MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Da man nicht editieren kann - mir ist einefallen, dass es zur Gendarmerie eh kein"Handbuch" oder Gesetzestext gibt ... - will ich noch etwas ergänzen zu:
Wenn wieder einmal die Höllenschwestern oder ähnliche Gruppen auftauchen, wäre da eine sofortige Einberufung von Gendarmen nicht hilfreich? Hierüber sollte sich der Sicherheitsrat durchaus mal mal wieder Gedanken machen, und bei anderen Provinzen, die dieses System pflegen, nachfragen, wie die Erfahrungen sind.
Kryptokrat schrieb:...
Was den OFR betrifft, eine seiner eigentliche Hauptaufgabe fällt ja hier in Ö weg, da wir beschlossen haben vor zig Jahren (!), dass Ö keine Gendarmerie aufstellt! - Dies wär sonst eine tägliche Aufgaben, nur für diejenigen, die nie OFR waren bzw. noch nie was davon gehört haben. ;-) ...
Wenn wieder einmal die Höllenschwestern oder ähnliche Gruppen auftauchen, wäre da eine sofortige Einberufung von Gendarmen nicht hilfreich? Hierüber sollte sich der Sicherheitsrat durchaus mal mal wieder Gedanken machen, und bei anderen Provinzen, die dieses System pflegen, nachfragen, wie die Erfahrungen sind.
Kryptokrat- Anzahl der Beiträge : 6314
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Wie siehts jetzt hieraus? Geht es noch weiter, gibts eine Abstimmung, nehmen wir es ins Gesetz?
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Aus meiner Sicht sollten wir darüber abstimmen.
Ob man §17a unbedingt ins EGfÖ aufnehmen muss, darüber kann man diskutieren. Aber die Änderung des MGÖ ist nicht ganz unwichtig.
Ob man §17a unbedingt ins EGfÖ aufnehmen muss, darüber kann man diskutieren. Aber die Änderung des MGÖ ist nicht ganz unwichtig.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Ich habe kurz über die Diskussion drüber gelesen und mir ist aufgefallen, dass man alles, wie besprochen in den Vorschlag eingebaut hat, bis auf die Anforderung, dass auch drin zu stehen habe, dass die Provinz für die Zahlung dieser Gelder verantwortlich sei. Solle man das noch nach korrigieren?
Kthar von Ktharrak- Anzahl der Beiträge : 2917
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Ich dachte, dass wär sowieso klar, aber hast recht, steht nicht! ^^
Ja, rein damit.
Ja, rein damit.
Kryptokrat- Anzahl der Beiträge : 6314
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Stimmt, das habe ich offenbar übersehen.
EGfÖ schrieb:
§17a Bürgerwehren
(1) Bürgerwehren sind zivile Gruppen zur Sicherung der Rathäuser, die vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aufgestellt werden.
(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Bürgerwehren und die erzherzögliche Armee.
(3) Die Provinz zahlt Mitgliedern der Bürgerwehr eine Entlohnung in der Höhe von 18 Talern pro Einsatztag und Person.
MGÖ schrieb:
§13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs
(1) Die Genehmigung zur Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs des Erzherzogtums Österreich wird von Armeeführer und Hauptmann erteilt. Besteht Uneinigkeit zwischen Hauptmann und Armeeführer, so entscheidet der Erzherzog.
(2) Zivile Personen, die in Einheiten des Militärs aufgenommen werden, gelten für die Dauer ihres Einsatzes als Soldaten und unterliegen damit den Regelungen des MGÖ. Die Armeeführung ist verpflichtet sie vor der Aufnahme über diese Regelungen aufzuklären.
(2.1) Ausgenommen ist die Beteiligung an Einsätzen zur Verteidigung oder Rückeroberung von Rathäusern eines Rathauses vor Stürmern. Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr.
(3) Zivile Personen können keine Befehlsgewalt ausüben.
EGfÖ §18 schrieb:(2) Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten und bei der Ausreise ist der direkteste Weg aus der Provinz zu wählen.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Bürgerwehren und die erzherzögliche Armee.
Wäre es nicht besser, da zu schreiben:
...er koordiniert die Bürgerwehren und die Zusammenarbeit mit der erzherzöglichen Armee.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Ja, ist klarer. Nicht, dass ein OFR auf die Idee kommt, die Armee koordinieren zu wollen.
EGfÖ schrieb:
§17a Bürgerwehren
(1) Bürgerwehren sind zivile Gruppen zur Sicherung der Rathäuser, die vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aufgestellt werden.
(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Zusammenarbeit der Bürgerwehren mit der erzherzögliche Armee.
(3) Die Provinz zahlt Mitgliedern der Bürgerwehr eine Entlohnung in der Höhe von 18 Talern pro Einsatztag und Person.
MGÖ schrieb:
§13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs
(1) Die Genehmigung zur Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs des Erzherzogtums Österreich wird von Armeeführer und Hauptmann erteilt. Besteht Uneinigkeit zwischen Hauptmann und Armeeführer, so entscheidet der Erzherzog.
