Erzherzogtum Österreich
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Dekret von Ternitz

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Beitrag von White_Eagle Mo Jan 19, 2015 10:03 pm

Dekret von Ternitz - Seite 2 1z50spi

Liebe Ternitzerinnen und Ternitzer und natürlich liebe Reisende und Händler.

Euch alle heiße ich recht herzlich Willkommen im Rathaus von Ternitz!
Kommt in die Wirtshäuser und trinkt gemeinsam ein oder auch mehr Bier, unterhaltet Euch und tretet in Kontakt.
Im folgendem sollen Euch die Dekrete unserer schönen Stadt vorgestellt werden. Ich bitte jeden sich daran zu halten, denn sie wurden nicht zum Spaß eingeführt.
Die Dekrete sind für alle gültig, die sich in Ternitz aufhalten, sowie für die Einwohner von Ternitz, unabhängig ihren aktuellen Aufenthaltsortes.

Nehmt die Milizstellen an. Es geht um die Sicherheit von Ternitz!

*****************************************************************
Wichtige Termine
Vorraussichtliche nächste Steuererhebung: ???
Nominierungsphase des Bürgervertreters: 08.03. - 15.03.
Wahl des Bürgervertreters: 16.03.
*****************************************************************
Es versteht sich als Selbstverständlichkeit, dass jeder seine Waren zu einem fairen Preis anbieten. Bei Anfragen bzgl. Handel, sowie Feld- und Berufswahl, Holz schlagen oder sonstigen Anliegen, bitte Kontakt mit dem Bürgermeister aufnehmen.
*****************************************************************
Aufruf unseres Baumeisters Kryptokrat:
Liebe Bürger aus Ternitz,
als Bergwerkskommisar und Baumeister der Provinz Österreich bitte ich euch gesucht unser Erz-Bergwerk in Ternitz, da das Eisenerz gebraucht wird. Die Entlohnung ist gut, besonders natürlich bei einer kurzen Schicht! Besondere Werkzeuge oder Kenntnisse braucht ihr ja dafür auch nicht. Ich würde mich über vermehrten Besuch sehr freuen!
gez. Kryptorat
Baumeister im Rat von Österreich

*****************************************************************
1. Ansprechpartner
Bürgermeisterin: White Eagle
Stadtkommandant: Mandragorn
Oberbüttelin: Mirabella
Büttelin: Cas
Büttel: White Eagle
EBV-Leiter: White Eagle
EBV-Team: -
Bürgervertreter: Freygunn
Kultur: -
Wer sich an der Entwicklung der Stadt Ternitz beteiligen möchte und in diesem Zuge ein Amt übernehmen möchte, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
*****************************************************************
2. Verteidigung der Stadt
Der Überfall auf das Rathaus lohnt nicht, alle Waren und Barmittel werden über Nacht außerhalb des Rathauses gesichert. Trotzdem stellt das Rathaus täglich Milizen zu 18 Taler ein. Wer eine Milizstelle annimmt, verpflichtet sich seine Sichtungen an den Stadtkommandanten Mandragorn zu senden.
Zudem verfügt Ternitz über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
*****************************************************************
3. Arbeiten in Ternitz
In Ternitz gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Des Weiteren gibt es Arbeit in den Bergwerken, beim IML, in der Kirche, sowie im Wald.
*****************************************************************
4. Markt von Ternitz
In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht. Es ist allerdings unter Strafe gestellt Waren, die günstig auf dem Ternitzer Markt gekauft wurden auf selbigen teurer wieder feilzubieten. Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht. Das Rathaus ist von dieser Regelung ausgeschlossen, da es sich über Handel finanziert.
Des Weiteren ist es unter Strafe gestellt Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen. Wer dagegen verstößt hat mit einer Anzeige zu rechnen.
*****************************************************************
5. Bürgervertreter
Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Ternitzer Bevölkerung im Dritten Stand. Er wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt. Zur Wahl darf sich jeder Bürger des Ortes Ternitz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen. Vor der Wahl findet eine einwöchige Nominierungsphase statt. Die Wahl dauert 3 Tage. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Ternitzer Bürger, die sich außerhalb des Ortes aufhalten können ihre Stimme per Taube an mich senden. Die Stimmabgabe wird dann öffentlich ausgehängt. Die Wahl wird durch den Bürgermeister geleitet. Er zählt die Stimmen aus und ernennt den neuen Bürgervertreter.
Um den Bürgervertreter abzuwählen, bedarf es 5 Ternitzer Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben.
*****************************************************************

White Eagle
~Bürgermeister zu Ternitz~

Ternitz, am 19.01.1462
Gültig ab: 19.01.1463 22 Uhr


Änderungen:
Grün = Änderung Datum
Rot = gelöscht
Änderungen gültig ab 19.01.1463 22 Uhr

Dekret von Ternitz - Seite 2 1ie49y
White_Eagle
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Ort : Ternitz, Schmiedegasse 1

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Beitrag von Gast Mo Jun 29, 2015 8:07 pm

Dekret von Ternitz - Seite 2 1z50spi


Liebe Ternitzerinnen und Ternitzer und natürlich liebe Reisende und Händler.

Euch alle heiße ich recht herzlich Willkommen im Rathaus von Ternitz!
Kommt in die Wirtshäuser und trinkt gemeinsam ein oder auch mehr Bier, unterhaltet Euch und tretet in Kontakt.
Im Folgendem sollen Euch die Dekrete unserer schönen Stadt vorgestellt werden. Ich bitte jeden sich daran zu halten, denn sie wurden nicht zum Spaß eingeführt.
Die Dekrete sind für alle gültig, die sich in Ternitz aufhalten.


