§10 Bürgervertreter
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Re: §10 Bürgervertreter
Stimmt! Der Herr Bogdan weigert sich schlicht und ergreifend hierher zu kommen.
Nur weil Irving Rush es als nicht erstrebenswert ansieht im dritten Stand zu sein, so sehen andere das vielleicht völlig anders.
Es hat schon etliche Personen gegeben, die zwischen dem zweiten und dem dritten Stand wählen konnten und sich für den dritten Stand entschieden haben.
Warum? Keine Ahnung, aber vielleicht fanden oder finden sie es tatsächlich erstrebenswerter dort zu arbeiten.
Vielleicht glaub(t)en einige Menschen aber auch das der dritte Stand der einzige Ort ist wo sie sich profilieren können? Keine Ahnung.
Die Gedanken eines jeden Menschen sind nun mal frei und man kann nur bis vor die Stirn schauen.
Fakt ist aber, niemand außer Freygunn sieht den §10 im EGfÖ kritisch und daher sollte man es dabei belassen.
Nur weil Irving Rush es als nicht erstrebenswert ansieht im dritten Stand zu sein, so sehen andere das vielleicht völlig anders.
Es hat schon etliche Personen gegeben, die zwischen dem zweiten und dem dritten Stand wählen konnten und sich für den dritten Stand entschieden haben.
Warum? Keine Ahnung, aber vielleicht fanden oder finden sie es tatsächlich erstrebenswerter dort zu arbeiten.
Vielleicht glaub(t)en einige Menschen aber auch das der dritte Stand der einzige Ort ist wo sie sich profilieren können? Keine Ahnung.
Die Gedanken eines jeden Menschen sind nun mal frei und man kann nur bis vor die Stirn schauen.
Fakt ist aber, niemand außer Freygunn sieht den §10 im EGfÖ kritisch und daher sollte man es dabei belassen.
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Re: §10 Bürgervertreter
Die Beratungen hier mitverfolgen kann absolut jeder. Dazu muss man sich nicht gegenüber der Wache ausweisen. Das ist erst und nur einmalig notwendig, wenn man hier auch sprechen will.
Aber: Hier geht es um die Bürgervertreter und nicht um Schloss vs. Weinstube. Sollte es dazu Diskussionsbedarf geben, schlage ich vor, wir tun dies separat.
Auch halte ich es nicht für zielführend, über die Sinnhaftigkeit der Bürgervertreter zu sprechen. Sie sind in der Reichsbulle vorgesehen und sie haben als Mitglieder eines von drei Ständen einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung des Königreiches.
Das können wir in der Provinzgesetzgebung nicht ändern. Wir können und sollen nur darüber befinden, ob es Sinn macht, die Gemeinden bei der Wahl ihres Bürgervertreters mit einer gesetzlichen Regelung zu unterstützen.
Aber: Hier geht es um die Bürgervertreter und nicht um Schloss vs. Weinstube. Sollte es dazu Diskussionsbedarf geben, schlage ich vor, wir tun dies separat.
Auch halte ich es nicht für zielführend, über die Sinnhaftigkeit der Bürgervertreter zu sprechen. Sie sind in der Reichsbulle vorgesehen und sie haben als Mitglieder eines von drei Ständen einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung des Königreiches.
Das können wir in der Provinzgesetzgebung nicht ändern. Wir können und sollen nur darüber befinden, ob es Sinn macht, die Gemeinden bei der Wahl ihres Bürgervertreters mit einer gesetzlichen Regelung zu unterstützen.
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Re: §10 Bürgervertreter
Genau, Two, darauf wollte ich hinaus.
Wenn nun in einem Dorf ein BM oder BV sagt, Dekret mach ich nicht, keine Lust, zu viel Arbeit, was weiss ich....
wäre es dann nicht sinnvoll wir hätten hier einen § der das dennoch abdeckt?
Wenn es Dekrete in den Dörfern gibt, bestens.
Gibt es aber keine dann halte ich einen Paragraphen im EfGÖ wirklich für sinnvoll.
Im Moment hat wohl jedes Dorf in Österreich ein Dekret, aber dass das nicht so bleiben muss hat man ja in Ternitz gesehen, wie schnell sich manchmal etwas ändert.
Wenn nun in einem Dorf ein BM oder BV sagt, Dekret mach ich nicht, keine Lust, zu viel Arbeit, was weiss ich....
wäre es dann nicht sinnvoll wir hätten hier einen § der das dennoch abdeckt?
Wenn es Dekrete in den Dörfern gibt, bestens.
Gibt es aber keine dann halte ich einen Paragraphen im EfGÖ wirklich für sinnvoll.
