Erzherzogtum Österreich
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Überarbeitung BGÖ

+7
Twoflower
Squrat
Marthe.
Grantz
Anna_die_Rose
K.K.Lake
Lilira
11 verfasser

Seite 10 von 12 Zurück  1, 2, 3 ... 9, 10, 11, 12  Weiter

Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Gast Mo Jan 07, 2013 6:11 pm

Keine weiteren Vorschläge, gefällt mir wie es ist.

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von K.K.Lake Mo Jan 07, 2013 6:27 pm

Absatz (4) würde ich noch ein wenig präzisieren.

Vorschlag
(4) Besteht Uneinigkeit über interne Disziplinarmaßnahmen wird der Oberste Feldrichter als Schlichter hinzugezogen.
K.K.Lake
K.K.Lake

Anzahl der Beiträge : 5686
Anmeldedatum : 01.04.10
Ort : Amstetten

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Lilira Mo Jan 07, 2013 7:15 pm

Ja würd ich dir zustimmen KK, gefällt mir
Lilira
Lilira

Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Lichtrabin Mo Jan 07, 2013 9:09 pm

keine Vorschläge finde ich gut so

Lichtrabin

Anzahl der Beiträge : 225
Anmeldedatum : 30.03.10
Ort : Mistelbach ,Prinzenstrasse 36

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Marthe. Do Jan 10, 2013 9:29 pm

§8 Disziplinarmaßnahmen und Strafen

(1) Bei Verstößen gegen das Büttelgesetz sind Disziplinarmaßnahmen einzuleiten.
(2) Der Erzherzog besitzt das oberste Disziplinarrecht.
(3) Über die Erteilung von internen Disziplinarmaßnahmen entscheiden die direkten Vorgesetzen (Staatsanwalt und Bürgermeister)
(4)Besteht Uneinigkeit über interne Disziplinarmaßnahmen wird der Oberste Feldrichter als Schlichter hinzugezogen.
(5) Interne außergerichtliche Disziplinarmaßnahmen sind Rüge, Suspendierung und Entlassung.
(6) Für die Straftatbestände der Störung des öffentlichen Friedens, des Verrates und des Hochverrates ist das Zivilgericht nach dem EGfÖ zuständig..

KK´s Vorschlag umgesetzt, dann würd ich vorschlagen wir machen weiter.
Marthe.
Marthe.

Anzahl der Beiträge : 1773
Anmeldedatum : 31.01.11
Alter : 40
Ort : Ternitz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Lilira Do Jan 10, 2013 9:44 pm

Ich hol einfach mal den nächsten her.

§9 Nichtigkeitsverfahren

(1) Das Nichtigkeitsverfahren wird nach Verstößen gegen die Dekrete der Gemeinden und §11 EGfÖ angewendet.
(2) Der österreichische Gerichtshof wird beim Nichtigkeitsverfahren nicht angerufen.
(3) Die Büttel verhängen im Rahmen des Nichtigkeitsdekrets ein Bußgeld.
(4) Das Bußgeld ist an den Büttel zu zahlen, der dies in einem Mandat sammelt und am Ende eines jeden Monates das Mandat mit den verhängten Bußgeldern dem Bürgermeister zurückgibt.
(5) Über die Anwendung des Nichtigkeitsverfahrens ist Akte zu führen.
(6) Wenn das Nichtigkeitsverfahren scheitert, ist der österreichische Gerichtshof anzurufen.
(7) Das Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens ist als strafverschärfender Umstand zu betrachten.

Allerdings find ich nicht, dass man da groß was ändern muss.
Lilira
Lilira

Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Marthe. Fr Jan 11, 2013 12:09 am

Es wird nicht mehr ganz so oft genutzt wie früher. Aber ich finde es nach wie vor sinnvoll, dass es im BGÖ enthalten bleibt und weiter genutzt wird. Änderungsvorschläge habe ich hierfür keine.
Marthe.
Marthe.

Anzahl der Beiträge : 1773
Anmeldedatum : 31.01.11
Alter : 40
Ort : Ternitz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Lilira So Jan 13, 2013 6:49 pm

Hat denn sonst noch jemand ne Meinung?
Lilira
Lilira

Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Gast So Jan 13, 2013 8:09 pm

Ich sehe die Erhaltung auch für sinnvoll, jedoch finde ich für den Wortlaut eine Überarbeitung von Nöten.