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Wichtige Termine
Vorraussichtliche nächste Steuererhebung: ???
Nominierungsphase des Bürgervertreters: 08.06. - 15.06.
Wahl des Bürgervertreters: 16.06. - 20.06.
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Es versteht sich als Selbstverständlichkeit, dass jeder seine Waren zu einem fairen Preis anbieten. Bei Anfragen bzgl. Handel, sowie Feld- und Berufswahl, Holz schlagen oder sonstigen Anliegen, bitte Kontakt mit dem Bürgermeister aufnehmen.
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1. Ansprechpartner
Bürgermeisterin: Cas
Stadtkommandant: Mandragorn
Oberbüttelin: Mirabella
Büttelin: Cas
Büttel: White Eagle
EBV-Leiter: Whrite Eagle
EBV-Team: -
Bürgervertreter: Freygunn
Kultur: -
Wer sich an der Entwicklung der Stadt Ternitz beteiligen möchte und in diesem Zuge ein Amt übernehmen möchte, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
*****************************************************************
2. Verteidigung der Stadt
Der Überfall auf das Rathaus lohnt nicht, alle Waren und Barmittel werden über Nacht außerhalb des Rathauses gesichert. Trotzdem stellt das Rathaus täglich Milizen zu 18 Taler ein. Wer eine Milizstelle annimmt, verpflichtet sich seine Sichtungen an den Stadtkommandanten Mandragorn zu senden.
Zudem verfügt Ternitz über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
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3. Arbeiten in Ternitz
In Ternitz gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Des Weiteren gibt es Arbeit in den Bergwerken, beim IML, in der Kirche, sowie im Wald.
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4. Markt von Ternitz
In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht.
Es ist allerdings unter Strafe gestellt Waren, die günstig auf dem Ternitzer Markt gekauft wurden auf selbigen teurer wieder feilzubieten. Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht. Das Rathaus ist von dieser Regelung ausgeschlossen, da es sich über Handel finanziert.
Des Weiteren ist es unter Strafe gestellt Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen. Wer dagegen verstößt hat mit einer Anzeige zu rechnen.
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5. Bürgervertreter
Der Bürgervertreter vertritt gemäß Bulle die Interessen der Ternitzer Bevölkerung im Dritten Stand. Er wird mit einfacher Mehrheit für 3 Monate gewählt. Zur Wahl darf sich jeder Bürger des Ortes Ternitz aufstellen. Sollte ein Kandidat bereits in einen anderen Stand Mitglied sein, muss er für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft dort niederlegen. Vor der Wahl findet eine einwöchige Nominierungsphase statt. Die Wahl dauert 3 Tage. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Ternitzer Bürger, die sich außerhalb des Ortes aufhalten können ihre Stimme per Taube an mich senden. Die Stimmabgabe wird dann öffentlich ausgehängt. Die Wahl wird durch den Bürgermeister geleitet. Er zählt die Stimmen aus und ernennt den neuen Bürgervertreter.
Um den Bürgervertreter abzuwählen, bedarf es 5 Ternitzer Bürger, die nicht durch Familienbande oder Parteizugehörigkeit verbunden sind. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben.
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Cas
Bürgermeisterin von Ternitz


Ternitz, am 29.06.1463
Gültig ab: 29.06.1463 16.30 Uhr

Gast
Gast


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Beitrag von Rajakel Sa Dez 19, 2015 4:32 pm

--~~~!!!~~~--- WARNUNG / WARNING ---~~~!!!~~~---

ACHTUNG AN ALLE: TARRACONENSIS MALUM IST IN ÖSTERREICH AUSGEBROCHEN!
Geht zum Arzt und lasst euch AUSFÜHRLICH Untersuchen! (Die teurere, denn die andere bringt dem Arzt keine Erkenntnis!)
Eine Liste der Ärzte und genauere Informationen findet Ihr am schwarzen Brett!

----~~~!!!~~~---

ATTENTION TO ALL: TARRACONENSIS MALUM HAS BROKEN OUT IN AUSTRIA!
If you're ill, seek medical attention and take the EXTENSIVE CONSULTATION! (The more expensive one, the other one will not bring the needed results to cure you!)
Further informations and a list of our doctors can be found at the bulletin board (Schwarzes Brett)

----~~~!!!~~~---



Liebe Ternitzerinnen und Ternitzer und natürlich liebe Reisende und Händler.

Euch alle heiße ich recht herzlich Willkommen im Rathaus von Ternitz!
Kommt in die Wirtshäuser und trinkt gemeinsam ein oder auch mehr Bier, unterhaltet Euch und tretet in Kontakt.
Im Folgendem sollen Euch die Dekrete unserer schönen Stadt vorgestellt werden. Ich bitte jeden sich daran zu halten, denn sie wurden nicht zum Spaß eingeführt.
Die Dekrete sind für alle gültig, die sich in Ternitz aufhalten.
Wer Holz oder Erz braucht, bitte den BM anschreiben. Für Ternitzer gibt es das Holz zu einem speziellen Preis, damit die Endwaren zu moderaten Preisen angeboten werden können.

-----------------------------------------------Wichtig!-------------------------------------------------

Bürger! Produziert weiterhin Gemüse, Fleisch und Milch! Diese Waren müssen sonst über die anderen Dörfer eingekauft werden und werden dann dementsprechend teurer sein!


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Wichtige Termine
Vorraussichtliche nächste Steuererhebung: ???
Nominierungsphase des Bürgervertreters: noch unbekannt
Wahl des Bürgervertreters: - - -
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Es versteht sich als Selbstverständlichkeit, dass jeder seine Waren zu einem fairen Preis anbieten. Bei Anfragen bzgl. Handel, sowie Feld- und Berufswahl, Holz schlagen oder sonstigen Anliegen, bitte Kontakt mit dem Bürgermeister aufnehmen.
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1. Ansprechpartner
Bürgermeisterin: Rajakel
Stadtkommandant: Mandragorn
Oberbüttelin: Mirabella
Büttelin: Cas
Büttel: White Eagle
EBV-Leiter: White Eagle
EBV-Team: Mia_sophiie
Bürgervertreter: Freygunn
Kulturfee: Cas
Wer sich an der Entwicklung der Stadt Ternitz beteiligen möchte und in diesem Zuge ein Amt übernehmen möchte, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
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2. Verteidigung der Stadt
Der Überfall auf das Rathaus lohnt nicht, alle Waren und Barmittel werden über Nacht außerhalb des Rathauses gesichert. Trotzdem stellt das Rathaus täglich Milizen zu 18 Taler ein. Wer eine Milizstelle annimmt, verpflichtet sich seine Sichtungen an den Stadtkommandanten Mandragorn zu senden.
Zudem verfügt Ternitz über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
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3. Arbeiten in Ternitz
In Ternitz gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Des Weiteren gibt es Arbeit in den Bergwerken, beim IML, in der Kirche, sowie im Wald.
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4. Markt von Ternitz
In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht.
Es ist allerdings unter Strafe gestellt Waren, die günstig auf dem Ternitzer Markt gekauft wurden auf selbigen teurer wieder feilzubieten. Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht. Das Rathaus ist von dieser Regelung ausgeschlossen, da es sich über Handel finanziert.
Des Weiteren ist es unter Strafe gestellt Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen. Wer dagegen verstößt hat mit einer Anzeige zu rechnen.
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5. Bürgervertreter
Information zum BV: http://forum.diekoenigreiche.com/viewforum.php?f=1894]Informationen

Der Bürger-Vertreter, im folgenden BV genannt,vertritt gemäß Bulle die Interessen der Ternitzer Bürger im dritten Stand des Reichstages. Eine Bewerbung um dieses Amt ist jedem Ternitzer Bürger bei/m Bürgermeister/in jederzeit möglich.

