Erzherzogtum Österreich
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MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung

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Beitrag von Kryptokrat Fr März 24, 2017 1:00 pm

Da man nicht editieren kann - mir ist einefallen, dass es zur Gendarmerie eh kein"Handbuch" oder Gesetzestext gibt ... - will ich noch etwas ergänzen zu:

Kryptokrat schrieb:...
Was den OFR betrifft, eine seiner eigentliche Hauptaufgabe fällt ja hier in Ö weg, da wir beschlossen haben vor zig Jahren (!), dass Ö keine Gendarmerie aufstellt! - Dies wär sonst eine tägliche Aufgaben, nur für diejenigen, die nie OFR waren bzw. noch nie was davon gehört haben. ;-) ...

Wenn wieder einmal die Höllenschwestern oder ähnliche Gruppen auftauchen, wäre da eine sofortige Einberufung von Gendarmen nicht hilfreich? Hierüber sollte sich der Sicherheitsrat durchaus mal mal wieder Gedanken machen, und bei anderen Provinzen, die dieses System pflegen, nachfragen, wie die Erfahrungen sind.
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Beitrag von avallyn Fr Apr 14, 2017 12:50 pm

Wie siehts jetzt hieraus? Geht es noch weiter, gibts eine Abstimmung, nehmen wir es ins Gesetz?

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Beitrag von Twoflower Sa Apr 15, 2017 8:42 pm

Aus meiner Sicht sollten wir darüber abstimmen.
Ob man §17a unbedingt ins EGfÖ aufnehmen muss, darüber kann man diskutieren. Aber die Änderung des MGÖ ist nicht ganz unwichtig.

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Beitrag von Kthar von Ktharrak Sa Apr 15, 2017 11:56 pm

Ich habe kurz über die Diskussion drüber gelesen und mir ist aufgefallen, dass man alles, wie besprochen in den Vorschlag eingebaut hat, bis auf die Anforderung, dass auch drin zu stehen habe, dass die Provinz für die Zahlung dieser Gelder verantwortlich sei. Solle man das noch nach korrigieren?
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Beitrag von Kryptokrat So Apr 16, 2017 1:18 am

Ich dachte, dass wär sowieso klar, aber hast recht, steht nicht! ^^
Ja, rein damit.
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Beitrag von Twoflower Mi Apr 19, 2017 2:05 pm

Stimmt, das habe ich offenbar übersehen.

EGfÖ schrieb:
§17a Bürgerwehren

(1) Bürgerwehren sind zivile Gruppen zur Sicherung der Rathäuser, die vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aufgestellt werden.
(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Bürgerwehren und die erzherzögliche Armee.
(3) Die Provinz zahlt Mitgliedern der Bürgerwehr eine Entlohnung in der Höhe von 18 Talern pro Einsatztag und Person.

MGÖ schrieb:
§13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs

(1) Die Genehmigung zur Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs des Erzherzogtums Österreich wird von Armeeführer und Hauptmann erteilt. Besteht Uneinigkeit zwischen Hauptmann und Armeeführer, so entscheidet der Erzherzog.
(2) Zivile Personen, die in Einheiten des Militärs aufgenommen werden, gelten für die Dauer ihres Einsatzes als Soldaten und unterliegen damit den Regelungen des MGÖ. Die Armeeführung ist verpflichtet sie vor der Aufnahme über diese Regelungen aufzuklären.
(2.1) Ausgenommen ist die Beteiligung an Einsätzen zur Verteidigung oder Rückeroberung von Rathäusern eines Rathauses vor Stürmern. Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr.
(3) Zivile Personen können keine Befehlsgewalt ausüben.

EGfÖ §18 schrieb:(2) Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten und bei der Ausreise ist der direkteste Weg aus der Provinz zu wählen.

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Beitrag von avallyn Mi Apr 19, 2017 2:30 pm

(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Bürgerwehren und die erzherzögliche Armee.

Wäre es nicht besser, da zu schreiben:
...er koordiniert die Bürgerwehren und die Zusammenarbeit mit der erzherzöglichen Armee.

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Beitrag von Twoflower Mi Apr 19, 2017 9:05 pm

Ja, ist klarer. Nicht, dass ein OFR auf die Idee kommt, die Armee koordinieren zu wollen. Wink

EGfÖ schrieb:
§17a Bürgerwehren

(1) Bürgerwehren sind zivile Gruppen zur Sicherung der Rathäuser, die vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aufgestellt werden.
(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Zusammenarbeit der Bürgerwehren mit der erzherzögliche Armee.
(3) Die Provinz zahlt Mitgliedern der Bürgerwehr eine Entlohnung in der Höhe von 18 Talern pro Einsatztag und Person.

