Erzherzogtum Österreich
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[Wirtschaft] Ausarbeitung eines Wirtschaftskonzeptes für die Provinz

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Beitrag von Jurina Di Apr 01, 2014 7:53 pm

Ich habe mir aus der ganzen Diskussion erst einmal nur eine Aussage herausgepickt, wenngleich da noch mindestens eine weitere anzusprechen wäre.
Die Marktsteuern finde ich ne gute Idee allerdings sollten wir Ermäßigungen für div. Berufsgruppen einführen.

Ich denke, das würde den Unmut der anderen Berufsgruppen heraufbeschwören. Warum soll ein Viehzüchter weniger Steuern zahlen als ein Schneider, der nur hin und wieder ein Kleidungsstück anfertigt und verkauft, weil Kleidung, ist sie erst einmal gekauft, ewig hält. Ein Neubürger, der für den Regentenberater sich akkurat einkleidet, wird erst wieder an neue Sachen denken, wenn er das nächste mal bei dem selbstgefällig grinsenden Kerl vorspricht. Und sein wir doch mal ehrlich ... selbst die werte Anna kann sich nicht jede Woche neue Schuhe kaufen um den Schneider/Schuster ihres Vertrauens glücklich zu machen, damit jener seine höheren Steuern bezahlen kann.
Wie erklärt ihr einem Müller, der ob des Mangels an Weizen seit Wochen nimmer müllert, dass er mehr Steuern zahlt als ein Maisbauer, weil jener ja wichtige Grundnahrungsmittel produziert. Oder ein Gemüsebauer in Wien. Warum soll er mehr Steuern zahlen, wo er eh in Konkurrenz zu den Obstplantagen arbeitet? Dies nur als Beispiele.


Zuletzt von Jurina am Di Apr 01, 2014 9:48 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

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Beitrag von Froni Di Apr 01, 2014 8:03 pm

Ich tu nicht so viel verstehen und kann auch nicht so lange Sachen immer so genau verstehen, aber wieso wird hier wieder gedacht das Bürgermeister so denken ? Ich würde eher denken das die Bürgermeister sich ganz genau überlegen was sie den Bürgern abnehmen können, denn wenn man in Linz einfach mal so auf ein Feld 10 Taler zahlen soll, dann geh ich nach Ternitz wo ich nur 3 oder 5 Taler zahle. Die Bürgermeister werden sich dann schon verantworten müssen und auch drauf achten das die Leute nicht weg ziehen. Ich bin dafür, das wir den Bürgermeistern freie Hand lassen tun, und wir als Provinz legen fest, das 2 Taler von der eingezogenen Steuer egal wie hoch uns gehören tut.
Dafür gehören die Steuern die man über den Markt durchaus einnehmen kann und tun soll, der Provinz gehören. Die Leute schimpfen, egal was wir tun, sie sollen aber ihren Teil leisten, schließlich tun wir doch auch die Steuern zahlen und nicht nur sie.
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Beitrag von konsomoto Di Apr 01, 2014 8:08 pm

Zum Thema Schnell: Wenn man 60 Tage lang Gesetze ändert so wie es einem passt, damit man irgendwie abgesichert wird wie auch immer, kann dabei nichts rauskommen. Ich war im Rat, was wurde gemacht?! Gesetze geändert. Damals dachte ich ok, passiert. Nun habe ich die Ehre und darf das ganze und wie jeder andere auch beobachten. Was passiert? Gesetze werden geändert.

Also irgendwann muss es doch ein Limit erreicht haben denn Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. So würde ich das jetzt mal sagen.

Es gibt doch bestimmt andere möglichkeiten wie man aus den Schulden kommt. Aber nur mit ändern und ändern und umschreiben und umformulieren und drehen und wenden damit es sich gut anhört und den Rat glücklich und zufrieden stimmt dann sind 60 Tage rum. Vielleicht wird dann noch ein anderer Rat gewählt und er wiederum darf sich freuen, weil er eure Probleme nun mit übernehmen darf und beim besten Falle ausbessern muss. Oder der macht nämlich genau das, was ein Rat am besten machen kann Gesetze ändern.