(2) Zivile Personen, die in Einheiten des Militärs aufgenommen werden, gelten für die Dauer ihres Einsatzes als Soldaten und unterliegen damit den Regelungen des MGÖ. Die Armeeführung ist verpflichtet sie vor der Aufnahme über diese Regelungen aufzuklären.
(2.1) Ausgenommen ist die Beteiligung an Einsätzen zur Verteidigung oder Rückeroberung von Rathäusern eines Rathauses vor Stürmern. Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr.
(3) Zivile Personen können keine Befehlsgewalt ausüben.
EGfÖ §18 schrieb:(2) Dieser Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten und bei der Ausreise ist der direkteste Weg aus der Provinz zu wählen.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Für mich passt das so.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Nicht ganz.
In 17a/2 gehört der Dativ gerettet: "mit der erzherzöglichen Armee."
In 13/2.1 könnten wir dann gleich einen Verweis machen: "Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr gemäß § 17a EGfÖ."
Außerdem möchte ich wieder gegen meine persönlichen Windmühlen kämpfen: Absatz 2.1 würde viel hübscher aussehen, wenn es ein Absatz 3 wäre.
In 17a/2 gehört der Dativ gerettet: "mit der erzherzöglichen Armee."
In 13/2.1 könnten wir dann gleich einen Verweis machen: "Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr gemäß § 17a EGfÖ."
Außerdem möchte ich wieder gegen meine persönlichen Windmühlen kämpfen: Absatz 2.1 würde viel hübscher aussehen, wenn es ein Absatz 3 wäre.
Lorencz- Anzahl der Beiträge : 4322
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Rettet dem Dativ!
Aber (2.1) bleibt, weil der Absatz logisch zu (2) gehört, indem er eine Ausnahme davon spezifiziert. Diese logische Zugehörigkeit würde verloren gehen, wenn es Absatz (3) wäre.
Aber (2.1) bleibt, weil der Absatz logisch zu (2) gehört, indem er eine Ausnahme davon spezifiziert. Diese logische Zugehörigkeit würde verloren gehen, wenn es Absatz (3) wäre.
EGfÖ schrieb:
§17a Bürgerwehren
(1) Bürgerwehren sind zivile Gruppen zur Sicherung der Rathäuser, die vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde aufgestellt werden.
(2) Der Oberste Feldrichter unterstützt die Bürgermeister in allen Belangen, die die Bürgerwehr betreffen, und er koordiniert die Zusammenarbeit der Bürgerwehren mit der erzherzöglichen Armee.
(3) Die Provinz zahlt Mitgliedern der Bürgerwehr eine Entlohnung in der Höhe von 18 Talern pro Einsatztag und Person.
MGÖ schrieb:
§13 Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs
(1) Die Genehmigung zur Einbindung ziviler Personen in Einheiten des Militärs des Erzherzogtums Österreich wird von Armeeführer und Hauptmann erteilt. Besteht Uneinigkeit zwischen Hauptmann und Armeeführer, so entscheidet der Erzherzog.
(2) Zivile Personen, die in Einheiten des Militärs aufgenommen werden, gelten für die Dauer ihres Einsatzes als Soldaten und unterliegen damit den Regelungen des MGÖ. Die Armeeführung ist verpflichtet sie vor der Aufnahme über diese Regelungen aufzuklären.
(2.1) Ausgenommen ist die Beteiligung an Einsätzen zur Verteidigung oder Rückeroberung von Rathäusern eines Rathauses vor Stürmern. Diese gelten als Einsatz der Bürgerwehr gemäß §17a EGfÖ.
(3) Zivile Personen können keine Befehlsgewalt ausüben.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Twoflower schrieb:Aber (2.1) bleibt, weil der Absatz logisch zu (2) gehört, indem er eine Ausnahme davon spezifiziert. Diese logische Zugehörigkeit würde verloren gehen, wenn es Absatz (3) wäre.
1. Ein guter Jurist schaut sich immer den ganzen Paragraphen an (bzw. sogar die gesamte Systematik) und erkennt die darin enthaltene Logik.
2. Kann man einen Zusatz setzen à la "Ausgenommen von Absatz 2 ist die Beteiligung ...". Alternativ kann auch 2.1 komplett in Absatz 2 wandern, aber da sich manche Herrschaften vor einem längeren (Gesetzes-)Text fürchten, würde ich mit dieser Forderung noch alleiniger auf weiter Flur stehen als bisher schon.
Lorencz- Anzahl der Beiträge : 4322
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
*schaut Lorencz böse an*
Die Gesetze lesen nicht nur Juristen, sondern auch einfache Bürger.
Auch die sollen sie verstehen, sind ja hier nicht am RKG.
Ob die Juristen alle gut sind, sei ebenfalls dahingestellt.
So ist der Paragraph gut verständlich und du willst alles verkomplizieren?
