[DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Kryptokrat atmet durch und beginnt dann mit klarer Stimme zu sprechen:
"Als ehemaliger OFR muss ich mal eines sagen: Die Abrechnung der Bürgerwehr-Löhne geht den OFR genau das an: Er gibt die Liste der Personen mit den Einsatztagen und den Talern (Tage x17) an den Kämmerer weiter, die er von SK und/oder BM hat. Eine Überprüfung durch den OFR ist nicht vor gesehen oder nötig.
Der OFR hat die Aufgabe, MIT den BM und SK die Bürger zu finden und bei Bedarf mit dem Hauptmann anzuweisen, wenn ein Bedarf anfällt. Der OFR oder der Hauptmann können(!) die Bürgerwehrler anschreiben und zur Verteidigung anfordern, klar. Allerdings ist dafür der Hauptmann besser geeignet, weil ihm alle Soldaten Meldung machen müssen, und der OFR kein Armeeangehöriger von Amtswegen ist, und daher die Armeegeheimnisse ihn nichts angehen wegen Geheimhaltung, sofern sie nicht im Stab besprochen werden! Diese Nichtzugehörigkeit des OFR gilt selbst dann, wenn der OFR selbst bei der Armee sein sollte, da es kein Armeetitel ist, sondern ein Ratstitel. Und ein OFR hat in keinster Weise irgendeine Befehlsgewalt, egal ob in Armee oder ziviltechnisch.
Letztendlich ist dennoch vor Ort der SK am besten geeignet mit dem Bürgermeister, die Bürgerwehr aufzustellen, da sich beide beraten vor Ort, und der SK die Berichte der Späher auch sofort bekommt! Sollte jedoch der SK nicht verfügbar sein und auch kein Stellvertreter, dann erst wäre zuerst sowieso noch der Hauptmann da, die Entscheidung zu treffen. Ist dieser auch noch abwesend, gibt die Armeeführerin / der Armeeführer die Anweisungen in Österreich, auch bei den Bürgerwehren. Ist auch der AF auch nicht verfügbar, dann erst ist es am OFR, die Anweisung zum Einsatz zu geben. Ach ja, Anweisung deshalb, weil man Zivilisten keine Befehle geben kann! Dieser Fall ist mir bisher aber noch nie zu Ohren gekommen.
Dieser Sachverhalt ist allerdings in keinem Gesetz so geregelt sondern nur eine bisherige Verfahrensweise in Österreich. Eine gesetzliche Neuregelung hierzu ist nicht nötig, weil es wie vorher beschrieben sehr gut funktioniert. Wenn es in Nürnberg oder wo auch immer anders war, ist das in Österreich jedoch nicht von Belang!
Zusammenfassend ist es so zu sagen:
In Österreich ist es so geregelt, dass der SK mit dem BM die Bürgerwehr beruft, und dann der SK die Abrechungen an den OFR schickt, der sie dem Kämmerer vorlegt. Das ist der ganze Zauber, alles andere ist sowohl sinnlos und unwichtig.
Genaueres gibt es zum Thema Bürgerwehr auch im Schloss, sofern man den Zugang dazu hat." Kryptokrat übergibt seinem Nachfolger eine Abschrift des ausgehängten Leitfades "Bürgerwehr", der im OFR-Büro aufliegt, und eigentlich leicht einsehbar wäre. Dann spricht Kryptokrat weiter: "Der OFR organisiert mit den BM und SK, nebst Hauptmann, aber er überprüft nicht die Abrechnung. Da der Umweg über den OFR bei Einsatz zu viel Verwaltung wäre, und HM oder OFR die Einsatzbefehle dann noch an die SK geben müssten, wurde in den letzten Jahren der kurze Dienstweg Späher - SK & BM für den Einsatzbefehl als gut und schnell befunden und so gehandhabt. Bisher hat das hervorragend funktioniert sodass es keiner weiteren Diskussion mehr bedarf!" Dann setzt sich Kryptokrat wieder.
"Als ehemaliger OFR muss ich mal eines sagen: Die Abrechnung der Bürgerwehr-Löhne geht den OFR genau das an: Er gibt die Liste der Personen mit den Einsatztagen und den Talern (Tage x17) an den Kämmerer weiter, die er von SK und/oder BM hat. Eine Überprüfung durch den OFR ist nicht vor gesehen oder nötig.
Der OFR hat die Aufgabe, MIT den BM und SK die Bürger zu finden und bei Bedarf mit dem Hauptmann anzuweisen, wenn ein Bedarf anfällt. Der OFR oder der Hauptmann können(!) die Bürgerwehrler anschreiben und zur Verteidigung anfordern, klar. Allerdings ist dafür der Hauptmann besser geeignet, weil ihm alle Soldaten Meldung machen müssen, und der OFR kein Armeeangehöriger von Amtswegen ist, und daher die Armeegeheimnisse ihn nichts angehen wegen Geheimhaltung, sofern sie nicht im Stab besprochen werden! Diese Nichtzugehörigkeit des OFR gilt selbst dann, wenn der OFR selbst bei der Armee sein sollte, da es kein Armeetitel ist, sondern ein Ratstitel. Und ein OFR hat in keinster Weise irgendeine Befehlsgewalt, egal ob in Armee oder ziviltechnisch.
