Erzherzogtum Österreich
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[Diskussion]Einreisebestimmungen/Genehmigungspflichten/Lanzengenehmigungen

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Beitrag von Squrat Mo Aug 06, 2012 10:13 am

Auf Wunsch des Hohen Rates von Österreich,sowie auf Anweisung des Regenten Kyrostasis, eröffne ich hier eine Besprechung, wo über die derzeitig geltenden Einreisebestimmungen sowie Genehmigungspflichten und Lanzengenehmigungen diskutiert werden soll.

Der Diskussion zu Grunde liegt das Einreisedekret für DKR-Fremde vom 10.12.1459:

https://ezhoesterreich.forumieren.de/t800-dekrete-des-erzherzogtum-osterreich#101342

Besprochen werden soll eine Neugestaltung der Einreisebestimmungen für Österreich, welche sowohl Einreise- als auch Genehmigungsbestimmungen beinhalten sollen.

((Anm. d. Redaktion - für Tipp-,Denkfehler oder verbale Entgleisungen haften die Urheber))



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Beitrag von Hugbald Mo Aug 06, 2012 10:44 am

Ich darf vielleicht ergänzen, dass es nach wie vor um zwei Dekrete geht, auch wenn das ständig durcheinander gebracht wird bzw. nicht erwähnt.


Das erste Dekret ist zwei Jahre alt, nämlich vom 03.04.1458 und wurde von Je_suis gepostet
https://ezhoesterreich.forumieren.de/t800-dekrete-des-erzherzogtum-osterreich
Siehe erster Post.
Es gilt seither unverändert so wie es da steht.

Dieses Dekrete behandelt die Lanzengenehmigungspflicht und soll - nachdem es nun mehr 2 Jahre gilt - endlich ins Gesetz einfließen.

Das zweite Dekret ist vom 10./31.12.1459 und beinhaltet, dass DKR-Fremde nicht ohne Genehmigung nach Österreich einreisen dürfen.
https://ezhoesterreich.forumieren.de/t800-dekrete-des-erzherzogtum-osterreich#101342

Zum zweiten Dekret stelle ich nochmals die Frage, ob man glaubt das das Böse tatsächlich ausschließlich ausserhalb der Grenzen des DKR lauert. Darüber hinaus gebe ich zu Bedenken, dass wir Teil des SRING sind, welches wir in Teilen mit dem Dekret ohne besonderen Grund ausschließen.

Das zweite Dekret wurde erlassen anläßlich der BAT-Liste von Marcvs_Invictvs. Die Österreicher haben eindrucksvoll gezeigt, dass es das Dekret nicht brauchte, als die BAT-Liste nur 4% der Stimmen und keinen Sitz im Rat bekam. Die BAT-Liste ist Geschichte, das Dekret aber nicht.

Nach wie vor plädiere ich dafür das erste Dekret ins Gesetz einfließen zu lassen (wenn man es denn braucht) und das zweite Dekret aufzuheben.
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Beitrag von Marthe. Di Aug 07, 2012 11:05 pm

Ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht und die Prozesse die aufgrund der beiden Dekrete durchgeführt wurden angeschaut.

Es gab aufgrund des Einreise Dekretes vom 10.12.1459 insgesamt 23 Prozesse bei denen ein Urteil gefällt wurde. 9 der Verurteilten wurden bereits wegen anderer Vergehen in Österreich verurteilt.

Aufgrund des Dekrets zu den bewaffneten Gruppen gab es 7 Urteile und von den dort verurteilten waren bereits 5 in Österreich straffällig.

Bei beiden Dekreten fehlt mir die Archivierung in den Monaten Mai bis März des Jahres 1460. Somit ist die Aufstellung nicht ganz vollständig.

Meiner Meinung nach sind beide Dekrete sinnvoll und sollten auch beibehalten werden. Jedoch bin ich der Meinung, dass diese fest in das EGfÖ eingearbeitet werden sollten. Wie wir erkennen können kommt es immer wieder dazu dass Personen die sich nicht an Gesetze halten wollen durch unser Land reisen. Wollen wir Ihnen freie Hand lassen und warten bis sie wieder wen überfalle, verletzten oder ausrauben? Ich sage nein. Wer nichts zu verbergen hat, der kann eine Gnehmigung der Einreise oder eine Genehmigung für eine bewaffnete Gruppe einholen. Selbst wenn er/sie es nicht weiß wird er/sie von unseren Spähern angeschrieben und dazu aufgefordert. Erst wenn er/sie der zweiten Aufforderung nicht nachkommt erfolgt eine Anklage.

