Erzherzogtum Österreich
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[Gesetzesänderung]Steuersünder

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 11:38 am

Der Bürgermeister entscheidet selbst, wann er Steuern erhebt.
Im Steuerbescheid, der einem zugeht, steht eine Frist von einer Woche, ab dann gelten Verzugszinsen:

Steuerbescheid 21.04. schrieb:Grundsteuer: Gemeinde von Ternitz

Vor dem 28 Avr 1462,
bei einer Strafe von 10% + 1% pro Tag Verspätung
Steuer Betrag
Grundsteuer auf Gemüsegarten 2.50
Grundsteuer auf Maisfeld 2.50
Grundsteuer auf Fleischer 2.50

Gesamtbetrag 7.50 Taler

Jeder hat einen Mund zum Fragen, aber warum es den Leuten schwerer machen als man es machen muss? Ich find die Formulierung mit den 2 Wochen ganz gut.

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Beitrag von Esurk Di Apr 22, 2014 11:40 am

Nun ich dachte da ehr an die Arbeit der BM´s. Wenn zB es mal eine Aenderung in den Zahlungen gibt ist selbiger nun mehr mit den zu erhebenden Steuern beschaeftigt als auch jeden Tag zu schauen wann sind wo die 2 Wochen rum. Hat man dies mit der Periode zwischen den steuern dann hat der BM zum Beispiel nur einen Tag Arbeit, den mit der neuen Steuer kann er auch gleich die Säumer mit abarbeiten

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Beitrag von Arnubil Di Apr 22, 2014 12:00 pm

Nickt zustimmend zu Cas, fand er "zahlfrist" auch etwas schwammig.

Mein Vorschlag sollte nur darauf hindeuten, dass etwas was für dich und mich selbstverständlich ist. Nämlich das Mahnschreiben, dass dieses auch im Gesetzestext verankert ist. Denn wenn derjenige die Steuerzahlung übersehen hat, dass er erst dafür belangt werden kann, wenn er auch Schriftlich durch das Mahnschreiben darauf hingewiesen wurde.

Im Zeitraffer würde also mein Vorschlag so aussehen
1) Steuermahnung soll der BM bei nicht zahlen der Steuer ab dem 8 Tag nach Erhebung ausschreiben.
2) Anklage sollte 7 Tage nach Punkt 1 erfolgen, falls dieser bis dahin keinen Aufschub aufgrund von im Vorschlag von Cas genannte Punkte.

Somit wäre "Eintritt der Verzugszinsen" etwas zu früh, wenn derjenige z.B. durch seinen Einsatz als Soldat einfach darauf vergessen hat und nun kein Geld bei sich hat, kann dann ja erst in der Mahnfrist den Antrag auf aufschub beantragen.


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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 12:22 pm

Im Prinzip bedeutet "vor Eintritt der Verzugszinsen", dass die Kontaktaufnahme innerhalb der ersten Woche zu erfolgen hat. Denn ab Tag 8 beginnen Verzugszinsen, das ist auch aus dem Steuerbescheid ersichtlich. Oder was meinst du jetzt Bil?

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Beitrag von Arnubil Di Apr 22, 2014 12:48 pm

ich mein
Tag 1 ... Steuererhebung
Tag 1-7 ... Zeitraum zum bezahlen der Steuern oder um Aufschub zu bitten
Tag 8 ... Beginn der Verzugszinsen
Tag 8 - X ... Mahnung vom Bürgermeister
Tag X - +7 Tage ... weiterer Zeitraum um für Aufschub zu bitten, bzw der Zahlung nachzukommen mit deren Verzugszinsen.
Tag X+7 ... Anklage

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 1:15 pm

ich glaube ich würde eher vor Eintritt der Verzugszinsen anschreiben.
Um es am Beispiel des derzeitigen Ternitzer Steuerbescheides zu machen:

21.04.: Steuererhebung.
21.04. - 27.04.: Zeit die Steuern zu begleichen, bzw. sich mit dem Bürgermeister/Kämmerer in Verbindung zu setzen. Wer sich in diesem Zeitraum meldet erhält die Möglichkeit die anfallenden Zinsen erlassen zu bekommen.
27.04.: Mahnung durch den Bürgermeister/Kämmerer.
28.04.: Beginn der Verzugszinsen.
28.04. - 05.05.: Erneute Zeit die Steuern + Verzugszinsen zu begleichen, bzw. sich mit dem Bürgermeister/Kämmerer in Verbindung zu setzen. Wer sich erst hier meldet zahlt die Verzugszinsen. Ausnahme: Klosteraufenthalte, die nachweislich vor Steuererhebung begonnen haben.
06.05.: Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft mit sofortiger Anklageerhebung.

