Erzherzogtum Österreich
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[Gesetze] Änderung der Vorschreibung der Inventuren für Bürgermeister

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Beitrag von Tyz Fr März 21, 2014 12:13 am

Ein in letzter Zeit immer wieder kehrendes Thema und Problem ... Da einige Bürgermeister die gesetzlich vorgegebenen Inventuren nicht machen wollen, muss hier etwas in einigen Ebenen verändert werden, da sonst die BM´s sich strafbar machen und die Provinz in Haftungen gezogen wird, die sie dann nichts mehr angehen sollten ...


Folgende Gesetze müssten dann wohl angepasst werden ...



    §8 Amtsträger
    (1) Ernennung von Amtsträgern
    1.1 Im Erzherzogtum Österreich werden die Mitglieder des Hohen Rates ebenso wie die Bürgermeister vom Volke gewählt.
    1.2 Der Erzherzog kann für die Dauer einer Ratsperiode nach freiem Ermessen einen Stellvertreter aus dem Kreis der Mitglieder des Hohen Rates ernennen. Die Wirkung dieser Ernennung dauert bis zum Abschluß der folgenden Wahl des Hohen Rates oder bis zu einer Aufhebung durch den Erzherzog.
    1.3 Der Hafenmeister und der stellvertretende Hafenmeister sind Amtsträger im Dienste des Erzherzogtum Österreich und werden von dessen Rat für den jeweiligen Hafen eingesetzt.

    (2) Rechte der Amtsträger
    2.1 Mitglieder des Hohen Rates von Österreich sind durch ihre Ratstätigkeit Mitglieder des Zweiten Standes und können sich als solche für die Wahl als Vertreter des Zweiten Standes in den Reichstag wählen lassen. Wenn ein Mitglied des Hohen Rates von Österreich noch Mitglied des Ersten oder Dritten Standes ist, muss es sich binnen zwei Wochen entscheiden welchem Stand er künftig angehören möchte.
    2.2 Den Bürgermeistern der Gemeinden des Erzherzogtums Österreich steht es frei, in ihren Gemeinden beratende Gremien ohne administrative oder verordnungsrechtliche Kompetenz einzurichten.

    (3) Verpflichtungen der Amtsträger
    3.1 Der Rücktritt von einem Amt ist nur mit Genehmigung des Erzherzogs von Österreich zulässig. Der Bürgervertreter ist davon ausgenommen.
    3.2 Mitgliedern des Hohen Rates, Hafenmeistern, Bürgermeistern und dem Dekan der Universität ist es während ihrer Amtszeit verboten, das Erzherzogtum Österreich ohne schriftliche Genehmigung des Erzherzogs zu verlassen.
    3.3 Amtierenden Bürgermeistern ist es grundsätzlich untersagt, im Hohen Rat von Österreich die Ämter des Erzherzogs, Richters, Staatsanwaltes, Kämmerers oder Handelsbevollmächtigen auszuführen.
    3.4.1 Eine Ausnahme von 3.3 erfolgt ausschließlich dann, wenn es keinen Kandidaten für die oben genannten Ämter gibt. Der Regent hat dann das Recht, eine Ausnahmeregelung von 3.3 zu treffen.
    3.4.2 Das Amt des Regenten ist von der Ausnahmeregelung grundsätzlich ausgeschlossen.
    3.5 Alle Amtspersonen verpflichten sich, ihre Amtsgeschäfte zum Wohle der Gemeinschaft neutral gegenüber allen Personen und Gruppierungen auszuüben.
    3.6 Die Bürgermeister sind verpflichtet, einmal wöchentlich eine Inventur des gesamten Rathausinventars anzufertigen und vorzulegen. Näheres hierzu regelt die Inventurverordnung des Handelsbevollmächtigten von Österreich.
    (4) Vergehen gegen §8 können je nach Schwere als Störung des öffentlichen Friedens, als Verrat oder in besonders schweren Fällen auch als Hochverrat bestraft werden.



Dadurch das der BM dann natürlich tun und lassen kann wie er denkt, keinem auffallen wird wie er mit dem ihm übertragenen Werten umgeht, sprich ob er sie in die eigene Tasche wirtschaftet ...muss auch der Notstand verändert werden ...den wieso sollte dann die Provinz für die Dörfer einspringen, da können wir auch gleich den Bürgermeistern das Geld aus der Provinz direkt geben^^ *ironie*



    §17 Notstand

    (1) Der Bürgermeister einer Gemeinde hat die Möglichkeit, bei wirtschaftlichem Misstand - einschließlich, aber nicht nur: Grundversorgung kann nicht mehr gewährleistet werden, anfallende Kosten können nicht mehr bezahlt werden - den amtierenden Rat darüber zu informieren, dies zu belegen und um Notstandshilfe von Seiten der Provinz anzusuchen.
    (1.1.) Der Entscheid zur Gewährung der Notstandshilfe wird nach Prüfung durch den HBV und 2 weiteren Ratsmitgliedern gewährt und muss vom amtierenden Regenten genehmigt werden.
    (1.1.2.) Über das Ausmaß der Notstandshilfe entscheidet der Regent auf Basis einer mit HBV und Kämmerer erstellten Empfehlung. Diese Empfehlung ist für den Regenten nicht bindend.

    (2) Der Regent kann bei erkennbarer Misswirtschaft sowie bei ungesetzlichem Handeln, Inaktivität oder Abwesenheit des Bürgermeisters, umgehend den exekutiven Notstand für eine Gemeinde des Erzherzogtums Österreich verfügen.
    (2.1) Der exekutive Notstand endet entweder durch Mehrheitsbeschluss des Rates oder mit der Wahl eines neuen Bürgermeisters.