Und sind wir ehrlich. Der Aufwand für die Späher ist erträglich, wie ich in Gesprächen erfahren durfte und der Aufwand für Reisende ist auch nicht enorm groß und machbar.
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Beitrag von Squrat Mi Aug 08, 2012 11:15 am

Die Frage ist der Sinn dahinter - ein Einreisedekret sehe ich als sinnvoll an. Wohingegen das Lanzendekret in der Hinsicht weniger Sinn hat,als dass man mit einer normalen Reisegruppe meist mehr anstellen kann als mit ner Lanze. Natürlich ist realistisch gesehen eine bewaffnete Gruppe gefährlicher. Ingametechnisch ists aber so,dass eine normale Gruppe großen Schaden anstellen kann.

Ob es deshalb sinnvoll ist beide Dekrete so zu belassen,ist eine gute Frage.
Sinnvoll wäre vielleicht eine allgemeine Einreisebestimmung zu kreieren und jene im EGfÖ zu verankern.

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Beitrag von Kyrostasis Mi Aug 08, 2012 1:25 pm

Sozusagen Einreisebestimmungen die für alle gelten und keinen Unterschied machen ob aus dem DKR oder SRING oder von noch weiter weg - Es sollten somit für alle die gleichen Regeln gelten.

Meiner Meinung nach ist das Lanzendekret eine gute Einrichtung nun schon seit 2 jahren! Es gehört nur etwas abgerundet und man könnte hierbei das zweite Dekret mit einigen Passi einfließen lassen.

In der Art wie zb.

Jeglicher Reisende ob aus dem DKR, SRING oder den anderen uns bekannten Ländern der die Grenzen der Provinz Österreich überschreitet und durch die Provinz zu reisen gedenkt hat sich bei den zuständigen Behörden zu melden.

Das Gründen sowie Reisen in Gruppen, millitärischen Gruppen, Lanzen, Bannern ist nur auf Erlaubnis gestattet welche eingeholt werden muss!

Zur Genehmigung dafür sind folgende Ansprechpersonen zuständig:

für Gruppen, millitärische Gruppen und Lanzen, - Hauptmann, Leiter der Späher, Regent und sein Stellvertreter.
((damit teilt sich die jeweilige Verwaltung und Arbeit gut auf))

für Banner sind nur der Regent und der Hauptmann zuständig.

***

als Anmeldungstexte können ja die schon bestehenden Vorlagen hierfür verwendet werden
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Beitrag von Grantz Mi Aug 08, 2012 1:32 pm

Warum sollte man etwas genehmigen lassen? Mit Lanzen kann man keine Rathäuser stürmen, rauben kann man auch in einfachen Gruppen. Dann lieber wie zb. in Augsburg eine Meldepflicht einrichten, aber keine Genehmigungspflicht. Dem regenten und Hauptmann einen Passus einbauen, Lanzen oder bewaffnete Gruppen verbieten zu lassen und die ganze Welt wäre glücklicher. Senkt den Verwaltungsaufwand bei gleichbleibendem Sicherheitsaspekt.

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Beitrag von Hugbald Mi Aug 08, 2012 8:44 pm

Ich hab dann mal folgende Nachfragen.

Da diese als Argument/Beleg angeführt wurden, meine ersten Fragen an Marthe.::

  • Wieviele der Klagen zu dem Dekret vom 10.12.1459 betrafen Mitglieder bzw. Sympathisanten der BAT-Liste, die Ursache für das Dekret vom 10./31.12.1459 war?
  • Was waren das für andere Urteile/Straftaten, bei den 9 Verurteilten von denen die Rede ist? Aus welchen Ländern kamen die Personen?
  • Aus welchen Ländern kamen die insgesamt 23 Verurteilten?
  • Wieviele Straftaten wurden denn von Bewohnern des deutschen Königreichs im vergleichbaren Zeitraum begangen, wie viele Urteil gab es und was waren das für Straftatbestände?
  • Wieviele Einreiseanfragen habt es geben und wie viele davon wurden abgelehnt?
  • Wie viele derjenigen, die eine Ablehnung erhalten haben, sind dennoch eingereist ohne Genehmigung?


Und nein, dass ist keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Ich möchte ein Verständnis dafür generieren, dass derzeit Mitgliedsländer des SRING, von dem wir ein Teil sind, kriminalisiert und ausgerenzt werden, in dem wir so tun als wären Bewohner des DKR immer gut und diejenigen, die nicht aus dem DKR kommen, immer schlecht. Ich möchte das gern mal mit Zahlen belegt wissen, wenn wir hier schon anfangen mit Zahlen für das Dekret zu argumentieren.

Nun zu den weiteren Wortmeldungen.

Das teilweise nun endlich aufgegriffen wird, dass man nicht mehr auf Herkunft abstellt sondern auf allgemeingültige Regelungen für jeden - nachdem das schon dauernd gepredigt wurde - lässt mein Herz hüpfen. Da kann ich nur sagen - endlich!