5a) Er wird mit einfacher Mehrheit gewählt, die Wahl dauert 3 Tage und findet direkt vor den Wahlen im Reichstag statt, sprich 15 Tage vor Ende des Quartals.

5b) Die Durchführung der Wahl obliegt dem Bürgermeister, der die Stimmen auszählt und den Bürgervertreter der Wahl entsprechend ernennt.
Bei nur einem Bewerber entfällt die Wahl.

5c)Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Ternitzer Bürger außerhalb Ihres Dorfes können Ihre Stimme per Taube an den Bürgermeister senden, der diese dann öffentlich bekanntgibt..

5d) Sollte der gewählte BV bereits einem anderen Stand angehören muss er seine Mitgliedschaft dort pausieren.

5e) Die Amtszeit des Bürger-Vertreters läuft bis auf Widerruf, das heißt bis:
1) der BV zurücktritt ,
2) ein anderer Bürger Ternitz gewählt wird
3) der BV von mindestens 5 Ternitzer Bürgern abgewählt wird. Auch diese Wahl ist öffentlich und namentlich durchzuführen
In diesem Fall entscheidet der/ die Bürgermeister/in ob eine 3-tägige Nominirungs-Phase mit anschließender Wahl sofort oder erst zum nächsten regulären Termin eingeleitet wird
*****************************************************************
Rajakel
Bürgermeisterin von Ternitz

Ternitz, am 08.08.1463
Gültig ab: 08.08.1463 14.15 Uhr

Dekretaktualisierung: Änderungen bei 5) Bürgervertreter
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Beitrag von Rajakel Mo Jan 11, 2016 11:25 am

Dekret von Ternitz - Seite 2 1z50spi

Liebe Ternitzerinnen und Ternitzer und natürlich liebe Reisende und Händler.

Euch alle heiße ich recht herzlich Willkommen im Rathaus von Ternitz!
Kommt in die Wirtshäuser und trinkt gemeinsam ein oder auch mehr Bier, unterhaltet Euch und tretet in Kontakt.
Im Folgendem sollen Euch die Dekrete unserer schönen Stadt vorgestellt werden. Ich bitte jeden sich daran zu halten, denn sie wurden nicht zum Spaß eingeführt.
Die Dekrete sind für alle gültig, die sich in Ternitz aufhalten.
Wer Holz oder Erz braucht, bitte den BM anschreiben. Für Ternitzer gibt es das Holz zu einem speziellen Preis, damit die Endwaren zu moderaten Preisen angeboten werden können.

-----------------------------------------------Wichtig!-------------------------------------------------

Bürger! Produziert weiterhin Gemüse, Fleisch und Milch! Diese Waren müssen sonst über die anderen Dörfer eingekauft werden und werden dann dementsprechend teurer sein!


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Wichtige Termine
Vorraussichtliche nächste Steuererhebung: ???
Nominierungsphase des Bürgervertreters: noch unbekannt
Wahl des Bürgervertreters: - - -
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Es versteht sich als Selbstverständlichkeit, dass jeder seine Waren zu einem fairen Preis anbieten. Bei Anfragen bzgl. Handel, sowie Feld- und Berufswahl, Holz schlagen oder sonstigen Anliegen, bitte Kontakt mit dem Bürgermeister aufnehmen.
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1. Ansprechpartner
Bürgermeisterin: Rajakel
Stadtkommandant: Mandragorn
Oberbüttelin: Mirabella
Büttel: White Eagle
EBV-Leiter: White Eagle
EBV-Team: Mia_sophiie
Bürgervertreter: Freygunn
Kulturfee: Cas
Wer sich an der Entwicklung der Stadt Ternitz beteiligen möchte und in diesem Zuge ein Amt übernehmen möchte, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
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2. Verteidigung der Stadt
Der Überfall auf das Rathaus lohnt nicht, alle Waren und Barmittel werden über Nacht außerhalb des Rathauses gesichert. Trotzdem stellt das Rathaus täglich Milizen zu 18 Taler ein. Wer eine Milizstelle annimmt, verpflichtet sich seine Sichtungen an den Stadtkommandanten Mandragorn zu senden.
Zudem verfügt Ternitz über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
*****************************************************************
3. Arbeiten in Ternitz
In Ternitz gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Des Weiteren gibt es Arbeit in den Bergwerken, beim IML, in der Kirche, sowie im Wald.
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4. Markt von Ternitz
In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht.
Es ist allerdings unter Strafe gestellt Waren, die günstig auf dem Ternitzer Markt gekauft wurden auf selbigen teurer wieder feilzubieten. Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht. Das Rathaus ist von dieser Regelung ausgeschlossen, da es sich über Handel finanziert.
Des Weiteren ist es unter Strafe gestellt Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen. Wer dagegen verstößt hat mit einer Anzeige zu rechnen.
Dank öfteren Vorfällen ist es nun auch unter Strafe gestellt Leder per Autokauf an das Rathaus zu verkaufen. Wer dagegen verstößt hat mit einer Anzeige zu rechnen.
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5. Bürgervertreter
Information zum BV: http://forum.diekoenigreiche.com/viewforum.php?f=1894]Informationen

Der Bürger-Vertreter, im folgenden BV genannt,vertritt gemäß Bulle die Interessen der Ternitzer Bürger im dritten Stand des Reichstages. Eine Bewerbung um dieses Amt ist jedem Ternitzer Bürger bei/m Bürgermeister/in jederzeit möglich.

5a) Er wird mit einfacher Mehrheit gewählt, die Wahl dauert 3 Tage und findet direkt vor den Wahlen im Reichstag statt, sprich 15 Tage vor Ende des Quartals.

5b) Die Durchführung der Wahl obliegt dem Bürgermeister, der die Stimmen auszählt und den Bürgervertreter der Wahl entsprechend ernennt.
Bei nur einem Bewerber entfällt die Wahl.

5c)Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Ternitzer Bürger außerhalb Ihres Dorfes können Ihre Stimme per Taube an den Bürgermeister senden, der diese dann öffentlich bekanntgibt..

5d) Sollte der gewählte BV bereits einem anderen Stand angehören muss er seine Mitgliedschaft dort pausieren.

