Erzherzogtum Österreich
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[Reichstag] Antrag der Krone - Bullenänderung 6. (7)

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Beitrag von Belafarinrod So Nov 15, 2020 1:59 pm

Verron schrieb:[rp]
[Reichstag] Antrag der Krone - Bullenänderung 6. (7) 20170717183715-9f3ff54e

An den Reichstag des Deutschen Königreichs:

In den vergangenen Tagen wurde im Kronrat eine Diskussion über die Strukturen des Deutschen Königreichs geführt. Dabei fiel auf, dass grundlegende Institutionen, wie die Admiralität nicht Bullen-konform sind.

Die Bulle sagt über die Reichsinstitutionen unter anderem folgendes:
6. Die Reichsinstitutionen
(1) Folgende Reichsinstitutionen sind zu schaffen:

  1. Schatzkammer
  2. Reichsarmee
  3. Reichskanzlei
  4. Reichshofrat

...
...
(7) Der König kann weitere Institutionen schaffen, die sich mit den reichsweiten Belangen in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Gesundheit und Bildung beschäftigen. Die Leitung ist einem eigens berufenen Berater zu übertragen. Die Provinzen des Deutschen Königreichs sind nicht zur Mitarbeit verpflichtet.

Durch die explizite Erwähnung der Teilbereiche, sind im Umkehrschluss sicherheitsrelevante Institutionen in Form von Reichsinstitutionen, nicht zulässig.

Die Admiralität, als maritime sicherheitsrelevante Institution, ist jedoch längst Teil der gelebten Struktur.

Um zukünftigen Versäumnissen dieser Art vorzubeugen, hat sich der Kronrat darauf geeinigt nachstehenden Änderungsvorschlag, zu 6. (7) an die zuständigen Gremien zu übermitteln.

In weiterer Folge wird soll die Zusammenarbeit zwischen Reichsinstitutionen und den Provinzen besser verankert werden. Institutionen des Königreichs, sind Institutionen der Provinzen. Sie bestehen aus den Bürgern der Provinzen und setzen für das gemeinsame Wohl und eine starke Gemeinschaft ein. Aus diesem Grund wird bei nachstehendem Änderungsvorschlag auf die Textpassage bezüglich der "nicht verpflichtenden Mitarbeit" verzichtet.


Im Namen der Krone,

gezeichnet und gesiegelt in Eichstätt, am 15.11. im Jahre des HERRN 1468

Verron  Arlecchino


[Reichstag] Antrag der Krone - Bullenänderung 6. (7) Tqet5lsu

Reichsjustizbeauftrager des Deutschen Königreichs

[/rp]


Änderungsantrag:
6. Die Reichsinstitutionen
(1) Folgende Reichsinstitutionen sind zu schaffen:

  1. Schatzkammer
  2. Reichsarmee
  3. Reichskanzlei
  4. Reichshofrat

(2) Die Provinzen des Deutschen Königreichs sind zur Mitarbeit in diesen Institutionen verpflichtet.
(3) Die Schatzkammer verwaltet das Vermögen des Deutschen Königreichs. Sie ist verantwortlich für Einnahmen und Ausgaben des Königreichs und stellt eine ausgeglichene Bilanz sicher.
(4) Die Reichsarmee ist verantwortlich für die innere und äußere Sicherheit des Deutschen Königreichs. Sie kann dazu ein Reichsheer unterhalten. Stellen die Provinzen des Deutschen Königreichs dem König Truppen zur Verfügung, werden diese durch den Reichsmarschall zusammen mit dem Reichsheer eingesetzt. Die Regenten der entsendenden Provinzen oder ihre Vertreter sind in den Führungsprozess einzubinden. Näheres regelt ein Reichsgesetz.
(5) Die Reichskanzlei ist verantwortlich für den diplomatischen Dienst des Deutschen Königreichs. Sie unterhält Botschaften in anderen Ländern und Provinzen und stellt diesen im Gegenzug Botschaften zur Verfügung. Die Reichskanzlei verhandelt internationale Verträge und unterhält einen Übersetzungsdienst für Einrichtungen und Organisationen des Deutschen Königreichs. Näheres regelt ein Reichsgesetz.
(6) Der Reichshofrat ist verantwortlich für die Verwaltung des Lehnswesens im Deutschen Königreich. Hierzu schafft er einheitliche Regelungen für alle deutschen Provinzen. Der Reichshofrat stellt die Beratung aller Lehnsherren und Vasallen in Fragen des Adels und des Lehnswesens sicher. Er ist zugleich oberste Heraldikbehörde und Schlichtstelle für Streitigkeiten innerhalb des Adels. Näheres regelt ein Reichsgesetz.
(7) Der König kann weitere Institutionen schaffen, die sich mit reichsweiten Belangen beschäftigen. Die Leitung ist einem eigens berufenen Kronrat oder Berater zu übertragen.

ich würde gern die meinungen der räte dazu einholen.

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Beitrag von joholi1 So Nov 15, 2020 3:00 pm

Entweder so oder in Punkt 1 aufnehmen oder der reichsarmee unterstellen,
Findet alles meine Zustimmung.

