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Überarbeitung BGÖ

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Beitrag von Lilira So Dez 02, 2012 1:48 am

Ich denk schon, dass man es durchaus so schreiben kann, aber die KK Version reicht mir auch aus
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Beitrag von Squrat So Dez 02, 2012 10:15 am

§3 Aufgaben

(1) Die Büttel überwachen die Einhaltung der Gesetze und Dekrete.
(2) Die Büttel sind zuständig für die Auffindung und Anzeige von Räubern innerhalb der Gemeinden.
(3) Bei Verstößen gegen Dekrete der Gemeinde übernehmen die Büttel richterliche Funktion. Dabei sind die Höchststrafen zu beachten die im EGfÖ § 20 (6) festgehalten sind.
(4) Büttel können zur Unterstützung der Stadtwache herangezogen werden.
(5) Der Fachvorgesetzte, der das Amt des Staatsanwalts bekleidet, koordiniert die Zusammenarbeit, die Tätigkeit und Anzeigen der Büttel.

Benötigt (4) wirklich eine eigene Regelung im BGÖ?

(2) ist iwie auch nit so ganz korrekt finde ich - denn für die Auffindung ist ein Büttel doch nicht zuständig oder?Er nimmt die Anzeigen eher auf,überwacht aber keine Räuber innerhalb der Stadt. Diese Funktion fällt den Spähern der Gemeinde zu.

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Beitrag von Lilira So Dez 02, 2012 1:21 pm

Jep Auffindung ist net Aufgabe der Büttel. Wars noch nie.

Also ich find das man 4 rauslassen kann.
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Beitrag von Marthe. So Dez 02, 2012 1:21 pm

Absatz 4 ist für mich notwendig

Absatz 2 würde reichen wenn man es wie folgt ändert:

Die Büttel sind zuständig für die Anzeige von Räubern innerhalb der Gemeinden.


Wobei ich dabei auch die Wege zu den Gemeinden mit einbeziehen möchte, aber ich bezweifle dass dies von Nöten ist. Weil es ist jedem klar dass Raubüberfälle auf den Knoten zwischen den Gemeinden passieren.
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Beitrag von Grantz So Dez 02, 2012 2:18 pm

Absatz 4 würde ich auch drinnen lassen. In Zeiten knapper Bürgerwehren ist es gut, dass darüber die Möglichkeit besteht Büttel zur Verteiidigung der Stadt ranzuziehen

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Beitrag von Squrat So Dez 02, 2012 6:45 pm

Wieso muss ein können in nem Gesetz drin sein?Dann müsstet ihr es umformulieren,dass die Büttel die Pflicht haben,bei Notwendigkeit ein Teil der Stadtverteidigung zu sein. Ein "können herangezogen werden" ist für mich hier einfach sinnlos,denn nur weil man es kann,heißt es nicht,dass die Büttel es dann auch müssen. Demnach hat der Absatz (4) für mich überhaupt keine Bedeutung.

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Beitrag von Grantz So Dez 02, 2012 7:11 pm

Dann sollte man den Abschnitt aus der Möglichkeitsform in die Ist-Form umwandeln und Büttel in Notfällen immer als Bürgerwehr verpflichten.

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Beitrag von Marthe. So Dez 02, 2012 8:58 pm

Gerne kann man den Absatz 4 umformulieren, aber an sich sollte der Büttel sich schon in der Bürgerwehr beteiligen und Stadtwache ist in dem Fall für mich die Bürgerwehr.
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Beitrag von Twoflower So Dez 02, 2012 10:09 pm

Das einzige, das für mich gegen den Absatz (4) sprechen würde, wäre wenn dadurch potenzielle Büttel abgeschreckt werden. Kann ich mir zwar eher nicht vorstellen, aber gibts da Erfahrungswerte?
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Beitrag von Lilira Mo Dez 03, 2012 1:31 am

Ich kann dich da verstehen Two, dass war auch der Hintergedanke, der mich zum streichen veranlasst hätte. Es gibt viele Büttel die sich einbringen, aber ein Büttel übernimmt an sich ja schon einiges an Verantwortung oder Pflichten wie man es nennen sollte und ich denke, wenn man die Leute schon damit verschrecken könnte durchaus, wenn man ihre Pflichten noch mehr erweitert. Leute, die wirklich Posten übernehmen sind eh rar gesäht, es ist schwierig genug Nachwuchs zu bekommen, da sollten wirs echt net übertreiben.
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Beitrag von Squrat Mo Dez 03, 2012 7:47 am

Ich muss auch sagen,ich würde dies nicht als Pflicht ansehen,einer der Gründe ist genau jener,den Two ansprach. Weshalb ich mich auch für eine Streichung von (4) aussprechen würde. Denn BW hin oder her, aber dafür gibts gar nit so wenig Freiwillige und einen potentiellen Büttel durch dieses "Muss" im Gesetz abschrecken finde ich kontraproduktiv.

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Beitrag von Belafarinrod Mo Dez 03, 2012 9:37 am

jap... Büttel muss nicht gezwungen werden mit zu verteidigen. ich denke die im normal fall ist das generell so das sie bei der Dortverteidigung helfen. also raus damit

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Beitrag von Twoflower Mo Dez 03, 2012 9:34 pm

Nach einmal drüber schlafen bin ich auch dafür (4) ganz zu streichen. Die Idee der Bürgerwehr war ja immer die Freiwilligkeit. Also wieso die Büttel dazu zwingen?

