Erzherzogtum Österreich
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[Gesetze] Änderung der Vorschreibung der Inventuren für Bürgermeister

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Beitrag von Esurk Do März 27, 2014 1:40 pm

Nun gehen wir mal davon aus es gäbe kein Gesetz was eine Inventur vorschreibt, was würdet Ihr einem neuen Bürgermeister an die Hand geben so aus eurer Erfahrung.
Es wäre vieleicht etwas was ihr mit allen Bürgermeister zusammen besprechen könntet so das man dem Rat etwas vorlegen kann dann oder?
So hat es ja keine eile und auch hier ist der falsche Platz für so etwas, aber wieder etwas was man anpacken könnte.

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Beitrag von Arnubil Do März 27, 2014 1:47 pm

natürlich gehört dies mit allen Bürgermeistern besprochen.
Ich würde es begrüßen, wenn ihr mein schreiben in den Bürgermeistersaal bringt, damit Rat, als auch BM darüber reden können, doch leider ist mir der Weg zu meiner Zusammenfassung verwehrt.

Grundsätzlich: Die Büro Erklärung, Stadtverteidigung, Infos zur Beweissicherung, Erklärung zum Mandathandel, Erklärung zum Sicherungsmandat, Dekrete (Wie werden sie erstellt, wer muss sie genehmigen, wo müssen sie hinterlegt werden), ...

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Beitrag von Arnubil Do März 27, 2014 1:48 pm

achja provinzsteuer, und so hatte ich glaub ich auch in meiner auflistung...

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Beitrag von Twoflower Do März 27, 2014 1:58 pm

Ich denke, jetzt ist der gute Zeitpunkt gekommen, einen Schritt zurück zu machen und darüber nachzudenken, was wir mit den Inventuren erreichen wollen?

Mir fällt nach der bisherigen Diskussion folgendes ein: (Ich bitte um Ergänzung)
1. Nachweis des Geld- und Warenbestandes im Rathaus.
2. Information der Bürger über die wirtschaftliche Lage der Stadt.
3. Kontrolle der wirtschaftlichen Lage der Stadt um Mängel, Mißwirtschaft, etc. frühzeitig erkennen zu können.

1. betrifft ausschließlich den BM und es reicht, wenn eine Inventur bei Amtsantritt und Amtsniederlegung gemacht wird. Ich finde, es sehr sinnvoll das zu tun und empfehle jedem BM es zu tun. Bleibt für mich die offene Frage, wollen wir die BM gesetzlich dazu zwingen? Ich persönlich finde nicht, dass man es gesetzlich festlegen muss, hab aber auch nichts dagegen, wenn es so festgelegt ist. Wenn es aber die Bestimmung gibt, dann muss die Nichteinhaltung auch sanktioniert werden. Da gebe ich Tyz schon recht.

2. Sehe ich ganz in der Verantwortung des BM und der Bürger, die ihn wählen. Das sehe ich nicht als Grund für eine gesetzliche Regelung.

3. Das dient einerseits der Selbstkontrolle des BM und liegt damit ganz in seiner Verantwortung. Wenn es ihn nicht interessiert, dann wird er auch eine erzwungen erstellte Inventur nicht näher anschauen. Bei einem aktiven BM gehe ich davon aus, dass er das sowieso freiwillig macht.
Nun kommen wir zum heiklen Punkt der Fremdkontrolle durch den Rat: Ich verstehe, dass das von manchen als Beschränkung der Freiheit wahrgenommen wird und teile die Skepsis, dass letztendlich die Kontrolle nur sehr unvollständig sein kann, hat doch niemand im Rat die Möglichkeit, wirklich ins Rathaus zu sehen. Ja, ich weiß, der Inhalt der Sicherungsmandate ist sichtbar, aber da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, diese zu verwenden, kann ein BM immer behaupten, er habe die Gelder und Waren aus irgendeinem Grund im RH gelagert.