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Beitrag von Belafarinrod Di Nov 17, 2020 10:02 am

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Beitrag von Arndis Di Nov 17, 2020 10:22 am

Ich schliesse mich Joho's Meinung an.
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Beitrag von Amaliia Di Nov 17, 2020 10:57 am

Wenn ich von der Aussage 'Institutionen des Königreichs sind Institutionen der Provinzen' ausgehe, implementiert dies für mich, das alle relevanten Informationen für alle, die Institution betreffenden Mitarbeiter zugänglich sind. In beiden Richtungen. Ist das realisierbar? Des Weiteren frage ich mich, ob das Weglassen der Passage 'Die Provinzen des Deutschen Königreichs sind nicht zur Mitarbeit verpflichtet.' eine Verpflichtung darstellt, bzw. ob bei nicht stattfindender Mitarbeit Konsequenzen folgen könnten?
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Beitrag von Marie Valerie Di Nov 17, 2020 1:16 pm

Ich verstehe davon eigentlich noch zuwenig. Aber ich stelle meine Fragen, vielleicht erhellt es dann einige Dinge für mich mit den Antworten.
Warum soll es keine Marine geben mit einem Admiral? Es scheint ja, dass es Schiffe gibt in der Marine. Wenn es einen Geheimdienst geben soll, weil man Bescheid wissen muss, wo sich unsere Feinde aufhalten, so ist das für Österreich und auch das Königreich schon von Bedeutung. Ich habe gelesen, dass es ein Zollamt gegeben haben soll, das jetzt schon lange inaktiv ist. Dann ist es doch gut, wenn da wieder jemand etwas macht, oder verstehe ich da was falsch?

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Beitrag von Arndis Di Nov 17, 2020 2:02 pm

Ich habe das mit dem Geheimdienst so verstanden, dass die Königin ein Amt geschaffen hat, welches anscheinend nur ihr unterstellt ist, fachlich würde dieser Geheimdienst aber zur Armee gehören. Und bevor das nicht wirklich geklärt ist hängt so ein Geheimdienst in der Luft. Wäre auch blöd wenn die Informationen nicht an Armee und Marine weitergeleitet werden. Aber sowas lässt sich ja klären. Ein Geheimdienst wäre in meinen Augen nicht nur schick sondern auch wertvoll.
Ich hoffe, ich habe die Problematik richtig verstanden und wiedergegeben.
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Beitrag von Twoflower Di Nov 17, 2020 8:39 pm

Bei der Marine verstehe ich es, diese als eigene Institution zu unterhalten.
Warum neben dem existierenden Geheimdienst in Form des Reichszollamts innerhalb der Reichsarmee noch ein weiteres Amt mit denselben Aufgaben geschaffen werden soll, entzieht sich hingegen meiner Vorstellungskraft. (Und nein, das Reichzollamt kann nicht einfach so abgeschafft oder aus der Reichsarmee gelöst werden, denn laut Reichsarmeegesetz §2 muss es vom Reichsmarschall geschaffen werden.)

Aber ganz allgemein, unabhängig vom Anlassfall, kann man natürlich schon dem König die Möglichkeit geben, die Institutionen nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Gleichzeitig sollte man aber auch auf eine gewisse Stabilität der Institutionen achten. Deshalb sind auch manche Instititionen (Reichshofrat, Reichsarmee, ...) in Absatz (1) verpflichtend vorgesehen. Insofern finde ich die aktuelle Regelung nicht schlecht.

Als andere Möglichkeit könnte man vorschlagen, unumstrittende Institutionen wie die Reichsmarine in die Liste in (1) aufzunehmen und den Absatz (7) unverändert zu lassen.
Denn: Die Bereiche Adel, Sicherheit, Wirtschaft und Diplomatie sind mit Reichshofrat, Reichsarmee, Reichsschatzkammer und Reichskanzlei abgedeckt. Weitere Institutionen für diese Bereiche zu schaffen, macht gar keinen Sinn, führt das doch nur zu unklaren Zuständigkeiten und Doppelgleisigkeiten.
Und die fehlenden Bereiche wie Gesundheit, Bildung und Kultur sind eh in Absatz (7) aufgeführt. Und wenn nicht, können sie dort ergänzt werden.

Auch die Abschaffung der Freiwilligkeit der Beteiligung der Provinzen ist im allgmeinen schon nachvollziehbar. Dennoch ist es eine Einschränkung der Provinzen und eine verpflichtende Beteiligung aller Provinzen ist auch nicht immer sinnvoll. Schönes Beispiel ist die Marine: Warum sollte Baden, eine Provinz ohne Hafen, zu einer Mitarbeit in der Marine verpflichtet werden?
Abgesehen davon, dass jemand der zu Mitarbeit gezwungen werden muss, im allgemeinen keine große Hilfe ist...

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Beitrag von Rotkappe Sa Nov 21, 2020 8:56 pm

Gilt die Rechtsklärung 1462-047-R nicht mehr? Da ist erklärt was Reichsinstitutionen sind und so ist das Problem eigentlich seit Jahren gelöst.

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Beitrag von Marie Valerie Sa Nov 21, 2020 10:56 pm

Leider weiss ich über diese Rechtsklärung noch nichts, ich werde sie suchen müssen, oder könntest du sie bitte hierher bringen, Rotkappe?
Und Baden hat einen Hafen, so wie ich es gesehen habe. Ich denke Augsburg hat keinen Hafen.

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Beitrag von Rotkappe So Nov 22, 2020 3:21 pm

Wegbeschriebung ist dabei.

Code:
[quote="Rotkappe"]Gilt die Rechtsklärung [url=http://forum.renaissancekingdoms.com/viewtopic.php?p=87291379#87291379]1462-047-R[/url] nicht mehr? Da ist erklärt was Reichsinstitutionen sind und so ist das Problem eigentlich seit Jahren gelöst.
[/quote]

((Ich habe den Link schon eingebaut gehabt Wink ))

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