Erzherzogtum Österreich
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[Diskussion]Einreisebestimmungen/Genehmigungspflichten/Lanzengenehmigungen

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Beitrag von Squrat Sa Sep 08, 2012 12:09 pm

Naja,wenn sie sich nicht melden,werden sie angeschrieben und dazu aufgefordert. So wie bisher auch wenn jemand ohne Genehmigung da war. Wenn man auch eine allgemeine Meldepflicht einführt,die auch Gruppen umfasst,hätte man alles abgedeckt und wenn dann Gruppen/Lanzen/Korps dabei sind,die nicht ganz astrein sind,wird durch die Späher zur Auflösung aufgefordert. Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen oder der Aufforderung zur Auflösung wärs ein Verstoß gegen die Meldepflicht eben und könnte so geahndet werden,wie eine ungenehmigte Lanze bis jzt.

Wenn wir eine allgemeine Meldepflicht hätten,kann auch das Melden DKR-Fremder da mit einfließen - also wirklich so,dass es eine umfassende Meldepflicht gibt für Lanzen/(Gruppen)/Korps/DKR-Fremder vielleicht mit dem Zusatz dass eben die Auflösung oder die Ausreise gefordert werden kann,wenn bestimmte Gründe vorliegen,wie bsp. bekannter RH-Stürmer etc.

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Beitrag von K.K.Lake Sa Sep 08, 2012 1:24 pm

Bleibt die Frage zu klären ob diese Gründe bei Ablehnung genannt werden müssen.
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Beitrag von Grantz Sa Sep 08, 2012 3:36 pm

Alternativ kann man in der Weinstube auch einen Meldethread eröffnen, indem die Leute sich max. 24 h nach Einreise melden müssen oder ähnliches. Und Gründe zur Ablehnung brauchts nicht, kann man ja einfach im gesetz verankern, dass Regent und Hauptmann jederzeit das Recht haben eine bestehnde Gruppe ohne Angabe von Gründen zu verbieten.

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Beitrag von Marthe. Sa Sep 08, 2012 5:08 pm

Die Idee mit dem Meldethread in der Weinstube find ich gut. Dort ist es für jeden zugänglich und einen Zeitraum von 24 Stunden nach der Einreise ist denke ich auch angemessen.

Die Ablehnung sollte dann aber nicht im Meldethread erfolgen sondern gesondert in einem Brief und ich denk ebenfalls man könnte auf einen Grund für die Ablehnung verzichten.

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Beitrag von K.K.Lake Sa Sep 08, 2012 8:18 pm

Zu einem derart öffentlichen Meldetread bitte ich zu bedenken, dass es Reisende gibt die gerade dies meiden möchten. Dafür gibt es vielfältige Gründe und sei es auch nur ein Überraschungsbesuch Familienangehöriger.
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Beitrag von Squrat So Sep 09, 2012 11:14 am

Das Thema Weinstube hatten wir schon mal - allerdings würde ich hier gern anmerken,dass es - besonders für Reisenden die eine andere Sprache sprechen - schwer ist,sich im Forum zurecht zu finden. Und ich mein jzt damit nur,dass es einfach für viele schwer sein könnte,den Meldethread überhaupt zu finden um somit der Meldepflicht nachkommen zu können.

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Beitrag von Marthe. So Sep 09, 2012 10:31 pm

Das könnte sein Squ, jedoch wird es für die Menschen die unserer Sprache nicht mächtig sind genauso schwer zu finden dass sie sich melden müssen und bei wem sie sich melden müssen. Wenn es offiziell in der Weinstube steht bekommt es vielleicht der eine oder andere doch mit und meldet sich.

Natürlich kann man hier beide Variationen gleichzeitig nutzen.
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Beitrag von Squrat Mo Sep 10, 2012 10:06 am

Naja,die meisten erkundigen sich ja vorher,ob sie sich melden müssen oder nicht. Und die Info bekommen sie recht schnell dann. Ich mein ja nicht,dass die Weinstube nicht auch als Anlaufstelle dafür dienen kann,aber ich bin dagegen,es nur ausschließlich auf die Weinstube zu beziehen,sondern jene alsmich nenns mal Zweigstelle oder so^^, nutzen.

