[Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Die Grundfrage ob jetzt das doppelte zur Feld und Berufssteuer überhaupt eingenommen wird mit der Marktsteuer wurde von keinem von euch beiden beantwortet. Bzw. ob die Schulden damit getilgt werden wurde nicht beantwortet...
Wenn ich ein Zitat auf Kthars Aussage mache, dann komme ich zu dem Schluss, dass es eine reine Geldverschiebung ist. Anstatt der Einnahme von 700 Taler bei der Feld und Berufssteuer, nimmt dann die Provinz 700 Taler am Markt ein...
Somit das Schuldenproblem wurde nicht gelöst.
Kthar von Ktharrak schrieb:
Feldsteuern
geschätzte Einnahmen pro Woche bei 2,50 Taler: 700 Taler
Marktsteuern
geschätzte Einnahmen pro Woche: 700 Taler
(Grundprodukte + Level-Kleider 0,5%; alles andere 2%; Holz, Kiesel 0%)
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Kthar von Ktharrak schrieb:Variante IV
Marktsteuern: 1400 Taler
(Grundprodukte + Level-Kleider 2%; alles andere 3%; Holz, Kiesel 0%)
Die genauen % pro Produkt bin ich bereits am ausrechnen, Ihr sehr, dass es nicht nur eine Verschiebung ist.
Kthar von Ktharrak- Anzahl der Beiträge : 2917
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
danke das wollte ich wissen und bestätigt für mich meine anderen Worte.
Arnubil- Anzahl der Beiträge : 161
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Gut es geht also quasi darum das der Bürger automatisch eine quasi Spende macht. Die nicht ihm selbst überlassen wird sondern Pauschal erhoben wird. Hm, ok hab ich persönlich kein Problem mit. Ob die andern etwa 299 Bürger das auch hinnehmen lässt sich nicht sagen. Die Schiebereien mit Holz und Kiesel sind freigestellt ok. Da wir die Löcher in den Kasse stopfen müssen egal ob Provinz oder Stadt und kein besserer Vorschlag in Sicht ist denke ich wir versuchen es und hoffen das die Bürger und Händler das akzeptiern und nicht die Feld bzw Berufssteuer einbehalten weil ihnen die neue Belastung zu hoch ist.
Cunadus- Anzahl der Beiträge : 2771
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Cunadus, ja das halt nun ein anderes System weil das vorherige gezeigt hat das sowohl die Steuern in den Rathäusern für die Provinz nicht weitergeleitet wurden als auch im Rat die Prüfung dazu nicht geklappt hat.
Hoffen wir das das neue System nun besser läuft ohne einen Amtsposten dafür belangen zu müssen warum die Weiterleitung oder die Prüfung der Zahlungen nicht geklappt haben.
Das System des Vertrauens ist in Österreich gescheitert, ja leider so müssen nun alle Bürger helfen, aber ich denke ein oder zwei Taler am Tag sind möglich.
Hoffen wir das das neue System nun besser läuft ohne einen Amtsposten dafür belangen zu müssen warum die Weiterleitung oder die Prüfung der Zahlungen nicht geklappt haben.
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Esurk schrieb:als auch im Rat die Prüfung dazu nicht geklappt hat.
Ich muss sagen das der werte Ratsherr Kthar soweit ich das beurteilen kann ganz gut hinbekommen hat. Das eigentliche Problem ist das, jetzt wo nachgefordert wird, teilweise nicht gezahlt werden möchte. Da er die letzten Steuerzahlungen überprüft hat. Deswegen wird das nun so geändert. Ganz ehrlich wir sind alle zusammen das Erzherzogtum und es bringt nichts wenn das Erzherzogtum pleite ginge. Ich bin bereit dazu, wie unsere Regentin Tyz bereits sagte
Tyz schrieb:macht das 5 Taler in der Woche, bei 7 Wochentagen ist das weniger wie ein Taler am Tag ... ich bin bereit diesen Taler pro Tag gerne zu geben
zu sagen das ich es auch machen würde. Ich finde es akzeptabel 0,714 Taler am Tag bei zu steuern, um so meinen Beitrag an der Gesellschaft zu leisten.
