Erzherzogtum Österreich
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Änderung des Gesetzes von Österreich

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Beitrag von Froni Fr Sep 11, 2015 8:38 pm

Auf dieses Niveau lasse ich mich nicht ziehen.. viel Spaß erst mal beim weiter diskutieren. Waschmaschine ist mir gänzlich unbekannt .. nur dazu
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Beitrag von Anduna Sa Sep 12, 2015 11:22 am

Bevor du - ich meine natürlich Ihr anderen vorwerft, etwas nicht gelesen zu haben, bitte ich Euch darum, selber erst einmal gründlich zuzuhören. Aber das wäre nun vergebene Liebesmüh - viel Spaß beim Teetrinken übrigens.

Aber zum eigentlichen Thema:
Tu hat alles gesagt, was es zu sagen gibt. Wenn ich mich recht entsinne, diente der Gesetzeskommission damals Ingolstadt als Vorbild, dort konnte man nämlich vorher Handel ankündigen, damit diese geschützt sind.
Da ich aber seit der Verabschiedung des neuen EGfÖ kein einziges Mal mitbekommen habe, dass die Möglichkeit des geschützten Handels gebraucht wurde, können (2) bis (4) meiner Meinung auch weggekürzt werden.
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Beitrag von Dragendave Sa Sep 12, 2015 2:13 pm

Nach dem was ich da verzapft habe, könnte man eben jene 2 Absätze in die jeweiligen Dekrete verschieben.. sofern der BM das so anbietet und durchsetzten möchte. Wink
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Beitrag von Cunadus Sa Sep 12, 2015 4:26 pm

Hm, warum muss dem HBV erst ein Recht erteilt werden. Besteht hier eine Missbrauchsmöglichkeit?
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Beitrag von Dragendave Sa Sep 12, 2015 5:06 pm

Ja. Er kann einfach so mal eben alles was er Braucht in Wien kaufen und ignoriert die anderen Städte, den Wiener BM und die Bürger.
Er kann auch eben mal günstig was verkaufen und so weiter.. einfach gesagt, er kann eben mal so wenns ihm spaß macht die gesamte wiener Wirtschaft ermorden Smile

(Und mehr)

Es ist schlicht weg nicht gut und ein HBV sollte das nicht machen und damit das Rechtskräftig ist, braucht man das Gesetzt.
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Beitrag von Froni So Sep 13, 2015 7:54 am

So nachdem ich mir ganz viel Tee gegönnt habe, können wir gerne weiter machen. Ich hab alles noch mal gelesen und denke das man solch einen Zusatz in diesem Gesetz weder braucht, noch das er sinnvoll ist.
Denn würde man diesen Zusatz in das Provinzgesetz aufnehmen, dann hieße das, das der amtierende Bürgermeister die Arbeit des EBV sehr stark behindern, sogar boykottieren kann und darf. Das ist natürlich nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes.
Auch ein EBV leistet einen Amtseid, und solch ein massives Eingreifen in ein Marktgeschehen, wäre ein Verstoß dagegen. Von welchem Paragraphen ich spreche, ist dieser hier :
§6 Absatz 7 und 8 :
(7) Der Eidspruch lautet:
Ich, (Name, sowie alle österreichischen Titel des Schwörenden), gelobe, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes von Österreich widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze von Österreich wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
(7.1) Der Amtseid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
(Cool Verstöße gegen den Amtseid sind je nach Schwere als Störung des öffentlichen Friedens, Verrat oder Hochverrat strafbar.