    §19 Kurator

    (1) Im Falle eines exekutiven Notstandes in einer Gemeinde kann vom Erzherzog ein Kurator für diese Gemeinde eingesetzt werden.
    (2) Der Kurator übernimmt soweit möglich sämtliche Rechte und Pflichten des Bürgermeisters.
    (3) Der Bürgermeister einer Gemeinde, über die der Notstand verfügt wurde, hat den Anweisungen des Kurators ohne Ausnahme Folge zu leisten.
    (4) Vergehen gegen §19 (3) sind als Verrat, in schweren Fällen als Hochverrat strafbar



Die in rot gehören dann gestrichen .... dazu gehört eine Regelung in den § zwecks den Sicherungsmandaten rein, in welcher die Provinz von der Haftung über jene ausgeschlossen wird. Die Provinz kann sie zur Verfügung stellen, haftet aber nicht für deren Benutzung und bei missbräuchlicher Nutzung.

Es sollte eigentlich ein geben und nehmen zwischen Provinz und Bürgermeistern sein, leider sieht man das so nicht. Seit beginn der LP läuft unser HBV den korrekten Inventuren nach, bis nun ich selber die BM`s in ihren Räumlichkeiten darauf aufmerksam machte, was im Gesetz verankert ist. Da der Tenor in die Richtung geht, das sie diese Inventur für Überflüssig halten und nicht wirklich gewillt sind jene zu machen, gehören hier Änderungen getätigt, den im Moment verstossen einige BM´s gegen das gültige Gesetz.

...da ich aber auch nicht einsehe das nur die Provinz geben soll, gehört jene auch geschützt und der Notstand raus genommen, da man sonst wohl bald nur noch für die Dörfer aufkommt, weil ja keine Kontrolle mehr vorhanden wäre, der BM sich ohne das es jemand mitbekommt die Sachen des Rathauses einverleibt, der nachfolgende Bm würde dann ein leeres Rathaus vorfinden und die Provinz auf Grund des Notstandes  dann das Rathaus wieder anfüllen? Das kann es dann auch nicht sein, finde ich ....

Ob hier ein einfaches Streichen wie gerade von mir vorgeschlagen oder eine Abänderung sinnvoller ist, gehört besprochen ...Fakt ist, das eine Änderung erfolgen muss, den es kann nicht sein das der HBV den Bm´s ständig hinterher laufen muss, bei etwas was jene nicht wollen und sich stur stellen ...das ist dann eine Verschwendung der Zeit und Energie des HBV´s für nichts und wieder nichts ....
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Beitrag von Tyz Fr März 21, 2014 12:17 am

Zur Ergänzung ... ich unterstelle natürlich keinem BM das er in die eigene Tasche wirtschaften will und deswegen gegen die Inventur ist ... aber man weiss nie ...wie nun des öfteren erlebt ...man kann niemanden wirklich einschätzen ... sind ja nun inzwischen drei Bürgermeister mit dem Vermögen ihrer Städte dahin gewesen ... davor ist man nie gefeit ....
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Beitrag von Twoflower Fr März 21, 2014 12:24 am

Nachdem ich immer wieder und schon seit längerer Zeit, Kritik der BM an den Inventuren höre, kann ich nicht ausschließen, dass diese berechtigt ist.

Deshalb meine Frage: Wie genau sieht diese Inventur aus und was genau regelt die Inventurverordnung des HBV?

Im übrigen: Mit dieser Argumentation müssen wir den Notstand auch ohne Änderung des §8(3.6) streichen. Auch bei ordnungsgemäßem Vorlegen einer Inventur kann niemand überprüfen, ob diese korrekt ist.

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Beitrag von Tyz Fr März 21, 2014 12:27 am

So sieht die momentan gültige Inventurverordnung aus ...

Inventurverordnung - neu:

Eine Inventur hat Folgendes zu beinhalten:
Datum der Inventur
Rathaus Inventar
Kauf- und Verkaufsangebote Rathaus
Sicherungsmandat
Kauf- und Verkaufsangebote Sicherungsmandat
Rathaus-Wirtshaus
Laufende Aufträge - Übersicht
Laufende Aufträge - Einzelaufträge
Cashflow
Abschlussrechnung (Bargeld+Wirtshaus+Auftrag+Warenbestand) (Screen oder Selbstberechnung)
Steuererhebung (schriftlicher Vermerk mit Datum)
Steuerrückzahlung an die Provinz (Schriftlicher Vermerk: XX/XX/1461 XX:XX : Sie haben der Provinz Erzherzogtum von Österreich im Namen der Stadt XY X Taler überwiesen.)
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Beitrag von Froni Fr März 21, 2014 8:10 am

Ich glaube da sollten wir auch mal die Bürger befragen, ob sie bereit sind alle Konsequenzen zu tragen wenn die Bürgermeister keine Inventuren mehr vorlegen müssen. Ich bin sehr dafür, das der Rat die Inventurenverodnungen streicht und aber sich da auch rechtlich abdeckt. Sicher muss der Rat die Provinz dann ausbaden was da schief lief, aber die Schuld kann keiner dann mehr bei der Provinz suchen. Tust du verstehen wie ich das meinen tu? Wie man gesehen hat, tut eine Inventur nicht vor Raub schützen, und wenn ein Rathaus vor der Pleite steht, dann ist das nun auch die alleinige Aufgabe des Bürgermeisters den Rat und die Provinz mit einzubeziehen. Tut die Provinz dann helfen sollen, soll der Bürgermeister dann die Aufzeichnungen und alles offenlegen damit man das auch nachvollziehen kann was er getan oder nicht getan hat.
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Beitrag von Janos Fr März 21, 2014 9:02 am

