[Gesetzesänderung]Steuersünder
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Ich würde den Kämmerer raus nehmen.. denn Hafengebühren sind keine Steuern.. weil die Hafengebühren wären dann Kämmerer und Hafenmeister die da angeschrieben werden sollten.. wobei die Hafenmeister das eh nicht entscheiden dürfen aber wohl weiter geben könnten. Für denn Fall man wüsste nicht gerade wer Kämmerer ist.. oder so
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
(2.1)Um einen Aufschub der Steuerzahlung muss frühzeitig beim Bürgermeister in begründetem Falle ersucht werden.
Definiert "frühzeitig". Drei Tage, eine Woche .....
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Nun frühzeitig ist entweder wenn man es nicht schon ohnehin mit dem BM geklaert hat vor der Reise , Bannereinsatz was auch immer, oder aber nach der Erhebung der Steuern, aber nicht unbedingt erst nach Ermahnung oder Anklage.
Einen Zeitraum würde ich weglassen, so eng und hart will ich den Bürger dann das gesetz doch nicht stricken wollen .
Den Kämmer jedoch würde ich mit einen und oder oder drin lassen wissen wir ob nicht in Zukunft andere Steuern kommen ?
Einen Zeitraum würde ich weglassen, so eng und hart will ich den Bürger dann das gesetz doch nicht stricken wollen .
Den Kämmer jedoch würde ich mit einen und oder oder drin lassen wissen wir ob nicht in Zukunft andere Steuern kommen ?
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Esurk, dann kannst jeden rein schreiben wenn du nicht weißt was in Zukunft kommt.. das Gesetz lässt sich leicht umformulieren wenn es denn angebracht ist.. aber wenn du auf alle Eventualitäten einsteigen willst dann nimm doch auch den Erzherzogen, den König und den Kaiser noch rein.
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Nun entweder man definiert es oder laesst es ganz weg
Beim ersuch jedoch ind diese beiden als Ansprechpartner für mich als Bürger die Logischsten und würde sie benannt lassen um eine Anlaufstelle dem Bürger zu geben. So ganz puristisch bin ich dann doch nicht
§37 Steuerpflicht der Bürger
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(2) Das Nichtentrichten von Steuern über einen Zeitraum von zwei Wochen mussdurch den Bürgermeister bzw. Kämmererzur Anzeige gebracht werden. In begründeten Fällen kann der Steuerpflichtige beim Bürgermeister bzw. Kämmerer um einen Aufschub der Steuerzahlung ersuchen.
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Beim ersuch jedoch ind diese beiden als Ansprechpartner für mich als Bürger die Logischsten und würde sie benannt lassen um eine Anlaufstelle dem Bürger zu geben. So ganz puristisch bin ich dann doch nicht
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Damit überlässt man dann dem Kämmerer ob er einem Bürger sie Steuern stundet ? Und der Bürgermeister der ja eigentlich das ganze in der Hand hat und auch die Möglichkeiten, der soll dann machen was man ihm befiehlt? Dann habt ihr den Schreibkram den man mit dem Anschreiben ja nicht wollte. Jeder Bürger sollte doch ganz leicht den Bürgermeister anschreiben können wenn er wollte. Jetzt bekommt er die Wahl den Kämmerer anzuschreiben, der muss den Bürgermeister anschreiben, der hat dann die Wahl den Bürger oder den Kämmerer zu schreiben und umgekehrt.. Hmmm also ich weiß schon wieso ich es immer einfacher will.. aber das scheint nicht zu klappen
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Der Kämmerer ist drin, weil der Rat ebenfalls Steuern verlangen kann. Ich find der sollte da auch drin bleiben, falls mal ein Rat wieder sagt er will Feldsteuern haben, warum sollte man dann wieder das Gesetz anfangen umzuschreiben? Ist doch unsinnig, der Kämmerer stört doch da drin nicht. Es geht bei dem Gesetz ja nicht nur um die Steuern der Rathäusern, sondern auch um die Steuern des Rates.
Meines Wissens nach können im Erzherzogtum nur Rat und Bürgermeister Steuern erlassen. Wozu immer nur halb fertige Sachen machen? Wenn, dann machen wir das richtig. Ist zumindest meine Meinung.
