Erzherzogtum Österreich
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[Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz

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Beitrag von Arnubil Do Apr 03, 2014 10:47 am


Die Grundfrage ob jetzt das doppelte zur Feld und Berufssteuer überhaupt eingenommen wird mit der Marktsteuer wurde von keinem von euch beiden beantwortet. Bzw. ob die Schulden damit getilgt werden wurde nicht beantwortet...
Wenn ich ein Zitat auf Kthars Aussage mache, dann komme ich zu dem Schluss, dass es eine reine Geldverschiebung ist. Anstatt der Einnahme von 700 Taler bei der Feld und Berufssteuer, nimmt dann die Provinz 700 Taler am Markt ein...
Somit das Schuldenproblem wurde nicht gelöst.

Kthar von Ktharrak schrieb:
Feldsteuern
geschätzte Einnahmen pro Woche bei 2,50 Taler: 700 Taler

Marktsteuern
geschätzte Einnahmen pro Woche: 700 Taler
(Grundprodukte + Level-Kleider 0,5%; alles andere 2%; Holz, Kiesel 0%)

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Beitrag von Kthar von Ktharrak Do Apr 03, 2014 11:12 am

Kthar von Ktharrak schrieb:Variante IV
Marktsteuern: 1400 Taler
(Grundprodukte + Level-Kleider 2%; alles andere 3%; Holz, Kiesel 0%)

Die genauen % pro Produkt bin ich bereits am ausrechnen, Ihr sehr, dass es nicht nur eine Verschiebung ist.
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Beitrag von Arnubil Do Apr 03, 2014 11:22 am

danke das wollte ich wissen und bestätigt für mich meine anderen Worte.

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Beitrag von Cunadus Do Apr 03, 2014 11:39 am

Gut es geht also quasi darum das der Bürger automatisch eine quasi Spende macht. Die nicht ihm selbst überlassen wird sondern Pauschal erhoben wird. Hm, ok hab ich persönlich kein Problem mit. Ob die andern etwa 299 Bürger das auch hinnehmen lässt sich nicht sagen. Die Schiebereien mit Holz und Kiesel sind freigestellt ok. Da wir die Löcher in den Kasse stopfen müssen egal ob Provinz oder Stadt und kein besserer Vorschlag in Sicht ist denke ich wir versuchen es und hoffen das die Bürger und Händler das akzeptiern und nicht die Feld bzw Berufssteuer einbehalten weil ihnen die neue Belastung zu hoch ist.
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Beitrag von Esurk Do Apr 03, 2014 12:27 pm

Cunadus, ja das halt nun ein anderes System weil das vorherige gezeigt hat das sowohl die Steuern in den Rathäusern für die Provinz nicht weitergeleitet wurden als auch im Rat die Prüfung dazu nicht geklappt hat.
Hoffen wir das das neue System nun besser läuft ohne einen Amtsposten dafür belangen zu müssen warum die Weiterleitung oder die Prüfung der Zahlungen nicht geklappt haben.
Das System des Vertrauens ist in Österreich gescheitert, ja leider so müssen nun alle Bürger helfen, aber ich denke ein oder zwei Taler am Tag sind möglich.

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Beitrag von Arates Do Apr 03, 2014 12:44 pm

Esurk schrieb:als auch im Rat die Prüfung dazu nicht geklappt hat.

Ich muss sagen das der werte Ratsherr Kthar soweit ich das beurteilen kann ganz gut hinbekommen hat. Das eigentliche Problem ist das, jetzt wo nachgefordert wird, teilweise nicht gezahlt werden möchte. Da er die letzten Steuerzahlungen überprüft hat. Deswegen wird das nun so geändert. Ganz ehrlich wir sind alle zusammen das Erzherzogtum und es bringt nichts wenn das Erzherzogtum pleite ginge. Ich bin bereit dazu, wie unsere Regentin Tyz bereits sagte

Tyz schrieb:macht das 5 Taler in der Woche, bei 7 Wochentagen ist das weniger wie ein Taler am Tag ... ich bin bereit diesen Taler pro Tag gerne zu geben

zu sagen das ich es auch machen würde. Ich finde es akzeptabel 0,714 Taler am Tag bei zu steuern, um so meinen Beitrag an der Gesellschaft zu leisten.


Zuletzt von Arates am Do Apr 03, 2014 4:47 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Twoflower Do Apr 03, 2014 3:28 pm

Tyz schrieb:
VII. Abschnitt - Steuern


§37 Steuerpflicht der Bürger

(1) Im gesamten Erzherzogtum Österreich gilt die allgemeine Steuerpflicht.
(2) Jeder steuerpflichtige Bürger hat die ihm vorgeschriebenen Steuern innerhalb von 7 Tagen zu entrichten.
(3) Für verspätete Entrichtung werden dem Steuerzahler Verzugszinsen in Höhe von 10% für den ersten Tag und je 1% für jeden weiteren Tag berechnet.