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 1:25 pm

Beim letzten Steuerbescheid war das ja so. Der ging zu da war Janos noch Bm. Als ich das Amt übernommen habe, kamen noch einige Steuern rein, als ich dann gesehn hab, dass es nun knapp wird wegen Verzugszinsen und so, hab ich die Leute, die bis dahin nicht gezahlt haben angeschrieben:

Werter ...,
der Steuerbescheid ging Euch mit der letzten Woche zu und ist bislang nicht beglichen worden. Ich möchte Euch bitten den offenen Betrag schnellstmöglich zu begleichen um weitere Kosten, die durch Verzug auf Euch zukommen, zu vermeiden.  Vielen Dank.
gez.
Cas
Bürgermeisterin von Ternitz

Alle, die noch offene Beträge hatten, noch von alten Steuern, oder alte und neue Steuern, die hab ich auch angeschrieben:

Werter ...,
bei der Durchsicht der Unterlagen ist aufgefallen, dass Ihr Eure Steuerschuld nicht beglichen habt. Derzeit offen sind folgende Steuerschulden:
Aufzählung der Schulden
Ich bitte Euch die Steuerschulden schnellstmöglich zu begleichen. Vielen Dank.
gez.
Cas
Bürgermeisterin von Ternitz

Bevor von §37 gebrauch gemacht wird, find ich müssen die Steuersünder angeschrieben werden. Damit sie die Möglichkeit haben zu zahlen.
Es waren, nachdem ich alle angeschrieben hab und nachdem Froni nun vor paar Tagen bezahlt hat, keine aktiven Bürger mehr da, die ihre Steuern noch zu zahlen hatten. Alle offenen Beträge waren Bürger, die im Kloster sind, tot oder im Abwesenheitsmodus. Was mir wiederrum zeigt, dass manche es schlichtweg vergessen. Einer antwortete mir und fragte wie man Steuern bezahlt, ich habs ihm erklärt und hatte den Betrag einen Tag später im Rathaus liegen.

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Beitrag von Twoflower Di Apr 22, 2014 1:43 pm

Ich finde es nicht gut, die BM dazu zu zwingen, alle Steuersünder anschreiben zu müssen damit eine Frist zu laufen beginnt oder eine Anzeige möglich wird.
Wenn ein BM das freiwillig macht, hindert ihn niemand daran. Aber eine Pflicht bedeutet doch einigen Mehraufwand, der die Hürde, dass jemand das Amt übernimmt noch größer macht.

§35(3.2) würde ich ganz streichen. Bei einer Frist von 2 Wochen bis angeklagt werden kann, finde ich eine Verjährungsfrist von 2 Monaten durchaus in Ordnung, selbst wenn die Frist erst 1 Woche nach Ausstellung des Steuerbescheids beginnt.

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 1:46 pm

Aber was, wenn derjenige es wirklich nur vergessen hat, der kriegt dann ohne vorherige anmahnung eine Anklage?

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Beitrag von Arnubil Di Apr 22, 2014 1:58 pm

Nickt zu Cas. "Ja ich hab es auch meist mit einemer Erinnerungsschreiben und dann mit einem Mahnschreiben gehandhabt. Man sollte ja immer davon ausgehen, dass derjenige einfach vergessen hat zu zahlen."

"Also wo und wie die Aufschubsfrist angesetzt wird, kann sich der Rat ja noch beraten. Mein Vorschlag wie gesagt ist einfach: Die Mahnung des BM´s mit dem Anklagezeitpunkt zu koppeln. Dadurch wäre gewährleistet, dass der "Steuerhinterzieher" eindeutig bewusst die Steuer hinterzogen hat."

Ich sehe es wie Cas und vorallem seh ich es als Pflicht des BM´s seine Leute zu informieren und zu schützen. Die Steuer wird oft einfach erhoben, ohne ein Schreiben, ohne irgend einen Ton und hier geht es ja wirklich darum, dass derjenige dann eine Strafe dafür bekommen soll. Wenn derjenige es einfach vergessen hat, wird er dann meiner Meinung nach unnötig angezeigt, immerhin muss er eh schon die Verzugszinsen zahlen, als kleine Strafe.

