverteter von Linz werden. Allerdings muss dies nach einer Rechtsklärung des RKG durch einen Entscheid der Linzer Bürger legitimiert werden.

Auf bis zu 4 Stimmen zu verzichten, halte ich nämlich sehr wohl für schlimm, können diese 4 Stimmen doch darüber entscheiden, ob der 3. Stand Gesetzesanträge annimmt oder wen er in die Kurie entsendet. Vor allem wenn der Stand eh so inaktiv ist, wie Ihr behauptet.

Abschließend möchte ich als kaiserlicher Justizminister darauf hinweisen, dass die Magna Carta festlegt, dass das Wort des Kaisers Gesetz ist. Als Adeliger wäre ich also sehr vorsichtig, mit welchen Worten ich Entscheidungen des Kaisers kommentiere, selbst wenn man ihnen nicht zustimmt.

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Beitrag von Taya Do Dez 14, 2017 4:43 pm

Es wäre natürlich schön wenn wir 4 zusammen bekommen würden, aber ja, es soll möglich werden die nicht nur aus einem Dorf zu bekommen, sondern Österreich weit. Also wenn sich 2 aus Wien berufen fühlen, wäre es ja dumm zu sagen es darf nur einer, aber in Linz gibt es gar keinen.
Aber gut, warten wir auf die Klärung dieses Bullen.

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Beitrag von Kryptokrat Do Dez 14, 2017 5:20 pm

eigentlich sollten es 5 sein
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Beitrag von Irving Do Dez 14, 2017 6:17 pm

Okay dann habe ich dies falsch verstanden. Ich habe es so verstanden, dass 1 BV für Österreich geben soll.
Der "Mist" bezog sich offensichtlich auf die Situation, die durch 2 Elemente zustande kam werter Justiziminister. Auf der einen Seite die Auflösung der Bulle und damit einhergehender Widerruf. Und stand heute ist die Lage Mist, da ein Teil der Überzeugung ist, das Dekret gilt und somit die seitens des Kaisers vorgeschriebene Bulle, der andere Teil sieht das Dekret durch Freas ausgesetzt und richtet sich nach der "alten" Bulle. Wenn das nicht Mist ist dann weiß ich auch nicht, den die Legitimation einiger Körperschaften und Institutionen sind fraglich. Und die Lage finde ich nun mal Mist. Eine Bewertung der kaiserlichen Entscheidung kann man mir nur in den Mund legen. Ich bin nun mal stark am Gesetz orientierter Mensch und finde es Mist, wenn 2 Bullen durch die Gegend kursieren.

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Beitrag von avallyn Do Dez 14, 2017 6:30 pm

Ich glaube das Problem ist eher dass es überhaupt keine aktiven BV mehr gibt.
Die Orte können hier ja gerne mal aufführen wer in ihrer Stadt BV und auch noch aktiv ist.
Würde mich doch sehr interessieren.

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Beitrag von Irving Do Dez 14, 2017 6:49 pm

In Linz ist die Stelle vakant.

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Beitrag von Jurina Do Dez 14, 2017 6:58 pm

> Amstetten / Bürgervertreter im Dritten Stand: seit 28.06.1462 vakant

Ich hatte den Vorschlag schon so verstanden, dass Österreich wie bisher einen Bürgervertreter pro Dorf in den 3. Stand entsendet, nur dass dieser Bürgervertreter nicht notwendigerweise in diesem Dorf wohnen muss. Also z.B. könnte ein Amstetter Bürgervertreter von Linz werden. Allerdings muss dies nach einer Rechtsklärung des RKG durch einen Entscheid der Linzer Bürger legitimiert werden.

Gefällt mir nicht wirklich, die Idee. Was sollte einen Bürger aus X dazu bewegen die Interessen der Bürger aus Z im Dritten Stand zu vertreten? Ganz davon abgesehen, wenn Ort X es nicht einmal schafft einen eigenen, aktiven (!) BV zu wählen.


Okay dann habe ich dies falsch verstanden. Ich habe es so verstanden, dass 1 BV für Österreich geben soll.

Genau das war im Anfangsschreiben so zu verstehen. Zitat: "Sollten wir nicht einen Vertreter für ganz Österreich wählen?"

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Beitrag von Taya Do Dez 14, 2017 7:18 pm

Ja EINEN wählen, damit es überhaupt wen gibt und ich mach mir keine Illusionen das wir 4 oder 5 zusammen bekommen. Papier ist geduldig und es geht ja darum das wir das Gesetz dahingegend anpassen.

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Beitrag von Irving Do Dez 14, 2017 7:54 pm

Oh. Hmm. Dann natürlich ist man deutlich unterrepräsentiert im Stand.
Aber ich würde sagen, es macht ein Gesetz überflüßig, wenn man sagt man nimmt die BVs, die halt da sind und diese sollen eben im 3ten Stand sprechen.

Ich finde es macht kein Unterschied, ob jetzt Blume als einzige im 3ten Stand ist, weil sie die einzige aktive BV ist, oder weil sie per Gesetz zu dem EINEN BV gewählt wurde.
Hier gebe ich Jurina Recht, insofern dass es seltsam ist, wenn ein Ternitzer Bewohner, mich als Linzer vertritt.
Dann würde ein solches Gesetz die Entscheidung der Bürger (wenn diese auch negativ getroffen wird) unterwandern, keinen BV zu haben.
Nehmen wir mal Linz. Wenn die Bürger der Ansicht sind, sie brauchen einen BV, dann gibt es 2 Möglichkeiten. Sie wählen einen der sich aufstellt, oder wenn es keiner tut stellt sich einer eben auf. Wenn beides nicht passiert, dann kann man von ausgehen, dass dieser Posten oder eben dieses Amt nicht als notwendig angesehen wird.
Gut ist auch eine Entscheidung. Man kann sie weder gut noch schlecht heißen.

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