Letztendlich ist dennoch vor Ort der SK am besten geeignet mit dem Bürgermeister, die Bürgerwehr aufzustellen, da sich beide beraten vor Ort, und der SK die Berichte der Späher auch sofort bekommt! Sollte jedoch der SK nicht verfügbar sein und auch kein Stellvertreter, dann erst wäre zuerst sowieso noch der Hauptmann da, die Entscheidung zu treffen. Ist dieser auch noch abwesend, gibt die Armeeführerin / der Armeeführer die Anweisungen in Österreich, auch bei den Bürgerwehren. Ist auch der AF auch nicht verfügbar, dann erst ist es am OFR, die Anweisung zum Einsatz zu geben. Ach ja, Anweisung deshalb, weil man Zivilisten keine Befehle geben kann! Dieser Fall ist mir bisher aber noch nie zu Ohren gekommen.
Dieser Sachverhalt ist allerdings in keinem Gesetz so geregelt sondern nur eine bisherige Verfahrensweise in Österreich. Eine gesetzliche Neuregelung hierzu ist nicht nötig, weil es wie vorher beschrieben sehr gut funktioniert. Wenn es in Nürnberg oder wo auch immer anders war, ist das in Österreich jedoch nicht von Belang!
Zusammenfassend ist es so zu sagen:
In Österreich ist es so geregelt, dass der SK mit dem BM die Bürgerwehr beruft, und dann der SK die Abrechungen an den OFR schickt, der sie dem Kämmerer vorlegt. Das ist der ganze Zauber, alles andere ist sowohl sinnlos und unwichtig.
Genaueres gibt es zum Thema Bürgerwehr auch im Schloss, sofern man den Zugang dazu hat." Kryptokrat übergibt seinem Nachfolger eine Abschrift des ausgehängten Leitfades "Bürgerwehr", der im OFR-Büro aufliegt, und eigentlich leicht einsehbar wäre. Dann spricht Kryptokrat weiter: "Der OFR organisiert mit den BM und SK, nebst Hauptmann, aber er überprüft nicht die Abrechnung. Da der Umweg über den OFR bei Einsatz zu viel Verwaltung wäre, und HM oder OFR die Einsatzbefehle dann noch an die SK geben müssten, wurde in den letzten Jahren der kurze Dienstweg Späher - SK & BM für den Einsatzbefehl als gut und schnell befunden und so gehandhabt. Bisher hat das hervorragend funktioniert sodass es keiner weiteren Diskussion mehr bedarf!" Dann setzt sich Kryptokrat wieder.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Cunadus schrieb:Gibt es eine Regelung für zusätzlich durch BM angeforderte Bürgerwehr? Letzlich ist es aber so das die meistenSpieler wahrscheinlich für so einen Dienst bezahlt werden wollen. Ehre oder nicht lasse ich mal dahingestellt. Wenn euch das derzeitige Prinzip nicht gefällt. Muss eine Instanz geschaffen werden die das umgeht. z.b. Regelungen für finaziellen Ausgleich und eine Kommission im Rat die sich darum kümmert das in einer Stadt eine Bürgerwehr entsteht wenn der BM und der SK der Meinung sind das es nötig tut. Also z.b. Sara meint es ist nötig, sie bespricht es mit dem SK der SK meldet an eine Kommission meinetwegen HM, Kämmerer und Feldrichter und die genehmigen Sara eine bestimmte Anzahl von BWlern. Ich ware aber vor diesem Schritt das ist in meinen Augen unnötiger Aufwand. Mir muss mal bitte jemand erklären was an dem jetzigen System falsch ist und welcher Schaden dadurch entstanden sein soll.
Auch wenn ich nicht Esruk bin, möcht ich hier einiges klären. Es gibt eine Regelung für die Bürgerwehr, die habe ich gerade ausgeführt. Weiters gibt es dort auch fest gesetzt, dass Bürgerwehr mit 17 Talern vergütet wird. Am jetzigen System ist nichts falsch, es mag nur anders sein, als das in Nürnberg, woher der jetzige OFR dereinst OFR war. Ich hatte ihn bei der Amtsübergabe informiert, was hier in Österreich die Aufgaben des OFR sind, und wie das Amt gehandhabt wird. Schaden ist keiner entstanden, wie auch?! Die Einsätze sind belegt.
Sollte jedoch weiterhin unser OFR Aurelius1 kein Vertrauen zu den SK und BM aufbauen können, wird er nicht in der Lage sein, sein Amt würdig auszufüllen, weil ihm auch kein Vertrauen entgegen gebracht werden wird.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Esurk lauscht weiter und nickt hier und da nur ehe sich kurz an Anna wendet, nun liebste Anna, warum ich in all den Jahren nie davon erfahren habe kann ich auch nicht sagen, irgendwohin werden dann die Taler schon gegangen sein. Ob dies zu prüfen gild muss der ehrenwerte Regent entscheiden. Jedoch bin ich der Meihnung, und nein ich verurteile niemanden dafür das er als Söldner arbeitet, so hat jeder sein Leben, jedoch ist ein Söldner keiner der sich von der Bürgerwehr schimpfen sollte.