Obwohl sich die eigentliche Frage ja noch immer nicht geklärt hat,sondern sie im Raum steht.

Altes System überarbeiten und das Einreisedekret ins EGfÖ einarbeiten oder eine allgemeine Meldepflicht,die sowohl Lanzen/Korps/Gruppen/Einreise regelt zu erarbeiten.

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Beitrag von Grantz Mo Sep 10, 2012 4:18 pm

Die Ausländer, die nicht wissen, was sie machen müssen, melden sich ja meistens schon im vornherein und fragen nach. Diese Anfragen können von Regent/HM ja einfach im zuständigen Bereich wo die Späher nachschauen hinterlegen bzw. in der Weinstube im entsprechenden Bereich veröffentlicht werden. Beide Möglichkeiten sollten zumindest vorhandensein, so hat man die Vorteile beider Varianten zusammen.
Und ich persönlich bleibe dabei, dass eine Meldepflicht mit Recht auf Untersagung ausreichend ist und das diese Meldepflicht auf alle Gruppen ausgeweitet wird und nicht nur Lanzen und bewaffnete Gruppen betrifft.

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Beitrag von Marthe. Mo Sep 10, 2012 6:07 pm

Ich wäre für eine Einbringung in die EGfÖ und zwar bei beiden offenen Punkten, also bei der Einreise und bei der Gruppenbildung. Und bei der ÜBerarbeitung der MGÖ sollte dann der § 28 überarbeitet werden.
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Beitrag von Squrat Mo Sep 10, 2012 6:22 pm

Mir würde eine allgemeine Meldepflicht ehrlich gesagt sehr zusagen. Vor allem,weil man hier auch die Gruppen "verbieten" könnte,die auch recht viel anstellen können,wie wir ja alle wissen.

Was sagt der Rest des Rates denn eigentlich noch dazu?

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Beitrag von Gast Di Sep 11, 2012 9:55 pm

Ich meinte tatsächlich das EGfÖ, wie ich auf das MGÖ gekommen bin, weiß wohl nur der HERR. Nunja ein Versprecher sollte wohl erlaubt sein

Hernur grinste leicht verlegen.

Ich habe mir allerdings erlaubt ein paar Dinge die sich aus der Diskussion herauskristallisiert haben, zusammen mit den Dekreten in einem Gesetzesentwurf zusammen zu fassen. Die Reisebestimmungen würde ich im EGfÖ unter II. Abschnitt - Allgemein einordnen.

Bei dem Gesetzesentwurf bin ich jetzt von einer allgemeinen Meldepflicht ohne Genehmigungspflicht ausgegangen. Ebenso habe ich nicht zwischen DKR Bewohnern und DKR fremden Personen unterschieden, da ich denke, dass dies bei einer allgemeinen Meldepflicht keinen unterschied macht.

Ebenso halte ich es für sinnvoll, dass bewaffneten Gruppen, Lanzen und Schiffe vor Gründung bzw. Einreise gemeldet werden müssen, da hier eine größere potentielle Gefährdung vorliegen kann als bei einer einfachen unbewaffneten Gruppe.


möglicher §11 EGfÖ schrieb:II. Abschnitt – Allgemein
§11 Reise- und Einreisebestimmungen

(1) Die Gründung von einfachen Gruppen innerhalb des Erzerherzogtums Österreich oder die Einreise einer einfachen Gruppe in das Erzherzogtum ist gestattet.
a. Einfache Gruppen unterliegen einer Meldepflicht und müssen innerhalb von 24 Stunden nach Gründung bzw. Einreise bei dem amtierenden Erzherzog, dem Hauptmann oder der Späherleitung gemeldet werden. (wahlweise wäre zu ergänzen, dass dies ebenfalls im entsprechenden einzurichtenden Thread im Forum geschehen kann)
b. Das Erzherzogtum Österreich behält sich das Recht vor, einfache Gruppen, ohne Angabe von Gründen, aufzulösen.