*legt den Ratsmantel ab und spricht mal als Bürgermeister*

Für mich stellt die Inventur kein Problem dar. Hat man sie einmal ordentlich angelegt ist sie in ca. 15 Minuten erledigt. Da benötige ich für die ausführliche Buchhaltung die ich für meine Bürger mache, um einiges länger. Warum mache ich mir diese Arbeit? Nun ich sehe es als meine Pflicht den Bürger mit einzubinden und ihm zu zeigen was mit seinen Geldern passiert. Da dies die einfache Inventur nicht kann, führe ich eine etwas grössere Bilanz, ähnlich jener die die Wirtschaft der Provinz ausfüllt. Für mich ist es so in Ordnung, weil auch ich selber dann sehe wohin welche Gelder fliessen, kann beziffern wie viel Taler der Wald schluckt oder die Milizen.

Warum sich andere durch die Inventur kontrolliert fühlen, oder wie es anderorts bezeichnet wurde, eine Leine angelegt bekommen verstehe ich persönlich nicht. Ich sehe die Inventur auch als eine Absicherung meiner Person, zeigt sie dem Rat bzw. der Wirtschaft wie ich gearbeitet habe, was an Vermögen da war, sollte etwas passieren, so kann es dann nicht mir zur Last gelegt werden.

Natürlich kann man betrügen, verfälschen und der gleichen, aber seien wir uns ehrlich, jemand der das Rathaus um sein Geld bringen will, der wird es immer können. Die letzten Vorfälle tragen auch nicht wirklich dazu bei, das das Vertrauen wieder wächst, ganz im Gegenteil, das Misstrauen wird noch mehr geschürt.

Hier sollte man , wie ich finde, viel mehr auf die Bürger zu gehen, ihnen erklären was der Bürgermeister ohne gröbere Probleme anstellen kann wenn er böses im Sinn hat, die Bürger sensibilisieren das sie überlegen sollten wen sie wählen. Das nicht jedes leichtfertig gegebene Wahlversprechen auch wirklich umsetzbar wäre, sondern nur gegeben wird um eine Wahl zu gewinnen. Das der Bürger viel mehr hinterfragen sollte um zu erkennen ob derjenige es den ehrlich meint mit ihnen. Sicher wird man auch dann nicht sein, aber viele kleine Stückchen tragen ein wenig dazu bei um die Möglichkeiten so gering zu halten wie möglich.

*legt das Ratsmäntelchen wieder an und lauscht dem kommendem*
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Beitrag von Arnubil Fr März 21, 2014 9:37 am

Janos, du der die Buchhaltung führt, kann auch nachweisen, wohin die Gelder geflossen sind. Jemand der rein die Inventur macht, so wie sie meines wissens gemacht wird, beinhaltet z.B. keinen Cashflow, denn das wäre Buchhaltung. Und ich werde auch hier nochmal sagen, das dies ÜBERARBEITET gehört und nicht einfach gestrichen.
Ich habe die Inventur nochmals erledigt und gemacht, weise aber zum Xten mal daraufhin dass sie geändert gehört und so wie das Gesetz derzeit steht ist es nicht in Ordnung, weil die Inventurverurordnung ((mit screens)) zeigt wie sie gemacht gehört und sie für einen leihen der nicht gerade Buchhaltung versteht auch untragbar ist.
Aber über diese gesamten Punkte will man nicht reden und ich bin es leid, ständig darauf hinzuweisen.

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Beitrag von Esurk Fr März 21, 2014 10:03 am

Was gehörte denn geändert in Euren Augen Arnubil, ich kann mir als nicht Bürgermeister leider kein Bild darüber machen.

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Beitrag von Arnubil Fr März 21, 2014 11:03 am

1) Ist die Inventurverordnung im Spiel zu aufwendig
2) Kann kein Cashflow erstellt werden, wenn man nicht mitschreibt was ein und verkauft wird, was ebenfalls zu aufwendig ist
3) Ist es für Leihen zu kompliziert
4) Screens und Docs sind sicher hilfreich, dürfen aber nicht verlangt werden und zu sagen, dann schreibs halt mit der Hand ist anscheinend nur für mich etwas heftig.


Sinnhaft oder zu Aufwendig
Um die Inventur Sinnhaft zu machen, müssten die Ein und Ausgänge dokumentiert werden, was ich als Spieler nicht akzeptiere, dass es meine pflicht ist, meine zeit zu opfern und jeder neue Bürgermeister wird in dieses Boot und diese Pflicht einfach auf die Nase gebunden. Und sagt mir nicht, er könnte es nachlesen. Kaum einer schaut in die Gesetze bevor er BM oder im Rat sitzt, außer er wird gerade ausgeraubt und nicht mal dann.

Und mal so am Rande. Ausschlag wieso dies diskutiert wird, ist rein die Tatsache, dass die Regentin mit Bestrafung per Gesetz gedroht hat, nur weil sie nicht den HBV gefragt hat, und/oder freundlich die Bürgermeister gefragt hat.

Schönen Tag noch.