Jedoch bin ich entgegen Eurer Meihnung immer noch der Meihnung, ein jeder kann wenn er nur will und nicht wie Ihr es sagtet , nicht jeder kann und will.
Dann schaut er in Richtung des Regenten denn noch immer wartet Esurk auf Antworten seiner vielen Fragen.
Jedoch bin ich entgegen Eurer Meihnung immer noch der Meihnung, ein jeder kann wenn er nur will und nicht wie Ihr es sagtet , nicht jeder kann und will.
Dann schaut er in Richtung des Regenten denn noch immer wartet Esurk auf Antworten seiner vielen Fragen.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Nun musste sie schmunzeln und zwinkerte Esurk zu.
Die Taler sind schlicht und ergreifend in der Provinzkasse geblieben. Denn wenn sie nicht ausgezahlt wurden sprich werden, hielten/halten die Kämmerer ganz fest den Daumen drauf. Das kann Tyz sicherlich bestätigen.
Immer mal wieder wieder blickte sie verstohlen zu Angelina, ob sie denn nun die Fragen der werten Armeeführerin beantworten würde.
Die Taler sind schlicht und ergreifend in der Provinzkasse geblieben. Denn wenn sie nicht ausgezahlt wurden sprich werden, hielten/halten die Kämmerer ganz fest den Daumen drauf. Das kann Tyz sicherlich bestätigen.
Immer mal wieder wieder blickte sie verstohlen zu Angelina, ob sie denn nun die Fragen der werten Armeeführerin beantworten würde.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Der Erzherzog beobachtete die Diskussion und fand, sie liefe viel zu sehr im Sande, als am Thema , eigentlichen Thema zu bleiben. Dann wandte er sich zu Esurk
"Werter Herr, auf welcher Grundlage, wenn Ich Mich nicht irre, habt Ihr gefragt würde die Bürgerwehr ausbezahlt werden.
Die Grundlage ist eine Anleitung im Büro des Obesten Feldrichters. In dieser steht auch unter anderem,
dass die Bürgerwehr 17 Taler pro verteidigenden Tag / pro Kopf erhält.
Man muss aber betonen dass weder im Gesetz noch sonst in einer verpflichteten Art und Weise dies niedergeschrieben ist,
dass den Rat dazu auffordere oder ihn dazu verpflichte.
Es ist mehr und mehr, wie in Österreich üblich, die Gewohnheit 'Das war schon immer so hier' "
Quiri nahm einen Schluck Wein und sprach in die Runde.
"Der Oberste Feldrichter ist demnach eigentlich garnicht dazu verpflichtet die Solde zu übernehmen und an den Kämmer weiter zu leiten.
Es war nur Gang und Gebe. Der werte Aurelius hat demnach die Art und Weise, wie dies gemacht wird kritisiert und verlangte daher Beweise.
Wobei man hier zu seiner Verteidigung ebenfalls sagen muss,
dass er eindeutig die falsche Wortwahl traf, denn er verärgerte nicht nur die Bürgermeister sondern auch die Armee dadurch.
Diplomatisch nicht die feinste Art.
Ich habe deswegen auch erwähnt, dass man eventuell dies öffentlich niederschreiben sollte als Dekret oder Gesetz,
damit es als Selbstverständlichkeit gilt. Dennoch darf man die Kritik nicht außer Acht lassen, dass es bisher wunderbar klappte und wir froh sein sollten,
dass wir eine Bürgerwehr haben, die der Armee in den Gemeinden aushilft, wenn einmal nicht genug Soldaten zur Verfügung stehen sollten.
Auch die Argumente der werten Armeeführerin, wenn man einmal keine Sichtungen hat - sind nachvollziehbar.
Meine persönliche Einschätzung ist daher, dass man sich Gedanken machen sollte ob es nötig ist, diese Diskussion überhaupt weiter fortzuführen."
Quirianus machte eine Pause, schaute sich um und sprach dann noch
"Wenn man diskutieren will, dann sollte man sich Gedanken machen, ob man diese 17 oder einen anderen Betrag in das Gesetz einbinden wolle,
damit es nicht mehr zu Komplikationen kommen kann.
Persönlich sehe Ich darin einen Vorteil. Gleichzeitig dürfe man aber nicht den Aufwand in der Bürokratie für die Bürgerwehr nicht erschweren.
Eine kurze Meldung mit einer Zusammenfassung des SK oder des Bürgermeisters sollte reichen,
damit der Oberste Feldrichter dies an den Kämmer weiterleitet und dieser die Solde auszahlt.
Ich appellliere hiermit an alle Beteiligten dieser Diskussionsrunde, dass wir uns nicht an Worten festnageln, die unglücklich gewählt waren,
sondern an der Tatsache oder an der Grundidee, dass die Bürgerwehr im Gesetz verankert wird oder nicht.
