Erzherzogtum Österreich
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Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)

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Beitrag von Gast Fr Aug 06, 2010 12:59 pm

Da hier die Meinungen stark auseinander gehen und wir uns seit ewigen Zeiten tot diskutieren werde ich eine Abstimmung in der Urne über die Abschaffung starten. Bis heute Abend 23:59 Uhr steht es jedem frei eine geheime Wahl zu beantragen. Ansonsten startet die Abstimmung in der öffentlichen Urne.

§6 Religion

(1) Das Erzherzogtum Österreich ist ein Land des freien Glaubens und Bekenntnisses an Gott oder an als Götter verehrter Wesen.
(2) Die Freiheit von Glauben, religiösem Bekenntnisses und Weltanschauung wird durch das Erzherzogtum in Bekenntnis, Anschauung und Ausübung geschützt.
(3) Die Bekenntnis zu, Ausübung oder Bewerbung von Religionen, Weltanschauungen oder Bekenntnissen, die das Bestehen oder die Gesetze des Erzherzogtums Österreich ablehnen oder gefährden oder ein friedliches Zusammenleben der Bürger und erschüttern, sind untersagt
(4) Eine Führungsposition oder ein Amt in einer Religionsgemeinschaft oder einer dieser nahe stehenden Vereinigung und eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Hohen Rat des Erzherzogtums Österreich sind ausgeschlossen.
(5) Vergehen gegen §6 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen oder in Fällen des §6(4) als Verrat strafbar.

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Beitrag von Anna_die_Rose Fr Aug 06, 2010 2:45 pm

Warum sollte es eine geheime Abstimmung geben?

Es wurde hier doch auch öffentlich beredet und fast Jeder hat seine Meinung hier kundgetan.

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Beitrag von Yulivee Fr Aug 06, 2010 2:55 pm

Gut ich schreibe LJS und Choup an, ich will das nun genau wissen, denn es gab in anderen Provinzen ähnliche Fälle nicht nur wegen Verbrechern!
Was sollte das denn für einen Unsinn, dass ehemalige Verbrecher sich wählen lassen dürfen und die Leute der Kirche nicht......sorry aber das ist ein absoluter Blödsinn.

Edit: Brief an beide verschickt
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Beitrag von Gast Sa Aug 07, 2010 1:50 am

Dennoch liegt es zur Abstimmung in der öffentlichen Urne.

Arrow https://ezhoesterreich.forumieren.de/offentliche-urne-f14/xix-5o-6-religion-t1631.htm

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Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0) - Seite 5 Empty Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)

Beitrag von Yulivee Sa Aug 07, 2010 2:25 pm

Ähm ich werde da definitiv erst abstimmen wenn ich Antwort von der Spielleitung habe, denn wenn die sagt : ja das darf nicht sein, dann ist die ganze Abstimmung völlig nutzlos.
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Beitrag von Gast Sa Aug 07, 2010 4:55 pm

ich sehe das wie yuli...

ist ein antrag auf aussetzen der stimmabgabepflicht bis zu dem zeitpunkt möglich, zu dem yuli ihre antwort hier vielleicht veröffentlicht?
ich denke nämlich es wäre lächerlich, wenn die abstimmung zu einem ergebnis kommen würde, dass aufgrund der spielregeln nach wenigen stunden zurückgenommen werden muss

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Beitrag von Gast Sa Aug 07, 2010 5:15 pm

Die Abstimmung wird so lange unterbrochen und gegebenfalls neu gestartet.

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Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0) - Seite 5 Empty Re: Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)

Beitrag von Tyz Sa Aug 07, 2010 5:31 pm

Jep kann mich da nur anschliessen... ich möchte auch die klare Spielregel wissen ehe ich hier abstimme
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Beitrag von Gast Sa Aug 07, 2010 5:51 pm

Danke Smile

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Beitrag von Yulivee So Aug 08, 2010 10:24 am

Ich werde die Antwort unverzüglich hier einstellen wenn ich sie erhalten habe, ich denke aber dies wird noch ein wenig dauern, sicherlich haben beide auch zu tun.
(Sie sind beide im Kloster)
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Beitrag von Quarke So Aug 08, 2010 1:07 pm

Hast du Brieftauben geschrieben ?
Dann warten wir ewig. Darauf reagiert keiner mehr von denen.
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Beitrag von Yulivee So Aug 08, 2010 3:46 pm

Ich habe es einmal in die FAQ und beiden als Taube geschickt.
also auf 3 Wegen.
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Beitrag von Gast Sa Aug 14, 2010 4:36 pm

Und Yuli, hast du schon Antwort bekommen?

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Beitrag von Yulivee Sa Aug 14, 2010 7:51 pm

Nein ich glaube ich werde das mal im 1. Forum in die FAQ und Fragen stellen.
Irgendwie kommt da nichts.
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Beitrag von Yulivee Sa Aug 14, 2010 9:26 pm

Beara schrieb:Ich kann dir nur sagen, was im französischen Forum dazu steht:


http://www.youscreen.de/30e53eeeed.jpg
http://www.youscreen.de/e6f14598d5.jpg

Übersetzung der relevanten Frage und Antwort von Choup:

Spieler schrieb:Dazu kommen mehrere Fragen in mir auf:
- was ist dieses berühmte Spielregel welche die Gesetze zur Nichtwählbarkeit verbietet?
- warum kann man diese in den englischen und spanischen Bekanntmachungen, nicht aber in den französischen Bekanntmachungen lesen?
- ist dies wirklich durch eine Spielregel verboten?

choup schrieb:Es gibt keine von den admins geschriebene Regel, welche die Spieler hindert, sich aufzustellen. Es geben nur örtliche Gesetze, die von Spielern gemacht wurden, oft sind diese mißbräuchlich, und vor allem, können diese nicht beachtet werden.

Ich weiss, die Antwort von Choup ist etwas wirr, das ist sie aber auch schon im Französischen. Es ist nicht ganz klar, was erlaubt ist und was nicht. Also ich deute das wirklich so, dass wenn sie missbräuchlich sind, dann müssen die Gesetze nicht beachtet werden, wenn die Gesetze aber einen Sinn ergeben / einen guten Grund aufweisen (z.b. Doppelmandate verbieten zur Verhinderung von Vetternwirtschaft).
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Beitrag von Gast Di Aug 17, 2010 9:54 am

So wirklich weiter kommen wir damit auch nicht.

Support von Celsius hatte letzte Woche aber Urlaub und ich weiss nicht ob du noch eine Antwort bekommen wirst.

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Beitrag von Tyz Di Aug 17, 2010 11:21 am

Mir kam zu Ohren das dies auch in der Reichsbulle zu lesen sei... obs stimmt keine Ahnung... so weit bin ich noch nicht mit lesen...
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Beitrag von Yulivee Di Aug 17, 2010 11:21 am

Ich bleib dran und hab auch schon weitere Verbindungen geknüpft, keine Sorge.
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Beitrag von Yulivee Mi Aug 18, 2010 12:41 pm

So endlich eine Antwort:


Alle Gesetze die einer Person im Spiel verbieten für ein Bürgermeisteramt oder ein Ratsamt zu kandidieren sind gegen die Spielregel. Diese Gesetze müssen von den Personen im Spiel nicht eingehalten werden. Wie die Kirche das in ihren RP-Regeln handhabt bleibt ihr überlassen, hat aber in der Politik keine Bewandnis.
http://s7.directupload.net/images/100818/tt4cx3xn.png

Noch Fragen?

Somit können wir diese ganze Diskussion eigentlich endlich ad acta legen und §6 (4) löschen.

Was nun allerdings auch weitere Gesetze betrifft.
Nämlich wenn jemand ein RP-Amt hat, dürfte er trotz allem auch im Hohen Rat ein Amt haben (z.b. Armeeführer)


Zuletzt von LadyYulivee am Mi Aug 18, 2010 1:24 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Tyz Mi Aug 18, 2010 12:59 pm

Das heisst aber auch... das wenn ein Kirchenvertreter in den Rat will und kommt, die RP Regeln der Kirche nicht gelten und er jegliches Amt ausüben darf/kann... oder versteh ich den letzten Satz verkehrt...
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Beitrag von avallyn Mi Aug 18, 2010 1:02 pm

Ja, Yuli, ich hätte eine Frage.
Von wem kommt die Antwort, das ist leider nicht ersichtlich.

Ansonsten stimme ich dir zu, dass dann der Paragraph gestrichen gehört und wir uns jede weitere Abstimmung und Diskussion ohnehin ersparen können.
Und ja, das sehe ich auch so, wer ein RP Amt bekleidet, dürfte dennoch ein Ratsamt ausüben, da RP ja ingame nicht relevant ist.
Wobei ich mich natürlich jetzt auch frage ob die Gesetze, dass ein BM kein Ratsamt zusätzlich ausüben darf überhaupt noch rechtens sind?
Wenn man es ganz genau nimmt, dürfte man keinem BM verbieten beides zu machen.
Ob zwei Ämter kompatibel sind, ist da eine andere Frage, die hier nichts zur Klärung beiträgt.

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Beitrag von Yulivee Mi Aug 18, 2010 1:05 pm

Na von Celsius, wenn man ingame eine Frage stellt über die FAQ bekommt man eine E-Mail, die von Clesius adressiert ist.

Und es geht ja um die Wahlen. Jeder darf sich aufstellen lassen. Ob er gewählt wird aufgrund seiner anderen "Ämter" ist die andere Frage.
So würde es auch kaum gehen wenn Haupmann gleichzeitig Armeeführer wäre, denn die Wahl zum Armeeführer hat man ja wieder RP-technisch in der Hand.
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Beitrag von Tyz Mi Aug 18, 2010 1:22 pm

Nein Ava Bm und Rat gehen nicht... ist Ingame so... das läst das Spiel nicht zu... sind ja beides Ingame Ämter und nicht RP Ämter
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Beitrag von avallyn Mi Aug 18, 2010 1:36 pm

Aso, Yuli, danke.
Ich frag mich nur warum da nicht schon früher mal jemand nachgefragt hat, immerhin diskutieren wir hier seit Monaten, was wir uns leicht hätten sparen können.

Richtig, dann darf sich jeder aufstellen lassen, egal welche Ämter er bereits inne hat.
Ob er gewählt wird ist sowieso eine andere Frage.

Und ja, Tyz, seh ich genauso, jeder hat dann auch die gleichen Pflichten.
Ok, dann BM nicht, aber alle RP Ämter ja.

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Beitrag von Yulivee Mi Aug 18, 2010 1:43 pm

Es hatte ja jemand im französischen Forum nachgefragt. Das hat Beara ja rausgesucht. Nur war die Antwort von Choup noch etwas wirr, sagt aber im Grunde genommen das selbe aus.
Die Spielbetreiber wollen einfach nicht dass jemand in seiner Spielfreiheit eingeschränkt ist. Zumindest zur Wahl stellen lassen kann sich jeder!
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