5e) Die Amtszeit des Bürger-Vertreters läuft bis auf Widerruf, das heißt bis:
1) der BV zurücktritt ,
2) ein anderer Bürger Ternitz gewählt wird
3) der BV von mindestens 5 Ternitzer Bürgern abgewählt wird. Auch diese Wahl ist öffentlich und namentlich durchzuführen
In diesem Fall entscheidet der/ die Bürgermeister/in ob eine 3-tägige Nominirungs-Phase mit anschließender Wahl sofort oder erst zum nächsten regulären Termin eingeleitet wird
*****************************************************************
Rajakel
Bürgermeisterin von Ternitz

Ternitz, am 11.01.1464
Gültig ab: 11.011464 11.30 Uhr


____________________________________________________________________________________________

Aktualisierung im Punkt 4. Markt von Ternitz
Autoverkauf von Leder ist jetzt unter Strafe gestellt
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Beitrag von Mirabella Fr Okt 21, 2016 9:39 pm

Liebe Ternitzerinnen und Ternitzer und natürlich liebe Reisende und Händler.

Euch alle heiße ich recht herzlich Willkommen im Rathaus von Ternitz!
Kommt in die Wirtshäuser und trinkt gemeinsam ein oder auch mehr Bier, unterhaltet Euch und tretet in Kontakt.
Im Folgendem sollen Euch die Dekrete unserer schönen Stadt vorgestellt werden. Ich bitte jeden sich daran zu halten, denn sie wurden nicht zum Spaß eingeführt.
Die Dekrete sind für alle gültig, die sich in Ternitz aufhalten.
Wer Holz oder Erz braucht, bitte den BM anschreiben. Für Ternitzer gibt es das Holz zu einem speziellen Preis, damit die Endwaren zu moderaten Preisen angeboten werden können.

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Bürger! Produziert weiterhin Gemüse, Fleisch und Milch! Diese Waren müssen sonst über die anderen Dörfer eingekauft werden und werden dann dementsprechend teurer sein!


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Wichtige Termine
Vorraussichtliche nächste Steuererhebung: 21.10.1464
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Es versteht sich als Selbstverständlichkeit, dass jeder seine Waren zu einem fairen Preis anbieten. Bei Anfragen bzgl. Handel, sowie Feld- und Berufswahl, Holz schlagen oder sonstigen Anliegen, bitte Kontakt mit dem Bürgermeister aufnehmen.
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1. Ansprechpartner
Bürgermeisterin: Mirabella
Stadtkommandant: Mandragorn
Oberbüttelin: Mirabella
EBV-Leiter: Freygunn
Bürgervertreter: Freygunn
Kulturfee: Mirabella
Wer sich an der Entwicklung der Stadt Ternitz beteiligen möchte und in diesem Zuge ein Amt übernehmen möchte, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
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2. Verteidigung der Stadt
Der Überfall auf das Rathaus lohnt nicht, alle Waren und Barmittel werden über Nacht außerhalb des Rathauses gesichert. Trotzdem stellt das Rathaus täglich Milizen zu 18 Taler ein. Wer eine Milizstelle annimmt, verpflichtet sich seine Sichtungen an den Stadtkommandanten Mandragorn zu senden.
Zudem verfügt Ternitz über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
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3. Arbeiten in Ternitz
In Ternitz gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
Des Weiteren gibt es Arbeit in den Bergwerken, beim IML, in der Kirche, sowie im Wald.
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4. Markt von Ternitz
In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht.
Es ist allerdings unter Strafe gestellt Waren, die günstig auf dem Ternitzer Markt gekauft wurden auf selbigen teurer wieder feilzubieten. Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht. Das Rathaus ist von dieser Regelung ausgeschlossen, da es sich über Handel finanziert.
Des Weiteren ist es unter Strafe gestellt Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen. Wer dagegen verstößt hat mit einer Anzeige zu rechnen.
Dank öfteren Vorfällen ist es nun auch unter Strafe gestellt Leder per Autokauf an das Rathaus zu verkaufen. Wer dagegen verstößt hat mit einer Anzeige zu rechnen.
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5. Bürgervertreter
Information zum BV: http://forum.diekoenigreiche.com/viewforum.php?f=1894]Informationen

Der Bürger-Vertreter, im folgenden BV genannt,vertritt gemäß Bulle die Interessen der Ternitzer Bürger im dritten Stand des Reichstages. Eine Bewerbung um dieses Amt ist jedem Ternitzer Bürger bei/m Bürgermeister/in jederzeit möglich.

5a) Er wird mit einfacher Mehrheit gewählt, die Wahl dauert 3 Tage und findet direkt vor den Wahlen im Reichstag statt, sprich 15 Tage vor Ende des Quartals.

5b) Die Durchführung der Wahl obliegt dem Bürgermeister, der die Stimmen auszählt und den Bürgervertreter der Wahl entsprechend ernennt.
Bei nur einem Bewerber entfällt die Wahl.

5c)Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Ternitzer Bürger außerhalb Ihres Dorfes können Ihre Stimme per Taube an den Bürgermeister senden, der diese dann öffentlich bekanntgibt..

5d) Sollte der gewählte BV bereits einem anderen Stand angehören muss er seine Mitgliedschaft dort pausieren.

5e) Die Amtszeit des Bürger-Vertreters läuft bis auf Widerruf, das heißt bis:
1) der BV zurücktritt ,
2) ein anderer Bürger Ternitz gewählt wird
3) der BV von mindestens 5 Ternitzer Bürgern abgewählt wird. Auch diese Wahl ist öffentlich und namentlich durchzuführen
In diesem Fall entscheidet der/ die Bürgermeister/in ob eine 3-tägige Nominirungs-Phase mit anschließender Wahl sofort oder erst zum nächsten regulären Termin eingeleitet wird
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Mirabella von Löwenthal
Bürgermeisterin von Ternitz

Ternitz, am 21.10.1464
Gültig ab: 21.10.1464 ab 7:30 Uhr
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Beitrag von Dragendave Di Jun 06, 2017 11:24 am

Dekret von Ternitz - Seite 2 TernitzKlein

I Markt von Ternitz

  1. In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht.
  2. Es ist untersagt, günstig Waren vom Ternitzer Markt zu kaufen und auf selbigen teurer wieder feilzubieten. Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht.
  3. Es ist absolut verboten, Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen! In scheren Fällen wird vorm Großkaiser Anzeige erstattet werden. ((Bug Abuse))
  4. Eisenerz bis einschließlich 20,- Taler darf nur von einheimischen Schmieden und Zimmermännern erworben werden.
  5. Holz bis einschließlich 3,60 Taler darf nur von einheimischen Bäckern, Schmieden und Zimmermännern erworben werden.
    Ausgenommen hiervon sind abgemachte Handelsvorhaben, bzw. Händler mit Erlaubnis des Bürgermeisters.
  6. Das Rathaus und dessen Bürgermeister sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da sich die Gemeinde mittels Handel finanziert.


II Bürgervertreter
 Information zum BV: Informationen

 Der Bürger-Vertreter, im folgenden BV genannt, vertritt gemäß Bulle die Interessen der Ternitzer Bürger im dritten Stand des Reichstages. Eine Bewerbung um dieses Amt ist jedem Ternitzer Bürger bei/m Bürgermeister/in jederzeit möglich.