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Beitrag von Twoflower Di Apr 22, 2014 2:03 pm

Wäre ich BM, würde ich den Leuten ziemlich sicher vorher auch noch schreiben.
Aber die Frage ist halt, ist das eine "freiwillige Dienstleistung" des BM oder zwingen wir ihn per Gesetz dazu, es zu machen?

Ich sehe da schon auch Eigenverantwortung bei den Bürgern. Ich muss ja auch täglich etwas essen, um nicht zu verhungern, ohne dass mich jemand daran erinnert. (Um ein überspitztes Beispiel zu nennen.)

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Beitrag von Arnubil Di Apr 22, 2014 2:08 pm

Also immerhin nimmt sich der BM auch die Zeit denjenigen dann anzuklagen, bzw. ist das ja auch eigentlich seine Pflicht, dass er das tut.

Um auf dein Beispiel einzugehen. Ich bekomme wenn ich nicht Esse auch eine Warnung, indem mein Körper müde wird und sterbe nicht sofort.

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Beitrag von Arnubil Di Apr 22, 2014 2:19 pm

Wenn man es überspitzt sagt, ist der BM ja auch nicht verpflichtet Steuern zu erheben, wenn er meint er hat zuviel arbeit damit. Er könnte auch anders schauen wie er zu Geld kommt.

Hm... oder anderes Beispiel.
Wenn derjenige ein aktiver Bürger ist, der immer brav bezahlt hat und sich am Stadtleben beteiligt und dann vergisst er die Steuer und steht dann ohne ein Schreiben plötzlich vor Gericht, wird für schuldig gesprochen und bekommt zusätzlich zu seiner angefallenen Verzugssteuer auch noch Gefängnis aufgehalst.

Das wäre für mich der eindeutig falsche Weg. Der BM soll seine Leute ja motivieren und so würde er nur unmut und ärger sähen, bzw. das Gesetz würde so nur unmut und ärger sähen, wenn mal der BM nicht so ein fleißiger schreiber ist, aber einen schönen Finger zum anzeigen hat.

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 2:28 pm

Also, ich seh das so, es muss eine Mahnung, in welcher Form auch immer, geben. Und wenn es dann nach 2 Wochen vor der Anklage ist, dass der BM das an den Staatsanwaltschaft gibt zur Anzeige, aber spätestens zu dem Zeitpunkt dann mal der Sünder angeschrieben wird, dass er seine Steuerschuld nicht beglichen hat und er eine weitere frist von 24 Std hat, ehe Anklage erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft wird doch kaum Anklage erheben ohne eine außergerichtliche Einigung angestrebt zu haben?

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Beitrag von Twoflower Di Apr 22, 2014 6:22 pm

Stimmt, dem BM steht es (fast) frei, ob er Steuern erhebt oder nicht: Laut Gesetz kann er 0-4 Taler pro Feld oder Werkstatt erheben. Wenn er es ohne Steuer schafft und ohne seine Amtspflicht zu verletzen, wieso sollte er dann angeklagt werden?

Aber zurück zum eigentlichen Thema:
Twoflower schrieb:Aber die Frage ist halt, ist das eine "freiwillige Dienstleistung" des BM oder zwingen wir ihn per Gesetz dazu, es zu machen
Wie ich schon oben sagte: Ich würde es als BM auch machen, vor allem bei einem aktiven, verdienten Bürger, bei dem ich annehmen kann, dass es sich wirklich nur um ein Versehen handelt.
Aber ich finde nach wie vor, es besteht keine Notwendigkeit, es dem BM gesetzlich vorzuschreiben, Steuersündern eine Mahnung zu schicken. Diese gesetzliche Vorschrift besteht jetzt nicht und es funktioniert gut. Also wieso sie jetzt einführen?

Auch eine außergerichtliche Einigung ist bei Steuerhinterziehung möglich und sogar sinnvoll (nur so kommt die Gemeinde zu ihrem Geld), aber nicht zwingend vorgeschrieben. Laut §7 des Büttelgesetzes ist das nur bei Verstößen gegen Gemeindedekrete oder Mindestlöhne vorgesehen.

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 6:27 pm

Naja, ins Gesetz würd ichs jetzt auch nicht unbedingt schreiben. Das soll übersichtlich bleiben, im Gesetz war ja nach meinem Vorschlag gestanden, dass der Steuersünder sich zu melden hat. Er hat die Bringschuld. Aber ich glaube kein Bürgermeister würde das einfach machen, ohne Vorankündigung anklagen. Aber ja Two, du hast recht, gesetzlich vorschreiben sollte man es nicht.

