Erzherzogtum Österreich
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[Diskussion]Einreisebestimmungen/Genehmigungspflichten/Lanzengenehmigungen

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Beitrag von Marthe. So Sep 23, 2012 9:37 pm

Also ich hab jetzt nochmal gefragt und hab noch was interessantes im Gespräch herausgefunden. Bei einfachen Gruppen haben wir das Problem, dass man klären muss ob alle Mitglieder dieser Gruppe dann angeklagt werden könnten oder nicht, weil wenn die Gruppe am einen Tag gegründet wird und der Name des Gründers mit einem Z beginnt und dann noch die Gruppenmitglieder mit den Namen A und E dabei sind, dann ist am nächsten Tag das Gruppenmitglied mit dem A an erster stelle. Es ist also nicht wie bei einer Lanze, dort ist der Gründer immer zuerst genannt.

Das heißt somit, jedes Mitglied einer Gruppe müsste sich getrennt melden und den Schwur ableisten, sonst wäre keine Anklage möglich.

Zu deiner Frage Grantz ob man wegen des Schwurbruchs eine Anklage machen kann obwohl wegen eines evtl. RAubes auch schon eine Anklage gemacht wurde. Dem kann ich zustimmen, es können zwei Anklagen gemacht werden, wenn dies im Gesetz entsprechend verankert wird.
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Beitrag von Grantz So Sep 23, 2012 10:16 pm

Nun bei einfachen Gruppenmeldungen besteht die Möglichkeit das Gesetz so zu gestalten, dass die Gruppe von irgendeinem Mitglied der besagten Gruppe gemeldet werden muss. Statt Gruppenführer dann beliebiges Gruppenmitglied zur Meldung heranziehen, der Rest bleibt gleich. Sobald man sich einer einfachen Gruppe anschließt sollte klar sein, dass man auch unter den Schwur bei Meldung fällt.

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Beitrag von Marthe. So Sep 23, 2012 11:14 pm

Die idee ist gut, aber wen klagst dann an wenn die Gruppe sich nicht meldet und raubt? Das war die Frage die ich mir stellte
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Beitrag von Grantz So Sep 23, 2012 11:26 pm

jeden einzelnden, denn in einer einfachen gruppe folgst du ja nicht, sondern führst das reisen/rauben etc. als eigenständige person aus.

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Beitrag von Squrat Mo Sep 24, 2012 9:10 am

Reise- und Einreisebestimmung

(1) Die Einreise in das Erzherzogtum Österreich ist Einzelpersonen jederzeit gestattet. In Einzelfällen behält sich die Provinz das Recht vor, Personen, die nach Österreich eingereist sind, ohne Angabe von Gründen zur Ausreise aufzufordern.

(2) Die Einreise und Gründung von Gruppen/Korps/Lanzen unterliegt einer allgemeinen Meldepflicht. Der Lanzen-/Korpsführer,oder ein beliebiges Mitglied einer unbewaffneten Gruppe hat an Regent,Hauptmann oder Späherleitung unverzüglich Meldung über seine Gruppe/Korps/Lanze zu machen. Die Meldung muss folgendes beinhalten:
  • Namen sämtlicher Gruppenmitglieder
  • Dauer der Aufrechterhaltung der Gruppe/Lanze/Korps
  • Grund der Reise
  • Schwur (Beim Schwur würd ich mal die Infos über die Sichtungen raus werfen,die macht sowieso keiner)


(2.1.) Änderungen der Mitglieder einer Lanze/Korps/Gruppe müssen unverzüglich gemeldet werden. Meldung hierzu obliegt in Lanzen/Korps den Lanzen-/Korpsführer, bei einfachen Gruppen einem beliebigen Gruppenmitglied.
(2.2.) Bei einfachen Gruppen unterliegen sämtliche Mitglieder den im Abs. (2) geregelten Schwur, welcher von einem Mitglied der Gruppe stellvertretend für alle Gruppenmitglieder geleistet wird.
(2.3.)Sämtliche in Abs. (4) geregelten strafrechtlichen Folgen gelten ausnahmslos für sämtliche Mitglieder der Gruppe.