Neuer Vorschlag:
Da wäre dann auch wieder drin, was mit frühzeitig gemeint ist, nämlich vor Eintritt der Verzugszinsen.
Meines Wissens nach können im Erzherzogtum nur Rat und Bürgermeister Steuern erlassen. Wozu immer nur halb fertige Sachen machen? Wenn, dann machen wir das richtig. Ist zumindest meine Meinung.
Neuer Vorschlag:
§37 Steuerpflicht der Bürger
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(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 2 Wochen muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. In begründeten Fällen kann der Steuerpflichtige beim Bürgermeister bzw. Kämmerer um einen Aufschub der Steuerzahlung ersuchen. Vorraussetzung hierfür ist die frühzeitige Kontaktaufnahme des Steuerzahlers mit dem Bürgermeister bzw. Kämmerer vor Eintritt der Verzugszinsen.
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Da wäre dann auch wieder drin, was mit frühzeitig gemeint ist, nämlich vor Eintritt der Verzugszinsen.
Gast- Gast
Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Der Rat kann überhaupt keine Feldsteuern erlassen, das kann nur der Bürgermeister im Auftrag vom Rat, und auch nur er sieht ob jemand seine Steuern nicht zahlt. Der Rat verlangte auch nur die Steuern die bezahlt wurden, nicht die unbezahlten oder irre ich mich ? Dann frage ich mich wieso man Gesetze ändert wenn sich ja wieder alles ändern kann. Lasst doch dann die 8 Wochenfrist, vielleicht ändert sich ja die Steuerperiode auch noch mal
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Die Steuerperiode wird durch den Bürgermeister bestimmt, das Thema hatten wir schon mal hier besprochen.
Nimmt man den Kämmerer hier raus, hat er keine handhabe mehr die Steuern einzufordern, die verlangt werden.
Nimmt man den Kämmerer hier raus, hat er keine handhabe mehr die Steuern einzufordern, die verlangt werden.
Gast- Gast
Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Esurk hört sich wie Worte alle an und nickt dann fragens zu Froni,
Wie würdet Ihr es schreiben wollen werte Froni, so als Bürger welcher ein Gesetz liest es auch versteht ohne das man Rechtskentnisse braucht?
Wie würdet Ihr es schreiben wollen werte Froni, so als Bürger welcher ein Gesetz liest es auch versteht ohne das man Rechtskentnisse braucht?
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Hat sich das mal jemand durchgelesen?§37 Steuerpflicht der Bürger
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(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 2 Wochen muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. In begründeten Fällen kann der Steuerpflichtige beim Bürgermeister bzw. Kämmerer um einen Aufschub der Steuerzahlung ersuchen. Vorraussetzung hierfür ist die frühzeitige Kontaktaufnahme des Steuerzahlers mit dem Bürgermeister bzw. Kämmerer vor Eintritt der Verzugszinsen.
Also macht man sich strafbar wenn man die Steuer zwei Wochen lang nicht zahlt ? Welche zwei Wochen? Die zwei Wochen nach Erhebung ? Die zwei Wochen nach der letzten Mahnung? Die zwei Wochen nach dem man die ersten Strafzinsen zahlt ?
Wieso darf der Kämmerer denn Anzeigen ? Der hat NICHTS mit der Steuer die dem Dorf gehören mehr zu tun.
Und wenn ich jetzt auf Reisen bin, dann muss mir auch jeder zustimmen, das man nicht sieht das man Steuern zahlen soll, nicht wenn man explizit danach sucht. Somit können die die jetzt Reisen oder sich im Kloster befinden gar nicht melden. Was ist wenn sich jemand schnell ins Kloster zurück ziehen muss ? Oder er weiß nicht wie lange er muss ?
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Ja wie wäre Dein Gesetzesvorschlag?
Und doch egal wo ich in meinen Leben auf der Welt war, ich habe immer es groß Rot und fett da stehen " sie müssen Steuern zahlen"
Und doch egal wo ich in meinen Leben auf der Welt war, ich habe immer es groß Rot und fett da stehen " sie müssen Steuern zahlen"
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Gut, dann spezifizieren wir eben die 2 Wochen
§37 Steuerpflicht der Bürger
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(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 2 Wochen ab Steuererhebung muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. In begründeten Fällen kann der Steuerpflichtige beim Bürgermeister bzw. Kämmerer um einen Aufschub der Steuerzahlung ersuchen. Vorraussetzung hierfür ist die frühzeitige Kontaktaufnahme des Steuerzahlers mit dem Bürgermeister bzw. Kämmerer vor Eintritt der Verzugszinsen.