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Beitrag von Esurk Fr März 21, 2014 11:26 am

Aber wie liese es sich vereinbaren das zB ein neuer Bürgermeister das Amt übernehmen kann ohne das selber Kentnisse über abrechnungen hat, der alte aber gleichzeitig geschützt ist und nicht einfach angezeigt wird vom neuen, so ala der hat Taler geklaut.

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Beitrag von Arnubil Fr März 21, 2014 1:07 pm

Beweisen lasst sich dies wenn wir uns ehrlich sind, so oder so nicht. Außer er macht eine Videoaufnahme wie er das Sicherungsmandat zurück gibt. Und rein theoretisch könnte man so eine auch fälschen.
Die Inventur wie sie jetzt besteht macht meiner Meinung (kann mich irren Wink ) folgendes:

1) regelmässige Aufzeichnung des Warenbestandes
hier würde reichen die Abschrift von Wh, inventar Rathaus, markt rathaus, Inventar Sicherungsmandat, Markt Sicherungsmandat & Mandate
Klingt viel, ist handgeschrieben auch viel, doch das sehe ich ein, dass dies regelmässig dokumentiert wird. ABER nicht zusammen gerechnet wird!

2) Die schon erwähnte Zusammen Rechnung, welches Google Docs erfordert macht folgendes:
Waren einen Wert (von der Provinz vorgegeben) zuweisen und dadurch einen Gesamtwert des Rathauses bestimmen.

Wieso macht das keinen Sinn wöchentlich zu machen?
Weil nicht jede Woche irgend etwas passiert ist. (Raub oder BM übergabe)
Diese Zusammenrechnung würde also reichen, wenn man sie beim BM wechsel macht. Und das direkt am vortag der übergabe und am darauf folgenden Tag vom nächsten BM. Um einen direkten Vergleich zu haben. Damit das aber Sinn macht. MUSS jede Ware die am Markt in der Zwischenzeit verkauft wurde notiert werden, genauso wie bekommene Waren. Sonst würde das Ergebnis wieder verfälschen und man sieht nicht wo das Geld jetzt hin gekommen ist.

3) Geldfluss
Man erkennt an der Inventur keinen Geldfluss. Somit der Wert des Rathauses in der Woche A zu Woche B, oder C (man kann ja auch Woche A mit C vergleichen um zu sehen ob mehr Geld drinn ist) sagt nur aus ich hab jetzt mehr oder weniger Geld drinnen im Rathaus. Wieso geht aus der Inventur nicht hervor!

Was deutlich macht wieso Punkt 2 und somit die Zusammenrechnung unnötig ist, weil man eh nicht erkennt was genau da jetzt passiert ist mit dem Geld.

4) Preise von der Provinz
Wie schon erwähnt kann es innerhalb eines Tages natürlich zu Handels/Tausch/Borggeschäfte kommen und somit zu einer Verfälschung des Vergleiches zwischen erster und zweiter Zusammenrechnung. Dazu kommt, dass durch die Handelsgeschäfte eine evtl falscher Preis für die Ware vergeben wird, da der Preis von der Provinz kommt. Und je nachdem wie viel man handelt und um wie viel die preise nicht stimmen, kommt es zu einer extremeren oder weniger schlimmen verzehrung des Wertes. Das Ergebniss wird sozuagen bei jedem Einkauf (falsch gerückt) oder Verkauf (richtig gerückt), was einem Bürgermeister einfach sorgen bereitet, weil dadurch plötzlich 200 Taler weg sein können.

Zusammenfassend kann man sagen:
Eine regelmässige "Kontrolle" des gesamten Rathausinventars ist gut für den Nachweis was verschwunden ist und ist auch da lückenhaft und gibt keine genaue Aussage was verschwunden ist (fehlende Handels/borg/Tauschgeschäfte). Umso näher der Zeitraum des Geschehens und des Nachweises umso genauer ist die Aussagekraft.

Eine Zusammenrechnung macht nur Sinn, wenn man folgendes wissen will:
Was ist verschwunden (hier wären eigene Preise des Rathauses sinnvoller, fall nicht vorhanden kann man noch immer auf allgemeine preise zugreifen)
Welches Rathaus ist platz 1

Der HBV hat keinen Vorteil von der Inventur, außer das er Arbeit damit hat, sie zu kontrollieren. Das er dabei nur kontrollieren kann, ob von den Screens richtig abgeschrieben wurde und vll ob der richtige Preis eingesetzt wurde, weil die Zusammenrechnung und der Vergleich zur letzten Woche nichts aussagt, macht mich umso stutziger was genau "kontrolliert" wird. Und genau diese kontrolle und der Vergleich zwischen den zwei wochen, der nachweislich nichts aussagt ohne Buchhaltung lässt die Bürgermeister an die Decke gehen, weil sie haben ja plötzlich 500 Taler vll Minus gemacht und das nur weil sie Brot verkauft haben. Oder das Geld welches für den Bootsbau bestimmt war ausgegeben, oder oder oder.

Und rein theoretisch müsste man denjenigen dann doch anklagen. Immerhin ist Geld verschwunden. Das ist mal fakt. Und wer sollte es denn sonst sein, außer der BM? Der BM ist abhängig davon, ob der HBV es ihm Vorwirft, oder ihm glaubt.
Da es KEIN Beweis ist, eine Abschrift zu führen und auch sonst nichts bringt bei Raub, sollte das Gesetz abgeändert, oder aufgelöst werden.

noch ein Bsp:
Rathausinventar
BM 1 schreibt immer mehr Geld rein, obwohl es nicht da ist, nur um zu zeigen, dass das Rathaus plus macht.
Nennt falls er gefragt wird gute Gründe woher das Geld kommt (z.B. Spenden). Und gut ist.
BM 2 übernimmt das Rathaus und schreit auf, hey da fehlt Geld.

