Erzherzogtum Österreich
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[LIX] Änderung EGfÖ §2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

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Beitrag von Jurina Do Dez 22, 2016 1:33 am

Gibt es andere Meinungen?
Si!

Warum soll der jetzige Rat nicht das tun dürfen, was andere Räte vor ihm auch schon taten?

So ... um was genau ging es hier eigentlich?

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Beitrag von Irving Do Dez 22, 2016 11:34 am

Hoheit verzeiht mir die Anmerkung und die Berichtigung sogleich, aber unter "Lagerwahlkampf" verstehe ich nicht nur die Leute, die im Rat sind. Sondern auch jene die sie unterstützen würden, selbst wenn die den größten Bockmist bauen würden (Achtung ! Konjunktiv!)
So sind die Umstände und das ist für mich völlig in Ordnung. Wenn man Avallyn wählt weil sie so ein schönes Haar hat, hat der Wähler auch gültig gestimmt. Das zweifle ich doch nicht an. 

Aber dann zu erzählen, der Wählerwillen und die Masse und das Volk... nun, eignet sich gut aus Wahlkampfrede keine Frage und es gibt ein Applaus von mir, aber hier sollen wir ideologische Parollen und geschmückte Worte der Effizienz weichen lassen, da bin ich stark für.

Nun ihr habt mein Beitrag nur auf den "Lagerwahlkampf" reduziert. Den Punkt mit "Wirksamwerden der Dekrete" und seine möglichen schlimmen Auswirkungen da hätte ich gerne noch eine Rückmeldung. Dies ist mir wichtiger als "wer wen wählt, warum, weshalb"

Und ich denke ist jeder ist gut beraten über seine Vorgänger (sprich Ratsvorgänger) aus der Perspektive der kollegialen Achtung nicht schlecht zu sprechen und mir Zahlen vorweisen, wie doch der jetzige besser ist. Es gibt DEN RAT und der tagt momentan hier und jetzt. Wer vor 2 Wochen doof war oder vor 2 Jahren, interessiert mich nicht. Sonst kommen noch die Urgesteine aus Österreich und können sicher das eine oder andere über die Räte erzählen von damals. Aber wäre dies der Maßstab? Wie gesagt, ich interessiere mich nicht für "es war einmal" mein Anliegen ist eher der Zukunft gewidmet. 
Ich würde nur ungern einem Regenten eine Waffe in die Hand drücken mit der er legal persönliche Angelegenheiten regeln kann. Wenn der Rat dann auch noch mit 2/3 den Beschluß einkassieren kann, können wir auch gleich das Steiermodel übernehmen. 

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Beitrag von Belafarinrod Do Dez 22, 2016 3:07 pm

Es war ein Vorschlag darüber wird nun diskutiert. ich habe schon gesagt, dass auch eine einfache Mehrheit ausreichend ist.

Der von mir eingebrachte Vorschlag Soll denn oder die Regentin je nach dem, was kommen mag oder wird. Handlungsfähiger machen. Ihr sagtet, ihr könnt euch nicht entsinnen bei Abstimmungen im schnell verfahren das diese nur serh gering oder wenig gehör fanden. Nun ich werde jetzt nicht genau noch mal nachgucken, in welchem Thema ich das gesehen habe. es war in der letzten LP und wäre damit nicht rechtens gewesen. Daher kam mir auch diese Idee es so zu fokussieren.

Im Moment reagiert der Rat nur aktive agiert wird nicht. Ich Weiß nicht, was in den vergangen 3 Jahren dazugeführt hat, dass man sich derartig entwickelt hat. das will ich auch nicht bewerten. Doch der Rat und der Regent müssen nun mal führen und nicht verwalten. Gerade in solchen Zeiten, wo die gefahren einen Wimpernschlag von unserer Grenze liegen.

Da vielen mit doch gleich ein paar sachen ein:

Militärische Notstände (hier mag wohl kein Regent darüber diskutieren warum er Bereitschaften erhört? und dem Rat dann noch nachweisen muss das er schon 2 tage zu vor von einem Notstand bereichtet hat.  Oder dem Rat erklären muss warum Banner bestück wird. das geht im nachgang aber nicht wenn Agiert werden muss. )
Einreise Verweigerungen. Für Gruppen oder einzelne Personen.
Anlege Erlaubnisse für die Häfen.
Größere Handelsaufträge genehmigen.
Bergwerk Notwartungen oder Aufwertungen die zB. Durch Abwertung wieder in Einklang gebracht werden müssen .
Verbannungen.

Nur ein paar Beispiele. Denn sollte bei allem dieser Sachen etwas schief gehen wird auch immer nur der Regent dafür verantwortlich gemacht. Also sehe ich da die Notwendigkeit auch die entsprechenden Verantwortungen zu regeln.

eine derartige Änderung würde die Schlagweite und die Reaktion möglichkeiten deutlich verkürzen. Da  langwierige Diskussionen im Rat umgangen werden können, mit einer einfache Mehrheit kann der Rat dass dann ja auch wieder kassieren. Wenn der Regent derartig bösartig ist. Sollten die anderen Räte in der Lage sein dieses verhalten aufzudecken und anzuprangern. Ich hoffe, dass bei keinem der in den Rat kommen wird oder war, die liebe zu seinem Titel größer ist als die Liebe zu Österreich.

Ich sehe bei keiner der Auslegungen, das hier wie nanntet ihr das? Steiermodel? in kraft treten kann. Oder aber diese Gefahr besteht. Weder verurteile Oder bewerte ich das System unserer Nachbarn. Daran tätet ihr auch gut. Denn dieser Ständige konflikt muss beendet werden. aber das nur dazu...

Die Anführungen die Ihr hier, ich nenne es mal zubedenken gebt. Setzten voraus das ich oder die zukünftigen Regenten eine Diktatur errichten wollen. Ich bin mir sicher, dass das nicht meine Absicht ist. Jedoch könnt ihr mich gern eines Besseren belehren. ich bin da offen für Kritik

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Beitrag von Irving Fr Dez 23, 2016 2:11 pm

Was ich wie beurteile, Hoheit, ist erneut eine Sache die mir obliegt. Ich frage mich wozu Diskussionen wenn sie sowieso dazu führen, dass man seine Meinung letztendlich durchprügelt?
Ich hatte meine Meinung geäußert und ich habe die Gefahren aufgezeigt. Bringt den Gesetzänderungsvorschlag ein und lasst darüber abstimmen. Und fertig. Allerdings wenn einst diese Regelung missbraucht wird, werde ich Euch an diese Diskussion erinnern. 
Ich habe meine Meinung geäußert und sogleich meine Bedenken und meine Befürchtungen, aber wenn man halt machen will, nur zu. 

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Beitrag von Kryptokrat Fr Dez 23, 2016 4:12 pm

Belafarinrod schrieb:
...
Der von mir eingebrachte Vorschlag Soll denn oder die Regentin je nach dem, was kommen mag oder wird. Handlungsfähiger machen. Ihr sagtet, ihr könnt euch nicht entsinnen bei Abstimmungen im schnell verfahren das diese nur serh gering oder wenig gehör fanden. Nun ich werde jetzt nicht genau noch mal nachgucken, in welchem Thema ich das gesehen habe. es war in der letzten LP und wäre damit nicht rechtens gewesen. Daher kam mir auch diese Idee es so zu fokussieren.

Im Moment reagiert der Rat nur aktive agiert wird nicht. Ich Weiß nicht, was in den vergangen 3 Jahren dazugeführt hat, dass man sich derartig entwickelt hat. das will ich auch nicht bewerten. Doch der Rat und der Regent müssen nun mal führen und nicht verwalten. Gerade in solchen Zeiten, wo die gefahren einen Wimpernschlag von unserer Grenze liegen.

Da vielen mit doch gleich ein paar sachen ein:

Militärische Notstände (hier mag wohl kein Regent darüber diskutieren warum er Bereitschaften erhört? und dem Rat dann noch nachweisen muss das er schon 2 tage zu vor von einem Notstand bereichtet hat.  Oder dem Rat erklären muss warum Banner bestück wird. das geht im nachgang aber nicht wenn Agiert werden muss. )
Einreise Verweigerungen. Für Gruppen oder einzelne Personen.
Anlege Erlaubnisse für die Häfen.
Größere Handelsaufträge genehmigen.
Bergwerk Notwartungen oder Aufwertungen die zB. Durch Abwertung wieder in Einklang gebracht werden müssen .
Verbannungen.

Nur ein paar Beispiele. Denn sollte bei allem dieser Sachen etwas schief gehen wird auch immer nur der Regent dafür verantwortlich gemacht. Also sehe ich da die Notwendigkeit auch die entsprechenden Verantwortungen zu regeln.
...


Bei den angeführten Beispielen agiert sowieso immer nur ein Teil des Rates, und zwar ´-hoffentlich! - noch am selben Tag des Auftretens des Problems!
Es gibt keinen Grund, den gesamten Rat zu informieren, wenn
* Feinde an der Grenze stehen, dafür ist der Sicherheitsrat zuständig (Regent, OFR, HM, AV, SK!) - dafür muss man weder Kämmerer, HBV oder Richter befragen!
* bei Abwertung der Bergwerke reicht der Wirtschaftsrat, sogar nur ein Teil davon BWK und Rgent, gern noch Kämmerer dazu, HBV ist nicht einmal notwendig um zu entscheiden, dass ein abgewertetes Bergwerk wieder aufgebaut wird! Was soll denn da bitte der HM dazu tun?!
*Anlegeerlaubnis oder Reiseerlaubnis für Nicht-Österreicher! - Sicherheitsrat und Regent reichen dafür aus!
*Bei großen Handelsaufträgen agiert die Wirtschaft auch selbstständig, denn was soll z.B. der Staatsanwalt dazu sagen, wenn er keine Ahnung hat, ob man z.B. Bayern 500 Stein zu x Talern verkaufen soll ...???

Etwas mehr vertrauen in die Kompetenz und Hausverstand der einzelnen Rätlinge bitte!


Ich sehe Erlässe wie z.B. Stillschweigen (Maulkorb) zu allgemeinen Dingen wie z.B. Gesätzesänderungen oder Steuerangelegenheiten eher problematisch, wenn da nur 12 Leute (sofern alle Räte da was sagen!^^) diskutieren, je mehr Ideen formuliert werden können, um so eher wird man was Brauchbares entwickeln können. - Hierzu lobe ich diese Öffentlichstellung dieser Diskussion!

Um auf den eigentlichen Grund zurück zu kehren:
Ja, man kann den §2 überarbeiten, wenn man es so will, und sich im Rat eine Mehrheit findet.Es kann sein, dass das aber auch bald wieder geändert wird. Ich zitiere noch einmal meinen Vorschlag vom Beginn, damit man sich wieder mit dem eigentlichen Kern beschäftigen kann:

Kryptokrat schrieb:Somit wäre der Gesetzestext in etwa so zu formulieren:

NEU

§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen.
(A) Erlassene Dekrete durch den Erzherzog von Österreich können nur durch eine einfache Mehrheit durch den Rat aufgehoben werden.
(B) Jedes Dekret hat nach Ablauf der Wirksamkeit durch den Regenten selbstständig und unverzüglich aufgehoben zu werden!
(C) Jedes Dekret erlischt automatisch nach der nächsten Ratswahl
(D) Eine Wiedererlassung durch den neu gewählten Rat ist jedoch möglich und unterliegt denselben Voraussetzungen

(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten mit der Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!
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Beitrag von Belafarinrod Fr Dez 23, 2016 4:20 pm

Um etwas durchzuprügeln? ich finde es sehr interessant, wie Ihr das öffentliche Diskutieren nennt. Natürlich kann man so was auch hinter verschlossenen Türen machen. Was ich für total sinnfrei halte. Aber anstatt diese Diskussion in den internen zu verlegen, wird sie draußen im Öffentlichsaal geführt. ich finde es sehr löblich, das ihr mich erinnern, wollt, wenn jemand Österreich mal wieder ausnutzt. Was meint ihr wer genau so ein Chaos schon 2 mal beseitigt hat. Trotz der jetzt geltenden Regelung? Sie bot also genau 2 Mal keinen Schutz. Viel mehr haben wir hier Eure aussagen, dass es auf jeden Fall missbraucht wird, und meine das Es nur um die Verkürzung der Handlungsfähigkeit geht.

was meint ihr, wenn ich als Erzherzog nicht mehr bin.und jetzt kommt, wieder jemand und nutzt das aus? Richtig. Dann hat er mich am Hals. btw. stahl und am anderem Ende stehe ich und halte das Beil in der Hand, welches ihm einen schnelle Begegnung mit seinem Schöpfer beschert.

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Beitrag von Freygunn Fr Dez 23, 2016 11:48 pm

Werter Erzherzog, in den von Euch erwähnten Situationen braucht es keine Dekrete! All dies ist in unserem EGfÖ weitestgehend im Vorwege geregelt und der entsprechende Amtsträger muss nur seine Arbeit tun, tut er diese nicht kann der Rest des Rates eingreifen.