Zuletzt von Arates am Do Apr 03, 2014 4:47 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Tyz schrieb:VII. Abschnitt - Steuern
§37 Steuerpflicht der Bürger
(1) Im gesamten Erzherzogtum Österreich gilt die allgemeine Steuerpflicht.(2) Jeder steuerpflichtige Bürger hat die ihm vorgeschriebenen Steuern innerhalb von 7 Tagen zu entrichten.
(3) Für verspätete Entrichtung werden dem Steuerzahler Verzugszinsen in Höhe von 10% für den ersten Tag und je 1% für jeden weiteren Tag berechnet.
(4) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 8 Wochen, muss durch den Bürgermeisterbzw. Kämmererzur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums.
(5) Ein Vergehen gegen §37 wird als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ und im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ zur Anklage gebracht.
§38 - gestrichen
§39 Informations- und Sorgfaltspflicht des Bürgermeisters
(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuernsowie bei deren Veränderungeninformieren.
(2) Der Bürgermeister ist verpflichtet, mit den Steuern sorgfältig umzugehen und die Gelder treuhänderisch für das allgemeine Wohl und die allgemeinen Bedürfnisse des Dorfes und dessen Bevölkerung zu verwalten und einzusetzen.
(3) Die maximale Steuerhöhe beträgt 4 Taler je Beruf oder Feld.
(4) Bewußte Versäumnisse des Bürgermeisters in Bezug auf §39 Abs. (2) gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ und in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.
§40 Informationspflicht und Sorgfaltspflicht des Ratesim Umgang mit Steuergelder(1) Der Hohe Rat behält sich vor Transaktionssteuern auf Waren zu erheben.
(2)Die Transaktionssteuer und dessen HöheSteuern und deren Höhe werden vom Hohen Ratper Abstimmungmit einfacher Mehrheit beschlossen.
(3) Der Rat ist verpflichtet die Bewohner des Erzherzogtums über die zu zahlenden Steuern zu informieren.
(4) Der Rat ist verpflichtet, mit den eingenommenen Steuern sorgfältig und zweckgebunden die Verbindlichkeiten des Erzherzogtums zu begleichen.
(5) Bewusste Versäumnisse der im Rat damit beauftragten Personen in Bezug auf §40 Abs. (1) gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ, in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.
§37(2) und (3) finde ich überflüssig, weil es von der großkaiserlichen Administration so vorgegeben ist. (Oder verwechsle ich da was?)
§37(4) Der Kämmerer kann da weg, weil die Marktsteuer lässt sich nicht vermeiden und mit den Feldsteuern hat er nichts mehr zu tun. Bleibe höchstens die Hafengebühr. (Sieht die der Kämmerer?)
§38 und §39 würd ich in einem zusammenfassen. Beides behandelt die Pflichten des BM.
Den Zusatz "sowie bei deren Veränderungen" in §38(1) find ich redundant.
§40(1) Braucht der Rat dazu wirklich eine gesetzliche Erlaubnis?
§40(3) Die Informationspflicht sollte gleich wie bei den BM geregelt sein.
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Ich seh schon den ersten da stehen nach 14 Tagen und sagen: Nö ihr habts nirgends hin geschrieben. Dann geht das gesuche los weil genau zu wissen scheinst du es auch nicht oder? Ist nicht böste gemeint aber du weißt was ich meine...Twoflower schrieb:§37(2) und (3) finde ich überflüssig, weil es von der großkaiserlichen Administration so vorgegeben ist. (Oder verwechsle ich da was?)
Twoflower schrieb:(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuernsowie bei deren Veränderungeninformieren.