BM1 sagt BM 2 hats genommen.
BM2 sagt BM 1 hats genommen.
Wer war es?
Wort gegen Wort. Im Zweifel für DIE angeklagten.


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Beitrag von Arates Fr März 21, 2014 1:47 pm

Inventur Definition:
Eine Inventur ist die Auflistung aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens dies wird durch Wiegen, Messen, Zählen oder Schätzen erreicht.

Eine Inventur sagt nichts über Gewinn oder Verlust aus dafür benötigt man eine GuV mit Aufwendungen und Erträgen. (Gewinn und Verlustrechnung) Was ich damit sagen will:
Wenn wir es 100% genau haben wollen müssen wir eine richtige Finanzbuchhaltung mit Abschlüssen, T-Konten, Buchungssätzen, Bilanzierung etc. machen. Aber das wollen die BM nicht und ich sicher auch nicht da ich dann meinen Bilanzbuchhalter machen kann.

Es ging bei der Inventur im Prinzip nur darum zu ersehen das nicht riesige Mengen an Geld verschwinden und wenn doch, dass mal nachgefragt werden kann. Für mich nichts weltbewegendes zumal ich die Inventur für die Provinz täglich mache. An der Inventur erkennen zu wollen wer wie viel Gewinn gemacht hat ist... naja sagen wir darauf guckt man nicht wirklich... Die Sogenannte Preisliste welche herumgeistert sind Richtpreise und nur kalkulatorisch an zu sehen. Keinesfalls real. Wir alle Wissen das die Preise in Wirklichkeit anders aussehen. In der Wirtschaft werden häufig kalkulatorische Kosten (Meist in Form von kalkulatorischen Zinsen bei Investitionsentscheidungen) angesetzt um Dinge zu bewerten. Um etwas richtig zu bewerten werden die Durchschnittskosten der Einkäufe einer Periode ermittelt. Oder es wird ein Preis angefordert welcher dem momentanen Zeitwert entspricht. Das ist bei Ton wie wir alle wissen der ungefair bei 3,50 liegt momentan nicht der Fall da dieser mit 12 angegeben wurde. Was meiner Meinung nach als Weltfremd erachtet werden kann.
Faktum ist ob ich mir die Inventuren weiterhin ansehe oder nicht ist mir schlicht und ergreifend egal. Was ich aber auch verstehe ist das wenn die BM für ihr Hab und Gut schutz wollen müssens teilweise auch was abliefern. Das ist nicht böse gemeint es ist aber ein Fakt. Wenn die Provinz sich hier nun rauszieht wird jedes Dorf eigenverantwortlich handeln müssen. Keine Mandate, keine Messe mehr. Welche nur mal so nebenbei nicht in zwei Minuten erledigt ist. Ich nehme auch an das die Kriminalitätsrate, nachdem bekannt wird wie es sich geändert hat, steigen wird. Sind alles Dinge die es zu berücksichtigen gilt.
Ich bin gerne HBV und versuche ja auch in dem Sinne der BM's zu handeln (erinnere an Aktionen wo ich günstigere Waren eher an die Dörfer als an  die Provinz geschoben habe). Meiner Meinung nach kostet halt alles was man tut etwas. Keine Inventuren mehr (was durchaus laut geworden ist hier und da) kostet dann teilweise die Unterstützung der Provinz, weil man sie ja auch nicht mehr in die Bücher blicken lässt. Bin da sehr neutral. Ich verstehe das es Zeit kostet aber dafür "bekommt" man ja auch etwas.
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Beitrag von Arates Fr März 21, 2014 2:16 pm

Arnubil schrieb:1) regelmässige Aufzeichnung des Warenbestandes
hier würde reichen die Abschrift von Wh, inventar Rathaus, markt rathaus, Inventar Sicherungsmandat, Markt Sicherungsmandat & Mandate
Klingt viel, ist handgeschrieben auch viel, doch das sehe ich ein, dass dies regelmässig dokumentiert wird. ABER nicht zusammen gerechnet wird!

Das entspricht dem Grundsatz einer Inventur. Es wird aber meist zusammen gerechnet um dem gesamten Inventar einen Namen zu geben. Man zieht daraus aber keine Rückschlüsse auf die GuV da rollen sich mir als Kaufmann die Nägel auf.

Arnubil schrieb:2) Die schon erwähnte Zusammen Rechnung, welches Google Docs erfordert macht folgendes:
Waren einen Wert (von der Provinz vorgegeben) zuweisen und dadurch einen Gesamtwert des Rathauses bestimmen.

Wieso macht das keinen Sinn wöchentlich zu machen?
Weil nicht jede Woche irgend etwas passiert ist. (Raub oder BM übergabe)
Diese Zusammenrechnung würde also reichen, wenn man sie beim BM wechsel macht. Und das direkt am vortag der übergabe und am darauf folgenden Tag vom nächsten BM. Um einen direkten Vergleich zu haben. Damit das aber Sinn macht. MUSS jede Ware die am Markt in der Zwischenzeit verkauft wurde notiert werden, genauso wie bekommene Waren. Sonst würde das Ergebnis wieder verfälschen und man sieht nicht wo das Geld jetzt hin gekommen ist.

Es gibt das Modell der permanenten Inventur die wäre genauer und täglich. Das was wir hier machen ist das Modell der Stichtagsinventur. Ergo einmal die Woche zu einem Stichtag.

