Erzherzogtum Österreich
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[Diskussion] Hafensteuern

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Beitrag von Tyz Di Apr 15, 2014 9:25 pm

Wie bereits in der Steuerdiskussion angekündigt wird sich nun auch hierüber unterhalten. Auch wenn Hafengebühren nur ein Tropfen auf den heissen Stein wären, so würden sie evt. ermöglichen, die Marktsteuern z.b. für die Grundnahrungsmittel zu senken ...

Meinungen hierzu?
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Beitrag von Janos Do Apr 17, 2014 12:41 pm

Die Hafeneinahmen würden lt. einer Rechnung anderorts von Kthar an die 125 Taler je Woche bringen, sich somit im Bereich der Proff Gebühren einordnen.

Da schon darüber diskutiert wurde, erste Tage frei zu stellen ... ich habe mir da ich momentan Kämmerer bin angeschaut welche Möglichkeit ich hierhin gehend habe ... nämlich keine ... ich kann nur festlegen wieviel Taler je Tag zu entrichten sind.

Wenn man nun Tage frei stellen will, hat man die Möglichkeit sie nach der automatischen Erstellung zu erlassen ... funktioniert wie bei den Steuern die man als Bürgermeister erhebt ...
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Beitrag von Twoflower Do Apr 17, 2014 3:55 pm

Ohne dass die ersten paar Tage frei sind, finde ich die Gefahr, dass Händler abgeschreckt werden zu groß.

Angesichts des eher geringen Ertrages (120 Taler pro Woche ermöglichen uns nicht mal eine Senkung der Marktsteuer auf Brot um 0.1%, wenn ich von einem Umsatz von 1 Brot pro Bürger und Tag ausgehe) und des doch recht hohen administrativen Aufwandes für den Kämmerer, würde ich vorerst von Hafengebühren absehen.

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Beitrag von Sydnee Di Apr 22, 2014 6:53 pm

Ich muss mich mal zu Wort melden.

Da es mit der Hafensteuer wohl nicht weitergeht, habe ich angesichts dessen etwas ausprobiert.

Anlegefristen, die überschritten worden sind, ohne den Hafenmeister vorher zu berichten, dass die Anlegefrist verlängert werden sollte, habe ich jeweils pro überschrittenen Tag eine Spende für das RH erhoben. Bisher funktionierte es sehr gut. Am nächste Tag waren die Schiffe meist vom Hafen ausgelaufen.

Zudem muss ich sagen, dass ich dieses schon seit längerem mache. Gibt sehr selten Kapitäne, die ihre Anlegeerlaubnis überschreiten.
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Beitrag von Arates Do Mai 01, 2014 3:36 pm

Ich finde die Idee von Sydnee gut und würde das auch in Linz machen. Sodass es hier mal voreran geht und wir eine einheitliches System dazu bekommen.
Wir sollten Handelsschiffen eine "Freie Zeitgrenze" einräumen. z.B. 1 Tag vor Anker ohne Kosten aber danach Kostenaufschlag welcher sich pro Tag potentiert. Also 4, 8, 16, 32, 64, 128...
Man könnte auch darüber nachdenken die Leute 120 Taler als Pauschalbetrag zahlen zu lassen oder eine Mischung aus beidem einführen. aber ich erhoffe mir durch diese Staffelung das die Leute schneller mit ihren Schiffen wieder weg sind und so Platz für neue ist. Ergo neue Händler und neue Waren.
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Beitrag von Twoflower Do Mai 01, 2014 6:24 pm

Moment, da vermischen wir jetzt zwei Dinge:

Das was Sydnee in Wien macht, ist eine Strafgebühr für Schiffe bzw. deren Kapitäne, die ihre erlaubte Anlegefrist überziehen.
Das finde ich eine gute Idee - vor allem, da es offenbar ja funktioniert. Können wir gerne per Gesetz vorschreiben und dann einheitlich auch in Linz so machen.

Das andere ist eine Hafengebühr, die man dafür zahlen muss, dass man überhaupt anlegen darf.
Da hat sich meine Meinung nicht geändert: Die ersten paar Tage müssen frei sein (ein Tag erscheint mir da gar kurz, ich halte eher 3 für angemessen) und angesichts des geschätzten Ertrages von 120 Talern pro Woche, erscheint mir die Aufregung als nicht gerechtfertigt.

Ich würd mal bis ca. zur Mitte dieser Ratsperiode warten, bis wir einen Überblick haben, wieviel die Marktsteuer nun wirklich einbringt, bevor wir die nächste Steuer erfinden.

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Beitrag von Esurk Do Mai 01, 2014 6:31 pm

Ja was die Steuer im Hafen angeht bin auch ich der meihnung noch zu warten bis ein genauerer Überblick vorhanden ist

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Beitrag von juni0rluke Do Mai 01, 2014 6:44 pm

Twoflower schrieb:Moment, da vermischen wir jetzt zwei Dinge:

Das was Sydnee in Wien macht, ist eine Strafgebühr für Schiffe bzw. deren Kapitäne, die ihre erlaubte Anlegefrist überziehen.
Das finde ich eine gute Idee - vor allem, da es offenbar ja funktioniert. Können wir gerne per Gesetz vorschreiben und dann einheitlich auch in Linz so machen.

Das andere ist eine Hafengebühr, die man dafür zahlen muss, dass man überhaupt anlegen darf.
Da hat sich meine Meinung nicht geändert: Die ersten paar Tage müssen frei sein (ein Tag erscheint mir da gar kurz, ich halte eher 3 für angemessen) und angesichts des geschätzten Ertrages von 120 Talern pro Woche, erscheint mir die Aufregung als nicht gerechtfertigt.

Ich würd mal bis ca. zur Mitte dieser Ratsperiode warten, bis wir einen Überblick haben, wieviel die Marktsteuer nun wirklich einbringt, bevor wir die nächste Steuer erfinden.


Also Strafgebühr a la Sydnee finde ich vollkommen richtig und wir sollten das unbedingt mit reinnehmen ins Gesetz - schreibst du das mit auf die Agenda von der Gesetzeskommission Two?

Bezüglich Hafengebühr, kenne ich mich leider (noch) viel zu wenig rund um das ganze Thema Hafen aus um hier ein fundiertes Statement abgeben zu können. Wenn sich das Ganze wirklich nur auf Rund 120 Taler/Woche einpendelt, würde ich ebenfalls die Etablierung der Marktsteuern abwarten. Gibt es irgendwo schon Erfahrungswerte bezüglich Hafengebühren?

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Beitrag von Twoflower Do Mai 01, 2014 9:36 pm

Muss bei "Strafgebühr a la Sydnee" schon wieder an essen denken ... Wink

Kann ich mir für die GeKo notieren. Oder wir wollen gleich hier was basteln?

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Beitrag von Anna_die_Rose Fr Mai 02, 2014 11:00 am

Können wir auch gleich hier basteln!

Das gefällt mir sehr gut, Sydnee...sehr gut....  Twisted Evil 

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Beitrag von Sydnee Fr Mai 02, 2014 11:03 am

*will nicht gegessen werden*  Laughing

Das mit den Hafensteuern muss so gar nicht sein, aber die Überschreitung der Anlegeerlaubnis war bisher immer gut, besonders bei den Ausländern *ganzfrechgrins*  

§42 Hafengenehmigungen

(1) Kapitäne müssen 24 Stunden vor dem Einlaufen in einen österreichischen Hafen eine Genehmigung beim Hafenmeister beantragen.
(1.1) Eine Ausnahme von der 24-Stunden-Frist kann dann erfolgen, wenn eine Genehmigung durch den Regenten oder den Hauptmann vorliegt.
(1.2) Regent oder Hauptmann haben das Recht, vom Hafenmeister ausgestellte Genehmigungen binnen 24 Stunden für ungültig zu erklären.
(2) Die Liegezeiten sind zwischen Kapitän und Hafenmeister so zu verhandeln, dass für beide Parteien nachhaltiges Wirtschaften möglich ist.
(2.1) Für Schiffe im Eigentum oder Auftrag des Erzherzogtums Österreich ist dem Hafenmeister lediglich die voraussichtliche Ankunfts- und Liegezeit im Hafen so früh wie möglich mitzuteilen.
(2.1.1) Eine Liste der entsprechenden Schiffe liegt den Hafenmeistern vor und ist bei Änderungen vom Regenten zu aktualisieren.
(3) Der Antrag auf Genehmigung zum Anlegen muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Schiffes
- Name des Kapitäns und - wenn vorhanden - des Ersatzkapitäns
- Namen der Passagiere
- voraussichtliche Ankunft
- voraussichtliche Liegedauer
(4) Dem Hafenmeister ist es erlaubt, Genehmigungen - einseitig und begründet - zu entziehen oder anzupassen. Ausgenommen davon sind Schiffe der österreichischen Kriegsmarine.
(4.0) Bei Überschreitung der genehmigten Anlegeerlaubnis ohne schriftliche Rücksprache des Hafenmeisters wird ab dem Tag der Überschreitung der Anlegeerlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von XXX an das RH fällig, welches dem Rathaus gespendet werden.
(4.1) Bei fristloser Entziehung der Genehmigung ist dem Kapitän eine angemessene Reaktionszeit von 3 Tagen einzuräumen, in denen er den Hafen verlassen kann.
(4.2) Regent oder Hauptmann haben das Recht, Änderungen von Genehmigungen, die durch den Hafenmeister angeordnet wurden, innerhalb einer Frist von 24 Stunden zu widerrufen oder eine Änderung bereits vorhandener Genehmigungen zu fordern.
(5) Genehmigungen zum Bau oder zur Reparatur von Schiffen sind vom Hafenmeister oder Baumeister beim Regenten einzuholen und vom Auftraggeber zu begründen.
(6) Bei Zuwiderhandlungen gegen diesen Paragraphen informiert der Hafenmeister den Kapitän einmal über den Verstoß.
Kommt der Kapitän binnen 3 Tagen der Aufforderung des Hafenmeisters nicht nach, wird er wegen Verrates am Erzherzogtum Österreich angezeigt.
Am Tag der Anzeige erfolgt die letzte Aufforderung an den Kapitän den Anweisungen nachzukommen. Wird diese ebenfalls missachtet behält sich das Erzherzogtum Österreich vor, ein Anlegeverbot auszusprechen oder das Schiff zu versenken. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Regenten.

Ich habe es mal frecherweise eingeführt. Ich weiss auch, dass ich nicht zur Gesetzeskommission angehöre. War ein Vorschlag mal von mir, wo man es einbauen könnte. Irgendwie so. Formulierungen können natürlich geändert werden.  Very Happy
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Beitrag von juni0rluke Fr Mai 02, 2014 11:21 am

Also frech ist daran gar nichts Syd - Mitarbeit von allen ist immer gerne gesehen und vorallem GEWÜNSCHT! Wink

Mich würde nur mal interessieren, wie hoch du die "Strafen" denn bis jetzt immer angesiedelt hast?

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Beitrag von Sydnee Fr Mai 02, 2014 11:38 am

Danke Luke !!! Nun, da ich es schon unverschämt finde, dass sich die Reederer nicht gemeldet hatten, und die Anlegeerlaubnis einfach so ohne irgendwas dem Hafenmeister zukommen zu lassen, aus welchen Gründen sie eine Verlängerung brauchten, war ich so nett und habe ihnen direkt mal 5 Talerchen abgeknöpft  Shocked Ich bin zwar lieb, kann aber auch frech sein...
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Beitrag von Anna_die_Rose Fr Mai 02, 2014 11:57 am

Machst du fein, Sydnee!!!

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Beitrag von Sydnee Fr Mai 02, 2014 12:58 pm

Herzlichen Dank werte Anna. Man kann ja über alles reden, nicht wahr? Nur sprechenden Leuten kann geholfen werden, aber gar nicht zu melden, ist schon sehr frech. Eine Überschreitungsgebühr von 5 Talern lässt die Reederer blass aussehen, aber umso schneller ist ein Platz im Hafen wieder frei.
Wenn sie alle so anlegen wollen, wie es die Reederer möchten, dann bräuchten wir keine Fristen am Hafen und die Schiffe müssten gestapelt werden  Smile 
Denn für uns als Hafenmeister ist es wichtig, die Plätze so gut wie möglich frei zu halten, für die Händler z.B. Die Hafenmeister müssen die Termine koordinieren, nicht die Reederer.
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Beitrag von konsomoto Fr Mai 02, 2014 1:23 pm

Darf ich auch was sagen? Denkt auch, das ein Schiff repariert werden muss.
120 Taler wegen Gebühr abziehen, dann bleibt dem Kapitän kein Geld für seine Schiffreperatur übrig.
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Beitrag von Twoflower Fr Mai 02, 2014 4:52 pm

Die 120 Taler pro Woche war der von Kthar geschätzte der Ertrag für die Provinz - für alle Schiffe. Nicht das, was ein Schiff pro Woche zahlen müsste.
Und Reparaturen könnte man sowieso von den Gebühren ausnehmen. Falls sie Schiffe am Trockendock überhaupt was zahlen müssen?

