Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Genrell haste recht...
Aber... die Kaiserlichen Regeln von Celsius geben nicht her das es verboten ist. Hier würde wohl eher an die Vernunft der Rate zu appellieren sinnvoller als ein Dekret oder ein Gesetzt zu schaffen.
Aber... die Kaiserlichen Regeln von Celsius geben nicht her das es verboten ist. Hier würde wohl eher an die Vernunft der Rate zu appellieren sinnvoller als ein Dekret oder ein Gesetzt zu schaffen.
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Es ist ziemlich simpel.
Da ich das ganze ja schon gemacht habe mit dem Doppelamt durch Nachrücken...
Hätte man mich damals verklagt und ich hätte das an die Admins weitergegeben, wären Richter und ggf. sogar Regent dafür durch die Admins zur Verantwortung gezogen worden - ihr wisst, dass das Absetzung, Löschung etc pp bedeuten kann. Der Schrott sollte raus ausm Gesetz und sinnvoll ersetzt werden.
Da ich das ganze ja schon gemacht habe mit dem Doppelamt durch Nachrücken...
Hätte man mich damals verklagt und ich hätte das an die Admins weitergegeben, wären Richter und ggf. sogar Regent dafür durch die Admins zur Verantwortung gezogen worden - ihr wisst, dass das Absetzung, Löschung etc pp bedeuten kann. Der Schrott sollte raus ausm Gesetz und sinnvoll ersetzt werden.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Sinnvoll ersetzt... Gut. Mach nen Vorschlag.
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
WO soll der unterschied sein. Es ist von den Spielmachern nicht verboten. Egal wie man es um formuliert bleibt der Sinn dahinter doch der gleiche. Das wir drauf einwirken das ein Doppelamt nicht erlaubt ist. Oder anders nicht erwünscht
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Gerne.Hugbald schrieb:Sinnvoll ersetzt... Gut. Mach nen Vorschlag.
3.3 Amtierenden Bürgermeistern ist es untersagt, im Hohen Rat von Österreich die Ämter Erzherzog, Richter, Kämmerer und Handelsbevollmächtigter zu bekleiden.3.4 Der Erzherzog kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von 3.3 erteilen.
Erklärung dieser vier Posten:
- Regent wegen allgemeiner Vorteilsnahme (anweisungen an HBV zur Förderung des Dorfes o.ä.)
- Richter, weil ein BM klagen kann. Kläger und Richter in Personalunion ist nicht gut.
- Kämmerer und HBV wegen wirtschaftlicher Vorteilsnahme für das Dorf.
Absatz 3.4 würde ich bei einer Änderung von 3.3 ersatzlos streichen, es sei denn, man mag in Notfällen auch einen BM als Richter oder so haben. Mir wurscht.
Außerdem würde ich das gern öffentlich diskutieren.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Wenn es so ist wie du sagst Quarke, dass laut kaiserlicher Regel es untersagt ist an der erfolgreichen Wahl in ein Amt gehindert zu werden so gehören die Ämter Erzherzog, Richter, Kämmerer und Handelsbevollmächtigter ebenfalls dazu.
K.K.Lake- Anzahl der Beiträge : 5686
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Jain.
Dann könnte ich mich ja nun auch bei den Admins beschweren, dass ich nit HBV geworden bin. Das is ja Blödsinn.
Ich interpretiers eben so, dass der aktuelle Paragraph schon die Wahl in den Rat verbietet. Das ist laut Admins nich drin. Über die tatsächliche Postenverteilung sagt das aber nichts. Jedenfalls fände ich das sinniger und regelkonformer als das jetzige.
Dann könnte ich mich ja nun auch bei den Admins beschweren, dass ich nit HBV geworden bin. Das is ja Blödsinn.
Ich interpretiers eben so, dass der aktuelle Paragraph schon die Wahl in den Rat verbietet. Das ist laut Admins nich drin. Über die tatsächliche Postenverteilung sagt das aber nichts. Jedenfalls fände ich das sinniger und regelkonformer als das jetzige.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
es ist also nicht als eine blumige umschreibung die das selbe aussagt nur mit mehr spielraum... also gleich ganz wech und gut is
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
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Ort : Mistelbach, Zum See 38
Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Frage: Möchte sich hieran keiner beteiligen ?
Außerdem: Ich bitte nochmals darum das ins öffentliche zu schieben. Widerspruch kam ja nicht.
