Erzherzogtum Österreich
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[Gesetzesänderung]Steuersünder

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Beitrag von Tyz Sa Apr 19, 2014 10:17 pm

Auf Anregung der Ternitzer Bürgermeisterin machen wir uns hier Gedanken wegen den Steuersündern und der 8 Wochen Frist, die für zu lange befunden wird.

Hierzu das entsprechende Gesetz

§37 Steuerpflicht der Bürger

.....
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums.
.....
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Beitrag von Froni Sa Apr 19, 2014 10:26 pm

Nein die Frist ist angemessen.
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Beitrag von Gast Sa Apr 19, 2014 10:41 pm

Herzlichen Dank für die schnelle Aufnahme einer Diskussion.

Ich halte die 8 Wochen Frist für sehr lange. Vielleicht ist jemand hier, der mir erläutern kann aus welchem Grund diese 8 Wochen eingeführt wurden.

Ich halte 8 Wochen für jemanden der aktiv ist, das heißt, der nicht tot, im Kloster oder abwesend ist, für eine sehr lange Zeit. Nach Erhebung der Steuern hat jeder Bürger einige Tage Zeit diese zu begleichen. Nach dieser Zeit kommen 50 Heller oben drauf und dann täglich 5 Heller dazu. Warum sollte jemand, der aktiv ist seine Steuern nicht zahlen? Diese Frage stelle ich mir einfach. Dem Bürgermeister und der Justiz sind dann 8 lange Wochen die Hände gebunden in denen nur angeschrieben und gebettelt werden kann, dass der Steuersünder die Steuer doch noch zahlt.
Ich rede hier nicht von denen die im Kloster sind und deswegen nicht zahlen, oder die tot sind oder ähnliches. Es geht mir rein um die Leute die aktiv sind. Die da sind und die Möglichkeit haben die Steuern zu zahlen.

Wenn man, aus welchen Gründen auch immer, gerade nicht in der Lage ist die Steuern zu begleichen, da findet sich meiner Meinung nach immer eine Lösung, wenn man miteinander redet.

Nehmen wir mal an Bürger A hat den Steuerbescheid erhalten, er soll seine Steuern bis zum 14.04.1462 zahlen. Er war bis zu diesem Zeitpunkt aktiv und ist es auch darüber hinaus noch. Der Bürger wird angeschrieben durch den Bürgermeister und gebeten die Steuern zu begleichen, noch bevor die Frist um ist. Der Bürger ignoriert diese Aufforderung, es geht keine Steuer beim Rathaus ein. Nun kann der Bürgermeister täglich, wöchentlich, wie auch immer er es handhaben will, oder eben auch gar nicht, den Steuersünder anschreiben.
7 Wochen später, die Steuer ist noch immer nicht beglichen, stirbt Bürger A. Er wird nie wieder gesehn. Dem Rathaus sind die Steuern nun nicht mehr zugänglich.

Ich weiß, dass eine Anklage dem Rathaus die Steuern auch nicht einbringt, das ist mir durchaus klar, aber vielleicht rüttelt es wach, dass man sich vor der Steuer nicht drücken kann. Dem Rathaus stehen keine Mittel zur Verfügung sich diese Steuer zu holen (schön wärs)

Ich würde eine Frist von maximal 4 Wochen, eher 3 Wochen, ab Beginn der Verzugszinsen, als sinnvoll ersehen. Der Bürgermeister kann genau sehen ab wann die Verzugszinsen eintreten.

Ich möchte nicht in 7 Wochen dastehen und der Steuersünder sagt mir dann "ja, aber so viel Verzugszinsen, so viel Geld hab ich gar nicht" und dann kann ich auch noch sehn, dass ich ihm entgegen komme, dafür, dass er wochenlang beschissen hat. Und nicht nur das, es kommen ja neue Steuern dazu. In 8 Wochen werden, bei zweiwöchiger Steuererhebung, 4 mal Steuern fällig.
Nehmen wir an Bürger A aus dem Beispiel besitzt 2 Felder und eine Werkstatt, müsste also 7,50 Taler Steuern zahlen insgesamt. Das sind nach 8 Wochen, ohne Verzugszinsen, 30 Taler. Und da hat er von Steuer 1, 2 und 3 noch Verzugszinsen zu zahlen.

Vielleicht gibt es ja auch eine sinnvolle Erklärung für die 8 Wochen, dann hoff ich, dass mir die jemand erläutern kann und wir darüber reden können.