Arnubil schrieb:3) Geldfluss
Man erkennt an der Inventur keinen Geldfluss. Somit der Wert des Rathauses in der Woche A zu Woche B, oder C (man kann ja auch Woche A mit C vergleichen um zu sehen ob mehr Geld drinn ist) sagt nur aus ich hab jetzt mehr oder weniger Geld drinnen im Rathaus. Wieso geht aus der Inventur nicht hervor!

Was deutlich macht wieso Punkt 2 und somit die Zusammenrechnung unnötig ist, weil man eh nicht erkennt was genau da jetzt passiert ist mit dem Geld.

Anlegen einer GuV und T-Konten mit Buchungssätzen und genauem Log damit man ersieht wer wo was wann wie erhalten hat. Würde das genauer machen. Aber das wollen weder die BM's eintragen noch ich kontrollieren.

Arnubil schrieb:
4) Preise von der Provinz
Wie schon erwähnt kann es innerhalb eines Tages natürlich zu Handels/Tausch/Borggeschäfte kommen und somit zu einer Verfälschung des Vergleiches zwischen erster und zweiter Zusammenrechnung. Dazu kommt, dass durch die Handelsgeschäfte eine evtl falscher Preis für die Ware vergeben wird, da der Preis von der Provinz kommt. Und je nachdem wie viel man handelt und um wie viel die preise nicht stimmen, kommt es zu einer extremeren oder weniger schlimmen verzehrung des Wertes. Das Ergebniss wird sozuagen bei jedem Einkauf (falsch gerückt) oder Verkauf (richtig gerückt), was einem Bürgermeister einfach sorgen bereitet, weil dadurch plötzlich 200 Taler weg sein können.

Wie ich schon sagte kalkulatorisch nicht real kleiner aber feiner Unterschied.

Die Inventuren sind nicht völlig sinnlos sie zeigen den derzeitigen Bestand im Rathaus auf. Sie sagen aber nichts über Gewinn und Verlust oder ähnliches aus sollen sie auch nicht. Es geht einzig und allein darum zu zeigen: Das ist wertmäßig vorhanden.

Abschließend kann man noch sagen jeder kann bescheißen. Und ich möchte nicht wissen wie viele günstige Waren vom Markt ins Inventar und dann ans RH und schlieslich an die Provinz verkaufen. Ich werfe es keinem vor aber ich weiß das dies teilweise gängige Praxis ist. Wenn wirklich größere Abweichungen wären würde ich mir die kompletten ereignisse im Notfall zeigen lassen und gut wäre. Aber wie wir schon mehrmals sagten es geht hier um Leben und leben lassen...
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Beitrag von Esurk Fr März 21, 2014 2:48 pm

Zu Punkt ein ist meine Meinung das selbe wenn der Rat es nach aktuellen stand wünscht obliegt selbigen auch die Prüfung, das zusammenrechnen.
Auch zum zweiten Punkt wenn die Provinz es mit bestimmten Zahlen gerechnet haben will, soll selbige es tun sie benötigt dazu nur die Angaben der Bürgermeister kann aber die Verantwortung etwas zu wollen dann nicht weiterschieben sofern alle Daten vom Bürgermeister dieses zu errechnen abgegeben werden.

Aber bevor wir hier über Abschaffung von Gesetzen reden, gäbe ist eine Möglichkeit aus Eurer Sicht dieses für Bürgermeister im Büro so zu gestalten das wenn der Bürgermeister es selbst wünsch, sei es für sich oder zur Kontrolle durch dritte, diese Sachen zu übermitteln ohne gegen bestehende Gesetze zu verstoßen?

Wenn ja wie sähe diese aus?

Und wird so etwas von den Bürgermeistern noch gewünscht?
Wenn dieses nicht so ist dann können wir als Rat zusammen mit den Bürgermeistern schauen wie wir die Gesetze dahingehend ändern.

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Beitrag von Arnubil Fr März 21, 2014 6:04 pm

Für mich als Bürgermeister wäre eine Auflistung aller Waren (per Screenshot), ohne Zusammenrechnung denk ich vollkommen ausreichend. Dies müsste dann nur auch so in der Inventurverordnung stehen.
Es ist also ein Daumen mal pi Spiel und zusätzlich kommt noch folgendes:

Es bleibt aber doch auch, dass Problem, dass es immer "ausreden" / "tatsachen" gibt die einen Verlust im Rathaus Budget erklären. Ganz einfaches Beispiel, beruht auf einer Tatsache ( ihr könnt es mir glauben oder nicht Smile): Wien hat derzeit 200 Taler im Budget, welches nicht Wien gehört, da Wien dieses Geld für jemanden aufbewahrt.

Weitere Bsp:
Genauso wie Geld was man bekommt für ein Schiffsbau.
Genauso wie verliehenes Geld um z.B. Felder zu fördern.

Zusätzlich kommt noch dazu, dass durch Fehleingaben in der google Docs ebenfalls plötzlich geldsummen verschwinden.

Da es aber eigentlich keinen Unterschied macht bei Raub wie viel gestohlen wurde, sondern das gestohlen wurde, könnte man das Gesetz doch auch einfach nur entschärfen.
z.B. 2 Tage verzug? Bei einer Inventur die Zeitmässig vollkommen irrelevant ist?
Mindest einmal in zwei Wochen würde z.B. auch reichen, oder? (empfohlen einmal die Woche)


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Beitrag von Arnubil Fr März 21, 2014 6:29 pm

Ich möchte noch hinzufügen, dass ich eine Inventur Veränderung nicht ganz so als muss sehe, wie die Gesetzesänderung, zur Abschwächung des Gesetzes.