Denn bis dato ist sie komplett nur auf freiwilliger Basis und genauso ihre Solde - freiwillig ausgezahlt von der Provinz"
Der Erzherzog geht seine Worte erneut durch und erkennt, dass auch Er hier nicht geradeaus die besten Worte wählte,
dennoch will er der Diskussionsrunde nochmals eine Chance geben.
Vielleicht kann man hier zu einem guten Ergebnis für alle kommen oder einfach die Diskussionsrudne beenden...
Kurz wandte er sich dann noch zu Esurk
"Die Bezeichnung Söldner würde Ich hier als falsch ansehen, denn Söldner werden eher für Angriffe hernagenommen als für Verteidigungen.
Und die Bürgerwehr ist ausschließlich für die Verteidigung zuständig. Dennoch ist die Bezahlung hier dann die gleiche. Man bezahlt Freiwilligen Geld für eine Leistung..."
((Einen unterhaltsamen Fussballabend wünsche Ich ))
"Werter Herr, auf welcher Grundlage, wenn Ich Mich nicht irre, habt Ihr gefragt würde die Bürgerwehr ausbezahlt werden.
Die Grundlage ist eine Anleitung im Büro des Obesten Feldrichters. In dieser steht auch unter anderem,
dass die Bürgerwehr 17 Taler pro verteidigenden Tag / pro Kopf erhält.
Man muss aber betonen dass weder im Gesetz noch sonst in einer verpflichteten Art und Weise dies niedergeschrieben ist,
dass den Rat dazu auffordere oder ihn dazu verpflichte.
Es ist mehr und mehr, wie in Österreich üblich, die Gewohnheit 'Das war schon immer so hier' "
Quiri nahm einen Schluck Wein und sprach in die Runde.
"Der Oberste Feldrichter ist demnach eigentlich garnicht dazu verpflichtet die Solde zu übernehmen und an den Kämmer weiter zu leiten.
Es war nur Gang und Gebe. Der werte Aurelius hat demnach die Art und Weise, wie dies gemacht wird kritisiert und verlangte daher Beweise.
Wobei man hier zu seiner Verteidigung ebenfalls sagen muss,
dass er eindeutig die falsche Wortwahl traf, denn er verärgerte nicht nur die Bürgermeister sondern auch die Armee dadurch.
Diplomatisch nicht die feinste Art.
Ich habe deswegen auch erwähnt, dass man eventuell dies öffentlich niederschreiben sollte als Dekret oder Gesetz,
damit es als Selbstverständlichkeit gilt. Dennoch darf man die Kritik nicht außer Acht lassen, dass es bisher wunderbar klappte und wir froh sein sollten,
dass wir eine Bürgerwehr haben, die der Armee in den Gemeinden aushilft, wenn einmal nicht genug Soldaten zur Verfügung stehen sollten.
Auch die Argumente der werten Armeeführerin, wenn man einmal keine Sichtungen hat - sind nachvollziehbar.
Meine persönliche Einschätzung ist daher, dass man sich Gedanken machen sollte ob es nötig ist, diese Diskussion überhaupt weiter fortzuführen."
Quirianus machte eine Pause, schaute sich um und sprach dann noch
"Wenn man diskutieren will, dann sollte man sich Gedanken machen, ob man diese 17 oder einen anderen Betrag in das Gesetz einbinden wolle,
damit es nicht mehr zu Komplikationen kommen kann.
Persönlich sehe Ich darin einen Vorteil. Gleichzeitig dürfe man aber nicht den Aufwand in der Bürokratie für die Bürgerwehr nicht erschweren.
Eine kurze Meldung mit einer Zusammenfassung des SK oder des Bürgermeisters sollte reichen,
damit der Oberste Feldrichter dies an den Kämmer weiterleitet und dieser die Solde auszahlt.
Ich appellliere hiermit an alle Beteiligten dieser Diskussionsrunde, dass wir uns nicht an Worten festnageln, die unglücklich gewählt waren,
sondern an der Tatsache oder an der Grundidee, dass die Bürgerwehr im Gesetz verankert wird oder nicht.
Denn bis dato ist sie komplett nur auf freiwilliger Basis und genauso ihre Solde - freiwillig ausgezahlt von der Provinz"
Der Erzherzog geht seine Worte erneut durch und erkennt, dass auch Er hier nicht geradeaus die besten Worte wählte,
dennoch will er der Diskussionsrunde nochmals eine Chance geben.
Vielleicht kann man hier zu einem guten Ergebnis für alle kommen oder einfach die Diskussionsrudne beenden...
Kurz wandte er sich dann noch zu Esurk
"Die Bezeichnung Söldner würde Ich hier als falsch ansehen, denn Söldner werden eher für Angriffe hernagenommen als für Verteidigungen.
Und die Bürgerwehr ist ausschließlich für die Verteidigung zuständig. Dennoch ist die Bezahlung hier dann die gleiche. Man bezahlt Freiwilligen Geld für eine Leistung..."
((Einen unterhaltsamen Fussballabend wünsche Ich ))
Gast- Gast
Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Regent schrieb:Wenn man diskutieren will, dann sollte man sich Gedanken machen, ob man diese 17 oder einen anderen Betrag in das Gesetz einbinden wolle,
damit es nicht mehr zu Komplikationen kommen kann.
