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Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger

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Beitrag von Lilira Fr Nov 30, 2012 3:57 am

Das ist eine gute Frage, allerdings hat bei 2 Listen auch eine Liste eine einfache Mehrheit, eine 6-6 Entscheidung die im schlimmsten Fall rauskommen kann gibts ja nicht, weil das EGfÖ dem Regent bei unentschieden die Stimme doppelt gewichtet. Damit hast am Ende auch wieder 7-6 und eine einfache Mehrheit.
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Beitrag von Belafarinrod Fr Nov 30, 2012 9:56 am

bei 2 listen ist das nicht umzusetzen... ohne die Zusammenarbeit des Rates von Anfang an zu zerstören. nein ich vertraue nicht auf den gesunden Menschenverstand in diesem Fall da die Postenverteilung oft genug gezeigt hat das gesunde Menschenverstand erst 2 oder 3 stelle kommt gerade wenn eine Partei mehr als 40 % hat in diesem Fall hätte aber 1 6 oder 7 was automatisch zu einer schlechten Ausgangslage im Rat führt was die Zusammenarbeit und die Stimmung im Rat angeht.

Daher klares Nein bei 2 Parteien

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Beitrag von Squrat Fr Nov 30, 2012 10:39 am

Wenn es nicht auf alle Eventualitäten anwendbar ist,also egal ob 2,3 oder 9 Listen, dann ist es für mich nicht umsetzbar,sorry.Denn es muss eine Regelung sein,die auf alle Möglichkeiten anwendbar ist.
Also muss ich mich strikt gegen diese Idee aussprechen, dass da von jeder Liste ein Mitglied dabei sein muss.

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Beitrag von Amaranth Fr Nov 30, 2012 2:38 pm

Es gäb die Möglichkeit, dass der sich konstituierende Rat diese Entscheidung nicht trifft, sondern wer anders. Also...Bürgermeister und/oder Adelige, sollte es zu diesen Fall kommen, die Entscheidungsfindung übernehmen. Als Beispiel.

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Beitrag von Twoflower Fr Nov 30, 2012 4:11 pm

Einen pro Liste funktioniert jetzt vielleicht gut, aber ist sowohl mit wenig (2) Listen wie auch mit vielen (>=6) eher sinnfrei. Da bin ich ganz bei Squ.

@Ama: Der Vorschlag gefällt mir allein deshalb nicht, weil es die Postenbesetzung ziemlich in die Länge ziehen würde. Bis so eine Abstimmung von allen BMs oder Adeligen organisiert und durchgeführt ist ...

Ich weiß nicht, was gegen Regent + x Räte spricht? Ob x jetzt 0 oder 5 oder irgendwas dazwischen, ist mir dann wieder fast egal.
Obwohl ich als jemand, der gegen die Änderung des bestehenden Paragraphen war, ein kleineres x bevorzuge. Ein bisserl was soll ein Regent schon dürfen.
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Beitrag von Grantz Sa Dez 01, 2012 2:48 am

Ich versteh die ganze Argumentation nicht, warum nun nur eine Minderheit im rat für diesen entscheiden darf. Und wie möchte man das festsetzen? Es gibt keine gerechte Art sowas zu regeln, daher wäre es am gerechtesten, wenn jeder Rati eine Stimme bekommt und nicht schon ausgesiebt wird, wer wählen darf und wer nicht. Es ist schade, dass hierrüber überhaupt diskutiert werden muss, hatte ich früher doch gehofft, die Parteien würden von sich aus, keine BMs in den vorderen Reihen aufstellen, aber mal wieder zuviel erwartet. Darum seh ich nun keine andere Option, als a) der regent entscheidet von sich aus oder b) Der ganze Rat stimmt ab, ob eine Ausnahmeregelung getroffen werden kann. Beide varianten sind unfair, aber sie sind und bleiben die varianten die trotzdem eine gewisse Fairness haben und doch keinen großen administrativen Aufwand benötigen.

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Beitrag von Belafarinrod Sa Dez 01, 2012 12:39 pm

also haben wir als gemeinsamen nenner 1 regent als cheffe entscheidet oder der gesamte rat.

ich denke im fall Richteram wäre das mit dem gesamten rat genau so nach hinten los gegengen. das uns am ende wieder auf denn punkt bringt der Regent muss das tragen.

