Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
+4
Quarke
Yulivee
avallyn
Blaue*Fee
8 verfasser
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Archiv öffentlicher Sitzungsaal
Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Hier unser mit größtes Problem in der Kommission
Bitte die Diskussion dazu mit lesen oder anschauen.
Bitte die Diskussion dazu mit lesen oder anschauen.
derzeit gültige Version schrieb:§6 Religion
(1) Das Erzherzogtum Österreich ist ein Land des freien Glaubens und Bekenntnisses an Gott oder an als Götter verehrter Wesen.
(2) Die Freiheit von Glauben, religiösem Bekenntnisses und Weltanschauung wird durch das Erzherzogtum in Bekenntnis, Anschauung und Ausübung geschützt.
(3) Die Bekenntnis zu, Ausübung oder Bewerbung von Religionen, Weltanschauungen oder Bekenntnissen, die das Bestehen oder die Gesetze des Erzherzogtums Österreich ablehnen oder gefährden oder ein friedliches Zusammenleben der Bürger und erschüttern, sind untersagt
(4) Eine Führungsposition oder ein Amt in einer Religionsgemeinschaft oder einer dieser nahe stehenden Vereinigung und eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Hohen Rat des Erzherzogtums Österreich sind ausgeschlossen.
(5) Vergehen gegen §6 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen oder in Fällen des §6(4) als Verrat strafbar.
Änderungsvorschlag schrieb:§6 Religion
(1) Das Erzherzogtum Österreich ist ein Land des freien Glaubens.
(2) Die Freiheit von Glauben, religiösem Bekenntnisses und Weltanschauung wird durch das Erzherzogtum in Bekenntnis, Anschauung und Ausübung geschützt.
(3) Bekenntnisse zu Religionen und Weltanschauungen, die das Bestehen und/oder die Gesetze des Erzherzogtums Österreich ablehnen, gefährden oder ein friedliches Zusammenleben der Bürger erschüttern, sind in ihrer Ausübung untersagt.
(4) Vergehen gegen §6 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
§6 (4)
Das ist eine Grundsatz Entscheidung für Österreich..
Ich bitte darum es wieder als Diskussion und Abstimmung in die Weinstube stellen zu dürfen (so wie das mit den Löhnen)
Da die Gespräche in der Kommission mitbekommen habe, habe ich schon etliche Resonanz bekommen.. ich möchte das gerne intensivieren und ausweiten.
Das ist eine Grundsatz Entscheidung für Österreich..
Ich bitte darum es wieder als Diskussion und Abstimmung in die Weinstube stellen zu dürfen (so wie das mit den Löhnen)
Da die Gespräche in der Kommission mitbekommen habe, habe ich schon etliche Resonanz bekommen.. ich möchte das gerne intensivieren und ausweiten.
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
Anmeldedatum : 26.03.10
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Finde ich gut.
Die Diskussion mit den Löhnen hat ja auch einiges gebracht
Die Diskussion mit den Löhnen hat ja auch einiges gebracht
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
einverstanden
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20891
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Amstetten
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Umfrage steht in der Weinstube
Zeitraum 4 Tage
Zeitraum 4 Tage
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
Anmeldedatum : 26.03.10
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Ich glaube, jeder von uns hat sich zu diesem Thema schon viele Gedanken gemacht, darum fang ich einfach mal mit meinen an und bin gespannt auf eure
Die Umfrage:
Die Umfrage war genauso gut "besucht" wie die Umfrage zu den Mindestlöhnen, also ist die Kirche für uns alle wichtig.
Das mal vorne weg
Und jetzt meine eigene Meinung:
Ich kenne so viele Pfarrer oder diejenigen die sich allein schon dem Studium widmen und die dann der Politik den Rücken gekehrt haben.
Das kann ich verstehen, verstehen kann ich aber nicht ganz warum einen die Kirchenarbeit nicht ausfüllt und man die Dinge, die man hat ausnützt.