Um das von Grantz aufzugreifen:

Wo wird hier das Problem einer Meldepflicht gegenüber einer Genehmigungspflicht gesehen?
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Beitrag von Marthe. Mi Aug 08, 2012 8:58 pm

Das sind einige Fragen und ich werde probieren sie schnellstmöglich zu beantworten. Jedoch wird das ein paar Tage Anspruch in Anspruch nehmen, da die tägliche Arbeit als Staatsanwältin vorrangig bearbeitet wird. Ich hoffe du hast Verständnis dafür.
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Beitrag von Hugbald Mi Aug 08, 2012 9:26 pm

Kein Problem.
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Beitrag von K.K.Lake Mi Aug 08, 2012 11:02 pm

fangen wir jetzt wieder an zu diskutieren ob sinnvoll oder nicht? Gab es dazu nicht eine eindeutige Abstimmung? Vielleicht sollte man auch einfach mal den Mehrheitsbeschluss akzeptieren.

Jetzt frag ich mich ob wir hier sind die Gesetze dazu neu zu formulieren oder erneut eine endlose Diskussion über das Für und Wieder aufrollen.
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Beitrag von Grantz Mi Aug 08, 2012 11:11 pm

Nun ausgehend von dem Fall, dass Leute dich schon wieder angeschrieben haben und um Erlaubnis gebeten haben, während du tagelang nicht da warst und diese sich veräppelt vorkommen, ja sollte man mal überlegen, ob das dekret so Sinn macht oder woran es happert.

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Beitrag von K.K.Lake Mi Aug 08, 2012 11:28 pm

Oh vielleicht sollt ich meinen Boten austauschen wenn er erst dir meine Schriftrollen bringt. Vielleicht solltest die auch dann an mich weiterleiten. Bitte sag mir jetzt ganz genau wer sich veräppelt vorgekommen ist und wie viele Leute keine Antwort bekommen haben ehe du hier mit weiteren Unterstellungen kommst.
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Beitrag von Hugbald Mi Aug 08, 2012 11:34 pm

KK? Sofern hier vorgetragen wird warum man die Dekrete als sinnvoll erachtet, sehe ich kein Problem darzulegen warum ich das nicht finde. Wenn du darin ein Problem siehst, tut mir das leid; wird aber nichts ändern. Und der Beschluss, von dem du sprichst, zwingt mich nun wirklich nicht meinen Mund zu halten und in einen einseitigen "ich find das super"-Chor einzustimmen.
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Beitrag von K.K.Lake Do Aug 09, 2012 12:19 am

Musst du auch gar nicht. Dachte nur ein Mehrheitsbeschluss des Rates sollte nicht mehr angezweifelt werden.
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Beitrag von Grantz Do Aug 09, 2012 12:21 am

Dies ist eine Meinungsfindung - und noch keine beschlussfassende Abstimmung!

Darüber wurde in der Urne abgestimmt

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Beitrag von Belafarinrod Do Aug 09, 2012 12:59 am

und sie war wohl aussagekräftig genug oder etwa nicht?

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Beitrag von Blaue*Fee Do Aug 09, 2012 8:56 am


Nein, die Frage wurde nicht differenziert genug gestellt.
Außerdem geht es um das einbinden und das hat auch eine Diskussion zur Folge.
Ich warte auf die Antworten von Marthe.
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Beitrag von Belafarinrod Do Aug 09, 2012 10:27 am

Klatsch sich an den Kopf... so so also nichts aussagekräftiges... werter Erzherzog seid ihr so gütig das Ergebnis dieser Meinugsfindung noch einmal mit zu teilen auf das nun die Erhellung komme was die Mehrheit im Rat denkt?

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Beitrag von Grantz Do Aug 09, 2012 12:26 pm

Meinungsfindung!!!
Und wenn 11 Leute denken Käsekuchen wäre scheusslich, muss ich meine Meinung und Essgewohnheit nicht ändern. Erst wenn der Beschluss gefasst wird, Käsekuchen aus der provinz zu verbannen, muss ich mich daran halten und dieses akzeptieren.
Da die Abstimmung keine beschlussfassende Wirkung hatte, sondern rein einer Übersicht der Meinungen galt, kann und darf hier jeder immer noch denken und sagen was er will.

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Beitrag von Squrat Do Aug 09, 2012 12:31 pm

Cool down Grantz. Man muss nicht gleich auf die Palme schon wieder klettern,oder?
Natürlich wars ne Meinungsfindung,und wenn Hugi meint,er muss fragen,dann soll Hugi fragen und gut ist.

Kommts einfach alle runter und diskutiert sachlich oder gar nicht. Ganz einfach.

