Erzherzogtum Österreich
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Gesetzeskommission Änderungsvorschlag:§6 (0)

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Beitrag von Gast Di Jul 06, 2010 8:08 pm

Pius schrieb:Ich bin zwar für den Grundsatz: "Alle sind gleich und haben somit gleiche Rechte und Pflichten" - aber dann auch vorm Kaiser. Solange ich, wenn ich mich für "Staat/Armee" entschieden habe, nicht als Vollmitglied in die Theologie wechseln kann, hat ein Theologe nichts im Weltlichen zu suchen.
Pius die Sache hat einen grossen Haken. Ein Medziner kann auch nicht wechseln. Warum darf er dann in den Rat?

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Beitrag von Yulivee Di Jul 06, 2010 10:32 pm

Hm, ich las einiges darüber, dass manche Bürger damit ein Problem haben, weil sie denken dass Kirche und Politik sich gegenseitig eine andere Priorität zuteilen.
Das heisst, wenn man das eine vertritt könnte man eventuell in Gewissenskonflikte kommen.

Allerdings liesse sich das ausweiten auf viele Dinge.
Wenn ich es recht überlege vertritt jeder im Rat auch irgendwo seine eigenen Interessen, seien sie noch so unterschiedlich....in dem Fall sollten dann alle gleich sein, ja.....

Wie ich schonmal sagte, man findet für alles Vor-und Nachteile.
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Beitrag von Gast Di Jul 06, 2010 10:45 pm

Hier geht es nicht um Mediziner... Nautiker .... Maurerhandwerker ... etc. Auch nicht um die Vielen, die trozt Levelaufstieg zum Gelehrten sich überhaupt nicht um ein Studium kümmern. Hier geht es um Kirche vs. Staat. Ich nehme gerne Armee aus "Staat/Armee" zurück. Und die Mediziner sind trotz der vielen Versprechungen und Gerüchten aus kaiserlichen Kreisen eh die "gebeutelten" in unserer Gesellschaft. Und einem Mediziner ist der "Dienst an der Waffe" nicht von einer übergeordneten Institution (RGK) untersagt.

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Beitrag von Gast Di Jul 06, 2010 11:15 pm

es geht hier doch nicht um den Dienst mit der Waffe oder? Also so schlimm is es dann auch wieder net hier *fg*.

Es gibt ja genug andere Posten im Rat die nichts mit Waffen zu tun haben.

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Beitrag von Yulivee Di Jul 06, 2010 11:25 pm

Oh sag das nicht, mein Kampf mit den Zahlen ist manches mal ein richtiger Krieg Wink
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Beitrag von Yulivee Mi Jul 07, 2010 6:44 am

Nun, wie wäre es, wenn wir dieses Gesetz nochmal überarbeiten und dann darüber abstimmen?
Ich denke jeder konnte sich seine Meinung bilden und ist durch die Diskussion sowohl in der Weinstube als auch jetzt im Heurigen vielleicht zu einer etwas breiter gefächerten Meinung gekommen.
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Beitrag von avallyn Mi Jul 07, 2010 9:31 am

Ich wäre sehr dafür, das nochmal zu überarbeiten.

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Beitrag von Anna_die_Rose Mi Jul 07, 2010 10:14 am

Hmmmmm...ich hab schon Mal gesagt,das man Kirche und Rat strikt voneinander trennen sollte und steh auch heute noch dazu.

Die Kirche lässt sich von Niemanden reinreden und wenn man sich als Gläubiger beschwert,weil die Taufe oder sonst Etwas einfach nicht stattgefunden hat, kriegt man noch nen Rüffel, was man sich eigentlich einbildet, gegen die Kirche zu reden.

Die sollen wirklich Erstmal genügend Priester finden, damit in jeder Gemeinde Gottesdienste,Taufen etc...... stattfinden können,bevor sie in die hohe Politik wollen.

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Beitrag von Gast Mi Jul 07, 2010 10:16 am

Bin immer noch dafür dass die Mitglieder der Kirche auch in den Rat dürfen, wenn sie auch nicht alle Ämter bekleiden dürfen, aber es ist sicher besser wenn das Gesetz nochmal überarbeitet wird.

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Beitrag von Gast Mi Jul 07, 2010 10:37 am

Es geht nicht um die Kirche, sondern um Glaubensgemeinschaften. Das ist ein ganz entscheidener Punkt.

Fakt ist auch, wenn eine solche Person im Rat ist, muss sie sich genauso an Gesetze und Regeln halten wie jedes andere Ratsmitglied. Was könnte denn schon passieren? Das jemand seine Meinung kund tut und vielleicht als Baumeister die Hafenmeister kontrolliert. Diese Person würde ihr Arbeit wie auch jeder andere machen.