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Marthe. So Jan 13, 2013 8:33 pm

Was schwebt dir da vor Werra?
Marthe.
Marthe.

Anzahl der Beiträge : 1773
Anmeldedatum : 31.01.11
Alter : 40
Ort : Ternitz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Twoflower So Jan 13, 2013 10:47 pm

Auf jeden Fall würde ich Absatz (4) ändern: Die Aufstand mit dem Mandat brauchen wir nicht mehr. Geht einfacher über Spende ans RH:

(4) Das Bußgeld ist per Spende an das Rathaus zu zahlen.
Twoflower
Twoflower
Richter

Anzahl der Beiträge : 13668
Anmeldedatum : 01.04.10
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Lilira Mo Jan 14, 2013 12:16 am

Im Prinzip gut, aber der Cashflow eines RH zeigt nur die neuesten 5 Posten. Wenn der Täter spendet und danach 5 Verkäufe im RH waren kann der Bürgermeister keine Gegenprobe machen, ob er wirklich gespendet hat.
Lilira
Lilira

Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Twoflower Mo Jan 14, 2013 12:18 am

Schade. Wär wohl zu einfach gewesen.
Twoflower
Twoflower
Richter

Anzahl der Beiträge : 13668
Anmeldedatum : 01.04.10
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Belafarinrod Mo Jan 14, 2013 1:01 am

Lilira schrieb:Im Prinzip gut, aber der Cashflow eines RH zeigt nur die neuesten 5 Posten. Wenn der Täter spendet und danach 5 Verkäufe im RH waren kann der Bürgermeister keine Gegenprobe machen, ob er wirklich gespendet hat.

Das ist so nicht Richtig...

der Bürgermeister kann unter Meine Ereignisse sehen wer was spendete ans Rh und das ist deutlich Länger als nur 2 oder 3 Käufe...

_________________
Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Sig2ra12
Belafarinrod
Belafarinrod

Anzahl der Beiträge : 13966
Anmeldedatum : 06.04.10
Ort : Mistelbach, Zum See 38

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Lilira Mo Jan 14, 2013 1:38 am

Ah okay, na das er das in seinen eigenen Ereignissen sieht wusste ich nicht, dann kann man das so machen. Ich ging nur vom Cashflow aus.
Lilira
Lilira

Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Marthe. Mo Jan 14, 2013 8:39 pm

Also ändern wir den Absatz 4 wie folgt ab?

§9 Nichtigkeitsverfahren

(1) Das Nichtigkeitsverfahren wird nach Verstößen gegen die Dekrete der Gemeinden und §11 EGfÖ angewendet.
(2) Der österreichische Gerichtshof wird beim Nichtigkeitsverfahren nicht angerufen.
(3) Die Büttel verhängen im Rahmen des Nichtigkeitsdekrets ein Bußgeld.
(4) Das Bußgeld ist als Spende ans Rathaus zu bezahlen.
(5) Über die Anwendung des Nichtigkeitsverfahrens ist Akte zu führen.
(6) Wenn das Nichtigkeitsverfahren scheitert, ist der österreichische Gerichtshof anzurufen.
(7) Das Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens ist als strafverschärfender Umstand zu betrachten.
Marthe.
Marthe.

Anzahl der Beiträge : 1773
Anmeldedatum : 31.01.11
Alter : 40
Ort : Ternitz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Gast Mo Jan 14, 2013 9:10 pm

Hab es mal versucht Marthe.

§9 Nichtigkeitsverfahren

(1) Das Nichtigkeitsverfahren kommt zur Anwendung bei Verstößen gegen die Dekrete der Gemeinden und des §11 EGfÖ.
(2) Nichtigkeitsverfahren gelangen nicht bis vor den Gerichtshof des Erzherzogtums Österreich.
(3) Die Büttel haben das Recht, gemäß des Nichtigkeitsdekrets ein Bußgeld zu verhängen.
(4) Das Bußgeld wird ausschließlich als Spende an das örtliche Rathaus gezahlt.
(5) Die Anwendung des Nichtigkeitsverfahrens ist aktenkundig zu führen.
(6) Sollte ein Nichtigkeitsverfahren scheitern, gelangt es als Klage vor den erzherzoglichen Gerichtshof.
(7) Das Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens wird dabei als strafverschärfender Umstand betrachtet und verhandelt.

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Twoflower Mo Jan 14, 2013 9:36 pm

Für mich sind beide Varianten ok ...