(2) Die Meldung einer Gruppe muss folgendes enthalten:

Namen der Mitglieder der einfachen Gruppe:
Grund der Reise:

Meine Gruppe dient ausschließlich zu friedlichen Zwecken.
Ändern sich meine Aufenthaltszeit oder die Mitgliedernamen in meiner bewaffneten Gruppe, Lanze oder Schiff, teile ich dies umgehend dem Erzherzogtum Österreich mit.
Ich schwöre gegen keine bestehenden Gesetze Österreichs zu verstoßen und Beobachtungen die ich auf Reisen gemacht habe zu melden.

Datum und Unterschrift

(3) Die Gründung und der Bau bzw. das Einreisen von bewaffneten Gruppen, Lanzen oder Schiffen unterliegt ebenfalls der Meldepflicht vor dem Erzherzogtum Österreich.
a. Bewaffnete Gruppen, Lanzen und Schiffe unterliegen einer Meldepflicht und müssen vor Gründung bzw. Einreise bei dem amtierenden Erzherzog, dem Hauptmann oder der Späherleitung gemeldet werden.(wahlweise wäre zu ergänzen, dass dies ebenfalls im entsprechenden einzurichtenden Thread im Forum geschehen kann)
b. Das Erzerzogtum Österreich behält sich das Recht vor, die Gründung, den Bau und die Einreise von bewaffneten Gruppen, Lanzen und Schiffen, ohne Angabe von Gründen, zu verbieten bzw. aufzulösen.

(4) Die Meldung einer bewaffneten Gruppe, einer Lanze oder eines Schiffes muss folgendes entahlten:

Namen der Mitglieder der Lanze bzw. der bewaffnete Gruppe:
Grund der Reise:
Dauer der Reise:
Aufenthalt in den jeweiligen Dörfern:

Bzw.

Art des Schiffes:
Name der Besatzung:
Grund der Reise:
Dauer der Reise:
Aufenthalt in den jeweiligen Häfen:

Mein(e) bewaffnete Gruppe / Lanze / Schiff dient ausschließlich zu Reisezwecken.
Ändern sich meine Aufenthaltszeit oder die Mitgliedernamen in meiner bewaffneten Gruppe, Lanze oder Schiff, teile ich dies umgehend dem Erzherzogtum Österreich mit.
Ich schwöre gegen keine bestehenden Gesetze Österreichs zu verstoßen und Beobachtungen die ich auf Reisen gemacht habe zu melden.

Datum und Unterschrift

(5) Zuwiderhandlungen gegen (1) bis (4) gelten als Störung des öffentlichen Friedens am Erzherzogtum Österreich und werden als diese zur Anklage gebracht. Das Erzherzogtum behält sich in Einzelfällen vor, vor einer Anklage die betreffenden Gruppen-, Lanzenführer bzw. Kapitäne anzuschreiben und unter kurzer Fristsetzung eine Auflösung der Gruppe, Lanze zu verlangen bzw. bei Schiffen die Anlegegenehmigung zu verweigern oder die Abgabe eines Antrags einzufordern. Nach erfolglosem Fristablauf wird Anklage erhoben.

(6) Jeder Bürger der von der Existenz, der Gründung oder der geplanten Gründung von

- Bewaffneten Gruppe die nicht zu Verteidigungszwecken bestehen
- Bannern
- Militärischen Verbänden
- Einreisen von Schiffen und Schiffkonvois

Kenntnis erlangt, hat dies umgehend der Armeeführung oder dem Erzherzog unter Bekanntgabe aller Informationen mitzuteilen.
Jede Missachtung ist strafbar und wird wegen Verrat angeklagt.

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Beitrag von Belafarinrod Do Sep 13, 2012 3:05 pm

der aspeckt das wir als Provinz soverän sind sollte nicht vergessen werden und das man es sich vorbehält bei zuweiderhandlung einfach alle mit einem Banner zu erledigen die da gegen verstossen.

_________________
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Beitrag von Gast Do Sep 13, 2012 10:01 pm

Belafarinrod schrieb:der aspeckt das wir als Provinz soverän sind sollte nicht vergessen werden und das man es sich vorbehält bei zuweiderhandlung einfach alle mit einem Banner zu erledigen die da gegen verstossen.