Das einzige was sich ändern würde wäre, dass vielleicht ein ganz anderer Punkt bei Themen beleuchtet wird, den man so eventuell nicht bedacht hätte.

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Beitrag von avallyn Mi Jul 07, 2010 11:26 am

Meiner Meinung nach ist das Gesetzt unverständlich ausgedrückt.
Von daher bin ich für eine Überarbeitung.

Fakt ist auch, wenn eine solche Person im Rat ist, muss sie sich genauso an Gesetze und Regeln halten wie jedes andere Ratsmitglied.
King, damit sprichst du etwas sehr Entscheidendes an.
Genau das können kirchliche Amtsträger nämlich nicht, da ihnen durch ihr Kirchenamt verboten wird, bestimmte Ratsämter auszuführen.

Darin sehe ich eine grosse Gefahr.
Wie schnell ist ein Ratsmitglied für längere Zeit ungeplant im Kloster oder verstirbt sogar, ohne zurückgetreten zu sein?
Dann muss umbesetzt werden und im Nu steht der Rat da und hat niemanden mehr entschprechend umzubesetzen.

Man kann nicht von vorherein sagen, dann übernehmen die kirchlichen Amtsträger einfach ein Amt das ihnen gestattet ist, weil das eben manchmal nicht machbar ist.
Diese Auflage gibt nicht unsere Provinz vor, sondern die Kirche selbst grenzt sich damit aus.
Dazu kommt noch, wer sagt denn dass es dann nur einen kirchlichen Amtsträger im Rat gibt?
Es können leicht auch zwei oder drei werden.
Wie siehts dann mit der Postenverteiung aus?
Meiner Meinung nach können kirchliche Amtsträger nicht darauf pochen, nur bestimmte Ämter auszuführen, denn das wäre eine Ungleichbehandlung allen anderen Ratsmitgliedern gegenüber.


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Beitrag von Anna_die_Rose Mi Jul 07, 2010 11:29 am

Ja King, mag Alles sein.

Aber dürfen wir uns als "normal Sterbliche" in die Kirchenbelange,sprich der Glaubensgemeinschaftlichen Belange einmischen? NEIN!!!

Dehalb bin ich nach wie vor dagegen,das sie sich in der Politik tummeln dürfen.

Aber das ist meine persönliche Meinung!

Arrow Tante Edit: Danke Ava, ich stimme dir aus tiefsten Herzen zu.

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Beitrag von Gast Mi Jul 07, 2010 11:33 am

Es steht dir frei eine weitere Funktion in einer Glaubensgemeinsschaft zu bekleiden und dann dort mit zu reden. Genauso wie es dir frei steht in die Armee oder in den Rat zu gehen und dort mit zu reden

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Beitrag von Yulivee Mi Jul 07, 2010 12:20 pm

Hm ich würde auch so manchem "Nicht-Kirchenmenschen" gewisse Ämter nicht gern anvertrauen....allerdings diese Einschränkung ist schon so etwas, was im Sinne der Postenverteilung beachtet werden muss.

Was ich aber sagen muss:
Oftmals wird bei der Postenverteilung gesagt: Ich bin nicht geeignet dafür ich möchte lieber was anderes machen! Damit grenzt man für sich auch gewisse Posten aus. Also hat jeder so seine Vorlieben, für was er geeignet ist.
Das macht für mich keinen Unterschied dazu ob derjenige bestimmte Posten nicht machen 'darf'.
Wenn er sie nicht will...was einem darf eigentlich auch nahekommt, so kann man niemanden dazu zwingen.
Und Leute die ins Kloster verschwinden haben wir auch so genug gehabt auch ohne kirchliche Würdenträger.

Sicherlich darf man sich nicht in kirchliche Belange einmischen, doch das ist eine andere Sache, welche ich auch nicht so prickelnd finde. Die Suche nach einem Priester und die ewig langen Wartezeiten bis mal was an Terminen stattfinden kann, sind ein Ärgernis für viele.

Allerdings kann man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. Um ein kirchlicher Würdenträger zu werden muss man schon ein wenig selbst was dafür tun der Weg der Kirche ist ein langer. Nur kenne ich mich damit eigentlich nicht wirklich gut aus und möchte nicht was falsches sagen.
Man kann, wie schon oft gesehen, auch als blutiger Anfänger mal auf den oberen Plätzen einer Ratsliste erscheinen.

Ich gehe jetzt einfach mal von Personen aus....ohne jegliche Ämter die sie bekleiden.
Manch einer kann mehr bewirken und schaffen als jemand der vielleicht schon ewig im Rat sitzt und sich den Hosenboden plattsitzt! Manch einer hat andere, neue Ideen an die vielleicht niemand denkt......es ist egal in welcher Gemeinschaft er sonst noch so ist, es sei denn es ist eine kriminelle......