Der Absatz von Sydnee gefällt mir sehr gut. (Willst nicht in der Gesetzeskommission mitmachen, Syd? Wink ) Auch die 5 Taler find ich angemessen.

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Beitrag von konsomoto Fr Mai 02, 2014 9:01 pm

Eure schätzerei ist immer gut^^ Ich sehe, Ihr seid alle Theoretiker.
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Beitrag von Sydnee Fr Mai 02, 2014 9:26 pm

Ich grüsse dich Konso. Also erst ein Mal keine Panik. Ich würde niemals Gebühren für eine Schiffsreparatur nehmen, das war noch niemals gewesen. Es wird zu jedem Tag veröffentlicht, welche Schiffe am Hafen liegen oder welche auf dem Dock liegen. Zur Sicherheit oder Reparatur. Das fällt also flach.
Es geht mir nur ums Prinzip. Es gibt Gesetze und Regeln und wer die nicht einhält, der soll es halt spüren. Und wie gesagt, redenden kann mal helfen und ich bin keinesfalls der Mensch, mit dem man nicht reden könnte.  Smile 


Muss nun bei Two´s Frage, ob sie nicht in der Gesetzeskommission mitmachen möchte, doch mal ein Unterlid des Augens herunter ziehen. Hehe, Du bist mir einer. Erst die Armee und nun die Gesetzeskommission...  Very Happy Ist lieb gemeint, aber ich bin in Verfassung für solchen Texte nicht so begabt, obwohl ich mir manchmal viel Mühe geben muss, um einige überhaupt zu verstehen.  Shocked 
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Beitrag von juni0rluke Fr Mai 02, 2014 9:29 pm

Luke meint lachend beiläufig nur, dass alles was er an Texten vorschlägt auch geändert wird (bis auf einen jetzt glaub ich Very Happy) - aber ein bisschen nerven kann man die anderen Herrschaften damit.
Aber abgesehen davon, kommt es auf die Ideen und Vorschläge an - formulieren ist dann immer Gemeinschaftssache.

Und zuerst läuft alles einmal theoretisch ab, ja - müssen ja mal alle Möglichkeiten abwägen und schauen, was für ALLE das Beste ist.

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Beitrag von Sydnee Fr Mai 02, 2014 9:55 pm

Syd kam ein Lächeln auf. Wo du das so sagst Luke. Die Idee war eher eine die am Hafen zustande  kam, die ging mir das durch den Kopf. Die fünf Taler sollte schon ein wenig weh tun.
Wie das mit der Formulierung aussieht, da würde ich eher so formulieren"
Hey Mann, du stopfst den Hafen von Wien voll. Mach die Biege, dann kannste noch mal fünf Mücken im Rathaus lassen, weil ich wegen dir die Schiffe stabeln muss."  lol!
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Beitrag von Twoflower Mi Mai 07, 2014 6:19 pm

Ich möcht den Vorschlag von Sydnee wieder aufgreifen, ein wenig umformulieren und die Höhe der Strafe einsetzen.
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...
(4.3) Bei Überschreitung der genehmigten Anlegeerlaubnis ohne Rücksprache mit dem Hafenmeister wird ab dem Tag der Überschreitung eine Geldstrafe in Höhe von 5 Talern pro Tag fällig. Diese Strafe ist durch Spende an das Rathaus zu entrichten.
...

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Beitrag von Kthar von Ktharrak Mi Mai 07, 2014 6:38 pm

Ist das Rathaus der richtige Ort um diese Strafen einzuzahlen? Gehören die Hafen nicht eher zur Provinz? Die Hafenmeister werden auch vom Rat eingesetzt und nicht vom Bürgermeister.
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Beitrag von Tyz Mi Mai 07, 2014 6:58 pm

Und im Gegensatz zu anderen Provinzen hat die Provinz die Hafen gebaut und nicht die Dörfer Linz-Wien ...
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Beitrag von Twoflower Mi Mai 07, 2014 7:00 pm

Ja, der Gedanke drängte sich mir auch schon auf.

Aber ich habe es vorerst beim ursprünglichen Vorschlag belassen und wollte auf weitere Reaktionen warten ... Wink

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