Wenn ich der regulären Rathaus-Bürgerwehr 15 Taler zahle und der freiwilligen 17, dann passt das nicht. Gleiche Arbeit, gleicher Lohn.
Die freiwillige Bürgerwehr ist ja zeitlich noch weniger beschäftigt, denn die wird ja nur eingesetzt, wenn die Rathaus-Stellen vergeben sein sollten:
sagen wir die 4 Rathausstellen werden vergeben von 6 Uhr früh bis 14 Uhr. Sie arbeiten bis Sonnenaufgang. Die freiwilligen werden den Job nachmittags bis abends annehmen bis Sonnenaufgang: viel weniger Arbeitszeit.
Dennoch 2 Taler mehr? Gut, die meisten verzichten auf Lohn, aber wenn nicht, will das nicht passen.
Vielleicht sollte man nicht 17 Taler festschreiben, sondern sowas in der Art: der Lohn richtet sich nach dem Bürgersold der betreffenden Stadt.
Denn wenn nochmal ein Verteidigungsfall eintritt, müsste ich jetzt aus Wiens Kasse den Rathaus-Milizen jeweils 2 Taler zahlen, damits gleich ist. Dann würden alle 17 erhalten.
Gast- Gast
Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Also, in Ternitz erhalten die Milizen 18 Taler und die sind manchmal auch erst gegen 20 Uhr besetzt. Klar gibt Tage da sind die um 8 Uhr schon vergeben, aber es gibt eben auch Tage, da dauert das länger, pauschal kann mans nicht sagen.
Aber die Bürgerwehr erhält in Ternitz eh einen Taler weniger als die Milizen.
Aber die Bürgerwehr erhält in Ternitz eh einen Taler weniger als die Milizen.
Gast- Gast
Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
In einem Punkt muss ich dem werten Regenten widersprechen: Dass der OFR für die Abrechnung der Bürgerwehr zuständig ist, ist im §2 des Militärgesetzes festgelegt:
Bezüglich der Höhe der Entschädigung für die Bürgerwehr verstehe ich die Bedenken, die Esurk und Sara geäußert haben. Es ist schwer zu begründen, warum Bürgerwehren und Milizen unterschiedlich viel erhalten.
Andererseits ist es aber auch schwer zu erklären, warum jemand, der Wien verteidigt weniger erhält, als jemand der Ternitz verteidigt.
MGÖ §2 schrieb:(2) Der Oberste Feldrichter ist zuständig für die Militärgerichtsbarkeit und die Koordination der Armee mit der Bürgerwehr. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Berechnung der Aufwandsentschädigung bei Bürgerwehreinsätzen und die Mitteilung hierüber an den Kämmerer.
Bezüglich der Höhe der Entschädigung für die Bürgerwehr verstehe ich die Bedenken, die Esurk und Sara geäußert haben. Es ist schwer zu begründen, warum Bürgerwehren und Milizen unterschiedlich viel erhalten.
Andererseits ist es aber auch schwer zu erklären, warum jemand, der Wien verteidigt weniger erhält, als jemand der Ternitz verteidigt.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Der Punkt Entschädigungshöhe ist für mich ein Grund über den diskutiert werden sollte. Die Diskussion der Beweislast halte ich nach wie vor für unsinnig. Ich verstehe den OFR das er sehr viel Vertrauensvorschuss geben muss bei dem derzeitigen System. Aber es macht keinen Sinn die Bürokratie wie ich es schon angesprochen habe soweit aufzublasen das der OFR sein letztes Wort über die Einteilung bekommt.
Wenn dem OFR die Formulierung in MGÖ §2 zu wage ist bin ich für eine Erweiterung de Paragraphen der die Meldekette mit einschliesst.
Wenn dem OFR die Formulierung in MGÖ §2 zu wage ist bin ich für eine Erweiterung de Paragraphen der die Meldekette mit einschliesst.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
"Habt Dank werter Two, dies vergaß Ich in der Tat.
Nun, die Bezahlung bzw. die Besoldung ist das wichtige Thema hier. Bis dato gab es keine verpflichtende Regulierung über die Höhe,
bis auf eine wage Aussage irgendwo in einem Büro von 17 Talern. Ich sehe zwei Haupt-Möglichkeiten dies zu lösen:
'Wir setzen einen Fixsold fest, wie zum Beispiel 17 Taler.'
- Das Problem ist, dass alle Rathäuser eventuell unterschiedliche Milizsolde auszahlen
und dann bekommt jemand weniger oder mehr an einem anderen Ort für den Einsatz in der Bürgerwehr als jemand für die gleiche Arbeit in der Miliz.
oder
'Wir lassen Bürgerwehrsold an die Höhe der Gemeindemilizen sich richten'
- Auch hier gäbe es ein Problem. Das Problem liegt ebenfalls in den eventuell existierenden unterschiedlichen Milizsolden.
Dann würden die Bürgerwehren gegebenenfalls unterschiedlich in den 5 Gemeinden bezahlt werden und dann würde jede BGW anders bezahlt werden.