Seid mir nicht böse Gesetze sind schön und gut und müssen sein, alles kein Thema und akzeptabel, aber wie oft kann man den Spaß denn abändern? Ich kann das jetzt gut reden, weil ich sowieso keine Ahnung davon habe. Und mich würde es auch nicht wundern wenn ich gleich eine Menge an den Kopf bekomme.

Ihr seid doch alle Rechenbegabte Leute und ihr werdet es bestimmt finden wie man die Schulden vermindert. Vielleciht muss irgendwo gespart werden, ich weiß es nicht. Vielleicht ist die Marktsteuer das Licht im dunkeln, wer weiß das schon. Aber die Lösung findet sich nicht im abändern, da bin ich mir sicher.
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Beitrag von Janos Di Apr 01, 2014 8:33 pm

Darauf gibt es sogar eine fast einfache Antwort. Was nicht funktioniert muss geändert werden. Das, dass Steuern weitergeben nicht funktioniert wissen wir nun. Das die Steuern allein nicht das Minus decken wissen wir auch. Wir können es belassen wie es ist und zusehen wie in ein paar Wochen die Provinz handlungsunfähig ist oder jetzt anfangen was dagegen zu tun.
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Beitrag von Twoflower Di Apr 01, 2014 9:14 pm

Ja, Konso: Gesetze werden geändert und das find ich gut so. Die Welt ändert sich und die Gesetze müssen sich mit ändern.

Aber wo ich dir schon recht gebe: Die zugehörigen gesetzlichen Regelungen sind nicht das Entscheidende, das wir hier besprechen müssen, sondern das Inhaltliche.

Meine persönliche Meinung:

* Eine strikte Trennung der Einnahmen von Rathäusern und Provinz erscheint mir angesichts der jüngsten Turbulenzen als sehr sinnvoll.

* Als Einnahme für die Rathäuser kommen nur die Feld- und Berufssteuern in Frage. Die genaue Höhe gesetzlich vorzuschreiben halte ich nicht für sinnvoll. Einen gewissen Spielraum sollte ein BM schon haben.

* Ich kann grundsätzlich mit Marktsteuern leben, bin mir aber nicht sicher, ob die wirklich genug abwerfen. Unter Kämmerer Etschi gab es schon einmal einen Test von Marktsteuern und das Ergebnis war nicht berauschend. Ich hab leider keine Zahlen dazu. Gibts im Wirtschaftsbereich dazu keine Unterlagen mehr?
Bei den Ausnahmen stimme ich Jurina zu, dass jeder Bauer und jeder Handwerker Gründe wird finden können, warum gerade seine Rohstoffe oder sein Produkt von der Steuer auszunehmen sei.

* Ohne es jetzt durchgerechnet zu haben, könnte ich mir aber auch vorstellen, die bisherige Feld- und Berufssteuer von 2,50 für die Rathäuser zu belassen und den bisherigen Anteil der Provinz durch Lohnsteuern zu ersetzen

* Hafengebühren: Wenn die ersten paar Tage ausgenommen sind, kann ich damit leben. Dass sie nicht viel bringen, ist kein Argument, sonst könnten wir auch die Professorengebühr wieder abschaffen. (Die bringt auch ca. 120-130 Taler pro Woche.)

Auch wenn die Zahl der Diskutanten hier schon erfreulich groß ist, möchte ich anregen, die Diskussion - am besten mit einem konkreten Vorschlag - in der Weinstube weiter zu führen.
Es ist ein Thema, das jeden Bürger betrifft und zu dem wahrscheinlich auch jeder eine Meinung hat und die Möglichkeit haben soll, diese kund zu tun.

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Beitrag von konsomoto Di Apr 01, 2014 9:27 pm

Werter Two, ich gebe dir da recht, keine Frage. Ich begrüße das auch das sich etwas entwickelt
und dem entsprechend muss es geändert/erfrischt werden aber doch nicht jede Periode.

Und nun wo das nachbars Haus angefangen hat zu brennen läuten hier plötzlich die Alarmglocken und um himmelswillen möge es mein Haus nicht treffen.