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Also wird es angezeigt weil man zwei Wochen nach Steuererhebung nicht zahlt ? Als Steuern erhoben, zack Anzeige? Und noch mal: Der Kämmerer kann doch niemanden anzeigen, er weiß ja nichts von dem Versäumten. Und der Kämmerer hat nichts rein gar nichts mit der Feldsteuer zu tun. Hatte er nie und wird er nie. Das war eine Steuer die der Bürgermeister von seinen Bürgern bekam, und davon die Hälfte abführen musste. Der Kämmerer interessierte sich da nicht für die die nicht gezahlt hatten. Ihm war es wichtig seine Steuer zu bekommen vom BÜRGERMEISTER, und nicht vom Bürger. Begründete Fälle? Ich hab nichts angebaut, also werde ich für diesen Zeitraum auch keine Steuern zahlen ? Das ist begründet und gut dann ist alles geklärt. Das alles ist sehr schwammig, und ich kann nicht sagen wie es besser ist.. ich kann das nicht so formulieren. Ich weiß nur das das so nicht richtig ist.Cas schrieb:Gut, dann spezifizieren wir eben die 2 Wochen§37 Steuerpflicht der Bürger
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(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 2 Wochen ab Steuererhebung muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. In begründeten Fällen kann der Steuerpflichtige beim Bürgermeister bzw. Kämmerer um einen Aufschub der Steuerzahlung ersuchen. Vorraussetzung hierfür ist die frühzeitige Kontaktaufnahme des Steuerzahlers mit dem Bürgermeister bzw. Kämmerer vor Eintritt der Verzugszinsen.
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Gut, Froni, dann gib uns mal deinen Vorschlag.
Der Kämmerer verlangt Steuerabgaben von den Bürgermeistern. Termin x ist gestellt, Bürgermeister reagiert 2 Wochen nicht. Kämmerer kann anklagen lassen.
Der Kämmerer verlangt Steuerabgaben von den Bürgermeistern. Termin x ist gestellt, Bürgermeister reagiert 2 Wochen nicht. Kämmerer kann anklagen lassen.
Gast- Gast
Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Ja es wird angezeigt wenn man 2 Wochen nicht zahlt, dieses 8 Wochen warten und 4 Steuerperioden später vieleicht immer noch keinen Steuer zu haben bis man die erste anzeigt faellt weg, so das Bürgermeister in Ihrer Amtszeit von 30 Tagen auch mal einen changse haben Steuern zu bekommen *lach* oder es dann zumindest zu versuchen wenn wer nicht zahlt.
Das mit der Anzeige habe ich in dem anderen Vorschlag schon gestrichen, aber wo würdest Du in einer Provinz hingehen wenn es um Taler geht??? BM oder Kämmerer oder? Also werden die zwei benannt wenn es um Befreiung geht. Und wenn der Bürger es immer noch nicht hinbekommen mit den Rahmenbedingen die wir im Gesetz , nun dann entschultige, nachbars Schweine haben es schon verstanden*lach* . Es ist nun wirklich eindeutig....
Zahlst nicht gibt es nen Anzeige, hast fragen wegen Talern gehe zum BM oder zum Kämmerer... basta
Das mit der Anzeige habe ich in dem anderen Vorschlag schon gestrichen, aber wo würdest Du in einer Provinz hingehen wenn es um Taler geht??? BM oder Kämmerer oder? Also werden die zwei benannt wenn es um Befreiung geht. Und wenn der Bürger es immer noch nicht hinbekommen mit den Rahmenbedingen die wir im Gesetz , nun dann entschultige, nachbars Schweine haben es schon verstanden*lach* . Es ist nun wirklich eindeutig....
Zahlst nicht gibt es nen Anzeige, hast fragen wegen Talern gehe zum BM oder zum Kämmerer... basta
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Gut Basta, wenn nicht gewünscht ist das man seine Meinung sagt, sollte man von Anfang an auch nur bitten das die Jasager sich zu Wort melden. Dann stellt das Gesetz so raus und fangt schon mal an alle anzuklagen wie ihr es für richtig haltetn. Nämlich in den 2 Wochen ab Steuererhebung. Das wären dann einige Anklagen.. Ich freu mich schon richtig drauf.