Außerdem: Ich bitte nochmals darum das ins öffentliche zu schieben. Widerspruch kam ja nicht.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
ja wird ins öffentliche verschoben - ist sicher ein interessantes Thema für mitlesewütige
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diesem Punkt kann ich nur völlig recht geben - Hier ist die sozusagene Voreingenommenheit und Befangenheit theoretisch auf alle Fälle gegeben.
Wenn man den Paragraphen so abändert dass es jedem Österreichischen Bürger erlaubt ist sich zur Wahl zu stellen - egal ob BM oder nicht - nur hier aufgrund von dieser Problematik bei der Auswahl der Posten diese nur dann Bekleiden könne wenn er den BM Posten zurücklegt.
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Erklärung dieser vier Posten:
- Regent wegen allgemeiner Vorteilsnahme (anweisungen an HBV zur Förderung des Dorfes o.ä.)
- Richter, weil ein BM klagen kann. Kläger und Richter in Personalunion ist nicht gut.
- Kämmerer und HBV wegen wirtschaftlicher Vorteilsnahme für das Dorf.
diesem Punkt kann ich nur völlig recht geben - Hier ist die sozusagene Voreingenommenheit und Befangenheit theoretisch auf alle Fälle gegeben.
Wenn man den Paragraphen so abändert dass es jedem Österreichischen Bürger erlaubt ist sich zur Wahl zu stellen - egal ob BM oder nicht - nur hier aufgrund von dieser Problematik bei der Auswahl der Posten diese nur dann Bekleiden könne wenn er den BM Posten zurücklegt.
Kyrostasis- Anzahl der Beiträge : 1098
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Das erklärt sich von selbst, denke ich^^
Was ich noch anfügen will - ich äußerte dies bereits früher mal - ist die gegebene Ungleichbehandlung.
Nach derzeit gültigem Gesetz werden nur Bürgermeister vom Rat ausgeschlossen. Andere Amtsträger Österreichs, wie die Hafenmeister, der Armeeführer oder gar andere, sicherlich ebenfalls zeitintensive Positionen im Reich (RSA/RR oder Kronrat) nicht. Ich spreche da ja aus Erfahrung: Mir wäre es als Erzkanzler problemlos möglich gewesen, mich in den Rat wählen zu lassen (also kein Gesetzeskonflikt!), ein Bürgermeister darf das nicht. Das ist unsinnig und gehört geändert.
Was ich noch anfügen will - ich äußerte dies bereits früher mal - ist die gegebene Ungleichbehandlung.
Nach derzeit gültigem Gesetz werden nur Bürgermeister vom Rat ausgeschlossen. Andere Amtsträger Österreichs, wie die Hafenmeister, der Armeeführer oder gar andere, sicherlich ebenfalls zeitintensive Positionen im Reich (RSA/RR oder Kronrat) nicht. Ich spreche da ja aus Erfahrung: Mir wäre es als Erzkanzler problemlos möglich gewesen, mich in den Rat wählen zu lassen (also kein Gesetzeskonflikt!), ein Bürgermeister darf das nicht. Das ist unsinnig und gehört geändert.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Da ich bisher keinen wirklichen Widerspruch gehört habe und auch sonst leider wenig Anmerkungen gemacht wurden, bitte ich darum, dass wir über den Änderungsvorschlag abstimmen. Danke!
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Alter : 34
Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Naja ob man dafür ein Gesetz braucht, ist halt die Frage, denn immerhin kann sich ja keiner seinen Posten aussuchen. Diese werden ja durch Abstimmungen von allen 12 Ratsmitgliedern festgelegt. Aber vielleicht zur Sicherheit, denn man kann ja auch mal ein paar Gedankengänge vergessen. Wie eben Bürgermeister/Richter, wobei ein Bürgermeister schon sehr lange Zeit nicht mehr selber jemanden angeklagt hat, aber egal
Die Wählbarkeit kann man nicht einschränken, ob man die Posten auch durch ein Gesetz regeln muss, oder man auf den gesunden Menschenverstand der kommenden Ratsmitglieder vertraut kann man ja noch diskutieren.
Die Wählbarkeit kann man nicht einschränken, ob man die Posten auch durch ein Gesetz regeln muss, oder man auf den gesunden Menschenverstand der kommenden Ratsmitglieder vertraut kann man ja noch diskutieren.
