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Überarbeitung BGÖ

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Beitrag von Lilira Mo Nov 26, 2012 3:24 pm

Die Sache mit den Reisen etc kommt dann in dem Absatz zu Rechte und Pflichten.

Allerdings frag ich mich, ob man dann die Voraussetzungen nich auch bei Rechte und Pflichten reinbauen könnte, weil einen extra Abschnitt für einen Satz halte ich für übertrieben
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Beitrag von Squrat Mo Nov 26, 2012 4:22 pm

Seh ich genauso.

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Beitrag von Twoflower Mo Nov 26, 2012 8:18 pm

Paßt, dann ist §1 gekauft, oder? Weiter zum nächsten ...
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Beitrag von Lilira Di Nov 27, 2012 6:35 pm

Kauf lieber den §2 Wink Der 1er is schon ne Weile fertig^^
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Beitrag von Twoflower Di Nov 27, 2012 7:14 pm

Ups ... Embarassed
Das ... äh ... war ... äh ... nur der Test, ob ihr aufpasst. Genau, nur ein Test. Wink
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Beitrag von Squrat Do Nov 29, 2012 11:39 am

Gut,dann ist § 2 also gestrichen,seh ich das richtig? ^^

§ 2 - gestrichen

And the next:

§3 Aufgaben

(1) Die Büttel sind verantwortlich für die Überwachung der Märkte, der Stellenmärkte sowie die Einhaltung der Gesetze und Dekrete im Alltag.
(2) Die Büttel sind zuständig für die Auffindung und Anzeige von Räubern innerhalb der Gemeinden.
(3) Bei Verstößen gegen Dekrete der Gemeinde übernehmen die Büttel richterliche Funktion. Dabei sind die Höchststrafen zu beachten die im EGfÖ § 20 (6) festgehalten sind.
(4) Büttel können zur Unterstützung der Stadtwache herangezogen werden.
(5) Der Fachvorgesetzte, der das Amt des Staatsanwalts bekleidet, koordiniert die Zusammenarbeit, die Tätigkeit und Anzeigen der Büttel.

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Beitrag von Belafarinrod Do Nov 29, 2012 12:37 pm

§3 Aufgaben


(3) Bei Verstößen gegen Dekrete der Gemeinde übernehmen die Büttel richterliche Funktion. Dabei sind die Höchststrafen zu beachten die im EGfÖ § 20 (6) festgehalten sind.

Hielt ich immer schon für sinnlos... da es keine schulungen oder der gleichen für die Büttel gibt um soche sachen zu übernehmen

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Beitrag von Grantz Do Nov 29, 2012 1:19 pm

Nun erstens stehen im EGfÖ §20 (6) keine Höchstrafen, weshalb das ausgewechselt werden muss. im EGfÖ §20 (5) steht jedoch "Straftaten die gegen Dorfdekrete oder §11 EGfÖ verstoßen, können nach §9 und §10 BGÖ intern in den Gemeinden durch die Büttel geregelt werden."
Damit sind Nichtigkeitsverfahren gemeint und bei diesen übernehmen Büttel durchaus richterliche Funktionen, indem sie Verwarnungen, kleinere Strafen etc. aussprechen. Ob es diesen Absatz so braucht, wo es einige Abschnitte tiefer beim Nichtigkeitsabschnitt nochmals erläutert wird, müssen aber die Justiziare klären.

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Beitrag von Belafarinrod Do Nov 29, 2012 1:22 pm

das ist so weit richtig. doch in wie weit gibt es schulungen der Büttel die denn Sachverstand dafür schärfen? so das man wirklich sagen kann ja ! Top die Büttel sind dazu in der Lage

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Beitrag von Grantz Do Nov 29, 2012 1:33 pm

Es gibt Einführungen für neue Büttel sofern erwünscht. Desweiteren geht es dabei nicht um weitreichende Urteile, sondern darum, dass man zwischen Täter und Opfer vermittelt, falls einmal für 2 Taler zu wenig eingestellt wurde etc. Das sind wie der Name schon sagt Nichtigkeitsverfahren, da braucht es keine Schulung, sondern es reicht gesunder Menschenverstand. Im Übrigen ist im Abschnitt zu den Nichtigkeitsverfahren klar aufgeschlüsselt, wie bei Dorfdekretsverletzungen zu verfahren ist. Kurzum, alles was ein Büttel braucht, ist die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben.
Gibt es für Richter Schulungen was gerecht ist und was nicht? Oder wird einem da nur beigebracht wie ihr Amt funktioniert und darauf gebaut, dass die Richter von selbst ein gerechtes Strafempfinden haben? Ich tippe nämlich auf letzteres. Und wenn schon die Richter nicht geschult werden, was richtig und was falsch ist, warum dann ausgerechnet die Büttel?

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Beitrag von Belafarinrod Do Nov 29, 2012 1:48 pm

es war ne einfache frage ob es da was gibt und in wie weit das greift. ich bin seit ca. 2 Jahren kein Büttel mehr. von daher auch nicht auf dem laufenden wie und ob es da was gibt. aber danke für diese Antwort...

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Beitrag von Lilira Do Nov 29, 2012 1:50 pm

(3) Kann aus meiner Sicht durchaus gestrichen werden.
(5) Übrigens auch, weil das sind Aufgaben die der Staatsanwalt hat und die gehören da net hin. Außerdem haben wir das eigentlich auch alles in §1 was wir davon brauchen.

(1) Die Büttel sind verantwortlich für die Überwachung der Märkte, der Stellenmärkte sowie die Einhaltung der Gesetze und Dekrete im Alltag.