... außer Werra in deinem Absatz (7) versteh ich den letzten Teil "... und verhandelt" nicht.
Twoflower
Twoflower
Richter

Anzahl der Beiträge : 13668
Anmeldedatum : 01.04.10
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Gast Mo Jan 14, 2013 10:06 pm

... vor Gericht verhandelt ....
Kann gerne auch ein anderes Wort sein.

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Twoflower Mo Jan 14, 2013 10:30 pm

Ach so. Das hätt ich dann eher in Absatz (6) verpackt:

(6) Sollte ein Nichtigkeitsverfahren scheitern, gelangt es als Klage vor den erzherzoglichen Gerichtshof und wird dort verhandelt.
(7) Das Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens wird dabei als strafverschärfender Umstand betrachtet.

Einfach weil (6) regelt, was bei Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens passiert und (7) die Strafverschärfung.
Twoflower
Twoflower
Richter

Anzahl der Beiträge : 13668
Anmeldedatum : 01.04.10
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von K.K.Lake Mo Jan 14, 2013 10:36 pm

Hmm nein nein Werra, Two meint, dass nicht das Scheitern verhandelt wird sondern der Verstoß gegen das Dekret. Wink

Ja find auch beide ok, wobei ich gestehe dass mir die kürzere Variante von Marthe insgesamt besser gefällt. Mag halt keine dicken Gesetzbücher wenns nicht unbeding nötig ist.
K.K.Lake
K.K.Lake

Anzahl der Beiträge : 5686
Anmeldedatum : 01.04.10
Ort : Amstetten

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Lilira Di Jan 15, 2013 5:30 am

Also mir gefällt die alte Variante mit Twos Änderungsvorschlag besser. Durch die Änderungen wird es länger und ich persönlich finde es liest sich komplizierter.
Lilira
Lilira

Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Marthe. Di Jan 15, 2013 10:16 pm

Hier Werra´s Vorschlag mit den Verbesserungen von Two.

§9 Nichtigkeitsverfahren

(1) Das Nichtigkeitsverfahren kommt zur Anwendung bei Verstößen gegen die Dekrete der Gemeinden und des §11 EGfÖ.
(2) Nichtigkeitsverfahren gelangen nicht bis vor den Gerichtshof des Erzherzogtums Österreich.
(3) Die Büttel haben das Recht, gemäß des Nichtigkeitsdekrets ein Bußgeld zu verhängen.
(4) Das Bußgeld wird ausschließlich als Spende an das örtliche Rathaus gezahlt.
(5) Die Anwendung des Nichtigkeitsverfahrens ist aktenkundig zu führen.
(6) Sollte ein Nichtigkeitsverfahren scheitern, gelangt es als Klage vor den erzherzoglichen Gerichtshof und wird dort verhandelt.
(7) Das Scheitern des Nichtigkeitsverfahrens wird dabei als strafverschärfender Umstand betrachtet.

Mir gefällt Werra´s Vorschlag besser.
Marthe.
Marthe.

Anzahl der Beiträge : 1773
Anmeldedatum : 31.01.11
Alter : 40
Ort : Ternitz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Lilira Mi Jan 16, 2013 3:24 am

(4) Das Bußgeld wird als Spende an das Rathaus gezahlt.

Würde mir besser gefallen. Ist kürzer und "ausschließlich" und "örtlich" halte ich in dem Zusammenhang nicht für nötig.
Außerdem ist ausschließlich ein Zwang. Wenn es eine Gemeinde anders regeln mag und seis weil sie grad einen nicht so aktiven BM hat der das kontrollieren kann, wäre ihr die Freiheit damit genommen.
Lilira
Lilira

Anzahl der Beiträge : 4082
Anmeldedatum : 01.04.10
Alter : 36
Ort : Linz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Marthe. Mi Jan 16, 2013 9:54 pm

Ok das könnte man kürzen, da stimm ich dir zu. Sonst noch Vorschläge? Wenn nicht könnten wir mit § 10 weitermachen.
Marthe.
Marthe.

Anzahl der Beiträge : 1773
Anmeldedatum : 31.01.11
Alter : 40
Ort : Ternitz

Nach oben Nach unten

Überarbeitung BGÖ - Seite 10 Empty Re: Überarbeitung BGÖ

Beitrag von Gesponserte Inhalte


Gesponserte Inhalte


Nach oben Nach unten

Seite 10 von 12 Zurück  1, 2, 3 ... 9, 10, 11, 12  Weiter

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten