Erzherzogtum Österreich
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[Rat] Diskussion §8 (2.1) Amtsträger und Zweiter Stand

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Beitrag von Amaranth Mo Nov 05, 2012 7:46 pm

Werte Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte eine Änderung des Paragraphen §8, Abschnitt 2.1 anregen, der momentan folgendermaßen lautet:


Mitglieder des Hohen Rates von Österreich sind durch ihre Ratstätigkeit, Mitglieder des Zweiten Standes und können sich als solche für die Wahl als Vertreter des Zweiten Standes in den Reichstag wählen lassen.

Nun steht in der Reichsbulle geschrieben:


(6) Jede Person kann maximal einem Stand zugehörig sein.
(6a) Sollten die Zugehörigkeitskriterien für mehr als einen Stand erfüllt werden, so muss sich die betreffende Person entscheiden, welchem Stand sie angehören möchte.

Paragraph §12 über die Stände des Reichstages, möchte ich anmerken.

Nun, ich möchte eine Reform des Passus anregen, welche bullenfreundlicher ist und Ratsmitgliedern die Möglichkeit offen lässt, auch einen anderen Stand zu wählen.

Mein Vorschlag dazu wäre:
Mitglieder des Hohen Rates von Österreich haben durch ihre Ratstätigkeit das Recht, Mitglieder des Zweiten Standes zu werden.

Die Streichung des Passus "und können sich als solche für die Wahl als Vertreter des Zweiten Standes in den Reichstag wählen lassen." erscheint mir sinnvoll, da bereits im Statut des Zweiten Standes wie auch in der Reichsbulle festgeschrieben steht, das Ratsmitglieder, so wie im Zweiten Stand sind, im Gegensatz zu den Rittern aktives wie passives Wahlrecht genießen.

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Beitrag von Grantz Mo Nov 05, 2012 7:59 pm

§2 Rechtliche Stellung anderer Gesetze und Dekrete


(2) Kaiserliche Dekrete und die Gesetze des DKR stehen über dem Gesetzbuch des Erzherzogtums Österreich.

Damit ist geklärt, dass Alles konform geht. Eine Änderung sehe ich für nicht notwendig.

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Beitrag von Marthe. Mo Nov 05, 2012 8:48 pm

Es führt aber zu Verwirrungen und wenn Dinge im GEsetz gleich klar geregelt sind muss man keine Umwege in Kauf nehmen.

Ich bin für eine Änderung

Ama ich erlaube mir deinen Vorschlag noch etwas umzuarbeiten da er für mich etwas zu unklar ist.


Mitglieder des Hohen Rates von Österreich sind durch ihre Ratstätigkeit, Mitglieder des Zweiten Standes und können sich als solche für die Wahl als Vertreter des Zweiten Standes in den Reichstag wählen lassen. Wenn ein Mitglied des Hohen Rates von Österreich noch Mitglied des Ersten oder Dritten Standes ist, muss es sich binnen zwei Wochen entscheiden welchem Stand er künftig angehören möchte.

Meine Ergänzungen sind grün markiert.
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Beitrag von Grantz Mo Nov 05, 2012 9:03 pm

Das ist eine Sache, die bestimmte Ratsmitglieder für sich treffen müssen und betrifft daher nicht alle Ratis. Ein gesetz soll aber allgemeingültig sein und das ist es derzeit nunmal. Jeder rati ist Mitglied des zweiten Standes. Wenn er auch noch Mitglied in anderen Ständen ist, regelt die Bulle genau wie zu verfahren ist, dass ist nicht problem unseres EgfÖ. Ein allgemeingültiges gesetz für eine Minderheit zu ändern, obwohl es in höhergestellten gesetzen schon klar geregelt ist, ist sinnbefreit

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Beitrag von Belafarinrod Mo Nov 05, 2012 10:19 pm

für die Klarheit wohl unabdingbar... bin für die änderung

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Beitrag von Twoflower Mo Nov 05, 2012 10:47 pm

Nachdem es den Paragraphen schon gibt, bin ich auch für eine Änderung bzw. Klarstellung.
Sonst sollten wir ihn ganz streichen.
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Beitrag von Lilira Di Nov 06, 2012 12:07 am

Das mit dem Streichen ist vom Prinzip her keine so schlechte Idee, dass die Ratsmitglieder im zweiten Stand dürfen ist ebenfalls in der Bulle geregelt. Brauchen wir diese Information aus dem Reich also nochmal im EGfÖ? Ich denke nicht, dass es notwendig wäre.
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Beitrag von K.K.Lake Di Nov 06, 2012 5:47 am

Gesetzbücher haben eine Eigenheit, man liest sie oft erst wenn ein Problem auftritt und zuallererst schauen die Bürger ins EGfÖ. Ja, die Bulle selbst regelt, dass mit der rechtmäßigen Wahl in den hohen Rat jeder Vertreter dem zweiten Stand angehört. Sie regelt ebenfalls wie zu verfahren ist falls eine weitere Mitgliedschaft in anderen Ständen besteht.

Es wäre halbherzig zu sagen wir brauchen keine Änderung, denn entweder der Abschnitt wird komplett aus dem EGfÖ entfernt, da alles die Bulle regelt oder wir belassen den Abschnitt und bringen in diesen Punkt Klarheit.

Ich wäre für letzteres und für Marthes Vorschlag.
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Beitrag von Squrat Di Nov 06, 2012 9:55 am

Seh ich genauso wie KK und kann mich da voll anschließen. Klarheit in den Punkt bringen und ihn auf Marthes Vorschlag hin abändern.

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Beitrag von Gast Mi Nov 07, 2012 5:10 pm

Da das Gesetzbuch unserer Provinz vielen Bürgern vermutlich bekannter ist und für diese auch einfacher zu finden ist, spreche ich mich ebenfalls für die Änderung innerhalb des Gesetzes und für den Vorschlag von Lilira aus.

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Beitrag von Etschi Mi Nov 07, 2012 6:15 pm

Arrow bin auch für eine Änderung
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Beitrag von Lilira Mi Nov 07, 2012 8:43 pm

Der Vorschlag ist von Marthe, Moge Wink
Aber ich bin auch für die Änderung sie ist gut.
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Beitrag von Amaranth Mi Nov 07, 2012 8:46 pm

Als Antragssteller bin ich auf für Marthes Vorschlag Wink

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Beitrag von Belafarinrod Mi Nov 07, 2012 8:53 pm

dann ist das wohl bereit für die Urne oder?

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Beitrag von Gast Mi Nov 07, 2012 8:59 pm

Oh...Entschuldigung, da bin ich wohl ein klein wenig durcheinander gekommen...Tut mir leid Marthe, ich meinte natürlich, dass ich Eurem Vorschlag zustimmen würde.

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Beitrag von Anna_die_Rose Mi Nov 07, 2012 9:40 pm

Arrow Für eine Änderung

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Beitrag von Belafarinrod Do Nov 08, 2012 9:11 pm

wenn ich das richtig überflogen habe waren 8 oder 9 dafür als urne... bitte

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Beitrag von Twoflower Do Nov 08, 2012 10:44 pm

Und noch einer für die Urne Wink
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Beitrag von Squrat Fr Nov 09, 2012 10:05 am

Abstimmung eröffnet...

Hier gehts lang!

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Beitrag von Belafarinrod Fr Nov 09, 2012 10:08 am

abgestimmt...

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Beitrag von Anna_die_Rose Fr Nov 09, 2012 10:11 am

Ich auch.....

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Beitrag von Lilira Fr Nov 09, 2012 10:28 am

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Beitrag von Squrat Mi Nov 14, 2012 11:07 am

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