MGÖ schrieb:
§13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs

(1) Die Genehmigung zur Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs des Erzherzogtums Österreich wird von Armeeführer und Hauptmann erteilt. Besteht Uneinigkeit zwischen Hauptmann und Armeeführer, so entscheidet der Erzherzog.
(2) Zivile Personen, die in Einheiten des Militärs aufgenommen werden, gelten für die Dauer ihres Einsatzes als Soldaten und unterliegen damit den Regelungen des MGÖ. Die Armeeführung ist verpflichtet sie vor der Aufnahme über diese Regelungen aufzuklären.
(2.1) Ausgenommen ist die Beteiligung an Einsätzen zur Verteidigung oder Rückeroberung von Rathäusern eines Rathauses vor Stürmern. Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr.
(3) Zivile Personen können keine Befehlsgewalt ausüben.

EGfÖ §18 schrieb:(2) Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten und bei der Ausreise ist der direkteste Weg aus der Provinz zu wählen.

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Beitrag von avallyn Mi Apr 19, 2017 9:26 pm

Für mich passt das so.

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Beitrag von Lorencz Do Apr 20, 2017 9:23 am

Nicht ganz.

In 17a/2 gehört der Dativ gerettet: "mit der erzherzöglichen Armee."

In 13/2.1 könnten wir dann gleich einen Verweis machen: "Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr gemäß § 17a EGfÖ."
Außerdem möchte ich wieder gegen meine persönlichen Windmühlen kämpfen: Absatz 2.1 würde viel hübscher aussehen, wenn es ein Absatz 3 wäre.
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Beitrag von Twoflower Do Apr 20, 2017 1:09 pm

Rettet dem Dativ! Wink
Aber (2.1) bleibt, weil der Absatz logisch zu (2) gehört, indem er eine Ausnahme davon spezifiziert. Diese logische Zugehörigkeit würde verloren gehen, wenn es Absatz (3) wäre.

EGfÖ schrieb:
§17a Bürgerwehren

(1) Bürgerwehren sind zivile Gruppen zur Sicherung der Rathäuser, die vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aufgestellt werden.
(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Zusammenarbeit der Bürgerwehren mit der erzherzöglichen Armee.
(3) Die Provinz zahlt Mitgliedern der Bürgerwehr eine Entlohnung in der Höhe von 18 Talern pro Einsatztag und Person.

MGÖ schrieb:
§13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs

(1) Die Genehmigung zur Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs des Erzherzogtums Österreich wird von Armeeführer und Hauptmann erteilt. Besteht Uneinigkeit zwischen Hauptmann und Armeeführer, so entscheidet der Erzherzog.
(2) Zivile Personen, die in Einheiten des Militärs aufgenommen werden, gelten für die Dauer ihres Einsatzes als Soldaten und unterliegen damit den Regelungen des MGÖ. Die Armeeführung ist verpflichtet sie vor der Aufnahme über diese Regelungen aufzuklären.
(2.1) Ausgenommen ist die Beteiligung an Einsätzen zur Verteidigung oder Rückeroberung von Rathäusern eines Rathauses vor Stürmern. Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr gemäß §17a EGfÖ.
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Beitrag von Lorencz Do Apr 20, 2017 4:19 pm

Twoflower schrieb:Aber (2.1) bleibt, weil der Absatz logisch zu (2) gehört, indem er eine Ausnahme davon spezifiziert. Diese logische Zugehörigkeit würde verloren gehen, wenn es Absatz (3) wäre.

1. Ein guter Jurist schaut sich immer den ganzen Paragraphen an (bzw. sogar die gesamte Systematik) und erkennt die darin enthaltene Logik.
2. Kann man einen Zusatz setzen à la "Ausgenommen von Absatz 2 ist die Beteiligung ...". Alternativ kann auch 2.1 komplett in Absatz 2 wandern, aber da sich manche Herrschaften vor einem längeren (Gesetzes-)Text fürchten, würde ich mit dieser Forderung noch alleiniger auf weiter Flur stehen als bisher schon.