  1. Er wird mit einfacher Mehrheit gewählt, die Wahl dauert 3 Tage und findet direkt vor den Wahlen im Reichstag statt, sprich 15 Tage vor Ende des Quartals.
  2. Die Durchführung der Wahl obliegt dem Bürgermeister, der die Stimmen auszählt und den Bürgervertreter der Wahl entsprechend ernennt.
     Bei nur einem Bewerber entfällt die Wahl.
  3. Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Ternitzer Bürger außerhalb Ihres Dorfes können Ihre Stimme per Taube an den Bürgermeister senden, der diese dann öffentlich bekanntgibt..
  4. Sollte der gewählte BV bereits einem anderen Stand angehören muss er seine Mitgliedschaft dort pausieren.
  5. Die Amtszeit des Bürger-Vertreters läuft bis auf Widerruf, das heißt bis:
     1) der BV zurücktritt ,
     2) ein anderer Bürger Ternitz gewählt wird
     3) der BV von mindestens 5 Ternitzer Bürgern abgewählt wird. Auch diese Wahl ist öffentlich und namentlich durchzuführen
     In diesem Fall entscheidet der/ die Bürgermeister/in ob eine 3-tägige Nominirungs-Phase mit anschließender Wahl sofort oder erst zum nächsten regulären Termin eingeleitet wird


Gez. am 06.06.1465
Dekret von Ternitz - Seite 2 Dave_von_Avaron
~Bürgermeister von Ternitz
Dekret von Ternitz - Seite 2 Ternitz2

 Ternitz, am 06.06.1465
 Gültig ab 06.06.1465, 20:00 Uhr und ersetzt alle bisherigen Dekrete
Dragendave
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Beitrag von Firestorm1313 Fr Jun 23, 2017 11:09 pm

Liebe Ternitzerinnen und Ternitzer und natürlich liebe Reisende und Händler.

Euch alle heiße ich recht herzlich Willkommen im Rathaus von Ternitz!
Kommt in die Wirtshäuser und trinkt gemeinsam ein oder auch mehr Bier, unterhaltet Euch und tretet in Kontakt.

Im Folgendem werdet ihr finden:
1. Steuern
2. Gemeindeverwaltung
3. Verteidigung der Stadt
4. Arbeiten in Ternitz
5. Dekret der Gemeinde Ternitz

Es versteht sich als Selbstverständlichkeit, dass jeder seine Waren zu einem fairen Preis anbieten. Bei Anfragen bzgl. Handel, sowie Feld- und Berufswahl, Holz schlagen oder sonstigen Anliegen, bitte Kontakt mit dem Bürgermeister aufnehmen.

-----------------------------------------------Wichtig!-------------------------------------------------

Bürger! Produziert weiterhin Gemüse! Diese Ware muss sonst über die anderen Dörfer eingekauft werden und ist dann dementsprechend teurer!


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1. Steuern

(Voraussichtliche) Nächste Steuererhebung: xx.xx.1465
Feldsteuer: 1,50 Taler
Handwerkssteuer: 3,00 Taler

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2. Gemeindeverwaltung

Das Rathaus

Bürgermeister: Firestorm1313
Stadtkommandant: Juni0rluke
Oberbüttel: vakant
Büttel: vakant
EBV-Leiter: vakant
Bürgervertreter: vakant
Kulturfee: Zea_von_rothenfels

Wer sich an der Entwicklung der Stadt Ternitz beteiligen möchte und in diesem Zuge ein Amt übernehmen möchte, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
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3. Verteidigung der Stadt

Der Überfall auf das Rathaus lohnt nicht, alle Waren und Barmittel werden über Nacht außerhalb des Rathauses gesichert. Trotzdem stellt das Rathaus täglich Milizen zu 16 Taler ein. Wer eine Milizstelle annimmt, verpflichtet sich seine Sichtungen an den Stadtkommandanten Mandragorn zu senden.
Zudem verfügt Ternitz über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
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4. Arbeiten in Ternitz
In Österreich gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:

EGfÖ §11 Mindestlöhne
(1) Der Mindestlohn für Feldarbeiten beträgt:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
(2) Verstöße gegen den Mindestlohn sind als Sklaverei strafbar.
*****************************************************************

5. Dekret der Gemeinde Ternitz

I Markt von Ternitz

1. In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht.

2. Es ist untersagt, günstig Waren vom Ternitzer Markt zu kaufen und auf selbigen teurer wieder feilzubieten. Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht.

3. Es ist absolut verboten, Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen! In scheren Fällen wird vorm Großkaiser Anzeige erstattet werden. ((Bug Abuse))

4. Eisenerz bis einschließlich 20,- Taler darf nur von einheimischen Schmieden und Zimmermännern erworben werden.

5. Holz bis einschließlich 3,60 Taler darf nur von einheimischen Bäckern, Schmieden und Zimmermännern erworben werden.
Ausgenommen hiervon sind abgemachte Handelsvorhaben, bzw. Händler mit Erlaubnis des Bürgermeisters.

6. Das Rathaus und dessen Bürgermeister sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da sich die Gemeinde mittels Handel finanziert.

II Bürgervertreter
Information zum BV: Informationen

Der Bürger-Vertreter, im folgenden BV genannt, vertritt gemäß Bulle die Interessen der Ternitzer Bürger im dritten Stand des Reichstages. Eine Bewerbung um dieses Amt ist jedem Ternitzer Bürger bei/m Bürgermeister/in jederzeit möglich.

a) Er wird mit einfacher Mehrheit gewählt, die Wahl dauert 3 Tage und findet direkt vor den Wahlen im Reichstag statt, sprich 15 Tage vor Ende des Quartals.

b) Die Durchführung der Wahl obliegt dem Bürgermeister, der die Stimmen auszählt und den Bürgervertreter der Wahl entsprechend ernennt.
Bei nur einem Bewerber entfällt die Wahl.

c) Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Ternitzer Bürger außerhalb Ihres Dorfes können Ihre Stimme per Taube an den Bürgermeister senden, der diese dann öffentlich bekanntgibt..

d) Sollte der gewählte BV bereits einem anderen Stand angehören muss er seine Mitgliedschaft dort pausieren.

e) Die Amtszeit des Bürger-Vertreters läuft bis auf Widerruf, das heißt bis:
1) der BV zurücktritt ,
2) ein anderer Bürger Ternitz gewählt wird
3) der BV von mindestens 5 Ternitzer Bürgern abgewählt wird. Auch diese Wahl ist öffentlich und namentlich durchzuführen
In diesem Fall entscheidet der/ die Bürgermeister/in ob eine 3-tägige Nominirungs-Phase mit anschließender Wahl sofort oder erst zum nächsten regulären Termin eingeleitet wird

Gez. am 17.06.1465
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~Bürgermeister von Ternitz

Ternitz, am 17.06.1465
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Beitrag von Zea_von_Rothenfels Do Feb 15, 2018 10:25 am

Liebe Ternitzerinnen und Ternitzer und natürlich liebe Reisende und Händler.