Ich würde ein Veto-Recht für den Rat vorschlagen... wenn innerhalb von 72 Stunden nach veröffentlichung des Dekrets 1/3 des Rates Veto einlegt muss eine Schnellabstimmung durchgeführt werden, hier gilt dann eine absolute Mehrheit

Vieleicht ist das ein Weg der Annäherung?
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Beitrag von Belafarinrod Sa Dez 24, 2016 1:17 am

NEU

§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen.
(A) Erlassene Dekrete durch den Erzherzog von Österreich können nur durch eine einfache Mehrheit durch den Rat aufgehoben werden.
(B) Jedes Dekret hat nach Ablauf der Wirksamkeit durch den Regenten selbstständig und unverzüglich aufgehoben zu werden!
(C) Jedes Dekret erlischt automatisch nach der nächsten Ratswahl
(D) Eine Wiedererlassung durch den neu gewählten Rat ist jedoch möglich und unterliegt denselben Voraussetzungen

(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten mit der Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!

Ich kann mich tatsächlich, mit diesem hier anfreunde. denn weitest gehend ist nIcht immer weit genug.  und 1/3 und 72 stunden würde Notstandsdekrete erst 72 stunden später in kraft treten lassen. Welches in gegebener Lage zu spät ist. Vor allem, wenn es Räte gibt, für die sIch nIcht erschließt. Warum  z.B. ein feindliches Banner im Nachbarland automatisch eine Bereitschaftserhöhung konform geht. auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole ... mein erst Entwurf war ein Entwurf keine gültige Fassung. Es wird j auch hier öffentlich debattiert.

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Beitrag von Freygunn Sa Dez 24, 2016 2:01 am

Seit wann brauchen wir für eine Bereitschaftserhöhung ein Dekret??? Mit Verlaub aber das ist Unsinn! Oder Ihr bescheinigt hier öffentlich das der Rat seit seehr langer Zeit gegen Gesetze verstößt... so spätestens seit dem Frankreicheinsatz denke ich.

Und wenn ihr genauer hinschauen mögt: würde das "Vetorecht" ja nur greifen, wenn jemand Veto einlegt, sprich: wenn das Dekret sinnvoll ist sollte es kein Problem geben...

Wenn aber ein Problem erkannt wird ist es schneller möglich einzuschreiten und Schaden abzuwenden

Wenn ihr einmal in Richtung Reichstag schaut werdet ihr sehen das Vetos doch sehr selten sind

oder wird jetzt von Euch vorausgesetzt, das "die Anderen" Österreich schaden wollen?
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Beitrag von Belafarinrod Sa Dez 24, 2016 10:49 am

vorschlag

§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen.
(A) Erlassene Dekrete durch den Erzherzog von Österreich können nur durch eine einfache Mehrheit durch den Rat aufgehoben werden.
(B) Jedes Dekret hat nach Ablauf der Wirksamkeit durch den Regenten selbstständig und unverzüglich aufgehoben zu werden!
(C) Jedes Dekret erlischt automatisch nach der nächsten Ratswahl
(D) Eine Wiedererlassung durch den neu gewählten Rat ist jedoch möglich und unterliegt denselben Voraussetzungen
(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten mit der Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!


Vorschlag neu

§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen.
(A) Erlassene Dekrete durch den Erzherzog von Österreich können nur durch eine einfache Mehrheit durch den Rat aufgehoben werden.
(B) Jedes Dekret hat nach Ablauf der Wirksamkeit durch den Regenten selbstständig und unverzüglich aufgehoben zu werden!
(C) Jeder Regent, ist verpflichtet nach antritt des Amtes die Dekrete des Erzherzogtums Österreich zu überprüfen. Nicht mehr erforderliche Dekrete sind unverzüglich aufzuheben.
(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten mit der Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!

ich könnte mir auch eine Frist vorstellen die, vorschreibt, bis wann diese Überprüfung vonstattengegangen sein muss. Denn als Erstes muss immer der neue Regent eingearbeitet werden. was ca. 2-3 tage dauert.

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Beitrag von Seyfenstein Sa Dez 24, 2016 1:39 pm

DA ich lange genug in Vereinen als Vorstand tätig war - käme mir hier ein bestimmter Begriff in den Sinn - der dem was hier vorgeschlagen wird sehr nahe kommt.

Der Erzherzog entscheidet Ex autoritate / sozusagen erlässt ein Dekret.

Welches jedoch binnen der nächsten 2 Wochen durch den Vorstand / Rat

mit einfacher Mehrheit zu bestätigen ist!


