Erzherzogtum Österreich
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Änderung des Gesetzes von Österreich

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Beitrag von Froni So Sep 06, 2015 4:26 pm

Ich finde und das schon ein Weilchen das im Gesetz viel zu viel steht, es zu ausführlich ist.. und somit mehr Spielraum für Gesetzesverstöße gegeben ist.. Seid mir bitte nicht böse, denn ich möchte hier niemanden angreifen oder nieder machen der evt am Gesetz mitarbeitete, aber entweder ich bin sehr doof, oder aber ich versteh das nicht.
Nehmen wir als Beispiel das hier:


§12 Handel

(1) Regelungen des Marktes unterliegen dem amtierenden Bürgermeister.
(2) Ein Handel kann geschützt werden, indem eine Mitteilung in der Halle des jeweiligen Ortes hinterlegt wird, die Art, Menge und Preis der gehandelten Waren sowie den Zeitpunkt des Handels enthalten muss.
(3) Widerrechtlich erstandene Waren, die nach (2) geschützt wurden, müssen umgehend zurück gegeben werden.
(4) Waren, die von anderen auf dem Markt angeboten werden und die in einen nach (2) geschützt Handel eingreifen, müssen umgehend zurück genommen werden.
(5) Verstöße gegen diesen Paragraphen sind als Betrug strafbar.


Da steht unter 1: Das die Regelung den Bürgermeistern unterliegt, also heißt das für mich , das da alles gesagt ist. Wieso steht dann noch drinnen was eigentlich den Bürgermeistern nur obligt zu Regeln ? Also im Grunde würde es doch reichen wenn es so da steht:

§12 Handel

(1) Regelungen des Marktes unterliegen dem amtierenden Bürgermeister. Er alleine entscheidet über eventuelle Ergänzungen oder Maßnahmen.
(2) Verstöße gegen diesen Paragraphen sind als Betrug strafbar.


Weil .. ist es jetzt Bürgermeistersache, also komplett , oder doch Provinz? Hab ich da was übersehen?  Tut mir leid wenn ich irgendwas total missverstanden habe, so lange bin ich noch nicht in der Justiz unterwegs. Seid bitte gnädig Smile
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Beitrag von Kryptokrat So Sep 06, 2015 6:21 pm

Also, meiner Meinung nach, was ich bisher in der Gersetzeskommission von damals alles gelernt habe:

1. Also, Gesetze sind Sache der Provinz, selbst wenn sie die Vorgänge regeln, die nur in den Dörfern und Städten getätigt werden!

2. Es bedarf leider einer genaueren Beschreibung der zu regelnden Sachverhalte, da sie sonst vor dem RKG nicht halten, wenn ein spitzfindiger Fuchs gegen Regelungen verstößt! -> "Freispruch, weil Gesetz zu schwammig!" - Hatten wir schon manches Mal! affraid

3. Deine Verknappung des Textes ist gut gemeint, aber leider - wie bei 2. - problematisch in der Beständigkeit der Rechtsprechung am RKG.

Vielen Dank für deine Initiative zur Vereinfachung von Gesetzen! Änderung des Gesetzes von Österreich 117946
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Beitrag von Froni So Sep 06, 2015 6:34 pm

Nun gut.. das müsste dann auch so mehr sein :
§12 Handel

(1) Regelungen des Marktes unterliegen dem amtierenden Bürgermeister. Er alleine entscheidet über eventuelle Ergänzungen oder Maßnahmen.
(2) Verstöße gegen Dekrete und Erlässe der Bürgermeister werden als Betrug geahndet und zur Anzeige gebracht.


Mann kann doch aber auch nicht schreiben das die Geseetze von Bürgermeistern gemacht werden und dann mischt der Rat dennoch mit.
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Beitrag von Twoflower So Sep 06, 2015 9:48 pm

Als erstes wär ich sehr dafür, dieses Thema öffentlich zu diskutieren.

Nachdem ich bei der Überarbeitung des EGfÖ dabei war, kann ich auch was dazu sagen. Wink

Die Absätze (2)-(4) waren eine Anregung von Kthar, damit (Mandat-)Schiebereien einfach und ohne dass es der BM im Dekret berücksichtigen muss, geschützt werden können.

Mein Eindruck ist allerdings, dass es sich dabei um totes Recht handelt, das in der Praxis nicht angewendet wird.
Wenn dem so ist, können wir diesen Teil auch streichen. Sollte es in einem Ort doch den Wunsch nach so einer Regelung geben, kann der BM es noch immer in einem Dorfdekret regeln.