Etschi- Anzahl der Beiträge : 3626
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Seit Quarke einmal unbedingt BM und Ratsmitglied werden musste, wird über dieses Gesetz debattiert. Und es ist sinnig! Ein BM hat genug um die Ohren, da muss er nicht noch ein Ratsamt haben, genauso wie ein Rati normalerweise genug zu tun hat, um sich nicht noch um die Belange eines Dorfes zu kümmern. Und wie ich auch schon etliche Male erklärt habe, bin ich der Meinung, die Parteien haben aufzupassen, dass sie keine BMs auf die vorderen Plätze setzen. Im übrigen ist es richtig, dass man laut göttlichem gesetz niemandem die Wahl in den Rat verwehren darf, wohl aber die Mitarbeit hier im Schloss oder in den Ratsbesprechungen.
Effektiv kann man diese Person, die unbedingt meint, ein Doppelamt ausführen zu müssen, daher auch aus den Ratsgeschäften heraushalten. Dieses gesetz hat Sinn und hatte immer Sinn und sollte daher nicht geändert werden.
Effektiv kann man diese Person, die unbedingt meint, ein Doppelamt ausführen zu müssen, daher auch aus den Ratsgeschäften heraushalten. Dieses gesetz hat Sinn und hatte immer Sinn und sollte daher nicht geändert werden.
Grantz- Anzahl der Beiträge : 2048
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Ort : Wien
Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Also.
Man kann nicht daran gehindert werden in den Rat gewählt zu werden.
Es gibt aber kein durch die Admin verbrieftes Recht auf ein Amt bzw. einen bestimmten Posten.
Siehe auch das was Grantz sagte.
Heißt auch: Den Regelung der Admins ist auch dann genüge getan, wenn jemand einen Leerposten bekommt.
Aber:
Wenn eine Liste mit 7 Leute gewählt wird auf der 5 BM hocken und die 7 bestimmen das einer von den 5 Regent wird, dann ists essig mit der gesetzlichen Regelung die da angestrebt wird.
Problem: Nach Admin-Regeln ist die Liste so zuzulassen
Und wenn der Regent keine Lust hat sich mit den anderen 5 Ratsmitgliedern auseinander zu setzen weil die jammern und zanken weil das ja nicht geht das der BM Regent wird, dann setzt der Regent womöglich noch die drei anderen BM auf Richter, HBV und Kämmerer.
Das ist dann ein wenig wie LJS damals sinngemäß sagte:
"Wenn ein Räuber zum BM gewählt wird, dann habt ihr Pech gehabt - oder nicht genug dagegen getan"
Was wollen wir dann tun?
Alternative:
Die Einschränkung aus dem Gesetz raus lassen, den Rat aber eine Selbstverpflichtung verfassen lassen, in welcher er aufnimmt zum Wohle des Erzherzogtums BM nicht gleichzeitig auch die genannten Posten besetzen zu lassen. Ob man diese ggf. mit dem Amtseid verknüpft? Wäre ggf. auch denkbar.
Das nur mal so in den Raum geschmissen.
Man kann nicht daran gehindert werden in den Rat gewählt zu werden.
Es gibt aber kein durch die Admin verbrieftes Recht auf ein Amt bzw. einen bestimmten Posten.
Siehe auch das was Grantz sagte.
Heißt auch: Den Regelung der Admins ist auch dann genüge getan, wenn jemand einen Leerposten bekommt.
Aber:
Wenn eine Liste mit 7 Leute gewählt wird auf der 5 BM hocken und die 7 bestimmen das einer von den 5 Regent wird, dann ists essig mit der gesetzlichen Regelung die da angestrebt wird.
Problem: Nach Admin-Regeln ist die Liste so zuzulassen
Und wenn der Regent keine Lust hat sich mit den anderen 5 Ratsmitgliedern auseinander zu setzen weil die jammern und zanken weil das ja nicht geht das der BM Regent wird, dann setzt der Regent womöglich noch die drei anderen BM auf Richter, HBV und Kämmerer.
Das ist dann ein wenig wie LJS damals sinngemäß sagte:
"Wenn ein Räuber zum BM gewählt wird, dann habt ihr Pech gehabt - oder nicht genug dagegen getan"
Was wollen wir dann tun?
Alternative:
Die Einschränkung aus dem Gesetz raus lassen, den Rat aber eine Selbstverpflichtung verfassen lassen, in welcher er aufnimmt zum Wohle des Erzherzogtums BM nicht gleichzeitig auch die genannten Posten besetzen zu lassen. Ob man diese ggf. mit dem Amtseid verknüpft? Wäre ggf. auch denkbar.
Das nur mal so in den Raum geschmissen.
Hugbald- Anzahl der Beiträge : 1266
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Ort : Amstetten (Ö) / Minden
Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
ich bleibe nach wie vor da bei. das Die Grosskaiser diese möglichkeit nicht ablehnen. daher setzte ich auf denn Verstand der Ratsleute...