Wer erreicht mehr als ein Pfarrer der an jedem Ort predigen kann? Jeder der auf den Markt geht hört seine Stimme, wird von ihm geleitet.
Ich persönlich sehe ein Problem darin, wenn ein Pfarrer sich einer Partei anschließt oder einer Gruppierung um in den Rat gewählt zu werden.
Wie begegnet man ihm dann? Wie verhält sich sein Dorf ihm gegenüber?
Wie ergreift er Partei wenn etwas ist oder sich 2 (einer aus seiner, einer aus einer anderen Partei) streiten? Kommt er nicht zu oft in einen Gewissenskonflikt?
Auch verstehe ich nicht, wieso ein Amtsinhaber der Kirche in den Rat möchte.
Füllt ihn dieses nicht aus? Nimmt er nicht am Leben der Menschen damit Teil?
Was mir auch zu denken gegeben hat, ist dieser Abschnitt:
Derjenige "arbeitet" zuerst also für die Kirche und dann erst für den Rat.
Jeder der im Rat ist, weiß, welch Arbeitspensum dies manchmal ist, was von einem abverlangt wird und ich kann mir vorstellen, dass ein Pfarrer einer Gemeinde bestimmt nicht wenig zu tun hat, mit dem vorbereiten und Seelsorgen, etliche Briefe errechen einen, müssen bearbeitet werden ect.
Was mich u einem Punkt bringt, den King angesprochen hat
Das würde ein riesiges Konfliktpotenzial mit sich bringen (s.o.)
Wir schließen also mit (4) nur diejenigen "aus" die sich aktiv in einem Amt für ihren Glauben einsetzen.
Genauso wie die Kirche also die Kirche an erster Stelle hat, durch ihr Gebot, erst die Kirchenarbeit dann den Rest, hat der Rat hiermit die Möglichkeit, die Ratsarbeit an erste Stelle zu setzen.
Man möge jetzt anführen, dass sich viele übernehmen und etlichen anderen "Berufungen" folgen, doch können diese die bei mangelnder Zeit einfach "ablegen"
Ein Pfarrer ist immer ein Pfarrer, egal was er tut.
Man möge diesen Paragraphen also auch als Schutz für diesen sehen.
Wenn er kein Amt ausführt und dieses ruht, dann darf er sowieso in den Rat.
Der Paragraph regelt also eine klare Trennung zwischen Kirchenamt und Staatsamt, nicht mehr und nicht weniger.
Und den Pfarrer habe ich in meinen Ausführungen nur als Beispiel immer angeführt um den langen Satz "Führungsposition oder eine Amt ausführende Person in einer Religionsgemeinschaft" zu umgehen und das der Sinn erhalten bleibt.
Die Umfrage:
Meine Meinung zu §6(4)
er soll abgeschafft werden (Kirche in den Rat) 21 Stimmen
er soll erhalten bleiben (Kirche nicht in den Rat) 31 Stimmen
ich enthalte mich 1 Stimme
Die Umfrage war genauso gut "besucht" wie die Umfrage zu den Mindestlöhnen, also ist die Kirche für uns alle wichtig.
Das mal vorne weg
Und jetzt meine eigene Meinung:
Ich kenne so viele Pfarrer oder diejenigen die sich allein schon dem Studium widmen und die dann der Politik den Rücken gekehrt haben.
Das kann ich verstehen, verstehen kann ich aber nicht ganz warum einen die Kirchenarbeit nicht ausfüllt und man die Dinge, die man hat ausnützt.
Wer erreicht mehr als ein Pfarrer der an jedem Ort predigen kann? Jeder der auf den Markt geht hört seine Stimme, wird von ihm geleitet.
Ich persönlich sehe ein Problem darin, wenn ein Pfarrer sich einer Partei anschließt oder einer Gruppierung um in den Rat gewählt zu werden.