Zusammenfassend: Ich (als zugegeben nicht unmittelbar Betroffener) kann mit der jetzigen Regelung der wöchentlichen Inventuren ebenso leben, wie mit einer gesetzlichen Inventur bei Amtsübergabe oder einer völligen Abschaffung der Inventurpflicht.
Über den Inhalt der Inventur muss man dann sicher auch noch reden, aber da sollten wir uns zuvor einigen, ob eine Inventurpflicht bleibt.

Ich wünsche mir, dass sich alle Betroffenen - also BM und Wirtschafter im Rat - am besten öffentlich zusammensetzen und sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen. Sollten sich nicht alle Betroffenen an der Diskussion beteiligen, ist das einfach deren Pech. Sie werden dann mit dem System leben müssen.

Nun aber als - ich bin versucht zu sagen - Trotzreaktion auf das Infragestellen der Inventuren und ihrer Sinnhaftigkeit sämtliche Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Provinz in Frage zu stellen, erscheint mir doch wie das sprichwörtliche Kind mit dem Bade auszuschütten.
Sicherungsmandate, Warenmesse oder eben auch die Notstandshilfe sehe ich nach wie vor als Dienstleistungen, die die Provinz den Gemeinden anbietet und die diese benutzen können oder nicht. Sollten sie zu übermäßigen Kosten für die Provinz führen, dann wird man auch darüber reden können und müssen, wie diese zu decken sind.

Sollten wir dies alles abschaffen, ist Österreich nichts mehr als eine lose Ansammlung von einzelnen Dörfern. Dann können wir gleich die Provinz inklusive Rat abschaffen.

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Beitrag von Arnubil Do März 27, 2014 2:06 pm

Werter Twoflower

Zu Punkt
1)
Seh ich genauso.

2) Die Wirtschaftliche Lage wird durch die Inventur nicht gezeigt. Sollte aber sehr wohl vom BM im Auge behalten werden

3) Wie schon im Punkt 2 erwähnt, zeigt die Inventur ohne Buchhaltung keine Kontrolle. Sie zeigt evtl. einen Schätzwert wie sich der Wert des Rathauses verändert hat. Zu viele Faktoren werden in der Inventur aber nicht berücksichtigt, was dazu führt, dass wenn man diese Faktoren nicht aus der Inventur raus rechnet, oder rein rechnet zu einem falschen Vergleich führt. Daher ist mein Interesse diese Zusammenrechnung zu machen gleich nul, außer es interessiert mich mal, was sind die Waren Wert die grad im Inventar rum liegen.

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Beitrag von Arnubil Do März 27, 2014 2:19 pm

Twoflower schrieb:Nun aber als - ich bin versucht zu sagen - Trotzreaktion auf das Infragestellen der Inventuren und ihrer Sinnhaftigkeit sämtliche Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Provinz in Frage zu stellen, erscheint mir doch wie das sprichwörtliche Kind mit dem Bade auszuschütten

Ich bitte um Berücksichtigung, nur weil dies mehrmals erwähnt wurde, dass dies angeblich der Fall ist, muss es noch lange nicht stimmen. Ich habe weder die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, noch mit der Provinz in Frage gestellt. Dies hat Tyz behauptet, stimmt aber nicht. Tatsächlich habe ich genauso wie die Regentin gedroht damit, dass ich es darauf ankommen lassen werde, wenn sie meint, ich tue meine arbeit nicht, dass ich sie dann mal tatsächlich nicht mache. Aufgrund dessen, da ich glaube, dass das Gesetz nicht rechtskräftig ist. ((Screens und ähnliches dürfen nicht verlangt werden. Und Inventur wurde sowieso gemacht...))

Das es zu einem Rückgang in meiner Fleischlieferung gekommen ist, beruht auf der Tatsache, dass ein anderer Fleischer das gesamte Gerippe mir vor der Nase weg schnappt. Dazu hab ich schon vorkehrungen getroffen, damit es wieder besser wird.


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Beitrag von Esurk Do März 27, 2014 2:35 pm

Ich habe den Leitfaden mal in die Hallen gelegt.