Was ich damit meinte, das ein Bürgermeister die Arbeit des HBV massiv beeinflussen und gar boykottieren könnte mit solch einem Zusatz ist folgendes.
(2) Die Warenmesse (Wiener Markt) darf nur mit Genehmigung vom amtierenden Bürgermeister von Wien durch den Handelsbevollmächtigen des Erzherzogtums von Österreich genutzt werden. Ausnahmen sind im Stadtdekret zu vermerken.
Trifft der HBV einen Händler in Wien, sprich es ist ein Händler angereist, verweilt nur diesen einen Tag in Wien und möchte gerne mit dem HBV handeln. Dieser freut sich natürlich das er günstige Waren kaufen oder  Waren auch zu einem guten Preis an diesen Händler verkaufen kann.
Jetzt muss er aber jedesmall wenn er handeln möchte den BM um Genehmigung fragen?
Der BM ist den Tag aber so sehr beschäftigt das er kaum im RH anzutreffen ist .. was macht der HBV nun? Würde er einfach ohne Genehmigung handeln und jemand würde das mit bekommen, hätte dieser sich ja strafbar gemacht. Demzufolge gehe ich davon aus, das ein Gesetz hier wenig Sinn macht, denn wie der Bürgermeister für sein Dorf das Beste möchte, möchte der HBV das beste für seine Provinz. Er wird also kein Dorf ruinieren oder gar  den Markt zu Wien leer kaufen. Ich hoffe ich konnte das verständlich rüber bringen.

Womit ich nun wieder am Anfang bin. Hier steht der Gesetzestext im Original:
§12 Handel

(1) Regelungen des Marktes unterliegen dem amtierenden Bürgermeister.
(2) Ein Handel kann geschützt werden, indem eine Mitteilung in der Halle des jeweiligen Ortes hinterlegt wird, die Art, Menge und Preis der gehandelten Waren sowie den Zeitpunkt des Handels enthalten muss.
(3) Widerrechtlich erstandene Waren, die nach (2) geschützt wurden, müssen umgehend zurück gegeben werden.
(4) Waren, die von anderen auf dem Markt angeboten werden und die in einen nach (2) geschützt Handel eingreifen, müssen umgehend zurück genommen werden.

(5) Verstöße gegen diesen Paragraphen sind als Betrug strafbar.

Die rot markierten Absätze können in meinen Augen gestrichen werden. Und zwar ohne jeglichen Zusatz, denn  : unter Absatz 1, steht doch ganz klar, das die Regelungen des Marktes dem amtierenden BM  unterstehen. Während die Absätze die rot unterlegt sind wieder in die Geschehnisse auf dem Markt eingreifen. Sicher sind diese Zusätze nicht verkehrt, doch sollte dies wenn gebraucht doch vom BM als Dorfdekret  im Rathaus aushängen und er selbst entscheiden ob er das so handhaben möchte oder nicht.
Genug der vielen Worte, es ging lediglich darum dieses Gesetz so einfach und korrekt wie möglich zu halten.
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Beitrag von Froni So Sep 13, 2015 8:06 am

Wobei ich jetzt  noch was anmerken möchte..
Nehmen wir jetzt einzig den Wiener Markt, denn wenn der Bürgermeister jetzt speziell hier, da dies auch der Provinzmarkt sozusagen ist,  ein Dekret erstellt, in dem er dem HBV vorschreibt wie er den Markt zu benutzen und zu begehen hat, dann würde er damit ja zwar sein Recht in Anspruch nehmen .. aber die Provinz boykottieren.
Wird jetzt hoffentlich keiner planen.. Weder HBV noch BM will doch jemandem schaden.. Nur vielleicht müsste dann wirklich der Wiener Markt als Absatz rein genommen werden. Zum Beispiel:
Einzige Ausnahme ist der Wiener Markt, denn dieser ist An- und Verkaufsplatz des HBV von Österreich. Ihm ist es zu gestatten seiner Arbeit ohne Einschränkung nachzugehen.
Ist jetzt nicht der beste Satz, aber dafür stehts ja hier zur Diskussion. Sicher kommen da noch bessere Vorschläge.
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Beitrag von Dragendave So Sep 13, 2015 9:27 pm

Sagen wirs mal anders.. ich war mal HBV und die Wiener BM (Sara_sophia) hatte ein Problem damit, dass ich da was tat. Jetzt egal was es war, denn allein die Tatsache, dass ich könnte war genug.
Dies wurde natürlich gefolgt von schlechter Nachrede, verunglimpfung und so weiter und so fort..