Was ich damit sagen will, blos jetzt nicht etwas neues anfangen und hoffen das es klappt, sondern vielleicht Sparmaßnahmen einsetzen und diese Periode versuchen irgendwie die Schulden zu bremsen und dann nach und nach irgendwelche Steuern einzuführen.

Ich als Bürger kann da jetzt nichts großes machen, letzendlich liegt es an euch. Wir als Bürger können entweder Dummschwätzen oder den ein oder anderen Sinnvollen Gedanken mal äußern.

Aber wie viele Köpfe benötigt man um jetzt spontan mal eine Sinnvolle Lösung zu finden, geschweige es gibt eine in diesem Dilema.

Das ist hier die Frage.
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Beitrag von Kthar von Ktharrak Di Apr 01, 2014 9:47 pm

Werter Konsomoto. Es gibt leider nicht zu sparen. Ich wüsste nicht wie. Wenig sinnvoll wäre es auf die Feiern zu verzichten, wäre aber eine theoretische Möglichkeit, welche und etwa 1000 Taler in der Woche sparen würde, dafür hätten wir aber Mehrkosten bei den Beamtenstellen von sicher gegen 300 Taler. Das wir dann nur noch einen Prestige-Punkt haben und unsere Banner keinen Bonus sei nur am Rande erwähnt.
Mahlzeiten können nicht eingespart werden, weil die leiser automatisch passiert.
Bergwerke und Jungtierzucht sind jeweils Plus-Geschäfte und liefern Einnahmen. Korruption kann leider nicht beeinflusst werden. Mehr Ausgabeposten haben wir keine. Bis auf die Armee, da kann man natürlich den Sold komplett streichen- aber ich bin nicht sicher, wie lange wir dann noch eine Armee haben werden.
Euer Vorschlag in Ehren, jedoch entbehrt er leider jeglicher Realisierungschance. Wir können nichts sparen, weil wir im Grunde keine Ausgaben tätigen, alle Mittel die Abfliessen sind im Grunde nicht beeinflussbar.
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Beitrag von Esurk Di Apr 01, 2014 9:49 pm

Esurk nickt und schmunzelt, nun Konsomoto das liegt daran da das Wort des Regenten nicht das Gesetz ist, als das es viele davon gibt. Und bestimmt habt Ihr die Stimmen der Bürgermeister gehört welche nach mehr "Freiheit" rufen, nach mehr Eigenständigkeit.
Dies zieht, weil es viele Gesetze gibt, halt leider auch immer Änderungen mit sich, ein Grund warum die Gesetzeskommision ins Leben gerufen wurde um die Gesetze zu verschlanken.
Stellt Euch vor wir schaffen fast alle ab und erinnern uns an die Zeit in der wir Leben, das Wort des Regenten des Königs oder des Kaisers wären Gesetz, könnt ihr nicht schon den Aufschrei der Menschen hören?

Aber wir schweifen hier vom eigentlichem Thema ab.


So anbei mal meine Idee wobei die Worte von avallyn und Arates mit eingeflossen sind


VII. Abschnitt - Steuern


§37 Steuerpflicht der Bürger

(1) Im gesamten Erzherzogtum Österreich gilt die allgemeine Steuerpflicht.
(2) Die vorgeschriebene Steuer ist innerhalb von 7 Tagen zu entrichten.
(3) Das Nichtentrichten der Steuern muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden.
(4) Ein Vergehen gegen §37 wird als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben und im Wiederholungsfall als Verrat zur Anklage gebracht.


§38 Informationspflicht des Rates und der Bürgermeister

(1) Der Rat und die Bürgermeister informieren die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern mit Dekreten welche für aller sichtbar sein müssen.
(2) Änderungen oder Anpassungen der Steuer müssen mindestens zwei drei Tage im Voraus bekanntgegeben werden


§39 Steuereintreibungspflicht und Sorgfaltspflicht des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet, mit den Steuern, im Rahmens seines Eides zu handeln
(2) Versäumnisse des Bürgermeisters in Bezug auf §39 gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß und in besonders schweren Fällen als Hochverrat und werden zur Anklage gebracht.
Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.