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Beitrag von Etschi Sa Dez 01, 2012 2:52 pm

Mich hätte es ja damals interessiert, was geschehen wäre, wenn man die Abstimmung gleich gemacht hätte und nicht stundenlang herum diskustiert hätte, ob man Anna zulässt oder nicht.....

Aber wie Bela schon sagte, wenn die Mehrheit des Rates für die Sondergenehmigung sein müsste, dann wären wir wohl genau soweit gekommen, wie es eben der Fall war.
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Beitrag von Twoflower Sa Dez 01, 2012 5:29 pm

Stimmt schon, wenn die Ratsmehrheit über die Ausnahme entscheiden soll, kann man gleich die Wahl machen. Die, die für die Ausnahmegenehmigung sind, werden dann wohl auch die betreffende Person wählen.
Den einzigen Vorteil dieser Regelung sehe ich darin, dass es dann schwerer ist dem Regenten den Schwarzen Peter zu zuschieben.
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Beitrag von Grantz Sa Dez 01, 2012 5:34 pm

Der schwarze Peter hat die person, die meint BM zu sein und trotzdem eine Sondergenehmigung verlangt. Ist ja nun nicht so, dass solch ein Fall zur Kontinuität gehört. Bislang erinnere ich mich nur an 3 ratsmitglieder, die auch Bm sein mussten. Kurzum es ist und bleibt eine Ausnahmesituation und die eigtl. untragbare Person ist nicht derjenige der entscheiden muss, sondern die person, die überhaupt eine solche Entscheidung anzetteln muss, denn wie jeder weiß, gibt es genug Ämter, die eben auch ein BM laut Gesetz machen darf ohne eine Sondergenehmigung zu benötigen.

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Beitrag von Squrat So Dez 02, 2012 10:18 am

Da allerdings eine Modifizierung angeregt wurde, sollte man hier auf einen Nenner kommen,wieviele Personen zusätzlich zum Regenten die Ausnahmeregelung mit "zeichnen" müssen, damit sie gegeben wird. Wie oben schon erwähnt,eine Mehrheit ist sinnlos,aus vielen schon genannten Gründen. Ich rege hier nochmal an,noch 3 zusätzliche Rätlinge mit einzuschließen,wobei eine der Personen der Gegenpart sein muss (also bei Richter der Sta, bei Kämmerer HBV) - denn jene Personen müssen dann auch zwei Monate eng miteinander arbeiten.

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Beitrag von Twoflower So Dez 02, 2012 11:35 am

Ich hab das Gefühl, die Diskussion dreht sich im Kreis.
Deshalb rege ich an, dass die, die mit obigem Vorschlag nicht zufrieden sind, einen Gegenvorschlag vorlegen und wir stimmen dann über alle Vorschläge ab.
Ich für meinen Teil verzichte auf einen Gegenvorschlag.
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Beitrag von Marthe. So Dez 02, 2012 1:16 pm

Ja sie dreht sich im Kreis Two, ich stimm dir da voll und ganz zu.

Mit dem Vorschlag bin ich zwar nicht so ganz glücklich. Aber es geht nicht um meine Meinung, es geht darum einen Kompromiss zu finden.

Den von Squ eingebrachten Kompromiss ist, wie ich hoffe, für beide Seiten, also Befürwortert und Gegner tragbar.

Squ dein Vorschlag sieht vor, dass der Regent, sowie drei weitere Ratsmitglieder für die Sondergenehmigung sind, der jeweilige Gegenpart, also beim Richter der Sta, beim HBV der Kämmerer, beim Kämmerer der HBV müssen der Sondergenehmigung ebenfalls zustimmen bzw. unter diesen 3 Personen sein.

Hab ich das korrekt zusammengefasst?

Eine Frage hab ich dann noch. Wie regeln wir es beim Regenten? Beim Regenten gibt es keinen Gegenpart.
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Beitrag von Squrat So Dez 02, 2012 1:22 pm

Jap,bei HBV,Kämmerer,Richter,Sta meinte ich das genau so Marthe.

Was den Regi angeht - uff,schwierig.Hier würde ich glatt zu eine Mehrheit der Ratsmitglieder die zustimmen müssen,tendieren.....weil wie eben gesagt wurde,einen Gegenpart gibts hier ja nicht.