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Beitrag von Esurk Fr März 21, 2014 6:34 pm

Wir sehen die anderen Bürgermeister das habt ihr mal mit ihnen gesprochen gibt es da noch Vorschläge?
Würde Ihr mir ein Beispiel geben einer solchen Inventurverordnung ( ohne SC damit wir mal im Richtervertrag bleiben) so als involvierter habt Ihr da doch einen besseren Blick für.

Und ja ich muss zustimmen, die Verordnung oben vermittelt auch mir ein wenig den Eindruck, das ein HBV bzw. die Wirtschaftsabteilung eines Rates, weniger Arbeit hat obwohl ein Rat ja nach Zahlen verlangt.

Wenn Ihr möchtet könnt ihr ja mal Vorschläge und Ideen der anderen Bürgermeister hier mit hertragen oder ladet sie ein.
Selbst bin ich zwar die kommenden Tage mal in der Erholung aber so findet man mal einen Weg der für alle Beteiligten einen Konsens darstellen kann. Es wäre mit zumindest eine Ehre.



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Beitrag von Andrine Fr März 21, 2014 10:50 pm

Wie wäre es wenn man die Inventuren einfach monatlich macht?

Einmal am Anfang der Amtszeit und einmal am Ende der Amtszeit.

Dann müssten wir uns nur ein neues System für die Feld- und Berutssteuern überlegen. Vielleicht auch ein bedarfsdeckenderes System?
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Beitrag von Twoflower Sa März 22, 2014 12:51 am

Wie wärs damit das Thema einfach sachlich mit den BM zu besprechen? Auf Augenhöhe und nicht im Kommandoton.

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Beitrag von Arates Sa März 22, 2014 11:52 pm

Ich habe es den Bürgermeistern gesagt das sie sich hier bitte zu äußern und hoffe das sie es tun.

NACHTRAG:
Da mich die Meinung ALLER Bürgermeister zu dem Thema als zuständiger Handelsbevollmächtigter interessiert. Müsst auch keine ewig langen Texte schreiben mir reicht nen Statement damit wir wissen wo wir stehen. Könnt aber auch Romane schreiben ich für meinen Teil werd sie mir alle durchlesen.
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Beitrag von Gast So März 23, 2014 6:03 pm

Ohne groß auf bisher gesagtes oder angedeutetes oder sonstiges eingehen zu wollen, würde ich gerne meine Meinung zu dem Thema, aber auch den ein oder anderen Vorschlag dazu, kund geben. Vielleicht hilft es ja in die Diskussion frischen Wind hinein zu bringen.

Im großen und ganzen halte ich Inventuren des Rathauses für nicht schlecht, wenn ich sehe was Janos macht, an dieser Stelle ein großes Lob, genau so würde ich mir vorstellen es auch zu machen, einfach, weil ein wenig Arbeit am Tag einem eine ganze Menge Arbeit einmal die Woche abnehmen kann. Durchaus ist mir und ich denke auch jedem Anderen hier bewusst, dass nicht jeder die Möglichkeit hat täglich die Zeit zu investieren, die für eine ausführliche "Buchhaltung" nötig wäre. Allerdings ist es meiner Meinung nach sinnvoll, vor allem vor und nach der Bürgermeisterwahl, dabei unabhängig ob ein Wechsel stattgefunden hat oder nicht, eine Aufstellung zu machen, welche Waren sich im Rathaus befinden, wie viel Geld sich dort befindet, was am Markt liegt, etc. Warum das allerdings der HBV überprüfen muss, das verstehe ich nicht und sehe es auch als überflüssige Arbeit für seinen, durchaus sowieso schon umfangreichen, Aufgabenbereich.

Ebenso halte ich die Sicherungsmandate für wenig sinnvoll. Meiner Meinung nach verkomplizieren sie einige Angelegenheiten unnötig und wirklich Schutz, z.b. vor dem Durchbrennen des Bürgermeisters damit, bieten sie nicht. Österreich als Randprovinz, mit genug Möglichkeiten das Herzogtum schnell in, für die Gerichtsbarkeit Österreichs, unerreichbare Provinzen zu verlassen, ist zu hoch. Des Weiteren weiß ich, dass ein Rathaus auch nach einem Sturm und leeren Kassen durchaus in der Lage ist sich aus eigener und der Kraft der Bürger der Stadt wieder aufzurichten. In solchen Fällen ist eine gute Zusammenarbeit unabdingbar. Ich habe selbst schon erlebt, dass ein leergeräumtes Rathaus durch zunächst erbrachte Spenden der Bürger, später durch geschicktes Handeln, sich innerhalb kürzester Zeit wieder soweit aufgerappelt hatte, dass man von einem guten Zustand sprechen konnte. Ich sehe es so, dass die Sicherungsmandate einige zu sehr in Versuchung führen könnten, zumal die Möglichkeit besteht, dass im Falle eines Raubes, das Rathaus durch die Provinz wieder halbwegs hergestellt wird. Ich glaube Österreich hat genug Verluste erlitten um den Rathäusern ein selbstständiges Handeln und Wiederaufbauen zugestehen zu müssen. Sicher, ich kenne die Lage des Erzherzogtums nicht, aber ich sehe es nun mal so, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, dass die Rathäuser es auch ohne Unterstützung wieder schaffen können, sollte ein Sturm stattgefunden haben oder der Bürgermeister die Rathauskasse geplündert haben.

Um aber auf die Inventuren zurück zu kommen, sehe ich einen weiteren Vorteil, der dafür sprechen würde. Im Falle von Bedrohung mehrerer Städte durch Aufständische, nehmen wir als Beispiel Mistelbach und Wien, kann die Inventur schnell Aufschluss darüber geben, welche Stadt, nun, nennen wir es "schützenswerter" ist. Was ich damit meine ist folgendes. Nehmen wir an Mistelbach verfügt über ein Inventar, das 5000 Taler beträgt und 2000 Taler Warenwerte besitzt. Wien hingegen würde nur 1500 Taler und Waren im Wert von 1000 Talern besitzen, so wäre auf einem Blick, bei gemachter Inventur, erkennbar, dass Mistelbach den größeren Verlust erleiden würde, einen höheren Aufwand benötigen würde die Waren rechtzeitig zu sichern und daher "schützenswerter" ist. Was nicht bedeuten soll, dass Linz nicht schützenswert ist. Ich hoffe es wird klar, was ich meine.

Meinem Erachten nach geht es bei den Inventuren nicht darum die Bürgermeister zu überwachen, ich glaube der HBV hat durchaus anderes und wichtigeres zu tun. Jeder Bürgermeister sollte sich aber umgehend darüber klar werden, was es bedeuten würde die komplette Unterstützung der Provinz zu verlieren. Denn, wenn die Provinz die Messe einstellen würde, wie von Arates erwähnt wurde, würde das bedeuten, dass der Handel untereinander auf die Straßen verlegt werden würde, wenn er denn überhaupt noch stattfinden würde. Wir alle wissen wie unsicher die Straßen sein können. Ich bin mir nicht sicher, ob die Bürger unserer Städte erfreut darüber wären, wenn sie darunter zu leiden hätten, dass die von ihnen gewählten Bürgermeister, jene Menschen, in die sie ihr Vertrauen stecken, eine Inventur verweigern und dadurch ihre Waren von möglichen Banditen gefährdet werden. Durchaus verstehe ich aber die Überlegung des Rates die Unterstützungen einzustellen, wenn von den Bürgermeistern keine Gegenleistung erbracht wird.

In meinem Augen ist es für jeden Bürgermeister, der Handel betriebt, sei es mit einem anderen Bürgermeister, der Provinz, oder einem Bürger oder Reisendem, unerlässlich sich eine Notiz darüber zu machen, zu welchem Preis er die Ware gekauft hat. Ob diese Notiz nun handschriftlich gemacht wird oder man sie sich merken kann, sei mal dahin gestellt. Aber wenn ich Handel betreiben will, muss ich den Überblick darüber behalten können welche Waren ich zu welchem Preis angekauft habe, sprich auch, zu welchem Preis ich sie wieder verkaufen kann. Zumindest habe ich es so auf Reisen gemacht. Damit möchte ich natürlich nicht sagen, dass jemand der das nicht tut keinen Überblick hat und, dass das die einzig richtige Methode ist um den Überblick zu behalten.

Mit Sicherheit und das habe ich ja schon deutlich gemacht, ist es von Nöten einige Änderungen einzuführen. Meine Vorschläge wären zusammengefasst:
- Abschaffung der Sicherungsmandate -> Mehr Eigenverantwortung der Bürgermeister und Städte
- Abschaffung der Überprüfung der Inventuren durch den HBV
- Anfertigung von Inventuren mindestens vor und nach jeder Bürgermeisterwahl

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Beitrag von Tyz Mi März 26, 2014 7:17 pm

Gibt es hier noch Meinungen von anderen Bürgermeistern und Ratsmitgliedern?


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Beitrag von Esurk Mi März 26, 2014 7:54 pm

Nun von einer Gesetzesänderung würde ich erst mal absehen, da die Art und Weise es ja zu scheinen scheind was die Bürgermeister welche sich gemeldtet haben das Problem der Inventur ist.

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Beitrag von Tyz Mi März 26, 2014 8:00 pm

Nun wir müssen aber etwas ändern, Esurk da wir sonst ein Problem haben.

Den das Gesetz wird missachtet und entweder wir schaffen es ab und geben den Bürgermeistern die Freiheit die sie wollen, da sie in der Inventur eine Kontrolle der Provinz sehen, eine Leine wie man es so schön bezeichnet hatte oder wir klagen sie an, weil das bestehende Gesetz nicht eingehalten wird von jedem?

Du siehst, es muss etwas geändert werden, der Ist Zustand ist nicht tragbar und auch dem HBV der ständig hinterher läuft nicht mehr zumutbar. Der hat so genug zu tun, als noch jedem Bürgermeister ständig hinter her zu betteln das jener den Aufgaben die gesetzlich Festgeschrieben sind nachzukommen.

Wie heisst es so schön ...sie sind vom Bürger gewählt und einzig jenem Rechenschaft schuldig ....so sollen sie meinetwegen die gewünschten Freiheiten haben, mit den Konsequenzen die dies natürlich mit sich bringt. Funktioniert auch in anderen Provinzen, da ich mich informiert habe, also sollte es auch bei uns klappen.
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Beitrag von Esurk Mi März 26, 2014 8:09 pm

hmmm evt ein "kann" Gesetz machen um in den Genuss vom Notstand § zu kommen?
Aber ohne eine solche Zusammenrechnung wie sie aktuell verlangt wird, denn das ist Aufgane der Wirdschaftsabteilung finde ich. Und möchte es BM das nicht so soll er es mitteilen am Tage seines Eides

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