Euch alle heiße ich recht herzlich Willkommen im Rathaus von Ternitz!

Jeder ist eingeladen, in unseren Bergwerken zu arbeiten, soviel sie/er kann. Auch stellt das Rathaus gerne Äxte für die Waldarbeit zur Verfügung, denn auch Holz ist begehrt.
Nach getaner Arbeit erwarten wir Euch gerne in unseren Wirtshäusern mit Speis und Trank sowie einem Salut auf Euer Wohl.

Kommt in die Wirtshäuser und trinkt gemeinsam ein oder auch mehr Bier, unterhaltet Euch und tretet in Kontakt.

Im Folgendem werdet ihr finden:
1. Steuern
2. Gemeindeverwaltung
3. Verteidigung der Stadt
4. Arbeiten in Ternitz
5. Dekret der Gemeinde Ternitz

Es versteht sich als Selbstverständlichkeit, dass jeder seine Waren zu einem fairen Preis anbieten. Bei Anfragen bzgl. Handel, sowie Feld- und Berufswahl, Holz schlagen oder sonstigen Anliegen, bitte Kontakt mit dem Bürgermeister aufnehmen.

-----------------------------------------------Wichtig!-------------------------------------------------

Beachtet bitte auch die Aushänge in der Dorfhalle!

Holz ist unsere wichtigste Handelsware!
Das Rathaus kauft daher gerne Holz zu maximal 3,65 Talern.
Entweder direkt auf meinen Namen reserviert auf den Markt stellen
oder eine Taube an mich senden.
Danke.

Das Rathaus kauft gerne Kräuter auf, bevorzugt zu je 0,40 Talern.
Bitte ebenfalls einfach auf den Markt stellen.


*****************************************************************

1. Steuern - derzeit ausgesetzt!

(Voraussichtliche) Nächste Steuererhebung: xx.xx.1466
Feldsteuer: 1,50 Taler
Handwerkssteuer: 3,00 Taler

*****************************************************************

2. Gemeindeverwaltung

[Das Rathaus#t1203040]

Bürgermeisterin: Zea_von_Rothenfels
Stadtkommandant: Mandragorn
Oberbüttel: Zea_von_Rothenfels
Büttel: vakant
EBV-Leiter: Mia_sophiie
Bürgervertreter: Firestorm1313
Kulturfee: Zea_von_Rothenfels

Wer sich an der Entwicklung der Stadt Ternitz beteiligen möchte und in diesem Zuge ein Amt übernehmen möchte, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
*****************************************************************

3. Verteidigung der Stadt

Der Überfall auf das Rathaus lohnt nicht, alle Waren und Barmittel werden über Nacht außerhalb des Rathauses gesichert. Dennoch stellt das Rathaus täglich Milizen zu 16,00 Taler ein. Wer eine Milizstelle annimmt, verpflichtet sich seine Sichtungen an den Stadtkommandanten Mandragorn oder alternativ an Bürgermeisterin Zea_von_Rothenfels zu senden. Die Sicherung der Stadt ist wichtig.
Zudem verfügt Ternitz über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
*****************************************************************

4. Arbeiten in Ternitz
In Österreich gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:

[EGfÖ#t2212789] §11 Mindestlöhne
(1) Der Mindestlohn für Feldarbeiten beträgt:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten
(2) Verstöße gegen den Mindestlohn sind als Sklaverei strafbar und werden zur Anzeige gebracht.
*****************************************************************

5. Dekret der Gemeinde Ternitz

I Markt von Ternitz

1. In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht.

2. Es ist untersagt, günstig Waren vom Ternitzer Markt zu kaufen und auf selbigen teurer wieder feilzubieten. Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht.

3. Es ist absolut verboten, Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen! In schweren Fällen wird vorm Großkaiser Anzeige erstattet werden. ((Bug Abuse))

4. Eisenerz bis einschließlich 20,- Taler darf nur von einheimischen Schmieden und Zimmermännern erworben werden.

5. Holz bis einschließlich 3,75 Taler darf nur von einheimischen Bäckern, Schmieden und Zimmermännern erworben werden.
Ausgenommen hiervon sind abgemachte Handelsvorhaben, bzw. Händler mit Erlaubnis des Bürgermeisters.

6. Das Rathaus und dessen Bürgermeister sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da sich die Gemeinde mittels Handel finanziert.

II Bürgervertreter
Information zum BV: [Informationen#f1894]

Der Bürger-Vertreter, im folgenden BV genannt, vertritt gemäß Bulle die Interessen der Ternitzer Bürger im dritten Stand des Reichstages. Eine Bewerbung um dieses Amt ist jedem Ternitzer Bürger bei/m Bürgermeister/in jederzeit möglich.

a) Er wird mit einfacher Mehrheit gewählt, die Wahl dauert 3 Tage und findet direkt vor den Wahlen im Reichstag statt, sprich 15 Tage vor Ende des Quartals.

b) Die Durchführung der Wahl obliegt dem Bürgermeister, der die Stimmen auszählt und den Bürgervertreter der Wahl entsprechend ernennt.
Bei nur einem Bewerber entfällt die Wahl.

c) Die Stimmen sind öffentlich und namentlich abzugeben. Ternitzer Bürger außerhalb Ihres Dorfes können Ihre Stimme per Taube an den Bürgermeister senden, der diese dann öffentlich bekanntgibt.

d) Sollte der gewählte BV bereits einem anderen Stand angehören muss er seine Mitgliedschaft dort pausieren.

e) Die Amtszeit des Bürger-Vertreters läuft bis auf Widerruf, das heißt bis:
   1) der BV zurücktritt
   2) ein anderer Bürger Ternitz gewählt wird
   3) der BV von mindestens 5 Ternitzer Bürgern abgewählt wird. Auch diese Wahl ist öffentlich und namentlich durchzuführen
   In diesem Fall entscheidet der/ die Bürgermeister/in ob eine 3-tägige Nominirungs-Phase mit anschließender Wahl sofort oder erst zum nächsten regulären Termin eingeleitet wird

Gez. am 15.02.1466
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Gültig ab 16.02.1466 und ersetzt alle bisherigen Dekrete
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Beitrag von Firestorm1313 Fr Sep 07, 2018 10:09 am

Herzlich Willkommen im Rathaus von Ternitz!