Ich sage hier als Wiens derzeitiger BM, dass ich diesen Absatz für NÖTIG erachte und ihn so auch nur Rechtlich Gültig im EGfÖ stehend sehen kann. Wenn ich sowas ins Dekret schmier, kann ich es genauso gut auf ein Pergament krizelt und es die Donau entlang plätschern lassen..

ABER, ich bin nur BM.. kein Ratsmitglied. Ich Entscheide das nicht. Wie es letzt endlich drin steht, ob es drin steht, das entscheidet ihr.

Sollte nur überbleiben: "Der BM regelt den Markt", dann werde ich rechts-gültig alles reinschreiben, was ich will ins Dekret.. wie zb. "Der HBV darf in Wien nix" (nur so als Beispiel..) denn es steht ja da, der BM regelt.. wo also ist hier der Unterschied?
Im EGfÖ kann man das verhindern, wenn man es richtig hinein schreibt. Wink

Gut, so viel zu meinem Senf. Ihr seid dran Very Happy
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Beitrag von Dragendave So Sep 13, 2015 9:31 pm

Ps.: Meine "Regelung" zu dem ist jene:

Der HBV darf seiner Arbeit (Dem Handeln mit Anderen) jeder Zeit nachgehen, ist aber untersagt, darüber hinaus auf dem Markt Handel zu betreiben, sofern nicht vom BM genehmigt.

(Egal wie das nun im EGfÖ oder im Dekret verwirklicht wird... ich werde es so rumbiegen, dass es letzt endlich so da stehen wird. ^_^)
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Beitrag von Cunadus So Sep 13, 2015 9:34 pm

Ne Frage die sich mir noch aufdrängt, warum wollen wir das überhaupt ändern, sicher weniger ist schöner, aber ich fand es bisher in Ordnung.
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Beitrag von Twoflower Mi Sep 16, 2015 10:24 am

Wenn ich das richtig verstehe, besteht Einigkeit, dass die Absätze zum Schutz von Transaktionen zum Schieben von Waren gestrichen werden können. Oder sehe ich das falsch?

Die Anregung von Dave verstehe und unterstütze ich, allerdings ist mir die Formulierung so zu hart. Wenn z.B. die Provinz einer anderen Steine verkauft und die in Wien abgeholt werden (weil Hafen), müsste mit dieser Formulierung der HBV erst den Wiener BM bitten, es ihm in einem Stadtdekret(!) zu erlauben.
Das finde ich etwas übers Ziel hinaus geschossen.

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Beitrag von Dragendave Mi Sep 16, 2015 12:08 pm

Dann schreibt man simpel den Absatz hinzu.

Ich bin ja was das betrifft ein einfacher / pflegeleichter BM. Ob das im EGfÖ steht oder bei mir ist mir egal. Der HBV darf das natürlich selber machen (Hab ich ja auch so gemacht xD)

Aber es kommen irgendwann auch wieder Andere.. (Sara_sophia, zb...) die es nicht haben wollen, dass die Provinz in Wien herum pfuscht. (EGAL wie!) und der Rat hatte ja allen BM Autonomie gewährt, was eben auch das inkludiert... ("Der BM Regelt seinen Markt selbst" würde ja sonst nix bedeuten)

Wie man es letztendlich formuliert ist Sache des Rates. Ich meine ja nur, dass irgendwas drin sein MUSS. denn der (1) gibt jede Freiheit dazu, dem HBV es zu verbieten und der HBV ist Rechtens dennoch in der oberen Gewaltebene und darf daher den Markt nutzen wie er will. (So bisher)

Wie gesagt: Kein Eingriff in seine Arbeit.. nur 2 große Sachen die da aneinander geraten.
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Beitrag von Froni Mi Sep 16, 2015 12:31 pm