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Beitrag von Mirabella Sa Apr 19, 2014 11:09 pm

Ich fände 4 Wochen auch angemessen.
Wenn ein Bürger aktiv ist, kann er auch Steuern zaheln!

Eine BM Periode geht 4 Wochen, von daher halte ich das für angemessen.
Damit einem BM nicht so die Hände gebunden sind.
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Beitrag von Arates Sa Apr 19, 2014 11:33 pm

In Württemberg waren's glaube ich damals 2 Wochen. Finde aber auch das zu lang.
Es sollten maximal 7 Tage sein, da wir ja noch ne Realtion herstellen können und müssen. Außerdem ist ein Spatz auf dem Dach nicht so gut wie einer in der Hand. Soll bedeuten es ist besser, wenn wir die Steuerzahlungen früher mit weniger Zinsen bekommen, statt vielleicht garnicht weil der Steuersünder tot ist. Finde die Strafe die man on Top für die Steuerzahlungen bekommt zu gering. und 8 Wochen ist viel zu viel. Sind ja 2 LP's von den Bürgermeistern her. Da weiß ja der 3. Bm nicht mehr welcher Steuersünder beim 1. BM schulden hatte.
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Beitrag von Gast Sa Apr 19, 2014 11:40 pm

Der Bürgermeister hat eine Liste über alle Steuersünder. In der sieht er auch wie viel er zahlen muss, wie viel die ursprünglichen Steuern waren und wie viel Zinsen da schon drauf gekommen sind. Hinten dran steht bis wann die zu zahlen gewesen wären.

Eine so lange Zeit beinhaltet auch eine sehr genaue Übergabe und Kommunikation zwischen alten und neuen Bürgermeister. Also viel Aufwand, dafür, dass irgend jemand seine Steuern nicht zahlen will. Ich versteh das ja immer noch nicht, warum man die Steuern nicht zahlt.

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Beitrag von Froni Sa Apr 19, 2014 11:59 pm

Ich tu sie jetzt gezahlt haben, weil ich ja eine von den Aktiven bin und die nicht zahlen wollen. Jetzt sitze ich fest weil ich nicht arbeiten kann und mir nicht mal für morgen das Brot kaufen kann. Solche Fälle soll es ja tatsächlich geben. Aber klar..wer aktiv ist hat auch Geld. Auch ein Bürgermeister sollte sehen wer sonst seine Steuern immer zahlt, wenn auch verspätet.. und wer sie öfter nicht bezahlt hat.. aber da macht man ja dann keine Unterschiede.
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Beitrag von Twoflower So Apr 20, 2014 12:21 am

Ich hab leider auch keine Erklärung, warum die Frist auf 8 Wochen gesetzt wurde. (Wurde vor meiner Zeit im Rat beschlossen.)

Mir fällt nur eben auf, dass die Frist so lange ist, dass dafür im EGfÖ sogar ein eigener Absatz für den Start der Verjährungsfrist geschaffen wurde - §35(3.2)

Eine Verringerung der Frist halte ich für sinnvoll. 4 Wochen erscheint mir das Maximum. Eher neige ich zu 1-2 Wochen.

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Beitrag von Freygunn So Apr 20, 2014 12:31 am

Seid mir nicht bös, das ich mich hier jetzt auch einfach mal einmische, aber ich finde es schon befremdlich, das ein Ratsmitglied scheinbar seine Steuern nicht pünktlich zahlt, wo bleibt da bitte das "Gute Vorbild"? Auch war mir nicht bekannt, das Ratsmitglieder nicht arbeiten dürfen oder aber keine Tauben verschicken dürfen...

Für mich ist die Steuerzahlung eine Bringepflicht, also bin ich diejenige, die zum BM geht und um Aufschub bittet, falls ich mal Schwierigkeiten habe und dann hoffe ich, das mir geholfen wird

Außerdem finde ich 8 Wochen extrem lang in Bezug auf die Fälligkeitszyklen. Es mag Ausnahmesituationen geben, wie lange Klosteraufenthalte oder Krankheiten etc. für die man sicher Regelungen finden kann, aber ich denke, da sich nach 2 Wochen die Schuld ja verdoppelt, sollte auch da schon eine gewisse "Strafverschärfung" einsetzen...wie auch immer die aussieht
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Beitrag von Gast So Apr 20, 2014 12:39 am

Liebe Froni,

vielen Dank für die Zahlung deiner Steuerschuld. Bezüglich deiner jetzigen Lage, siehe hier:

Cas schrieb:

Wenn man, aus welchen Gründen auch immer, gerade nicht in der Lage ist die Steuern zu begleichen, da findet sich meiner Meinung nach immer eine Lösung, wenn man miteinander redet.


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Beitrag von Froni So Apr 20, 2014 12:58 am

Wisst ihr, denkt wie ihr wollt. Es tut immer schön sein zu sehen wie sich die Leute zusammen rotten. Ich werde dann ab morgen nicht mehr bereit sein zu helfen, denn das tat ich bis heute noch. Wenn man sich schon das Maul verreissen tut nur wiel ich meine Steuern nicht sofort zahle.
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Beitrag von Tyz So Apr 20, 2014 1:10 am

Ratsmitglieder dürfen natürlich arbeiten, können es aber nicht, wenn sie im Banner helfen und dann erstmal nichts verdienen bis der Sold ausgezahlt wird.
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Beitrag von Gast So Apr 20, 2014 1:17 am

Niemand hat Froni's Namen genannt, bis sie hier gesagt hat, dass sie ihre Steuern nicht gezahlt hat. Für mich fällt das unter den Punkt Geheimhaltung, ich hätte ihren Namen hier nicht genannt und habe es auch nicht. Es geht auch nicht um Froni, es geht um ein Gesetz das eine Frist von 8 Wochen vorsieht, ehe der BM tätig werden kann.
Aber gut. Froni erhielt von mir am 13.04 eine Nachricht, so wie einige andere auch. In dieser Nachricht wies ich noch einmal auf die fällige Steuer hin und, dass Verzugszinsen, also zusätzliche Kosten auf sie zukämen, falls die Steuer nicht beglichen wird.
Ich erhielt keine Antwort von Froni.
Was bitte soll ich dann davon halten? Wenn sie mit mir geredet hätte, mir geschrieben hätte und ihre Situation geschildert hätte, wäre ich die letzte gewesen, die auf eine sofortige Begleichung der Steuerschuld gepocht hätte. Wie gesagt, wenn man miteinander redet, kann man Lösungen finden, wenn man sich ausschweigt, nicht.

so, back to Topic

Eine Woche halte ich doch für etwas knapp, weiß nicht, klar, wer aktiv ist kann zahlen, aber ich finde, nach einer Woche würde man als BM vielleicht mal anschreiben, nach 2 Wochen dann find ich sollte die Frist um sein.
Würde diese 2 Wochen ab dem Zeitpunkt wählen ab dem Verzugszinsen eintreten. Oder meint ihr von dem Tag an, an dem man Steuern erhebt?

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Beitrag von Cunadus So Apr 20, 2014 10:06 am

Eine 8 Wochen Frist ist in meinen Augen zu lang. 14 Tage reichen da vollkommen. Und wenn ein Ratsmitglied, Soldat oder Klosterbewohner nicht arbeiten kann. So ist es für das Ratsmitglied und für den Soldaten eigendlich kein Problem bei der Anmahnung die er oder sie nach 14 Tagen bekommt darzulegen warum er nicht zahlen kannund wann er Aussicht auf Begleichung der Schuld hat. Ein Klosterbewohner der längere Zeit inaktiv ist hat es da schon schwerer. Aber wenn dieser sich vorher beim BM mit seiner beabsichtigten "Ruhezeit" meldet sehe ich da auch kein Problem drin.
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Beitrag von Esurk Mo Apr 21, 2014 12:11 am

Esurk überlegt also wenn die nächste Steuer fällig ist und die davor nicht gezahlt wurde halte ich den Zeitraum für angemessen. Das sind glaube ich 14 Tage wenn ich mich nicht täusche?

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 3:28 am

"Auch Ich finde, dass 14 Tage mehr als angemessen wären und nicht mehr oder weniger."

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Beitrag von Twoflower Di Apr 22, 2014 8:47 am

Gut, dann schlage ich folgende Änderung vor:

§37 Steuerpflicht der Bürger
.....
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 2 Wochen 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums.
.....

Wobei mir nicht klar ist, warum ein Aufenhalt außerhalb Österreichs die Anklagefrist verlängert. Meines Wissens, kann man die Steuer zahlen, wenn man nicht in der Provinz ist.