Nun Two ich stimme darin überein, das man nicht alles abschaffen sollte, allerdings ist der Weg welchen wir mit einer im Gesetz hinterlegten Pflichtinventur haben so, das wir als Rat alle Bürgermeister anzeigen müssten.
Ja hege die Befürchtung wird dieser Anklagepunkt aus dem Gesetz genommen das nicht alle Bürgermeister sich der Verantwortung über Ihr Amt immer im Klaren sind, gerade wenn man das erste mal sich zu Wahl stellt.

Aber wie wollte man es sonst lösen, die Worte der Erinnerung nicht als Drohung aufgefasst werden und ein Gesetz bindend ist und solcher Worte eigentlich gar nicht müssten nötig sein da im Rahmen des Gesetzes es eine Pflicht ist diese zu tun.

Esurk musste nun bei den Worten an Two schmunzeln
Und Anubil wenn ich Euch mal anstubsen darf um Euch an Eure Worte zu erinnern nicht mehr darauf eingehen zu wollen, ja es ist schwer aber manchmal hilft ein hinausgehen und etwas Brennholz schlagen.

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Beitrag von Twoflower Do März 27, 2014 2:49 pm

Arnubil, ich sagte auch nicht, dass du die Inventuren nicht gemacht hast.
Ich sagte nur, dass du - wie auch schon andere vor dir - sie bzw. ihre Sinnhaftigkeit infrage gestellt hast.
Und mit der Trotzreaktion meinte ich alle Beteiligten, auch die werte Regentin.

Esurk, deine Befürchtung, dass neue BM nicht genau wissen, worauf sie sich einlassen, teile ich.
Allerdings bezweifle ich, dass jeder, der als BM kandidiert, vorher das EGfÖ genau studiert. Darüber hinaus sind die Aufgaben eines BM vielfältiger als das Erstellen einer Inventur. Aber nur dieser eine Aspekt ist gesetzlich festgeschrieben, alle anderen nicht.

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Beitrag von Arnubil Do März 27, 2014 2:58 pm

Arnubil lächelt und weiß, dass er mit seinen richtig Stellungen genauso die Zünder in der hand hat, doch wie Esurk schon richtig sagt. Es ist nicht einfach, wenn immer wieder etwas erwähnt wird davon, nicht darauf einzugehen. Aber er wirds versuchen.

Danke Two

Es wäre auf alle Fälle schon Hilfreich, wenn das Gesetz, zum Beispiel einmal mindestens in der Amtszeit eine Hinterlegung des Warenbestandes verlangt. Dadurch kann man zumindest herausfinden um welchen Betrag es sich handelt, der bei Raum und ähnlichem entwendet wurde. Den Zeitraum würde ich dann aber definieren, dass z.B in der ersten Woche des Monats der Bürgermeister der die Woche beginnt auch die Inventur vorlegen muss.
Um auf das eigentliche Problem zu kommmen, nämlich die Bestrafung.
Hochverrat wie es derzeit im Gesetz steht ist dafür echt übertrieben.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Strafzahlung zu erfolgen hat, wenn kein genehmigter Verschiebungsgrund der durch den HBV genehmigt werden kann vor liegt.


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Beitrag von Arnubil Do März 27, 2014 2:59 pm

da ich nicht bearbeiten kann.... *raub* bitte ändern

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Beitrag von Tyz Do März 27, 2014 4:58 pm

Tyz schüttelt etwas den Kopf und blickt Arnubil an.

Seid ihr so naiv oder tut ihr nur so naiv um gezielt meine Person zu diffamieren. Glaubt ihr wirklich ich habe mir die Inventuren nicht angeguckt? Keine einzige eurer Inventuren ist wirklich vollständig lt. Inventurverordung. Glaubt ihr wirklich der HBV hat zum Spass zweimal sein Siegel verweigert und die Inventuren nicht abgenommen? Aber wenn es euch Spass macht, verbreitet weiter die Lügen darüber.