Das wäre ja mit einem Zusat unter 5. sicherlich machbar:

möglicher §11 EGfÖ schrieb:(5) Zuwiderhandlungen gegen (1) bis (4) gelten als Störung des öffentlichen Friedens am Erzherzogtum Österreich und werden als diese zur Anklage gebracht. Das Erzherzogtum behält sich in Einzelfällen vor, vor einer Anklage die betreffenden Gruppen-, Lanzenführer bzw. Kapitäne anzuschreiben und unter kurzer Fristsetzung eine Auflösung der Gruppe, Lanze zu verlangen bzw. bei Schiffen die Anlegegenehmigung zu verweigern oder die Abgabe eines Antrags einzufordern. Nach erfolglosem Fristablauf wird Anklage erhoben.
a. Das Erzherzogtum Österreich behält sich das Recht vor, einfache Gruppen, bewaffnete Gruppen, Lanzen oder Schiffe mit militärischen Mitteln zu verfolgen, sollten sich diese einem Einreiseverbot widersetzen oder der Aufforderung zur Auflösung nicht nachkommen.

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Beitrag von Squrat Do Sep 13, 2012 10:40 pm

(5) Zuwiderhandlungen gegen (1) bis (4) gelten als Störung des öffentlichen Friedens am Erzherzogtum Österreich und werden als diese zur Anklage gebracht.
(5.1.)Das Erzherzogtum behält sich das Recht vor, vor einer Anklage die betreffenden Gruppen-, Lanzenführer bzw. Kapitäne anzuschreiben und unter kurzer Fristsetzung von XX Stunden (vielleicht 24?) eine Auflösung der Gruppe, Lanze zu verlangen bzw. bei Schiffen die Anlegegenehmigung zu verweigern oder die Abgabe eines Antrags einzufordern. Nach erfolglosem Fristablauf wird Anklage erhoben.
(5.2.) Das Erzherzogtum Österreich behält sich das Recht vor, einfache Gruppen, bewaffnete Gruppen, Lanzen oder Schiffe mit militärischen Mitteln zu verfolgen, sollten sich diese einem Einreiseverbot widersetzen oder der Aufforderung zur Auflösung nicht nachkommen.

Im Grunde wäre hier ja dann wirklich auch die Möglichkeit mitn Banner drin.

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Beitrag von K.K.Lake Do Sep 13, 2012 11:03 pm

Hmm ich hätte mir jetzt ein einfachereres Gesetz versprochen. Im Grunde wurde das Dekret nur mit dem EGFÖ zusammengewürfelt und enthält Formulierungen und Fehler.

Zu den Gruppen (teilweise ebenfalls Lanzen)

- wenn eine Einreise oder Gründung gestattet ist... warum dann eine Meldepflicht? Besser fänd ich die Formulierung ähnlich bei den Lanzen
- wer hat die Gruppe zu melden?
- da Gruppenmitglieder in einfachen Gruppen nicht ihrem Anführer folgen, sondern jedes Gruppenmitglied selbst für seine Handlungen verantwortlich ist kann auch kein Gruppenführer allein für die Taten verantwortlich gemacht werden. Stellt sich dann die Frage wer den Schwur leisten muss
- Das Erzherzogtum kann keine Gruppe auflösen.... höchstens eine Auflösung verlangen
- wenn schon eine Gruppe einzeln betrachtet wird dann sollte der schwur auch dementsprechend angepasst werden. Mir unklar warum man auf Schiffe schwören sollte
- dazu noch eine Frage, welchen Unterschied macht es vor Gericht
wenn a) der Meldepflicht nicht nachgekommen wurde,
wenn b) der Schwur nicht geleistet wurde.. - in diesem Falle
- 1.) bei normalen Reisegruppen und
- 2.) bei einer Gruppe die räubert und
wenn c) wenn der Schwur geleistet wurde und trotzdem geraubt wurde
- im Schwur steht geschrieben, dass gemachte Bobachtungen gemeldet werden müssen. Welche Beobachtungen schließt das ein? Muss ein Sichtungsbericht gemeldet werden und wohin sollen die Beobachtungen gehen?