Froni- Anzahl der Beiträge : 384
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Two nickt zustimmend ...
Ich möcht nur noch anmerken, dass der Paragraph allgemein von "Steuern" und nicht nur von der Feld- und Berufssteuer spricht.
Was ist dein Vorschlag Froni? Es bei den 8 Wochen belassen, wie es jetzt ist?
Ich möcht nur noch anmerken, dass der Paragraph allgemein von "Steuern" und nicht nur von der Feld- und Berufssteuer spricht.
Was ist dein Vorschlag Froni? Es bei den 8 Wochen belassen, wie es jetzt ist?
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Froni, man wird nach zwei Wochen nach Erhebung der Steuern nur angeklagt, wenn die Steuer nicht entrichtet wurde.
Kannst du mir vielleicht mal erklären worin das Problem in deinen Augen besteht innerhalb von zwei Wochen seine Steuern zu entrichten oder sich mit dem Bürgermeister / Kämmerer in Verbindung zu setzen um über eine Lösung zu sprechen?
Kannst du mir vielleicht mal erklären worin das Problem in deinen Augen besteht innerhalb von zwei Wochen seine Steuern zu entrichten oder sich mit dem Bürgermeister / Kämmerer in Verbindung zu setzen um über eine Lösung zu sprechen?
Gast- Gast
Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Froni schrieb:dann muss mir auch jeder zustimmen, das man nicht sieht das man Steuern zahlen soll, nicht wenn man explizit danach sucht. Somit können die die jetzt Reisen oder sich im Kloster befinden gar nicht melden. Was ist wenn sich jemand schnell ins Kloster zurück ziehen muss ? Oder er weiß nicht wie lange er muss ?
Liebe Froni, da wird dir keiner zustimmen. Denn wie Esurk schon sagte, es wird ''ROT''
angezeigt. Und wenn man aktiv ist und auch ein verlässlicher Bürger, dann kann man es gar nicht übersehen. Und diese ausrede man hat es übersehen oder man wusste nichts von - ist schlichtweg die persönliche Faulheit oder völliges desinteresse.
((Als User sollte man schon mit seiner Spieloberfläche vertraut sein. Und dazu gehört nicht wo man Essen und Arbeit findet, sondern mehr.))
Sorry für diesen kommentar, aber diesmal konnte ich mich nicht zurück halten.
musste schon beim ersten mal passen.
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Kämmerer für Wirtshaussteuern ...darum steht der drinnen, hatten wir erst, als der ganze Abschnitt zum Thema Steuern besprochen wurde^^
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Stimmt, die WH-Steuer gibts ja auch noch.
Gut wir waren also bei folgendem Vorschlag:
Ich wär dann dafür, gleichzeitig mit obiger Änderung den §35(3.2) zu streichen:
Gut wir waren also bei folgendem Vorschlag:
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Ich wär dann dafür, gleichzeitig mit obiger Änderung den §35(3.2) zu streichen:
§35 Verjährung und Verjährungsfristen
...(3.2) Lediglich bei der Vorenthaltung von Steuern beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn die Straftat als solche anklagbar wird.
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Esurk nicht, ist dann zwar der etwas längere Teil aber so sind alle Wünsche mit enthalten welche wir bis dato als Wortmeldungen hatten. Ich selbst würde es noch etwas kürzen, da ja in anderen gesetzen geregelt ist wer wie wo mit den Steuern zu Agieren hat, aber kann auch hiermit leben
Was § 35 angeht , dem stimme ich zu, durch die Verkürzung der Frist ist der Punkt streichbar
Was § 35 angeht , dem stimme ich zu, durch die Verkürzung der Frist ist der Punkt streichbar
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Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Ja, ich finds gut so. Nicht zu viel kürzen, lieber ein bisschen zu viel als zu wenig, damit man es gut versteht.
Gast- Gast
Re: [Gesetzesänderung]Steuersünder
Gut, dann könnten wir zur Abstimmung schreiten, oder? Schaut sich nach Tyz suchend um ...
Oder überlassen wir das dem neuen Rat als Einstiegsaufgabe?
Oder überlassen wir das dem neuen Rat als Einstiegsaufgabe?
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