Dadurch sind etwaige Notfallsdekrete sofort machbar und zur Absicherung wird dass dnan durch den Rat bestätigt - oder auch danach wieder aufgelöst - je nach Dekretsbedarf.

Aber der Ehz ist in dem Falle sofort handlungsfähig.
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Beitrag von Kryptokrat Sa Dez 24, 2016 2:57 pm

Auch eine schöne Lösung, Sey. Was ich hier aber sehe, dass es hier leicht dazu kommen kann, dass ein Dekret übersehen werden könnte! Ausser man macht sich vielleicht die Mehrarbeit, die Dekrete auch noch im Amtszimmer des EHZ auszuhängen. Es kann ja sein, dass ein neuer EHZ die LP zuvor nicht einmal im Rat war. Daher war ja mein Vorschlag, Dekrete bis maximal zum Ende einer LP gültig sein zu lassen und die Möglichkeit eines sofortigen Wiedererlassens durch den neuen(alten) EHZ ins Gesetz aufzunehmen. Hierdurch muss nicht überlegt werden, ob etwas abzuschaffen ist, sondern ob etwas aufrecht bleiben soll/muss.

Wir sollten auch mal überlegen, wofür Dekrete erlassen werden könn(t)en!

Liste (?vollständig?) schrieb:1. Wo es kaum Widerspruchsnotwendigkeit geben wird:
*Feind an der Grenze oder Räuberbanden innerhalb
*akuter monitärer oder Warennotstand
*Bergwerkseinsturz/-abwertung
*Ein-, Reisegenehmigungen und im Hafen anlegen von Gruppen oder Banner
*Seuchenausbruch

2. wo ist eventuell Diskussionsbedarf besteht:
*Handelsabkommen
*Anzahl der Soldaten für einein Reichseinsatzes
*Prestigebauten (Mauern etc)
*Steuerschrauben (könnte ja sein, dass ein Müller seine Waren steuerfrei haben wollte! ^^)
*Umbesetzungen im Rat (vom Regenten her)
*Änderung von Besoldung für Einsätze der Armee (bei Einzelfall)
*Bann von Individuen und Gruppen
*Arbeitslöhne in den Bergwerken

3. wo Rechtswidrigkeiten auftreten und Dekrete unzulässig sind oder sein müssen:
*Gesetze durch Dekret ausser Kraft setzen (z.B. Amnestie für Räuber)
*Einmischung in Justiz
*"Privatkredite" finanziert durch Ö
*eigenmächtige Beförderung von Freunden bei der Armee
*willkürliche Lehens- und Titelverteilungen
*willkürlich niedrige Preise für Waren oder Rohstoffe zur Bevorzugung
*niedrige Löhne für Arbeit
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Beitrag von Belafarinrod Di Dez 27, 2016 11:06 am

Wie sieht der Rest die letzten anmerkungen?

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Beitrag von Twoflower Di Dez 27, 2016 12:45 pm

Neuer Vorschlag: Hauptsächlich sprachliche Änderung, konsistente Nummerierung und "Juristendeutsch":

§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
(2.1) Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten mit der Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!


(2) könnte man vielleicht noch ergänzen, dass der Rat Dekrete nicht nur aufheben, sondern auch ändern darf?

(2C) finde ich überflüssig. Wenn der Regent sowieso Dekrete so schnell wie möglich aufheben muss, dann braucht ein neuer Regent nicht alle zu überprüfen.
Und eigentlich würde ich (2.1) ganz rausnehmen. Aber wenn die Befürchtung so gross ist, dass sonst unzählige überflüssige Dekrete herumgammeln, kanns auch drinnen bleiben.

(6) Gehört weg. Das steht bereits in (4) und (5).

Ob jetzt der Rat Dekrete aufheben kann oder sie innerhalb einer Frist bestätigen muss, da sehe ich keinen großen Unterschied. Wichtig finde ich nur, dass Dekrete sofort mit Verkündigung in Kraft treten.


Zuletzt von Twoflower am Di Dez 27, 2016 1:52 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Tippfehler korrigiert)

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Beitrag von avallyn Di Dez 27, 2016 1:17 pm

Mir gefällt Two`s Vorschlag recht gut.

Auch die Idee von Sey, dass der Rat zwei Wochen Zeit hat das Dekret zu bestätigen könnte man ev zufügen.
Ich persönlich halte das zwar für überflüssig, würde mich aber nicht dagegen sträuben wenn die Mehrheit im Rat das wünscht.