Bei der Forumulierung des Strafrahmens müssen wir nur aufpassen, dass das keinen Widerspruch zum Nichtigkeitsverfahren ergibt:
EGfÖ §22 schrieb:(9) Bei Wirtschaftsdelikten in geringem Umfang oder Sklaverei muss der Staatsanwalt vor Anklageerhebung ein Nichtigkeitsverfahren gemäß §7 Büttelgesetz des Erzherzogtums Österreichs (BGÖ) durchführen. Mit der Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens kann er einen Büttel beauftragen.
BGÖ §7 schrieb:(1) Das Nichtigkeitsverfahren kommt zur Anwendung bei Verstößen gegen die Dekrete der Gemeinden und des §11 EGfÖ.

Ich würd also bei
(2) Verstöße gegen diesen Paragraphen sind als Betrug strafbar.
oder
(2) Verstöße gegen Dorfdekrete sind als Betrug strafbar.
bleiben.
Oder überhaupt dem BM die Möglichkeit geben, den Strafrahmen selbst festzulegen? (Nur so als Idee ...)

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Beitrag von Froni So Sep 06, 2015 10:07 pm

Ich bin ja sehr dafür den Bürgermeistern auch mehr Leine zu lassen, das auch dieser Posten vielleicht wieder etwas an Atraktivität gewinnt.
Darum wäre ich schon dafür, das die Bürgermeister selbst den Strafrahmen fest legen sollten.. Ja ich würde das auch gerne öffentlich besprechen.. bin ja schon froh mich nicht blamiert zu haben. Die Formulierung müsst halt noch etwas besser gehalten werden aber war halt wieder aus dem Bauch geschrieben ohne zu Denken Smile
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Beitrag von Froni Fr Sep 11, 2015 2:31 am

Auch hier bitte schließen und ins Archiv..
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Beitrag von Twoflower Fr Sep 11, 2015 9:03 am

Warum?
Mich hätte schon noch die Meinung anderer, vor allem der Bürgermeister, interessiert, ob sie die Absätze (2)-(4) für sinnvoll erachten.
Wenn nicht, bin ich für ihre Streichung.

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Beitrag von Anna_die_Rose Fr Sep 11, 2015 9:06 am

Ich werde diese Diskussion nicht schließen.
Wie Twoflower schon sagt, es wäre interessant zu hören was die Bürgermeister dazu zu sagen haben.

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Beitrag von Dragendave Fr Sep 11, 2015 11:17 am

Da geht es ja um das EGfÖ, oder nicht?

In Österreich gibt es 2 große Händler: Die Gemeinde (BM) und die Provinz (HBV)

Daher wäre mein Vorschlagt (und so sollte es ja auch sein), dass das EGfÖ in etwa so formuliert wird:

§12 Handel
(1) Importe und Exporte können von den Gemeinden frei getätigt werden.
(2) Die Märte der Gemeinden sind vom amtierenden Bürgermeister per Dekret zu regeln und selbst zu leiten und verwalten.
(4) Die Warenmesse (Wiener Markt) darf nur mit Genehmigung vom amtierenden Bürgermeister von Wien durch den HBV genutzt werden.
(4.1) Hiervon ausgenommen ist der Handel mit anderen Provinzen.
(3) Verstöße gegen Handelsdekrete sind mit Betrug zu ahnden.

Sinn dahinter? Das EGfÖ ist Gesetzt der Provinz. Das Stadt-/Dorfdekret ist Gesetzt der Gemeinde also sollte auch im EGfÖ NUR das der provinz betreffende stehen. Also was der HBV darf und was die Gemeinden dürfen/sollen.
In dem Fall also das der HBV fast alles darf (?) und die Gemeinde es selbst zu Regeln hat im Dekret.

(Punkt 4 obliegt eigentlich dem BM (da wir ja "Autark" agieren dürfen, ist aber Provinz Sache und daher im EGfÖ und nicht teil des Dekrets)
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Beitrag von Dragendave Fr Sep 11, 2015 11:18 am

Ehm.. ups... 3 und 4 gehören nat. umgetauscht.. ^^ tut mir leid.
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Beitrag von Froni Fr Sep 11, 2015 11:27 am

Also darf jetzt ein Wiener Bürger nicht mehr auf dem Wiener Markt einkaufen ? Das sagt ihr gerade damit Dave.
Die Warenmesse kann auch nur von denen von euch genannten Personen besucht werden. Wäre also unsinnig das auch noch separat festzuhalten.
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Beitrag von Dragendave Fr Sep 11, 2015 11:57 am

Froni schrieb:Also darf jetzt ein Wiener Bürger nicht mehr auf dem Wiener Markt einkaufen ? Das sagt ihr gerade damit Dave.
Die Warenmesse kann auch nur von denen von euch genannten Personen besucht werden. Wäre also unsinnig das auch noch separat festzuhalten.