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Beitrag von Twoflower Di Apr 22, 2014 8:34 pm

Paßt, dann meinen wir eh dasselbe. Ich hatte nur durch den Verlauf der Diskussion den Eindruck, ihr wolltet das Mahnschreiben auch irgendwie in den Paragraphen packen.

Dann wären wir also bei folgendem Vorschlag. (Zwecks besserer Übersicht ohne die Markierungen.)
§37 Steuerpflicht der Bürger
.....
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 2 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist kann sich, beispielsweise verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt, Bannereinsatz, u.ä. verlängern.
Voraussetzung für eine Fristverlängerung ist die frühzeitige Kontaktaufnahme des Steuerzahlers mit dem Bürgermeister bzw. Kämmerer vor Eintritt der Verzugszinsen.
.....

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Beitrag von Gast Di Apr 22, 2014 8:49 pm

Fast, Tow :-) Der zweite Satz ist ein wenig komisch geworden.

§37 Steuerpflicht der Bürger
.....
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 2 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist kann sich, beispielsweise durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt, Bannereinsatz, u.ä. verlängern.
Voraussetzung für eine Fristverlängerung ist die frühzeitige Kontaktaufnahme des Steuerzahlers mit dem Bürgermeister bzw. Kämmerer vor Eintritt der Verzugszinsen.
.....

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Beitrag von Twoflower Mi Apr 23, 2014 8:35 am

Stimmt. Zu wenig gelöscht. Embarassed
Danke fürs Korrigieren.

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Beitrag von Gast Mi Apr 23, 2014 8:40 am

;-) alles gut.

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Beitrag von Tyz Mi Apr 23, 2014 9:06 am

*nickt*

Ja so finde ich es auch sinnvoller ...den man sollte dem BM nicht vorschreiben das er da vorher endlos viele Briefe schreiben muss .... ich gehe hier von der Vernunft aus und denke das der BM bevor er die Anzeige einreicht, den Sünder anschreibt und informiert das eine Anzeige erfolgt bei nicht bezahlen ...oder es an die Büttel weiter gibt, wie es früher üblich war ...


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Beitrag von Esurk Mi Apr 23, 2014 11:20 am

Ich jedoch bin noch dafür die Beispiele raus zu lassen ähnlich wie in meinem Vorschlag.
Finde es zu "Überladen" da wir ja ohnehin alles auch in anderen Gesetzen dazu geregelt haben.
Mag es ja kurz und knackig und ja ich traue allen Bürgern viel zu und bin nicht der Meihnung man muss sie an die Hand nehmen. Ausreden mit aber das und das könnte mal doch ein Bürger nicht sehen oder wissen, nun ja dann lernt es der Bürger halt mit dem Schreiben oder der Anklage. Man mag mich hart nennen, aber so ist es nun mal. ((ist ja 1462 und nicht kuschelzoo))
Ein kurz und Knappes Gesetzt das den Rahmen angibt


§37 Steuerpflicht der Bürger
.....
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von zwei Wochen 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums.
(2.1)Um einen Aufschub der Steuerzahlung muss frühzeitig beim Bürgermeister in begründetem Falle ersucht werden.
.....

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Beitrag von Twoflower Mi Apr 23, 2014 5:36 pm

Ja, stimmt: Ist knackiger.

Ich würd allerdings beide Sätze in einem Absatz lassen und den zweiten Satz umformulieren:

§37 Steuerpflicht der Bürger
.....
(2) Das Nichtentrichten von Steuern über einen Zeitraum von zwei Wochen muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. In begründeten Fällen kann der Steuerpflichtige beim Bürgermeister bzw. Kämmerer um einen Aufschub der Steuerzahlung ersuchen.
.....

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Beitrag von Froni Mi Apr 23, 2014 5:59 pm

Was hat denn ein Kämmerer mit der Steuer der Rathäuser zu tun ? Nichts oder ?
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Beitrag von Twoflower Mi Apr 23, 2014 6:10 pm

Gute Frage. Ich nehme an, der Kämmerer stand bisher im Gesetz, weil er bis vor kurzem für die Kontrolle der Weitergabe der Feld- und Berufssteuer von der Gemeinde zur Provinz verantwortlich war.
Ich würd ihn gerne drinnen stehen lassen, dann brauchen wir für den Fall, dass wir doch noch Hafengebühren einführen, nichts ändern.

Von mir aus der Kämmerer aber auch ganz raus aus dem Absatz. Bei den Provinzsteuern ist es eh nicht möglich, sie nicht zu zahlen.

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