Ich weiß nicht Ich würde die anderen Veränderungen drin lassen sonst befreist sie damit davon die Bürger zu unterrichten was böse nach hinten los gehen kann. Sie sollen ja auch die Aushänge weiter machen...
Ergo:
(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern sowie bei deren Veränderungen informieren.
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Nein, ich bin mir recht sicher, dass das die vorgebene Regelung ist, ich hab nur die genauen Zahlen nicht im Kopf.
Meine Frage zielte darauf ab, ob es einen Grund für den Absatz gibt oder ob er nur drinnen ist, weil er bisher schon drinnen war.
(Aber von mir aus lassen wir ihn drinnen und wir streichen ihn dann in der Gesetzeskommission raus.
Und keine Sorge: Wegen einer berechtigten Anmerkung bin ich sicher nicht böse.)
Die Informationspflicht bei Veränderungen sehe ich implizit gegeben: Wenn über die Höhe informiert werden muss, folgt daraus, dass auch bei Veränderungen informiert werden muss.
Aber wenn die Mehrheit meint, es ist sicherer, wenn es drinnen bleibt, bleibts halt drinnen.
Meine Frage zielte darauf ab, ob es einen Grund für den Absatz gibt oder ob er nur drinnen ist, weil er bisher schon drinnen war.
(Aber von mir aus lassen wir ihn drinnen und wir streichen ihn dann in der Gesetzeskommission raus.
Und keine Sorge: Wegen einer berechtigten Anmerkung bin ich sicher nicht böse.)
Die Informationspflicht bei Veränderungen sehe ich implizit gegeben: Wenn über die Höhe informiert werden muss, folgt daraus, dass auch bei Veränderungen informiert werden muss.
Aber wenn die Mehrheit meint, es ist sicherer, wenn es drinnen bleibt, bleibts halt drinnen.
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Twoflower schrieb:(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern sowie bei deren Veränderungen informieren.
Ich weiß nicht Ich würde die anderen Veränderungen drin lassen sonst befreist sie damit davon die Bürger zu unterrichten was böse nach hinten los gehen kann. Sie sollen ja auch die Aushänge weiter machen...
Den gestrichenen Wortlaut würde ich auch stehen lassen, alleine schon damit sich anschließend niemand aufregt, dass die Steuer plötzlich erhöht wurde. So kann niemand davon ausgehen, dass es sich um einen Fehler in der Steuererhebung handelt und alles seine Richtigkeit hat.
Allerdings würde ich den Wortlaut ein klitzekleines bissl ändern: Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern sowie über deren (eventuelle) Veränderungen zu informieren.
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Meiner Meinung nach könnte man es getrost raus werfen, was in der Gesetzeskommission vermutlich dann auch geschehen wird. Wir putzen da unheimlich gut raus ... ^^
Kthar von Ktharrak- Anzahl der Beiträge : 2917
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Möchte ihrer Meinung nach dem Herrn von Ktharrak zu gerne irgendwann einmal vors Schienbein treten lächelt ihn aber nur zuckersüß an. "Ihr putzt also gerne. Dann fühlt Euch eingeladen beim mir daheim den Frühjahrsputz im Haus zu erledigen."
Jurina- Anzahl der Beiträge : 4118
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Wie? Der Herr von Ktharrak übernimmt auch Putzdienste? Ich hätte dafür Bedarf sowohl in Wien als auch in Linz!
Aber zurück zum Thema: Ich finde, es macht wenig Sinn, Dinge in ein Gesetz zu schreiben, die gottgegeben und von uns nicht veränderbar sind.
Aber zurück zum Thema: Ich finde, es macht wenig Sinn, Dinge in ein Gesetz zu schreiben, die gottgegeben und von uns nicht veränderbar sind.
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Ich kann Two verstehen, wenn zu Informieren ist was gezahlt werden soll, und eine Senkung oder Erhöhung ja dann Änderungen im zu zahlenden beitrag mit sich bringen, dann sagt abschnitt ein klar, egal was zu zahlen ist es ist darüber zu Informieren.