Tut mir Leid Froni, aber ich verstehe Euren Punkt nicht.
Wo bitte verbietet das EGfÖ hier dem Wiener Bürger die Nutzung des Marktes?
Wäre es eben nicht, da es deswegen schon genug "Streitigkeiten" gab.. eine Regelung würde es hier mal eindeutig machen, wer was darf. (Nicht das es bisher eh klar war, aber wer weiß ja schon wer bald mal HBV sein wird und wer BM von Wien sein wird.. (*hust* Frieda (HBV/BM) / Anna (HBV) / Ich / usw..)
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Beitrag von Froni Fr Sep 11, 2015 12:05 pm

Ihr schriebt das der Wiener Markt nur genutzt werden darf mit Genehmigung der von euch genannten Personen. Also darf ich jetzt nicht mehr in Wien auf den Markt gehen, mir ein Brot kaufen bevor ich eine Genehmigung habe? Wir wollten Streichen nicht noch verkomplizieren.. Provinzhandel explizit zu genehmigen ? Im und Export auch ?
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Beitrag von Dragendave Fr Sep 11, 2015 3:07 pm

Damit ist allein die "Warenmesse" gemeint. Damit das auch jedem klar ist WO/was das ist, habe ich in Klammer den Wiener Markt dazu geschrieben.

Schlicht gesagt, der HBV kann NUR in Wien Waren am Markt ver-/kaufen für die Provinz und um das zu regeln, gibt es den Absatz
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Beitrag von Froni Fr Sep 11, 2015 3:21 pm

Find ich überflüssig aber ist nur meine Meinung. Wieso sollte man etwas in ein Gesetz verankern, das gar nicht anders funktioniert? ..
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Beitrag von Dragendave Fr Sep 11, 2015 3:45 pm

Weil es da schon Stress gab... die meisten im Rat wissen was ich meine. Und ja, es geht anders.. ein HBV könnte ganz einfach von den Wienern alles kaufen was die Provinz benötigt.. oder mal eben Eisen direkt verkaufen.. usw.
Ist unfair allen anderen Gemeinden gegenüber und ebenso der Gemeinde Wien gegenüber.

Ebenso In/Export... kann man auch weglassen, oder verbieten um evtl Einnahmen nicht an der Provinz vorbei gehen zu lassen.
(Ich z.B.: Importiere gerne mal selber Holz von wo anders. Oder andere Sachen.. Solange das keiner verbietet, mach ich das auch weiter so.. und der Provinz geht der In/Export Profit flöten)
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Beitrag von Rajakel Fr Sep 11, 2015 4:53 pm

Ich denke nicht das man das verbieten muss, mit dem In und Export. Da ja auch die Bürgermeister Gewinn machen wollen und soo viele Waren werden darüber auch nicht gehandelt. Ternitz macht das zum Beispiel gar nicht.
Aber zum Dekret, würde ich Fronis veränderungen und Daves zusammenfügen, dann dürfte alles abgedeckt sein oder?
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Beitrag von Froni Fr Sep 11, 2015 5:49 pm

Eigentlich ging es nur darum.. Absatz 3+4 zu streichen..
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Beitrag von Anduna Fr Sep 11, 2015 7:06 pm

Wie so oft hilft hier gründliches Lesen.
Nirgendswo steht, dass Bürger - weder aus Wien noch aus anderen Städten - eine Erlaubnis für den Handel auf dem Wiener Markt brauchen.

(4) Die Warenmesse (Wiener Markt) darf nur mit Genehmigung vom amtierenden Bürgermeister von Wien durch den HBV genutzt werden.
Es geht hier eindeutig um den Handelsbevollmächtigten, dem es ohne Genehmigung seitens des Bürgermeisters untersagt ist, auf dem Wiener Markt, zu dem er direkten Zugang hat, einzukaufen.
So soll beispielsweise verhindert werden, dass ein Handelsbevollmächtigter auf dem Markt fünf dutzend Säcke Mais zu einem Schnäppchenpreis sieht und restlos aufkauft, so dass die Bürger sich mit dem sehr viel teureren Mais begnügen müssen.
Dieser Passus soll also die Bürger schützen, wie Dave schon erklärt hat.

Im Übrigen, Dave, finde ich ihn sehr gut. Könntest du ihn eigentlich auch in das Dorfdekret aufnehmen?