§40 Informationspflicht und Sorgfaltspflicht des Rates im Umgang mit Steuergelder

(1) Der Hohe Rat ist verpflichtet, mit den Steuern, im Rahmens seines Eides zu handeln
(2) Um dieses Ziel zu gewährleisten, kann eine Angleichung der Steuersätze vorgenommen werden gemäß §38
(5) Bewusste Versäumnisse der im Rat damit beauftragten Personen in Bezug auf §40 Abs. (1) gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben, im Wiederholungsfall als Verrat, in besonders schweren Fällen als Hochverrat und werden zur Anklage gebracht.
Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.




§41 Befreiung von Steuergelder

(1) Rathäuser, die nachweislich aufgrund von Mandatsgeschäften für die Provinz Steuern auf Waren entrichten oder nachweislich mehrfach beim Warenumsatz besteuert werden, haben Anspruch auf Steuererstattung. Dieser Anspruch ist schriftlich beim Kämmerer geltend zu machen.
(2) Bürger welche die nachweislich aufgrund von Mandatsgeschäften für die Stadt Steuern auf Waren entrichten oder nachweislich mehrfach beim Warenumsatz besteuert werden, haben Anspruch auf Steuererstattung. Dieser Anspruch ist schriftlich beim Bürgermeister geltend zu machen.

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Beitrag von konsomoto Di Apr 01, 2014 9:55 pm

Auch hier gebe ich dir Recht Esurk. Dann halte ich mir mal wieder fein raus, bis ich wieder was zu sagen habe. Bestimmt träume ich heute Nacht wieder von einem Geistesblitz der wieder zu leicht gedacht war -.-*
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Beitrag von Tyz Di Apr 01, 2014 10:00 pm

Wir reden hier bereits seit über zwei Wochen Two, wir müssen langsam aber sicher Wege gehen und haben nicht die Zeit ewig darüber zu reden, weil dann ist es irgendwann  zu spät zu  reagieren.

Wie Janos schon sagte ....wir können was tun oder schauen zu.

Ich bin für die Variante etwas zu tun und das so schnell wie möglich damits nicht zu spät ist.

Von mir aus können wir auch ins Gesetz reinschreiben das eine maximale Steuer von 5 Talern erhoben werden darf, nach unten keine Grenze. Ausnahmen egal für welche Felder und Berufe kann ich nicht befürworten ...es soll gleiches für alle gelten, es gibt immer Vor - und Nachteile eines Feldes oder Berufes

Die Marktsteuer für die Provinz wird am Anfang ganz sicher zu wenig abwerfen, da alle Waren die davor am Markt stehen, nicht im nachhinein besteuert werden, das heisst das es eine Weile dauert bis sie wirklich greifen wird, darum sind auch die Testergebnisse von Etschi anno dazumal etwas mau ...da die Testzeit einfach zu kurz war.

Wir werden uns sicher die Hafengebühr dazu anschauen müssen, da das Loch das die Provinz hat nicht klein ist.


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Beitrag von Kthar von Ktharrak Di Apr 01, 2014 10:33 pm

Werter Konsomoto, nein bitte bleibt. Vielleicht schlägt ja mal einer Eurer Blitze ein.

Bei der Übergangsfrist ist zu überlegen, ob die Provinz nach Einführung der Marktsteuern nicht noch 2 oder 4 Wochen weiter die Feldsteuern bekommen muss. Wir reden hier von einem Ausfall von 700 Taler die Woche. Wenn sich der Rat dies bewusst ist und sagt, das nehmen wir auf unsere Kasse und stehen die Übergangsfrist alleine durch, dann ist das auch in Ordnung.

Die Maximale Höhe sollte in ein Dekret und nicht ins Gesetz. Gesetze definieren nur, dass es eine maximale Höhe gibt, Dekrete dann die exakte Höhe. Das tut sonst meinem Juristen-Herzen schrecklich weh ...^^
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Beitrag von Tyz Di Apr 01, 2014 10:40 pm

VII. Abschnitt - Steuern


§37 Steuerpflicht der Bürger

(1) Im gesamten Erzherzogtum Österreich gilt die allgemeine Steuerpflicht.
(2) Jeder steuerpflichtige Bürger hat die ihm vorgeschriebenen Steuern innerhalb von 7 Tagen zu entrichten.
(3) Für verspätete Entrichtung werden dem Steuerzahler Verzugszinsen in Höhe von 10% für den ersten Tag und je 1% für jeden weiteren Tag berechnet.
(4) Das Nichtentrichten der Steuern über einen Zeitraum von 8 Wochen, muss durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer zur Anzeige gebracht werden. Die Anklagefrist verlängert sich durch nachgewiesenen Klosteraufenthalt oder Aufenthalt außerhalb des Erzherzogtums.
(5) Ein Vergehen gegen §37 wird als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ und im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ zur Anklage gebracht.


§38 Informationspflicht der Bürgermeister

(1) Der Bürgermeister informiert die Bewohner der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern sowie bei deren Veränderungen.


§39 Steuereintreibungspflicht und Sorgfaltspflicht des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister ist verpflichtet, mit den Steuern, sorgfältig umzugehen und die Gelder treuhändisch für das allgemeine Wohl und die allgemeinen Bedürfnisse des Dorfes und dessen Bevölkerung zu verwalten und einzusetzen.
(2) Die maximale Steuerhöhe beträgt 4 Taler je Beruf/Feld.
(3) Bewußte Versäumnisse des Bürgermeisters in Bezug auf §39 Abs. (1)  gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ und in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.


§40 Informationspflicht und Sorgfaltspflicht des Rates im Umgang mit Steuergelder

(1) Der Hohe Rat behält sich vor Transaktionssteuern auf Waren zu erheben.
(2) Die Transaktionssteuer und dessen Höhe werden vom Hohen Rat per Abstimmung mit einfacher Mehrheit beschlossen und verkündet.
(3) Der Rat ist verpflichtet, mit den eingenommenen Steuern sorgfältig und zweckgebunden die Verbindlichkeiten des Erzherzogtums zu begleichen.
(4) Bewusste Versäumnisse der im Rat damit beauftragten Personen in Bezug auf §40 Abs. (1) gelten als Verstoß gegen ein geregeltes Wirtschaftsleben gemäß §31 EGfÖ, im Wiederholungsfall als Verrat gemäß §29 EGfÖ, in besonders schweren Fällen als Hochverrat gem. §28 EGfÖ und werden zur Anklage gebracht. Die Verurteilung wegen Hochverrats zieht die sofortige Amtsenthebung der betreffenden Person mit sich.


So würde ich es lassen ... den alles andere führt zu nichts und bringt unterm Strich nichts!

So können Rathäuser locker leben, da mit 2,50 ihre Fixkosten mit gedeckt sind, wie ich schon vorrechnete. Einzig Amstetten müssen wir uns dann noch gesondert angucken, um dort allgemein zu schauen. Aber die anderen vier Orte sollten locker über die Runden kommen. Die Provinz verdient mit der Marktsteuer hoffentlich dann genug um über die Runden zu kommen, aber das wird die Zeit zeigen.


Zuletzt von Tyz am Di Apr 01, 2014 10:58 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag von Kthar von Ktharrak Di Apr 01, 2014 10:53 pm

Twoflower schrieb:* Ohne es jetzt durchgerechnet zu haben, könnte ich mir aber auch vorstellen, die bisherige Feld- und Berufssteuer von 2,50 für die Rathäuser zu belassen und den bisherigen Anteil der Provinz durch Lohnsteuern zu ersetzen

Dazu müsste die Lohnsteuer auf ungefähr 11-12% angesetzt werden. Leider ist bei 9,9% Schluss, mehr lässt die Grosskaiserliche Administration nicht zu.
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Beitrag von Kthar von Ktharrak Di Apr 01, 2014 10:54 pm

Ist dies ein Kompromiss den man nun an die Urne bringen könnte?
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Beitrag von Tyz Di Apr 01, 2014 11:00 pm

Ja, das wäre für mich ein Kompromiss für die Urne und wie du richtig erkannt hast, werden wir die ersten Wochen ordentliche Verluste einfahren, wenn wir keine Steuer mehr haben bis die Marktsteuer richtig greift ...somit sollte eine Änderung so bald wie möglich erfolgen, damit wir diesen Verlust noch verkraften können ...
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Beitrag von Esurk Di Apr 01, 2014 11:12 pm