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 10:24 am

Hm, naja, kommt darauf an, was man da außerhalb Österreichs so macht. Andererseits kann man auch innerhalb von Österreich sein und durch unterschiedliche Faktoren die Steuern nicht zahlen können. Z.B. Bannereinsatz.
Aber ich glaub es ist immer möglich, dass man Probleme haben kann die Steuern zu zahlen, da sollte man einfach mit dem Bürgermeister reden, da findet man dann schon eine Lösung.

Daher mein Vorschlag:

§37 Steuerpflicht der Bürger
.....
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 2 Wochen 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist kann sich, beispielsweise verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt, Bannereinsatz, u.ä. oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums, verlängern.
Grundlage für eine Fristverlängerung ist die frühzeitige Kontaktaufnahme des Steuerzahlers mit dem Bürgermeister bzw. Kämmerer.
.....

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Beitrag von Cunadus Di Apr 22, 2014 11:01 am

Ich unterstütze die Formulierung von Cas.
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Beitrag von Arnubil Di Apr 22, 2014 11:08 am

"Ich würde es gut finden, wenn der Bürgermeister die Steuersünder anschreibt, das ab dem Moment die extra Frist beginnt."
Cas schrieb:
§37 Steuerpflicht der Bürger
.....
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 1 Woche 8 Wochen nach dem Erhalt des Mahnschreibens, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist kann sich, beispielsweise verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt, Bannereinsatz, u.ä. oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums, verlängern.
Grundlage für eine Fristverlängerung ist die frühzeitige Kontaktaufnahme des Steuerzahlers mit dem Bürgermeister bzw. Kämmerer innerhalb der Zahlfrist.

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 11:18 am

Ich hatte mir das so gedacht, Bil: Steuern werden erhoben. Dann hat jeder Bürger Zeit die zu zahlen, so etwa eine Woche, dann würde ich die anschreiben, die noch offen sind. Nach einer weiteren Woche, falls da nichts kam, würde ich es an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

§37 Steuerpflicht der Bürger
.....
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 2 Wochen 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist kann sich, beispielsweise verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt, Bannereinsatz, u.ä. oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums, verlängern.
Grundlage für eine Fristverlängerung ist die frühzeitige Kontaktaufnahme des Steuerzahlers mit dem Bürgermeister bzw. Kämmerer vor Eintritt der Verzugszinsen.
.....

Glaube, wenn wir da sagen Zahlfrist, könnte man auch meinen es reicht, wenn man sich 13 Tage gar nicht rührt und dann am 14. Tag. Ich find das sollte schon wirklich innerhalb der ersten Wochen nach Erhebung der Steuern statt finden.
Ich bin da auch gerne bereit bei solchen Gründen dann die Zinsen zu erlassen. Warum sollte jemand bestraft werden, weil er sich meldet und sagt wo das Problem mit der Zahlung liegt.

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Beitrag von Esurk Di Apr 22, 2014 11:21 am

Esurk überlegt etwas...

§37 Steuerpflicht der Bürger
.....
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von einer Steuerperiode 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums.
(2.1)Um einen Aufschub der Steuerzahlung muss beim Bürgermeister des Ortes in begründetem Falle ersucht werden.
.....

Man könnte dann evt noch zB Armeeeinsatz oder ähnliches hinzufügen. Die Verlängerung habe ich gestrichen da es ohnehin in §35 geregelt ist

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 11:24 am

ich weiß nicht ob "eine Steuerperiode" eine klare Formulierung ist. Für die, die sich damit auskennen ist klar, das heißt 2 Wochen, aber was ist mit denen, die das nicht wissen?

Und nicht vergessen, bei Steuern geht es nicht nur um die des Bürgermeisters, auch die des Rates. Der sollte hier nicht rausfallen.

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 11:25 am

Achso, und fast vergessen, wenn das in §35 steht, muss in §37 auf §35 verwiesen werden.

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Beitrag von Esurk Di Apr 22, 2014 11:34 am

nun die Steuerfristen sind IG ersichtlich wenn man Steuern zu zahlen hat. Ein Gesetz diehnt ja nicht dazu alle Unwissenden aufzuklären, sondern nur einen Rahmen mit Regelungen zu schaffen in den wir uns alle bewegen müssen. Wenn jemand es nicht weis dann hat ein jeder einen Mund zum Fragen. Wie sagt man so schön , unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht. Und wenn ein BM zB die Steuerperiode aendert , weis nicht ob das IG geht, dann haette man wieder ein Prob mit den 2 Wochen

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