Tyz blickt dann in die Runde der Anwesenden

Was ich jedoch nicht einsehen möchte und auch nicht für Zielführend halte ist, das die BM´s aus ihrer Pflicht die einmal die Woche nicht mehr wie 30 Minuten beträgt genommen werden, aber die Wirtschaftler weiter die viele Arbeit die sie für die BM´s machen, tun sollen ...wie kommen sie dazu? Es gibt hier so schon kein Gleichgewicht und dieses soll sich noch weiter verschieben? Den was will man an der Inventur ändern? Selbst Arnubil hat erkannt wenn man nicht alles erfasst, das sie nichts Wert ist .... es sind also in der Inventurverordnung die Punkte erfasst und aufgelistet die auch Sinn machen und auch benötigt werden um überhaupt irgendeinen Rückschluss zu haben. Das die Inventur an sich stimmig ist, beweist Janos Woche für Woche, denn der Wert den die Inventur ergibt, ergibt auch seine doppelte Buchführung die er macht.

Dann blickte sie nochmal zu Arnubil

Die Provinz hat euch nicht unkonventionell geholfen als man euch ein Mandat mit 3000 Talern zur Verfügung stellte um ein Geschäft tätigen zu können welches die Wiener Möglichkeiten überschritten hätte und das in der eigentlich auch für die Provinz nicht einfachen Lage? Und eines sei klar gestellt ....hätte ich ohne Vorwarnung gehandelt, dann wären jene Bürgermeister die einfach die Inventuren nicht nach Gesetzesvorgabe erledigen angeklagt worden und ich wäre gar nicht zu euch in den Bürgermeistersaal gekommen und hätte auf die Gesetzeslage hingewiesen ....

Mehr wollte Tyz dazu gar nicht mehr sagen, man wird es immer und immer wieder drehen nur um selber gut da zu stehen.

Der Fakt der im Raum steht ist einfach jener, das aus Mistelbach die Inventuren seit zwei Wochen komplett fehlen, Wien die letzte Woche fehlt, sowie aus Linz auch die letzte Woche fehlt. Die Inventuren davor zum Teil nicht der gültigen Inventurverordnung entsprechen und hierfür eine Lösung gefunden werden muss, da ich keinen Sinn darin sehe das der HBV Woche für Woche hinterlaufen muss, der Kämmerer Woche für Woche mühevoll raussuchen muss welche Steuern beglichen sind, weil jene Angaben nicht hinterlegt werden, oder lückenhaft sind. Dabei sehe ich es aber nicht als Zielführend an das man es nur den Bürgermeistern einfach macht und jene einfach aus der Pflicht nimmt, aber die Arbeit die die Provinz in Persona  der Wirtschaftler die selbe und aufwendige bleiben soll ....
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Beitrag von Arnubil Do März 27, 2014 5:18 pm

Mir wurde das Siegel verweigert, weil ich die Docs nicht ausgefüllt hatte. Die Auflistung hab ich sehr wohl gemacht. Die Inventur angabe in Wien hat dies nicht verlangt. Darauf hab ich hingewiesen. Wurde wie immer ignoriert.

Als ihr mir dies vorgeworfen habt die Inventur unvollständig zu machen, hatte ich dies mit dem HBV abgesprochen gehabt, dass ich diese Auflistung nachbringe. Aber dies habt ihr nicht erfragt, denn der HBV hätte dies euch erzählt. Also bleibt bei den Tatsachen...

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Beitrag von Arnubil Do März 27, 2014 5:24 pm

Eines soll euch auch klar sein, wenn ihr es nicht schafft, euren Ton zu kontrollieren, werde ich auch nicht immer versuchen einzulenken und auf lieb und nett tun. Ich habe die Nase voll von dieser Art von diskussion.

Wenn ihr es als Vorwarnung seht, zu drohen, dann soll es so sein. Aber wundert Euch nicht, wenn ich es auch tue.