Ich denk einfach, dass dies nun überflüssig ist, weil wir keine Lizenzen mehr haben und die paar Dinge, bei denen es Einschränkungen gibt sehen die Bürgermeister in ihren Cashflows.
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Beitrag von Grantz Do Nov 29, 2012 1:54 pm

überflüssig nicht, denn nur weil wir jetzt keine lizenzen haben, heißt es nicht, dass BMs nie wieder welche einführen könnten.

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Beitrag von Amaranth Do Nov 29, 2012 1:57 pm

Abgesehen davon, dass Spekulation ein Delikt ist, welcher der Überwachung des Marktes bedarf.

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Beitrag von Lilira Do Nov 29, 2012 3:18 pm

Spekulation ist etwas, wo man eh nur aus reinem Zufall dahinter kommt. Man kann die Einkäufe anderer ja nicht verfolgen und dahinter kommt man in der Regel nur bei Waren des RHs oder bei welchen die man selbst verkauft hat. Das jemand eine Ware nicht produziert ist kein Beweis, da er auch woanders eingekauft haben kann, also andere Stadt. Eine effektive Überwachung gegen Spekulation gibt es nicht und durch Überwachung kann mans net nachweisen, da ist allein der Zufall gefragt.
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Beitrag von Marthe. Do Nov 29, 2012 11:18 pm

So abwägig ist der Fall nicht, ich hatte erst letzte oder vorletzte LP einen Fall und der Büttel sollte ein Nichtigkeitsverfahren schon durchführen können. Denn wenn dies nicht gemacht wurde mach ich keine Anklage, da bin ich ehrlich, weil unser Gesetz sieht dies vor.

Zum Thema Schulung von Bütteln, es gibt da derzeit nicht wirklich etwas. Jedoch hab ich mir vorgenommen eine zu erstellen sobald das BGÖ steht bzw. zusammen zu tragen was ein Büttel wissen muss.

Die derzeitigen Dokumente sind teils stark überaltet, die Screens gehen nicht mehr usw. Aber es macht keinen Sinn jetzt was dran zu ändern wenn man dann nochmal anfängt sobald das Teil hier steht.
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Beitrag von Lilira Fr Nov 30, 2012 4:03 am

Geht doch auch eher darum, dass der Büttel Testkäufe machen soll, denn das ist ÜBerwachung der Märkte und da frag ich mich wirklich, welches unserer 5 Rathhäuser den Bütteln noch Mandate mit Geld zu diesem Zweck ausgestellt hat. Das die Nichtigkeitsverfahren gemacht werden müssen ist ja ein anderes Blatt, da das ja auf Meldung auch durchgeführt wird.
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Beitrag von Twoflower Fr Nov 30, 2012 8:23 am

Zur Marktüberwachung: Wenn sie in der Praxis noch gemacht wird, soll sie drinnen bleiben, sonst tun wir sie weg. (Also ich als Linzer Büttel überwache am Markt nichts. Liegt vielleicht aber auch nur an der mangelnden Schulung. Wink )

Zu den Nichtigkeitsverfahren: Sollten wir die Formulierung "übernehmen richterliche Funktion" nicht besser durch "schlichten zwischen den Streitparteien" ersetzen.
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Beitrag von Belafarinrod Fr Nov 30, 2012 9:58 am

nun so eine Marktüberwachung wird nur nötig wenn es Dekrete oder Mindestpreise Maximalpreise gibt. bzw. in einem Dekret vor ort das erforderlich macht

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Beitrag von Squrat Fr Nov 30, 2012 10:36 am

Ich hab mal ne ganz andre Frage.....die Lizenzen,sowie die Mindestlöhne,etc. - alles,was man hier aufzählt,befinden sich sowieso in den Dorfdekreten. Wieso sie jzt eigentlich extra aufzählen und sinnlose Doppelbestimmungen im Gesetz beibehalten?

(1) Die Büttel sind für die Einhaltung der Gesetze und Dekrete im Alltag verantwortlich.

Würd mir ganz und gar reichen.

Tante Edit: nur das Wort "verwantworlich" reingepappt,weil ichs vergessen hab - sorry.


Zuletzt von Squrat am Fr Nov 30, 2012 4:19 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Beitrag von Twoflower Fr Nov 30, 2012 4:17 pm

Ein hervorragender Einwand ...
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Beitrag von Grantz Sa Dez 01, 2012 2:40 am

Ja es würde so sicher ausreichen, auch wenn die Formulierung irgendwie im 2. Blick auch jetzt schon seltsam ist. Für die Einhaltung der Gesetze ist jeder verantwortlich, die Büttel sind nur die Instanz die Verletzungen gegen die Einhaltungspflicht aufnehmen und ggf. auch sanktionieren. Aber einen besseren Vorschlag kann ich nun auch nciht liefern.

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Beitrag von Twoflower Sa Dez 01, 2012 10:10 am

Vielleicht so?

(1) Die Büttel überwachen die Einhaltung der Gesetze und Dekrete im Alltag.
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Beitrag von Belafarinrod Sa Dez 01, 2012 12:37 pm

ist ne möglichkeit das so zu formulieren. ist zwar bisschen schwamiger aber. es umfast alles.

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Beitrag von K.K.Lake So Dez 02, 2012 1:46 am

Warum eigentlich Alltag? An Feiertagen nicht? Oder Sonntags nicht?

(1) Die Büttel überwachen die Einhaltung der Gesetze und Dekrete.
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