Hier müsste man sich dann fragen, warum die BGW in Wien anders bezahlt wird als die BGW in Ternitz oder Linz.
Beide Haupt-Möglichkeiten könnte man dann auch noch verfeinern. Wenn man in Betracht zieht, dass die Provinz Geld einsparen muss,
könnte man den Bürgerwehrsold aufteilen, jeweils auf Provinz und Gemeinde. Ich sehe darin zwei Vorteile;
- Zum einen wird die Provinz bei Bürgerwehreinsätzen entlastet
- Die Bürgermeister haben die Möglichkeit den Sold unabhängig vom Kämmerer-Amt bereits die Hälfte auszuzahlen
Da die Bürgerwehreinsätze rar sind, sollte es weder für die Gemeinden noch für die Provinz in der Zukunft wirklich ein finanzielles Problem darstellen.
Zusätzlich würden Gemeinden und Provinz gemeinsam für den Schutz sorgen, in diesem Fall für den zusätzlichen Schutz.
Nochmals erwähnt;
- Die Bürgerwehr kommt nur zum Einsatz, wenn Miliz und die Anzahl der Soldaten in einem Dorf nicht ausreichen,
um sich vor einer erkannten Gefahr erfolgreich verteidigen zu können.
Wenn es um die Abwicklung mit dem Obersten Feldrichter und den Solden geht, da würde Ich dann verankern, dass er eine Meldung vom BM oder dem SK erhalten soll,
die dann ausreichen sollte - so wie es bis dato üblich war.
Gibt es andere Vorschläge eventuell?"
Nun, die Bezahlung bzw. die Besoldung ist das wichtige Thema hier. Bis dato gab es keine verpflichtende Regulierung über die Höhe,
bis auf eine wage Aussage irgendwo in einem Büro von 17 Talern. Ich sehe zwei Haupt-Möglichkeiten dies zu lösen:
'Wir setzen einen Fixsold fest, wie zum Beispiel 17 Taler.'
- Das Problem ist, dass alle Rathäuser eventuell unterschiedliche Milizsolde auszahlen
und dann bekommt jemand weniger oder mehr an einem anderen Ort für den Einsatz in der Bürgerwehr als jemand für die gleiche Arbeit in der Miliz.
oder
'Wir lassen Bürgerwehrsold an die Höhe der Gemeindemilizen sich richten'
- Auch hier gäbe es ein Problem. Das Problem liegt ebenfalls in den eventuell existierenden unterschiedlichen Milizsolden.
Dann würden die Bürgerwehren gegebenenfalls unterschiedlich in den 5 Gemeinden bezahlt werden und dann würde jede BGW anders bezahlt werden.
Hier müsste man sich dann fragen, warum die BGW in Wien anders bezahlt wird als die BGW in Ternitz oder Linz.
Beide Haupt-Möglichkeiten könnte man dann auch noch verfeinern. Wenn man in Betracht zieht, dass die Provinz Geld einsparen muss,
könnte man den Bürgerwehrsold aufteilen, jeweils auf Provinz und Gemeinde. Ich sehe darin zwei Vorteile;
- Zum einen wird die Provinz bei Bürgerwehreinsätzen entlastet
- Die Bürgermeister haben die Möglichkeit den Sold unabhängig vom Kämmerer-Amt bereits die Hälfte auszuzahlen
Da die Bürgerwehreinsätze rar sind, sollte es weder für die Gemeinden noch für die Provinz in der Zukunft wirklich ein finanzielles Problem darstellen.
Zusätzlich würden Gemeinden und Provinz gemeinsam für den Schutz sorgen, in diesem Fall für den zusätzlichen Schutz.
Nochmals erwähnt;
- Die Bürgerwehr kommt nur zum Einsatz, wenn Miliz und die Anzahl der Soldaten in einem Dorf nicht ausreichen,
um sich vor einer erkannten Gefahr erfolgreich verteidigen zu können.
Wenn es um die Abwicklung mit dem Obersten Feldrichter und den Solden geht, da würde Ich dann verankern, dass er eine Meldung vom BM oder dem SK erhalten soll,
die dann ausreichen sollte - so wie es bis dato üblich war.
Gibt es andere Vorschläge eventuell?"
Gast- Gast
Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Esurk nickt als der Regent gesprochen hatte, nun wie man jemanden bezeichnet der sich für Dienste an der Waffen entlohnen lässt, darüber müssen wir hier nicht bereden. Aber so dennnoch eine Bezahlung im Gesetz angeboten werden soll auf das Söldner sich finden, so würde ich es auf einen Mindestlohn von 15 Talern wenn überhaupt festlegen, denn ein jeder Söldner kann den ganzen Tag an Taler kommen und dennnoch auch des Nächtens zur Verteidigung schreiten.
Bei den Bürgern die ohnehin aus Heimatliebe herraus helfen Ihre Stadt zu verteidigen, stellt sich diese Frage nach dem Sold ja nicht.