Worauf Hugbalds Fragen hinausgehen,ist natürlich klar. Und ja,es ist wahr,dass nicht alle Bösen außerhalb des DKRs beheimatet sind. Aber genau dafür sind wir da,damit wir überlegen,welche Regelungen nun getätigt werden könnten,um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.

Was die Meinungsfindung angeht,so war der Großteil für die Beibehaltung der Einreisebestimmung,ABER vergesst nicht,dass auch alle,die für das Beibehalten gestimmt haben,auch dafür waren,sie abzuändern.

Also,welche Vorschläge zur Abänderung gibt es?

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Beitrag von Grantz Do Aug 09, 2012 10:28 pm

Ich erkenn hier keine Palmen, aber zurück zum Thema... ich bin mir nicht sicher, ob das soweit umsetzbar wäre, aber als Idee würde mir einfallen, eine allgemeine Meldepflicht für alle Gruppen einzuführen. Einfache und bewaffnete Gruppen, sowie Lanzen und Banner. Die genehmigungspflicht aussetzen, dafür jegliche gruppen müssen mind. gemeldet worden sein. Größer als die ominösen Übeltäter für die ein Lanzengenehmigungsdekret mal eingeführt wurde ist doch schlicht und einfach das ständige Rauben auf österreichischen Straßen. Die Räuber sammeln sich in einfachen gruppen und müssen sich derzeit weder was genehmigen lassen, noch sind sie eingeschränkt in ihren gruppenraubmechanismen. Da ja auch immer wieder die rede ist, man möchte das Räubertum eindämmen, wäre das doch eine super möglichkeit. Eine Meldepflicht mit Möglichkeit des Erzherzogs zum Einspruch der jeweiligen gruppe. Warum müssen allein reisende Bürger Angst haben, während sich Räuber in einfachen Gruppen raubend durch die Lande schlagen dürfen? und ein weiterer Vorteil der Methode wäre, dass Gruppenräube dann doppelt bestraft werden könnten. Zum einen wäre der Raub ansich anklagbar, zum anderen die ungemeldete Gruppenbildung. Da sich die Räuber inzwischen schon teilweise darauf beschränken sozial nicht aufzusteigen um dem Richtervertrag zugrunde liegend nur zu maximal 3 tage haft verurteilt werden zu können, kann man es den Räubern so nochmal doppelt unschmackbar machen, hier in gruppen unschuldige reisende zu überfallen. Ebenso kann man auch schon vorher gemeldete gruppen, die anschließend rauben, nochmals anzeigen, in dem man einen weiteren Paragraphen einbaut, dass gemeldete Gruppen nur zu Reisezwecken verwendet werden dürfen.

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Beitrag von Marthe. Do Aug 09, 2012 11:21 pm

Die Idee gefällt mir Grantz, ich werd sie mir nochmal durch den Kopf gehen lassen und mich dann näher dazu äußern wenn ich Hugi die versprochenen Daten liefere.
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Beitrag von Belafarinrod Do Aug 09, 2012 11:58 pm

bin nach wir vor für eine Genehmigungspflicht...

deine Meinung spricht dir keiner ab. doch bringt das ganze nur wenig wenn man sein vorhaben schon im internen Ratsbereich nicht durch bringen konnte es nun in der Öffentlichkeit zu versuchen... aber gut... nicht meine sorge. Das müssen dann andere beurteilen...

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Beitrag von Squrat Fr Aug 10, 2012 10:09 am

Also,ich bin auch nach wie vor FÜR die Genehmigungspflicht. Allerdings finde ich,dass das Einreise- und Lanzendekret ineinander überfließen sollte,sodass kein Spielraum zur Schaffung einer Grauzone entstehen kann.
Der Zusatz einer Meldepflicht bei Gruppenbildung ist nicht schlecht,denn auch so könnten Gruppen,vor allem Räubergruppen - wie der werte Grantz ja schon sagte - doppelt bestraft werden. Fehlen der Meldung der Gruppe sowie Raub. Allerdings wäre das wieder Mehraufwand - hier wäre natürlich abzuklären,ob die Möglichkeit besteht dies so umzusetzen bzw. ob das "Personal" vorhanden wäre,diese Aufgabe zu bewältigen.
Hm....was noch.....aja,genau,wie könnte man also die Einreisebestimmung abändern?Schließlich wird sich ja jeder,der so abgestimmt hat - also Beibehalten der Einreisebestimmung aber Abänderung - sich Gedanken darüber gemacht haben denke ich......

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Beitrag von Belafarinrod Fr Aug 10, 2012 1:14 pm

Da stimme ich meiner Vorrednerin zu... beides kann in einem Gesetzt oder Dekret abgehandelt werden.

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