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Beitrag von Tyz Do März 27, 2014 5:29 pm

Kopfschüttelnd blickt sie Arnubil an

Wollt oder könnt ihr es nicht verstehen? Es ist egal was in der vorgezeichneten Version drinnen ist oder eben fehlt ... es wurde euch schon in eurer ersten Amtsperiode von Janos erklärt wo ihr die Inventurverordnung findet und das in jener genau aufgelistet ist, was in der Inventur lt. Gesetz zu sein hat ...einzig und allein jene Verordnung ist durch das Gesetzt gültig und bindend ....und nach dieser ist keine einzige eurer Inventuren korrekt ... das fängt an das vom Wirtshaus der Umsatz fehlt, das die Übersicht der Mandate fehlt, das die Steuerbescheide teilweise fehlen ....aber eure Inventuren sind alle komplett ...ja

Tyz konnte nicht mehr als den Kopf schütteln, sich fragend wie oft sie es wohl noch wiederholen soll, bis es verstanden wird, das einzig die Inventurverordnung vorgibt was in der Inventur zu sein hat und wie sie zu erfolgen hat.
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Beitrag von Arnubil Do März 27, 2014 5:37 pm

Arnubil muss nun laut lachen.
"
Erstens habt ihr mir nie gesagt, was fehlt, sondern einfach nur gesagt irgend etwas fehlt. Ich hab mich mit Arates nach eurem Vorwurf abgesprochen und dieser hat mir versichert, das maximal das Abbild der Zusammenrechnung fehlte und das sei nicht schlimm. Somit die Einzige die anscheinend etwas fehlendes sieht, seid ihr. Wie ich schon mehrfach erwähnt hab, redet euch besser mit dem Zuständigen HBV ab, was ihr eindeutig nicht getan habt.

Die Mandate waren alle immer aufgelistet, was ihr bestimmt meint war die Auflistung was sich gerade im Mandat befindet. Wenn ihr eine Ahnung von Inventuren hättet, wüsstet ihr dass dies nicht relevant ist, da derjenige der das Mandat hat, dort auch 5000 Taler rein schmeißen könnte, wenn es ihm gerade beliebt und somit hat der derzeite Wert welcher sich im Mandat befindet keine Bedeutung, noch geht es das Rathaus oder die Provinz was an, was der Mandatbesitzer mit dem Mandat gerade aufführt!!!

Die Steuerbescheide waren alle vorhanden, nur weil ich die Tagesbilanz und die derzeitige Woche nicht aufliste? Diese sind genauso wenig nötig, aber die Werte Tyz weiß es ja besser...

Ihr könnt Eure Inventurverordnung euch so oft anschauen wie ihr wollt. Ich sage es nochmal. ICh als Bürgermeister muss eine Auflistung laut Gesetz machen, weder Abbilder, noch eine Abschrift in dem sogenannten Doc MUSS ich machen.

einen schönen Tag noch, für mich ist diese Unterhaltung hiermit beendet.

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Beitrag von Tyz Do März 27, 2014 6:26 pm

Tyz blickte ihm nur kopfschüttelnd hinterher, Fakten konnte er einfach nicht ertragen, besonders wenn sie nicht seiner Ansicht entsprachen. Das der HBV vielleicht was übersehen hat, nein das kam ihm ja gar nicht in den Sinn, da hat lieber einfach die Regentin unrecht die ganz bestimmt keine Ahnung von den Inventuren hat. Bei dem Gedanken musste Tyz doch schmunzeln und zeigte ihr einmal mehr,das ihr Gegenüber einfach keine Ahnung hatte und nur die Arbeit die ein Bm zu machen hätte nicht machen möchte, warum auch immer. So widmet sie sich lieber jenen zu mit denen man einfach reden, kann, die ihr nicht unterstellen, das ihr Ton nicht passend sei, wobei sie weder schrie noch LAUT wurde, sondern in ruhigem Ton einfach die Fakten auf den Tisch legte, die nun mal gegeben sind, aber auf dieses Spielchen ging sie gar nicht mehr, jenes wurde schon anderorts versucht und lässt sie kalt.

Nun wir könnten uns evt. am Nachbarn Bayern orientieren. Ich habe mich mit deren HBV bereits unterhalten wie sie es handhaben. Deren Bürgermeister sind der Provinz keinerlei Rechenschaft schuldig, erhalten aber auch keinerlei Unterstützung wenn das Rathaus ausgeraubt wurde, durch wenn auch immer. Die Bürgermeister sind selbst dafür verantwortlich das Rathaus (Waren und Taler)  zu sichern, wie sie dies erledigen ist ihnen selbst überlassen. Die Provinz hilft hier nur im äussersten Notfall. Ihr Gesetz zwecks den Bürgermeistern ist auch dementsprechend kurz ...ich bin mal so frei und zitiere es ...