Esurk nickt als das es so zumindest ert einma in die Abstimmung kann von seiner Seite aus

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Beitrag von Twoflower Mi Apr 02, 2014 12:32 am

Kthar von Ktharrak schrieb:
Twoflower schrieb:* Ohne es jetzt durchgerechnet zu haben, könnte ich mir aber auch vorstellen, die bisherige Feld- und Berufssteuer von 2,50 für die Rathäuser zu belassen und den bisherigen Anteil der Provinz durch Lohnsteuern zu ersetzen

Dazu müsste die Lohnsteuer auf ungefähr 11-12% angesetzt werden. Leider ist bei 9,9% Schluss, mehr lässt die Grosskaiserliche Administration nicht zu.

War auch nur eine Idee, wie man Marktsteuern ganz oder zumindest für gewisse Waren (z.B. Grundnahrungsmitteln)  vermeiden könnte.


Nur bevor wir jetzt über irgendwelche Paragraphen abstimmen, sollten wir uns bitte über das grundsätzliche System einig sein. Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass das der Fall ist.

Ich bin so frei und versuche, die bisherige Diskussion zusammenzufassen:

Das neue Steuersystem sieht so aus:
1. Feld- und Berufssteuer für die RH ungefähr im bisherigen Ausmaß von 2.50 pro Feld/Werkstatt.
2. Marktsteuern für die Provinz von 0% auf Holz und Kiesel, 2% auf Grundprodukte + Level-Kleider, 3% auf alles andere.

Als offene Fragen bleiben:
1. Wie weit wird den BM die Feldsteuer vorgeschrieben? (Gar nicht? Ein Bereich? Ganz?)
2. Soll es Ausnahmen von der Marktsteuer geben? Im Raum stand Mais für Schweinezüchter?
3. Soll zusätzlich eine "Luxussteuer" eingeführt werden? Also der Steuersatz für Luxuswaren und Möbel auf z.B. 5% gesetzt werden?
4. Führen wir zusätzlich Hafengebühren ein und wenn ja in welcher Form?

Wenn also schon abstimmen, dann bitte darüber und dann gießen wir das in Paragraphen.

Dass keine breitere Diskussion mit den Bürgern in der Weinstube gewünscht wird, muss ich wohl zur Kenntnis nehmen.

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Beitrag von Jurina Mi Apr 02, 2014 1:41 am

Wie jetzt ... es wird eine Markt - UND Lohnsteuer eingeführt?

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Beitrag von Kthar von Ktharrak Mi Apr 02, 2014 1:58 am

Nein, werte Jurina, dies war eine Nachfrage des werten Twoflowers., ob man auf die Marktsteuer zu Gunsten der Lohnsteuer verzichten könnte.

Twoflower schrieb:Das neue Steuersystem sieht so aus:
1. Feld- und Berufssteuer für die RH ungefähr im bisherigen Ausmaß von 2.50 pro Feld/Werkstatt.
Nur ungefähr, die Bürgermeister können die Steuern ihren Bedürfnissen anpassen.

Twoflower schrieb:2. Marktsteuern für die Provinz von 0% auf Holz und Kiesel, 2% auf Grundprodukte + Level-Kleider, 3% auf alles andere.
Das ist so korrekt ja. Ich werde eine entsprechende Liste vorbereiten und im Rat aushängen.

Twoflower schrieb:Als offene Fragen bleiben:
1. Wie weit wird den BM die Feldsteuer vorgeschrieben? (Gar nicht? Ein Bereich? Ganz?)
Der Bereich soll gesetzlich geregelt werden und von 0 bis 4 Taler reichen.

Twoflower schrieb:2. Soll es Ausnahmen von der Marktsteuer geben? Im Raum stand Mais für Schweinezüchter?
Nein.

Twoflower schrieb:3. Soll zusätzlich eine "Luxussteuer" eingeführt werden? Also der Steuersatz für Luxuswaren und Möbel auf z.B. 5% gesetzt werden?
Das ist noch nicht beschlossen oder besprochen. Jedoch wird mein Vorschlag dies so vorsehen.