Die Bestimmungen zur Einreise fehlen noch.

Es ist auch die Frage an welcher Stelle das Schiffsgesetz untergebracht wird. Für mich wäre es ein eigenständiger §. Einreisende, Gruppen und Lanzen oder auch Banner welche von Bord an Land kommen finden sich hier im § 11 wieder. Damit müssten allerdings dann auch (5) dementsprechend abgeändert werden.







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Beitrag von Squrat Do Sep 13, 2012 11:35 pm

Das die Formulierungen noch geändert werden müssen,ist logisch. Und auch die Frage des Schiffsgesetzes muss dementsprechend geklärt werden.Ein extra § würds auf alle Fälle übersichtlicher machen.

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Beitrag von Marthe. Do Sep 13, 2012 11:44 pm

Puuh, das sind gute Fragen KK, ich werd mich spätestens am Wochenende der Sache annehmen und mir meine Gedanken dazu machen.
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Beitrag von Squrat Fr Sep 14, 2012 10:41 am

Naja,hier gings ja nur mal darum,wie eine generelle Meldepflicht aussehen sollte.

Man sagt ja in der Kürze liegt die Würze und ein knapp aber klar formuliertes Gesetz ist meist das sinnvollste,solang es alle Eventualitäten abdeckt.

Reise- und Einreisebestimmung

(1) Die Einreise in das Erzherzogtum Österreich ist Einzelpersonen jederzeit gestattet. In Einzelfällen behält sich die Provinz das Recht vor, Personen, die nach Österreich eingereist sind, ohne Angabe von Gründen zur Ausreise aufzufordern.

(2) Die Einreise und Gründung von Gruppen/Korps/Lanzen unterliegt einer allgemeinen Meldepflicht. Der "Gründer" hat an Regent,Hauptmann oder Späherleitung unverzüglich Meldung über seine Gruppe/Korps/Lanze zu machen. Die Meldung muss folgendes beinhalten:
  • Namen sämtlicher Gruppenmitglieder
  • Dauer der Aufrechterhaltung der Gruppe/Lanze/Korps
  • Grund der Reise
  • Schwur (Beim Schwur würd ich mal die Infos über die Sichtungen raus werfen,die macht sowieso keiner)


(3)Schiffe,die an einen österreichischen Hafen anlegen wollen,müssen vor Einlaufen in den Hafen eine Meldung an den Hafenmeister/Hauptmann/Regent abgeben. Die Meldung muss folgendes beinhalten:
  • Namen der Besatzung
  • Namen der Passagiere
  • gewünschte Aufenthaltsdauer
  • Grund des Anlegens

(3.1.)Beschränkungen bei der Vergabe der Liegeplätze in den Häfen sind zwischen Hafenmeister/Hauptmann/Regenten abzustimmen,wobei der Hafenmeister für einen reibungslosen Ablauf,sowie die Vergabe der Liegeplätze verantwortlich ist.
(3.2.)Das Erzherzogtum Österreich behält sich das Recht vor, Schiffe die Anlegeerlaubnis ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
(3.3.)Der Hafenmeister behält sich das Recht vor, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können, Schiffe zum Verlassen des Hafens aufzufordern. Dieser Aufforderung haben die Kapitäne innerhalb einer gesetzten Frist Folge zu leisten.

(4)Zuwiderhandlungen gegen (1) bis (3) gelten als Störung des öffentlichen Friedens am Erzherzogtum Österreich und werden als diese zur Anklage gebracht.
(4.1) Das Erzherzogtum Österreich behält sich das Recht vor, Gruppen/Lanzen/Korps/Schiffe, die sich den Bestimmungen,die in (1) bis (3) geregelt sind, widersetzen, mit militärischen Mitteln zu verfolgen.

Das mitn Schiffsblabla hab ich jzt nur solala eingesetzt,weil das ja gerade erst geregelt wird. Aber ich wollt mal gucken inwieweit man bei ner allgemeinen Einreisebestimmung das Gesetz abkürzen kann.