Würde es denn reichen wenn der HBV seine Einkäufe die er auf dem Wiener Markt getätigt hat.. also auf dem normalen Markt sag ich jetzt mal .. irgendwo mitteilt.. ?  Dann könnte er das doch machen.. Ver- und Einkäufe die direkt mit Händlern statt finden beträfen jetzt auch nicht wirklich den Markt. Gut er wird für den handel gebraucht, aber das meint der BM wohl nicht.
Ich überlege ob so ein Zusatz rein kommen könnte:
Einkäufe durch die Provinz werden vom HBV  auf dem Wiener Markt  als Direktkauf nur zu 1/5  durchgeführt. Bei Mehrbedarf ist eine Anfrage beim Bürgermeister zu erfolgen ?
(1/5 wegen der 5 Dörfer, man kann das auch anders berechnen.. nach Einwohnern .. aber war jetzt einfacher so auf die Schnelle. ) War das so gedacht werter BM Dave ?
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Beitrag von Dragendave Mi Sep 16, 2015 1:23 pm

Eben genau DAS soll der Passus ja verbieten ^^

Wenn die Provinz Waren aus Wien haben will, müssen die beim BM bestellt und gekauft werden. (Wie überall sonst auch) Es sei denn, der BM genehmigt einen Direktankauf.
(Ausgenommen sind HBV - Händler (Seine Arbeit) Käufe über Wien, da braucht er von MIR aus gar nichts sagen.)

Mitteilen bringt sich auch nix, denn das was der HBV da macht an ein und verkaufen, kann nur er einsehen (oder derjenige, der gerade zufällig das jene welche (ver-)käuft)
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Beitrag von Froni Mi Sep 16, 2015 3:11 pm

Ok auch ich kann mich mal total verhauen.. Dann einfacher Text. Provinzeinkäufe auf dem freien Markt von Wien sind über den Bürgermeister zu tätigen.
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Beitrag von Anna_die_Rose Mi Sep 16, 2015 10:19 pm

Wie soll der Bürgermeister das kontrollieren?


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Beitrag von Dragendave Mi Sep 16, 2015 11:09 pm

Wenn man jeden Tag den Markt im Auge hat und Aufmerksame Bürger hat, bekommt man irgendwann mal Wind davon.
(Sollte es tatsächlich einer machen)
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Beitrag von frieda19 Do Sep 17, 2015 11:38 am

ich lach mich tot, sind wir also immer noch bei dem leidigen Thema, weswegen sich seinerzeit der Rest der Welt, gegen den WienerBm, bzw. damaligen HBV zusammen getan hat. Fast würde ich sagen, wie der Schelm denkt, so ist er.

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Beitrag von Kryptokrat Do Sep 17, 2015 12:45 pm

Ich versteh das ganze nicht. Wenn der HBV den Markt aufkaufen wollte, braucht dieser doch die Zustimmung der Witschaftsabteilung. Zu viel an Lagergut bringt nichts. Den Aussenhandel allein mit den Wienwaren bestreiten zu wollen *hihi* das geht gar nicht!
Mir wäre es eigentlich egal, ob hier der Wiener BM den HBV einschränken kann oder muss, da ich die Notwendigkeit nicht sehe. Mir ist aber gut verständlich, dass der eine oder andere Angst hat, dass es in Wien nichts mehr geben könnte. Eigentlich sollte das in der Messe geklärt werden, welcher BM was hat und was der HBV gerne hätte.
Wenn jedoch ein Wiener Bürermeister da die Mitarbeit verweigert - was wir schon mehrfach hatten! -, warum muss dann die Provinz dann den Wiener Markt unberührt lassen?
Eigentlich sollte man meinen, dass man sich absprechen kann, wenn jedoch mindestens einer der beiden uneinsichtig ist oder stur, sich abschotten will, dann stellt sich die Frage, wie soll das auf Dauer ein Gesetz das regeln können? Wenn eine der beiden Parteien Ärger machen will, passiert das mit oder ohne Gesetz.
Arrow Das einzige, wofür dann das Gesetz da ist, ist eine Verurteilungsmöglichkeit des Unfolgsamen vor Gericht.
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Beitrag von Dragendave Do Sep 17, 2015 1:48 pm

Ein Wiener BM der die Messer verweigert, damals habe ich selbst (sehr sehr sher kleine Mengen aus Wien angekauft um dennoch auch den Wienern unter die Arme zu greifen.