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Beitrag von Marthe. So Dez 02, 2012 1:29 pm

Danke fürs bestätigen, will nichts falsch verstanden haben.

Ich hab jetzt eine Frage, wie sehen es die restlichen Ratskolleginnen und -kollegen.

Es gibt zwei Möglichkeiten beim Regenten.

Squ´s Vorschlag, dass die Mehrheit der Ratsmitglieder für eine Sondergenehmigung stimmt.

oder

und hier ist meine Frage:" Ist es zeitlich überhaupt machbar, dass ein Regent noch ein Bürgermeisteramt bekleidet? Oder sollte man hier einfach sagen dass es keine Sondergenehmigung gibt.

Squ du kannst diese Frage als Regentin perfekt beantworten. Sollte es möglich sein beide Ämter gemeinsam zu bekleiden, dann bin ich für Squ´s Vorschlag, dass die Mehrheit des Rates entscheidet.
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Beitrag von Lilira So Dez 02, 2012 1:38 pm

Also ich bin bei Regent absolut gegen eine Sondergenehmigung. Das geht sich einfach net aus ohne Vernachlässigungen.
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Beitrag von Squrat So Dez 02, 2012 1:39 pm

Ganz ehrlich?Ich denke es ist möglich,aber nicht ratsam. Mein persönlicher Eindruck als Regentin ist,dass es kaum schaffbar ist,die Arbeit beider Posten zu erledigen. Ich sage also definitiv nein,was die Ausnahmeregelung beim Regenten angeht.

Tante EDIT: 1 Wort ausgebessert

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Beitrag von Grantz So Dez 02, 2012 2:16 pm

Wie wollt ihr die Personen bestimmen die entscheiden dürfen? Da kann man sich dann die Leute raussuchen die für eine Ausnahmegenehmigung sind oder solche die strikt dagegen sind. Das ist noch schlimmer, als wenn alle entscheiden müssen. Da herrscht ja nur noch willkür, wenn man sich die Leute noch aussuchen darf, die über eine Sondergenehmigung abstimmen dürfen.

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Beitrag von Squrat So Dez 02, 2012 6:49 pm

Wieso Leute bestimmen....der Regent + 3 weitere Leute (wenns vier sind,die dafür sind auch gut),wobei einer der 3 den Gegenpart stellen muss. Wo ist da die Willkür.Wenn von den 11 Leuten dann der Regent und beispielsweise nur 2 dafür sind,die Ausnahmegenehmigung zu erteilen,wird sie nicht erteilt,fertig. Wenn aber der Regent + sagen wir mal 4 weitere Rätlinge,wobei einer davon der Gegenpart des abzustimmenden Posten für eine Erteilung der Sondergenehmigung ist,dann wird eine erteilt. Es wird ja nicht gesagt,dass Personen bestimmt werden,die entscheiden.

Beispiel:
Rätling X und Rätling Y stellen sich als HBV auf. Rätling Y ist auch noch BM. Die Frage, ob jener nun den HBV trotzdem machen darf, also die "Sondergenehmigung" erhält, liegt jzt daran,wie der gesamte Rat abstimmt. Wenn von den Rätlingen also jzt 3 Leute + der Regent sagt,ja,ist ok,bin für ne Ausnahmegenehmigung,dann darf Rätling Y auch HBV machen. Wenn nur der Regent + 2 Rätlinge sagen,ja,er darf und alle anderen sagen nein,dann haben wir die Bestimmunge,dass man Regent+3 Rätlinge benötigt, nicht erfüllt,und eine Ausnahmegenehmigung wird abgelehnt. Keine Willkür,eine ganz normale Abstimmungsmodalität.

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Beitrag von Grantz So Dez 02, 2012 7:10 pm

Ahso ist das gemeint. Öhm bei der derzetigen Parteinlandschaft und den Koalitionen die da so herschen bin ich strikt dagegen. Das macht es bestimmten Günstlingen viel viel zu einfach das gesetz zu umgehen, denn nichts anderes ist eine solche Sondergenehmigung. Eine solche Umgehung sollte nur in maximalen Notfällen stattfinden und durch so eine Regelung ist das Gesetz durch einfache Parteinkoalitionen, wie sie ohnehin jetzt, früher und auch in Zukunft besteht/bestand und bestehen wird, viel zu einfach ausgehebelt.