(3)Schiffe ......

(4)Zuwiderhandlungen gegen (1) bis (3) gelten als Störung des öffentlichen Friedens am Erzherzogtum Österreich und werden als diese zur Anklage gebracht.
(4.1) Das Erzherzogtum Österreich behält sich das Recht vor, Gruppen/Lanzen/Korps/Schiffe, die sich den Bestimmungen,die in (1) bis (3) geregelt sind, widersetzen, mit militärischen Mitteln zu verfolgen.


Obwohl ich mich Frage,wenn die Gruppe sich nicht meldet,raubt,fallen dann diejenigen,die nicht "mitrauben" hier aus der Gruppe raus und welchen "Gruppenstand" - hier der zuletzt bekannte? - klagt man dann an?

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Beitrag von Grantz Di Sep 25, 2012 1:34 am

Ob man mitraubt oder nicht, legt ja jeder selbst fest in seinen Gruppenoptionen bzw. es ist ja eine tagesaktion, die jeder Räuber persönlich tätigen muss. Wer das nicht macht fliegt aus der Gruppe. und wen man anklagt, legt die Sichtung des Beraubten klar, denn dieser sieht ja zumeist, wer ihn beraubt, somit ist das ja eindeutig.

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Beitrag von Squrat Di Sep 25, 2012 10:57 am

Ich stell die Frage mal anders....wenn man den Raub anklagt und dazu noch die ungemeldete Gruppe nimmt - wenn wir uns hier auf den Gesetzesvorschlag von oben stützen jzt als Beispiel - klagen wir dann sozusagen die Räuber an,die in den Sichtungen des Opfers zu sehen sind,oder?

Und gibt es eigentlich zu dem Vorschlag der Meldepflicht einen Gegenvorschlag.Sollte eine allgemeine Meldepflicht nun durchgesetzt werden?

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Beitrag von Gast Di Sep 25, 2012 11:10 am

Wenn ich als Opfer (was ich mehrfach war) den Räuber melde, der mich überfallen hat, dann den aus meiner Sichtung. Dann habe ich weder die Gruppe dort, noch weiß ich wer noch dabei war.
Als meldepflichtig sehe ich persönlich nur die bewaffneten Gruppen an, die sind die, welche in Gruppe rauben können, wenn ich davon ausgehe, dass die einfachen Gruppen nur als Einzelperson die Einstellung tätigen können.

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Beitrag von Squrat Di Sep 25, 2012 11:15 am

Einfache Gruppen sind aber nicht zu unterschätzen - vor allem IN den Städten. Man soll mit dem Meldewesen ja auch über jene Gruppen Bescheid wissen,denn auch von jenen kann Gefahr ausgehen,wie wir in der Vergangenheit schon öfter gemerkt haben.

Was die Anklage angeht,ja,wird wohl nur so möglich sein,dass man jene anklagt,die man auch sieht.Alles andere wäre ja reine Raterei und würde nicht auf Fakten beruhen,die man in einem Prozess verwenden kann.

Da ich scho länger nicht mehr beraubt wurde - haben wir in den Sichtungen den Stand,dass eine Gruppe geraubt hat?Also,wenn da steht sie wurden von X und Y ausgeraubt....etc. etc.....musste ja jeder für sich selbst "rauben" - wie will man da dann beweisen,dass sie eine ungemeldete Gruppe auch waren?

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Beitrag von Gast Di Sep 25, 2012 11:20 am

Bei einer einfachen Gruppe sehe ich das Problem, dass es meist ein loses Zusammenfinden von Reisenden ist und zum Schluss nicht einmal alle mitgereist sind. Das Melden wird dadurch erschwert und selbst der Gruppengründer kann verhindert sein oder vergessen zu Reisen und schon gibt es keine Gruppe mehr.