Ich verstehe aber auch, dass dieses Handeln unfair anderen Gemeinden gegenüber ist, denn dort kann der HBV nicht einfach mal so was ankaufen.
Wenn dort ein BM ebenfalls boykottiert, so ist das dann auch so. In jenen Gemeinden gibt es dann jene BÜRGER die dann ein zu volles Lager haben und ihre Sachen DIREKT an die Provinz verkaufen, was der Gemeinde nix bringt und auf den Vorteil EINER PERSON bedacht ist, was wiederum unfair ALLER Österreicher gegenüber ist.

Dem Ganzen hier einen Rahmen zu geben ist nicht einfach.. das ist klar.

Es gibt die Messe wo BM waren bieten, so wird es bisher auch brav gemacht.. also bitte nicht falsch verstehen, die derzeitige Lage ist völlig rechtens und in Ordnung!
Es geht hier um präventive Maßnahmen!
"Was wenn einmal eine Frieda wieder BM ist?" (um sie gleich mit ein zu binden, wenn sie hier schon so freundlich ist und ihren Senf dazu klatscht)

Es muss schlicht weg eine Regelung geben denn:

Krypto schrieb:Ich versteh das ganze nicht. Wenn der HBV den Markt aufkaufen wollte, braucht dieser doch die Zustimmung der Witschaftsabteilung. Zu viel an Lagergut bringt nichts. Den Aussenhandel allein mit den Wienwaren bestreiten zu wollen *hihi* das geht gar nicht!
Naja, wenn er zb. kein Weizen bekommt und in Wien gibt es derzeit ~100 Weizen WEIT unter dem Preis, den er von den BM bekommt.. wieso nicht dort alles kaufen? Very Happy Wer hält ihn dabei auf? Es hat NIEMAND im Rat Einsicht, was der HBV jetzt ganz konkret und genau macht! Das Einzige was der Kämmerer nachsehen kann ist: Wie viel Geld geht flöten und was machen die Mandate.
Es stimmt schon, dass es eine "Inventur" gibt, aber was ist das? Genau, der HBV schreib einen Zettel wo alles drauf steht was ER darauf schreibt...

Nochmals, ich unterstelle niemanden etwas, der derzeit das Amt hält oder bisher hielt. Scheinbar war ja alles in Ordnung bisher, aber das muss ja nicht immer so sein. Was wenn es mal schief geht? Machen wir erst dann das entsprechend nötige Gesetz um ihn verurteilen zu können? Haben wir ja bisher schon öfter mal gemacht Smile
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Beitrag von Froni Do Sep 17, 2015 1:59 pm

Erst mal kann ich gut verstehen, das man da eine Sicherheit möchte. Allerdings werter Dave, es ist noch immer das Recht der Bürger mit zu sprechen, wie auch euer Wort hier gerne gehört wird. Ich finde es nicht schlimm und freue mich sogar wenn Frieda mit spricht. Und nicht immer ist jeder gleich böse nur weil man sonst nicht mit jemandem kann.. Ich und sie geraten gerne aneinander, doch sollte ein jeder die Stimme des anderen auch tolerieren und akzeptieren.
Nun zu Krypto... dafür sind Gesetze grundsätzlich da. Der Richter braucht ja ein Gesetz um zu wissen das dieses Vergehen auch eine Straftat ist und nicht nur eine Unart. Ich gehe im Grunde auch davon aus, das ein HBV solche Dinge weiß und auch nicht vorhat einen Bürgermeister zu übergehen.
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Beitrag von Unnamedhero Do Sep 17, 2015 4:59 pm

Ich verstehe die Bedenken von Dave durchaus. Er war lange genug HBV um selbst zu wissen, was man alles machen könnte.

Ich habe nur 2 Fragen:

1) Kann man dem HBV wirklich beweisen, dass er/sie vom Wiener Markt kauft? Verkauf ist nicht schwer nachzuweisen doch wenn ich in Wien einkaufen würde, sähe man keinen Unterschiedn zwischen einem privaten Einkauf und einem für die Provinz.