Belafarinrod- Anzahl der Beiträge : 13966
Anmeldedatum : 06.04.10
Ort : Mistelbach, Zum See 38
Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
@Grantz: Wenn du über die Verantwortung/Zeit argumentieren willst, beachte dabei bitte, dass Würdenträger des Reiches (ich zählte sie bereits auf... RSA, Reichsrichter, Kronräte, sogar die Königin oder Kaiserin!) hier nicht ausgeschlossen werden, ganz zu schweigen von Amtsträgern Österreichs wie Hafenmeistern, Dekanen, Armeeführer, Stadtkommandanten.... usw usf.
Ich sage es nochmal deutlich: Selbst der Erzkanzler, der König und der Kaiser darf sich in den Hohen Rat von Österreich wählen lassen, der Bürgermeister aber nicht, obwohl alle drei Ämter um einiges mehr an Verantwortung und Zeitaufwand mit sich bringen, als das des Bürgermeisters.
Was du dann noch ansprichst.. von der Mitarbeit ausschließen. Entschuldige. Ich frage nochmal: Was ist dir lieber, ein Rat mit 12, schlimmstenfalls 11,5 Leuten oder einer mit 11, weil du einen ausschließt.
Was, nebenbei gesagt, schlicht und einfach eine Schweinere wäre.
Ich sage es nochmal deutlich: Selbst der Erzkanzler, der König und der Kaiser darf sich in den Hohen Rat von Österreich wählen lassen, der Bürgermeister aber nicht, obwohl alle drei Ämter um einiges mehr an Verantwortung und Zeitaufwand mit sich bringen, als das des Bürgermeisters.
Was du dann noch ansprichst.. von der Mitarbeit ausschließen. Entschuldige. Ich frage nochmal: Was ist dir lieber, ein Rat mit 12, schlimmstenfalls 11,5 Leuten oder einer mit 11, weil du einen ausschließt.
Was, nebenbei gesagt, schlicht und einfach eine Schweinere wäre.
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
Anmeldedatum : 26.03.10
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Quarke schrieb:
Erklärung dieser vier Posten:
- Regent wegen allgemeiner Vorteilsnahme (anweisungen an HBV zur Förderung des Dorfes o.ä.)
- Richter, weil ein BM klagen kann. Kläger und Richter in Personalunion ist nicht gut.
- Kämmerer und HBV wegen wirtschaftlicher Vorteilsnahme für das Dorf.
Der § in seiner jetzigen Fassung macht für mich wenig Sinn wenn dieser im Ernstfall nicht umgesetzt werden könnte weil höhere Regelungen (durch die Admins) dagegen sprechen.
Jedoch wäre es mir auch nicht wirklich wohl dabei dazu gar nichts zu regeln. Ich finde deshalb den Kompromiss sehr gelungen. Bürgermeister sollen selbst entscheiden können ob sie sich in den Hohen Rat wählen lassen möchten oder nicht. Die vier Einschränkungen die von Quarke genannt wurden erachte ich als sehr sinnvoll.
Marthe.- Anzahl der Beiträge : 1773
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Ich krieg immer wieder Bauchschmerzen, wenn ich diesen Vorschlag sehe.
Normalerweise achten die Parteien (Listen) alle darauf, das ein amtierender Bm nicht vorne auf der Liste steht,denn so ein Bm-Amt ist ein Vollzeit-Stress-pur- Job.
Ja Quarke , ich weiß, du kannst das....aber ich behaupte mal: 95% aller BM's würden ein Ratsamt neben ihrer Arbeit als BM nicht schaffen.
Normalerweise achten die Parteien (Listen) alle darauf, das ein amtierender Bm nicht vorne auf der Liste steht,denn so ein Bm-Amt ist ein Vollzeit-Stress-pur- Job.
Ja Quarke , ich weiß, du kannst das....aber ich behaupte mal: 95% aller BM's würden ein Ratsamt neben ihrer Arbeit als BM nicht schaffen.
Anna_die_Rose- Anzahl der Beiträge : 17745
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
ich kann hier wirklich alle Seiten verstehen - ich sehe auch die problematik der doppel dreifach xy besetzungen - und die dadurch entstehenden widersprüchlichkeiten.
doch wie auch hier schon LJS zitiert wurde - und zu unser aller leidwesen recht hat - ist es wahrscheinlich am besten den paragraphen soweit zu streichen. und auf die Vernunft der jeweiligen 12 Kandidaten zu hoffen.