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Beitrag von Squrat Di Sep 25, 2012 11:30 am

Dafür ja der Absatz:

(2.1.) Änderungen der Mitglieder einer Lanze/Korps/Gruppe müssen unverzüglich gemeldet werden. Meldung hierzu obliegt in Lanzen/Korps den Lanzen-/Korpsführer, bei einfachen Gruppen einem beliebigen Gruppenmitglied.
(2.2.) Bei einfachen Gruppen unterliegen sämtliche Mitglieder den im Abs. (2) geregelten Schwur, welcher von einem Mitglied der Gruppe stellvertretend für alle Gruppenmitglieder geleistet wird.
(2.3.)Sämtliche in Abs. (4) geregelten strafrechtlichen Folgen gelten ausnahmslos für sämtliche Mitglieder der Gruppe.

Und wenn der Gruppengründer beispielsweise dann nicht reist beispielsweise,dann ist die Gruppe ja nicht mehr vorhanden und dann erledigt sich das Melden auch wieder.Denn Einzelpersonen ist das Reisen und die Einreise ja jederzeit gestattet.

Ich persönlich - das ist aber nur meine persönliche Erfahrung und Meinung - finde,dass man Gruppen nicht so unterschätzen sollte,da sie - obwohl andere Gefahr - trotzdem eine Gefahr darstellen können.

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Beitrag von Gast Di Sep 25, 2012 11:33 am

Genau, deshalb bin ich auch dafür, die einfachen Gruppen raus zu lassen.
Weil sich dort keiner in der Lage fühlen wird, zu melden und zum Schluss die Meldung nicht erfolgt und es zu einer Anklage kommen kann, die für mich nicht gerechtfertigt ist.

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Beitrag von Etschi Di Sep 25, 2012 12:03 pm

Oder Regent bzw. Hauptmann erhalten dann von jedem Gruppenmitglied nen Brief, was zu einem erhöhten Futtermittelverbrauch für die Brieftauben führen kann. Davon abgesehen kann es auch zu einer Mehrarbeit der Genehmiger kommen.
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Beitrag von Squrat Di Sep 25, 2012 12:17 pm

Etschi,es gibt keine Genehmigungen bei ner Meldepflicht Wink Die Mehrarbeit ist also nit wirklich gegeben für Regent,Hauptmann oder Späherleitung. Da sie nur antworten müssen,wenn die Gruppe abgelehnt wird.

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Beitrag von Etschi Di Sep 25, 2012 12:27 pm

Nagut, aber die Gefahr von vollen Postfächern ist dennoch vorhanden, wenn dann jedes Gruppenmitglied ne Nachricht schickt, die vom Empfänger wieder bearbeitet werden müssen. Gut, es müssen keine Briefe geschrieben und versendet werden, aber etwas Mehrarbeit ist's trotzdem.
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Beitrag von Squrat Di Sep 25, 2012 12:41 pm

Es steht ja nit jedes Mitglied,sondern ein beliebiges Mitglied einer Gruppe.Und klar,eine Gruppe ist keine Lanze,die sich zusammenwürfelt,aber meistens kennen sich die Reisenden doch und wenn ich als Reisender in ner Gruppe bin,die Gesetze des Landes kenne,dann wende ich mich mit der Frage,obs gemeldet wurde an meinen Gruppenführer und nicht an den Regenten/Hauptmann/Späherleitung.

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Beitrag von Etschi Di Sep 25, 2012 1:00 pm

Klar, ich hab ja nur das andere Extrem von Werra's Beispiel genannt Wink

Tjo und sonst wenn das Wörtchen wenn nicht wär ne? Aber du hast schon Recht, man kann nicht alles abfangen und bekanntlich schützt Unwissenheit nicht vor der Strafe. Also wenn man in einer Gruppe reist muss man sich eben mit den anderen Kurzschließen oder gegenfalls sicherheitshalber selber ne Meldung machen.

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Beitrag von Grantz Di Sep 25, 2012 1:06 pm

Wenn man einen entsprechenden Meldethread in der WS etabliert, kann jedes Gruppenmitglied schon sehen, ob sich dort gemeldet wurde und notfalls eine Meldung abgeben. Klar kann es dann auch zu Doppelmeldungen kommen, aber besser doppelt als gar nicht.