(4) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums.
(5) Ein Vergehen gegen §37 wird als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ und im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ zur Anklage gebracht.


§38 - gestrichen


§39 Informations- und Sorgfaltspflicht des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern sowie bei deren Veränderungen informieren.
(2) Der Bürgermeister ist verpflichtet, mit den Steuern sorgfältig umzugehen und die Gelder treuhänderisch für das allgemeine Wohl und die allgemeinen Bedürfnisse des Dorfes und dessen Bevölkerung zu verwalten und einzusetzen.
(3) Die maximale Steuerhöhe beträgt 4 Taler je Beruf oder Feld.
(4) Bewußte Versäumnisse des Bürgermeisters in Bezug auf §39 Abs. (2)  gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ und in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.


§40 Informationspflicht und Sorgfaltspflicht des Rates im Umgang mit Steuergelder

(1) Der Hohe Rat behält sich vor Transaktionssteuern auf Waren zu erheben.
(2) Die Transaktionssteuer und dessen Höhe Steuern und deren Höhe werden vom Hohen Rat per Abstimmung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(3) Der Rat ist verpflichtet die Bewohner des Erzherzogtums über die zu zahlenden Steuern zu informieren.
(4) Der Rat ist verpflichtet, mit den eingenommenen Steuern sorgfältig und zweckgebunden die Verbindlichkeiten des Erzherzogtums zu begleichen.
(5) Bewusste Versäumnisse der im Rat damit beauftragten Personen in Bezug auf §40 Abs. (1) gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ, in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.

§37(2) und (3) finde ich überflüssig, weil es von der großkaiserlichen Administration so vorgegeben ist. (Oder verwechsle ich da was?)
§37(4) Der Kämmerer kann da weg, weil die Marktsteuer lässt sich nicht vermeiden und mit den Feldsteuern hat er nichts mehr zu tun. Bleibe höchstens die Hafengebühr. (Sieht die der Kämmerer?)

§38 und §39 würd ich in einem zusammenfassen. Beides behandelt die Pflichten des BM.
Den Zusatz "sowie bei deren Veränderungen" in §38(1) find ich redundant.

§40(1) Braucht der Rat dazu wirklich eine gesetzliche Erlaubnis?
§40(3) Die Informationspflicht sollte gleich wie bei den BM geregelt sein.

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Beitrag von Arates Do Apr 03, 2014 4:13 pm

Twoflower schrieb:§37(2) und (3) finde ich überflüssig, weil es von der großkaiserlichen Administration so vorgegeben ist. (Oder verwechsle ich da was?)
Ich seh schon den ersten da stehen nach 14 Tagen und sagen: Nö ihr habts nirgends hin geschrieben. Dann geht das gesuche los weil genau zu wissen scheinst du es auch nicht oder? Ist nicht böste gemeint aber du weißt was ich meine...

Twoflower schrieb:(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern sowie bei deren Veränderungen informieren.

Ich weiß nicht Ich würde die anderen Veränderungen drin lassen sonst befreist sie damit davon die Bürger zu unterrichten was böse nach hinten los gehen kann. Sie sollen ja auch die Aushänge weiter machen...
Ergo:

(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern sowie bei deren Veränderungen informieren.
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Beitrag von Twoflower Do Apr 03, 2014 5:24 pm

Nein, ich bin mir recht sicher, dass das die vorgebene Regelung ist, ich hab nur die genauen Zahlen nicht im Kopf.
Meine Frage zielte darauf ab, ob es einen Grund für den Absatz gibt oder ob er nur drinnen ist, weil er bisher schon drinnen war.
(Aber von mir aus lassen wir ihn drinnen und wir streichen ihn dann in der Gesetzeskommission raus. Wink
Und keine Sorge: Wegen einer berechtigten Anmerkung bin ich sicher nicht böse.)

Die Informationspflicht bei Veränderungen sehe ich implizit gegeben: Wenn über die Höhe informiert werden muss, folgt daraus, dass auch bei Veränderungen informiert werden muss.
Aber wenn die Mehrheit meint, es ist sicherer, wenn es drinnen bleibt, bleibts halt drinnen.

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Beitrag von Jurina Do Apr 03, 2014 6:05 pm

Twoflower schrieb:(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern sowie bei deren Veränderungen informieren.

 Ich weiß nicht Ich würde die anderen Veränderungen drin lassen sonst befreist sie damit davon die Bürger zu unterrichten was böse nach hinten los gehen kann. Sie sollen ja auch die Aushänge weiter machen...

Den gestrichenen Wortlaut würde ich auch stehen lassen, alleine schon damit sich anschließend niemand aufregt, dass die Steuer plötzlich erhöht wurde. So kann niemand davon ausgehen, dass es sich um einen Fehler in der Steuererhebung handelt und alles seine Richtigkeit hat.
Allerdings würde ich den Wortlaut ein klitzekleines bissl ändern: Der Bürgermeister ist verpflichtet die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern sowie über deren (eventuelle) Veränderungen zu informieren.