.
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Beitrag von Dragendave Fr Sep 11, 2015 7:11 pm

Das ist ja mein Punkt liebste Duna Smile

Das Dekret ist für Bürger und Pöbel und kann einem Rätling nichts vorschreiben.. für die gibt es das EGfÖ und den Erzherzog, König und Kaiser die darüber stehen.
Darum muss das da stehen.. ^_^

(Jetzt stell dir mal vor, sowas geht mal ans RKG... sowas würde nie Stand halten.. wäre genaus wie wenn ich ins Dekret schreiben würde, dass Anna oder der König dies und jenes ned dürfte xD )
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Beitrag von Froni Fr Sep 11, 2015 7:19 pm

Und wenn man nicht ganz so weit vom normalen Volk abgerückt ist, könnte man das auch so lesen, das der Wiener Markt, nur noch mit der Genehmigung des Bürgermeisters und nur vom HBV genutzt werden darf. Und ein normaler Bürger, wie ich es ja auch bin, könnte weil er nicht so hoch gebildet ist.. diese Sequenz falsch verstehen.. Wie gut das wir aber alle Bürgernah sind und das Gesetz auch verstehen. Nicht wahr ?
Denn darin steht doch jetzt ganz klar, das der Bürgermeister die Marktregelung mit Dekreten selbst in der Hand hat.. Hier werte Anduna geht es um Provinzgesetze, und genau das gehört dann nicht in dieses..
Noch mal ... es geht in erster Linie einzig und alleine darum die Absätze 3 + 4 zu streichen, denn diese würden ja wider der eigenen Entscheidung eines Bürgermeisters stehen. Ich hoffe doch das ich es schaffte euch das begrifflich zu machen.
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Beitrag von Kryptokrat Fr Sep 11, 2015 7:57 pm

Froni, eines muss ich dir aber schon mal strikt sagen bei den Gesetzen:
1. Die Provinzgesetze stehen über dem Stadtrecht!
2. Damit das Stadtrecht ausgeübt werden darf, bedarf es einem Provinzgesetz, dass Städte überhaupt Gesetze und Erlässe rechtlich abgesegnet verlautbaren dürfen!

Wenn du also den 2. Punkt vergisst, ist das Stadtrecht genau genommen nicht das Papier wert, auf das es ein Bürgermeister schreibt! Das heißt im Klartext, ohne Genehmigung im Provinzrecht gibt es kein Stadtrecht und auch keine Befugnisse der Bürgermeister!
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Beitrag von Froni Fr Sep 11, 2015 8:09 pm

Langsam frage ich mich ob man dieses Gesetz gelesen hat bevor man sich hier äußert. Dieses Gesetz soll bestehen bleiben. Es besagt, das die Provinz die Marktregelung in die Hände der Bürgermeister übergibt.
Die Absätze die gestrichen werden sollten, beißen sich mit dem Paragrafen weil es in dieses Recht rein greift. Wieso überlassen wir den Bürgermeistern das Recht selbst solche Dinge zu regeln und nehmen uns dann doch wieder raus und setzen denen eine Vorschrift hin, die sie selber für sich als Dekret machen können wenn sie es für nötig erachten.. Aber ich werde mir jetzt erst mal einen Tee gönnen.. soll ja beruhigend wirken.
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Beitrag von Rajakel Fr Sep 11, 2015 8:12 pm

Das ist mir persönlich egal, es würde mir zwar Freiheiten geben, aber ich würd dann einfach das oder so etwas ähnliches schreiben

Und es geht ja um die Änderung und ich mag eure beiden Vorschläge.. Da wären ja 3+4 eh nicht enthalten
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Beitrag von Dragendave Fr Sep 11, 2015 8:33 pm

Ganz simpel und minimal genommen würde das hier ja reichen:

§12 Handel
(1) Die Märte der Gemeinden sind vom amtierenden Bürgermeister per Dekret zu regeln und selbst zu leiten und verwalten.
(2) Die Warenmesse (Wiener Markt) darf nur mit Genehmigung vom amtierenden Bürgermeister von Wien durch den Handelsbevollmächtigen des Erzherzogtums von Österreich genutzt werden. Ausnahmen sind im Stadtdekret zu vermerken.
(3) Verstöße gegen Handelsdekrete sind mit Betrug zu ahnden.

Also, kurzfassung: Der BM darf alles und der HBV lässt die Finger von Wien, sofern nichts anderes im Stadtdekret steht. (Also wird hier dem Wiener BM das RECHT gegeben, dem HBV RECHT zu erteilen)

Und nein, es schränkt keinen Bürger ein, denn der wird hier NICHT erwähnt.. und selbst wenn man den Satz in der Waschmaschine wäscht oder mit FruFru vertauscht, wird es nie so stehen, dass es so wäre.. hier steht klar und deutlich, dass DER HBV NICHT DARF.. sonst steht da NIX.
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