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Beitrag von Squrat So Dez 02, 2012 7:40 pm

Dann andere Vorschläge. Denn es wurde mehrheitlich eine Modifizierung gewünscht,keine Streichung.

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Beitrag von Grantz So Dez 02, 2012 7:47 pm

Der einzige Grund der in meinen Augen einen BM auf einem dieser Posten rechtfertigen würde ist derjenige, dass es absolut keinen anderen kandidaten für das Amt gibt, vollkommen unabhängig, ob dieser in manchen Augen geeignet ist oder nicht. Nur wenn es absolut keine andere Möglichkeit gibt, dass sich ein Kandidat für das Amt finden lässt darf, in meinen Augen, das Gesetz umgangen werden und eine Sondergenehmigung erteilt werden. Daher ist mein Vorschlag eben, dass eine Sondergenehmigung vom regenten nur erteilt werden darf, wenn sich für eines der Ämter kein Kandidat findet.

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Beitrag von Lilira Mo Dez 03, 2012 1:23 am

Das ist eigentlich ehrlich gesagt auch die beste Option, weil wenn ich ganz ehrlich bin, dann ist es schon so, dass Parteizugrhörigkeit viel zu einfach macht die Sache zu umgehen.

Nehmen wir doch mal das Beispiel dieser LP, Werra macht, wenn wir mal wirklich ehrlich draufschaun ihre Arbeit zuverlässig und auch zeitnah. Es hat sich erwiesen würde ich sagen, dass es auch Sondergenehmigung geht und solang es eine andere Option als Sondergenehmigung gibt sollte man das auch erst mal ausschöpfen. Wenn es einer Umbesetzung wegen gravierender Arbeitsmängel, Inaktivität etc geben sollte denk ich kann das dann der Regent zusammen mit dem Gegenpart und 2 anderen gut entscheiden.
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Beitrag von Squrat Mo Dez 03, 2012 7:44 am

Ok,dann greif ich das auch auf.....nehmen wir an,man macht es so.Hat dann zwei Kandidaten für den Richterposten.Einer der Kandidaten ist zwar BM,aber dafür sehr aktiv,auch im Rat,nach außen hin. Der andere Kandidat ist kaum aktiv,hatte eine LP seine Aktivität auch zu zeigen,dies jedoch nicht wirklich wahrgenommen. So,jzt die Frage,ists mir lieber,ich hab jzt nen Richter,der zwar BM ist,dafür allerdings aktiv,oder ists mir lieber,ich hab nen Richter,den ich gelinde gesagt in den Räumen des Schlosses suchen muss,wenn nicht sogar ne Vermisstenanzeige aufgeben muss?Ganz ehrlich,mir ist ein aktiver Mensch mit einem Posten mehr lieber als jemanden,den ich nie zu Gesicht bekomme.
Dasselbe könnte man noch in zig Versionen ausführen,abeer da man jzt eh mal den Richterposten aufgegriffen hat,hab ich hier gleich weiter ausgeführt.

Von meiner Seite aus also ein definitives NEIN für jene Methode.

Da wir sowieso hier zwei Lager haben,was dies angeht, wird sowieso nur eine Möglichkeit geben,voranzukommen.Über die zwei Vorschläge abzustimmen.

Der eine Vorschlag mit den Regent + 3 (davon einer der Gegenpart) und der andere,wenn nur kein andrer sich für den Posten meldet.

Tante EDIT: weil Lili dann die Umbesetzung ansprach,wenns danach aufgrund von Inaktivität etc. nötig ist - eine Umbesetzung innerhalb der LP ist immer schwierig,bzw. kann problematisch werden und alles wieder drunter und drüber haun. Seh ich also nicht als gute Lösung an.

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Beitrag von Belafarinrod Mo Dez 03, 2012 9:32 am

Squrat schrieb:
Da wir sowieso hier zwei Lager haben,was dies angeht, wird sowieso nur eine Möglichkeit geben,voranzukommen.Über die zwei Vorschläge abzustimmen.


stimme ich so zu. anders werden wir hier keine richtung rein bekommen abstimmen Fabe bekennen und fertig.

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