Wink
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Beitrag von avallyn Do Apr 20, 2017 5:27 pm

*schaut Lorencz böse an*

Die Gesetze lesen nicht nur Juristen, sondern auch einfache Bürger.
Auch die sollen sie verstehen, sind ja hier nicht am RKG.
Ob die Juristen alle gut sind, sei ebenfalls dahingestellt.

So ist der Paragraph gut verständlich und du willst alles verkomplizieren?


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Beitrag von Twoflower Do Apr 20, 2017 5:32 pm

Das hatten wir schon: Mehrere Sätze pro Absatz machen den Absatz schwerer zitierbar.

Aber ich will dir deine Windmühlen nicht nehmen. Wink

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Beitrag von Kryptokrat Fr Apr 21, 2017 1:27 am

ähm ... alles soweit ok, nur net "vor Stürmern", sondern von Stürmern".
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Beitrag von Lorencz Fr Apr 21, 2017 8:59 am

Dann bleibt noch immer mein Vorschlag von "Ausgenommen von Absatz 2 ist die Beteiligung ...". Wer da eine Verkomplizierung der Gesetze finden will, war wohl beim Ostereiersuchen nicht ganz ausgelastet. Wink

Krypto: wenn du das mit den Stürmern meinst, das in rot steht - das kommt eh raus.
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Beitrag von Twoflower Fr Apr 21, 2017 9:51 am

Ich durfte gar keine Ostereier suchen. Sad
Keine Verkomplizierung. Aber zwei Wörter und eine Ziffer, die man durch einen eleganten Punkt samt Ziffer ersetzen kann. Wink
Und im übrigen führe ich als mein Standardargument die Einheitlichkeit der Gesetzestext an.

Wenns sonst keine Anregungen mehr gibt, könnten wir zur Abstimmung schreiten, oder?
Auch wenn ich die höchstwahrscheinlich verpasse ... Wink

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Beitrag von Lorencz Fr Apr 21, 2017 9:39 pm

Armer Two, nächstes Jahr versteckt dir der Osterhase was, versprochen. Wink

So verschieden sind Geschmäcker, du findest es elegant, ich find es scheußlich und in diesem Fall sogar stillos, weil wenn man schon eine Untergliederung einführt, müssen es immer zumindest zwei Unterpunkte sein.
Übrigens zweifle ich ein wenig dein Standardargument an. Wenn du dein geneigtes Auge auf § 25 Absatz 2 EGfÖ lenken möchtest? Wenn du weitere Beispiele willst: § 12 Abs 3 und 4, § 19 Abs 3 und § 22 Abs 8. Nix mit Einheitlichkeit. Very Happy
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Beitrag von Twoflower Fr Apr 21, 2017 9:54 pm

Wo steht geschrieben, dass in einer Hierarchie jeder Vorgesetzte mindestens 2 Untergebene haben muss?
Es gibt in der Armee unter dem AF auch nur einen OSK, oder es gibt Lanzen mit einem Anführer und nur einem, der ihm folgt, oder auf Schniggen hat der Kapitän nur einen untergeordneten Matrosen.

Aber wir schweifen sehr weit ab ... Wink

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Beitrag von avallyn Fr Apr 21, 2017 10:28 pm

Ich würde es für sinnvoll halten wenn unser Regent abstimmen lässt.

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Beitrag von Rajakel Fr Apr 21, 2017 11:39 pm

Ich denke auch, dass wir hier zur Abstimmung schreiten können. Wir können ja beide Versionen abgeben, dann sehen wir wer aller was ästhetisch findet. Wink
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Beitrag von Lorencz Sa Apr 22, 2017 8:50 am

Ja, weil der gute Two vergleicht jetzt endgültig Äpfel mit Kirchtürmen. Wink
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Beitrag von Twoflower Mo Mai 01, 2017 8:33 pm

Ich vergleiche gar nichts, ich erläute lediglich an Hand von Beispielen das Wesen von Hierarchien und dass es somit absolut keinen Grund gibt, warum ein Punkt nicht nur einen Unterpunkt haben soll. Wink

Aber das alles tut inhaltlich schon lange nichts mehr zur Sache. Ich bitte, die Abstimmung zu eröffnen.

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Beitrag von Richarde Fr Mai 05, 2017 4:15 pm

Richarde verfolgt die Diskussion, schweigend.

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Beitrag von Belafarinrod Di Mai 16, 2017 10:59 am

dicht.

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