Twoflower schrieb:4. Führen wir zusätzlich Hafengebühren ein und wenn ja in welcher Form?
Vorerst nicht vorgesehen, bzw. konkret diskutiert im Rat. Ich sähe hier eher eine Möglichkeit wenn die Marktsteuer eingeführt ist, diese mit den Hafengebühren dann senken zu können.
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Beitrag von Tyz Mi Apr 02, 2014 11:05 am

Two es geht nicht darum das eine Diskussion in der Weinstube nicht gewünscht ist, es geht darum das wir hier nun schon seit über zwei Wochen reden, der halbe Rat sich sowieso nicht einbringt und wir endlich handeln müssen und nicht noch zwei-drei Wochen oder noch länger diskutieren können, weil dann ist es einfach zu spät was zu ändern!

Deine Fragen hat Kthar ja beantwortet. Das eine ist im Gesetz geregelt, gibt den Bürgermeistern aber eine gewisse Freiheit.

Die Marktsteuern sind soweit auch im Gesetz geregelt das der Rat dann die Steuerhöhen beschliesst.

Die genaue Liste dazu hängt Kthar dann in den Rat und darüber wird dann befunden.

Die Hafengebühren sind durchaus ein Thema und müssen wir uns ansehen, aber egal ob die Hafengebühren kommen oder nicht, es ändert nichts am Bedarf der Marktsteuern. Es trägt dann höchstens dazu bei, das man viell. bei den Marktsteuern etwas senken kann. Jedoch wird das sicher länger dauern, da man die ersten Wochen keine relevanten Werte haben wird bei der Marktsteuer, weil ja die Waren die jetzt am Markt liegen, nicht im nachhinein besteuert werden.

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Beitrag von Twoflower Mi Apr 02, 2014 2:17 pm

Gut, danke.
Ich will auch gar nichts verzögern, sondern ganz im Gegenteil es auf einen Punkt bringen, damit wir alle über dasselbe reden.

In einem muss ich aber widersprechen: Über Luxussteuern und Hafengebühren haben wir schon in der letzten Ratsperiode geredet. Könnten wir aus meiner Sicht also gleich im jetzigen Vorschlag berücksichtigen.

Wie ich vorher schon sagte, unterstütze ich grundsätzlich das neue System. Bei den vom mir formulierten Fragen habe ich nicht den Eindruck, dass darüber schon Konsens besteht. Kann aber ein, dass ich mich täusche?

Dass wir nicht ewig Zeit haben, ist klar. Dennoch sehe ich nicht das Problem, wenn wir parallel zu Feinabstimmung hier im Rat auch eine öffentliche Diskussion in der Weinstube und mit klarer Zeitvorgabe von 1 Woche starten.

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Beitrag von Kthar von Ktharrak Mi Apr 02, 2014 2:29 pm

Wie bereits gesagt, würde ich die Luxussteuern gerne in meinem Vorschlag einbringen. Was schlagt Ihr denn bezüglich der Hafengebühren vor? Diese auch gleich einzuführen?
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Beitrag von Tyz Mi Apr 02, 2014 3:16 pm

Verstehe ich dich falsch was du mit der Luxussteuer meinst? Ich gehe davon aus das du Waren des Luxus meinst? Somit, wären sie ja mit der Marktsteuer einher geklärt oder? Da wir ja die Steuersätze festlegen. Darum meinte ich sie ist mit inbegriffen.

Die Hafengebühr läuft ja extra, wäre dann zusätzlich und wäre ja nicht in diesem § zu finden sondern beim § über die Häfen oder sehe ich das falsch?
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Beitrag von juni0rluke Mi Apr 02, 2014 3:27 pm

Ich hätte das bis jetzt so verstanden, dass Luxusgüter höher besteuert werden (Level 4 Sachen) sollen.

Wenn das ganze eine HafenGEBÜHR ist und keine HafenSTEUER, sollte das in den Hafen §.

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Beitrag von Kthar von Ktharrak Mi Apr 02, 2014 4:12 pm

Richtig, die 3D-Sachen und/oder die Level-4-Sachen kann man dann auch mit 5% besteuern. So war das gedacht.
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