Art. 3 – Bürgermeister
(1) Die Bürgermeister verwalten ihre Städte in Eigenverantwortung.
(2) Sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen zuständigem Garnissionsleiter und Bürgermeister getroffen wurden, sind vom Bürgermeister mindestens drei Milizen täglich einzustellen.
(3) Bürgermeister sind verpflichtet, Bannern gemäß den Anweisungen des Regenten Einlass in ihr Dorf bzw. ihre Stadt zu gewähren und diese als freundlich einzustufen.
(4) Die Bürgermeister sind verpflichtet, die vom Herzogtum geforderten Summen, zur Deckung des Gesamtbedarfes, aufzubringen.

Ich denke das das einzige was wirklich Sinn macht, eine Gesetzesänderung ist, die den Bürgermeistern sämtliche Freiheiten gibt, den sonst stehen wir hier in ein paar Wochen wieder und diskutieren darüber wieder, weil irgendwo ein neuer Bürgermeister ist dem das nicht passt und das ganze Theater geht von vorne los ...
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Beitrag von Twoflower Do März 27, 2014 8:42 pm

Two seufzt und versucht einen letzten Anlauf ...

Gut, ich nehme zur Kenntnis, dass sich manche BM nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Ich kann und will jetzt nicht überprüfen, wer wann was nicht vorgelegt hat.
Wenn ungesetzliche Handlungen oder Unterlassungen vorliegen, vertraue ich darauf, dass die Justiz diese angemessen behandeln wird.
Mir geht es hier und jetzt um die allgemeine Frage, wie wollen wir zukünftig in Österreich zusammenarbeiten. Schließlich sind wir der Rat und als solcher das gesetzgebende Organ der Provinz.

Dazu wiederhole ich meine Frage von vorhin: Was wollen wir erreichen?
Zum Thema Inventuren habe ich bisher nichts Neues gehört, außer dass es vorgeschrieben ist und eh nur wenig Zeit in Anspruch nimmt. Dass man mit diesem Argument niemand überzeugt, ist wohl wenig überraschend.


Das Beispiel aus Bayern finde ich interessant und überlegenswert. Gibt es weitere Beispiele von anderen Provinzen?

Dennoch fände ich es sehr traurig, wenn wir es bei aller Selbstständigkeit der Gemeinden nicht schaffen, ein Mindestmaß an Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Gemeinden und den Gemeinden und der Provinz zu erreichen.
Wie sich in der Vergangenheit schon öfter gezeigt hat: Gemeinsam sind wir stark! Einzeln werden wir fallen!


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Beitrag von Tyz Do März 27, 2014 9:22 pm

Tyz nickt leicht zu Two,...

Ich kann in anderen Provinzen noch nachfragen ja, um deren Erfahrungen zu hören,  die Gesetze an sich hängen gut sichtbar aus ...

Baden schrieb:§3 Das Bürgermeisteramt


(1) Der Rücktritt vom Bürgermeisteramt ist nur mit Genehmigung des Regenten zulässig.
(2) Bürgermeistern ist es während ihrer Amtszeit verboten, ihre Stadt zu verlassen.
(3) Der Bürgermeister ist verpflichtet, treuhänderisch Geld und Waren der Stadt zu verwalten und die Interessen der Markgrafschaft Baden und seinen Bürger zu vertreten.
(a) Jeder Bürgermeister ist verpflichtet, in seiner Amtszeit, Inventuren im 2 wöchentlichen Intervall durchzuführen. Dazu zählen Geld- und Warenbestände von Rathaus und Taverne, die laufenden und erfüllten Aufträge, Handelsbewegungen und die komplette Finanzstatistik der Stadt. Diese ist im entsprechenden Bereich im Schloss für den HBV und Kämmerer ersichtlich zu hinterlegen.
(4) Der Regent sowie der Handelsbevollmächtigte sind berechtigt jederzeit die Geld- und Warenbestände von Rathaus und Taverne, die laufenden und erfüllten Aufträge, Handelsbewegungen und die komplette Finanzstatistik der Stadt einzusehen. Ebenso ist ihnen auf Anforderung jederzeit Einblick in die durch das Rathaus vergebenen Arbeitsangebote zu gewähren.
(5) Der Bürgermeister hat das Recht- unter Beachtung der Gesetze der Provinz - Dekrete zu erlassen. Diese müssen in den Weinstube sowie dem für die Provinz zugänglichen Aushang der Gesetze veröffentlicht werden und sind sofern nicht anders angegeben ab dem Folgetag rechtskräftig.
(6) Der Rat von Baden kann durch einen Mehrheitsbeschluss Stadtdekrete aufheben.
(7) Bürgermeister, die zu einer Gefängnisstrafe oder zum Tode verurteilt werden, müssen ihr Amt sofort niederlegen. Ausnahmen können vom Regenten genehmigt werden.