Im Moment hat wohl jedes Dorf in Österreich ein Dekret, aber dass das nicht so bleiben muss hat man ja in Ternitz gesehen, wie schnell sich manchmal etwas ändert.
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Re: §10 Bürgervertreter
Dann um kurz zu fassen. Solange § 10 als spezielleres Gesetz den § 2 verdrängt ist alles in Ordnung.
Irving- Anzahl der Beiträge : 1429
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Re: §10 Bürgervertreter
Twoflower schrieb:Aber: Hier geht es um die Bürgervertreter und nicht um Schloss vs. Weinstube. Sollte es dazu Diskussionsbedarf geben, schlage ich vor, wir tun dies separat.
Ich sehe definitiv Bedarf, da in letzter Zeit der Zwang für Burg Skype und Schloß gewachsen ist und man nennt es eine "Weigerung", wenn jemand sich nicht auf externe Räumlichkeiten drängen lässt. Ich finde es bleibt jedem selbst überlassen, ob er die externen Foren nutzt oder es sein lässt. Bei Luke hatte man seine Skypeabstinenz respektiert, Bogdan wird dagegen verurteilt. Ups. Doppelmoral?
Irving- Anzahl der Beiträge : 1429
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Re: §10 Bürgervertreter
Wer verurteilt das Herr Bogdan nicht ins Schloss kommen will? Niemand!
Das war schlicht und ergreifend eine Feststellung, nicht mehr und nicht weniger.
Verdrehung der Tatsachen? Das trifft es wohl eher. Nicht das erste Mal, nicht wahr...
Das war schlicht und ergreifend eine Feststellung, nicht mehr und nicht weniger.
Ihr habt behauptet das Herr Bogdan hier keinen Zugang hätte und das stimmt einfach nicht.Der ehrenwerte Twoflower hat es ja erklärt.Irving Rush schrieb:Zum Beispiel hat Bogdan auch kein Zugang zum Schloß. Daher wohl seine Abwesenheit hier.
Doppelmoral? Nein!Twoflower schrieb:Die Beratungen hier mitverfolgen kann absolut jeder. Dazu muss man sich nicht gegenüber der Wache ausweisen. Das ist erst und nur einmalig notwendig, wenn man hier auch sprechen will.
Verdrehung der Tatsachen? Das trifft es wohl eher. Nicht das erste Mal, nicht wahr...
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Re: §10 Bürgervertreter
"Juristisch betrachtet hat Twoflower vollkommen Recht. Es steht die Reichsbulle nicht im Weg, die Rechtsklärung des RKG nicht und das Statut des 3. Standes sagt auch nichts über die Wahl der Bürgervertreter. Das EGfÖ ermöglicht jeder Stadt entweder sich selbst zur Wahl des BV eine Regelung zu geben, durch Abstimmung der Bürger (was die Zustimmung des Erzherzogs übrigens meiner Meinung nach erzwingt, weil das Gesetz die Form vorgibt, wie diese Art des Dekretes verabschiedet wird) oder aber durch Gewohnheitsrecht. Gewohnheitsrecht steht ja immer zur Verfügung und niemand wird es anzweifeln, außer er will jemandem etwas oder? Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass der Regent kein Dekret das nicht gerade Schaden für die Bürger einer Stadt bedeuten würde einfach so ablehnen würde.
Natürlich kann man jetzt unseren geschätzten Richter Irving damit beauftragen eine Rechtsklärung zu veranlassen, aber mal ehrlich... müssen wir das? Müssen wir danach das RKG - das übrigens tendenziell Wochen damit beschäftigt ist und sich im Provinzrecht nicht wirklich auskennt und dem man die Dorfdekrete allesamt mitgeben müsste - danach mit der Überprüfung beschäftigen?
Natürlich kann man den Paragraphen ändern oder streichen. Nur frage ich mich ob da wirklich Handlungsbedarf besteht.
Ich habe zumindest erfahren können, dass wir in Linz einen Bürgervertreter haben, der mir gegenüber offen und aktiv aufgetreten ist. Das zumindest freut mich sehr. Und solange die Bürgervertreter sich zumindest grundsätzlich im 3. Stand beteiligen ist das gut, ansonsten müssen wir uns vielleicht nicht die Frage stellen ob das Gesetz gut ist, sondern ob wir nicht die Bürgervertreter besser vorbereiten müssen. Die Bürgermeister sind oft nicht aufgeklärt über die Aufgaben des BV, das übernimmt dieser Paragraph sehr gut. Allein diesen Nutzen sollte man nicht außer Acht lassen. Denn damit können wir Bürgermeister potentiellen Kandidaten ihre Aufgaben auch anhand eines übergeordneten Gesetzes erklären. Darüber ob Bürgervertreter generell Sinn machen oder nicht sollten wir uns dann in den Ständen diskutieren." Wobei sie kurz in Richtung der anwesenden lächelte. Sie hatte einfach mal ihre Meinung dazu gesagt. Das Gesetz schadete nicht, es nutzte nur. Und wenn man das juristische bedachte durfte sie sicher auch objektiv an die Sache ran gehen.