In diesem Aushang sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Im Folgendem werdet ihr finden:

1. Mindestlöhne
2. Ämter und Ansprechpartner der Gemeinde
3. Dekret der Gemeinde Ternitz
4. Verteidigung der Stadt / Milizen
5. Steuern

Bitte unbedingt auch die Aushänge in der Dorfhalle und der Weinstube beachten!
((Forum: http://forum.diekoenigreiche.com/viewforum.php?f=1823 ))

Bei jeglichen Anliegen bin ich per Brief und in der Dorfhalle erreichbar.

Kommt auch gerne in den "Ratskeller", dem Wirtshaus der Gemeinde.

*************************************************************************

Holz ist unsere wichtigste Handelsware!
Das Rathaus kauft daher gerne Holz jeweils zu höchstens 3,65 Talern.

Nutzt auch die Möglichkeit im Bergwerk zu arbeiten.
Da die Taktung immer wieder angepasst wird, sind hier die Aushänge in der Weinstube zu beachten.

Kräuter werden ebenfalls immer wieder von der Provinz benötigt.
Daher werden diese bis zu höchstens 0,50 Talern je Kraut über den Markt gekauft.

Gerne können die Waren auch auf meinen Namen reserviert auf den Markt gestellt werden.

An dieser Stelle möchte ich auf das Reisegeleit der Armee aufmerksam machen!
Bitte hierfür an die Bannerherren Lorencz und Floff wenden.

*****************************************************************

1. Mindestlöhne

In Österreich gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:

EGfÖ §11 Mindestlöhne
(1) Der Mindestlohn für Feldarbeiten beträgt:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten

(2) Verstöße gegen den Mindestlohn sind als Sklaverei strafbar und werden zur Anzeige gebracht.

*****************************************************************

2. Ämter und Ansprechpartner der Gemeinde

Das Rathaus

Bürgermeister: Firestorm1313
Stadtkommandant: Juni0rluke
Pfarrer: Serentustra
Büttel: Mia_Sophiie, Zea_von_Rothenfels
EBV-Leiter: Mia_sophiie
Bürgervertreter: Clemens
Kulturbeautragte: Zea_von_Rothenfels

Wer Interesse an einer Mitarbeit als Büttel, EBV oder Kulturbeauftragter hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.
Für Fragen rund um die Armee bitte an Armeeführerin Anna_die_Rose wenden.

*****************************************************************

3. Dekret der Gemeinde Ternitz

I Markt von Ternitz

1. In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht.

2. Es ist untersagt, günstige Waren vom Ternitzer Markt zu kaufen und auf Selbigem teurer wieder anzubieten.
Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht.

3. Es ist absolut verboten, Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen! In schweren Fällen wird vorm Großkaiser Anzeige erstattet werden. ((Bug Abuse))

4. Eisenerz bis einschließlich 20,- Taler darf nur von Ternitzer Schmieden und Zimmermännern erworben werden.

5. Holz bis einschließlich 3,75 Taler darf nur von Ternitzer Bäckern, Schmieden und Zimmermännern erworben werden.
Ausgenommen hiervon sind abgemachte Handelsvorhaben, bzw. Händler mit Erlaubnis des Bürgermeisters.

6. Das Rathaus und dessen Bürgermeister sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da sich die Gemeinde mittels Handel finanziert.


II Bürgervertreter (BV)

a) Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ternitz, sind zur Wahl des Bürgervertreters von Ternitz zugelassen.
b) Die Nominierungsphase, sowie die Wahl finden öffentlich in der Dorfhalle statt.
c) Nominierungen, Nominierungsbestätigungen und Stimmabgaben per Brief an den Bürgermeister sind, innerhalb der Fristen,
ebenfalls zulässig und werden vom Bürgermeister in der Dorfhalle veröffentlicht.
d) Die Nominierungsphase dauert mindestens 5 Tage, Nominierungen sind vom Nominierten bis 1 Tag nach der Nominierungsphase zu bestätigen.
e) Die Wahl zum Bürgervetreter dauert mindestens 3 Tage.
f) Die Amtszeit der Ternitzer Bürgervertreter beträgt 3 Monate. Eine Wiederwahl ist selbstverständlich möglich.

Information zum Bürgervertreter: Informationen

EGfÖ §10 Bürgervertreter

(1) Jede Gemeinde des Erzherzogtum Österreich kann sich durch einen Bürgervertreter im Dritten Stand vertreten lassen.
Dieser verpflichtet sich, die Bürger der Gemeinde regelmäßig und zeitnah über die Vorgänge im Dritten Stand zu informieren und sie im Dritten Stand nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten und zu repräsentieren.
(2) Das aktive und passive Wahlrecht zum Bürgervertreter haben alle Einwohner der jeweiligen Gemeinde.
Die Wahl des Bürgervertreters wird vom Bürgermeister geleitet.
(3) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von 6 Monaten gewählt. Die Wahl dauert mindestens 3 Tage. Abgestimmt wird namentlich. Davor wird eine Nominierungsphase von mindestens 5 Tagen durchgeführt.
(4) Eine Abwahl ist nur in begründeten Fällen möglich und bedarf eines Antrages durch mindestens 5 Wahlberechtigte. Über den Antrag ist abzustimmen, die Abwahl bedarf einer einfachen Mehrheit.
(5) Den Gemeinden steht es frei, die Amtsdauer sowie den Modus der Bürgervertreterwahl selbst festzulegen. Diese abweichende Regelung bedarf zur Legitimation eine einfache Mehrheit der Bürger bei einer Abstimmung. Sie ist im Dorfdekret festzuhalten und hat Vorrang vor den Regelungen dieses Paragraphen.

**********************************************************************************************

4. Verteidigung der Stadt / Milizen

Ein Überfall auf das Rathaus lohnt nicht!
Alle Waren und Barmittel werden außerhalb des Rathauses gesichert.

Zur Verteidigung der Stadt stellt das Rathaus täglich Milizen zu je 17,00 Talern ein.
Wer eine Milizstelle annimmt, verpflichtet sich, seine Sichtungen an Zea_von_Rothenfels oder Stadtkommandant Juni0rluke zu senden.

Zudem verfügt Ternitz über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert.
Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.

*****************************************************************

5. Steuern - derzeit ausgesetzt!

(Voraussichtliche) Nächste Steuererhebung: xx.xx.xx
Feldsteuer: 1,50 Taler
Handwerkssteuer: 3,00 Taler

*******************************************************

gez.
Firestorm1313
Bürgermeister von Ternitz
Ternitz, 14.07.1466

Gültig ab 14.07.1466 und ersetzt alle bisherigen Dekrete
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Dekret von Ternitz - Seite 2 Empty Re: Dekret von Ternitz

Beitrag von Amenos Sa Jul 11, 2020 2:02 pm

Herzlich Willkommen im Rathaus von Ternitz!