http://forum.diekoenigreiche.com/viewtopic.php?t=1944772

Baden hat ein sehr umfangreiches Bürgermeistergesetz, welches Punkte enthält die nicht geregelt werden dürfen  und darin auch eine Inventur festgelegt ...In den Gesetzen von WB habe ich dazu nichts gefunden, was Bürgermeisteramt regelt, einzig das der Regent dort das alleinige Absetzungsrecht hat

Augsburg schrieb:§ 3 – Bürgermeister
(1) Die Bürgermeister sind vom Volke zu wählen und üben ihre Amtsgeschäfte zum Wohle der Dorfgemeinschaft neutral gegenüber Personen, Parteien und sonstigen Gruppierungen aus.
(2) Jeder Bürgermeister ist verpflichtet, am ersten Tage seiner Amtszeit sowie eine Woche nach Amtsantritt, zwei Wochen nach Amtsantritt, drei Wochen nach Amtsantritt und am letzten Tage seiner Amtszeit dem Handelsbevollmächtigten der Provinz Augsburg Nachweise (Screenshots) über das gesamte Rathausvermögen zu erbringen, die im Falle einer Erstürmung des Rathauses als Beweismittel vor Gericht dienen.

Das ist aus Augsburg und auch nicht wirklich dienlich, da wir die Rathäuser leer haben ^^ ...und wie richtig angemerkt wurde, auf Screenshots darf nicht bestanden werden ...die ist in der momentanen Österr. Inventur ja auch nicht vorgeschrieben, man kann auch direkt abschreiben ... (past©)

Nürnberg schrieb:§ 13 Bürgermeister
(1) Der Bürgermeister wird durch das kaiserliche Wahlsystem vom Volk gewählt, ist dem Burggrafen zur Gefolgschaft in Belangen der Burggrafschaft verpflichtet und hat Zugang zu den Räumen der Bürgermeister auf der Burggrafenburg. Ansonsten ist er nur seinem Gewissen und dem Volke verpflichtet.
(2) Der Bürgermeister ist allein berechtigt, Stadtämter einzurichten und geeignet zu besetzen.
(3) Ohne schriftliche Genehmigung des Burggrafen ist es dem Bürgermeister verboten seine Stadt zu verlassen sowie von diesem Amt zurückzutreten.
(4) Der Regent ist berechtigt, einen Bürgermeister abzusetzen und die straffreie Erstürmung eines Rathauses zu verfügen.
(5) Der Bürgermeister hat in allen Belangen der Stadt und des Rathauses gegenüber dem Nürnberger Rat Auskunft zu erteilen, sofern es der Amtsführung der Burggrafschaft dienlich ist.