(2) sollte nicht nur auf Anzeigen wegen Raub beschränkt werden. Gibt ja auch Anzeigen wegen Beleidigungen oder Verfehlungen gegen die Mindestlöhne, etc.
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Beitrag von Marthe. Mo Dez 03, 2012 11:54 pm

Ich bin nach wie vor dafür das Absatz 4 drinnen bleiben sollte. Eure Argumente verstehe ich, jedoch sollte ein Büttel genauso wie ein Bürgermeister Vorbildfunktion inne haben und dazu gehört dann für mich auch dass er sich in der Bürgerwehr angagiert.

Ein Bürgermeister kann dies leider aktiv nicht, er kann sich nur daran beteiligen in dem er sie koordiniert zusammen mti seinem SK. Aber das ist wiederum ein anderes Thema.

Zum Vorschlag von Two bezüglich Absatz 2 muss ich sagen, dass der Vorschlag sehr gut ist. Ist mir beim letzten drüberlesen gar nicht aufgefallen. Ich bin klar dafür dass Beleidigung, Sklaverei usw. auch noch eingefügt werden sollte. Oder man formuliert es allgemein mit einer "STraftat"
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Beitrag von Lilira Di Dez 04, 2012 1:08 am

Das mit dem (2) ist ein berechtigter Einwand, würde aber auf die allgemein Formulierung zurückgreifen

(2) Die Büttel sind dafür zuständig, in der Gemeinde begangene, Straftaten anzuzeigen.
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Beitrag von Twoflower Di Dez 04, 2012 9:01 am

Gut dann fasse ich mal zusammen (damits übersichtlich bleibt):

§3 Aufgaben

(1) Die Büttel überwachen die Einhaltung der Gesetze und Dekrete.
(2) Die Büttel sind dafür zuständig, in der Gemeinde begangene, Straftaten anzuzeigen.
(3) Büttel können zur Unterstützung der Stadtwache herangezogen werden.

Mein Eindruck ist bei (1) und (2) sind wir uns einig.

Was mir noch zu (3) eingefallen ist - wenn wir ihn drinnen lassen:
- Wir brauchen eine Ausnahme für Büttel, die auch bei der Armee sind. (Haben wir ja jetzt erlaubt.)
- Wenn wir den Büttel zwingen, bei der Bürgerwehr mitzumachen, sollten wir das vom Bürgermeister aber auch verlangen.
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Beitrag von Belafarinrod Di Dez 04, 2012 12:33 pm

och da hätte ich nichts gegen die BMs dazu zu verpflichten. doch in der Regel tragen die das Sicherungsmandat der jeweiligen Stadt. was ein bewegen mit einer Lanze/Gruppe etwas schwerer bis unmöglich macht. aber im Grunde kann ich das so unterschreiben.

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Beitrag von Grantz Di Dez 04, 2012 12:53 pm

BMs sind zukünftig durch ihren Amtseid prinzipiell schon verpflichtet in der Bürgerwehr mitzuarbeiten, einen extra Parapraphen halte ich da für überflüssig. Büttel schwören diesen Eid jedoch nicht, daher sollte eine gesetzliche Regelung gefunden werden.

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Beitrag von Lilira Di Dez 04, 2012 12:57 pm

Vielleicht wäre es net schlecht mal ne kurze Meinungsfindung zu starten und damit zu schaun, ob es mehrheitlich gesehen rein oder raus soll, bevor wir uns über Formulierungen den Kopf zerbrechen?
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Beitrag von Squrat Di Dez 04, 2012 1:18 pm

Bin nach wie vor gegen eine Verpflichtung der Büttel. Meinungsfindung kann hier ja gestartet werden. Eine extra Abstimmung dafür werde ich nicht eröffnen.

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Beitrag von Lilira Di Dez 04, 2012 2:46 pm

Ich bin auch dafür es rauszulassen und würde mich freuen, wenn sich hier mal ein paar mehr Leute anfinden würden, welche dann einfach mal ne Meinung speziell dazu abgeben, damit wir mal sehen können wie wir weiter formulieren.
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Beitrag von Twoflower Di Dez 04, 2012 7:23 pm

Ich bin auch dafür es wegzulassen.
Ich denk, die meisten Büttel werden spätestens auf Nachfrage auch gerne bei der Bürgerwehr mithelfen. Und wenn es einer warum auch immer nicht will - vielleicht aus religiösen Gründen - dann ist mir ein Büttel nicht in der Bürgerwehr lieber als gar kein Büttel.
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Beitrag von Marthe. Di Dez 04, 2012 10:35 pm

Als ich gerade nochmal drübergeschaut hab, hab ich mal nachgezählt. 6 Ratsmitglieder von 12 haben sich bisher hier zu Wort gemeldet.

Die Meinungen sind soweit sie kund getan wurden halb dafür und halb dagegen, wenn ich es richtig gelesen habe.

So, wie machen wir weiter. Warten wir bis sich die restlichen 6 auch noch melden? Stimmen wir ab?
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Beitrag von Amaranth Di Dez 04, 2012 11:03 pm

Nun, bezüglich den Punkt: Wenn das den Bürgermeistern wichtig ist, können sie es in ein Dekret schreiben. Aber sonst würd ich auf die Freiwilligkeit setzen - vor allen, da eine Verpflichtung, wie Two sagte, eventuell Probleme mit einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in der Armee mit sich führen kann.

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Beitrag von Anna_die_Rose Mi Dez 05, 2012 9:02 am

In Linz ist einer der Büttel Chef der Bürgerwehr. Wink

Da die BM aber das Sicherungs - Mandat haben können sie nicht wirklich verteidigen,denn sie sind ständig überladen.

Als es diese Sicherungs - Mandate noch nicht gab,war zumindest in Linz, der BM immer der Lanzenführer der Bürgerwehr.

Ich bin auch dagegen einen Büttel zwingen zu wollen das er in die Bürgerwehr muss.
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