Die Gesetze lesen nicht nur Juristen, sondern auch einfache Bürger.
Auch die sollen sie verstehen, sind ja hier nicht am RKG.
Ob die Juristen alle gut sind, sei ebenfalls dahingestellt.
So ist der Paragraph gut verständlich und du willst alles verkomplizieren?
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Das hatten wir schon: Mehrere Sätze pro Absatz machen den Absatz schwerer zitierbar.
Aber ich will dir deine Windmühlen nicht nehmen.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
ähm ... alles soweit ok, nur net "vor Stürmern", sondern von Stürmern".
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Dann bleibt noch immer mein Vorschlag von "Ausgenommen von Absatz 2 ist die Beteiligung ...". Wer da eine Verkomplizierung der Gesetze finden will, war wohl beim Ostereiersuchen nicht ganz ausgelastet.
Krypto: wenn du das mit den Stürmern meinst, das in rot steht - das kommt eh raus.
Krypto: wenn du das mit den Stürmern meinst, das in rot steht - das kommt eh raus.
Lorencz- Anzahl der Beiträge : 4322
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Ich durfte gar keine Ostereier suchen.
Keine Verkomplizierung. Aber zwei Wörter und eine Ziffer, die man durch einen eleganten Punkt samt Ziffer ersetzen kann.
Und im übrigen führe ich als mein Standardargument die Einheitlichkeit der Gesetzestext an.
Wenns sonst keine Anregungen mehr gibt, könnten wir zur Abstimmung schreiten, oder?
Auch wenn ich die höchstwahrscheinlich verpasse ...
Keine Verkomplizierung. Aber zwei Wörter und eine Ziffer, die man durch einen eleganten Punkt samt Ziffer ersetzen kann.
Und im übrigen führe ich als mein Standardargument die Einheitlichkeit der Gesetzestext an.
Wenns sonst keine Anregungen mehr gibt, könnten wir zur Abstimmung schreiten, oder?
Auch wenn ich die höchstwahrscheinlich verpasse ...
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Armer Two, nächstes Jahr versteckt dir der Osterhase was, versprochen.
So verschieden sind Geschmäcker, du findest es elegant, ich find es scheußlich und in diesem Fall sogar stillos, weil wenn man schon eine Untergliederung einführt, müssen es immer zumindest zwei Unterpunkte sein.
Übrigens zweifle ich ein wenig dein Standardargument an. Wenn du dein geneigtes Auge auf § 25 Absatz 2 EGfÖ lenken möchtest? Wenn du weitere Beispiele willst: § 12 Abs 3 und 4, § 19 Abs 3 und § 22 Abs 8. Nix mit Einheitlichkeit.
So verschieden sind Geschmäcker, du findest es elegant, ich find es scheußlich und in diesem Fall sogar stillos, weil wenn man schon eine Untergliederung einführt, müssen es immer zumindest zwei Unterpunkte sein.
Übrigens zweifle ich ein wenig dein Standardargument an. Wenn du dein geneigtes Auge auf § 25 Absatz 2 EGfÖ lenken möchtest? Wenn du weitere Beispiele willst: § 12 Abs 3 und 4, § 19 Abs 3 und § 22 Abs 8. Nix mit Einheitlichkeit.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Wo steht geschrieben, dass in einer Hierarchie jeder Vorgesetzte mindestens 2 Untergebene haben muss?
Es gibt in der Armee unter dem AF auch nur einen OSK, oder es gibt Lanzen mit einem Anführer und nur einem, der ihm folgt, oder auf Schniggen hat der Kapitän nur einen untergeordneten Matrosen.
Aber wir schweifen sehr weit ab ...
Es gibt in der Armee unter dem AF auch nur einen OSK, oder es gibt Lanzen mit einem Anführer und nur einem, der ihm folgt, oder auf Schniggen hat der Kapitän nur einen untergeordneten Matrosen.
Aber wir schweifen sehr weit ab ...
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Ich würde es für sinnvoll halten wenn unser Regent abstimmen lässt.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Ich denke auch, dass wir hier zur Abstimmung schreiten können. Wir können ja beide Versionen abgeben, dann sehen wir wer aller was ästhetisch findet.
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Ja, weil der gute Two vergleicht jetzt endgültig Äpfel mit Kirchtürmen.
Lorencz- Anzahl der Beiträge : 4322
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Ich vergleiche gar nichts, ich erläute lediglich an Hand von Beispielen das Wesen von Hierarchien und dass es somit absolut keinen Grund gibt, warum ein Punkt nicht nur einen Unterpunkt haben soll.
Aber das alles tut inhaltlich schon lange nichts mehr zur Sache. Ich bitte, die Abstimmung zu eröffnen.
Aber das alles tut inhaltlich schon lange nichts mehr zur Sache. Ich bitte, die Abstimmung zu eröffnen.
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Twoflower- Richter
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Re: MGÖ Änderung §13 und §17 Besoldung
Richarde verfolgt die Diskussion, schweigend.
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