Das wäre das Nürnberger Gesetz dazu, was unter Punkt 5 gemeint ist, kann ich nicht sagen, werde mich aber erkundigen.
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Beitrag von Tyz Mo März 31, 2014 3:29 pm

Gibts hierzu noch Meldungen Meinungen?
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Beitrag von Esurk Mo März 31, 2014 3:37 pm

in Verbindung mit den Steuern sollten wir dann zu einer Formulierung übergehen denke ich

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Beitrag von Arates Mo März 31, 2014 5:04 pm

Dies hier hat meiner Meinung nach nichts mit den Steuern zu tun. Es geht um die Inventuren.
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Beitrag von Kthar von Ktharrak Mo März 31, 2014 6:12 pm

Mir gefällt Nürnberg recht gut, wobei beim Absatz 5, der einschränkende Halbsatz ruhig gestrichen werden kann. Einblick sollte jederzeit und ohne Begründung verlangt werden dürfen.
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Beitrag von Jurina Mo März 31, 2014 7:26 pm

Baden schrieb:§3 Das Bürgermeisteramt

(1) Der Rücktritt vom Bürgermeisteramt ist nur mit Genehmigung des Regenten zulässig.
(2) Bürgermeistern ist es während ihrer Amtszeit verboten, ihre Stadt zu verlassen.
(3) Der Bürgermeister ist verpflichtet, treuhänderisch Geld und Waren der Stadt zu verwalten und die Interessen der Markgrafschaft Baden und seinen Bürger zu vertreten.
(a) Jeder Bürgermeister ist verpflichtet, in seiner Amtszeit, Inventuren im 2 wöchentlichen Intervall durchzuführen. Dazu zählen Geld- und Warenbestände von Rathaus und Taverne, die laufenden und erfüllten Aufträge, Handelsbewegungen und die komplette Finanzstatistik der Stadt. Diese ist im entsprechenden Bereich im Schloss für den HBV und Kämmerer ersichtlich zu hinterlegen.
(4) Der Regent sowie der Handelsbevollmächtigte sind berechtigt jederzeit die Geld- und Warenbestände von Rathaus und Taverne, die laufenden und erfüllten Aufträge, Handelsbewegungen und die komplette Finanzstatistik der Stadt einzusehen. Ebenso ist ihnen auf Anforderung jederzeit Einblick in die durch das Rathaus vergebenen Arbeitsangebote zu gewähren.
(5) Der Bürgermeister hat das Recht - unter Beachtung der Gesetze der Provinz - Dekrete zu erlassen. Diese müssen in den Weinstube sowie dem für die Provinz zugänglichen Aushang der Gesetze veröffentlicht werden und sind sofern nicht anders angegeben ab dem Folgetag rechtskräftig.
(6) Der Rat von Baden kann durch einen Mehrheitsbeschluss Stadtdekrete aufheben.
(7) Bürgermeister, die zu einer Gefängnisstrafe oder zum Tode verurteilt werden, müssen ihr Amt sofort niederlegen. Ausnahmen können vom Regenten genehmigt werden.

Sofern man sich entschließt die wöchentlichen Inventuren der Bürgermeister abzuschaffen, kann Punkt 3 natürlich auch gestrichen werden. Wobei ich mich dann frage, wie ein BM dann Unstimmigkeiten, zu hohe Ausgaben usw. belegen will.
Punkt 4 jedoch finde ich schon interessant!!!

Jurina

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Beitrag von Kthar von Ktharrak Mo März 31, 2014 8:03 pm

§4 Amtsträger schrieb:
(3.1) Amtierenden Bürgermeistern ist es grundsätzlich untersagt, das Amt des Erzherzogs auszuüben.
(3.2) Amtierenden Bürgermeistern ist es untersagt, das Amt des Richters, Handelsbevollmächtigten oder Kämmerers auszuüben. Gibt es keinen Kandidaten für diese Ämter, kann der Erzherzog eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
(3.3) Der Bürgermeister ist verpflichtet, treuhänderisch Geld und Waren der Stadt zu verwalten und die Interessen des Erzherzogtums Österreich und seinen Bürger zu vertreten.
(3.4) Der Regent, der Kämmerer sowie der Handelsbevollmächtigte sind berechtigt jederzeit die Geld- und Warenbestände von Rathaus und Taverne, die laufenden und erfüllten Aufträge, Handelsbewegungen und die komplette Finanzstatistik der Stadt einzusehen.
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Beitrag von Twoflower Mo März 31, 2014 10:05 pm

Ja, paßt für mich. Die anderen Dinge sind im EGfÖ an anderer Stelle geregelt.

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