2) Kann man dem HBV überhaupt verbieten Waren zu kaufen? Es ist ja immerhin eine ingame Funktion, die damals auch so vom alten Kaiser so ins Leben gerufen wurde.


Ach und nur zur Sicherheit: Ich hab noch nie etwas vom wiener Markt gekauft, noch hab ich es vor Very Happy
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Beitrag von Dragendave Sa Sep 19, 2015 12:49 pm

Also zum 1.

"18/09/1463 20:30 : Sie verkaufen der Provinz 3 Früchte für 8.00 Taler."

So würde das ein Bürger in seinem Logbuch vorfinden. Da ich vielerlei günstige Waren am Markt habe und genug aufmerksame Bürger mit ebenso vielen Waren habe, kann das schnell mal auffliegen.

Zu 2.
Ein HBV ist wie auch ein Richter, eine SA und so weiter an div. Gesetzte gebunden.. Ein Richte zb. kann nicht einfach so aus jux jemanden zum Tode verurteilen, nur weil er um 15 Taler jemanden angestellt hat.
Wieso also nicht? Das ist der HBV keine Ausnahme.

Zu Froni: Natürlich ist jedermanns Meinung hier hoch geschätzt und geduldet, so vertrete ich hier ja als BM die Interessen der Wiener, wie das jeder andere BM und BV auch macht.
Aber wenn es nur eine unkonstuktive Kritik ist, die mit dem Thema absolut NICHTS zu tun hat.. dann ja, das missbillige ich. So was hat Platz andern Orts.
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Beitrag von Arates So Sep 20, 2015 8:14 pm

Der HBV ist ein Händler er handelt mit allen Dörfern und hat die Möglichkeit, die Waren in Wien am Markt direkt an zu bieten.

Dragendave schrieb:(4) Die Warenmesse (Wiener Markt) darf nur mit Genehmigung vom amtierenden Bürgermeister von Wien durch den HBV genutzt werden.

dies bedeutet das der Handelsbevollmächtigte der in der Hierarchie leicht über dem Wiener Bürgermeister steht ihn fragen muss, ob er seinen eigenen Markt benutzen darf. Wenn man es streng liest, verlangt dieser Paragraph sogar, dass der HBV nun fragen muss ob er die Warenmesse die Standortmäßig in Wien (wie auch der Rat) beheimatet ist, abhalten darf. Ich finde, da es immer funktionierte und es ein wichtiges Recht des HBV's ist, welches nicht so eingegrenzt werden darf. Der HBV muss schon genug beachten da muss er nicht noch im eigenen Revier aufpassen.
Zudem zwingt es auch etwas zur Zusammenarbeit mit dem Rat was nicht immer schlecht ist... nur manchmal unbequem. Zudem hatte es nie wirklich gehakt und man sollte nicht reparieren was nicht kaputt ist.
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Beitrag von Dragendave So Sep 20, 2015 8:28 pm

Ja, und momentan passt alles und bisher hat auch alles gepasst.. man kann es auch ganz weglassen.. aber wenn es je einen HBV geben sollte, der die Wiener Wirtschaft beschädigt (wieso auch immer!), werde ich damit dann ans RKG gehen müssen und habe absolut keine Rechts-Grundlage dafür.

Spricht es kann einfach mal eben einer den Markt verwüsten. Der Rat kann es ned einsehen und es steht mein Wort, gegen seinem. (Wobei dann sicher auch genug Beweise auffindbar sein sollten..)

Jetzt mal rein Theoretisch: Was wäre dann? Was müsste ich (oder der dieszeitige BM) machen? Was würde der Rat machen (können)?
Ich gebe da mal keine Antwort und lasse es im Raum stehen..

(Nochmals: Ich rede nicht von JETZT oder DAMALS... ich rede nur von "was wenn".. denn wenn es passiert ist, kann man kein Gesetzt eben so mal basteln und eben das will ich verhindern. Sollte es eine Lösung für das Oben genannte Beispiel geben so wie es jetzt ist oder werden soll, dann ist eh alles ok ^_^ So perfekt kenn ich mich auch nicht aus mit dem "Recht")
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