Wie begegnet man ihm dann? Wie verhält sich sein Dorf ihm gegenüber?
Wie ergreift er Partei wenn etwas ist oder sich 2 (einer aus seiner, einer aus einer anderen Partei) streiten? Kommt er nicht zu oft in einen Gewissenskonflikt?
Auch verstehe ich nicht, wieso ein Amtsinhaber der Kirche in den Rat möchte.
Füllt ihn dieses nicht aus? Nimmt er nicht am Leben der Menschen damit Teil?
Was mir auch zu denken gegeben hat, ist dieser Abschnitt:
Der weise Mensch soll am Leben der Stadt teilhaben. Die Mitglieder des säkularen Weges sind im Gegensatz zu denen des regularen Weges Mitglieder der weltlichen Gemeinschaft. Als die vorbildlichen Aristoten, die sie sein sollen, ist es für ein säkulares Mitglied des Ordens erstrebenswert, sich ganz nach den eigenen, auch zeitlichen, Fähigkeiten der Gemeinschaft zu verschreiben, solange dadurch kein Konflikt mit der vorherrschenden kirchlichen Aufgabe entsteht.
Derjenige "arbeitet" zuerst also für die Kirche und dann erst für den Rat.
Jeder der im Rat ist, weiß, welch Arbeitspensum dies manchmal ist, was von einem abverlangt wird und ich kann mir vorstellen, dass ein Pfarrer einer Gemeinde bestimmt nicht wenig zu tun hat, mit dem vorbereiten und Seelsorgen, etliche Briefe errechen einen, müssen bearbeitet werden ect.
Was mich u einem Punkt bringt, den King angesprochen hat
Also warum kann man nicht genauso bei den Kirchenämtern vorgehen. Soll heissen kommt ein Geistlicher in den Rat darf er das Kirchenamt nur nebenbei ausführen wenn es vom Regenten genehmigt ist.
Das würde ein riesiges Konfliktpotenzial mit sich bringen (s.o.)
Wir schließen also mit (4) nur diejenigen "aus" die sich aktiv in einem Amt für ihren Glauben einsetzen.
Genauso wie die Kirche also die Kirche an erster Stelle hat, durch ihr Gebot, erst die Kirchenarbeit dann den Rest, hat der Rat hiermit die Möglichkeit, die Ratsarbeit an erste Stelle zu setzen.
Man möge jetzt anführen, dass sich viele übernehmen und etlichen anderen "Berufungen" folgen, doch können diese die bei mangelnder Zeit einfach "ablegen"
Ein Pfarrer ist immer ein Pfarrer, egal was er tut.
Man möge diesen Paragraphen also auch als Schutz für diesen sehen.
Wenn er kein Amt ausführt und dieses ruht, dann darf er sowieso in den Rat.
Eine Führungsposition oder ein Amt in einer Religionsgemeinschaft
Der Paragraph regelt also eine klare Trennung zwischen Kirchenamt und Staatsamt, nicht mehr und nicht weniger.
Und den Pfarrer habe ich in meinen Ausführungen nur als Beispiel immer angeführt um den langen Satz "Führungsposition oder eine Amt ausführende Person in einer Religionsgemeinschaft" zu umgehen und das der Sinn erhalten bleibt.
Blaue*Fee- Anzahl der Beiträge : 3189
Anmeldedatum : 26.03.10
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Die Umfrage der Bürger in der Weinstube des Erzherzogtumes Österreiche hat ergeben:
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Amstetten
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Gibt es hierzu noch Redebedarf von den einzelnen Personen im Rat?
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Amstetten
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Nun ich führe hier gern noch mal meine Aussagen zusammen.
Ich bin für eine Änderung, da jeder frei entscheiden können sollte, welcher Tätigkeit er nachgeht. Da sollten keine Gesetze als Stolpersteine in den Weg gelegt werden.