Danke für die Wortmeldungen, denn nur aus diesen konnte ich mir eine eigene Meinung nun endgültig bilden:
Ein klares "Nein" für diese Einschränkung. Alle sollten das Recht haben aufgestellt zu werden.
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Beitrag von Lilira Mi Jul 07, 2010 12:55 pm

Da ich selbst auch in der Gesetzeskommission bin und diesen Änderungsvorschlag vorangetrieben habe, bleibt nur zu sagen, dass ich auch weiterhin dagegen bin diese Einschränkungen aufrecht zu erhalten.

Auch ich hatte am Anfang erst einmal Bedenken, aber die Kirche an sich verbietet soviele Ämter für eventuelle Ratsmitglieder, dass ich beruhigt sein konnte, denn die Ämter, welche übrig sind, kann man ohne Interessensklonflikt bekleiden. Und das Problem, dass man wenn Leute längere Zeit ins Kloster gehen gewisse Ämter nicht neu durch die Kanidaten auf den Leerplätzen kann man genauso gut auch haben, wenn man keinen einzigen Geistlichen hat, denn nicht jeder ist der geborene Jurist, Rechenkönig oder hat etwas mit der Armee zu tun.
Auch das Auftreten von Geistlichen in Massen auf den Wahllisten halt ich für unwahrscheinlich, denn erstens werden die Parteien an sich darauf achten, wen sie aufstellen und zweitens gibt es nicht soviele höhergestellte Angehörige von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich und davon haben dann auch längst nicht alle Interesse dran.
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Beitrag von Gast Mi Jul 07, 2010 12:59 pm

Ich kann Lilira da nur recht geben.

Ich glaube nicht, dass eine Partei mit einer Liste kommt wo unter den ersten 5 4 geistliche sind.
Parteien wollen ja auch ihre vielfalt zeigen und dass sie in dne verschiednsten Bereichen Ideen bzw. gute Leute haben und dann schränkt dass zu sehr ein einfach

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Beitrag von avallyn Fr Jul 09, 2010 3:33 pm

Ich habe hier mal etwas interessantes herausgesucht.
Vermutlich haben mehrere Provinzen ein Problem mit "Kirche im Rat".
Wie gesagt, Amtsträger der Kirche im Rat ist ein zweischneidiges Schwert.
Die Argumente dafür und dagegen halten sich in etwa die Waage.
Aber wie wäre es mit einer Zwischenlösung?

Wir sollten hier lösungsorientiert arbeiten. Wenn 50% nur nein sagen und 50% nur ja, dann kommen wir nie zu einer Annäherung.
Von daher bitte ich euch, diesen Vertag einmal durchzulesen, damit wir anschließend darüber diskutieren können.



Vertrag zwischen der Grafschaft Württemberg und der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche

Der Hohe Rat von Württemberg hat beschlossen, einem Vertreter der Heiligen Mutter Kirche einen Sitz im Sitzungssaal bereitzustellen und ihm das Rederecht zu gewähren.
Er folgt damit den aristotelischen Tugenden und möchte den Status des Aristotelismus als Staatsreligion bekräftigen.
Dieser Vertrag hält die getroffenen Vereinbarungen fest:

1. Zur Hälfte jeder Legislaturperiode schlägt die Kirche einen Vertreter vor.

2. Der Rat hat ein Vetorecht und muss bei dessen Anwendung einen Gegenvorschlag erbringen.

3.1. Die Kirche besitzt ein Vetorecht gegen den Vorschlag des Rates.
3.2. Nimmt sie dieses in Anspruch, müssen beide Seiten bis zum Beginn der Wahl des Rates je einen neuen Vorschlag machen, über den anschließend in einer gemeinsamen dreitägigen Abstimmung befunden wird.
3.3. Hierbei soll die Kirche 6 Stimmen und jedes Ratsmitglied eine Stimme erhalten. Die Entscheidung wird mit der einfachen Mehrheit der Stimmen getroffen.

4. Vorgeschlagen werden dürfen nur geweihte Priester der Heiligen Deutschen Aristotelischen Kirche.

5. Der Vertreter der Kirche erhält mit dem neuen Rat Zugang zu den öffentlichen Bereichen des Sitzungssaals.

6. Dem Vertreter der Kirche darf der Zugang zum Sitzungssaal nicht verwehrt werden.

7. Im Falle eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Vertreters kann der Graf ein Redeverbot verhängen und die Entsendung eines anderen verlangen.

8. Der Vertreter der Kirche kann auf eigenen Wunsch seinen Gesandtenstatus ablegen und die Entsendung eines neuen Vertreters erbitten.