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Beitrag von Kthar von Ktharrak Do Apr 03, 2014 6:59 pm

Meiner Meinung nach könnte man es getrost raus werfen, was in der Gesetzeskommission vermutlich dann auch geschehen wird. Wir putzen da unheimlich gut raus ... ^^
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Beitrag von Jurina Do Apr 03, 2014 7:54 pm

Möchte ihrer Meinung nach dem Herrn von Ktharrak zu gerne irgendwann einmal vors Schienbein treten lächelt ihn aber nur zuckersüß an. "Ihr putzt also gerne. Dann fühlt Euch eingeladen beim mir daheim den Frühjahrsputz im Haus zu erledigen."

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Beitrag von Twoflower Do Apr 03, 2014 8:14 pm

Wie? Der Herr von Ktharrak übernimmt auch Putzdienste? Ich hätte dafür Bedarf sowohl in Wien als auch in Linz! Wink

Aber zurück zum Thema: Ich finde, es macht wenig Sinn, Dinge in ein Gesetz zu schreiben, die gottgegeben und von uns nicht veränderbar sind.

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Beitrag von Esurk Do Apr 03, 2014 8:55 pm

Ich kann Two verstehen, wenn zu Informieren ist was gezahlt werden soll, und eine Senkung oder Erhöhung ja dann Änderungen im zu zahlenden beitrag mit sich bringen, dann sagt abschnitt ein klar, egal was zu zahlen ist es ist darüber zu Informieren.
Aber sind kleinigkeiten welche in spaeterer Überabeitung raus können. Auch auf die Gefahr hin das wer dann sagt das XY stand nicht explizit darin, genau davon wollten wir weg das jeder Rattenschwanz erklärt wird, es ist 1462.... was der Regent sagt ist Gesetz Smile

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Beitrag von Tyz Do Apr 03, 2014 9:45 pm

Also zwecks Streichungen:

§ 37

(2) + (3) ist das was Ingame auch steht ja, und steht hier jetzt weils davor auch drinnen steht.

(4) würde ich Kämerer nicht löschen, weil die Wirtshaussteuern muss und kann nur der Kämmerer verfolgen. Und sollten wir die Hafengebühren einführen, geht das dann auch über den Kämmerer

Rest würde ich so übernehmen wie Two vorgeschlagen hat und in die Urne werfen

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Beitrag von Esurk Do Apr 03, 2014 9:50 pm

Esurk nickt

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Beitrag von konsomoto Do Apr 03, 2014 10:00 pm

Was der Kämmerer alles kann und sieht, das ist ja schon beängstigend.
Da ist ja die Regentin als Oberhaupt total Machtlos ;D Gäbe es mal keine Gesetze wäre es so.
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Beitrag von Tyz Do Apr 03, 2014 10:21 pm

Joa als Regentin hast ein schweres Leben Konso, sehen tut man nichts, wissen soll man alles ... ^^
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Beitrag von Tyz Do Apr 03, 2014 10:41 pm

so in die Urne?

VII. Abschnitt - Steuern


§37 Steuerpflicht der Bürger

(1) Im gesamten Erzherzogtum Österreich gilt die allgemeine Steuerpflicht.
(2) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums.
(3) Ein Vergehen gegen §37 wird als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ und im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ zur Anklage gebracht.


§38 - gestrichen


§39 Informations- und Sorgfaltspflicht des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet, die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern zu informieren.
(2) Der Bürgermeister ist verpflichtet, mit den Steuern sorgfältig umzugehen und die Gelder treuhänderisch für das allgemeine Wohl und die allgemeinen Bedürfnisse des Dorfes und dessen Bevölkerung zu verwalten und einzusetzen.
(3) Die maximale Steuerhöhe beträgt 4 Taler je Beruf und  Feld.
(4) Bewußte Versäumnisse des Bürgermeisters in Bezug auf §39 Abs. (2)  gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ und in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.


§40 Informationspflicht und Sorgfaltspflicht des Rates


(1)Steuern und deren Höhe werden vom Hohen Rat mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(2) Der Rat ist verpflichtet die Bewohner des Erzherzogtums über die zu zahlenden Steuern zu informieren.
(3) Der Rat ist verpflichtet, mit den eingenommenen Steuern sorgfältig und zweckgebunden die Verbindlichkeiten des Erzherzogtums zu begleichen.
(4) Bewusste Versäumnisse der im Rat damit beauftragten Personen in Bezug auf §40 Abs. (1) gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ, in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.
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Beitrag von Tyz Do Apr 03, 2014 11:14 pm

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Beitrag von Tyz Mo Apr 07, 2014 12:05 am

Abstimmung beendet, die Änderung beschlossen. Der Rat wird intern über die Marktsteuer und deren Höhe reden und dann Zeitnah veröffentlichen. Hierbei bleibt zu bedenken das die ersten Wochen kein Massstab sein werden und nachjustiert werden wird, sobald man die genauen Zahlen hat.
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