Es wurde auch mal angesprochen, dass man sich beim Studieren auch vorher entscheiden muss. Doch was ist mit denen, die noch nicht studieren? Auch das Argument, man hat sich ja für die Kirche und gegen den Staat entschieden (Studienrichtung), lasse ich nicht gelten. Denn ein Mediziner, der ebenfalls nicht den Weg des Staates gewählt hat, darf dem Rat angehören.
Ich bin für eine Änderung, da jeder frei entscheiden können sollte, welcher Tätigkeit er nachgeht. Da sollten keine Gesetze als Stolpersteine in den Weg gelegt werden.
Es wurde auch mal angesprochen, dass man sich beim Studieren auch vorher entscheiden muss. Doch was ist mit denen, die noch nicht studieren? Auch das Argument, man hat sich ja für die Kirche und gegen den Staat entschieden (Studienrichtung), lasse ich nicht gelten. Denn ein Mediziner, der ebenfalls nicht den Weg des Staates gewählt hat, darf dem Rat angehören.
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Ich denke nicht, Yuli.
Wenn sich bis Dienstag niemand mehr meldet kann es ins Archiv.
Wenn sich bis Dienstag niemand mehr meldet kann es ins Archiv.
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20891
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Hast du mich überlesen Ava? Ich hab mich dazu gemeldet. Und wenn sich kein weiterer dazu melden sollte, dann möchte ich dennoch eine Abstimmung in der öffentlichen Urne beantragen.
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Ja das könnten wir machen.
Allerdings.....eine Frage hab ich dazu dann noch:
Wozu lassen wir die Bürger abstimmen, wenn wir uns dann über ihren Kopf hinwegsetzen?
Das macht für mich keinen Sinn, tut mir leid, dann können wirs lassen.
Allerdings.....eine Frage hab ich dazu dann noch:
Wozu lassen wir die Bürger abstimmen, wenn wir uns dann über ihren Kopf hinwegsetzen?
Das macht für mich keinen Sinn, tut mir leid, dann können wirs lassen.
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Amstetten
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Ups, sorry, King, hatte das tatsächlich überlesen.
Allerdings waren die Bürger zu 58% der Meinung, der Paragraph soll so bleiben, wie er jetzt ist.
Da schliesse ich mich Yulis Frage an,
wofür machen wir Umfragen, wenn wir uns dann darüber hinweg setzen?
Allerdings waren die Bürger zu 58% der Meinung, der Paragraph soll so bleiben, wie er jetzt ist.
Da schliesse ich mich Yulis Frage an,
wofür machen wir Umfragen, wenn wir uns dann darüber hinweg setzen?
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20891
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Um uns ein Meinungsbild der Bürger zu verschaffen ?
Ich meine, wenn es dann irgendwas gibt, was nur wir als Rat wissen, was uns zu dem Schluss bringt, der Bürgerwille ist falsch, wir sollten es anders machen, dann sollten wir das tun. Und das dann natürlich auch mitteilen ^^
Ich meine, wenn es dann irgendwas gibt, was nur wir als Rat wissen, was uns zu dem Schluss bringt, der Bürgerwille ist falsch, wir sollten es anders machen, dann sollten wir das tun. Und das dann natürlich auch mitteilen ^^
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
Anmeldedatum : 26.03.10
Alter : 34
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Eine Umfrage dient lediglich der Entscheidungsfindung z. B. bei noch unentschlossenen. Die Gesetzesgebung obliegt dem Rat.
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Richtig King, trotzdem sollten wir uns nicht einfach über die Wünsche der Bürger hinwegsetzen.
_________________
Ritterin Avallyn de Montcada, Gräfin von Grafenbach, Ritterin des Almandinordens
Es ist besser für etwas zu kämpfen, als gegen etwas...
avallyn- Erzherzog
- Anzahl der Beiträge : 20891
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Wien
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Ich habe mir die Abstimmung durch den Kopf gehen lassen... Leute in der Kirche waren eher dafür, Leute die politisch interessiert und nicht in der Kirche eher dagegen... die Frage ist für mich dann auch wie weit das persönliche Konkurrenzdenken der Leute ihre ablehnende Haltung beeinflußt hat... Wenn man selbst mal auf die Ratsliste will ist weniger Konkurrenz immer von Vorteil... ich will niemandem etwas unterstellen, aber das war so mein Gedankengang denn ich dazu hatte.
