Erzherzogtum Österreich
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[Diskussion]Einreisebestimmungen/Genehmigungspflichten/Lanzengenehmigungen

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Beitrag von Marthe. Fr Aug 10, 2012 9:17 pm

• Wieviele der Klagen zu dem Dekret vom 10.12.1459 betrafen Mitglieder bzw. Sympathisanten der BAT-Liste, die Ursache für das Dekret vom 10./31.12.1459 war?

5 Anklagen

• Was waren das für andere Urteile/Straftaten, bei den 9 Verurteilten von denen die Rede ist? Aus welchen Ländern kamen die Personen?


 Störung des öffentlichen Friedens wg. Nicht genehmigter Lanze
 Verrat wg. Raub in einer Gruppe
 Hochverrat wg. Rathaussturm

Die Wiederholungstäter kommen aus:

Provinz : Kraljevina Hrvatska
Provinz : Herzogtum Steiermark
Provinz : Księstwo krakowskie
Provinz : Comté du Languedoc
Provinz : Kraljevina Hrvatska

• Aus welchen Ländern kamen die insgesamt 23 Verurteilten?

Provinz : Serenissima Repubblica di Venezia
Provinz : Kraljevina Hrvatska
Provinz : Herzogtum Steiermark
Provinz : Księstwo krakowskie
Provinz : Comté du Languedoc
Provinz : Principata e Kastriotit

Zwei von den 23 Leben nicht mehr und einer ist nach Bayern verzogen

• Wieviele Straftaten wurden denn von Bewohnern des deutschen Königreichs im vergleichbaren Zeitraum begangen, wie viele Urteil gab es und was waren das für Straftatbestände?

88 Urteile gab es in dem gleichen Zeitraum vom 15.12.1459 an. Auch hier habe ich eine Lücke in der Archivierung von März bis Mai des Jahres 1460. Die Urteile waren hauptsächlich wegen Raubüberfälle (Verrat oder Störung des Öffentlichen Friedens) und Versuchte Ratshausstürme (Hochverrat)

• Wieviele Einreiseanfragen habt es geben und wie viele davon wurden abgelehnt?

Diese Frage würde ich gerne an die drei Personen die Genehmigungen aussprechen können weitergeben.

• Wie viele derjenigen, die eine Ablehnung erhalten haben, sind dennoch eingereist ohne Genehmigung?

Diese Frage würde ich gerne an die drei Personen die Genehmigungen aussprechen können weitergeben.


Zum Rest werd ich mich nach dem Wochenende äußern, ich komm heute leider nicht mehr dazu und bin das Wochenende nur teilweise da.
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Beitrag von Marthe. Do Aug 16, 2012 5:28 pm

Ich hab mir deine Vorschlag, Grantz, nochmal durch den Kopf gehen lassen und etwas nachgelesen. Wie gesagt die Idee ist gut, wir werden sie nur nicht umsetzen können.

Zum einen werden Räuber die Ihre Tat in der Gruppe verüben in Österreich schon schwerer bestraft als wenn sie die Tat allein ausüben und zum anderen würde es der Richtervertrag verbieten. Man kann keine Person wegen der gleichen Straftat zweimal verurteilen.

Beim nachforschen stellte ich dann fest, dass wenn wir das Dekret zur Einreise beenden, dass dann automatisch § 28 MGÖ wieder in Kraft tritt. Dieser ist derzeit durch das Dekret außer Kraft gesetzt. Anbei möchte ich euch eine Abschrift des § 28 MGÖ zum nachlesen beifügen.

§28 Bewaffnete Gruppen

(1) Der Begriff Bewaffnete Gruppen umfasst Lanzen und bewaffnete Korps.
(2) Die Gründung oder das Betreiben von Bewaffneten Gruppen obliegt im Bereich ihrer Gemeinde ausschließlich den Stadtkommandanten der Gemeinden des Erzherzogtums Österreich.
(3) Die Gründung oder das Betreiben von Bewaffneten Gruppen in den Organisationsformen Militärtrupps und Bürgerwehren obliegt ausschließlich dem Erzherzoglich österreichischen Militär.
(4) Der Beitritt zu nicht nach §28(2) oder §28(3) aufgestellten oder bestehenden Bewaffneter Gruppen ist verboten.
(5) Die Einreise Bewaffneter Gruppen in das Erzherzogtum Österreich, die nicht dem Kommando der Erzherzoglich österreichischen Armee unterstehen, oder ihr dortiger Aufenthalt ist verboten.
(6.1) Die Gründung von Lanzen und die Reise mit Lanzen ausschließlich zur Sicherung von Handelstransporten bedarf, sofern durch den Erzherzog per Dekret nichts Gegenteiliges verordnet wird, keiner gesonderten Genehmigung.
(6.2) Die Gründung oder die Einreise ist vorab in schriftlicher Form der Militärführung des Erzherzogtums Österreich mitzuteilen.
(6.3) Anweisungen von Bürgermeistern der österreichschen Gemeinden und der Stadtkommandanten des Erzherzoglich österreichschen Militärs ist Folge zu leisten.
(6.4) Bürgermeistern der österreichschen Gemeinden und den Stadtkommandanten des Erzherzoglich österreichischen Militärs ist durch jedes Mitglied einer Lanze nach §28(6) jederzeit Auskunft zu erteilen.
(7.1) Die Kenntnis von der Existenz, der Gründung oder der geplanten Gründung einer Bewaffneten Gruppe, die nicht entsprechend §28(6) gestattet ist, ist durch jeden Bürger umgehend der Militärführung oder dem Stadtkommandanten unter Bekanntgabe aller Informationen mitzuteilen.
(7.2) Vergehen gegen §28 sind zivilgerichtlich nach dem Strafrahmen des EGfÖ als Störung des öffentlichen Friedens oder Verrat strafbar und in besonders schweren Fällen als Hochverrat strafbar.
( 8 ) Banner unter dem Kommando des Erzherzogtums Österreichs sind auf Befehl des Regenten ermächtigt, gegen diese Regelungen verstoßende bewaffnete Korps und Lanzen anzugreifen

Ich schlage vor, dass wir den Passus mit dem Banner ( 8 ) gemäß § 28 MGÖ übernehmen und hinzufügen, dass Lanzen meldepflichtig sind. Sollten dann bei einer gemeldeten Lanze Sicherheitsbedenken vorliegen können der Regent oder der Hauptmann das auflösen der Lanze verlangen.
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Beitrag von Grantz Do Aug 16, 2012 5:43 pm

Nein Marthe da muss ich dir widersprechen. Richtig ist, der Richtervertrag verbietet das mehrrmalige Anklagen einer Straftat. Was ich mir vorstelle ist eine Anklage, aufgrund des raubes und eine zweite Anklage, wegen der ungemeldeten Bildung einer gruppe bzw. aufgrund eines verstoßes gegen die bestimmung, dass eine gruppe nur zu reisezwecken verwendet werden darf. Das sind 2 unterschiedliche Straftaten, zum einen der eigentliche Raub, zum einen der Missbrauch der Gruppe zum Rauben. So dürfte man nicht gegen den Richtervertrag verstoßen. Anders die frage, ob so eine Bestimmung vielleicht dagegen verstoßen würde, dass jeder, wie vom Oberkaiser vorgegeben, machen kann was er mag.

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Beitrag von Gast Mo Aug 20, 2012 4:00 pm

"Stimme der Dam' Marthe. zu, was das Hinzufegen des 'Passus mit dem Banner ( 8 ) gemäß § 28 MGÖ übernehmen und hinzufügen, dass Lanzen meldepflichtig sind' angeht. Auserdem ist die Statistik der Dame Marthe. mehr als aussagekreftig genug und sollte als Grunddiskussionsmittel fer die weytere Abhandlung dieses Themas verwendet werden"

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Beitrag von Anna_die_Rose Do Aug 23, 2012 3:56 pm

.... zweite Anklage, wegen der [u]ungemeldeten Bildung einer gruppe. ....
So wird es momentan mit den ungenehmigten Lanzen gehändelt.
... Anders die frage, ob so eine Bestimmung vielleicht dagegen verstoßen würde, dass jeder, wie vom Oberkaiser vorgegeben, machen kann was er mag.
Nein tut es nicht. Diese Lanzen + Einreisegenehmigungen sind inzwischen sehr weit verbreitet .Es hat sich mal wer darüber beschwert bekam aber die Antwort das es jeder Provinz selbst obliegt wie sie dies handhabt.

Marthe, deine Idee den Passus mit dem Banner ( 8 ) gemäß § 28 MGÖ zu übernehmen und hinzuzufügen ist der sehr gut.


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Beitrag von Squrat Do Aug 23, 2012 4:19 pm

Heißts vom Oberkaiser nicht des öfteren dann "So ist das Spiel!"

Ne,aber Scherz ohne....die Idee mit dem Banner gemäß & 28 MGÖ ist sehr sehr gut finde ich.

Da du eh hier bist Anna,kannst du mir als Späherleitung sicherlich die Frage die ich oben gestellt hab,beantworten.

Ists vom Aufwand her möglich,die Gruppenmeldungen mit einzubeziehen in die Späherarbeit?Weil,es würd ja nix bringen,wenn wir ein Gesetz kreiieren,welches zwar am Papier gut aussieht,dann aber nicht umsetzbar ist.



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Beitrag von Grantz Do Aug 23, 2012 4:30 pm

Der Oberkaiser sagt zb. dass niemandem der Weg in den Rat verwehrt werden darf. Daher die Frage, darf man jemandem durch eine extra Anklage bzgl. des Missbrauchs der Gruppe zu Raubzwecken, das Räuberdasein verwehren?

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Beitrag von Squrat Do Aug 23, 2012 4:39 pm

Wie du aber schon selbst sagst,wäre es nicht dasselbe Vergehen.Sondern der Raub ist ein extra Delikt,welches bestraft werden könnte und auch der Verstoß gegen die Meldepflicht der Gruppe.

Wenn man fragt,ob man jemanden dadurch das Räuberdasein verwehrt - uff,ich glaub,das ist so wie die Frage mit dem Huhn und dem Ei. Ist eine Bestrafung des Raubes - nur weil der Oberkaiser dem Menschen das Rauben "zur Verfügung" stellt - nun ein Eingriff ins Räuberdasein?Ich denke,das wird sich jeder auslegen wie er es möchte/braucht. Der Räuber wird sagen ja,der Ausgeraubte nein......

Allerdings hat der Oberkaiser ja auch frei gestellt,dass die Provinzen selbst entscheiden können,wie sie sich verwalten,mit Straftaten umgehen - sie dürfen sich also selbst gestalten. Wenn die Räuber also durch ein Gesetz für ihre Taten belangt werden können,bleibt es den Räubern - wenn sie sich in ihrem Räuberdasein beschnitten fühlen - ja noch immer die Meidung der Provinz.

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Beitrag von Anna_die_Rose Do Aug 23, 2012 5:02 pm

Wer verbietet wem das Räuberdasein?
Nein tut es nicht. Diese Lanzen + Einreisegenehmigungen sind inzwischen sehr weit verbreitet .Es hat sich mal wer darüber beschwert bekam aber die Antwort das es jeder Provinz selbst obliegt wie sie dies handhabt.
Grantz,ich habe doch deine Frage schon vorher ganz klar beantwortet.

Ists vom Aufwand her möglich,die Gruppenmeldungen mit einzubeziehen in die Späherarbeit?
Ja ist es.

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Beitrag von K.K.Lake Do Aug 23, 2012 6:10 pm

Wäre ja vielleicht auch mal zu überlegen den Leerposten die Verantwortung zu geben die Anschreiben abzuschicken.
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Beitrag von Marthe. Fr Aug 24, 2012 9:44 pm

KK nur dass ich es verstehe. Was genau meinst du mit den Anschreiben?

Die nächste Frage ist, wollen wir dieses Thema nicht einfach trennen, denn grundsätzlich handelt es sich hier um zwei Themen die eigentlich getrennt abgehandelt werden sollten. Denn sonst mischt mann immer wieder Dinge die nicht unbedingt zusammen gehören.

Hugbald du hattest von mir eine Aufstellung gewünscht die ich dir vor geraumer Zeit geliefert habe. Bisher hast du dich leider hierzu nicht mehr zu Wort gemeldet. Dürfte ich in Erfahrung bringen für was du diese Aufstellung benötigt hast und dürfte ich/wir deine Meinung hierzu erfahren?
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Beitrag von Hugbald So Aug 26, 2012 6:35 pm

Natürlich, Marthe Smile
Kommt.


Wenn ich mich nicht täusche, fehlt aber noch ein Teil.
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Beitrag von Marthe. Mo Aug 27, 2012 7:41 pm

Den Teil den ich liefern konnte hab ich dir geliefert, in den letzten Fragen, deines Fragekataloges habe ich Kyro, Squrat und K.k.lake gebeten dir diese zu beantworten, da ich mit den Einreise- und Lanzengenehmigungen nur bedingt zu tun habe.
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Beitrag von Squrat Mo Aug 27, 2012 8:13 pm

Das waren die Fragen,wieviel Einreisegenehmigungen erteilt wurden und wieviel abgelehnt wurden,bzw. wieviel trotzdem eingereist sind,oder?

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Beitrag von Marthe. Mo Aug 27, 2012 10:15 pm

Marthe. schrieb:
• Wieviele Einreiseanfragen habt es geben und wie viele davon wurden abgelehnt?

Diese Frage würde ich gerne an die drei Personen die Genehmigungen aussprechen können weitergeben.

• Wie viele derjenigen, die eine Ablehnung erhalten haben, sind dennoch eingereist ohne Genehmigung?

Diese Frage würde ich gerne an die drei Personen die Genehmigungen aussprechen können weitergeben.
.[/quote]

Ja Squ, ich war mal so frech mich selbst zu zitieren.
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Beitrag von K.K.Lake Di Aug 28, 2012 12:17 am

Eine genaue Zahl jetzt hier zu liefern würde einiges an Zeit kosten. Ehrlich gesagt würd ich die lieber anders nutzen.

Es gab von mir drei Ablehnungen in dieser Zeit. Nach dem daraufhin erfolgtem Schriftwechsel wurden zwei davon dann doch genehmigt. Geschuldet waren diese Ablehnungen dem Inhalt des Schreibens, welches ich hier nicht wiedergeben möchte. Der dritte wurde nicht auf österreichischem Boden gesichtet.
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Beitrag von Hugbald Di Aug 28, 2012 12:06 pm

Nehmen wir mal die Antwort von KK als Richtwert vorerst. Es hat danach faktisch eine einzige Ablehnung gegeben in der ganzen Zeit. Eine.

Da drängt sich ja irgendwie der Verdacht auf, dass das die "gängige Praxis" mit Antrag und Genehmigung eigentlich mehr Beschäftigungstherapie ist, oder?
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Beitrag von K.K.Lake Sa Sep 01, 2012 8:42 am

Kauen wir das Ganze nicht wieder durch. Dass an den Grenzen oder vor einem Stadttor Wachen stehen ist nun wirklich nichts ungewöhnliches, daran wird sich wohl auch die nächsten 500 Jahre nichts ändern. Um den Verbrauch von Pergament und Tinte einzudämmen könnten wir, wie andere Provinzen auch, die Banner der Provinz einsetzen, was gleichzeitig einige Tagediebe und Halunken abhalten wird friedliche Reisende zu belästigen. Oder aber um unsere Späher arbeitsmäßig ein wenig zu entlasten könnten aber die Leerposten des Rates dazu heranziehen die Reisenden freundlich darauf hinzuweisen, dass sie eine Genehmigung benötigen. Immer wieder wird bemängelt dass diese "keine" spezielle Aufgabe besitzen.
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Beitrag von Squrat Di Sep 04, 2012 10:30 am

Also iwie kommt mir vor,treten wir hier grad nur auf der Stelle anstatt voranzukommen.

Die Frage ist jzt nicht,ob eine Genehmigungspflicht bestehen sollte,sondern WIE sie ausgelebt werden soll,bzw. wie es am vernünftigsten erscheinen würde und wie es am besten umgesetzt werden kann,sodass ein reibungsloser Ablauf sowohl für die Provinz als auch für Reisende gewährleistet werden kann.

Ich seh's noch immer am sinnvollsten an ,dass man die Einreisebestimmungen in einem Punkt abhandeln sollte und nicht in zig Dekreten. Also allgemeine Einreisebestimmungen für die Provinz Österreich,die sowohl die Genehmigungen an sich sowie das Genehmigungsverfahren regeln sollen als auch die Bedingungen der Einreise/Reisebestimmungen nach/in Österreich.

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Beitrag von Marthe. Do Sep 06, 2012 6:26 pm

Ja Squ genau das gleiche Gefühl hab ich auch.

Einige von Euch fanden meinen schonmal eingebrachten Vorschlag gut. Dürfte ich erfahren was der rest vom Rat davon hält? Vielleicht kann man damit schon einen Konsens finden was die Handhabung von bewaffneten Gruppen betrifft.

Damit keiner suchen gehen muss bin ich so frech und leg meinen Vorschlag einfach nochmal vor.


Marthe. schrieb:
Beim nachforschen stellte ich dann fest, dass wenn wir das Dekret zur Einreise beenden, dass dann automatisch § 28 MGÖ wieder in Kraft tritt. Dieser ist derzeit durch das Dekret außer Kraft gesetzt. Anbei möchte ich euch eine Abschrift des § 28 MGÖ zum nachlesen beifügen.

§28 Bewaffnete Gruppen

(1) Der Begriff Bewaffnete Gruppen umfasst Lanzen und bewaffnete Korps.
(2) Die Gründung oder das Betreiben von Bewaffneten Gruppen obliegt im Bereich ihrer Gemeinde ausschließlich den Stadtkommandanten der Gemeinden des Erzherzogtums Österreich.
(3) Die Gründung oder das Betreiben von Bewaffneten Gruppen in den Organisationsformen Militärtrupps und Bürgerwehren obliegt ausschließlich dem Erzherzoglich österreichischen Militär.
(4) Der Beitritt zu nicht nach §28(2) oder §28(3) aufgestellten oder bestehenden Bewaffneter Gruppen ist verboten.
(5) Die Einreise Bewaffneter Gruppen in das Erzherzogtum Österreich, die nicht dem Kommando der Erzherzoglich österreichischen Armee unterstehen, oder ihr dortiger Aufenthalt ist verboten.
(6.1) Die Gründung von Lanzen und die Reise mit Lanzen ausschließlich zur Sicherung von Handelstransporten bedarf, sofern durch den Erzherzog per Dekret nichts Gegenteiliges verordnet wird, keiner gesonderten Genehmigung.
(6.2) Die Gründung oder die Einreise ist vorab in schriftlicher Form der Militärführung des Erzherzogtums Österreich mitzuteilen.
(6.3) Anweisungen von Bürgermeistern der österreichschen Gemeinden und der Stadtkommandanten des Erzherzoglich österreichschen Militärs ist Folge zu leisten.
(6.4) Bürgermeistern der österreichschen Gemeinden und den Stadtkommandanten des Erzherzoglich österreichischen Militärs ist durch jedes Mitglied einer Lanze nach §28(6) jederzeit Auskunft zu erteilen.
(7.1) Die Kenntnis von der Existenz, der Gründung oder der geplanten Gründung einer Bewaffneten Gruppe, die nicht entsprechend §28(6) gestattet ist, ist durch jeden Bürger umgehend der Militärführung oder dem Stadtkommandanten unter Bekanntgabe aller Informationen mitzuteilen.
(7.2) Vergehen gegen §28 sind zivilgerichtlich nach dem Strafrahmen des EGfÖ als Störung des öffentlichen Friedens oder Verrat strafbar und in besonders schweren Fällen als Hochverrat strafbar.
( 8 ) Banner unter dem Kommando des Erzherzogtums Österreichs sind auf Befehl des Regenten ermächtigt, gegen diese Regelungen verstoßende bewaffnete Korps und Lanzen anzugreifen

Ich schlage vor, dass wir den Passus mit dem Banner ( 8 ) gemäß § 28 MGÖ übernehmen und hinzufügen, dass Lanzen meldepflichtig sind. Sollten dann bei einer gemeldeten Lanze Sicherheitsbedenken vorliegen können der Regent oder der Hauptmann das auflösen der Lanze verlangen.


Und dann wäre da noch das Einreisedekret. Was machen wir damit? Derzeit haben wir eine Genehmigungspflicht für alle DKR-fremden Personen. Meiner Meinung nach gibt es drei Möglichkeiten, entweder weiterhin eine Genehmigungspflicht oder eine Meldepflicht oder keinerlei Verpflichtungen.

Natürlich müsste man diese dann noch ausarbeiten. Aber das wichtigste ist, dass man sich vielleicht mal für eine der drei Varianten entscheidet, denn sonst gehts wirklich gar nimmer voran.
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Beitrag von Squrat Do Sep 06, 2012 7:02 pm

Ich schlage vor, dass wir den Passus mit dem Banner ( 8 ) gemäß § 28 MGÖ übernehmen und hinzufügen, dass Lanzen meldepflichtig sind. Sollten dann bei einer gemeldeten Lanze Sicherheitsbedenken vorliegen können der Regent oder der Hauptmann das auflösen der Lanze verlangen.

Hier müsste man allerdings (6.2.) abändern und deinen Vorschlag hier einarbeiten. Im Grunde ist die allgemeine Genehmigung der Lanzen mit Widerrufsrecht durch Regent/Hauptmann ja schon ein Grundstein dafür,dass auch Einreisen die jzt unter das Dekret für DKR-Fremde fällt, hier mit eingearbeitet werden könnte.

Die freie Einreise mit Widerrufsrecht wäre also eine Möglichkeit die auch umsetzbar ist und genauso viel Sicherheit bietet wie das jetzige System. Denn ob ich jemanden der schon hier ist das Führen der Lanze verbiete oder ihn zur Auflösung jener auffordere oder ob jemand mit ner ungenehmigten rein rennt ist im Grunde dasselbe und läuft immer auf eine Zuwiderhandlung hinaus die eine Sanktion mit sich führt.

Die Späherabteilung würde bei so einer Variante halt "Verdächtige Gruppierungen oder Personen" melden und wenn Hauptmann/Regent/Späherleitung entscheiden,sie dürfen keine bewaffnete Gruppe führen,würden die Späher anschreiben und zur Auflösung auffordern.

Nur zur Klarstellung,das war nur mal eine der Möglichkeiten - über die hab ich mir einfach nur schon Gedanken gemacht ^^

Bei der Beibehaltung der Genehmigungspflicht finde ich nach wie vor,dass man das Dekret direkt im Gesetz verankern sollte.

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Beitrag von Gast Do Sep 06, 2012 9:42 pm

Eine Meldepflicht für alle Arten von Gruppen halte ich für sinnvoll, seien es jetzt bewaffnete oder unbewaffnete Gruppen. So ist einfach eine schnelle Übersichtlichkeit gegeben, welche Gruppen zur Zeit zu welchem Zweck im Erzherzogtum unterwegs sind.

Ob man eine Genehmigung für bewaffnete Gruppen weiterhin behält macht keinen wirklichen Unterscheid zur reinen Meldepflicht wenn man die Auflösungsmöglichkeit behält.

Im Falle einer Genehmigung würde halt vor Einreise ein Brief an den Gruppenführer gehen, dass die Gruppe (nicht) genehmigt ist. Bei einer Meldepflicht würde der Brief rausgehen dass die Meldung eingegangen ist.

Oder bei entsprechender nicht vorhandener Meldung oder Genehmigung dann das Anschreiben dass eine Meldung/Genehmigung noch aussteht und diese bitte einzureichen/zu beantragen ist.

Ob der Hase nun Genehmigung oder Meldung mit Auflösungsvorbehalt heißt ist im Endeffekt egal, zumindest meiner Meinung nach.


Allerdings halte ich es für sinnvoll, wenn wir die bestehenden Dekrete ins MGÖ einarbeiten, da das der Übersichtlichkeit zu gute kommt, sodass die Einreisebestimmungen auf einen Blick zu erkennen sind.

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Beitrag von K.K.Lake Fr Sep 07, 2012 1:17 am

Ähmm das MGÖ ist das Armeegestz und hat damit gar nichts zu tun. Es gilt für Armeeangehörige.
Eine Einreise- Lanzen- oder Gruppengenehmigungspflicht/meldung ist eine Sache der Provinz und muss demzufolge im EGfÖ für alle Bürger verankert werden. Dass hier Soldaten, auf Grund ihrer Wachsamkeit herangezogen werden um für die ordnungsgemäße Durchsetzung der Gesetze zu sorgen muss nicht sein. Ebenso könnten dies die Büttel oder andere Bürger der einzelnen Orte erledigen. Das wird nur zu gern leicht vergessen.
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Beitrag von Squrat Fr Sep 07, 2012 9:32 am

Naja,wenn,gehörts ja nit ins MGÖ,sondern ganz normal ins EGfÖ eingearbeitet.

Was aber eigentlich eh logisch sein dürfte.

Die allgemeine Meldepflicht hätte halt wirklich auch den Vorteil,dass alle dieselbe Behandlung erfahren und wir ebenso die Gruppen aufgezeichnet haben.Und Gruppen sind böse ^^

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Beitrag von Marthe. Sa Sep 08, 2012 10:57 am

Ich stimme KK und Squ zu. Wenn dann gehört das Ding ins EGfÖ die MGÖ hat nichts mit Zivilisten am Hut um es mal ganz salopp auszudrücken.

Also wenn ich den wenigen Wortmeldungen bisher aufmerksam gelauscht habe, dann wäre dies ein möglicher Konsens, dass man bei bewaffneten Gruppen eine allgemeine Meldepflicht einführt.

Jetzt ist die Frage wie man dieser Sache nachgeht wenn sie sich nicht melden? Schreibt man sie an, wer schreibt sie an und wie wird es geahndet wenn man dies nicht tut.

Zu der Einreise DKR-fremder Personen nach Österreich schlug ich auch vor dass eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden kann. Dazu erhielt ich bisher keine Rückmeldungen.

Und hier stell ich nochmal die Frage, sollen wir die beiden Themen nicht trennen damit man nicht ständig überlegen muss zu welchem der beiden Dekrete man was schreibt?

Squ ich stimm dir auch zu, dass beide Dekrete eingestampft gehören sobald ein Gesetz dazu fertig ist was in die EGfÖ einfließen kann.
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