Und um all diesen zu entgehen könnte man, obwohl in der Vergangenheit die Verantwortung ja in die Hände der Bürgermeister gelegt wurde, Bürger welche Taler für Waffendienste haben wollen, oder sie von wem auch immer versprochen bekommen, dem Rathaus zuweisen, somit gäbe es die Kontrolle durch die Bürgermeister das selbige wirklich verteidigt haben.
Bei den Bürgern die ohnehin aus Heimatliebe herraus helfen Ihre Stadt zu verteidigen, stellt sich diese Frage nach dem Sold ja nicht.
Und um all diesen zu entgehen könnte man, obwohl in der Vergangenheit die Verantwortung ja in die Hände der Bürgermeister gelegt wurde, Bürger welche Taler für Waffendienste haben wollen, oder sie von wem auch immer versprochen bekommen, dem Rathaus zuweisen, somit gäbe es die Kontrolle durch die Bürgermeister das selbige wirklich verteidigt haben.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Regent schrieb:Hier müsste man sich dann fragen, warum die BGW in Wien anders bezahlt wird als die BGW in Ternitz oder Linz.
Das kann ich gerne erklären: Wien erhebt als einzige Stadt keine Felder- und keine Werkstattsteuer. Daher müssen die Kosten, die beeinflussbar sind, so niedrig wie möglich gehalten werden. Nach einigem Rumprobieren hat sich der Sold nun bei 15 eingependelt.
Jede Stadt ist anders. Ich werde den Milizlohn nicht erhöhen, nur weil andere Städte 17 Taler nehmen. Denn wo soll das enden? Das Wien verpflichtet wird, Steuern zu erheben, obwohls auch absolut ohne geht?
Anderenorts wird gemault, dass es reicht, wenn ein Bäcker 16 Taler nochwas verdient. Die arbeiten 22 Stunden aber! Die Bürgerwehrleute arbeiten, wenn sie klug sind, von abends bis Sonnenaufgang, das sind nur ein paar wenige Stunden, nehmen sie Job um Mitternacht an mal grade 4,5 Stunden! Dafür 15 Taler ist schon viel zu überteuert, aber leider werden die Stellen nicht angenommen, wenn ich noch weniger biete.
Gast- Gast
Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Werter Kryptokrat,
entnehme ich es richtig?
Nach dieser Ausführung ist das Amt des OFR in Österreich wider der obersten Regelung einfach außer Kraft gesetzt?
entnehme ich es richtig?
Nach dieser Ausführung ist das Amt des OFR in Österreich wider der obersten Regelung einfach außer Kraft gesetzt?
Aurelius1- Anzahl der Beiträge : 132
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Aurelius1 schrieb:Werter Kryptokrat,
entnehme ich es richtig?
Nach dieser Ausführung ist das Amt des OFR in Österreich wider der obersten Regelung einfach außer Kraft gesetzt?
Nein, so kann man das nicht verstehen. Der OFR ist vor einem BGW-Einsatz zu informieren, nach wie vor. Lediglich die Entscheidung darüber erfolgt mit SK und BM-Einbindung, nicht vom OFR alleine. Weiters erhält der OFR die Medungung der BGW-Teilnehmer, und zwar täglich vom SK und/oder BM, wie bisher auch. Dazu gibt es ja eine eigene Ablage im OFR-Büro. Die monitäre Abrechnung ging auch über den Schreibtisch des OFR, kurze Kontrolle der Einsätze und Personen, das habe ich dann an die Kämmerin weiter geleitet und von den SK weiter geben lassen. So konnte die Kämmerin überprüfen, das hat bei mir gepasst. Waren aber nich so extrem viele Einsätze.
Kryptokrat- Anzahl der Beiträge : 6314
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
"Zur auswahl stehen momentan:"
"Hinzu kommt die Auszahlung. Momentan zur Auswahl stehen würde:"
"Gebet es weitere Vorschläge?"
- 'Wir setzen einen Fixsold fest, wie zum Beispiel 17 Taler.'
- 'Wir lassen Bürgerwehrsold an die Höhe der Gemeindemilizen sich richten'
- 'Kein Sold'
"Hinzu kommt die Auszahlung. Momentan zur Auswahl stehen würde:"
- Komplett Provinz (wie bisher aka)
- Halb Gemeinde - Halb Provinz
- Komplett Gemeinde
"Gebet es weitere Vorschläge?"
Gast- Gast
Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Nun ich sehe die Bürgerwehr nach wie vor als freiwilliger Hilfe für die Heimat an. Einen Sold sollte es da nicht geben. Womit sich die frage nach der Auszahlung auch erübrigt.
Diese Bürger werden ja durch Ehrungen und ähnliches hervorgehoben.
Möchten jedoch Bürgermeister oder Provinz zusätzlich Söldner in Ihre Dienste nehmen, hat der zu zahlen der sie anstellt. Wie die Modalitäten zu den Loehnen sind §11 Mindestlöhne ja in unserem Gesetzen hinterlegt
Diese Bürger werden ja durch Ehrungen und ähnliches hervorgehoben.