In diesem Aushang sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Im Folgendem werdet ihr finden:

1. Mindestlöhne
2. Ämter und Ansprechpartner der Gemeinde
3. Dekret der Gemeinde Ternitz
4. Verteidigung der Stadt / Milizen
5. Steuern

Bitte unbedingt auch die Aushänge in der Dorfhalle und der Weinstube beachten!
((Forum: http://forum.diekoenigreiche.com/viewforum.php?f=1823 ))

Bei jeglichen Anliegen bin ich per Brief und in der Dorfhalle erreichbar.

Kommt auch gerne in den "Ratskeller", dem Wirtshaus der Gemeinde.

*************************************************************************

Holz ist unsere wichtigste Handelsware!
Das Rathaus kauft daher gerne Holz jeweils zu höchstens 3,65 Talern.

Nutzt auch die Möglichkeit im Bergwerk zu arbeiten.
Da die Taktung immer wieder angepasst wird, sind hier die Aushänge in der Weinstube zu beachten.

Kräuter werden ebenfalls immer wieder von der Provinz benötigt.
Daher werden diese bis zu höchstens 0,50 Talern je Kraut über den Markt gekauft.

Gerne können die Waren auch auf meinen Namen reserviert auf den Markt gestellt werden.


*****************************************************************

1. Mindestlöhne

In Österreich gelten folgende Mindestlöhne für die Feldarbeit:

[EGfÖ#t2212789] §11 Mindestlöhne
(1) Der Mindestlohn für Feldarbeiten beträgt:
16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18 Taler bei geforderten 8 -16 Attributspunkten
20 Taler bei geforderten 17+ Attributspunkten

(2) Verstöße gegen den Mindestlohn sind als Sklaverei strafbar und werden zur Anzeige gebracht.

*****************************************************************

2. Ämter und Ansprechpartner der Gemeinde

[Das Rathaus#t1203040]

Bürgermeister: Amenos
Stadtkommandant: Kryptokrat
Pfarrer: Marie_valerie
Büttel: Lukianos
EBV-Leiter: Marie_valerie
Bürgervertreter: Marie_valerie
Kulturbeautragte/r:

Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.


*****************************************************************

3. Dekret der Gemeinde Ternitz

I Markt von Ternitz

1. In Ternitz besteht keine Lizenzpflicht.

2. Es ist untersagt, günstige Waren vom Ternitzer Markt zu kaufen und auf Selbigem teurer wieder anzubieten.
Zuwiderhandlungen werden nach §12 (9) EGfÖ zur Anzeige gebracht.

3. Es ist absolut verboten, Wolle per Autokauf für 11 Taler an das Rathaus zu verkaufen! In schweren Fällen wird vorm Großkaiser Anzeige erstattet werden. ((Bug Abuse))

4. Eisenerz bis einschließlich 20,- Taler darf nur von Ternitzer Schmieden und Zimmermännern erworben werden.

5. Holz bis einschließlich 3,75 Taler darf nur von Ternitzer Bäckern, Schmieden und Zimmermännern erworben werden.
Ausgenommen hiervon sind abgemachte Handelsvorhaben, bzw. Händler mit Erlaubnis des Bürgermeisters.

6. Der Maximalpreis für Holz liegt in Ternitz bei 4,10 Taler.

7. Das Rathaus und dessen Bürgermeister sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da sich die Gemeinde mittels Handel finanziert.


II Bürgervertreter (BV)

a) Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ternitz, sind zur Wahl des Bürgervertreters von Ternitz zugelassen.
b) Die Nominierungsphase, sowie die Wahl finden öffentlich in der Dorfhalle statt.
c) Nominierungen, Nominierungsbestätigungen und Stimmabgaben per Brief an den Bürgermeister sind nicht zulässig.
d) Die Nominierungsphase dauert mindestens 5 Tage, Nominierungen sind vom Nominierten bis 1 Tag nach der Nominierungsphase zu bestätigen.
e) Die Wahl zum Bürgervetreter dauert mindestens 3 Tage.
f) Die Amtszeit der Ternitzer Bürgervertreter beträgt 3 Monate. Eine Wiederwahl ist selbstverständlich möglich.

Information zum Bürgervertreter: [Informationen#f1894]

[EGfÖ#t2212789] §10 Bürgervertreter

(1) Jede Gemeinde des Erzherzogtum Österreich kann sich durch einen Bürgervertreter im Dritten Stand vertreten lassen.
Dieser verpflichtet sich, die Bürger der Gemeinde regelmäßig und zeitnah über die Vorgänge im Dritten Stand zu informieren und sie im Dritten Stand nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten und zu repräsentieren.
(2) Das aktive und passive Wahlrecht zum Bürgervertreter haben alle Einwohner der jeweiligen Gemeinde.
Die Wahl des Bürgervertreters wird vom Bürgermeister geleitet.
(3) Der Bürgervertreter wird mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von 6 Monaten gewählt. Die Wahl dauert mindestens 3 Tage. Abgestimmt wird namentlich. Davor wird eine Nominierungsphase von mindestens 5 Tagen durchgeführt.
(4) Eine Abwahl ist nur in begründeten Fällen möglich und bedarf eines Antrages durch mindestens 5 Wahlberechtigte. Über den Antrag ist abzustimmen, die Abwahl bedarf einer einfachen Mehrheit.
(5) Den Gemeinden steht es frei, die Amtsdauer sowie den Modus der Bürgervertreterwahl selbst festzulegen. Diese abweichende Regelung bedarf zur Legitimation eine einfache Mehrheit der Bürger bei einer Abstimmung. Sie ist im Dorfdekret festzuhalten und hat Vorrang vor den Regelungen dieses Paragraphen.

**********************************************************************************************

4. Verteidigung der Stadt / Bürgerwehr

Ein Überfall auf das Rathaus lohnt nicht!
Alle Waren und Barmittel werden außerhalb des Rathauses gesichert.

Zur Verteidigung der Stadt stellt das Rathaus täglich Milizen zu je 16,00 Talern ein.
Wer eine Bürgerwehrstelle annimmt, verpflichtet sich, seine Sichtungen an den Bürgermeister oder den Stadtkommandanten zu senden.

Zudem verfügt Ternitz über eine zivile Bürgerwehr, die im Falle von erhöhter Bedrohung die Stadt zusätzlich sichert.
Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an den Bürgermeister.

*****************************************************************

5. Steuern

Steuern werden nach Bedarf einmalig erhoben. Bedarf - Steuern! Kein Bedarf - keine Steuern!

*******************************************************

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