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Beitrag von Marthe. Di Sep 25, 2012 7:31 pm

Ich kann beide Seiten verstehen und beide haben Recht. Die Frage ist nur was wir wollen. Wollen wir es mit dem Gesetz schaffen, dass einfache Gruppen sich nicht mehr zu Räubergruppen zusammenrotten können und zusätzlich zum Raub bestraft werden können oder wollen wir das nicht?

Ich bin dafür. Denn die meisten Raubüberfälle werden von einfachen Gruppen mit zwei bis vier Leuten begangen. Natürlich jeder der Räuber selbst die Aktion ausführen. Jedoch ist jeder der in den Ereignissen steht und zuvor in der Gruppe war wegen dem Bruch des Schwurs ebenfalls anzuklagen.
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Beitrag von K.K.Lake Di Sep 25, 2012 9:06 pm

Ich bin dagegen dass Gruppen nun auch noch meldepflichtig werden. Sicher der Vorteil einer zweiten Verurteilung für Räuber liegen auf der Hand. Ob der Aufwand jedoch nicht den Nutzen übersteigt bleibt für mich fraglich. Dass so einige Räuber sich nicht von einer Verurteilung beeindrucken lassen wurde schon gesagt. Hier trifft es also nicht die wenigen Räuber, sondern fast jeden der reisen möchte. Folglich wird der Vorteil der Gruppen aufgehoben und ich habe die Befürchtung dass Alleinreisen häufiger werden, was wiederum einige Räuber anziehen wird.
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Beitrag von Marthe. Sa Sep 29, 2012 4:41 pm

Ich muss gestehen ich find es interessant. Zuerst als wir intern diskutierten wollte ein Teil dass wir unbedingt die Regelungen beibehalten wie sie waren.

Dann kam die Idee auf das es eine allgemeine Meldepflicht geben soll und jetzt ist die auch nicht in Ordnung. Ich weiß langsam nicht mehr was man noch tun soll. Ich würd vorschlagen dass sich jetzt einfach mal jeder die Gedanken macht und sie postet, weil so kommen wir nicht weiter und ich hab keine Böcke mehr drauf das wir uns ständig im Kreise drehen.

Also hier meine Bitte. JEDES Ratsmitglied äußert was er sich vorstellt mit einer Begründung wieso. Ich denk bis kommenden Donnerstag ist genug Zeit das sich jeder dazu äußern kann.

Ich hoff das wir dann vielleicht mal so vorankommen.
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Beitrag von Belafarinrod Sa Sep 29, 2012 5:10 pm

wir drehen uns im Kreis. das ist es. alle agumente sind schon etliche male vorgrbacht worden und umgekehrt.

ein Test welches sich besser gestalltet sagen wir 2 moante eine melde pflicht oder der gleiche und 2 moante dann das alte beiwerk wäre wohl das sinnvollste. oder auch nicht aber es bedeutet bewegung

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Beitrag von Marthe. Sa Sep 29, 2012 5:24 pm

Ich halt nichts davon wenn ich ehrlich bin, weil damit machen wir es den Reisenden ja erst recht schwierig. Zwei Monate hü, zwei Monate hot, dann wieder ne Diskussion und keiner weiß was Sache ist und dann irgendwann ne Entscheidung. Damit machen wir uns lächerlich.

Es sollte halt endlich mal jeder sagen was er will oder denkt und nicht immer nur die gleichen Verdächtigen, dann haben wir ne Tendenz und diese wird dann ausgearbeitet und ein § drauß gemacht. So ist es am sinnvollsten. Aber das bedarf halt der Mitarbeit aller.
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Beitrag von Squrat So Sep 30, 2012 4:31 pm

Bevor wir uns hier im Kreis drehen - meine Frage hab ich ja schon ein paar mal hier gestellt.Überarbeitung des bestehenden Systems oder Neugestaltung durch die Einführung der allgemeinen Meldepflicht. Und bevor wir hier ewig den Ball hin- und herwerfen,wäre eine Abstimmung,was bevorzugt wird,wohl am sinnvollsten.

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Beitrag von Belafarinrod So Sep 30, 2012 4:33 pm

jap dem stimm ich zu so muss jeder mal Fase zeigen...

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