Was wir allerdings tun können ist eine Empfehlung an die kommenden Ratsperioden zu verfassen - und darauf hin zu weisen dass diese Problematiken doch wenn möglich ausgeklammert werden und dementsprechend andere Lösungen gefunden werden können.
was haltet ihr von dieser idee?
doch wie auch hier schon LJS zitiert wurde - und zu unser aller leidwesen recht hat - ist es wahrscheinlich am besten den paragraphen soweit zu streichen. und auf die Vernunft der jeweiligen 12 Kandidaten zu hoffen.
Was wir allerdings tun können ist eine Empfehlung an die kommenden Ratsperioden zu verfassen - und darauf hin zu weisen dass diese Problematiken doch wenn möglich ausgeklammert werden und dementsprechend andere Lösungen gefunden werden können.
was haltet ihr von dieser idee?
Kyrostasis- Anzahl der Beiträge : 1098
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Eine "Empfehlung" ist in dieser Sache meiner Meinung nach völlig fürn Popo. Empfehlungen sind nicht bindend. Gegen Gesetzesverstöße kann man klagen.
Da sich bisher leider immer noch nicht alle Ratsmitglieder dazu durchringen konnten, sich hier zu melden, sehe ich einen einfachen Weg, dies hier abzukürzen: Wir stimmen ab!
Schlage vor, wir machen das mit drei Varianten.
A) Bleibt, wie es ist
B) Mein Vorschlag zur Änderung
C) Komplette Streichung
Da sich bisher leider immer noch nicht alle Ratsmitglieder dazu durchringen konnten, sich hier zu melden, sehe ich einen einfachen Weg, dies hier abzukürzen: Wir stimmen ab!
Schlage vor, wir machen das mit drei Varianten.
A) Bleibt, wie es ist
B) Mein Vorschlag zur Änderung
C) Komplette Streichung
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Gute Idee Quarke, dann kommen wir hiermit voran. Bin für eine Abstimmung wie sie soeben vorgeschlagen wurde.
Marthe.- Anzahl der Beiträge : 1773
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Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Herr Erzherzog, dein Einsatz! Kein Widerspruch Ab in die Urne
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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Alter : 34
Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
Gut dann Fasse ich nochmal zusammen damit ich das richtig habe - ned dass es dann Mist - Verständnisse gibt
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Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
3.3 Amtierenden Bürgermeistern ist es untersagt, im Hohen Rat von Österreich die Ämter Erzherzog, Richter, Kämmerer und Handelsbevollmächtigter zu bekleiden.
3.4 Der Erzherzog kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von 3.3 erteilen.
Erklärung dieser vier Posten:
- Regent wegen allgemeiner Vorteilsnahme (anweisungen an HBV zur Förderung des Dorfes o.ä.)
- Richter, weil ein BM klagen kann. Kläger und Richter in Personalunion ist nicht gut.
- Kämmerer und HBV wegen wirtschaftlicher Vorteilsnahme für das Dorf.
Absatz 3.4 würde bei einer Änderung von 3.3 ersatzlos gestrichen, es sei denn, man mag in Notfällen auch einen BM als Richter oder so haben.
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Zur Abstimmung ob der Paragraph 3.3/3.4 gebracht wird - Möglichkeiten
A) Bleibt, wie es ist
B) Vorschlag zur Änderung
C) Komplette Streichung
korrekt?
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Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
3.3 Amtierenden Bürgermeistern ist es untersagt, im Hohen Rat von Österreich die Ämter Erzherzog, Richter, Kämmerer und Handelsbevollmächtigter zu bekleiden.
3.4 Der Erzherzog kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von 3.3 erteilen.
Erklärung dieser vier Posten:
- Regent wegen allgemeiner Vorteilsnahme (anweisungen an HBV zur Förderung des Dorfes o.ä.)
- Richter, weil ein BM klagen kann. Kläger und Richter in Personalunion ist nicht gut.
- Kämmerer und HBV wegen wirtschaftlicher Vorteilsnahme für das Dorf.
Absatz 3.4 würde bei einer Änderung von 3.3 ersatzlos gestrichen, es sei denn, man mag in Notfällen auch einen BM als Richter oder so haben.
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Zur Abstimmung ob der Paragraph 3.3/3.4 gebracht wird - Möglichkeiten
A) Bleibt, wie es ist
B) Vorschlag zur Änderung
C) Komplette Streichung
korrekt?
Kyrostasis- Anzahl der Beiträge : 1098
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Ort : Das Königreich
Re: Modifizierung §8 (3.3) Amtsträger
So korrekt, die Erklärung soll aber nicht ins Gesetz
Quarke- Anzahl der Beiträge : 2582
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