Möchten jedoch Bürgermeister oder Provinz zusätzlich Söldner in Ihre Dienste nehmen, hat der zu zahlen der sie anstellt. Wie die Modalitäten zu den Loehnen sind §11 Mindestlöhne ja in unserem Gesetzen hinterlegt
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Ich habe heute irgendwo einen Passus gefunden, der besagt, Buergerwehr ist ehrenamtlich.
finde das auch richtig so. werde spaeter dazu nochmals stellung nehmen.
finde das auch richtig so. werde spaeter dazu nochmals stellung nehmen.
frieda19- Anzahl der Beiträge : 571
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Danke, Esurk, genau so ist es,
frieda19- Anzahl der Beiträge : 571
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Gerade viel mir auch noch auf das Bürgermeister ohnehin keine Söldner oder ähnliches "anstellen" dürfen lt §15. Also wenn sie nach Hilfe durch Bürger fragen muss diese freiwillig sein da eine "Anstellung" auserhalb des Rathauses ein Gesetzesbruch wäre.
Womit halt bei Söldnern, immer die Provinz zahlen muss, denn alle welche zur Waffe greifen und nicht bei der Armee sind, dafür aber einen Lohn erhalten sollen, würden einer gesonderdetn genemigung durch den Erzherzog brauchen Siehe § 14.
Kurz um in den letzten Jahren wurde gar viel gehandhabt was so mit den Gesetzen welche wir haben nicht vereinbar ist.
Womit halt bei Söldnern, immer die Provinz zahlen muss, denn alle welche zur Waffe greifen und nicht bei der Armee sind, dafür aber einen Lohn erhalten sollen, würden einer gesonderdetn genemigung durch den Erzherzog brauchen Siehe § 14.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Was ein BM darf keine BW mehr anstellen? Er muss hoffen das er Freiwillige findet oder sich ausrauben lassen?
Nun gut, dann ist es umso nötiger das es eine gesetzliche Regelung dafür gibt.
Nun gut, dann ist es umso nötiger das es eine gesetzliche Regelung dafür gibt.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Werter Cunadus,
bitte regt euch nicht auf. Ich war selber schon einige Male bei solchen Einsätzen dabei.
Eine Bezahlung gabs nie. Im Gegenteil, es war uns allen eine Ehre, das Rathaus verteidigen zu dürfen.
bitte regt euch nicht auf. Ich war selber schon einige Male bei solchen Einsätzen dabei.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
"Wir erkennen doch alle, dass es viele Meinungen dazu gibt.
Zum einen sehen es welche als Ehrennamtliche Arbeit unf Pflicht an, ohne Bezahlung,
die anderen sehen es genauso nur würden die Bürgerwehr dann trotzdem bezahlen wollen,
und andere wiederrum sehen darin nur eine rein praktische Bezahlung von Hilfssoldaten.
Dennoch lasset uns nicht mehr über die bereits vorhandenen Vorschläge debatieren, sondern falls jemand hat,
um neue oder andere Vorschläge. Sollte es die nicht geben, werde Ich demnächst die Abstimmung voranschreiten."
Zum einen sehen es welche als Ehrennamtliche Arbeit unf Pflicht an, ohne Bezahlung,
die anderen sehen es genauso nur würden die Bürgerwehr dann trotzdem bezahlen wollen,
und andere wiederrum sehen darin nur eine rein praktische Bezahlung von Hilfssoldaten.
Dennoch lasset uns nicht mehr über die bereits vorhandenen Vorschläge debatieren, sondern falls jemand hat,
um neue oder andere Vorschläge. Sollte es die nicht geben, werde Ich demnächst die Abstimmung voranschreiten."
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Esurk nickt zu Cundarus, nun das ist schon immer so.
Ein Aufruf zur Hilfe kann er machen, jedoch Bürger anstellen und bezahlen damit sie mit dem Schwert verteidigen darf er nur als Rathausmiliz, nicht als Bürgerwehr mit Bezahlung
§15 Miliz und Büttel
(1) Den Bürgermeistern der Gemeinden des Erzherzogtums Österreich ist es ohne gesonderte Zustimmung des Hohen Rats des Erzherzogtums Österreich bis auf Widerruf gestattet, Rathausmilizen einzustellen. Dies gilt nicht für sonstige private Milizen oder militärische Organisationen.
Ein Aufruf zur Hilfe kann er machen, jedoch Bürger anstellen und bezahlen damit sie mit dem Schwert verteidigen darf er nur als Rathausmiliz, nicht als Bürgerwehr mit Bezahlung
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
Hm, dan verstehe ich folgendes Gesetz nicht.
MGÖ §2 schrieb:(2) Der Oberste Feldrichter ist zuständig für die Militärgerichtsbarkeit und die Koordination der Armee mit der Bürgerwehr. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Berechnung der Aufwandsentschädigung bei Bürgerwehreinsätzen und die Mitteilung hierüber an den Kämmerer.
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Re: [DEKRET] Bürgerwehr Sold [06.07-23.08.1462]
MGÖ wurde in den letzten 2, 3 Monaten geändert und ist daher neuer. Die Gesetze werden nach und nach immer überarbeitet, daher können manche Texte noch einer Überarbeitung bedürfen. Hier am besten Tow ansprechen.
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