((OFF: Und darüber ob man externe Foren und Skype nutzen soll kann man im Biergarten toll diskutieren. ))
Natürlich kann man jetzt unseren geschätzten Richter Irving damit beauftragen eine Rechtsklärung zu veranlassen, aber mal ehrlich... müssen wir das? Müssen wir danach das RKG - das übrigens tendenziell Wochen damit beschäftigt ist und sich im Provinzrecht nicht wirklich auskennt und dem man die Dorfdekrete allesamt mitgeben müsste - danach mit der Überprüfung beschäftigen?
Natürlich kann man den Paragraphen ändern oder streichen. Nur frage ich mich ob da wirklich Handlungsbedarf besteht.
Ich habe zumindest erfahren können, dass wir in Linz einen Bürgervertreter haben, der mir gegenüber offen und aktiv aufgetreten ist. Das zumindest freut mich sehr. Und solange die Bürgervertreter sich zumindest grundsätzlich im 3. Stand beteiligen ist das gut, ansonsten müssen wir uns vielleicht nicht die Frage stellen ob das Gesetz gut ist, sondern ob wir nicht die Bürgervertreter besser vorbereiten müssen. Die Bürgermeister sind oft nicht aufgeklärt über die Aufgaben des BV, das übernimmt dieser Paragraph sehr gut. Allein diesen Nutzen sollte man nicht außer Acht lassen. Denn damit können wir Bürgermeister potentiellen Kandidaten ihre Aufgaben auch anhand eines übergeordneten Gesetzes erklären. Darüber ob Bürgervertreter generell Sinn machen oder nicht sollten wir uns dann in den Ständen diskutieren." Wobei sie kurz in Richtung der anwesenden lächelte. Sie hatte einfach mal ihre Meinung dazu gesagt. Das Gesetz schadete nicht, es nutzte nur. Und wenn man das juristische bedachte durfte sie sicher auch objektiv an die Sache ran gehen.
((OFF: Und darüber ob man externe Foren und Skype nutzen soll kann man im Biergarten toll diskutieren. ))
Andrine- Anzahl der Beiträge : 1224
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Re: §10 Bürgervertreter
Anna schrieb:Ihr habt behauptet das Herr Bogdan hier keinen Zugang hätte und das stimmt einfach nicht.Der ehrenwerte Twoflower hat es ja erklärt
Wo bitte hat er Zugang? Außer dass er sehen und hören kann was gesprochen wird, aber nichts zu sagen kann?
Kann man das Schloßgespenst bemühen? Ich würde mich stark wundern, wenn er sich an der Pforte registriert hatte. Sofern er sich nicht vertan hat, den so wurde es mir übermittelt.
Die Frage ist nicht ob er Zugang hat, sondern ob er MUSS, um bei Sachen mitzureden. Würde in der Hinsicht nicht auf Bogdan beschränken, war ein Allgemeingedanke für alle die sich nicht unbedingt aufs Schloß schleppen wollen, wo man eine Alternative schafft, die keiner braucht. Aber ich verdrehe gerade höchstens meine Augen und entschuldige mich am Thema vorbei geredet zu haben. § 10... also dann.
Irving- Anzahl der Beiträge : 1429
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Re: §10 Bürgervertreter
Danke für Eure Stellungsnahme werter Irving. Doch hier geht es um den Bürgervertreter. Wenn Ihr eine Neue Diskussion eröffnen wollt, um die Sinnigkeit oder Rechtmäßigkeit des Schlosses ... so sehr Euch jetzt motiviert und herzlichst eingeladen diese an einem eigenen Ort zu eröffnen und zu starten. Dann kann es hier zu Sache weitergehen. Ich schätze Eure aktive Gegenwart in den Themen tatsächlich mehr als die passiv ...
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: §10 Bürgervertreter
Sehe ich das richtig, dass nach der Änderung des Dekretrechts in der letzten LP, außer Frey niemand mehr Änderungsbedarf beim Paragraphen "Bürgervertreter" sieht?
Falls doch, bitte melden. Ansonsten kann man meiner Meinung dieses Thema schließen.
Falls doch, bitte melden. Ansonsten kann man meiner Meinung dieses Thema schließen.
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Major in Reserve
Twoflower- Richter
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Re: §10 Bürgervertreter
dem schliesse ich mich an. kommt hier nichts wird es sonntag geschlossen
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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