9.1. Scheidet ein Vertreter der Kirche aus den beiden vorgenannten Gründen aus, gilt dasselbe Prozedere wie sonst, allerdings mit verkürzten Fristen von jeweils drei Tagen.
9.2. Der bisherige Vertreter kann in diesem Fall nicht erneut vorgeschlagen werden.

10. Dieser Vertrag kann nur im gegenseitigen Einverständnis im Ganzen oder in einzelnen Punkten geändert oder aufgelöst werden.


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Beitrag von avallyn Di Jul 13, 2010 9:06 pm

Gibt es hier mal Meinungen zu meinem Vorschlag?

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Beitrag von Yulivee Di Jul 13, 2010 9:25 pm

Ich habe meine Meinung doch schon zuvor kundgetan, daran hat der Vertrag nichts geändert. Smile

Nun wenn das ein Kompromiss ist, könnte man das für uns anpassen. Je nachdem ob alle damit einverstanden sind.
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Beitrag von Gast Di Jul 13, 2010 10:00 pm

Wie solle denn so ein möglicher Kompromiss aussehen ?
wenn jetzt gesetzestechnisch die umsetzung noch nicht möglich ist wäre eine erklärung der vorstellung dieses kompromisses vielleicht von Vorteil um daraus ein Gesetz entwerfen zu können

und bitte mit vor und nachteilen gegenüber der jetztigen situation ( derzeitiges Gesetz ) und dem derzeitigen Entwurf mit aufzählen

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Beitrag von Gast Sa Jul 24, 2010 6:24 pm

derzeit gültige Version schrieb:§6 Religion

(1) Das Erzherzogtum Österreich ist ein Land des freien Glaubens und Bekenntnisses an Gott oder an als Götter verehrter Wesen.
(2) Die Freiheit von Glauben, religiösem Bekenntnisses und Weltanschauung wird durch das Erzherzogtum in Bekenntnis, Anschauung und Ausübung geschützt.
(3) Die Bekenntnis zu, Ausübung oder Bewerbung von Religionen, Weltanschauungen oder Bekenntnissen, die das Bestehen oder die Gesetze des Erzherzogtums Österreich ablehnen oder gefährden oder ein friedliches Zusammenleben der Bürger und erschüttern, sind untersagt
(4) Eine Führungsposition oder ein Amt in einer Religionsgemeinschaft oder einer dieser nahe stehenden Vereinigung und eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Hohen Rat des Erzherzogtums Österreich sind ausgeschlossen.
(5) Vergehen gegen §6 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen oder in Fällen des §6(4) als Verrat strafbar.

Änderungsvorschlag schrieb:§6 Religion

(1) Das Erzherzogtum Österreich ist ein Land des freien Glaubens.
(2) Die Freiheit von Glauben, religiösem Bekenntnisses und Weltanschauung wird durch das Erzherzogtum in Bekenntnis, Anschauung und Ausübung geschützt.
(3) Bekenntnisse zu Religionen und Weltanschauungen, die das Bestehen und/oder die Gesetze des Erzherzogtums Österreich ablehnen, gefährden oder ein friedliches Zusammenleben der Bürger erschüttern, sind in ihrer Ausübung untersagt.
(4) Eine Führungsposition oder ein Amt in einer Religionsgemeinschaft oder einer dieser nahe stehenden Vereinigung und eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Hohen Rat des Erzherzogtums Österreich sind nur erlaubt, wenn diese mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft vereinbar ist.
(5) Vergehen gegen §6 sind als Störung des öffentlichen Friedens, in besonders schweren Fällen als Verrat strafbar.
Vielleicht das mal als Lösungsansatz.

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Beitrag von avallyn Sa Jul 24, 2010 6:39 pm

Öhm, King, versteh ich das jetzt richtig?
Der Rat soll den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft anpassen?

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Beitrag von Gast Sa Jul 24, 2010 6:57 pm

Nein wenn die Mitgliedschaft mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft vereinbar ist.

Also darf man nur ein Amt im Rat ausüben, welches nicht im Widerspruch zu den eigenen Grundsätzen und der Gesetze steht.

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Beitrag von Yulivee Sa Jul 24, 2010 10:34 pm

Was heisst eigene Grundsätze genau?

Persönliche oder nur die religiösen?
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Beitrag von avallyn So Jul 25, 2010 10:30 pm

Richtig, King und genau das ist in meinen Augen eine Diskriminierung der anderen Ratsmitglieder.
Sie dürfen sich dann mit den restlichen Ämtern zufrieden geben, die die Kirchenvertreter ja nicht ausüben dürfen.
Nicht wir grenzen die Kirche aus, sondern sie sich selbst indem die Kirche ihnen gewisse Dinge untersagt.


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