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Beitrag von Juan_jacinto_cordes Di Dez 27, 2016 1:46 pm

Ich finde den Vorschlag von Two gut, kann ihm sprachlich sogar folgen Wink
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Beitrag von Jurina Di Dez 27, 2016 1:54 pm

(2C) finde ich überflüssig. Wenn der Regent sowieso Dekrete so schnell wie möglich aufheben muss, dann braucht ein neuer Regent nicht alle zu überprüfen.
Und eigentlich würde ich (2.1) ganz rausnehmen. Aber wenn die Befürchtung so gross ist, dass sonst unzählige überflüssige Dekrete herumgammeln, kanns auch drinnen bleiben.

"Dekrete sind auf ihre Aktualität hin zu überprüfen."

Entweder einmal in jeder Legislaturperiode (ergo alle 2 Monate) oder nach Regenten-Neuwahl. Damit dürften sich auch keine überflüssigen Dekrete ansammeln.

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Beitrag von Twoflower Di Dez 27, 2016 1:58 pm

Mir ist noch eine Kleinigkeit zu den Gemeindedekreten aufgefallen:

§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
(2.1) Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!

Gemeindedekrete müssten nach jetziger Gesetzeslage tatsächlich nicht verkündet werden, um in Kraft zu treten.

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Beitrag von Kryptokrat Di Dez 27, 2016 3:33 pm

jop, seh ich auch so Two.
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Beitrag von Belafarinrod Mi Dez 28, 2016 10:29 am

Schaut fragend in die runde

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Beitrag von Seyfenstein Mi Dez 28, 2016 12:54 pm

Ok entweder ich habs jetzt mehrmals überlesen - aber aus dem Vorschlag von dir Two - geht jetzt heraus dass der Ehz keine Dekrete bestimmen/erlassen kann - sondern nur der Rat mit absoluter Mehrheit.

Ich dachte es sollte der Ehz jetzt die Dekrets Erlaß Möglichkeit haben - und wenn ja dann wär das mit dem Rest konform - wenn wir deinen ersten Punkt auf das abändern dass der hohe Rat die vom Ehz erlassenen Dekrete binnen 2 Wochen bestätigen muss - oder durch Abstimmung - abändert oder ablehnt.
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Beitrag von Lorencz Mi Dez 28, 2016 8:34 pm

(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.

Ich glaub, du hast es überlesen, Sey. Wink

Wie bereits gestern im Separee zu Two gesagt, wäre ich dafür, den Punkt 2.1 in Punkt 2 zu integrieren. Grund: "2.1" ist hässlich, wenn danach kein 2.2 folgt. (Mal abgesehen davon, dass dann richtigerweise mit Kleinbuchstaben weiter nummeriert wird.)
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Beitrag von Twoflower Do Dez 29, 2016 10:07 pm

Ja, ich weiß: Lorencz mag keine Unterpunkte. Wink
Von mir aus auch gerne so:

§2 Beschlussverfahren und Inkrafttreten

(1) Gesetze des Erzherzogtums Österreich werden durch Beschluss des Hohen Rates des Erzherzogtums Österreich mit absoluter Mehrheit erlassen, geändert oder aufgehoben. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Erzherzogs doppelt.
(2) Dekrete des Erzherzogtums Österreich werden durch den Erzherzog erlassen, geändert oder aufgehoben. Sie können durch den Hohen Rat mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Der Erzherzog hat jedes Dekret nach Ablauf der Wirksamkeit selbstständig und unverzüglich aufzuheben.
(3) Dekrete der Gemeinden werden durch den jeweiligen Bürgermeister erlassen, verändert oder aufgehoben.
(4) Gesetze und Dekrete des Erzherzogtums Österreich treten, soweit nicht anders verfügt, mit Verkündung in Kraft.
(5) Dekrete der Gemeinden treten, sofern nicht anders verfügt, mit Verkündigung und nach Genehmigung durch den Erzherzog in Kraft. Der Erzherzog hat das Recht jederzeit Dekrete der Gemeinden aufzuheben.
(6) Jedwedes Dekret ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (öffentlicher Aushang) sofort gültig!

Gemeindedekrete müssten nach jetziger Gesetzeslage tatsächlich nicht verkündet werden, um in Kraft zu treten.[/quote]

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Beitrag von Belafarinrod Mo Jan 02, 2017 10:56 am

weitere eindrücke?

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Beitrag von Arates Mo Jan 02, 2017 11:26 am

Finde das mit der einfachen Mehrheit halt Kontraproduktiv, weil ein regent auch Regent und somit etwas Macht haben sollte.
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