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Beitrag von Marthe. So Sep 16, 2012 9:06 pm

Ich hab mir jetzt mal den Vorschlag von Hernur und Squ durchgelesen und die Worte die KK einbrachte überdacht. Zuerst muss ich sagen dass ich stinksauer bin. Leute für was mühe ich mich jetzt seit Wochen ab um die Schiffsdekrete die Müll sind zu überarbeiten und darauß ein Gesetz zu basteln. Dort ist die Beteiligung mehr als Mau ich möchte sogar sagen es gibt kaum eine Beteiligung aus dem Rat und jetzt fangt ihr hier damit an?

Hat mal wer die Überschrift der der Diskussion gelesen? Wenn nicht rufe ich diese gerne nocheinmal in die Erinnerung. Sie lautet: [Diskussion]Einreisebestimmungen/Genehmigungspflichten/Lanzengenehmigungen
Und hat nichts mit Schiffen zu tun. Es wäre schön wenn ihr euch dann einfach an der gesonderten Diskussion beteiligen könntet. Danke!

So nun zu den Einreisebestimmungen und zu den Gruppen:

Ich find den Vorschlag von Squ sehr gelungen. Absatz 3 ist jedoch komplett rauszustreichen aus den gerade genannten Gründen.
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Beitrag von Squrat Mo Sep 17, 2012 7:53 am

Das mitn Schiffsblabla hab ich jzt nur solala eingesetzt,weil das ja gerade erst geregelt wird. Aber ich wollt mal gucken inwieweit man bei ner allgemeinen Einreisebestimmung das Gesetz abkürzen kann.

Öhm...Marthe,genau das hab ich ja oben unterhalb meines Vorschlages geschrieben - also ruhig Blut,tief durchatmen Wink

Und ein edit zu dem Schiffszeug - ich hab mich da schön eingebracht,wurde aber auf, ach nennen wir es mal "höfliche" Art, gebeten mich zu verpissen ^^

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Beitrag von Marthe. Mo Sep 17, 2012 11:54 pm

Squ ich kann in dem Thema langsam nicht mehr ruhig durchatmen und du weißt wieso das der Fall ist. Entweder der Rat arbeitet oder er arbeitet nicht und gerade kann ich größtenteils bei gewissen Themen nur zweiteres erkennen und nichts anderes. Solange sich diese Einstellung nicht ändert werde ich auch nicht ruhig durchatmen.

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Beitrag von Squrat Di Sep 18, 2012 9:02 am

[quote="Squrat"]
Das mitn Schiffsblabla hab ich jzt nur solala eingesetzt,weil das ja gerade erst geregelt wird. Aber ich wollt mal gucken inwieweit man bei ner allgemeinen Einreisebestimmung das Gesetz abkürzen kann.

Ich verweise, um hier also aufs ursprüngliche Thema zurückzukommen, nochmal auf meine Aussage oben. Wie gesagt,das Schiffszeug hab ich nur solala hingeschrieben,weil es eh wo anders diskutiert wird. Ich wollt nur kein XXXX reinschreiben,nicht mehr,nicht weniger.

Jzt ist die Frage,ob es andere Vorschläge gibt hier noch?

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Beitrag von Grantz Di Sep 18, 2012 3:10 pm

Wäre es mit dem Gesetzesvorschlag möglich einen Gruppenraub sowohl nach §25 und §26 EGfÖ, in Verbindung mit §32 und §29 anzuklagen und in einem 2. Verfahren den Bruch des Schwurs nach §X (2) Die Einreise und Gründung von Gruppen/Korps/Lanzen unterliegt einer allgemeinen Meldepflicht. Der "Gründer" hat an Regent,Hauptmann oder Späherleitung unverzüglich Meldung über seine Gruppe/Korps/Lanze zu machen. Die Meldung muss folgendes beinhalten:

Namen sämtlicher Gruppenmitglieder
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Beitrag von Marthe. Sa Sep 22, 2012 12:19 am

Ich werd die Frage beantworten sobald ich selbst eine Antwort habe. Bin mir hierbei nicht ganz sicher und möchte es geklärt wissen.

Leider lässt die Antwort auf sich warten. Sobald ich was weiß meld ich mich hier wieder zu Wort.
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