Lilira- Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Gut dann beuge ich mich einfach dem Rest des Rates, weil ich in der Angelegenheit neutral bin, das heisst ich sehe bei allem Vor-und Nachteile und ich kann mich mit beiden Varianten anfreunden.
Yulivee- Anzahl der Beiträge : 5771
Anmeldedatum : 29.03.10
Ort : Amstetten
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Die Kirche gibt sich selbst grenzen auf welche Ämter überhaupt erstmal möglich sind als Geistlicher anzutreten
in Österreich haben wir wenige Menschen die den Weg des Priesters gehen, soweit mir bekannt ist und unter diesen wenigen könnten durchaus auch Politik interessierte sein welchen man aber durch unser derzeitiges Gesetz einen riegel vorschiebt
wenn ein Geistlicher Sagt er möchte in die Politik gehen, so wird er wohl sein Amt etwas ruhen lassen müpssen um sich mit der politik beschäftigen zu können
also lassen wir es einfach offen damit sich jeder seinen weg selbst suchen kann
in Österreich haben wir wenige Menschen die den Weg des Priesters gehen, soweit mir bekannt ist und unter diesen wenigen könnten durchaus auch Politik interessierte sein welchen man aber durch unser derzeitiges Gesetz einen riegel vorschiebt
wenn ein Geistlicher Sagt er möchte in die Politik gehen, so wird er wohl sein Amt etwas ruhen lassen müpssen um sich mit der politik beschäftigen zu können
also lassen wir es einfach offen damit sich jeder seinen weg selbst suchen kann
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
in Österreich haben wir wenige Menschen die den Weg des Priesters gehen, soweit mir bekannt ist und unter diesen wenigen könnten durchaus auch Politik interessierte sein welchen man aber durch unser derzeitiges Gesetz einen riegel vorschiebt
Ich sehe das genau umgekehrt. Ich denke dass sicher einge Mitglieder des Rates, auch ehemalige, schon mal daran gedacht haben eventuell Priester zu werdne dies aber nicht taten weil sie dann in der Politik zurück bzw. kürzer treten müssten.
Ich mein im Grunde haben wir das gleiche Ergebnis *g*
Gast- Gast
Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)
Wer sich nicht von Anfang an für den "Weg der Kirche" im Studiumsweg entschieden hat, kann nicht auf Grund seiner Sinneswandlung später auf den "Weg der Kirche" wechseln. Es sei denn er will nur dazu gehören (RP) und kein Pfarrer oder Höheres werden. IG hat der Kaiser einen Riegel davor geschoben.
Ich bin zwar für den Grundsatz: "Alle sind gleich und haben somit gleiche Rechte und Pflichten" - aber dann auch vorm Kaiser. Solange ich, wenn ich mich für "Staat/Armee" entschieden habe, nicht als Vollmitglied in die Theologie wechseln kann, hat ein Theologe nichts im Weltlichen zu suchen.
Ich bin zwar für den Grundsatz: "Alle sind gleich und haben somit gleiche Rechte und Pflichten" - aber dann auch vorm Kaiser. Solange ich, wenn ich mich für "Staat/Armee" entschieden habe, nicht als Vollmitglied in die Theologie wechseln kann, hat ein Theologe nichts im Weltlichen zu suchen.
Gast- Gast
Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
Erzherzogtum Österreich :: Nordtrakt der Hofburg (Öffentlicher Bereich) :: Öffentlicher Sitzungssaal :: Archiv öffentlicher Sitzungsaal
Seite 1 von 6
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|