Aber sind kleinigkeiten welche in spaeterer Überabeitung raus können. Auch auf die Gefahr hin das wer dann sagt das XY stand nicht explizit darin, genau davon wollten wir weg das jeder Rattenschwanz erklärt wird, es ist 1462.... was der Regent sagt ist Gesetz
Aber sind kleinigkeiten welche in spaeterer Überabeitung raus können. Auch auf die Gefahr hin das wer dann sagt das XY stand nicht explizit darin, genau davon wollten wir weg das jeder Rattenschwanz erklärt wird, es ist 1462.... was der Regent sagt ist Gesetz
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Also zwecks Streichungen:
§ 37
(2) + (3) ist das was Ingame auch steht ja, und steht hier jetzt weils davor auch drinnen steht.
(4) würde ich Kämerer nicht löschen, weil die Wirtshaussteuern muss und kann nur der Kämmerer verfolgen. Und sollten wir die Hafengebühren einführen, geht das dann auch über den Kämmerer
Rest würde ich so übernehmen wie Two vorgeschlagen hat und in die Urne werfen
§ 37
(2) + (3) ist das was Ingame auch steht ja, und steht hier jetzt weils davor auch drinnen steht.
(4) würde ich Kämerer nicht löschen, weil die Wirtshaussteuern muss und kann nur der Kämmerer verfolgen. Und sollten wir die Hafengebühren einführen, geht das dann auch über den Kämmerer
Rest würde ich so übernehmen wie Two vorgeschlagen hat und in die Urne werfen
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Was der Kämmerer alles kann und sieht, das ist ja schon beängstigend.
Da ist ja die Regentin als Oberhaupt total Machtlos ;D Gäbe es mal keine Gesetze wäre es so.
Da ist ja die Regentin als Oberhaupt total Machtlos ;D Gäbe es mal keine Gesetze wäre es so.
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Joa als Regentin hast ein schweres Leben Konso, sehen tut man nichts, wissen soll man alles ... ^^
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
so in die Urne?
VII. Abschnitt - Steuern
§37 Steuerpflicht der Bürger
(1) Im gesamten Erzherzogtum Österreich gilt die allgemeine Steuerpflicht.
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums.
(3) Ein Vergehen gegen §37 wird als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ und im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ zur Anklage gebracht.
§38 - gestrichen
§39 Informations- und Sorgfaltspflicht des Bürgermeisters
(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet, die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern zu informieren.
(2) Der Bürgermeister ist verpflichtet, mit den Steuern sorgfältig umzugehen und die Gelder treuhänderisch für das allgemeine Wohl und die allgemeinen Bedürfnisse des Dorfes und dessen Bevölkerung zu verwalten und einzusetzen.
(3) Die maximale Steuerhöhe beträgt 4 Taler je Beruf und Feld.
(4) Bewußte Versäumnisse des Bürgermeisters in Bezug auf §39 Abs. (2) gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ und in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.
§40 Informationspflicht und Sorgfaltspflicht des Rates
(1)Steuern und deren Höhe werden vom Hohen Rat mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(2) Der Rat ist verpflichtet die Bewohner des Erzherzogtums über die zu zahlenden Steuern zu informieren.
(3) Der Rat ist verpflichtet, mit den eingenommenen Steuern sorgfältig und zweckgebunden die Verbindlichkeiten des Erzherzogtums zu begleichen.
(4) Bewusste Versäumnisse der im Rat damit beauftragten Personen in Bezug auf §40 Abs. (1) gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ, in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.
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Re: [Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz
Abstimmung beendet, die Änderung beschlossen. Der Rat wird intern über die Marktsteuer und deren Höhe reden und dann Zeitnah veröffentlichen. Hierbei bleibt zu bedenken das die ersten Wochen kein Massstab sein werden und nachjustiert werden wird, sobald man die genauen Zahlen hat.
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